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mit -em Kreisblatt für -ie Kreise Marburg UN- Kirchhain.

Lonntagsbeilagei IAuftrir.es Lountagöblatt.

M 301

Vierteljährlicher Bezugspreis: bei der Spedition 2 Mk., btt allen Postämtern 2,25 Mk. <cxct. Bcpcllgeld).

Jnsertionsgebühr: die gespaltene Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

Reclamcn: die Z:ile 25 Pe>.

Marburg

Sonntag, 22. November 1903.

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck itnb Verlag' Joh. Aug. Koch, UniversitätS-Buchdruckerei 38. Jahrg.

Marburg, Markt 21. Telephon 55.

Erstes Blatt.

Invalidenversicherung, ii.

2. Die Versicherung gewährt folgende Vor­teile:

a. Invalidenrente im Fall dauernder Erwerbs­unfähigkeit (Herabsetzung der Erwerbssähig- feit ans weniger als ein Drittel) und im Fall einer Erwerbsunfähigkeit während «nunter» brachen 2G Wochen. (§ 15 und 16 Jnv. Vers.« Ges.)

b. Altersrente nach Vollendung des siebzigsten Lebensjahres. (§ 15 Jnv.-Vers.-Ges.)

e. Krankenbebandlung int Fall einer Erkrankung, welche Erwerbsunfähigkeit besorgen lägt, wenn die Versicherungsansiatt sie für angezeigt er­achtet. (8 18 Jnv.-Vers.-Ges.)

ll. Weibliche Personen-, für welche mindestens 200 Beiträge entrichtet sind, haben bei Verhei­ratung das Recht, die Hälfte der für sie entrich­teten Beiträge als einmalige Abfindung zu be­anspruchen. (§ 42 Jnv.-Vers.-Ges.)

Beim Tode einer männlichen Person, welche keine Rente bezieht, für die aber mindestens 200 Beiträge entrichtet sind, steht der Witwe oder den Kindern unter 15 Jahren ein An­spruch auf Erstattung der Hälfte der für den Verstorbenen entrichteten Beiträge zu: dasselbe gilt für weibliche Personen, welche batcrlose Kinder hinterlassen. (§ 44 Jnv.-Ver.-Ges.) f. Wenn versicherte Personen infolge eines Un­falls dauernd erwerbsunfähig werden, und für die Dauer des Bezugs der (höheren) Un­fallrente keinen Anspruch auf Invalidenrente haben, ist ihnen die Hälfte der für sie entrich­tetet! Beiträge auSrnzablen. (§ 43 Jnv.-Vers.- Ges.)

3. Voraussetzung für die Gewährung (§ 29 Jnv.-Vers.-Ges) :

a. Der Invalidenrente: Bei Seistversicherung: Leistung von mindestens 500 Wochenbeiträgen; bei Weiterführung: Leistung von nur 200 Wochenbeiiträgen, wenn hiervon wenigstens 100 Beiträge auf Grund der Vcrsickerungs- pflicht entrichtet worden sind, sonst auch von 500 Beiträgen.

b. Der Altersrente: Vollendung des 70. Lebens- iahres und Leistung von mindestens 1200 Wochcnbeiträgcn.

4. Zur Erhaltung des Anspruchs auf Rente ist erforderlich, daß während zwei Jahre bei Selbstversicherung und deren Fortsetzung minde­stens 40, bei Weiterversicherung mindestens 20 Wochen beiträge geleistet werden. (§ 46 Jnv.« Vcrs.-Gcs.)

5. Nach Erlöschen der Anwartschaft kann diese wieder erworben werden unter Neuaufleben der verfallenen Marken, wenn der früher Versicherte in eine versichcrungspflichtige Beschäftigung ein- tritt ober durch freiwillige Beitragsleistung das Versicherungsverhältnis erneuert und danach eine Wartezeit von 200 Beitragswochen zurücklegt. (§ 46 Jnv.-Vers.-Ges.)

6. Höhe der Renten und der Beiträge (§§ 32 ff. Jnv.-Vers.-Ges.):

a. Die Invalidenrente besteht aus dem Reichs- zufchutz von 50 Mk.; dann von der Versiche- - rnngsanstalt zu leistenden Grundbetrag von 60 Mk. in Lohnklasse I, 70 Mk. in II, 80 Mk. in III, 90 Mk. in IV und 100 Mk in V; fer­ner in einem Steigerungssatze, welcher be-. trägt für jede Beitragswoche: 3 Pfg. in Lohn- klasse I, 6 in II, 8 in 111, 10 in IV und 12 in V.

Bei 500 Wochen Wartezeit beträgt also die Rente in Lohnklasse I: 50-(-60+(500X3)= 125 Mk. Hierzu hat der Versicherte selbst bei­getragen 500X1470 Mk., sodaß ein in 5 Jahren entrichteter Beitrag von mir 70 Mk. genügt, um eine jährlich wiederkehrende Rente von 125 Mk. zu erwerben.

Zur Erhaltung des durch Erfüllung der Wartezeit erworbenen Anspruchs auf diese Rente ist cs dann ausreichend, in 2 Jahren zu­sammen 40 Beitragsmarken zu 14 Pfg. oder jährlich 2,80 Mk. zu entrichten, wobei noch der erworbene Anspruch sich für iebe neu entrichtete Marke um 3 Pfg. jährlich erhöht.

"Noch günstiger stellt sich daS Verhältnis, wenn der Versicherte Gelegenheit gehabt hat, 100 Beiträge ans Grund der Versicherungs- Pflicht zu entrichten, z. B. in jüngeren Jahren als Knecht, Magd, Tagelöhner, Industrie­arbeiter «sw. Er erwirbt dann schon nach 200Beitragswochen durch Erfüllung der Warte­zeit einen Anspruch auf jährliche Rente in Höhe von 116 Mk. (50 Mk. Reichszuschuß. 60 Mark Grundbetrag und Steigerungssatz 200X3 Pfg. 6 Mk.), während er selbst nur int ganzen 200X14 Pfg. 28 Mk. geleistet hat und nur in 2 Jahren 20 Beitragsmarken jährlich 1,40 Mk. beitragen muß, um sich seinen Anspruch zu erhalten. Wenn irgend möglich, empfiehlt cs sich, höhere Beitrags­marken als die der Lohnklasse I zu entrichten, »veil in den anderen Klassen die Steigerungs­sätze günstiger sind, wie oben angezeigt ist. Nach 2500 Beitragswochen 48 Jahren be­trägt die Rente in Lohnklasse I: 185 Mk., in Lohnklasse V: 450 Mk. Hervorzuheben ist noch, daß cs zulässig ist, Beiträge verschiedener Lohnklassen zur Versicherung zu verwenden (natürlich in jeder Woche immer nur 1 Marke), sodaß der Selbstversicherer es in der Hand hat, beim Besser- oder Schleckterwerden seiner pe­kuniären Lage Marken höherer oder niedri­gerer Lohnklassen zu verwerten.

b. Die Altersrente wird stets berechnet nach den 1200 höchsten der entrichteten Bestrags- marken. Sie beträgt in Lohnklasse I: 110; II: 140; 111: 170; IV: 200; V: 230 Mk.

Ilm sich diese Rente zu sichern, ist cs wün­schenswert, daß besonders alle diejenigen Per­sonen, welche einer Zwangsversicherung unter­worfen sind, das Versicherungsverhältnis fort- jetzen.

Es ist davor zu warnen, daß weibliche Ver- ; sicherte, welche wenigstens 200 Wochen hindurch J versichert waren und eine Ehe eingehen, sich di. Hälfte der für sie geleisteten Beiträge aus­zahlen lassen, anstatt sich als Ehefrauen weiter zu versichern.

(Nachdruck verboten.)

*D'crs verhängnisvolle Dokunient.

Von A. D. W o o d.

Autorisierte llebersetzung von H. Leonard!.

Von einem kurzen Besuch der russischen Haupt« swdch heimkehrend, dampfte ich der Grenze zu.

Der Zug schien nur wenig besetzt. In meinem Abteil befanden sich außer mir noch zwei Passa­giere, mir gegenüber eine schlanke, junge Dame mit großen, dunklen Angen und schönen, wißen Zähnen, und in der anderen Ecke meines Sitzes ein großer, hagerer Herr mit harten, eckigen Zügen, der bereits an der ersten Station ausstieg.

Ich zog meine Reiseniütze über die Augen und war sehr bald eingeschlafen. Durch ein lautes, schrilles Pfeifen der Lokomotive jäh erweckt, öff­nete ich halb die Augen. Doch was ich sah, bewog mich, sie plötzlich weit aufzureißen.

Mein schönes vis-ä-vis hielt meinen Zhlinder- hut in der Hand, den ich, als ich ihn mit der Reise- miitze vertauschte, sorglich neben mich aus den Sitz gelegt hatte. Sie schien jedoch nicht im min­desten verlegen, dabei ertappt zu werden, sondern lächelte vielmehr bezaubernd und erklärte mit vollkommener Selbstbeherrschung:

»Die Hut ist vom Sitz gefallt, Mr. Tallerow. Sie verzeihen, daß ich mir den Freiheit genom­men, es cmfzuheben."

. »O bitte sehr," stotterte ich, dadurch, daß sie mich bei Namen genannt, noch mehr verblüfft. Sehr gütig von Ihnen, sich damit zu bemühen. Aber ich entsinne mich nicht, schon jemals das Vergnügen gehabt zu haben, während Sie mich fit kennen scheinen."

»Nur dem Namen nach, dec ja auf dem Portemantemi des Herrn steht."" - -

Ah richtig!" rief ich in Erinnerung der Tat­sache, daß zwecks Vermeidung von Verwechs­lungen sowohl mein Name als meine Adresse auf dein Metallschild meines Portemanteaus ver­merkt waren.

In Wilna verließ ich den Wagen, um mich in den Erfrischungsraum zu begeben. Bei meiner Rückkehr bemerkte ich an einem Ende des Bahn­steigs einen Menschenauflauf und entdeckte zu Uederraschung, daß meine Reisegefährtin nicht nur den anziehenden Mittelpunkt der Gruppe, sondern auch den Gegenstand spezieller Aufmerksamkeit von feiten dreier sie umringender Polizisten bil­dete. Sie war augenscheinlich arretiert.

In diesem Augenblicke ertönte das Signal zur Abfahrt des Zuges.

Was mag sie verbrochen haben?" fragte ich den Schaffner, der meine Wagentüre schloß.

Wer weiß? Wahrscheinlich eine Nihilistin," meinte er lakonisch.

Meine weitere Reise verlief ohne jeden be- erkcnSwerten Zufall. In London wurde ich von meinem jüngeren Bruder erwartet, der, da er früher mehrere Jahre in Rußland gelebt hatte, sich für Land und Leute interessierte und nun be­gierig war, etwas über meinen dortigen Aufent­halt zu vernehmen.

Ich blieb bis zum nächsten Tag? in feinem Hause und begab mich dann in meine in Wesiend gelegene Wohnung, um meine ärztliche Praxis wieder aufzunehmen, die während meiner Ab­wesenheit durch einen Vertreter versehen wor- dcn war.

Am dritten Tage nach meiner Rückkehr wurde ich unter anderem auch von einem Geistlichen kon­sultiert. Sobald er mich verlassen hatte, erschien meine Haushälterin, um mir die Mitteilung zu machen, daß das Benehmen meines Patienten recht verdächtig gewesen fet

Im ersteren Falle erhalten sie, wenn 200 Marken in der ersten Lohnklasse für sie entrich­tet sind, eine einmalige Zahlring von 14 Mk., während die Versicherte sich bei Fortsetzung der Versicherung durch jährliche Zahlung von 1,40 Mk. für den Fall der Invalidität eine jährliche Rente von wenigstens 116 Mk. sichert. 7. Für die freiwillig Versicherten werden Ouittungskarten grauer (statt gelber) Farbe aus­gestellt, jedoch behalten solche Personen, welche von der Pflichtversicherung zur Weiterversicherung übergehen, die gelben Karten. (Bekanntmachung deS Bundesrats vom 10. November 1899, R. G. Bl. S. 667.)

8. Die Ouittilngskarten sind alle zwei Jahre umzutauschen; eine Verlängerung der Gültigkeits­dauer der Quittungskarten, wie sie bei der Pflicht- versichening zulässig ist, besteht bei der freiwilligen Versicherung nicht. (§ 135 Jnv.-Vers.-Ges., Be­kanntmachung des Bundesrats vom 10. November 1899, N. G. Bl. S. 667 zu 4.)

9. Für die freiwillige Versicherung findet keine Anrechnung der Militärzeit und der Dauer einer Krankheit auf die Beitragszeit statt wie bei der Zwangsversicherung. (§30, Absatz 3 Jnp.-Vers.« Ges.)

Umschau.

Aufsicht über das Kollektenwesen.

Die Tatsache, daß Ertrag und Unkosten be- willigter Kollekten häufig in erheblichem Mißver­hältnis zueinander stehen in manchen Fällen erreichten die Unkosten die Höhe von 65,77 und 81 v. H., hatten den Minister des Innern ver­anlaßt, den Oberpräsidenten zu empfehlen, über Gesuche um Bewilligung von Kollekten, die sich über einen größeren Bezirk erstrecken sollen, künf­tig in der Regel nur aufgrund eines von dem Antragsteller vorzulegenden Organisationsplanes zu entscheiden. Dieser Plan wird zu enthalten haben, abgesehen von der Zweckbestimmung und dem zeitlichen und räumlichen Gebiet der Kollekte, Angaben über die Art der beabsichtigten Werbe­tätigkeit (Veröffentlichungen in den Zeitungen, Verbreitung von Ausrufen, Jahresberichten usw.) über die Organisation der Einsammlung, d. h. ob diese durch eigene Kräfte der Anstalt, durch Vertrauensmänner, oder durch besoldete Sammler (Kollektenbureaus) geschehen soll, und über die Bezahlung der Sammler. Auch wird ein Vor­anschlag über die Unkosten und, falls einem Unter­nehmer die Kollekte übertragen werden soll, dre Vorlegung des mit diesem abzuschließenden Ver­trages zu fordern sein. Erscheinen die Unkosten zu hoch oder ergeben sich anders Bedenken, so ist die Beseitigung der Anstände zu verlangen. Falls dem nicht entsprochen wird, so ist das Gesuch ab- zulehnen, andernfalls aber bei der Genehmigung dem Antragsteller eine Rechnungslegung über dos Ergebnis der Kollekte sowie über die Höhe der entstandenen Kosten unter Beifügung der Belege (Sammellisten) ebent. mit dem Hinweise zur Pflicht zu machen, daß, falls die Kosten eine un- verhältnismäßige Höhe erreichen sollten, eine Wiederholung der Kollekte nicht bewilligt werden würde.

Während Jane Ihnen seine Karte brachte, Sir, ging ich zufällig durch die Halle," berichtete sie.Und da sah ich, daß er Ihren Hut vom Ständer genommen hatte und sich damit zu schäft efn machte. Als er mich bemerkte, hing er ihn schnell wieder auf."

Am nächsten Tage erfchien er wieder bei mir.

Ich habe neulich aus Versehen Deinen Hut mitgenommen," sagte er gleich beim Eintritt.

Allerdings; ober das tut nichts. Hoffentlich hast Du ihn mir zurückgebracht?"

Nein, er ist dahin und nicht mehr zu ge­brauchen."

Was hast Du denn damit gemacht?"

Ich? Nichts. Ein halb Verrückter hat ihn mir beute vom Kopse geschlagen."

Wie kam denn das?"

Ich war nach Regents Park gegangen. In Sinnen über mein neues Werk verloren, hafte ich des Weges kaum geachtet, bi5 ich mich plötzlich dicht vor den großen Wasserkünsten befand, wo es um jene Zeit ganz still und einsanr war.

, Das Nahen zweier laut redender, lebhaft gestikulierender Männer weckte mich aus meiner Versunkenheit. Einer von ihnen, offenbar der Erregtere von beiden, war ein kurzer, stämmiger Mann mit breiter Brust und langen Armen. Seine dunkle Hautfarbe. Haar unb Varl verrieten den Südländer, während der andere, Größere und Schlankere, den Eindruck eines Polen oder Russen machte.

Sie blieben in meiner unmittelbarer Nähe stehen, doch da sie in einer unbekannten Sprache redeten, vermochte ich ihre Unterhaltung nicht zu verstehen. In ihrer Erregung schienen sie meine Gegenwart kaum zu gewahren. Soeben war ich im Begriff, mich weiter von ihnen zuriickzuzieben, als mir plötzlich der Hut vom Kopfe flog und ins Wasser hinabrollte. Der Aufgeregteste der beiden

Die Hauptsache wird aber auch in Zukunft blei­ben, daß die Kollekten tunlichst -eingeschränkt und nur für solche Zwecke genehmigt werden, welche im Sammclbezirk einem wirklichen Interesse ent- sprechen. . ' "

Prozeß Bilss und der Train.

Eine Betrachtung der Verhältnisse in dem Offizierkorps des Trains stellen dieHamb. Nachr." anläßlich des Prozesses Bilse an:

Darüber kann kein Zweifel obwalten: daß der Dienst im Trainbataillon innerhalb der Armee und außerhalb ihrer Streife nicht so angesehen ist, wie der bei irgend einer anderen Waffe. Dies mag sehr unrecht fein, die Tatsache läßt sich aber nicht wegleugnen. Solche mindere Wertschätzung, die ganz gang und gebe ist, und in den traditio­nellen Witzeleien selbst des gemeinen Mannes ( , Ganz harmlos ist dec Train (spr. hier St rein), den Säbel führt er nur zum Schein") ihren herkömmlichen Ausdruck findet, wird gewiß von d'n einzelnen Angehörigen des Trains als schweres Unreckst empfunden; sie kann aber auf den Ersatz und die Verhältnists des Offiziers­korps nicht ohne Einfluß bleiben. Früher nahm der Train keine Fahnenjunker an. Seit etlichen Jahren ist das anders geworden. Immer werden aber schon ganz besondere Umstände vorliegen müssen, die einen jungen Mann, der sich dem Heeresdienst widmen will, zum Eintritt beim Train zu veranlassen; der Junker mag z. B. den Wunsch haben, aufs Pferd zu kommen, und kann es aus irgendwelchen, vielleicht finanziellen Grün­den, kein vasfendes Kavallerie- oder Artillerie« Regiment finden. Im übrigen ober bietet der Train dem angehenden Offizier weniger als jede andere Waffe: im Ernstfall winken ihm keine krie­gerischen Lorbeeren, nicht die Gelegenheit zur Auszeichnung in der Feldschlacht, er hat im of­fenen Felde eine selblose, mühevolle und nach außen hin wenig dankbare Arbeit zu leisten. Ein Fähnrichsersah wird daher dem Train nur aus­nahmsweise zugeführt werden. Die Offiziere aber, die von den anderen Waffen an ihn abge­geben werden, treten in der Regel unter uner­quicklichen Verhältnissen in seine Reihen über, in­sofern mißliche Umstände dienstlicher oder außer­dienstlicher Art dis Versetzung notwendig machen, die iit manchen Fällen geradezu als Strafe gedacht, in noch mehreren ober von dem Betroffenen als solche empfunden wird. Für Stabsoffiziere mag ine Sache anders liegen. Kein Leutnant ober Rittmeister aber-jvird seine Ulanka oder Attila leichten Herzens mit dem hellblauen Kragen ver­tauschen und er wird stets geneigt sein, in seiner Versetzung das Gegenteil von einer Auszeichnung zu erblicken. DieVerbitterung" zahlreicher Trainoffiziere, von der im Prozesse Bilse die Rede war, mag auch zum Teil schon aus diesen Verhältnissen erklärt werden. Ferner ober er­scheint es als eine unausbleibliche Folge dieses Spstems, wenn tatsächlich im Trainoffizierkorps sich mancherlei nicht ganz erstklassige Element? zusammenfinden, denen auf der anderen Seite ein Gegengewicht in anderen Eleinenten inner­halb des Offizierskorps nicht gegenübersteht."

Disputanten hatte in seiner Ekstase mit seinem Stocke daran gestoßen, womit er zur Unter-- stiitzmig seiner Argumente lebhaft in der Lust herumfuchtelte.

Eine unverständliche, von ausdrucksvollem Ge> bärdensviel begleitete Redeflut ergoß sich über mich, die vermutlich eine Entschuldigung bezweckte. Dann, ehe ich Zeit zu einer Erwiderung gefun­den, begann der Brünette mit seinem Stocke nach meinem Hut zu angeln, während sein langer Be­gleiter sich vor mir aufpslanzfe und in ge, brochenem Englisch seinem lebhaften Bedauern Ausdruck gab.

Tausendmal Pardon, Monsieur .... Mein Freund ist ganz zerknickt tiberr derr Kata- strophs . . . Wenn err gerätt in Aufregung, so weiß err nicht, was err tut."

Es scheint so," versetzte ich kühl und ärgerlich.

Ich fürchte, mein Freund ist hier nicht ganz richtig," fuhr er, auf seine Stirn deutend, fort.

Gleich darauf trat der Schwarze mit meinem ober richtiger mii Deinem Huk auf uns zu, der sich in jämmerlichster Verfassung be­fand, naß und völlig ans der Fasson ge­raten war.

Die beiden wechselten hastig ein paar Worte, worauf der Lange, zu mir gewandt, bemerkte: Monsieur wird uns erlauben, ihn zu ent- schädiaeu."

Damit überreicht? er mit mit respektvoller Verneigung einen Sovereign. Ich zögern- den­selben anzunehincn, mußte dem Drängen der bet- den ober schließlich itachgeben. Tonn empfahlen sie sich."

Als mein Bruder geendet hatte,, erzählte ich ihm von dc'.n absonderlichen Interesse, das mein geistlicher Patient für feinen hier zurHckgelassenen