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Sormtags-ettage: Jllustrirtes SonnLagsbLatt.

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Vierteljährlicher Bezugspreis, bet der Expedition 2 Mk., bei allen Postämtern 2,25 Mk. xc$cL. Bestellgeld).

Jnscrtionsgebühr: die gespaltene Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

Reclamcn: die Zeile 25 Pffl. ,

Marburg

Donnerstag, 24. September 1903.

Erscheint wöchentlich lieben mal.

Druck und Verlag' Joh. Aug. Koch, Universitäts-Buchdruckeret Marburg, Martt 21. Telephon 55.

38. Jahrg.

Zweites Blatt.

Abonnements-Einladung.

Damit in der regelmäßigen Zustellung der Oberheeelschen Zeitung keine Unterbrechung eintritt, ist es rätlich, dieselbe so­fort zu bestellen Denjenigen unserer Abonnenten, die unsere Zeitung nicht durch die Post erhalten, wird dieselbe, sofern sie nicht abbestellt wird, auch fernerhin ohne weiteres zugehen. Die .Oberhessische Zeitung' mit dem .Amtlichen Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain', dem .Illustrierten SonntagSblatt' und den .Ziehungslisten der Preußischen Klassen- lotterte' kostet nach wie vor pro Quartal 2,25 Mk. Einesteils, um den Inserenten und andererseits, um den ländlichen Lesern entgegenzukommen, ist die Ein­richtung getroffen, daß für die Landorte unsere Zeitung am Sonnabend in zwei Ausgaben und zwar morgens 'und nachmittags expediert wird.

Da die .Oberhesfische Zeitung' in ständiger Ver­bindung mit dem größten deutschen, aus amtlichen Quellen bedienten telegraphischen Bureau steht und ein weitverzweigtes Netz von Korrespondenten in ihrem Verbreitungsbezirke und weit darüber hinaus unterhält, so ist sie in der Lage sicher für jedermann etwas zu bringen, was deffen Interesse besonders in Anspruch nimmt. Außer­dem ist sie immer bemüht, die Zahl ihrer Nachrichten aus Stadt und Land zu vermehren, da der sich be­ständig vergrößernde Leserkreis der .Oberhesstschen Zeitung' dies erfordert und ermöglicht Der Aus- Wahl der zur Veröffentlichung kommenden Romane und Erzählungen werden wir erhöhte Aufmerksamkeit Widmen.

Das mit dem 1. Oktober beginnende Quartal wird sicher mit zu den ereignisreichsten der letzten Jahre gehören. Die preußischen Landtogswahlen, an denen sich zum ersten Male bicSozial- demokraten beteiligen werden, finden Ende November statt, und es ist nicht ausgeschloffen, daß der neue Reichstag noch vor Weihnachten ein­berufen werden wird. Gleich zu Beginn seiner ersten Session sind hitzige Debatten wegen der Präsi­denten und noch mehr wegen der V i z e p r ä s i - dentensrage zu erwarten, aus welche die Sozial- demokiaten Anspruch erheben ohne doch die damit verbundenen Repräsentationspflichten auf sich nehmen zu wollen. Auch bei der Beratung des Reichs­etats wird es zu scharfen Kämpfen kommen und ebenso bei den in Aussicht stehenden Militär- und Marinevorlagen sowie den Handels­verträgen. Denn die Finanzlage des Reichs ist f o u n g ü n st i g wie bisher noch nie. Interessant für unsere Leser und Freunde wird dabei besonders die Haltung unseres Reichstagsabgeordneten

Aus alter Zeit.

.. An einem schönen Februartage des Jahres 17'9 der Schuster Fischer in der Wettergasse mit Linen beiden Gesellen auf dem Dreifuß und Hopsten und nähten drauf los. Es war eine Luft zuzufchauen, wie rasch die Arbeit unter ihren Häu- den von statten ging, es war aber auch nötig, denn neben den vielen Kontributionen von Seiten der Herren Franzosen, die damals Herren in Marburg waren, hatte der Oberst Fischer für sein Freibeuter­korps die schleunige Lieferung von 1000 Paar Schuhen verlangt, weshalb die ganze Schuhmacher, zunft angehalten wurde, diese herzustellen, wäh­rend die andere Bürgerschaft zu Schanzarbeiten an den Festungswerken auf das Schloß komman­diert war. Der Oberst du Plessis, der Winter­quartier auf dem Schlosse hatte, befürchtete, daß ein unerwarteter Uebersall stattsinden könnte, hatte die Wachtposten eingezogen und eine Wache in der Nähe deS lutherischen Kirchhofes eingerichtet damit die Mannschaften nötigenfalls gleich in die Festung flüchten konnte. Zu der Errichtung des Winterquartiers mußte das Bettzeug, Mobilar, Kochgeschirr usw. von den Marburger Bürger in bester Qualität geliefert werden. Wurde das Be­gehrte nicht bald geliefert, so gebrauchte man ein einfaches Mittel, nm den Zweck zu erreichen. Die Herren Franzosen nahmen den Bürgermeister und die angesehensten Bürger gefangen, führte sie auf das Schloß und sperrte sie jo lange ein. bis das Gewünschte hinauf gebracht war, oder sie gaben den Widerspenstigen 10 bis 20 Soldaten in Kost und Logis. Acht Tagen vor Weihnachten hatten die Schanzarbeiten begonnen und waren selbst während der Weihnachtsfeiertage nicht unter­brochen worden, sondern dauerten bis zum 17. Januar 1759 fort. Es war Fastnacht, cüs unser Schuster Fischer ungefähr um 3 Uhr nachmittags zum Fenster hinausschallte und seinen Nachbar,

fein, der nun die Probe bestehen mutz, ob er tat­sächlich ein Freund der Bauern, kleinen Hand­werker, Gewerbetreibenden und Beamten ist, wie er einst behauptet hat, ober nicht.

Auf dem Gebiete der ä u tz e r e n P o l i t i k be­reiten sich ernste Dinge vor. Auf dem Balkan ist tagtäglich der Ausbruch eines Krieges zu erwarten, der mit Erbitterung und orientalischer Grausamkeit geführt werden wird. Auch für uns Deutsche stehen dabei mancherlei Interessen auf dem Spiele. Jn Ungarn haben sich heute bereits die inneren Zustände so zugespitzt, daß manche die Revolution nur noch für eine Frage der Zeit halten. Und in England sind die Führer des Volkes an der Arbeit, um den Freihandel durch den S ch u tz z o l l zu ersehen und den engeren Zusammenschlutz des Mutter­landes mit den Kolonieeu zu erreichen. Für uns Deutsche kann das leicht den Verlust unseres besten Marktes zur Folge haben, was für uns schwere wirt­schaftliche Krisen nach sich ziehen würde.

Ueber all' diese Fragen wird die ,O b e r h e s s i sch e Zeitung' ihre Leser ausreichend orientieren, indem sie sowohl über die einzelnen Vorgänge referiert als auch zu ihnen im Sinne einer gesunden Mittelslands­und Heimatspolitik, die wir ja stets vertreten haben in unseren Artikeln, Stellung nimmt.

Zum Schluffe bitten wir unsere zahlreichen Freunde und Leser, in ihrem Bekanntenkreise zum Abonnement auf unsere Zeitung anszu- fordern!

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Redaktion und Verlag derOberheffischen Zeitung".

Reglement für die Landtags- Wahlen.

Zur Erläuterung der Vorschriften desRegle­ments über die Ausführung der Wahlen zum Hause der Abgeordneten" vom 14. März d. I. und zur Beachtung bei seiner Anwendung führt ein Erlaß deS Ministers des Innern aus:

1. Das neue Reglement ist einheitlich für den ganzen Umfang der Monarchie erlassen; nachdem die noch geltenden Bestimmungen des Gesetzes, be- treffend Äeuderung des Wahlverfahrens, vom 29. Juni 1893 (Gesetz-Sainml. S. 103), auch für die Hohenzollernscheu Lande in Kraft getereten find (Gesetz vom 2. Juli 1900, Gesetz Samrnl. S. 225), bedurfte es eine?, besonderen Reglements für Hohenzollern nicht mehr. Die noch weiterhin dort erforderlichen Sondervorfchriftcn haben an den be« treffenden des neuen Reglements Aufnahme ge­funden

II. Erheblich verändert ist das Formular für die Urwähler« und Abfeilnngslisteu (Anlage A zu ß 5 des Reglements). Bei seiner VcNvendung sind nicht nur die auf die Liftenaufstellung beziig« licheu Vorschriften deS Reglements (namentlich §§ 3, 5 u. a.), sondern auch die Kopfinschriften deS Schemas und die sonstigen Fingerzeige genau

den ehrsamen Seilermeister Wappler in eiligen Schritten sein Haus verlassen und über die Gasse kommen sah.Nun was der wieder haben mag", sagte er vor sich hin, jetzt ist seine Alte auch noch krank, die wird ihn nicht übet kujonieren. Doch er kommt glaub ich zu mir." Bleich und verstört trat Wappler in die Werkstätte des Schusters und bedeutete Fischer, daß er mit ihm allein reden wolle. Sie gingen eine Treppe höher, wo Fischer seinen Nachbar verwundert anredete:Was giebts. Du siehst ja aus wie ein armer Sünder, dein der Profoß das Todesurteil vorgelesen hat. Am Ende ist Deine Margret" "Gestorben" unterbrach tonlos der Seilermeister.Ge­storben und Du machst so ein Gesicht? Danke Gott, der sie und Dich erlöst bat! Oder ist Dein Schmerz wirklich so groß?"Was der Schmerz um meine nun selige Margret betrifft, so weißt Du, daß ich denselben überwinden kann, aber -- aberNun was den» aber? heraus damit, mir sind ja allein!"Du weißt, daß unser Ver­mögen ganz von meiner Frau herkommt ich habe sie deswegen, da sie viel älter als ich war, auch genommen sie hat mich immer auf ein Testament zu meinen Gunsten vertröstet, nament­lich seit sie krank mar. Nun aber ist sie seit einer halben Stunde tot, ein Testament ist nicht vor­banden und ich darf zusehen, wie lachende Erben da mir doch keine Kinder haben, kommen und mir alles toegnebmen. Es wird mir gerade gehen, wie dem Peter Hermes aus Weidenhausen, der die Frau von Wetter hatte, mit der er vierzig Jahre verheiratet war, und als sie starb, und weil sie keine Kinder hatten, ließen die Verwandten der Frau fein Stuhlbein dem Peter im Hause." Weiß schon jemand, daß Deine Frau gestorben ist?" fragte nachdenkend der Schuster.Nein", war die Antwort.Niemand als Du. Sie liegt noch wie zuvor im Bette. Der Doktor! Jufti kommt nur morgens, jagte heute noch, mit dem

zu beachten, welche das probeweise ausgefüllte Muster für den Ansatz der (Steuern und für die richtige Abteilungsbildung enthält. Die auszu- legenden Listen dürfen nicht mehr die Einzel­beträge der verschiedenen Steuerarten, sondern nur noch den Gesamtbetrag der Staats- und der Komnulnalsteuern jedes Wählers in einer Summe ersehen lassen.

Für die Aufnahme eines Wählers in die Listen ist übrigens wie im Hinblick auf früher zur Sprache gelangte Streitfälle bemerkt wird, ent­scheidend, ob der Wähler zur Zeit der Wahl nicht zu derjenigen der Listenaufstellung die im tz 8 der Verordnung vorn 30. Mai 1849 borge- friebcncit Erfordernisse der Wahlberechtigung er­füllt. Andererseits bleibt zu beachten, daß nach dem Abschluß der Abteilungslisten (tz 9 Abs. 3 des Re­glements) niemand mehr in diese ausgenommen werden darf, auch wenn er etwa seine Wahlberech­tigung noch nachweisen sollte.

III. Die ferneren Aenderungen, insoweit sie nicht nur redaktionell sind, bezwecken wesentliche Vereinfachungen des Wahlgeschäfts: a) Zu diesem Zweck ist in den tztz 15 und 17 des Reglements die Bestimmung gestrichen, nach welcher den Wählern auf ihren Wunsch überlassen werden mußte, ihre Abstimmung selbst in die Stimmliste cinjutragen. Für die richtige Führung dieser Liste ist der Wahlvorstand verantwortlich: er hat die Richtig­keit der Listenführung durch Vollziehung der den Wahlprotokollen beizufiigendcn, bei der Wahl be­nutzten Liste zu beurkunden. Den Wählern steht eine Ueberwachung der Listenführung nicht zu, und es ist namentlich auch ein folches Recht nicht für die Urwähler etwa ans der Vorschrift des § 15 herzuleiten, nach welcher die Eintragung des Abstimmungsvermerkesin Gegenwart des Ur- Wählers" geschehen soll.

Für die Abgeordnetenwahl nicht auch für die Urwahl sieht ferner das nette Reglement eine Erleichterung insofern vor, als bei der Eintragung der AbstimmnngSvermerke der Ge­brauch von Abkürzungen ausdrücklich, zugelassen wird, welche keinen Zweifel über die gewählte Person lassen (tz 27 Abs. 3)..

b) Wesentliche Vereinfachungen hat das Stich­wahlverfahren, sowohl bei den Urwahlen wie bei der Wahl der Abgeordneten erfahren. Es sollen grundsätzlich in Zukunft nicht mehr als zwei Wahl­gänge statfinden. Eine Ausnahme bildet allein der im § 17 Abs. 3 Satz 3abweichend geregelte Fall. Bleibt nur noch ein Wahlmamt nach der ersten engeren Wahl zu wählen, so muß die zweite engere Wahl in jedem Falle zu einer Mehrheits­bildung, d. h. zur Wahl des noch fehlenden Wahl­mannes, führen. Erhält dagegen bei der Wahl- zweier Wahlmänner auch in der ersten engeren Wahl noch nietnand die absolute Stimmenmehr­heit, so ist eine zweite Wahl nicht mehr vorzu­nehmen, weil sie zwischen denselben Kandidaten zu vollziehen sein und, soferit die Wähler nicht zum Teil von ihrer ersten Abstimmung abgehen oder des ferneren Mitstimmens sich enthalten, wiederum ergebnislos verlaufen würde. Die Urwahl in der betreffenden Abteilung ist in diesem Fall als nicht zustande gefomen zu behandeln (vergl. § 20 des Reglements). Beiläufig und um früher auch hervorgetretenen Zweifeln zu begegnen wird bemerkt, daß selbstverständlich auch zwischen drei

Sterben habe es noch keine Eile. Ich habe das Geld zwar schon beiseite geschafft."Aber mit den Gärten und mit den Kapitalien kannst Du es nicht machendie stehen im Pfandbuch und das Kapital auf Dein Haus steht ja auch auf der Margret ihren Namen eingeschrieben die war vorsichtig da muß geholfen werden!" sagte der Schuster. Ja aber wie? Kannst Du die Tote in das Leben zurückrufen, daß sie ein Testament macht und mich zum Erben einsetzt?"Das nicht. Wir würdens auch nicht tun, selbst wenn wirs könnten! Aber höre mich an. Du wartest noch zwei Stunden, bis es Nacht ist, dann gebjt Du zum Bürgermeister und sagst. Deine Fran sei auf den Tod krank und sie wünsche ein Testament zu machen, er solle ungesäumt kommen und es auf­nehmen."Aber?"Laß mich ausreden! Mittlerweile schaffen wir die Selige in die Kammer ich ziehe von ihr Kleider an, lege mich ins Bett und werde den Hernr Red und Antwort stehen, so gut oder besser wie Deine Margeret getan hätte. Das wird mir einen Spaß machen."Das gebt nicht an, man wird den Betrug merken und" Freilich gehts, laß mich nur dafür sorgen! Geh jetzt heim, wenn es dunkel ist, komme ich hinüber." Kopfschüttelnd ging Wappler fort. Inzwischen rasierte sich der Schuster und trat wie es, dunkel war, bei seinem Nachbar ein. Die Verstorbene lag in einem großen Himmelbett mit Umhängen. Bald war die Leiche in die anstoßende .Kammer geschafft und der Schuster bekleidete sich mit der Margret ihrer Nachtjacke und Haube und legte sich in das Himmelbett. Auf die Wange hatte er ein großes Pechpflaster gelegt und um die Stirn ein Tuch gebunden. Eine halbe Stunde mochte er so gelegen haben, als der Bürgermeister mit feinem Ratsschreiber und zwei Schöffen in das Sterbe­zimmer eintraten, wo der Schuster im Bett lag und ganz jämmerlich seufzte und jam­merte, jo daß Wappler glaubte, seine Selige zu

Kandidaten, von denen feiner bei der Wahl zweier Wahlmänner im ersten Wahlgange die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt hat, die engere Wahl stattfinden muß, und nicht etwa von ihr abzusehen ist, weil nicht, wie § 17 Abf. 1 des Reglements vorschreibt, diedo p pe 11 e Anzahl der noch zu wählenden Wahlmänner" zur engeren Wahl gebracht werden kann.

Besonders zu beachten ist, daß nunmehr auch bei der Wahl der Abgeordneten nur diejenigen beiden Kandidaten zur engeren Wahl gelangen, welche bei der ersten Abstimmung für die betref­fende Abgeordnetenstelle die meisten Stimmen er­halten haben (§ 28 Abs. 2, 3 des Reglements).

c) Die einschneidendste Aendernng gegenüber dem bisherigen Verfahren sieht der § 27 des Re­glements in der Bestimmung vor, nach ivelcher bei der Wahl mehrere Abgeordnete jeder Wahlmann bei nur einmaligem Vorrnf sogleich anzugeben hat, wen er an erster, zweiter ober dritter Stelle zürn Abgeordneten wählt. Es handelt sich bei die­ser Einrichtung nur um eine zeitliche Vereinigung der im übrigen völlig selbständigen Wahlgänge: die Eintragung der Abstinimungsvermerke und die Feststellung des Wahlergebnisses haben daher für jedes Abgeordnetenmandat besonders zu erfolgen (§ 27 Abs. 1, 3; § 28 Abs. 1 des Reglements).

Unberührt hat bei dieser Aenderimg des Ver­fahrens das Recht derWahlmänner bleiben müssen, denselben Kandidaten für jedes der zu besetzenden Mandate zu benennen (tz 27 Abs. 2). Führt die Ausübung dieses Rechts zu Doppelwahlen, so ist die Erklärung des mehrfach Gewählten darüber herbeizuführen, für welche Stelle er die Wahl an* nimmt; für die übrigen Stellen findet eine Nachwahl statt, zu welcher der Termin von dein Regierungspräsidenten (inBerlin: dem Ober- präsidcnten) 31t bestimmen ist (§ 30 Abs. 3 des Reglements).

IV. Der in das Reglement neu eingeführte tz 31 enthält feine Aendernng, sondern nur eine Klarstellung und Formulierung des bereits be­stehenden Rechfsznstandes. In dem Runderlaffe vom 7. Juli 1849 K. J. 450 ist schon darauf hingewiesen, daß die Wahlvorsteher, insbe­sondere auch zur Abwendung von Störungen und Verzögerungen des Wahlakts, gegenüber den Wäh­lern alle Maßregeln zu ergreifen berechtigt seien, welche sie zur ordnungsmäßigen Behandlung des Wahlgeschäftes für erforderlich erachten. In lieber« einsiimmung damit soll auch nach § 31 des Regle­ments der Wahlleiter zum Erlaß und zur Vollzieh­ung aller für dis gehörige Durchführung des Wahlaktes erforderlichen Anordnungen und Ent­scheidungen allein berechtigt fein, soweit nicht Entscheidungen des Wahlvorstandes entweder- wie bei der Feststellung der Gültigkeit einzelner Wahlsiimmen ausdrücklich vorgeschrieben, oder wje die über das Wahlergebnis durch die Natur der Sache bedingt sind. Diese Abgrenzung der beiderseitigen Befugnisse schließt nicht aus, daß der Wahlvorsteher (Wahlkommissar) sich auch sonst geeignetenfalls über die von ihm zu erlassen­den Bestiminungen, z. B. über Umfang und Dauer der nach tz 27 der Verordnung vom 30. Mai 1849 bei der Prüfung beanstandeter Urwahlen zuzulassenden Diskussion, über die Erteilung und Entziehung des Worts dabei, über die Form der dabei erforderlich werdenden Abstimmungen usw.

hören.Hier liegt meine arme kranke Frau", sagte Wappler und indem er den Vorhang ein wenig zurückschlug, sagte er:Margarete, die Herren sind da!" Ein neues Geseufze und Ge­stöhne erhebt sich in dem Bette.Sie bittet", be­deutet Wappler,sie nicht mit vielen Fragen zii belästigen, auch tut ihr das Licht weh!"Glaubs schon", sagte der Bürgermeister,es ist gewöhnlich so, werdens kurz machen. Bei völligem Ver­stände ist sie wohl noch?"Ja freilich", sagte Christian,aber schreiben kann sie nicht!" Schon gut, mag sie drei Schriftzeichen machen, ist auch giftig." Nachdem der nötige Eingang geschrieben und Christian an Margarete statt die Fragen über Alter und Namen beantwortet hatte, musste er abtreten, wie das Gesetz es verlangte. Klopfenden Herzens stand er nun vor der Tür. Nach einer Viertelstunde kamen die Herren heraus, Eiil braves Weib, die Margret, sie können ;u« frieben sein, Herr Wappler!" sagte der Bürger- meister.Ja aber mach Dich gefasst, sie treibts nicht mehr lange, ich würde heute Nacht bei ihr wachen!" sagte ein Schöffe: während der andere zu Wappler sagte:Sie müssen sich eben trösten!^ Mit einer guten Nacht wünschend, verließen die Herren das Haus.Alles gut gegangen," rief de< Schuster dem eintretenbeit Seilermeister entgegen. Habs schon gehört vom Bürgermeister," erwidert^ Christian,aber was hast Du benn alle ange-i geben?"Kannst Du nicht warten bis das ~c|ta< ment geöffnet wird? Aber jetzt schnell die ^ote wieder ins Bett und jetzt eine Leichenbittermiene, angenommen." Am andern Morgen erfuhr mark in der Stadt des Seilermeisters Christian WaPPlev Ehefrau habe heute Nacht das Zeitliche gefegneL, Hab?- wohl gedacht, sagte der ®ärgermet] ter. Dre Selige ward mit allen Ehren begraben, tief oc*j trauert vom Witwer. Acht Tage spater wurde dek Seilermeister vor das Gericht beschteden, wo iw der Schultheiß den letzten Willen seiner verstoß