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mit dem Kreisttatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.

Sonntagsbeilage: Jllustrirtes Sonntagsblatt.

Jfä 180

Vierteljährlicher Bezugspreis, bet der Expedition 2 Mk^ bei allen Postämtern 2,25 M. <ejcL Bestellgeld).

3»sertl0NZgebühr: die gespaltene Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

Reclameu: die Zeile 25 Pfg.

Marburg

Sonnabend, 4. Juli 1903,

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck und Verlag' Joh. Aug. Koch, Umversitäts-Buchdruckerci 38. Jahrg.

Marburg, Markt 21. Telephon 55.

Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse.

Eine der ersten Aufgaben, die dem neuen Landtage zufallen wird, dürfte voraussichtlich die Beratung de8 Gesetzentwurfes zur Ver­besserung der Wohnungsverhältnisse für Preußen Mn., Der leitende Gedanke bei der Aus- SVckeitung «der Vorlage war, die Herstellung ^billiger, in gesundheitlicher, sittlicher und sozialer Hinsicht Fnwandfreier Wohnungen zu fördern und damit wenigstens den dringendsten Be­dürfnissen auf diesem Gebiete abzuhelfen. Die Herbeiführung billiger Mietpreise soll einerseits durch gesetzliche Beschränkung der ungesunden Bodenspekulation, andererseits durch Erweiterung der Befugnisse der Ortspolizeibehörden ermöglicht werden, welche die Festsetzung von Bedauungs- plänen sowie die Fertigstellung von Straßen und Straßenteilen betreffen. Dabei soll be­sonders auf die Anlage von Plätzen, Schmuck­anlagen, Spiel- und Erholungsplätzen in aus­giebiger Zahl und Größe bedacht genommen werden. Durch geeignete Bestimmungen wird ferner der Errichtung großer Maffenmiethäuser mit mehrfachen Quergebäuden und Höfen ent­gegentreten und zugleich dafür gesorgt, daß auch Straßen von geringer Breite und Vaublöcke von geringer Tiefe geschaffen werden. Demgemäß soll auch in Zukunft eine von der Straßen­fluchtlinie weiter als 3 m znrückweichende Bau­fluchtlinie gestattet sein. Endlich wird aus­drücklich die Pflicht der Gemeinden zur Ferti stellung und Unterhaltung der OrtSstraßen ausgesprochen, wogegen die bisher für den Weg Unterhaltungspflichtigen der Gemeinde eine ent­sprechende Entschädigung zu gewähren haben.

Die Ausnutzung der Grundstücke für Bau­zwecke wird durch die Bauordnung geregelt. Die bezüglichen Bestimmungen beireffen die Ausnutzbarkeit des Grundes und Bodens hinsicht­lich der bebaubaren Fläche und der Stockwerk­zahl, die Errichtung von Anlagen, die beim Betriebe Nachteile oder Belästigungen für die Nachbarschaft oder des Publikum überhaupt herbeizuführen geeignet sind, die äußere Be­schaffenheit von Wohngebäuden an Straßen und Plätzen sowie das Einschreiten gegen Bauten, welche die Straßen oder öffentlichen Plätze verunstalten.

Um die privaten Bauunternehmungen zur Herstellung von Häusern mit gesunden und zweckmäßig eingerichteten Kleinwohnungen zu veranlassen, ist eine Begünstigung solcher Häuser hinsichtlich der Straßenkostenbeiträge und der Gebühren für Kanalbenutzung, Wafferbezug, Baugenehmigung sowie bei der Heranziehung zur Steuer vom Grundbesitz vorgesehen. Be­sonders gilt das für Wohnungsgebäude, die von Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, von Arbeitern, Handwerkern usw. errichtet werden

27 tNachdruck verboten.)

Gefesselt.

Roman von Jenny Hirsch.

tFortsehung.)

Friedrich hat recht gehabt, man hat heute morgen einen Mann tot, ermordet im Neuen Garten gefunden/ sagte der Oberst, bemüht, die grausige Nachricht den Seinigen so schonend wie möglich beizubringen.

Und was geht das uns an?" fragte Frau von Hildach.

Leider recht viel; man hat in dem Toten einen Gast unseres Hauses, den Marquis von Maleville, erkannt, und läßt mich auf die Polizei entbieten, um ihn zu rekognoszieren," ant­wortete der Oberst, aber seine Frau und Elisa­beth vernahmen die letzten Worte schon nicht mehr. Mit einem gellenden Schrei war Annie aufgefahren. Sie machte ein paar Schritte nach der Seite, wo Ernst stand, dessen Gesicht asch­fahl geworden war, öffnete den Mund als ob sie sprechen wollte, brachte aber keinen Ton hervor und fiel bewußtlos der Länge nach zu Boden.

Ernst umfaßte sie und trug sie auf das Sopha, es war ihm aber, als zucke sie bei seiner Berührung zusammen und suche fich der­selben schaudernd zu entziehen.

Zwei Stunden früher hatten Arbeiter, welche von der Gartenverwaltung dazu bestellt waren, an jedem Morgen die Wege von dem von den Bäumen fallenden herbstlichen Laube zu säubern,

in der ausgesprochenen Absicht, minder be­mittelten Familien gesunde und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen zu gewähren.

Für die Benutzung der Gebäude zum Wohnen und Schlafen find folgende Mindestanforderungen aufgestellt. Als Wohn- oder Schlafräume (auch Küchen) dürfen nur solche Räume benutzt werden, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen polizeilich genehmigt worden find. Wohn- und Schlafräume müssen auf jeden Bewohner über zehn Jahre mindestens 10 Kubikmeter Luftraum und 4 Quadratmeter Vodenfläche fallen. Die Wohnung muß so viel Räume enthalten, daß die ledigen, über vierzehn Jahre alten Personen, nach dem Geschlecht ge­trennt, in besonderen Räumen schlafen können und daß jedes Ehepaar für fich und seine noch nicht vierzehnjährigen Kinder einen besonderen Schlafraum besitzt: solche besonderen Räume können auch durch feste Abschläge von mindestens 2 Meter Höhe hergestellt werden. Sofern von einer Eigen- oder Mietwohnung eine Wohnung abvermietet oder weitervermietet wird, muß auch der dem Vermieter verbleibende Wohnungs­teil den bezeichneten Anforderungen entsprechen. Aehnlich lauten die Bestimmungen über die Schlafräume der Dienstboten und Gewerbege- bilfen. Die Aufnahme von Zimmermietern, Einliegern und Schlafgängern darf nur erfolgen, wenn die Schlafräume dieser Personen von denen des Wohnungsgebers und seiner Familien­angehörigen baulich oder in einer sonst geeig­neten Weise, die den unmittelbaren Verkehr ausschließt, getrennt sind; alleinstehenden Männern und Frauen ist die Aufnahme von Einliegern oder Schlafgängern gleichen Ge­schlechts in ihre Schlafräume gestattet.

Der Gesetzentwurf enthält schließlich eine Reihe von Bestimmungen über die Durchführ­ung der Wohnungsaussicht, die der Gemeinde obliegt. Für Gemeinden mit 100000 und mehr Einwohnern soll zur Handhabung der Aufsicht ein Wohnungsamt errichtet werden. Für kleinere Gemeinden kann die Errichtung eines solchen Amtes vorgeschrieben werden, auch können sich mehrere Gemeinden zu einem gemeinsamen Wohnungsamte vereinigen. Die Wohnungsaufseher sind berechtigt, alle Räume, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen benutzt werden, sowie die dazu gehörigen Nebenräume, Zugänge, Aborte zu betreten. Die Besichtigung muß unter möglichster Ver­meidung von Belästigungen erfolgen und darf in der Regel nur zwischen 8 Uhr morgens und 8 Uhr abends vorgenommen werden. Räume, in die Schlafgänger ausgenommen sind, können auf Grund einer besonderen Ermächtigung der Ortrpolizribehörde auch außerhalb dieser Stunden besichtigt werden. Finden fich Mängel vor, so ist zunächst Abhilfe durch Rat, Belehrung oder Mahnung zu versuchen. Läßt sich dadurch keine Abhilfe schaffen, so ist ein Einschreiten der Polizeibehörde zu veranlassen.

etwas abseits vom Wege eine menschliche Gestalt liegen sehen. In der Meinung, sie hätten es hwe mit einem Strolch zu tun, der trotz aller Aussicht nach Schließung des Parkes darin verblieben sei, um beiMutter Grün" zu nächtigen, eilten sie mit lautem Halloh darauf zu, der vermeintliche Schlafende regte sich aber nicht, und bald mußten sie erkennen, daß er von einem Schlafe befangen sei, von dem es kein Erwachen gibt. Er war steif und kalt, und das gebrochene dunkle Auge starrte ihnen schauerlich entgegen.

Jetzt bemerkten sie auch, daß der Tote, ein gutgekleideter Mann mit weißem Haar und schwarzem Bart und Augenbrauen, in einer Blutlache lag. Auf eine nähere Untersuchung der Leiche ließen sich die Leute nicht ein, sondern eilten davon, um zunächst ihren Vorgesetzten von dem schauerlichen Funde Anzeige zu machen.

Bald waren Gärtner und Obergärtner zur Stelle, es liefen auch auf die Kunde von dem erschütternden Vorfall Gärtnergehilfen, Arbeiter und andere des Weges kommende Leute herb-i, und von einigen derselben ward der Ermordete erkannt.

Es ist der Herr, der seit ein paar Tagen bei Harms gewohnt hat," sagte der eine, und ein anderer fügte hinzu:Es soll ein Franzose sein; ich glaube es aber nicht, denn er ist fast jeden Tag beim Oberst von Hildach drüben in der Villa gewesen."

Diese Aussagen gaben der inzwischen herbei­geholten Polizei einen Anhaltspunkt für die Persönlichkeit des Toten; man beeilte sich, so­wohl Herrn Harms, wie den Obersten von

Der vorstehend in feinen wesentlichen Punkten gekennzeichnete Gesetzentwurf bedeutet zweifel­los einen sehr bedeutenden Fortschritt gegen die bestehenden Verhältnisse, und eS ist im Interesse der gesundheitlichen und sittlichen Hebung des Volkswohles dringend zu wünschen, daß die Bestimmungen des Entwurfs sobald als möglich zur Wirkung und Durchführung gelangen.

Umfdjmi.

Die Verschärfung der österreichischen Krise.

Die politischen Wirren in Osterreich-Ungarn find auf einer nie zuvor erreichten Höhe ange­langt. Was werden wird, weiß Niemand. Kaiser Franz Joseph äußerte in Braunau, un­mittelbar vor seiner Rückkehr nach Wien: I», es sind schlechte Zeiten. Ich komme heuer auch um meinen Urlaub.DaS Wiener Fremden­blatt', das seine Nachrichten häufig aus dem Wiener auswärtigen Amte erhielt, schreibt: das Kabinett Koerber wurde zu seinem Demmisfions- entschluß nur durch die Wendung der Dinge in Ungarn, namentlich durch die Modalitäten ge­drängt, unter denen dort die Wehrvorlage zurückgezogen wurde. Es kommen dabei sowohl die früheren von der Regierung bezüglich der Vorlage im österreichischen Parlament einge­gangenen Verpflichtungen in Betracht, als auch die möglichen Nachwirkungen ihres Aufgebens auf die österreichischen Verhältnisse. Das heißt also: Läßt sich das österreichische Kabinett die Zurückziehung feiner Wehrvorlage in Budapest gefallen, dann sind im Reicksrat sofort Tschechen mit der Obstruktion zur Hand und verhindern jede weitere Arbeit. Wie die Ruhe werden wird, weiß noch Niemand, obwohl die Entscheidung des Kaisers nicht lange ausstehen wird. Die Vehauptunoen, Kaiser Franz Joseph habe die Demission de^ Gesamtkabinets abgelehnt, ist bisher unbestätigt geblieben. Am wahr­scheinlichsten ist wohl, daß der gegenwärtige Ministerpräsident v. Körber auch mit der Bildung des neuen Kabinets betraut werden wird. Die deutschen Blätter Wiens sind darüber einer Meinung, daß die Berufung eines Mornes wie Badeni heute unmöglich sei. Ter tschechensreundliche Pole Badeni hat die Zustande zum großen Teile verschuldet, unter denen Oesterreich heute laboriert. Diese Auf­fassung ist auch in den maßgebenden Kreisen die herrschende. Wird statt Körber ein anderer Ministerpräsident berufen, so kann dies unter allen Umständen nur eine Persönlichkeit fein, der die Deutschen mit Vertrauen begegnen können. Kaiser Franz Joseph erkennt, wie jeder aufgeklärte Oesterreicher, daß das Deutsch­tum der Träger der habsburgischen Monarchie ist und daß "für jede- künftige Regierung in Wien nur das eine in Frage kommt, es mit den Deutschen zu halten, oder zu verschwinden.

Hildach zur genauen Feststellung derselben herbeiholen zu lassen.

Daß ein, Verbrechen vorlag, darüber konnte kein Zweifel fein. Ein blutiger Dolch lag zwar in geringer Entfernung von der Leiche, die Lage derselben, sowie die Beschaffenheit der Stiche, welche der Unglückliche an seinem Körper trug , schlossen jedoch die Annahme eines Selbstmordes völlig aus.

Der Polizeileutnant ließ die Leiche aufbeben, um sie vorläufig in das in Glienicke befindliche Polizeilokal behufs näherer Besichtigung schaffen zu lassen, und ordnete eine genaue Unter­suchung des Tatortes an.

Dieselbe ergab indes nur geringe Anhalts­punkte. Ein langer Kampf schien nicht statt­gefunden zu haben, es sah vielmehr aus, als fei der schmächtige Franzose von einem über­legenen Gegner überwältigt, zu Boden geworfen und erst, als er wehrlos dort gelegen, erdolcht worden.

Der Arzt, welcher später die Obduktion der Leiche vornahm, stellte fest, daß dieselbe zwei Dolchstiche im Halse und einen in der Brust hatte, welche alle unbedingt tödlich waren.

Wer hatte aber die Tat begangen? An dem Finger des Ermordeten funkelte ein Ring, der wertvoll schien, die goldene Kette und Uhr und Nadel im Schlips waren auch vorhanden, ein Raubmord schien also nicht vorzuliegen, obwohl erst eine genaue Untersuchung der Taschen und der Kleider des Opfers darüber volles Licht verschaffen mochte. Sonstige Spuren hatte der Mörder nicht zurückgelassen, und die Fußtritte,j

Wie lange fich der neue Ministerpräsident Graf Khuen-Hedervarh in Ungarn wird behaupten können, beschäftigt die Politiker beider Reichs- hälften gleichfalls aufs angelegentlichste. Die Neue Fr. Preffe" glaubt nicht an eine lange Existenz dieses Kabinets, würde sich vielmehr gamicht wundern, wenn nach dem außerordent­lich ungünstigen Debüt des Grafen Khuen sofort eine neue Krise auSbräche.

Eisenbahnverkehr.

Der große Rückschlag, welcher in dem Verkehr, in den Einnahmen und in dem lieber« schaffe der preußischen Staatsbahnen im Jahre 1901 eintrat, führte aus dem Grunde zu einem so starken Fehlbeträge, weil die Veranschlag­ung der Verkehrseinnahmen und des lieber« schusseS der Staatsbühnen für das genannte Jahr zu einer Zeit erfolgte, in der die Ver- kehrssteizerung der letzten Jahre noch im vollen Maße anhielt und ein so baldiger Umschlag auch nicht annähernd vorauszusehen war. Um­gekehrt hat die Veranschlagung der Betriebs­einnahmen und des Ueberschusses der Staats- bahncn für das lausende Rechnungsjahr zu einer Zeit schwerer Stockung des Verkehrs stattqefunden, in welcher auch noch keinerlei sichere Anzeichen auf eine baldige Wendung zum Bessern tjinbeuteter. Diese Wendung ist inzwischen gegen Ende des vorigen Kalender­jahres eingetreten und dauert erfreulicherweife in ungeschwächtem Maße fort, sodaß die Hoff­nung berechtigt ist, eS handle fich nicht um eine vorübergehende Wellenbewegung in der Ver­kehrsentwicklung, sondern um den Wiedereintritt einer dauernden auf steigenden Bewegung de8 Verkehrs und demzufolge auch der Einnahmen und Ueberschüffe unserer Staatsbahnen. Trifft diese Voraussetzung zu, so erhellt, daß, da die Betriebseinnahmen auf der Grundlage, eines nicht über den Umfang deS Jahres 1901 hinaus­gehenden Verkehrs veranschlagt sind, ein sehr beträchtlicher Ueberschuß der Betriebseinnahmen über den Etatsansatz und ein, wenn auch nicht gleich, so doch verhältnismäßig gleichfalls hoher Mehrüberschuß gegenüber dem Etat in Aussicht steht. Zur Herstellung des Gleichgewichts zwischen den Einnahmen und Ausgaben hat, einschließlich des Bedarfs von 80 Millionen Mark zur Auffüllung deS Dispositionsfonds der Eifenbahnverwaltung für unvorhergefehene Aus­gaben, die Inanspruchnahme des Staatskredits in Höhe von mehr als 100 Mill. Mark in Aussicht genommen werden müssen. Man wird aber sich nach der gegenwärtigen Entwicklung des Eisenbahnverkehrs der sicheren Hoffnung bin geb en dürfen, daß ein sehr beträchtlicher Teil deS für 1903 in Aussicht genommenen Anleihebedarfs infolge der erheblichen Ver­besserung der Reinerträge der Staatsbahnen überflüssig werden wird.

welche man entdeckte, dienten mehr dazu, die Sache zu verwirren, als sie aufzuklären.

Man sah zweierlei Abdrücke von Männer­füßen, von denen die einen die des Ermordeten fein mochten, beide Personen waren aber mit schmalen, sorgfältig gearbeiteten Stiefeln be­kleidet gewesen, wie sie nur von Männern der besseren Gesellschaftsklassen getragen werden; darüber und dazwischen, an manchen Stellen durch die größeren Fußspuren verwischt, zeichneten sich jedoch auch noch die Eindrücke eines Damen» füßchens ab, das in sehr zierlichen Stieselchen mit hohen Absätzen gesteckt haben mußte. Die Schritte ließen sich kreuz und guge verfolgen, verloren sich aber dann in dem abgefaöencn Laube oder mochten auch mit diesem hinweg- geharkt fein, denn es war nicht zu ermitteln, wohin sie sich gewendet hatten.

Dagegen meldete fich, noch ehe die Beamten den Schauplatz des Mordes verlassen hatten, ein Zeuge, oder wurde vielmehr halb wider seinen Willen herbeigeführt. Ein älterer Gärtner­gehilfe hielt einen jungen Burschen fest am Arm gepackt und sagte, feine Mütze mit der Hand berührend, zu dem Polizeibeamten:Herr Polizeileutnant, lassen Sie fich doch einmal er­zählen, was hier der Fritz Mahlow gestern abend gehört haben will."

Der Bursche, der nicht besonders intelligent aussah und die Leuten feines Schlages eigene Furcht vor der Polizei in hohem Grade zu be^ sitzen schien, schnitt Gesichter, als wolle er zu heulen anfangen, und machte Anstrengungen, um fich den nervigen Händen seines Begleiters zu entwinden und Reißaus zu nehmen. D«