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Sonntagsbeilage: Jllustrirtes Sonntagsblatt.

JVi 227

Vierteljährlicher Bezugspreis: btt der Expedition 2 Mk., bet allen Postämtern 2,25 Mk. <tjd. Bestellgeld).

ZnserttonSgcbühr: die gespaltene Zeile oder deren Raum 10 Psg.

Neclamen: die Zeile 25 Pfg.

Marburg

Donnerstag, 27. August 1903.

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck und Verlag' Joh. Ang. Koch, Umvcrsitäts-Buchdruckerei Marburg, Markt 21. Telephon 55.

38. Jahrg.

Zweites Blatt.

UmschM.

lieber daS Gesundheitswesen beS preußischen Staates

hat dic Medizinalabteilung des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegen, heilen im Auftrage des Ministers soeben einen fünften Bericht berösfentlicht, der nachdem durch einen Runderlab des Ministers von, 1. Oktober 1901 angeordnet worden ist, daß die Be- girksgesundheitsberichte der Regierungs- und Me- dizinalrätc künftig auf der veränderten Grundlage der kreisärztlichen Jahresberichte alljährlich er­stattet werden sollen nicht, wie die ersten vier Veröffentlichitngen über das Sanitätswesen deS preußischen Staates, aus drei Jahre, sondern nur auf den Zeitraum eines Jahres sich erstreckt'. Es sind die Bezirksberichtc für 1901 unter Benutzung der Ministerialakten und der im Königlichen Statistischen Bureau gefertigten Medizinalstatistik zu einem Gesamtüberblick verarbeitet. .Nach einer Einleitung über dic Bewegung der Bevölkerung behandelt der Bericht in vierzehn Abschnitten die Gesnndheitsvcrhältnisse und die Bekäinpfnng der Krankheiten, die Wohnungen, die. Beschaffenheit, Reinlichkeit, Beleuchtung der Straßen und den Verkehr in denselben, die Wasserversorgung, die Beseitigung der Abfallstosfe, die Beaufsichtigung des Verkehrs mit Nahrung?-, Geimßmittelii und Gcbranchsgegenständcn, die Schulen, die gelnerb- lichen Anlagen, die Fürsorge für Kranke und Ge­brechliche, die Gefängnisse, die Bäder, das Leichen­wesen, das Medizinast'ersonal und die .Kur­pfuscherei.

Die Veröfseutlichuug uinsabt daS für das preußische Medizinalwesen besonders nächtige Jahr, in welchem daS Gesetz, betreffend die Dienst- stellung der Kreisärzte und die Bildung der Gc- snndbeitskommissioncn, vom IG. September 1899 und die Dienstanweisung für die Kreisärzte vom 23. März 1901 in Kraft getreten sind. Wenn auch mit Rücksicht darauf, das; infolge der not­wendigen Verabschiedungen und Versetzungen zahlreiche Kreisarztstelleu neu besetzt werden mußten, eine vollständige Entfaltung der Wirk­samkeit der neuen Brjtimmuugen sich noch nicht überall hat ermöglichen lassen, so hat doch schon dic kurze Zeit bis zum Schlüsse des Berichtsjahres gezeigt, daß ditrch die Kreisarztreform wertvolle Fortschritte auf den verschiedensten Gebieten des Preußischen Gesundheitswesens angeregt und in die Wege geleitet worden sind.

Die vermehrten Funktionen der staatlichen Ge- sundheitSbeamten in der Kreisinstanz haben sich bei der Seuchenbekäinpfnng als besonders zweckmäßig und wirksant erwiesen. Insbesondere bat sich die neue Organisation bei der Granulöse- undTyPhus- bekämpfuug. vor allem bei der gewaltigen Typhus­massenerkrankung in Gelsenkirchen außerordent­lich bewährt. Die Ausstattung zahlreicher Krcis- arztstellcn mit guten Bakterieitmikroskapen und die Einrichtung von kleineren bakteriologischen Laboratorien am Sitze einzelner Regierungen, die bedeutsame Mitarbeit des Instituts sürJnfektions- krankhcitcn in Berlin, der hygienischen llniver- sitätsinstitute sowie des hygienischen Instituts in Posen haben in hohem Maße dazu'beigctragen, die Tätigkeit der Kreisärzte auf dem Gebiete der Seuchenbekämpfung wirksam zu gestalten. Die gesundheitspolizeiliche llcberwachung der See­häfen konnte durch die Anstellung kreisärztlich ausgebildeter und beaufsichtigter Gesundheitsaus­seher weiter ansgcbaut werden. Das Dcsinfek- tionswesen erfuhr int Berichtsjahre eine welent- licke Forderung durch die Errichtung von Desin- fcktorcnschnlen und dic Anstellung gut ausgebil­deter Desinfektoren.

Die Anregungen, welche die Kreisärzte aus dem Gebiete der WolmungShygiene, der Reinhaltung der Ortschaften, der Wasserversorgung und der Be­seitigung^ der Abfallstosfe teils in Gemeinschaft mit den inzwischen ins Leben gerufenen Gesund- bcitSkommissionctt, teils bei der Gelegenheit der Ortsbcsichtigungcn gegeben haben, sind meist auf fruchtbaren Boden gefallen. Auch auf dem Ge­biete der Schulhygiene hat die nengeschassene Mit­arbeit der Kreisärzte vorteilhaft gewirkt. Die durch die Reform wirksamer gestaltete Besichtigung de?, Krankenhanswesens hat sich gut bewährt. Außerordentlich anerkennenswert sind die Leist­ungen der Provinzen, Städte, Gesellschaften und Vereine auf dem Gebiete derArmen- und Kranken- Pflege, überall zeigt die Krankenversorgung er- .freuliche Fortschritte.

Als ein bedeutungsvolles Ereignis auf dem Gebiete der Assanierung der Ortschaften muß die in das Berichtsjahr fallende Gründung der König­lichen Versuchs- und Prüfungsanstalt für Wasser­versorgung und Ablvässerbeseitignug in Berlin hervorgehoben werden. Die erfreuliche Wirksam­keit, welche die Anstalt schon in den ersten Mo­naten nach ihrer Gründung entwickelt hat, läßt erhoffen, daß sic ihrer Aufgabe, die schwierigen Fragen auf dem genannten Gebiete ihrer Lösung

cntgcgenzuführen und die bestehenden Mißstände ohne unnütze Härten für die Gemeinden oder die beteiligten Industrien allmählich zu befestigen und für die Zukunft zu verhindern, in vollem Maße gerecht werden wird.

Die im Berichtsjahre gemachten Beobachtungen und Erfahrungen berechtigen zu der Annahme, daß mit der weiteren Vertiefung der neuen Vor­schriften und Einrichtungen das öffentliche Gesund- heitswesen in Preußen einer andauernden Ver­besserung entgegengeht und daß die Medizinal­reform ein starkes und sicheres Fundameitt dar­stellt, auf welchem das preußische Medizinal­wesen den Bedürfnissen entsprechend allmählich weiter ausgebaut werden kann.

Ein Kapitel vom Petroleum.

Der Herbst steht vor der Tür. der Verbrauch von Petroleum wird voit Woche zu Woche trotz Gas und Elektrizität größer, und angesichts der von Nordamerika aus stattfindenden Treibereien int Petroleum-Geschäft ist es wohl angebracht, sich mit diesem Thema einmal genauer zu befassen. Wir geben die folgenden Ausführungen aus einem Artikel der BerlinerPost" wieder, der die Frage sachlich bespricht und zu interessanten neuen Vor­schlägen kommt:Es ist unglaublich, welche ko­lossale Petroleumsteuer Deutschland alljährlich an den Rockfeller'schen Petroleum-Trust in Nord- Amerika zu bezahlen hat Und leider sind es ge­rade die mittleren und kleineren wirtschaftlichen Existenzen, die für diese Abgabe aufzukommen haben. Man berechnet den deutschen Jahrcskon- sum au Petroleum, das fast ausschließlich aus Amerika stammt, auf rund tausend Millionen Liter, die bei einem Durchschnittspreis von 18 Pfennigen pro Liter also 180 Millionen Mark kosten. Was dem Petroleum seine große Verbreit­ung bei uns sichert, ist der Umstand, daß cs immer noch etivaS billiger ist, als die anderen, in Be­trach t kommenden Beleuchtungsmittel, nämlich Spiritus und Elektrizität, während das Gasglüh­licht allerdings viel billiger, aber nicht überall zu haben ist. Dagegen zerbricht sich niemand bei uns den Kopf darüber, ob das Petroleum denn so viel kosten muß, wie es bei uns kostet. Geht mau aber der Sache auf den Grund, so kommt man dahinter, daß wir für Petroleum einen Preis zahlen, der von einer den ganzen Markt beherrschenden Jn- tercssenten-GrupPe in Nord-Amerika festgesetzt ist und 33sch Prozent über dem in Amerika gezahlten Preise steht, >vo bei Submissianeii es zu 12 und Usch Pfennigen pro Liter angeboten wird. Von den 180 Millionen Mark, die wir jährlich an Amerika zahlen für Petroleum, fließen also bedeu­tend mehr wie 60 Millionen Mark in die Taschen der Nockefetter'schen Millionörs-Gruppe, die^doch bei den in Amerika erzielten weit niedrigeren Preisen schon verdient. Aber trotz dieses sehr hohen Preises ist dasberühmte, wasserhelle, nicht explodierende, echt amerikanische Petroleum, das uns mit dem ganzen Tamtam der Reklame als das beste der Welt angcschmiert wird, von recht minderwertiger Beschaffenheit Denn cs hat Nebengerüche, brennt zum Schluß dunkler, weil c§ mangelhaft gereinigt ist und sich nicht alle seine Bestandteile gleichmäßig vergasen und ist schließ­lich recht feuergefährlich, weil Entflammungspunkt bereits zwischen 21 und 22 Grad liegt. Aber wer soll den Kampf mit den amerikanischen Petrolcum- königcn ailsnehmen? Als die Lahmlegung des europäischen Petroleum Zwischenhandels vor einer Reihe von Jahren begann, da haben die selbstän­digen Petroleum-Importeure lange Zeit einen heldenmütigen Kampf gegen die amerikanische Ring- Gesellschaft gekämpft, ober niemand kam ihnen zu Hilfe. Was tat damals der Petroleum- truft ? In wenigen Taaen batten die Amerikaner festgestellt, wie weit sich dies Konkurrenz-Gebiet ausdehnte, und nun unterboten sie die deutschen Mitbewerber auf der ganzen Linie nicht weiter so lange, bis den Deutschen entweder der Atem ausgegangen war, oder bis sie sich zu den Prin- zipicu des Petroleum-Königs Rockcfcller bekehrten. Dieser Geschäfts-Operation Kosten aber trug die Gesamtheit der deutscheß Petroleum-Konsumenten zum Besten der amerikanischen Millionäre, und außerdem mutzten in Deutschland für eine gewisse Zeit noch Extrapreise gezahlt werden. Die Dcut- schcn^waren ja so töricht gewesen, die Landsleute im Stich zu lassen, die wiederholt und dringend nur die drohende Gefahr aufmerksani gemacht hatten. Da verdient denn heute ein Vorschlag von Dr. Wolf Beachtung, daß die Kommunen, ebensogut, loic sie Gas, Wasserleitung, Elektrizität in eigene Regie genommen hätten, dasselbe auch mit dem Petroleum tun sollten, um die Nacht dieses amerikanischen Petroleumringes zu bredjen. Sie könnten ja Hand in Hand mit den Geschäfts­leuten gehen. Die russische Petroleum-Industrie würde gewiß zu Entgegenkommen bereit sein, das Petroleum würde bedeutend billiger wie heute ge­liefert werden fönnen, und die Gemeinden würden doch dabei verdienen. Es wird darauf hingewiesen, daß der badische und der bayerische Eisenbahnfis­kus grundsätzlich fein Petroleum des amerikani­schen Ringes, sondern aus Rumänien solches be­ziehen und etwa 11 bis 12 Pfennige für das Liter zahlen. Jedenfalls haben wir in Deutsch, land keinen Anlaß, den Anterikanern in Hülle und

Fülle die Millionen für diesen überhohen Petro­leumspreis in den Hals zu werfen, würden im deutschen Reichstage 60 Millionen mehr Ausgaben jährlich verlangt, es würde ein gewaltiger Halloh entstehen. Den Amerikanern wird das Geld ohne weiteres zugeworfen.

Scheiden und Meiden.

Auf Seiten gewisser Liberalen ist man bemüht, die Fiktion aufrecht zu erhalten, als wären die politischen Bestrebungen des wadelstrümpslerischen Handelsvertrags- bezw. Kommerzienratsvereins identisch mit denen unserer deutschen Industrie, während diese der Anschauungen der Konservatven und Bündler diametral entgegengesetzt sei. Der nachfolgende Artikel der nationalliberalenRein.» Westsälischen Zeitung", eines der Industrie sehr nahe stehenden Organs wird dieses Märchen Wohl für immer zerstören. DieRhein.-Weft- sälifche Ztg." schreibt:

Der sogenannte Handelsvertragsverein will Abschied nehmen. Im nächsten Monat findet allerdings noch eine Ausschußsitzung statt, in der einige Herren, die ungern ihre Koffer packen, ver­suchen wollen, ob ihnen noch etwas Aufenthalt gewährt wird. Die meisten Teilnehnrer aber follten einen kurzen Abschied vorziehen und dabei nicht einmallange Freundschaft" versprechen wollen. Zu verargen ist ihnen das nicht.

Der Handelsvertragsvereiu wurde Var drei Jahren im wesentlichen auf Betreiben des Bank­direktors Georg von Siemens gegründet zu dem Zweck, übermäßigen agrarischen Ansprüchen ent­gegenzutreten. Tas war vom Standpunkte des freisinnigen Politikers, der Siemens war. be­rechtigt und vielleicht auch notwendig. Es wurden von manchen Seiten Zollsätze für Weizen und Roggen als für die Landwirtschaft unbedingt not­wendig bezeichnet, die alles Maß überschritten und entschieden zu einer erheblichen Verteuerung der Lebensmittel geführt haben würde. Aber die Verbündeten deutschen ^Regierungen lehnten solche Forderungen ab, gingen sogar unten die zuerst in Aussicht genommenen Sätze bei dem an den Reichs­tag gelangten Entwurf noch herunter und hielten bann während der Reichstagsberatungen entschie­den an einem mäßigen Schutzzollsystem fest gegen­über allen Forderungen von agrarischer Seite. Damit hatte eigentlich der Handelsvertragsoerein schon seinen Boden unter den Füßen verloren. Recht törichterweise hatte er bei Bekanntwerden des Zolltarifentwurfes erklären lassen, daß bei den von der Regierung in Aussicht genommenen lanbwirt- schaflichen Zöllen Handelsverträge unmöglich feien. Der Negierungsentwurf ist angenommen worden und der Abschluß neuer Handelsverträge auf Grund desselben ist außer allem Zweifel. Da­mit ist denn wirklich der Zweck des Vereins erfüllt, und er könnte ruhig verschwinden. Seinen Grün­dern schwebte auch durchaus nicht eine dauernde Organisation vor, sondern nut eine solche für den bestimmten Zweck, Handelsverträge durch hohe Agrarzölle nicht unmöglich zu machen. Das sollte und mutzte sich in drei Jahren entscheiden und deshalb nahm man nur einen dreijährigen Zeitraum für das Bestehen des Vereins von vorn­herein in Aussicht.

Inzwischen aber war Georg von Siemens ge­storben und ans dem Handelsvertragsverein etwas ganz anderes geworden, als es werden sollte. Seine publizistischen Organe gingen'dazu über, den ganzen Zolltarif zu bekämpfen, erfanden Gegensätze zwischen einer sogenannten schweren und einer leichten Industrie, bekämpften auch eine große Reihe brr Jnbustriezöllc bes Entwurfs unb schlossen schließlich eine Personal- unb Gelb-llnion mit linksliberalen politischen Parteigruppen, bic absolut in keinem Zusammenhänge mit dem ur­sprünglichen Zweck des Vereins stand. Die reichen Geldmittel des Vereins lockten schließlich auch aller­hand andere sonderbare Vögel an. lieber Anträge ans sozialen Reformerkreisen, über Plane zur Verstaatlichung des Grund unb Bobens und andere Weltbeglückungsideen, mit denen man den reichen Verein in Verbindung bringen wollte, soll Siemens mit Wendungen, in denen die Worte dumm" undverrückt" sein Urteil bezeichneten, hinweggegangen sein. Noch seinem Tode aber konnte der HanbelsvertragSverein dem Drange ins Soziale nicht mehr widerstehen, und Herr von G e r l a ch trat bei der Geschäftsführung des Vereins ein, dessen geschäftsführender Vor­sitzender der freisinnige Abgeordnete Bergrat Gothein damals war. So wurden die Geld­mittel und die in einer Reihe hochachtbarer Namen ans der Industrie- und Handelswelt ver­körperten intellektuellen Kräfte des Vereins ein­mal für politische Zwecke der Freisinnigen Vereinigung, zum zweiten für solche national- sozialer Art mißbraucht. Dem Handels- Vertragsverein wardamitdasGrab gegraben.

Nachdem nunmehr die Freisinnige Vereinigung und der Nationalsoziale Verein sich vollends zu­sammengeschlossen haben, ist es klar, in welcher Richtung künftig derHandelsvertragsverein wirken würde. Der geistige Leiter der Freisinnigen Ver­einigung, Dr. Barth, empfiehlt für die Landtags- Wahlen ein Bündnis mit her Sozial­

demokratie, und noch hat man nicht gehört, daß die im Handelsvertragsverein tonangebenden freisinnigen Politiker gegen ein solches Bündnis protestier hätten. Den Industriellen und Groß, faufleuten des Vereins kann man es doch wahr­lich nicht verdenken, wenn sie direkt sozialdemo- krattsche Bestrebungen nicht weiter unterstützen wollen und ihren Hut in die Hand nehmen. Viele, die rechtzeitig merkten, wohin die Reise des Ver­eins ging, haben sich schon früher emp­fohlen.

Pensions-, Witwen- und Waiseu - geldnachweisungen.

Die preußische Ober-Rechnungskammer hat den nachgeordneten Behörden neue Formulare zu den Pensions-, Witwen- und Waisengeldnachweisungen zugehen lassen. Die Formulare sind mit Anmerk­ungen versehen, von denen einzelne die Oessent- lichkeit interessieren dürsten. So ist zum Formu­lar über die Pensionsnachweistmg vermerkt, daß für die Teilnahme an den Feldzügen in den Jahren 1864 und 1866 nur dann je ein Kriegs­jahr angerechnet werden darf, wenn der Betref­fende sich bis zu seinem Ausscheiden aus dem Zivildicnste im statutenmäßigen Besitze der Kriegs- denkmünze (1864) bezw. des ErinncrungskreuzeS (1866) befunden hat, ihm diese Ehrenzeichen also nicht nach der Verleihung wieder entzogen worden sind. Die Jnvalidenpenfionen werden zunächst bei dem Zivilpensionsfonds mitberauSgabt, am Jah­resschlüsse aber von den zahlenden Kassen zur Er­stattung aus dem Militärpensionssonds liguidiert. Die Affizierspensionen dagegen werden von der Militärverwaltung direkt gezahlt, so daß von den Zivilbehörden nur diejenigen Beträge zur Zahlung anzuweisen sind, um welche die Zivilpensionen die früher erdicnten Offizierspensionen übersteigen. Wegen Zahlbarmachung bet Ossizierspensionen setzen die Zivilbehörden sich mit der zuständigen Militärbehörde in Verbindung. Fällt die Jnva- lidenpension dem Reichsinvalidensonds (Kriege vor 1870) zur Last, so ist ersichtlich zu machen, welcher Betrag bavon ans Grund des Gesetzes vom 14 1. 1894 als Zuschuß zu bet ursprünglich zuerkannten Pension bewilligt worden ist. Die Zuschüsse, nicht aber auch diejenigen, iueldje auf dem Gefetz vom 31. 5. 1901 beruhen, sind auf dic Zivilven- sion mitauzurechneu. Erreicht die Zivilpension nicht denjenigen Betrag, welchen bet Pensionär zu beanspruchen haben würbe, wenn feine Pen­sionierung nach Maßgabe ber für bic Reichs be­amten geltenden Vorschriften, unter Zugrunde­legung feiner Gesamtbienstzcit erfolgte, fo ist ihm bis zur Erreichung jenes Betrages bie gesetzliche Jnvalidenpension neben ber Zivilpension zu ge­währen. Bei bem ersten Formular über bie Witwen- unb Waisengeldnachweisung ist bemerkt, daß, wenn den Hinterbliebenen eines Beamten nach Maßgabe der von letzterem etwa früher er- bienten Militär-, (Offiziers-) Pension Witwen- unb Waisengeld aus Militärfonds gebührt, ans Zivilfonds nur der Mehrbetrag zu zahlen ist, der den Hinterbliebenen etwa nach dem preußischen Hinterbl. Fürs. Ges. ober bem preußischen Hilf. Fürs. Ges. zusteht. War der Beamte vor seiner Anstellung im Zivilstaatsbienste Solbat ber Unter­klassen unb liegt zwischen der Entlassung auS dem aktiven Militärdienste unb bem Todestage ein Zeitraum von weniger als sechs Jahren, so muß festgestellt werben, ob der Tod etwa dic Folge einer bei Ausübung des Militärdienstes erlittenen Beschädigung ist: denn in solchem Falle steht den Hinterbliebenen dcs Beamten, wenn sonst die ge­setzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Witwen- unb Waisengeld aus Reichsfonds zu, so daß nur ber etwaige Mehrbetrag ber nach bem Hinterbl. bezw. bem Uns. Fürs. Ges. zu gewährenden Be­züge ans ber Staatskasse zu zahlen bleibt. Unter ben Anmerkungen zu dem zweiten Formular über bie Witwen- unb Waisengeldnachweisung ist nachstehende Bestimmung enthalten: Steht der Tod eines aus Grund des Unfallfürsorgegesetzes pen- fionierten Beamten nicht mit dem erlittenen Be­triebsunfälle in ursächlichem Zusammenhang, so richtet sich die Fürsorge für die Hinterbliebenen lediglich nach dem Gesetz vom 20. 5. 1882, 1. 6. 1897. In solchem Falle kommt mithin niemals die Bewilligung von Witwen- oder Waisenrente nach dem Uns. Fürs. Ges., sondern immer nur die Gewährung von Witwen- ober Waisengeld nach bem Hinterbl. Fürs. Ges. unb unter Zu- grunbelegung ber nach dem Ziv. Pens. Ges. cr- dienten ordentlichen Pension in Frage.

Marburg und Umgegend

Marburg, 26. August.

* Amtliches Wörterverzeichnis. Die Heraus­gabe eines neuen amtlichen Wörterverzeichnisses ist, wie wir schon an anderer Stelle mitteilten, vom Kultusministerium wegen der Doppelschreib- ungeit einzelner Wörter in Verfolg eines Staats- ministerialbeschlusses veranlaßt worden. Der Ge­brauch der in diesem amtlichen Verzeichnisse in Klammern vorgesehenen Doppelschreibungen ist an sich nicht unzulässig, aber möglichst zu ver­meiden. Bei den sonstigen Doppelschreibungen steht die Wahl der Schreibung bis auf weiteres