mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
Sonntagsbeilage: Jllnstrirtes Sonntagsblatt.
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Marburg
Sonntag, 5. April 1903.
Erscheint täglich außer an Sonn- und Feiertage». Sonnabends in Morgen- und Abend-Ausgabe.
Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, UmversitätS-Buchdruckerei Marburg, Markt 21. — Telepbon 55.
38. Jahrg.
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für das zweite Quartal 1903 auf die
„vberheffifche Zeit«««" nebst ihre« Beilage« werden von unserer Expedition (Markt 21) unseren Ausgabestellen in Kirch» Hai« und Reustadt, sowie von allen Post- anstalten und Landbriefträgern entgegengenommen.
Zur Durchführung des Fleischbeschaugesetzes.
Die Mängel und Widersprüche, die der modernen Art der Gesetzesmacherei anhasten, treten besonders scharf jetzt bei der Durchführung des Meislbbeschaugesetzes zu Tage. Wir beschränken un« heute darauf, einige besonders drastische Fälle hervorzuheben.
Wie steht eS mit dem Beschauzwang bei Hausschlachtungen? Der Deutsche Reichstag hatte sich bei der Beratung des Fleischbeschaugesetzes aus den richtigen Standpunkt gestellt; daß die Polizei nicht in den Kochtopf dessen zu gucken habe, der nur für sich und seine Familienangehörigen kocht. ES wurde daher im §2 Absatz 1. des Fleischbeschaugesetzes angeordnet:
„BeiSchlachttieren, deren Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers verwendet werden soll, darf, (wenn das Schlachttier vor der Schlachtung keine die Genußtauglichkeit, des Fleisches au8- schließende Erkrankung und nach der Schlachtung ebenfalls nicht die Merkmale einer solchen zeigt) die Untersuchung unterbleiben"'. Dazu folgt dann ein Absatz 2: „Eine gewerbsmäßige Verwendung von solchem nicht untersuchtem Fleisch ist verboten."
Schon diese Fassungen waren nicht ganz korrekt. Außer „gewerbsmäßiger" Abgabe von Fleisch giebt es auch einegelegentliche. Wenn ein Bauer oder ländlicher Arbeiter ein Schwein für seinen Haushalt schlachtet, davon aber, wie dies in einigen Provinzen üblich ist, einen Schinken oder ein paar Würste verkauft, so ist dies keine „gewerbsmäßige" Abgabe. Nur diese aber ist nach Absatz 2 des Paragraphen 2 verboten. Es besteht hier also eine Lücke zwischen der im Absatz 1 ausgesprochenen Freigabe der Hausschlachtungen und dem Verbot ?gewerbsmäßiger Verwendung nicht unter- uchten Fleisches. Das Gesetz sagt nicht, wie es bei der Zwischenkategorie der gelegentlichen Abgabe eines TeilstückeS von HauS- fchlachtungen gehalten werden soll. AuS dem Gesamtinhalt der ReichStägSverhandlungen er-
28 (Nachdruck verboten)
Briefträgers Hannchen.
Von Georg Paulsen.
Kortsetzung.s
DaS junge Mädchen fühlte den Angstschweiß aus ihre Stirn treten. Ja, wirklich, alles hatte sich diesen Abend gegen sie verschworen. ES flimmerte ihr vor den Augen, sie wußt' nicht, waS sie denken sollt', und schon poltette der Vater mit schwerem Tritt die Treppe herab.
WaS sollte sie sagen, wenn er nun kam?
Aber Lebrecht Holder vertraute seinem Mäd-le viel zu sehr; er pochte nicht an ihre Kammettür, sondern ging sofort zur Gattenpforte. Sie war von innen verriegelt. Er wollte nach Entfernung der SicherheftSvor- ttchtung öffnen, als er fand, daß von draußen die Tür zugehalten wurde.
Der Schlag sollte ihn rühren, meinte er.
Und mit einem Male war seine ganze sonstige Vorsicht bei persönlicher Gefahr von ihm gewichen; die Wut gab ihm verdoppelte Kräfte, er warf sich mit einem gewaltigen Ruck gegen die Tür, daß sie barst. Er stürzte nach und sah, wie jemand auf der andern Seite zu Boden fiel.
Schorsch war eS, der unwillkürlich die Tür von außen zu versperren gesucht hatte, denn er hatte auf der Sttaße Stimmen gehört und wollte nicht über die Mauer zurückklettern, so lange jemand in der Nähe war. Seiner eignen Sicherheft wegen schon nicht! Jetzt waren die Stimmen verhallt, eben wollte er mit ein paar heftigen Sprüngen entweichen, al» die Bretter jMfmnmenbradien.
hält man den Eindruck, daß die ReichStagS- mehrheit diese gelegentliche Fleischabgabe bei HauSschlachtungen dem UntersuchungSzwange nicht hat unterwerfen wollen, jedenfalls nicht obligatorisch durch Reichsgesetz. Man hat aber im § 24 des Gesetze» den Landesregierungen die Befugnis eingeräumt^ den UntersuchungSzwang auch für diese Haus- fchlachtungen einzuführen. Also nur bei gelegentlicher Fleischabgabe. Ob danach die uns von dem hiesigen Schlachthause zugegangene Bettchtigung laut Verfügung deS Regierungspräsidenten nicht anfechtbar ist, erscheint uns außerordentlich zweifelhaft.
Im Gegensatz nun zu diesem Gesetz scheint die Ausführungsverordnung des Bundesrats vom 30. Mai 1902 den direkten Zwang für die Untersuchung der HauSschlachtungen beigelegentli ch er Fleischabgabe statuiert zu haben, denn der § 2 dieser Ausführungsverordnung spricht die Untersuchungsfreiheit nur aus für:
„Schlachttiere, deren Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt deS Besitzers verwendet werden soll".
Bei Bejahung nun der Zwischenfrage: ob eine Bundesratsverordnung bindend sein kann, wenn sie über den Rahmen deS Gesetzes hinauS- geht, — würde hiernach die Frage geklätt sein in dem Sinne, daß bei gelegentlicher Fleischabgabe auch die HauSschlachtungen jeden- fallsdemUntersuchungszwange unterliegen.
Neue Zweiftl hieran find aber durch die Darlegung erweckt worden, die der Herr Staatssekretär Graf Posadowskh auf eine Anfrage im Reichstags am 18. Februar dieses JahreS gab. Der Parlamentsbericht hierüber lautet:
„Abg. Stockmann geht auf die Ausführung des Fleischbeschaugesetzes ein. In seinem Wahlkreise schlachten die Tagelöhner ausnahmslos ein Schwein zu Weihnachten. Davon verkaufen sie ein oder zwei Schinken. Die Ausführung deS Gesetzes scheine nun dahin zu gehen, daß alle diese Schlachtungen der Tagelöhner dem Fleischbeschaugesctz unterworfen werden sollen. Ten Tagelöhnern würde der kleine Verdienst aus dem Verkauf des Schinkens durch die Geb chren geschmälert werden, die in Schleswig 2 Mk. betragen sollen.
Staatssekretär Graf Posadowskh: Was das Fleischbeschaugeseh betrifft, so ist nur die gewerbsmäßige Abgabe von Fleisch der Fleischbeschau unterworfen, nicht die gelegentliche. Die Einzelstaaten können allerdings weitergehende Vorschriften erlaffen. Es muß den Gerichten überlasten werden, wie sie den § 2 des Gesetzes auslegen."
Hiernach ist die Konfusion nun vollständig, zumal wenn man noch nach diesen Erklärungen des Ministers noch die Verfügung unseres
Lebrechts knochige Hände packren den Burschen am Halse. „Hab' ich Dich, Halunk, hab' ich Dich!" stöhnte er dabei. Schorsch machte eine übermenschliche Anstrengung, er sprang empor, stürzte unter einem erneuten Angriffe Hölders abermals zu Boden und fiel so unglücklich, daß sich sein Gewehr entlud, da? er immer noch krampfhaft festzuhalten versucht hatte.
Mit einem jähen Schmerzensschrei sank Lebrecht Hölder zu Boden; Schorsch stand eine Sekunde regungslos. In der nächsten war er schon über die Mauer gesetzt und verschwand im Dunkl der Nacht.
Nächsten Morgen stand ganz Sonnenfeld bald .Kopf an Kopf. Der junge Posthalterssohn war schwer verwundet, und der Lebrecht Hölder sollte gar totgeschoffen sein. Und alles das um Hannchen Hölder« wegen! Einige übereiftige Gemüter berieten schon, wie viel Strafe das Mädchen haben wüste. Denn die Hauptschuld hatte fie. So etwas ist ja auf der ganzen Welt noch nicht dagewesen, in Sonnenfeld natürlich erst recht nicht.
Zum Glück erwuchsen dem hatt angegriffenen Hannchen auch Vetteidiger, an der Spitze der Polizei-Kommissar, der jedem, der e8 hören wollte, erklärte: „Hannchen Hölder sei nicht bloß ein tapferes, sondern auch ein gescheites Mädchen. Sie hätte gerade Unglück verhüten wollen und e8 auch dahin gebracht, wenn nicht ein böser Zufall dazwischen gekommen wäre. Er möchte eine Sonnenfelderin sehen, die in solcher Lage so viel Mut bewiesen hätte!"
Und der zweite war der Doktor, der mit iovicfler Ruhe erklärte, der alte Hölder sei nur
Regierungspräsidenten, daß auch daS ausschließlich für den Haushalt deSBesitzers zu verwendenden Fleisches der Untersuchung unterliegen soll, in Rechnung zieht. Das Gesetz ließ die Frage im Text offen. Es gab einen Hinweis nur auf die Einzelgesetzgebung der Bundesstaaten. Die Bundesverordnung schloß anscheinend diese Lücke, indem sie die UntersuchungSfteiheft nur für das „ausschließlich im eigenen Haushalt" verbrauchte Schlachttier aussprach. Der Herr Staatssekretär aber öffnet die Lücke wieder und verweist auf die künftige Entscheidung der Gerichte! Wir müssen dagegen protestieren, daß man es erst auf einen Rattenkönig von Prozessen ankommen lassen will, um dem Staatsbürger klar zu machen, was erlaubt und waS verboten fei Wir halten eS für geboten, daß sofort, noch vor Reichstagsschluß, durch eine Novelle zum Reichsgesetz Klarheit geschaffen wird.
Kaiser vettieh dem Prinzen Harald von Dänemark den Schwarzen Adlerorden. Auf deutscher Seite wurden ausgezeichnet: HauSmarschall. Graf zu Eulenburg tourte zum Ritter des Elefanten- ordenS ernannt. Vizeadmiral v. Senden-Bibran, der Chef der MilftärkabinetS v. Hülfen-Häseler und der Gesandte von Tschirschkh und Boegen- dorff erhielten daS Großkreuz des Danebrog- ordenS. Generalmajor v. Loetoenfeld, die Flügel- adjutanten v. Schmettoto und Grumme, Leibarzt Dr. Jlberg, Marineattachö v. Schimmelmann und Generalkonsul Mattens wurden zu Kommandeuren der 2. Klasse des Danebrogorden» ernannt. LegattonSsekrttär Prinz Reuß und der Militärattache v. Steinaecker wurden zu Rfttern des Danebrogordens ernannt. — Zu dem Kaiserbesuche schreibt die dänische Zeitung „Polittken": „Der Kaiser ist gestern vom König und der Kopenhagener Bevölkerung mit Feierlichkeit und Herzlichkeit empfangen worden. Mit großem Interesse wird, man die Reden lesen, die bei der Tafel gewechselt wurden. Die Rede deS Kaisers ist ein Zeugnis von der großen oratorischen Begabung de« Kaiser». Die überströmende Bewunderung gegenüber dem Könige und dem stammverwandten dänische« Volke wird sicher die selbstverständliche Würdigung finden, die eine so große Liebenswürdigkeit hervorruft."
einen Stock; aber daS war nun einmal nicht zu verkennen, er würde ein bißchen, vielleicht ein ganz klein wenig bloß, humpeln müssen. Und der allbekannte und allgeachtete Briefträger Lebrecht Hölder in seiner Uniform al» — Humpelhölder — — ? Nein, da zog er die Uniform lieber freiwillig au8, wenn da» Muß deS Dienste« ausblisb. Aber daS würde auch schon kommen. Schwer ward's, aber es half nix k
Von Sorgen ums liebe Brot konnte ja kein« Rede fein. Die Pension, die Ersparnisse, da» HauS, Feld und Gatten und die Stücke Vieh im Stall, das alles warf allermeist genug ab. Da» Leben brauchte sich für die ganze Familie, daS Hannchen inbegriffen, nicht ander» zu gestalten, als wie es gewesen war. Die Langeweile zog ja auch mit in» Hau», aber dagegen fand sich auch noch etwas, „also 'runter mit’m Postrock!" so sagte Lebrecht zu sich selbst und zu Hannchen, „und Du wanderst in die Fremd'. Die Klatschbasen sollen» nu' gerat»' nicht wahr haben, daß eS mit Dir, mein Mädele, ander» kommt, als ichs 'meint hab'!"
Hannchen senkte den blonden Kopf. „Ja,, Vaterle, wie Du sagst, aber net, bevor Du net wieder ganz wohlauf bist." Er hatte bann gezürnt, gewettert, aber fie war fest geblieben.
Das junge Mädchen hatte seit dem unruhigen Abend einen anderen GefichtSauSdruck bekommen; nicht haß die helle Offenheit einem Trübsinn gewichen wäre, oder einem finster« Trotz Platz gemacht hätte, auch bte leifee neckischen Grübchen waren nicht ganz verschwunden, aber auS ihre« klaren Augen sprach mit einem Male ein ganz anbete» Bild.
(Fortsetzung folgt.)
Umschau.
Unser Kaiser in Kopenhagen.
Gestern morgen suhr unser Kaiser tu Begleitung des dänischen Kronprinzen und de» Prinzen Waldemar nach dem Museum für nordische Altertümer und dem Thormaldsee Museum, die er beide eingehend besichtigte. Nach einem Besuche der Porzellanmanufaktur stattete et der Kronprinzessin einen Besuch ab und empfing darauf den König Christian und später den deutschen Gesandte« v. Schoen. Nach dem Frühstück gab er dem Vorstände des Vereins deutscher Reichsangehöriger Audienz. Nachmittags gegen 3 Uhr verließ der Kaiser da» deutsche GesandtschastSgebäude, um mit dem Sonderzuge nach Klampenborg zu fahren. Von hier auS unternahm er eine Fahrt nach dem Tiergarten. Am Abend nahm der Monarch an einem von dem Kronprinzen und der Kronprinzessin gegebenen Festmahl teil, zu welchem gegen 400 Einladungen ergangen waren. An dem Feste nahmen teil: der König, dieKöinigin von England, die Kaiserin-Witwe von Rußland, die übrigen hier weilenden Fürstlichkeiten, die Minister, das diplomatische Korps, die Spitzen der Zivil- und Militärbehörden, der Oberpräsident von Kopenhagen, der Bürgermeister von Kopenhagen und andere. Nach Eintreffen der kaiserlichen und königlichen Herrschaften hielten dieselben Kur ab, danach begaben fie sich zum Mahle in den großen Speisesaal. Der K rifer führte die Kronprinzessin, der König die Königin von ‘ England, der Kronprinz die Kaiserin-Witwe von Rußland, Prinz Johann von Glücksburg die Prinzessin Marie, Prinz Waldem ar die Prinzessin Alexandrine, Prinz Christian die PrinzessinJngaborg vonSchweden und Norwegen. — Erne große Menge von Dekorationen ist durch die Herrscher der beiden Länder an hervorragende Persönlichkeiten verliehen worden. Der
unerheblich verletzt von dem losgegangenen Schuß, aber er hatte einen bösen Fall dabei getan, der Wohl feiner Postlaufbahn ein Ziel setzen werde. Mit dem Rennen, wie man eS bei ihm gekannt, sei's vorbei. DaS habe aber auch anderswo passieren können, man solle also das Hannchen in Frieden lassen. Es sei so wie so schon genug zu bedauern, da eS nun zur Pflege des VaterS habe daheim bleiben müssen. „Und sie hatte doch wirklich Gold in der Kehle!"
So war es, Hannchen Hölder war in Folge der Ereignisse des „tollen Abends" daheimgeblieben, so sehr ihr Vater auch auf die Abreise bestanden hatte. Er würde schon allein gesund werden, sein Mädele könnte auch nichts anderes tun, als ihm abwarten helfen, bis die alten Knochen ihm wieder parierten.
„Sein" Mädele, das war's doch geblieben trotz all der Erlebnisse, trotz all der Schmerzen, Spott- und Stachelreden. „Sein" Mädele trotz der strafenden Aeußerungen der Mutter, die sich in der ersten Rage sogar zu dem Ausrufe verstiegen hatte, WaS sie denn getan hätte, daß ihr einziges Kind ihr solche Nachrede bereite! Und „fein' Mädele endlich, trotzdem nun wirklich wahr werden sollte, WaS dem alten eingefleischten Beamten, dem sein Dienst so notwendig war, wie daS tägliche Brot, am härtesten erschien: Die Pensionierung! Mit dem Brief- trägeramt in Sonnenfeld, mit der Belehrung all deS Nachwuchses, der ins Postamt hinein- kam, war eS au»; er konnte nicht mehr gehen, stramm und stattlich, wie er es gewohnt war, wie er es auch selbstverständlich hielt. Er brauchte ja keine Krücke, so hatte ihm der freundliche Doktor gesagt, er brauchte nicht mal
Deutsches Reich
Berlin, 4 April.
— Der Kaiser wird nach der „Elbg Ztg." auch in diesem Jahre in Kabinen in Westpreutzen zum Besuch erwartet, wahrscheinlich um Himmelfahrt. Die Kaiserin werde nach erfolgter Heilung ihres Arme« und nach Eintritt wärmerer Witterung mit ihren beiden jüngsten Kindern in Kabinen Aufenthalt nehmen.
Die .Nordd. Allg. Ztg." widmet den Kopenhagener Trinksprüchen eine Betrachtung und sagt u. <t: König Christians Willkommensgruß wird in Deutschland lebhaften Widerhall wecken. Kaiser Wilhelm hat in feinem Trinkspruch den Empfindungen Ausdruck verliehen, die in allen Schichten des deutschen Volks für den ehrwürdigen Monarchen des Dänenreichs gehegt werden, der bis in das höchste Alter mit Weisheit und Hingebung seines Herrscheramtes waltet, ein Vorbild treuer Pflichterfüllung für jederman". wessen Standes er auch sei
— Die kaiserlichen Prinzen begaben sich heuu Nachmittag in Begleitung ihres Gouverneur» nach Berlin.
— Das Etaatsministerium trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Infolge der Ausschreitungen Streikender rückte das 14. Infanterieregiment in Bromberg <Po!en> ein. Bisher genügte aber die Polizei.
— Eine wichtige Aenderung tritt demnächst bei den Bekleidungsämtern des Garde- und des 15. Armeekorps ein. Die Oekonomiehandwerker stellen ihre Tätigkeit ein und werden durch Zivilhandwerker ersetzt.
— Laut „Köln. Bolkrztg." stimmte die römische Kurie der beabsichtigten Ernennung des Domherrn Professor Müller zum Weihbischof zu.
— Die »Nordd. Allg. Ztg." erklärt gegenüber den wiederholten Behauptungen des „Vorwärts", die