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Ssmrtags-erlage: Jlluftr-rtes Sonrrtagsblatt.

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Vierteljährlicher Bezugspreis: tiet cer Expedition 2 Dck^ bet allen Postämtem 2,25 Mk. ,cxct. Bestellgeld).

Znserttonsgebühr: die gespaltene Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

Rcclanicn: die Zeile 25 Pfg.

Marburg

Sonnabend, 6. Juni 1903.

MM

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck und Verlag' Joh. Aug. Koch, Untversttäts-Buchdruckerci Marburg, Markt 21. Telephon 55.

38. Jahrg«

Mittaa-Anskabe.

Die bösen Juristen!

DssmTag" entnehmen wir folgenden Ar­tikel:' Die »Deutsche Juristenzeitung" hat in ihrerZÄusgabe vom 1. Mai 1903 ein Urteil heg Reichsgerichts offenbar sehr abgekürzt veröffentlicht, über das die nichtfachmännische Presse mit den üblichen schmeichelhaften Be­merkungen oder Anspielungen betreffend das Abhandenkommen des gesunden Menschenver­standes bei längerer Beschäftigung mit der Jurisprudenz hergesallen ist. Ein Verschollener ist für tot erklärt. Er kommt wieder, ficht die Todeserklärung an, und nur der glückliche Um­stand, daß sich bei dem Aufgebot ein Schreib­fehler eingeschlichen hatte, bewirkt e8, daß er durchdringt. Sonst ja, daran liegt esl Sonst so ergänzt das Publikum bleibt der Unglückliche weiter tot und kann wieder abziehen wie Enoch Arden, wenn er es nicht vorzieht, seine lachenden Erben bei dem Genuffe feines Nachlaffes zu betrachten. Da kann man nicht mehr vom Rechte, daS mit uns geboren ist, sprechen, sondern vom Rechte, daS mit uns gestorben ist.

So wird kurzerhand auS Vernunft Unfinn gemacht. Freilich mit einem Anschein von Be­rechtigung. Denn ein Mißverständnis ist be­greiflich. Die Juristenzeitung wird nicht für das Publikum, sondern für die Juristen ge­schrieben. So werden wir nachweisen muffen, daß die Sache vernünftig ist.

Wenn jemand längere Zeit verschollen ist, so haben viele Leute ein Interesse daran, daß dem Zweifel, ob er noch lebt oder nicht, ein Ende gemacht wird. Er hat eine Frau hinter­lassen. Kann sie wieder heiraten? Er hat Ver­mögen gehabt. Wie lange soll eS für ihn ver­waltet werden? Und dergleichen mehr. Deshalb ist die Einrichtung der Todeserklärung eingeführt. Es wird nach gesetzlich bestimmter Zeit auf Antrag gesetzlich bestimmter Personen ein Auf­gebotsverfahren eingeleitet. In einem regel­mäßig öffentlich bekannt zu machenden Aufgebote wird u. a. der Verschollene aufgefordert, sich spätestens in einem mindestens sechs Monate hinauSzurückenden Termin zu melden, widrigen­falls die Todeserklärung erfolgen werde. Nach Abhaltung des Termins wird dann, falls das Gericht die gesetzlichen Voraussetzungen für er­wiesen erachtet, die Todeserklärung ausgesprochen. Dadurch wird (B. G. B. § 18) die Vermutung . begründet, daß der Verschollene in einem im Urteile festzustellenden Zeitpunkte gestorben sei. Auf Grund dieser Vermutung wird so ver­fahren, als ob der Verschollene in dem be­treffenden Zeitpunkte wirklich gestorben sei: die über ihn als Abwesende» geführte Vormund»

Banne des weißen Todes.

Aus: Kapitän Sverdrup, .ReueS Land'.

(36 reichillustrierte Lieferungen a 50 Pfg., F. A. BrockhauS in Leipzig.)

Der Bericht über den Untergang des »ProteuS" den Greely in Brevoort vorfand, war ein harter Schlag für den kühnen Polar­reisenden, bildete aber nur den Anfang der Tragödie, die sich im Laufe der nächsten neun Monate auf der öden Insel im Eismeere ab­spielte, einer Tragödie, die es an Schaurigkeit mit den grauenhaftesten Erzählungen über das Martyrium arktischer Reisenden aufnimmt.

In einem Steinhause mit dem letzten Boote als Dach schleppten sie sich hungernd einen langen Winter hin. Nur einige wenige See­hunde, ein paar Füchse und im April ein kleiner Bär, sowie eine Art Seeflöhe, die sie selbst »Krabben" nannten, bildeten den Zuwachs, den ihre kärglichen Vorräte erhielten. Sie machten daraus, was sie konnten, indem sie außerdem Lederriemen kochten, die sie aus Schuhen und Anzügen schnitten.

Die offizielle Totenliste spricht eine fürchter­liche Sprache. Von 26 überlebten nur 7 die schreckliche Zeit. 14 verhungerten, zwei von diesen litten dazu noch an Skorbut und einer an Darmentzündung. Einer starb an Skorbut, einer, Sergeant Elison, an den Folgen von Er- ftierung der Glieder. Unter unerträglichen Schmerzen lebte dieser über sieben Monate mit erfrorenen Händen, Füßen und Nase, und um den Löffel zum Munde führen zu können, ließ tt ibn sich schließlich an dem Armstumvt fett»

fchast wird aufgehoben, sein Nachlaß wird an die Erben verteilt, seine Ehefrau kann sich wieder verheiraten usw.

Gesetzt nun, der Verschollene lebt noch. Meldet er sich spätestens in dem Aufgebots­termin, so kann, falls daS Gericht es für er­wiesen erachtet, daß der sich Meldende wirklich der Verschollene ist, die Todeserklärung natürlich nicht erfolgen. Desgleichen, wenn ein anderer vor oder in dem Termin nachweist, daß der Verschollene noch lebt. Taucht er aber erst später wieder auf, nachdem sein Vermögen an die Erben verteilt ist, seine Frau sich anderweit verheiratet hat, seine Kinder unter Vormund­schaft gekommen find, so bestimmt daS B. G.-B. im § 2031, daß und wie er die Herausgabe seines Vermögens verlangen kann, in den §§ 1348 ff., wie es mit der neuen Ehe zu halten ist, und in § 1679, wie er seine elter­liche Gewalt wieder erlangt. Daß er vorher seine Todeserklärung anzufechten habe, wird nicht vom Gesetze gefordert, weil es einfach lächerlich wäre, wenn ein Lebender die Ver­mutung widerlegen müßte, daß er tot sei. Ganz etwas anderes ist es, wenn ihm nun aber be­stritten wird, daß er der Totgeglaubte sei. Das muß er natürlich dann nachweisen. Sonst könnte ja jeder kommen. Das ist aber gar nichts Besonderes und kann in jedem Prozesse Vorkommen.

Also die Sache ist ganz vernünftig geregelt. Wie erklärt sich nun das Reichsgerichtsurteil?

Die Frage, ob die Voraussetzungen der Todes­erklärung vorliegen, wird ohne ein eigentliches Prozeßverfahren von dem Amtsrichter geprüft und entschieden, ebenso wie es bei der Ent­mündigung der Fall ist. Es können dabei Fehler gemacht, Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung erhoben werden. Deshalb gibt das Gesetz in beiden Fällen die Möglichkeit, die Frage im Wege des Prozesses vor dem Land­gericht prüfen zu lassen und zwar im Wege der Anfechtungsklage. Also z. B. wenn das Gericht den Aufgebotstermin zu früh angesetzt hat, oder wenn die Todeserklärung mit Unrecht erfolgt ist, etwa weil seit der letzten Nachricht von dem Verschollenen die gesetzliche Frist von zehn oder fünf Jahren noch nicht verflossen war, oder wenn der vermutliche Zeitpunkt des Todes falsch berechnet war. In solchen Fällen kann jeder, der daran ein Interesse hat, gegen denjenigen, der die Todeserklärung bewirkt hat, eventuM? gegen den Staatsanwalt, die Anfechtungsklage erheben, so daß daS Landgericht in die Lage kommt, daS Verfahren nachzuprüfen. Damit aber die auf Grund der Todeserklärung herbei­zuführenden Maßnahmen nicht auf längere Dauer in Frage gestellt sein sollen, ist die Anfechtungsklage auf eine Frist von einem Monat beschränkt. Schon daraus geht hervor, daß nicht beabsichtigt ist, diese Anfechtungsklage dem Verschollenen als Notbehelf im Falle seines Wiedererscheinens zu geben.

binden. Einer starb auf einer Schlittenfahrt vor Frost und Erschöpfung, einer ertrank bei der Jagd und einer, der Gemeine Henry wurde auf Greelhs Befehl erschossen, weil et von den für alle bestimmten Vorräten stahl und des­halb als gefährlich für das Leben der übrigen angesehen wurde. Da Henry der Riese unter ihnen und infolge der reichlichen Nahrung mindestens ebenso stark wie zwei von den anderen war, wurden die drei Sergeanten, denen der Befehl erteilt worden war, zugleich beauftragt, aufzupaflen, daß nicht andere dabei verwundet würden.

Mitten in dieser schwarzen Nacht des Hungers und der Krankheit leuchten in vollem Glanze die Sterne des Pflichtgefühls, der Selbstaufopferung und der Freundschaft. Die Augen müssen uns feucht werden, wenn wir davon lesen.

Leutnant Lockwood z. B. verhungerte am 9. April; aber bis zum 7. April hat er sein stenographiertes Tagebuch geführt und mit großer Genauigkeit Barometer- und Thermo­meterstand fast ohne Ausnahme von jedem Tage notiert. Um einen spärlichen Fleischvorrat zu holen, den Rares 1875 beim Kap Isabella hinterlegt hatte, zogen vier der ausgehungerten Unglücklichen auf eine fteiwillige Expedition aus. Sie bemächtigten sich des kostbaren Schatzes. Aber unbarmherzig fegt der November­sturm über die Ebenen hin, wirbelt gewaltige Schneemassen auf, und der Frost packt den un­glücklichen Elison. Das kostbare Fleisch müssen sie opfern, nm ihren Freund zu retten, was ibnen aber trotz allem nicht aelinat. Der

Also der Fehler in dem Falle des Reichs- gerichtsurteils lag daran, daß der Verschollene die Anfechtungsklage angestellt hat. Sie ist ihm zwar nicht verschlossen, aber er hat kein Interesse daran. Wäre der Schreibfehler nicht passiert und der Kläger wäre abgewiesen, so wäre ihm damit das Recht zum Weiterleben nicht aberkannt. Nun, wo er den Prozeß ge­wonnen hat, ist er gerade so weit, wie wenn er ihn verloren hätte. Sowieso braucht er nirgends nachzuweisen, daß er noch lebt, und sowieso muß er auf Bestreiten Nachweisen, daß er derjenige ist, für den er sich ausgibt.

Landgerichtspräsident Bernhardi.

Umschau.

Eine erfreuliche Erscheinung im Deutschen Reich ist, daß die Sterblichkeits­ziffer in den letzten Jahren stark im Rückgang begriffen ist. Gestorben sind während des letzten Jahrzehnts (19001890) durchschnittlich im Reich jährlich 1233843 Personen, das sind 23,5 auf 1000 Einwohner. Diese niedrige Sterblichkeitsziffer ist erst diesem letzten Jahr­zehnt eigentümlich, wie überhaupt ein Rückgang der Sterbebäufigkeit erst seit den 80er Jahren zu bemerken ist; von 18411880 hielt er sich mit einer Höhe von über 28 °/00 ziemlich un­verändert. Es ist sehr bemerkenswett, daß die starke Abnahme der Sterblichkeit seit 1871 bis zu einem noch nie beobachteten Tiefstand be­sonders nachhaltig mit dem Jahr 1886 ein setzt, so ist sie zweifellos, abgesehen von der allge­meinen Verbesserung der sozialen und hygienischen Verhältnisse derBevölkerung, nicht zum wenigsten durch die deutsche Arbeiterversicherung und Arbeiterschutz-Gesetzgebung mit veranlaßt. Der erfreuliche Zug, den die Entwickelung der Sterblichkeit neuerdings aufweist, ist fast allen Teilen des Reiches gemeinsam; besonders auf­fallend ist er in einigen städtischen Bezirken, z. B. Berlin und Hamburg, wo die Sterblich- keitsziffern von 27,3 auf 20,2 bezw. von 30,2 auf 21,5 zurückgegangen sind.

Die schnellste Postbeförderung auf dem atlantischen Ozean.

Die englischeGeneral Post Office" hat eine Zusammenstellung über die Fahrgeschwindigkeit der Postdampfer, welche die Post zwischen den Vereinigten Staaten einerseits und London und Paris andererseits befördern, herausgeben. Die Zusammenstellung betrifft den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1902. Es geht daraus hervor, daß der DampferKronprinz Wilhelm" des Norddeutschen Lloyd die schnellste Postbeförderung zwischen New - Jork und Plymouth besorgt hat. DampferKronprinz Wilhelm" verließ New Jork am 21. Oktober ünd traf am 27. Oktober in Plymouth ein;

kräftigste von ihnen, der kühne Sergeant Rice, soll Hilfe holen, während sich die beiden anderen in den Schlafsack legen und ihren erstarrten Kameraden zwischen sich nehmen, um ihn warm zu halten. Der Sack fror steif, und als die Hilfe kam, hatten sie 18 Stunden regungslos in derselben Lage dagelegen!

Gegen das Frühjahr 1884 machten zwei von diesen Vieren, die Sergeanten Rice und Frederick, wieder einen Versuch, sich des Fleisches zu bemächtigen. Doch wieder sollte er mißlingen. Sie wurden von einem heftigen Schneesturme überfallen, und Rice wird schwerkrank. Um seinen sterbenden Freund zu erwärmen und zu schützen, zieht Frederick feinen Timiak, seine Eskimojacke ans Dogelbälgen, aus und deckt ihn damit zu. Umsonst, Rice beginnt von seinen Lieben in der Heimat und von all dem guten Effen, das er bekommen würde, wenn er nach Hause käme, zu phantasieren. In einem klaren Augenblicke nimmt er seinem Freunde das Versprechen ab, seinen Nachlaß mit heimzu- nehmen und seine Manuskripte an ein be­stimmtes Blatt zu senden.

Halbentkleidet, in einem fürchterlichen Schnee­sturme bleibt Fredettck mit seinem Freunde im Arme mehrere Stunden auf dem Schlitten fitzen, bis Rice ausgelitten hat. Er kann selbst nicht mehr, aber das dem entseelten Freunde gegebene Versprechen und die Pflicht gegen sein Land und seine Kameraden stählen seine Willenskraft. Er tastet sich dorthin, wo sie den Schlafsack zurückgelassen hatten, um das Fleisch schneller transportieren zu können, und rubt fitb bis tum nämiien Taae aus. Dann

die Reisedauer betrug 5 Tage 15 Stunden 5 Minuten. Für die nächstbeste Reise kommt wiederum DampferKronpttnz Wfthelrn" in Frage, nämlich vom 4. bis 10. Januar mit 5 Tagen 15 Stunden 33 Minuten, Nur zw.'i Minuten länger brauchte DampferKaiser Wilhelm der Große" des Norddeutschen Lloyd vom 9. bis 15. September mit 5 Tagen 15 Stunden 35 Minuten. DieDeutschland" der Hamburg-Amerika-Linie machte die Reise vom 15. bis 21. Dezember in 5 Tagen 12 Stunden 56 Minuten. Jedenfalls liegt hier ein be­merkenswerter Rekord der deutschen Schnell­dampfer vor. Denn die schnellste Fahrt eines englischen Dampfers ist bereits 5 Stunden langsamer als die schnellste deutsche Reise; eS ist die Fahrt des Dampfersßueania zwischen New Jork und Queenstown vom 20. bis 26. Dezember in 5 Tagen 19 Stunden 40 Minuten. Andere englische Dampfer gebrauchen aber zu derselben Strecke 5 Tage 22 Stunden, 5 Tage 23 Stunden, 6 Tage und mehr, wobei noch zu bemerken ist, daß der Anlaufhafen der eng­lischen Dampfer Queenstown für die von New- Jork kommenden Dampfer näher liegt als Plymouth. __________

Wo haben die Frauen die meiste Aus­sicht unter die Haube zu kommen?

Bekanntlich wurden bei der letzten Volks­zählung im Deutschen Reich 27737 247 oder 49,2-pCt. männlichen und 28 629931 oder 50,8 pCt. weiblichen Geschlechts ermittelt. Wir haben also einen Frauenüberschuß von 892 684 Köpfen oder auf 100 männliche kommen 103,2 weibliche Personen. Ein Frauenüberschuß findet sich auch in den übrigen europäischen Ländern mit Aus­nahme von Serbien, Bulgarien, Rumänien, Griechenland, Cypern und Luxemburg, die (wie auch Nordamerika) einen Ueberschuß an Männern zu verzeichnen haben. Ziemlich hoch ist der Frauenüberschuß namentlich in Dänemark (105,2), Norwegen (107,5), Großbritannien und Irland (106,3), Spanien (106,2), Portugal (109,0) und Gibraltar (120,1). Vielfach haben die dem Deutschen Reiche benachbarten Staaten eine ähnliche Geschlechtermischung wie die angrenzen­den deutschen Gebietsteile. Dem Reichsdurch­schnitt mit 103,2 Proz. stehen naturgemäß die großen Gebiete ziemlich nahe, so beträgt der Frauenüberschuß in Preußen 103,1, in Bayern 104,0 Proz. Besonders hoch ist der Frauen­überschuß in Sachsen (105,7) wo ja (allerdings wohl nur des Reimes halberI) »die schönen Mädchen auf den Bäumen wachsen", und Württemberg (106,1), ferner in den preußischen Provinzen Ostpreußen (107,7), Posen (109,3), Schlesien (109,7), Hessen-Nassau (105,5), auch in Hohenzollern (109,0) und der Stadt Berlin (109,2). Im Gegensatz dazu besteht ein Männerüberschuß in einigen westlichen Pro­vinzen, Schleswig-Holstein (97,8), Hannover (99,7), Rheinland (98,7) und Westfalen (93,4),

kehrt er nach dem Schlitten zurück, nimmt das, was er nach Rices Bitte mit heimnehmen soll, an sich und hackt und gräbt mit einem Beile und seinen bloßen Fingern dem Toten im Eise ein Grab.

Im Jahre 1884 zog eine Entsatz flotte von drei Schiffen unter Führung des Kapitäns zur See W. S. Schley, des jetzigen Admirals, zwischen Grönland und ElleSmereland nach Norden. Sie legten Depots an verschiedenen Stellen an, und am 22. Juni kamen 2 Schiffe nach Kap Sabine. Schon waren Pattien an Land gesandt, um Depots anzulegen, als die an Bord Gebliebenen trotz deS Heulens deS Sturmes Hurrarufe hötten und gleich darauf Signale sahen, welche meldeten, daß ein Bericht von Greely gefunden worden sei.

Die Mitteilung berbreitete sich mit Blitzes­schnelle, und eS erweckte unermeßliche Freude, als man hötte, daß eS Greely gut gehe, er aber nur noch 40 Rationen habe. Leider folgte sofort die Enttäuschung, denn als sie an die letzte Seite kamen, lasen sie mit Bestürzung das Datum des 21. Oktober 1883, das war also vor 8 Monaten!

In der größten Spannung wurde eine Schaluppe nach Norden geschickt. Sie spähe» und spähen und endlich sehen sie in bet trüben Luft oben auf einem kleinen Berg­rücken die Umrisse eines Menschen. ES wird fignalifiett; die Gestalt antwortet und kommt herunter, sie geht aber wie ein Trunkener und fällt zweimal. Sie sieht aus wie ein Ge­spenst mit eingefallenen Wangen, wilden Auge« und Aottiaem Batte und ßaaretu Leutnant