Marburg
Jts. 106
^usertionsgebühr: die gespaltene Zelle oder deren Raum 10 Pfg. Sonnabend, 18. Avril 1903. ncdenten: btt Zetke 2a Pfg. • "
38. Jahrg.
Ltertelt.Ehrlicher Bezugspreis: bei der Expedition 2 Mk., bei allen Postämter» 2,25 Mk. (excl. Bestellgeld).
Erscheint täglich außer au Sonn- und Feiertagen. Sonnabends in Morgen- und Abend-AuSgabe Druck und Verlag: Joh. Ang. Koch, UniversitütS-Buchdruckerei
Marburg, Markt 21. — Telephon 55.
mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
Sonntagsbeilage: Jllnstvirtes Sonntagsblatt.
Mittag-Ansgabe.
Das Blumenmedium Anna Rothe und der Betrugsparagraph.
Von rmferem juristischen Mitarbeiter.
Der Prozeß gegen das sogenannte Blumenmedium Anna Roihe, welcher während der letzten Woche eine Strafkammer des Landgerichts I zu Berlin beschäftigte, hat nicht allein unter dem Publikum im allgemeinen, sondern auch in Juristenkreisen bedeutendes Aufsehen erregt. Nach den Andeutungen, welche über den Prozeß vor seiner öffentlichen Verhandlung in zahlreichen Zeitungen veröffentlicht worden Maren, hatte die Angelegenheit einen stark sensationellen Anstrich erhalten. In gewissem Sinne sind auch die Erwartungen auf Sensation nicht getäuscht worden. Denn die Ergebnisse der Beweisaufnahme waren zum Teil widersprechende. Ein großer Teil der Zeugen, zu denen auch Gelehrte, sowie Mitglieder der höchsten Gesellschaftskreise gehörten, bekannten sich offen als unbedingte Anhänger der Anna Rothe und hielten ihre Produktionen für echt, während ein anderer Teil ihren Sitzungen mit großem Mißtrauen beiwohnte und ihre Darbietungen sogar als Schwindel bezeichnete. — Bei dieser Sachlage hat immerhin das Urteil de8 Gerichts überrascht, und sieht man mit Spannung den Urteilsgründen entgegen, deren Veröffentlichung sicher erfolgen wird. Verurteilt wurde Frau Anna Rothe wegen Betruges in einer großen Anzahl von Fällen.
Zu dem Tatbestands des Betruges gehört nach dem Strafgesetzbuch die Erstrebung eines rechtwidrigen Vermögensvorteils, die Beschädigung des Vermögens eines Anderen und dieJrrtumserregung durch Vorspiegelung falscher oder durch Unterdrückung wahrer Tatsachen.
Es ist nun im Falle Rothe zunächst zweifelhaft, ob überhaupt eine Vermögensbeschädigung derjenigen Personen vorliegt, welche mit dem Blumenmedium in geschäftliche Berührung ge- tommen find. Die meisten Personen besuchen aus Neugierde die Sitzungen (Seancen) der Rothe. Wenn fie nun auch in irgend einer Form dafür zum größten Teil Eintrittsgeld zahlten, so haben sie sür dieses Eintrittsgeld zweifellos dasjenige erhalten, was fie wünschten, nämlich die Möglichkeit, den Produktionen der Rothe beizuwohnen. Ob und welchen Wert die Produktioner hatten, ist an sich gleichgültig, da z. B. auch derjenige, welcher ein minderwertiges Konzert besucht, von dem er sehr enttäuscht ist, sein Eintrittsgeld nicht zurückfordern kann, es sei denn, daß ihm vorgefpiegelt worden ist, der berühmte spanische Geiger Sarafate würde auf- tretcn, während nur ein böhmischer Dorfmusik-
Ueber die Kirchenhändel unter dem Landgrafen von Hessen-Cassel,
Moritz dem Gelehrten.
Wahrhaftiger Bericht was sich bei Einführung der Verbefferungspunkte zu Schmalkalden begeben und zugetragen hat.*)
Es wird wohl männiglich jedem bewußt sein, welcher gestalt der Turchbrüchtigste Fürst, Herr Moritz, Landgraf von Hessen, nicht nur in Marburg, sondern auch in ganz Hessen und also auch in Schmalkalden verlanget hat, daß man: 1. Die zehn Gebote, wie sie Moses beschrieben, lernen soll. 2. Die abgöttischen Bilder aus den Kirchen sazaffen. 3. Das Brodbrechen beim heiligen Abendmahl, wie es der Herr Christus gehalten, einführen und gebrauchen soll und zum 4. wie man auch von der Person des Hl. Christi lehren und reden soll, einzuführen vorgenommen. — Obgleich wohl nie Ritterschaft und der Adel sich dawidergelegt und fampt den Unterthanen beides schriftlich und mündlich dafür gebeten, hat er doch nicht helfen wollen, wie dann auch, daß beides Stadt und Ampt Schmalkalden mit diesen Punkten verschonet werden möchten, ein ehrbarer Rath auf Bitten der Bürgerschaft 1605 zwei ehrbare vornehme Bürger, Siegmund Zorn, Gemeindevormund und Conrad Ulrich mit dem Rathschreiber Oberbänder als Commiffarien nach Caffel gesendet und hat unterthänig dafür gebeten, sonderlich aber Jhro Fürstl. Gnaden dieses zu Gemüthe gezogen, daß es unsere
*) AuS eine, geschriebenen Chronik.
kant der den Namen Sarafate bei gelegt hat, zu hören war.
Der Spiritismus, als deffen Vertreterin Frau Rothe aufgetreten ist, ist mindestens eine sehr zweifelhafte Sache, sodaß jeder vernünftig denkenden Mensch, der diesen Vorstellungen der Rothe beiwohnte sich sagen mußte, entweder bietet die Rothe ähnlich, tvie im Spezialitäten- Theater ein Künstler, deffen Produktionen als ,au8 dem Reiche der vierten Dimension" herrührend bezeichnet werden, nur Taschenspielerkünste, oder fie ist selbst eine so betörte Person, daß fie an dasjenige glaubt, waS sie in ihren Phantasien vorvringt.
In welcher Weiss gerade in dieser Hinsicht vom Gericht im Urteil die tatsächlichen Feststellungen getroffen worden find, wird entscheidend für daS Schicksal der Anna Rothe, in ihrem Prozesse sein. Denn wer als Zweifler die Vorstellungen besuchte, konnte sich nicht betrogen fühlen, und wer noch heute ein gläubiger Anhänger der Anna Rothe ist, weist die Unterstellung, er sei betrogen worden, mit Entrüstung zurück. Beide Kategorien der Rothe'schen Kunden haben also von ihr dasjenige geleistet erhalten was fie wollten.
Offenbar hat daS Gericht in der Zahlung des Eintrittsgeldes die Vermögsnsbeschädioung, in dem Empfange desselben seitens der Rothe bezw. ihres Impresarios den Erwerb eines Vermögensvorteils seitens der Rothe in der Verbreitung der Ansicht, daß die Rothe übernatürliche Kräfte besitze, eine Jrrtumserregung erblickt und daraus im Ganzen den Tatbestand des Betruges festgestellt.
Anscheinend würde damit die bisherige Rechtsprechung des Reichsgerichts im Einklänge stehen. — Denn das Reichsgericht hat in einem anderen Falle einen Bettler, welcher ein Gebrechen vorspiegelte, wodurch er einen Spaziergänger zur Gewährung eines Geldgeschenkes veranlaßte, den Tatbestand des Betruges gefunden. Allerdings liegt der Fall der Anna Rothe anders. Denn bei der Anna Rothe erhielten diejenigen, welche das Eintrittsgeld zahlten, immerhin etwas. Denn als Gegenleistung war ihnen gestattet, der Seance der Rothe beizuwohnen, während im Falle des Bettlers der Geschenkgeber keinerlei Gegenleistung empfing.
Umschau.
WiedieMittelstandsfreundlichkeitdes Bundes der Landwirte beschaffen ist.
„Zur Ausschaltung der Müller und Bäcker plant der Bund der Landwirte die Einrichtung einer Versuchsmüllerei und Versuchsbäckerei in Berlin. Die westpreußische Landwirtschaftskammer hat zur Ausführung dieses Planes 2500 Mk. bewilligt. Das nennt der Bund — Mittelstandspolitik."
Nach bare wegen, welche Sächsische und fast an die Stadt grenzen, mit denen wir täglich handeln und wandeln muffen, nicht sein könnte. Am 14. August 1607 forderte Gott unseren DiakonuS Johann Feldkirch von diesem Jammerthal, sein Schwiegervater, welcher 42 Jahre Pfairherr in Schmalkalden gewesen und Caspar Herrnschwager geheißen, war schon am 4. Juni d. I. in Gott verschieden. Durch dieser beiden Prediger tödtlichen Abgang hatte man Gelegenheit in den Kirchen bekommen, schon am 16. August einen Calvinischen Pfarrherrn einzuführen. Der Ehrenveste Hermann Wersebe, welcher an 14 Jahre Fürstl. Rath und Amptmann in Schmalkalden, wurde im Januar 1808 beurlaubt und aus keiner anderen Ursache, denn, daß er seine Unterthanen die Ver- befferungsvunkte anzunehmen nicht hat zwingen wollen. Sind aber unser Gn. Fürst den 21. April 1608 hierher kommen und ist Philipp Rummel eines Bäckers Sohn allbier, ohne ordentlichen Beruf eines ehrbaren Raths, dem sonsten gebühret einen Capellan vorzuschlagen, zur Hinteren Thüre eingeführt worden, er ist zuvor Schulmeister in Brotterode gewesen und hernach Pfarrherr in einem Torfe HeffenS. Die Zeit Her, wo unser Fürst hiergewesen, hat sein Hofprediger zu etlichen malen in der L-chloß- und in der Pfarrkirche gepredigt und seltsam Zeuch vorgebracht und vertheidigt, denn WaS unsere Pfarrherrn vorher mit verblümten Worten geredet haben, hat Kalckhof gut deutsch heraus- gesagt und eine Predigt hat bei der Bürgerschaft ein seltsames Ansehen gehabt. Obgleich unser Fürst fich vorgenommen am hl. Pfingsttag das Brodbrechen in der Kirche ernzuführen und
Diese Notiz macht die Runde durch die ge- sammte liberale Preffe. Es ist hierauf zu erwidern: Erstens: der Bund der Landwirte hat weder generell mit den LandwirtschaftSkammern etwas zu schaffen noch mit diesem speziellen Projekt der Kammern. Der Bund der Landwirte ist ein freier, wirtschaftspolttischer Verband, die Kammern dagegen find die auf gesetzlicher Grundlage errichteten amtlichen Organisationen der Landwirtschaft zur Förderung ihrer technischen Zwecke. Selbst wenn daher daS von den LandwirtschaftSkammern verfolgte Projekt einer Dersuchsmüllerei und DersuchSbäckerei in der Tat mittelstandsfeindlich wäre, könnte man es dem Bunde der Landwirte nicht ankreiden.
Zweitens: DaS erwähnte Projekt ist aber alles andere, als mittelstandsfeindlich. Die Versuchs-Müllerei und »Bäckerei bezweckt nicht, den Landwirten zu lehren, wie man Müllern und Brotbacken muß, damit die Landwirte diese Gewerbe dann unter Ausschaltung der Müller und Bäcker etwa selber einrichten und betreiben sollen. ES handelt fich hierbei vielmehr um eine unter staatliche Kontrolle und unter gemeinsame Verwaltung der Landwirtschaft, des Müllerund des Bäckergewerbes zu stellende Versuchs- anstatt, die den Zweck hat, die Verwendbarkeft und den Gebrauchswert der verschiedenen in- und ausländischen Getreidearten fortdauernd zu erproben, nicht im einseitigen Jntereffe der Landwirtschaft, sondern wesentlich auch im Interesse der Müllerei und Bäcker-:; und zwar gerade im Interesse des Mittelstandes dieser Eewerbezweige, dem die Möglichkeit der eigenen Anstellung solcher Versuche nicht so gegeben ist, wie den Großbetrieben. Demgemäß werden die Kosten dieser Versuchsanstalt nur zum Teil von der Landwirtschaft, zum anderen Teil aber von den gewerblichen Organisationen der Müller und Bäcker unter Staatszuschuß getragen werden.
Die politische Häßlichkeit der obigen, jetzt durch die liberalen Blätter laufenden Notiz tritt kraß hervor, wenn man beachtet, daß das ganze Projekt vor Jahresfrist wiederholt in breitester Oeffentlichkeit behandelt worden ist, auch in der liberalen Presse. Man sieht hier wieder einmal, auf welch' kurzes Gedächtnis ihrer Leser diese Presse rechnet.
Ein englisches Urteil über Kornzölle.
Im Märzhest der bekannten englischen Monatsschrift „The Nineteenth Century“ behandelt Guilford L. MoleSworth die Frage der Wirkung der englischen Korngesetzgebung und kommt hierbei zu folgendem interessanten Ergebnis :
1. Wenn ein Gegenstand, wie Weizen, in der Heimat produziert wird oder produziert werden kann, so föibert ein Zolltarif die heimische Produktion, steigert aber nicht den Preis, vorausgesetzt, daß der Zoll ein mäßiger Schutz
persönlich beizuwohnen, find Briefe aus Caffel gekommen, haben sich Ihre Fürstl. Gn. in die Kutsche gesetzt und find eilends abgefahren und dieses ist so schnell gegangen, daß meistentheilS die Reuther nicht mitreiten konnten, sondern haben in geschwinder Eil nachfolgen müssen. Am hl. Pfingsttag am 15. Mai 1608 ist erstlich das Brodbrechen in der Schloßkirche allhier an- gefangen worden, dazu fich auch unsere fürstliche Gemahlin (diese Isabella Hassovia ist dieUrsach der Reformation) fampt deren Frauenzimmern item etlichen auS denen noch anwesenden Rüthen eingestellet. Diesen Sommer ist cs in der Pfarrkirche bei voriger alter Ordnung verblieben.
Als am 21. November 1608 gegen Abend unser gn. Fürst sampt dem neuen Amptmann, Superintendenten und anderen Predikanten auS Cassel hier angekommen, ist folgenden 22. d. M. der Gestrenge und Ehrenveste Urban von Bönne- burg exc. von dem Hr. Kanzler und den Räthen, der Bürgerschaft sowie Landvolk aus dem Schloß zu einem Amptmann erklärt und eingeführet worden. Am 23. d. M. haben die Fürstl. Räthe nebst den fremden Predikanten eine Visitation angefangen und erstlich die Rathspersonen, nach ihnen die vornehmen Bürger auf daS Schloß vor fich fordern lassen und einen jeden gefragt, was er von den Der- besserungspunkten halte und ob fie dieselben annebmen wollten. Weil aber dieses langsam von statten ging, da fie oftmals an einem Bürger, der in der Schrift schlecht belesen und nicht antworten können, eine ganze Stunde und länger verhört haben, find fie anderen Raths geworden und haben sich in 4 verschiedene Stuben getheilt und ihr Werk fortgesetzt.
zoll und kein Prohibftivzoll ist; die Last deS Zolles trägt der ausländische Produzent.
2. Der WeizenpreiS wird im Allgemeine« durch den Weltmarktpreis bestimmt. Dieser ist ein Produkt der allgemeinen Austausch, WährungS-, PrvduküonS- usw. Bedingungen. Die unbegrenzte Weizenzufuhr auf dem Weltmarkt stellt fich als ein preisstörender Faktor dar, indem der Markt versumpft und dadurch die Produkttonskraft der ungeschützten Länder unterbunden wird.
3. Die Korngesetze, d. h. die englischen, aus dem Prinzip der gleitenden Skala beruhenden Korngesetze, welche 1846 aufgehoben wurden, hatten keineswegs die Wirkung, die Preise bi» zu der Höhe zu steigern, wo die freie Zufuhr gestattet ist. Auch bei vollständiger Zollfreiheit halten fich die Preise durchaus nicht niebrig.
4. Während des Krieges mit Frankreich stieg der WeizenpreiS auf 125 sh. 6 d. per quarter — 570 Mark für die Tonne, und während deS Krimkrieges auf 74 sh. 8 d. —> 337 Mark für die Tonne, trotz freier Zufuhr und trotzdem wir die volle Herrschaft zur See hatten. Im Falle eines zukünftigen Krieges werden wir wahrscheinlich die Hungerpreiss von 1810—15 mit all' ihren Schrecknissen wieder erleben.
5. Die Hungersnot von 1843, auS der die Anttkorngesetzorganisation für ihre Zwecke Kapital schlug, hat ganz und gar nichts mit den Korngesetzen oder den Weizenpreisen zn tun. Sie wurde vielmehr durch eine GeldkrifiS hervorgerufen, die durch einen heftigen Ansturm vom Auslände auf die Goldreserven der Bank von England veranlaßt wurde.
6. Die Auflage eines Zolles auf Weizen ist häufig von einem Sinken der Preise begleitet, was unsere Konsulberichte aus Belgien, Frankreich, Italien, Deutschland usw. deutlich zeigen.
7. Die Zollfreiheit deS Weizens hat uns keineswegs billige Preise gesichert. In vielen Fällen sind die Weizenpreise in geschützten Ländern niedriger als in England.
8. Unter unserer gegenwärtigen Politik ist unser Ackerbau ruiniert worden. Sein Ruin hat auch unsere Industrie getroffen und führt sie dem gemeinsamen Untergänge entgegen. Diese Politik hat unsere Landbevölkerung zur Auswanderung getrieben und die Reihen der Arbeitslosen so gewaltig anschwellen helfen.
Zur Frage der Gärtnereizölle schreibt man der .DeMschen Agrarkorrespondenz': „Die unglaubliche Bevorzugung, die der neue Zolltarif dem italienischen Bauer und Gärtner gegenüber unseren fleißigen, braven, arbeitsamen deutschen Gärtnern und Gemüsebauern einräumt, erkannte ich gerade jetzt, wo ich aus Italien heimkehtte, so recht deutlich. Dott die schönsten herrlichsten Frühlings- blumen in ungeahnter Fülle, die prachtvollsten Gemüse
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Dieses hat in etlichen Tagen wegen der ziemlichen Menge der Bürgerschaft noch nicht zu Ende kommen können, so daß der Pfarrherr nun den Befehl seinen Pfarrkinder in öffentlicher Predigt hat verkünden müssen. Sonntag den ersten Advent sollten die Verbesserungs- punkte in der Pfarrkirche eingeführt werden. Als nun solches in Gegenwart der Räthe verkündet wurde, ist die Bürgerschaft sehr erschrocken, es erhob sich ein großes Heulen und Klagen, besonders unter beit Weibern und find die meisten Leute zur Kirche hinaus gelaufen, auch ist damals ein gar seltsam Geschrei in der Kirche gehört worden, welches doch niemand wissen kann, von wem es geschehen, der Pfarrherr auf der Kanzel dermaßen erschrocken ist, daß er mit Reden still gehalten und gefragt hat ob er fertig reden sollte und als die Räthe dieses sagten, bat et fertig gesprochen. Die fremden Pfarrherrn find so sehr erschrocken gewesen und dero wegen nach der Sacristey gelaufen um sich darin zu schützen, denn fie haben nicht anders vermeint, man würde ihnen, wie in Marburg geschehen, auch nach den Köpfen greifen. — Dieses hat nun die fürstlichen Räthe ganz heftig verdrossen, denn sobald nach der Predigt ist die ganze Bürgerschaft um 1 Uhr auf den Markt vor das Rath» hauS zu erscheinen gefordert worden und als fie erschienen und etwa ein paar Stunden beisammen waren, find fie um 3 Uhr von einem ehrbaren Rath aufs Schloß gefordert worden. Als sie nun zum äußersten Thor eingetreten, ist alsbald das Thor zu schließen befohlen worden, welches bei den Bürgern ein seltsames Aufsehen erregt hat, daß man fie diese Neuerung