Ssmrtags-erlage: Jlluftr-rtes Sonrrtagsblatt.
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Marburg
Sonnabend, 6. Juni 1903.
MM
Erscheint wöchentlich sieben mal.
Druck und Verlag' Joh. Aug. Koch, Untversttäts-Buchdruckerci Marburg, Markt 21. — Telephon 55.
38. Jahrg«
Mittaa-Anskabe.
Die bösen Juristen!
Dssm „Tag" entnehmen wir folgenden Artikel:' Die »Deutsche Juristenzeitung" hat in ihrerZÄusgabe vom 1. Mai 1903 ein Urteil heg Reichsgerichts — offenbar sehr abgekürzt — veröffentlicht, über das die nichtfachmännische Presse mit den üblichen schmeichelhaften Bemerkungen oder Anspielungen betreffend das Abhandenkommen des gesunden Menschenverstandes bei längerer Beschäftigung mit der Jurisprudenz hergesallen ist. Ein Verschollener ist für tot erklärt. Er kommt wieder, ficht die Todeserklärung an, und nur der glückliche Umstand, daß sich bei dem Aufgebot ein Schreibfehler eingeschlichen hatte, bewirkt e8, daß er durchdringt. Sonst — ja, daran liegt esl Sonst — so ergänzt das Publikum — bleibt der Unglückliche weiter tot und kann wieder abziehen wie Enoch Arden, wenn er es nicht vorzieht, seine lachenden Erben bei dem Genuffe feines Nachlaffes zu betrachten. Da kann man nicht mehr vom Rechte, daS mit uns geboren ist, sprechen, sondern vom Rechte, daS mit uns gestorben ist.
So wird kurzerhand auS Vernunft Unfinn gemacht. Freilich mit einem Anschein von Berechtigung. Denn ein Mißverständnis ist begreiflich. Die Juristenzeitung wird nicht für das Publikum, sondern für die Juristen geschrieben. So werden wir nachweisen muffen, daß die Sache vernünftig ist.
Wenn jemand längere Zeit verschollen ist, so haben viele Leute ein Interesse daran, daß dem Zweifel, ob er noch lebt oder nicht, ein Ende gemacht wird. Er hat eine Frau hinterlassen. Kann sie wieder heiraten? Er hat Vermögen gehabt. Wie lange soll eS für ihn verwaltet werden? Und dergleichen mehr. Deshalb ist die Einrichtung der Todeserklärung eingeführt. Es wird nach gesetzlich bestimmter Zeit auf Antrag gesetzlich bestimmter Personen ein Aufgebotsverfahren eingeleitet. In einem regelmäßig öffentlich bekannt zu machenden Aufgebote wird u. a. der Verschollene aufgefordert, sich spätestens in einem mindestens sechs Monate hinauSzurückenden Termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen werde. Nach Abhaltung des Termins wird dann, falls das Gericht die gesetzlichen Voraussetzungen für erwiesen erachtet, die Todeserklärung ausgesprochen. Dadurch wird (B. G. B. § 18) die Vermutung . begründet, daß der Verschollene in einem im Urteile festzustellenden Zeitpunkte gestorben sei. Auf Grund dieser Vermutung wird so verfahren, als ob der Verschollene in dem betreffenden Zeitpunkte wirklich gestorben sei: die über ihn als Abwesende» geführte Vormund»
Banne des weißen Todes.
Aus: Kapitän Sverdrup, .ReueS Land'.
(36 reichillustrierte Lieferungen a 50 Pfg., F. A. BrockhauS in Leipzig.)
Der Bericht über den Untergang des »ProteuS" den Greely in Brevoort vorfand, war ein harter Schlag für den kühnen Polarreisenden, bildete aber nur den Anfang der Tragödie, die sich im Laufe der nächsten neun Monate auf der öden Insel im Eismeere abspielte, einer Tragödie, die es an Schaurigkeit mit den grauenhaftesten Erzählungen über das Martyrium arktischer Reisenden aufnimmt.
In einem Steinhause mit dem letzten Boote als Dach schleppten sie sich hungernd einen langen Winter hin. Nur einige wenige Seehunde, ein paar Füchse und im April ein kleiner Bär, sowie eine Art Seeflöhe, die sie selbst »Krabben" nannten, bildeten den Zuwachs, den ihre kärglichen Vorräte erhielten. Sie machten daraus, was sie konnten, indem sie außerdem Lederriemen kochten, die sie aus Schuhen und Anzügen schnitten.
Die offizielle Totenliste spricht eine fürchterliche Sprache. Von 26 überlebten nur 7 die schreckliche Zeit. 14 verhungerten, zwei von diesen litten dazu noch an Skorbut und einer an Darmentzündung. Einer starb an Skorbut, einer, Sergeant Elison, an den Folgen von Er- ftierung der Glieder. Unter unerträglichen Schmerzen lebte dieser über sieben Monate mit erfrorenen Händen, Füßen und Nase, und um den Löffel zum Munde führen zu können, ließ tt ibn sich schließlich an dem Armstumvt fett»
fchast wird aufgehoben, sein Nachlaß wird an die Erben verteilt, seine Ehefrau kann sich wieder verheiraten usw.
Gesetzt nun, der Verschollene lebt noch. Meldet er sich spätestens in dem Aufgebotstermin, so kann, falls daS Gericht es für erwiesen erachtet, daß der sich Meldende wirklich der Verschollene ist, die Todeserklärung natürlich nicht erfolgen. Desgleichen, wenn ein anderer vor oder in dem Termin nachweist, daß der Verschollene noch lebt. Taucht er aber erst später wieder auf, nachdem sein Vermögen an die Erben verteilt ist, seine Frau sich anderweit verheiratet hat, seine Kinder unter Vormundschaft gekommen find, so bestimmt daS B. G.-B. im § 2031, daß und wie er die Herausgabe seines Vermögens verlangen kann, in den §§ 1348 ff., wie es mit der neuen Ehe zu halten ist, und in § 1679, wie er seine elterliche Gewalt wieder erlangt. Daß er vorher seine Todeserklärung anzufechten habe, wird nicht vom Gesetze gefordert, weil es einfach lächerlich wäre, wenn ein Lebender die Vermutung widerlegen müßte, daß er tot sei. Ganz etwas anderes ist es, wenn ihm nun aber bestritten wird, daß er der Totgeglaubte sei. Das muß er natürlich dann nachweisen. Sonst könnte ja jeder kommen. Das ist aber gar nichts Besonderes und kann in jedem Prozesse Vorkommen.
Also die Sache ist ganz vernünftig geregelt. Wie erklärt sich nun das Reichsgerichtsurteil?
Die Frage, ob die Voraussetzungen der Todeserklärung vorliegen, wird ohne ein eigentliches Prozeßverfahren von dem Amtsrichter geprüft und entschieden, ebenso wie es bei der Entmündigung der Fall ist. Es können dabei Fehler gemacht, Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung erhoben werden. Deshalb gibt das Gesetz in beiden Fällen die Möglichkeit, die Frage im Wege des Prozesses vor dem Landgericht prüfen zu lassen und zwar im Wege der Anfechtungsklage. Also z. B. wenn das Gericht den Aufgebotstermin zu früh angesetzt hat, oder wenn die Todeserklärung mit Unrecht erfolgt ist, etwa weil seit der letzten Nachricht von dem Verschollenen die gesetzliche Frist von zehn oder fünf Jahren noch nicht verflossen war, oder wenn der vermutliche Zeitpunkt des Todes falsch berechnet war. In solchen Fällen kann jeder, der daran ein Interesse hat, gegen denjenigen, der die Todeserklärung bewirkt hat, eventuM? gegen den Staatsanwalt, die Anfechtungsklage erheben, so daß daS Landgericht in die Lage kommt, daS Verfahren nachzuprüfen. Damit aber die auf Grund der Todeserklärung herbeizuführenden Maßnahmen nicht auf längere Dauer in Frage gestellt sein sollen, ist die Anfechtungsklage auf eine Frist von einem Monat beschränkt. Schon daraus geht hervor, daß nicht beabsichtigt ist, diese Anfechtungsklage dem Verschollenen als Notbehelf im Falle seines Wiedererscheinens zu geben.
binden. Einer starb auf einer Schlittenfahrt vor Frost und Erschöpfung, einer ertrank bei der Jagd und einer, der Gemeine Henry wurde auf Greelhs Befehl erschossen, weil et von den für alle bestimmten Vorräten stahl und deshalb als gefährlich für das Leben der übrigen angesehen wurde. Da Henry der Riese unter ihnen und infolge der reichlichen Nahrung mindestens ebenso stark wie zwei von den anderen war, wurden die drei Sergeanten, denen der Befehl erteilt worden war, zugleich beauftragt, aufzupaflen, daß nicht andere dabei verwundet würden.
Mitten in dieser schwarzen Nacht des Hungers und der Krankheit leuchten in vollem Glanze die Sterne des Pflichtgefühls, der Selbstaufopferung und der Freundschaft. Die Augen müssen uns feucht werden, wenn wir davon lesen.
Leutnant Lockwood z. B. verhungerte am 9. April; aber bis zum 7. April hat er sein stenographiertes Tagebuch geführt und mit großer Genauigkeit Barometer- und Thermometerstand fast ohne Ausnahme von jedem Tage notiert. Um einen spärlichen Fleischvorrat zu holen, den Rares 1875 beim Kap Isabella hinterlegt hatte, zogen vier der ausgehungerten Unglücklichen auf eine fteiwillige Expedition aus. Sie bemächtigten sich des kostbaren Schatzes. Aber unbarmherzig fegt der Novembersturm über die Ebenen hin, wirbelt gewaltige Schneemassen auf, und der Frost packt den unglücklichen Elison. Das kostbare Fleisch müssen sie opfern, nm ihren Freund zu retten, was ibnen aber trotz allem nicht aelinat. Der
Also der Fehler in dem Falle des Reichs- gerichtsurteils lag daran, daß der Verschollene die Anfechtungsklage angestellt hat. Sie ist ihm zwar nicht verschlossen, aber er hat kein Interesse daran. Wäre der Schreibfehler nicht passiert und der Kläger wäre abgewiesen, so wäre ihm damit das Recht zum Weiterleben nicht aberkannt. Nun, wo er den Prozeß gewonnen hat, ist er gerade so weit, wie wenn er ihn verloren hätte. Sowieso braucht er nirgends nachzuweisen, daß er noch lebt, und sowieso muß er auf Bestreiten Nachweisen, daß er derjenige ist, für den er sich ausgibt.
Landgerichtspräsident Bernhardi.
Umschau.
Eine erfreuliche Erscheinung im Deutschen Reich ist, daß die Sterblichkeitsziffer in den letzten Jahren stark im Rückgang begriffen ist. Gestorben sind während des letzten Jahrzehnts (1900—1890) durchschnittlich im Reich jährlich 1233843 Personen, das sind 23,5 auf 1000 Einwohner. Diese niedrige Sterblichkeitsziffer ist erst diesem letzten Jahrzehnt eigentümlich, wie überhaupt ein Rückgang der Sterbebäufigkeit erst seit den 80er Jahren zu bemerken ist; von 1841—1880 hielt er sich mit einer Höhe von über 28 °/00 ziemlich unverändert. Es ist sehr bemerkenswett, daß die starke Abnahme der Sterblichkeit seit 1871 bis zu einem noch nie beobachteten Tiefstand besonders nachhaltig mit dem Jahr 1886 ein setzt, so ist sie zweifellos, abgesehen von der allgemeinen Verbesserung der sozialen und hygienischen Verhältnisse derBevölkerung, nicht zum wenigsten durch die deutsche Arbeiterversicherung und Arbeiterschutz-Gesetzgebung mit veranlaßt. Der erfreuliche Zug, den die Entwickelung der Sterblichkeit neuerdings aufweist, ist fast allen Teilen des Reiches gemeinsam; besonders auffallend ist er in einigen städtischen Bezirken, z. B. Berlin und Hamburg, wo die Sterblich- keitsziffern von 27,3 auf 20,2 bezw. von 30,2 auf 21,5 zurückgegangen sind.
Die schnellste Postbeförderung auf dem atlantischen Ozean.
Die englische „General Post Office" hat eine Zusammenstellung über die Fahrgeschwindigkeit der Postdampfer, welche die Post zwischen den Vereinigten Staaten einerseits und London und Paris andererseits befördern, herausgeben. Die Zusammenstellung betrifft den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1902. Es geht daraus hervor, daß der Dampfer „Kronprinz Wilhelm" des Norddeutschen Lloyd die schnellste Postbeförderung zwischen New - Jork und Plymouth besorgt hat. Dampfer „Kronprinz Wilhelm" verließ New Jork am 21. Oktober ünd traf am 27. Oktober in Plymouth ein;
kräftigste von ihnen, der kühne Sergeant Rice, soll Hilfe holen, während sich die beiden anderen in den Schlafsack legen und ihren erstarrten Kameraden zwischen sich nehmen, um ihn warm zu halten. Der Sack fror steif, und als die Hilfe kam, hatten sie 18 Stunden regungslos in derselben Lage dagelegen!
Gegen das Frühjahr 1884 machten zwei von diesen Vieren, die Sergeanten Rice und Frederick, wieder einen Versuch, sich des Fleisches zu bemächtigen. Doch wieder sollte er mißlingen. Sie wurden von einem heftigen Schneesturme überfallen, und Rice wird schwerkrank. Um seinen sterbenden Freund zu erwärmen und zu schützen, zieht Frederick feinen Timiak, seine Eskimojacke ans Dogelbälgen, aus und deckt ihn damit zu. Umsonst, Rice beginnt von seinen Lieben in der Heimat und von all dem guten Effen, das er bekommen würde, wenn er nach Hause käme, zu phantasieren. In einem klaren Augenblicke nimmt er seinem Freunde das Versprechen ab, seinen Nachlaß mit heimzu- nehmen und seine Manuskripte an ein bestimmtes Blatt zu senden.
Halbentkleidet, in einem fürchterlichen Schneesturme bleibt Fredettck mit seinem Freunde im Arme mehrere Stunden auf dem Schlitten fitzen, bis Rice ausgelitten hat. Er kann selbst nicht mehr, aber das dem entseelten Freunde gegebene Versprechen und die Pflicht gegen sein Land und seine Kameraden stählen seine Willenskraft. Er tastet sich dorthin, wo sie den Schlafsack zurückgelassen hatten, um das Fleisch schneller transportieren zu können, und rubt fitb bis tum nämiien Taae aus. Dann
die Reisedauer betrug 5 Tage 15 Stunden 5 Minuten. Für die nächstbeste Reise kommt wiederum Dampfer „Kronpttnz Wfthelrn" in Frage, nämlich vom 4. bis 10. Januar mit 5 Tagen 15 Stunden 33 Minuten, Nur zw.'i Minuten länger brauchte Dampfer „Kaiser Wilhelm der Große" des Norddeutschen Lloyd vom 9. bis 15. September mit 5 Tagen 15 Stunden 35 Minuten. Die „Deutschland" der Hamburg-Amerika-Linie machte die Reise vom 15. bis 21. Dezember in 5 Tagen 12 Stunden 56 Minuten. Jedenfalls liegt hier ein bemerkenswerter Rekord der deutschen Schnelldampfer vor. Denn die schnellste Fahrt eines englischen Dampfers ist bereits 5 Stunden langsamer als die schnellste deutsche Reise; eS ist die Fahrt des Dampfers „ßueania“ zwischen New Jork und Queenstown vom 20. bis 26. Dezember in 5 Tagen 19 Stunden 40 Minuten. Andere englische Dampfer gebrauchen aber zu derselben Strecke 5 Tage 22 Stunden, 5 Tage 23 Stunden, 6 Tage und mehr, wobei noch zu bemerken ist, daß der Anlaufhafen der englischen Dampfer Queenstown für die von New- Jork kommenden Dampfer näher liegt als Plymouth. __________
Wo haben die Frauen die meiste Aussicht unter die Haube zu kommen?
Bekanntlich wurden bei der letzten Volkszählung im Deutschen Reich 27737 247 oder 49,2-pCt. männlichen und 28 629931 oder 50,8 pCt. weiblichen Geschlechts ermittelt. Wir haben also einen Frauenüberschuß von 892 684 Köpfen oder auf 100 männliche kommen 103,2 weibliche Personen. Ein Frauenüberschuß findet sich auch in den übrigen europäischen Ländern mit Ausnahme von Serbien, Bulgarien, Rumänien, Griechenland, Cypern und Luxemburg, die (wie auch Nordamerika) einen Ueberschuß an Männern zu verzeichnen haben. Ziemlich hoch ist der Frauenüberschuß namentlich in Dänemark (105,2), Norwegen (107,5), Großbritannien und Irland (106,3), Spanien (106,2), Portugal (109,0) und Gibraltar (120,1). Vielfach haben die dem Deutschen Reiche benachbarten Staaten eine ähnliche Geschlechtermischung wie die angrenzenden deutschen Gebietsteile. Dem Reichsdurchschnitt mit 103,2 Proz. stehen naturgemäß die großen Gebiete ziemlich nahe, so beträgt der Frauenüberschuß in Preußen 103,1, in Bayern 104,0 Proz. Besonders hoch ist der Frauenüberschuß in Sachsen (105,7) wo ja (allerdings wohl nur des Reimes halberI) »die schönen Mädchen auf den Bäumen wachsen", und Württemberg (106,1), ferner in den preußischen Provinzen Ostpreußen (107,7), Posen (109,3), Schlesien (109,7), Hessen-Nassau (105,5), auch in Hohenzollern (109,0) und der Stadt Berlin (109,2). Im Gegensatz dazu besteht ein Männerüberschuß in einigen westlichen Provinzen, Schleswig-Holstein (97,8), Hannover (99,7), Rheinland (98,7) und Westfalen (93,4),
kehrt er nach dem Schlitten zurück, nimmt das, was er nach Rices Bitte mit heimnehmen soll, an sich und hackt und gräbt mit einem Beile und seinen bloßen Fingern dem Toten im Eise ein Grab.
Im Jahre 1884 zog eine Entsatz flotte von drei Schiffen unter Führung des Kapitäns zur See W. S. Schley, des jetzigen Admirals, zwischen Grönland und ElleSmereland nach Norden. Sie legten Depots an verschiedenen Stellen an, und am 22. Juni kamen 2 Schiffe nach Kap Sabine. Schon waren Pattien an Land gesandt, um Depots anzulegen, als die an Bord Gebliebenen trotz deS Heulens deS Sturmes Hurrarufe hötten und gleich darauf Signale sahen, welche meldeten, daß ein Bericht von Greely gefunden worden sei.
Die Mitteilung berbreitete sich mit Blitzesschnelle, und eS erweckte unermeßliche Freude, als man hötte, daß eS Greely gut gehe, er aber nur noch 40 Rationen habe. Leider folgte sofort die Enttäuschung, denn als sie an die letzte Seite kamen, lasen sie mit Bestürzung das Datum — des 21. Oktober 1883, das war also vor 8 Monaten!
In der größten Spannung wurde eine Schaluppe nach Norden geschickt. Sie spähe» und spähen und endlich sehen sie in bet trüben Luft oben auf einem kleinen Bergrücken die Umrisse eines Menschen. ES wird fignalifiett; die Gestalt antwortet und kommt herunter, sie geht aber wie ein Trunkener und fällt zweimal. Sie sieht aus wie ein Gespenst mit eingefallenen Wangen, wilden Auge« und Aottiaem Batte und ßaaretu Leutnant