mit dem Ktersblatt für -re Kreise Marburg und Kirchhaiu.
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Marburg
Sonnabend, 14. November 1903.
Erscheint wöchentlich sieben mal.
Druck und Verlag' Joh. Nug. Koch, UniversttätS-Duchdruckerei 38.
Marburg, Markt 21. — Telephon 55.
Der Befähigungsnachweis und das Handwerk.
Dir größte Streitfrage in den Kreisen der Bandwerker ist ohne Zweifel diejenige um den efahigungsnachweis. Seitdem derselbe mit der Zunftordnung zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts befeitigt wurde, ist der Streit um ihn Nicht zur Ruhe gekonimrn, auf allen Handwerkertagen wurde die Frage diskutiert und tn_ den pieisten Fällen sprach sich die Mehrheit der Handwerker für Wiedereinführung des Nachweises vus. Es war natürlich, daß auch die neuge- schaffenen offiziellen Vertretungen des Handwerks die Handwerks- und Gewerbekammern, auf ihren gemeinsamen Tagungen sich mit diesem Punkte der Handwerkerfrage beschäftigten. Es geschah dies am umfassendsten 1901 auf dem 2. Deutschen Handwerks- und Gewerbekammectage zu Darmstadt.
Es traten sich hier zwei nahezu gleich starke Gruppen gegenüber. Die eine geführt von dem Zentrumsabgeordneten Euler trat entschieden für die sofortige Einführung des Befähigungsnachweises ein, während die Handwerkskammer Hannover folgende mehr vermittelnde Resolution vorschlug, die dann auch mit 31 gegen 27 Stimmen nach stürmischen Debatten angenommen wurde:
„Wir halten grundsätzlich daran fest, daß dos letzte Ziel der Ordnung des Handwerks darin besteht, daß das selbständige Handwerk nur von denen ausgeübt werde, die den Nachweis der Befähigung für ihr Gewerbe erbracht haben. Bei denjenigen Gewerben, wo die mangelhafte Aus- ftiürung der Arbeiten Leben oder Gesundheit van Menschen gefährdet, ist die Einfiihrung des Be- jfähigungsnachweises schon jetzt erreichbar. Für das Handwerk in feiner Gesamtheit ist aber der Befähigungsnachweis nicht mit einem Male durch eine gesetzliche Verordnung von außen durchzuführen, sondern auf dem Wege einer allmählichen Entwickelung, einer Erneuerung des Handwerks von innen heraus. Dazu gehört vor allem die Ausgestaltung der Jnnungsorganisation und der Gesellen- und Meisterprüfung zu einer das ge- salnte Handwerk umfassenden Einrichtung. Nicht die Vernachlässigung der im neuen Handwerker, «gejetze gegebenen Grundlagen, sondern ihre sorgsame Ausnützung und Weiterbildung bringt uns dem Ziele des Befähigungsnachweises näher." ; Eine weitere Diskussion über den Befähigungsnachweis im allgemeinen hat sestdem auf den offiziellen Tagungen der Kammern nicht mehr fstattgefunden, dagegen kam 1902 auf der Tagung zu Leipzig die Frage des Befähigungsnachweises für das Baugewerbe zur Sprache. Die Bedürfnisfrage der Einführung desselben für daS Baugewerbe wurde hier einmütig bejaht.
Dieser Weg, zunächst für einzeln« Gewerbe, bett Befähigungsnachweis zu fordern und einzu- führen, wird wohl der fein, den man in der Praxis beschreiten wird. Wenigstens scheint die .Opposition gegen die allgemeine Einführung des Befähigungsnachweises eine äußerst rührige zu 'fein. Sie hat ihren Sitz hauptsächlich in Süd- .deutschland und zwar in den dort sehr stark vertretenen Gewerbevereinen. So hat der Landesverband der badischen Gewerbevereine zu Rastatt
soeben eine kleine Schrift erscheinen lasten, die sich gegen den Befähigungsnachweis ausspricht. Dagegen wird selbst hier gefordert, daß bei Vergebungen von Staatsarbeiten nur solche Handwerker berücksichtigt werden, die das Recht haben den Meistertitel zu führen, und ebenso soll , das Recht der Lehrlingsausbildung auch nur dieser Klasse von Handwerkern zustehen. Aehnlich bat sich 1902 in einer größeren Schrift der Syndikus dec Handwerkskammer zu Saarbrücken, Dr. Röhl geäußert. Im Norden und Osten Deutschlands scheinen die Freunde der allgemeinen Durch- fsihrung des Befähigungsnachweises schon jetzt das Uebergewicht zu haben.
Wir haben gesehen, daß die Frage der Einführung des Befähigungsnachweises innerhalb des Handwerks selbst noch sehr strittig ist, es ist daher für den praktischen Politiker außerordentlich schwierig, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Es ist durchaus notwendig, daß bei gesetzgeberischen Maßregeln, die zu Gunsten einer Berussgruppe getroffen werden, sich diese selbst zunächst über deren Bedeutung klar wird. Es werden daher auch die Freunde des gewerblichen Mittelstandes in den Parlamenten sich zunächst darauf beschränken müssen, für diejenigen mit dem Befähigungsnachweis im Zusammenhang stehenden Forderungen des Handwerks einzutreten, für die dieses selbst einmütig Stellung genommen hat. Es sind dies das Verlangen, daß die Ausbildung von Lehrlingen nur Handwerkern zustehen soll, die zur Führung des Mristertitels berechtigt sind und ebenso, daß staatliche und kommunale Arbeiten nur an diese Gruppe der Handwerker vergeben werden dürfen. Dagegen scheinen über die Frage des Befähigungsnachweises im engeren Sinne, d. h. die Frage nach der Zweckmäßigkett einer Bestimmung -welche anordnet, daß der Handwerker nur dasjenige Gewerbe ausüben dürfe, für welches er eine Prüfung abgelegt hat, die Ansichten, wie vorder ar'aat. noch nicht geügenb geklärt zu sein.
Es scheint eigentlich so, als ob allen Hand- ioerksmeistern. die ihr Gewerbe ordentlich gelernt haben und aus dem Grunde verstehen, ein sehr weittragender Nutzen durch die Einführung des Befähigungsnachweises erwachsen müsse, weil sie dadurch von der heute so ausgebreiteten Pfuscherund Schleuderkonkurrenz mit einem Schlage befreit werden würden. Wenn wir trotzdem relativ zahlreiche Handwerker selbst der Einführung des Befähigungsnachweises gleichgiltig oder, gar ablehnend gegenüberstehen sehen, so geschieht dies besonders aus zwei Gründen. Sie behaupten einmal, daß jeder Kaufmann und Unternehmer, der das Gesetz zu umgehen beabsichtige, einfach sich mit einem gelernten Werkmeister nominell astozieren könne und daß außerdem die Abgrenzung der einzelnen Berufszweige außerordentliche Schwierigkeiten mache. Sie weisen namentlich auch darauf hin, daß auf dem Lande der kleine Handwerker häufig gezwungen sei, mehrereTä- tigkeitszweige zu ergreifen, weil er durch einen nicht genügend Nahrung finde, Schmied, Schlosser, Stellmacher, Tischler, Glaser, Tapezierer feinen auf dem Lande häufig Berufe, die ineinander übergeben oder nebeneinander auDgeüht würden.
Es müßte daher von vornherein bei der ge
setzlichen Regelung ein Unterschied zwischen Stadt und Land gemacht werden. Aber auch insofern habe eine scharfe Abgrenzung der Berufe ihre Bedenken, als event. die Kunden, um den lästigen Verhandlungen mit einer größeren Zahl von Handwerkern zu entgehen, sich lieber direkt an eine Fabrik wenden würden und so der Großbetrieb eine neue Förderung erfahren würde.
Dieses scheinen uns die bedeutsamsten Gründe zu sein, die gegen die Einführung des Befähigungsnachweises sprechen könnten und darüber, ob sie als zutreffend anzusehen sind, müßte zunächst die Diskussion innerhalb des Handwerks selbst entscheiden. Dagegen erscheint uns der Hinweis auf die österreichischen Verhältnisse durchaus tmangebracht, da dort ja nicht der Befähig- ungs-, sondern nur eine Art Tätigkeitsnachweis besteht. Wie aber auch das Handwerk zu diesen Fragen Stellung nehmen mag, es ist jedenfalls zu wünschen, daß es mit etwas mehr Ruhe und weniger Leidenschaft geschieht. Die großen Gegensätze in dieser Frage bestehen nun einmal im Handwerk und sie werdeir nicht dadurch befestigt, daß die Freunde als Reaktionäre bezeichnet und den Gegnern der gute Wille bestritten wird.
B. L.
Umschau.
Zum neuen Militär-Pensions« Gesetz.
Daß dem Reichstage in seiner nächsten Tagung ein neues Militärpensionsgesetz vorgelegt werden wird, steht jetzt außer Zweifel. Wenn gegen die Absicht einer gesonderten Neuregelung des Mi- litärpensionswesens von liberaler Sette der Einwand erhoben wird, es müßten zugleich die Zi- vilpenstonsgesetze revidiert werden, so wird, wie demgegenüber offiziös hervorgehoben wird, übersehen, daß das Militär- und Zivilpensionswesen aus dem Grunde nicht gleichmäßig belrnudelt werden kann, weil die Pensionierung in Heer und Marine unter wesentlich anderen Voraussetzungen stattsindet als im Zivildienst. Insbesondere müssen im Interesse des Heeresdienstes bekanntlich zahlreiche Offiziere in jüngeren und mittleren Jahren, bevor sie ein höheres Dienst- alter erreicht haben, in den Ruhestand versetzt werden. Es hieße daher, völlig Ungleichartiges nach dem gleichen Maßstabe messen, wollte man die Gesetzgebung über das Militärpensionswesen in untrennbaren Zusammenhang bringen mit derjenigen über die Zivilpersonen.
Dies gilt insbesondere auch von der Frage der rückwirkenden Kraft des Pensionsgesetzes. Während bei den verschiedenen Aenderungen der Pensionsgesetze für den Zivildienst stets an dem Grundsätze festgehalten wurde, daß die Aufbesserungen der Ruhegehälter keine rückwirkende Kraft erhielten, wird bei dem künftigen Milifärpen- sionsgesetz eine abweichende Behandlung unerläßlich. Die auf Grund der jetzt geltenden Bestimmungen bewilligten Militärpensionen find für viele pensionierte Offiziere und sonstige Personen des Soldatenstandes und der Flotte so niedrig, daß sie auch nicht annähernd zum fton* desgemäßen Unterhalt ausreichen, so daß sich viAfach die Pensionierten und ihre Familien in
Notlage befinden. Notstände bi<er Art, die drin« gend der Abhilfe bedürfen, sind es ja gerade, die dazu führen, daß trotz der ungünstigen Finanzlage des Reiches jetzt ohne Verzug mit der Neuregelung der Militärpensions-Gesetzgebung vorgegangen werden soll. Und es würde demzufolge der Zweck der gesetzgeberischen Maßnahme nur halb erfüllt werden, wollte man nach der bisherigen, übrigens in Betreff der Kriegsinvaliden bereits durchbrochenen Uebung dem Mm» tärvensionsgesetz die rückwirkende Kraft ganz versagen. Wenn also in dem vorzulegenden Gesetzentwurf über daS Militärvensionswesen an diesem Grundsätze nicht mehr festgehalten wird, so wird doch aus Rücksichten der Zweckmäßigkeit und insbesondere, um dem Reiche nicht unerschwingliche Lasten aufzuerlegen, die rückwirkende Kraft nicht unbedingt, sondern nur in gewissen Grenzen und für solche Fälle, in denen die bisherigen Bestimmungen zu besonderen Härten führten, in Aussicht genommen werden. Eine solche Einschränkung der rückwirkenden Kraft des Pensionsgesetzes auf das wirkliche Bedürfnis, wie beispielsweise auf die Kriegsteilnehmer und Fne- densinvaliden, würde sich auf der mittleren Lime bewegen zwischen den entgegengesetzten Interessen der Militärpensionäre und der diese mitvertretenden Heeresverwaltung auf der einen, und den Interessen der Steuerzahler und der, Retchs- finanzverwaltimg auf der anderen Seite; sie dürfte daher den richtigen Ausgleich zwischen den vorhandenen Interessengegensätzen bieten.
Die Regelung des Automobil- Verkehrs.
Das Reichsamt des Innern hat. wie der Vertreter der sächsischen Regierung in der letzten Sitzung des Landeskultirretats mitteilte, den Entwurf eines Gesetzes betr. die Regelung des Verkehrs mit Motorfahrzeugen ausgearbeitet. Die sächsische Regierung wäre bereits selbständig in der Sache vorgegarrgelr, wenn ficü nicht die Notwendigkeit übereinstimmender Bestimmungen für alle Bundesstaaten ergeben hätte. Obwohl die Angelegenheit im Rrichsamt des Innern tunlichst beschleunigt wird, richtete doch der sächsische Landeskulturrat an die Regierung das Ersuchen, schon jetzt eine Verordnung zu erlassen, welche die Anbringung von Geschwindigkeitsmessern und als Höchstmaß der Geschwindigkeit 12 bis 13 (?) Kilometer in der Stunde vorschreibt; jedes Automobil soll drei Laternen, die mittlere nut bunter Scheibe, tragen; die Benutzung von öffentlichen Wegen für Automobilwettfahrten soll untersagt fein, nicht diese selbst: der Besitzer von Kraftfahrzeugen soll auch durch solche durch den Gebrauch derselben verursachte Schäden ber« anwortlich und haftbar gemacht werden, bei denen ein Schulden des Besitzers nicht vorliegt. Die sächsische Regierung hat ihr Material an das Reichsamt abgegeben und die Erwartung ausgesprochen, nochmals in der Sache gehört zu werden. Auf diese Weise dürften die Anträge des Landeskulturrats ihre Erledigung finden.
Z u d e n
Handelsvertragsverhandlungen.
Wie die „B. P. N." mitteilen, läßt sich der Zeitpunkt der Einbringung der neuen Handels«
22 (Nachdruck verboten^
Im Schlosse der Ahnen.
Original-Rontan von Otto König-Liebthal.
tFortsehung.1
„Verzeihen Sie . . . Herr Kraft," sagte Frau- lcin Frida mst leiser, zitternder Stimme, „verzeihen Sie . . . wenn ich Sie störe. Ich sah Sir vorhin hierher gehen und . . . folgte Ihnen."
Eine Pupurwelle übergoß ihr zartes Gesicht und' mit flehendem Blick schlug sie die Augen auf, aus denen alles Feuer erloschen schien. - „Was wünschen Sie von mir, gnädiges Fräulein?" fragte Helmut und machte sich stark, seine Aufregung zu verbergen.
Fräulein Frida fühlte die brennende Röte in >ihrem Gesicht, und einige Sekunden vergingen, -ehe sie antworten konnte.
„Vor . . . vergeben Sie mir," bat sie jetzt so rührend, so flehendlich, daß sie HÄnnst am liebsten sofort in feine Arme geschlossen hätte, um sie nie wieder loszulassen.
Dennoch aber klang seine Stimme herb, als er sagte: „Ich habe Ihnen, gnädiges Fräulein, ^nichts zu verzeihen; doch wundere ich mich, daß ;@t2 selbst mich ausgesucht haben, mich . . . dem Sie Ihre Verachtung ins GesM schleuderten."
„Herr Kraft," fuhr Fräulein Frida unbeirrt fort, „ein furchtbarer Irrtum nahm mich gefangen. Jck> habe Unrecht getan . . . Sie einer schändlichen Tat zu zeihen. . . Jetzt, nachdem ich weiß . . . daß Sie mein Retter aus den Händen des Zigeuners find, jetzt kann ich nicht mehr an das glauben, was man «ns jifcer Sie erzählte."
Erstaunt blickte Helmut auf, und sein Gesicht verfinsterte sich.
„Was erzählte man Ihnen von mir," fragte er tonlos. „Wer war es, der mich so schändlich verleumdete?"
„Ich . . . kann es nicht sagen," hauchte Fräulein Frida.
„Sie müsien es mir sagen," erwiderte Helmut mit gebietendem Tone.
Sie seufzte tief auf, und mit zitternder Stimme «zählte sie ihm die furchtbaren Anklagen, die fein ehemaliger Freund gegen ihn erhoben hatte. Helmut war starr vor Enffetzen. Das Blut stieg ihm zu Kopf, und seine Hände haßten sich.
„Ich werde den Schandbuben zur Rechenschaft ziehen," rief er aus, „wie er es verdient. . . Sie aber, gnädiges Fräulein, Sie glaubten das? . . Sie verdammten mich, ohne erst zu ergründen, ob eS Wahrhest ober fchändliche Lüge war!"
Fräulein Frida fühfte die Anklagen in vollster Stärke und stöhnte auf vor Qual.
«Herr Kraft," kam es endlich von ihren bleichen Lippen, „ich weiß . . . daß ich Unrecht getan habe . . . bitteres Unrecht. Ver » . . geben Sie mir, wenn Sie es formen."
Helmut hatte ihr schon längst irf feinem Innern vergeben; et konnte sie nicht länger so hstflos vor sich stehen lassen und, indem er die ihm entgegengeftrerfte zarte Hand ergriff, sagte er mit leiser aber freudiger Stimme: „Ich vergebe Ihnen voll und ganz."
Wie befreien b atmete Fräulein Frida auf. Der Bann war von ihrer Seele genommen, und ein Blick voller Dankbarkeit strahlte aus ihren Augen zu ihm herüber.
„Und nun danke ich Ihnen auch aus vollem Herzen für meine Errettung aus der Gewalt des Zigeuners," sagte Fräulein Frida nach längerem Schweigen. „ES geschieht spät ... doch erfuhr
ich es ja erst dantals ans Ihrem eigenen Munde, daß Sie . . . ."
„Denken Sie doch nicht mehr daran," unterbrach sie Helmut. „Und nun lasten Sie uns gehen, es dunkelt bereits."
Zum ersten Male wanderten sie gemeinsam nach dem Schlosse durch den Park. Ihre Lippen blieben geschlossen; schweigend schritten sie nebeneinander, jeder innerlich beglückt.
Frau Horsten hatte die Ankommenden von dem Fenster ihres Zimmers aus bemerkt und un- mittig mit dein Kopf geschüttelt.
„Ich will nicht hoffen," murmelte sie ärgerlich. „daß Frida sich diesem Planschen nähern wird, da sie doch auch weiß, was von ihm zu halten ist."
Sie schlug das Fenster zu und zog sich in das Innere des Gemaches zurück. Jetzt hörte sie die Tür von Fridas Zimmer knarren; schnell erhob sie sich und ging ihrer Kusine nach.
„Ich störe doch wohl nicht?" fragte Frau Horsten mit einem fast höhnischen Lächeln und nahm ohne weiteres auf dem Divan neben Fräulein Frida Platz.
.Durchaus nicht," entgegnete diese ruhig und in gleichgiltigem Tone. „Im Gegenteil, Du bist mir gerabe recht gekommen."
„So, was hast Du denn, Frida?"
Fräulein Frida ging ohne Winkelzüge auf ihr Ziel los.
^Jch will Dir nur sagen," entgegnete sie, „daß ich Alex' Ansichten übet Herrn Kraft und Schwa- benstein vollkommen teile. Herr Kraft ist ein Ehrennmnn und keiner schändlichen Tat fähig. Schwabenstein ist ein . . . Schurke!"
„Frida, Frida!" rief Frau Horsten vorwurfs
voll.
„3a," wiederholte Fräulein von Kullig noch
einmal, „Schwabenstein ist ein Schurke, Ella . . . Dich begreife ich nicht. Gegen jedermann blst Du freundlich und liebenswürdig; gegen Herrn Kraft aber zeigst Du eine Schroffhest, die wirklich beleidiaend wird durch ihre unveränderliche K-"^' "
Cvuu Horsten sprang auf.
^Jch denke," erwiderte sie scharf und schnel- dend, D >l kannst mir hierin am allerwenigsten Vorwürfe machen, da Du ihn doch mrch nicht an Liebenswürdigkeiten überschüttet hast."
„Das ist wohl richtig, Ella; aber ich habe meine Meinung über Herrn Kraft vollständig geändert und meine Verachtung, die ich irrtümlich gegen ihn haben mußte, hat sich in Hochachtung verwandelt. Ich wiederhole es: Herr Kraft ist ein Ehrenmann, Schwabenstein ein Schurke!"
Entsetzt starrte Frau Horsten auf die kühne Svrecherin.
„Ja, ja," sprach sie nach einer peinlichen Pause, „ich weiß es jetzt, daß Dir der Mensch nicht mehr gleichgiltig ist. Du interessierst Dich für ihn jetzt mehr, als Du verantworten kannst. Nicht umsonst leuchten Deine Augen auf, wenn Alex fein Lob verkündet, und Du kannst wer weiß wie lange und eingehend über ihn plaudern. Und das geschieht doch nicht, wenn man Gleichgiltigkeit oder Abneigung gegen ihn empfindet."
Fräulein Frida schien betroffen. In der Tat, sie merkte es jetzt erst, daß ihre Gedanken und Worte sich oft mit dem einfachen Hauslehrer beschäftigt hatten. Hatte sie sich bisher fo selbst tÄffchm können! War vielleicht ihre bermeint- siche Abneigung gegen Helmut Kraft nichts toet- ter als ein Widerstreben gegen den alles über« windenden Zug des Herzens! Es mußte wohl so sein. (Forts, folgt.)