Mittag-Aitsgave.
PersonalitSts- und TerritorialMs- Prinzip im Strafrecht.
Bon unserm juristische« Mitarbeiter.
Jeder Staat besitzt da« Recht, Verbrechen, «eiche seine Staatbangehürißen begehen, zu bestrafen, und zwar beruht dieses Recht auf der Lugehörigkeit der Personen zu dem Staate selbst, d. h. auf dem Personalitätsprinzip. Andererseits besitzt jeder Staat aber auch da» Recht, Verbrechen, welche fremde Staatsangehörige in seinem Gebiete begehen, zu ahnden. Dieses Recht der Staaten beruht auf dem Lerritorialitätsprinzip. Endlich besteht wiederum der Grundsatz, daß die Angehörigen eines Staates wegen von ihnen verübter strafbarer Handlungen nicht an einen fremden Staat zur Bestrafung ausgeliefert werden dürfen.
Alle diese Fragen haben augenblicklich daS öffentliche Interesse in hohem Maße erregt anläßlich deS in Berlin an der Witwe Budwig durch den russischen Staatsuntertan Weber alias Kowalski verübten Mordes. Dieser Verbrecher, welcher sich in Berlin aufhielt, hat dort eine alte Witwe, offenbar in der Absicht sie zu berauben, ermordet. Nachdem es ihm gelungen war, sich seiner Ergreifung seitens der deutschen Staatsbehörde durch die Flucht nach Rußland zu entziehen, wurde er von der russischen Polizei verhaftet. Es handelt sich nunmehr um die Frage, ob Weber alias Kowalski wegen Mordes im deutschen Reiche d. h. in Berlin oder in Rußland zur Verantwortung gezogen werden wird. Rach dem Territorialitäts- Prrnzip hätte seine Verurteilung in Deutschland erfolgen müssen, da hier das Verbrechen von ihm begangen worden ist. Diese Verurteilung hätte auch unbedingt in Deutschland stattgefunden und zwar in Berlin, wenn der Mörder im Gebiete des deutschen Reiches ergriffen worden wäre. In Rußland besteht jedoch ebenso wie im deutschen Reiche der Grundsatz, welcher im deutschen Strafgesetzbuch mit den Worten zum Ausdruck gelangt ist:
»Ein Deutscher darf einer ausländischen Regierung zur Verfolgung oder Bestrafung nicht überliefert werden."'
Danach also muß unter den obwaltenden Umständen die Verurteilung des Weber alias Kowalski in Rußland stattfinden. Die Frage ist deshalb im vorliegenden Falle von besonderem Interesse, weil nach deutschem Rechte auf Mord die Todesstrafe steht, während nach russischem Rechte der Mord lediglich mit lebenslänglicher Verbannung und Zwangsarbeit in den sibirischen Bergwerken bestraft wird. Weber alias Kowalski wird deshalb durch den zufälligen Umstand, daß
Im Treibeise vor Grönland?)
Es war am späten Nachmittage deS Sonntags, 17. Juli 1898, nachdem da« Schiff in her Nacht während der starken Brise bei dem hohen Seegange heftig geschlingert hatte.
Weit draußen im Westen sah man am Horizont unter dunkeln Wolkenschichten einen leuchtenden Schein von schwefelgelber Farbe. DaS war ein Widerschein deS Inlandeises, der sogenannte »Eisblink". Tief darunter lag Grönland mit seinen Wüsten von ewigem Schnee und EiS.
Am nächsten Morgen, am Schluffe der Abendwache, konnte man daS Land genau erkennen, und einige Stunde darauf stieg auS dem Meere ein hoher Berggipfel und weiter südlich eine etwas niedrigere Bergkette mit Gletschern, Zinnen und Klippen empor.
Dieser erste Anblick de« gelobten Landes der Framleute machte gewiß auf viele Teilnehmer einen seltsamen Eindruck. Alle starrten erwartungsvoll nach dem Leuchten im Westen, wie eS, meiner Vorstellung nach, Leift Eriksön und seine Leute in jenen alten Zeiten getan haben werden, damals, als sie die Küste von Winland zum ersten Male erblickten.
Jetzt wurden in der Ferne auch einzelne blinkende Eisstücke entdeckt, und bald waren wir mitten im Treibeise, daS der starke Polar- ftram längst der Ostküste Grönlands nach Süden führt.
*) Aus Kapitän Sverdrups hochinteressantem Werk: Neues Land, 2 Bände mit über 200 Äb» ^ldunHen^m^ Lieferungen zu 50 Pfennig (Leipig,
er die deutsche ReichSangehörigkeit nicht besitzt und in sein Heimatland entflohen ist, sein Verbrechen nicht mit dem Tode zu sühnen haben. Wenn nun aber Weber alias Kowalski nicht nach Rußland, sondern beispielsweise nach der Schweiz entflohen wäre, so würde die Frage entstehen, ob der Mörder überhaupt bestraft werden könnte, denn auch in der Schweiz gilt daS Person alitätS- und das Territorialtäts- prinzip. — Die Voraussetzungen für die Anwendung beider Prinzipien liegen aber nicht vor. Denn weder ist der Mord in der Schweiz verübt worden, noch ist der Mörder Schweizer Untertan ; auch könnte die Schweiz nach Lage der Auslieferungsverträge die Auslieferung des Mörders an das deutsche Reich ablehnen. Nach dem gewöhnlichen Gange der Sache würde deshalb der Mörder in diesem Falle nur zur Verantwortung gezogen werden können, wenn die russische Regierung bett Auslieferungsantrag deshalb bei der Schweiz stellen würde, weil sie die strafrechtliche Untersuchung selbst in die Hand nehme.
Es sind aber auch Fälle denkbar, in welchen ein fremder Untertan, also z. B. ein Ruffe sich durch die Flucht nach seinem Heimatslande der Bestrafung gänzlich entzieht. Dieser Fall tritt dann ein, wenn die Strafgesetze des Heimat- staateS des Ausländers, also im vorliegenden Falle des russischen Staates die Handlung, welche nach deutschem Rechte für strafbar erachtet wird, nicht mit Strafe bedrohen.
Deshalb wird auch ein Deutscher, welcher im Auslande eine Handlung begangen hat, die nach den Gesetzen des deutschen Reiches als Verbrechen oder Vergehen anzusehen ist, nur dann in Deutschland bestraft, wenn die Handlung durch die Gesetze des Ortes, an welchem sie begangen wurde, mit Strafe bedroht ist.
Umschau.
Nationalsoziale und Freisinnige.
Die »Freisinnige Zeitung" schreibt aus dem Wahlkreise Sangerhausen: Das Wochenblatt der Nationalsozialen schwindelt, daß ein Teil der Anhänger der Freisinnigen Volkspartei der Kandidatur Kötzschke zustimme, weil man bei der heutigenLage eine Zersplitterungspolitik der bürgerlichen Linken für verderblich hält." Das Richtersche Organ macht mit Recht darauf aufmerksam, daß gerade die Nationalsozialen, überall wo sie auftreten, eine Absplitterungspolitik in jeder Weise herbeiführen. Selbst die Freisinnige Vereinigung, an deren Schöße sich jetzt die Nationalsozialen hängen, rückt offiziell von ihnen ab. »Die Freisinnige Vereinigung — so meldet die „Freifinnige Zeitung" — läßt die Freifinnige Vokspartei totffcn, daß sie mit diesen Agitationen KötzschkeS in Sangerhausen nichts gemein habe".
DaS Meereis selbst ist es, das in gewaltigen Mafien herankommt und das Meer in einem meilenbreiten Gürtel beinahe vom Lande an bedeckt.
Millionen von Eisschollen und Eishügeln kommen schwer herangezogen, Hunderte von Eisbergen zwischen ihnen, ein glänzendes Märchen, das Frost und Meer gedichtet haben.
DaS glitzert in allen Farben und wechselt in einem unendlichen Gewirrs von phantastischen Formen. Ja, man darf sagen, daß es kein Ding zwischen Himmel und Erde gibt, welches in der gewaltigen Phantasie der Kälte nicht Gestalt gewonnen hat.
Hier segelt eine Kirche mit Turm und Spitze, Regenbogenglanz in den tiefen Fensternischen; dort fitzt festgefroren auf seiner Scholle ein Riefenkobold mit seinem Kopfe unter dem Arme; da liegt eine schlafende Prinzessin in schneeweisem Gewände vor einer gewaltigen, blauschimmernden Grotte; ein Stück weiter fitzt lauernd ein Wolf. In der Ferne erhebt fich himmelhoch daS Märchenschloß deS EisköniqS auf stahlblau- und grünglänzenden Säulenreihen, dicht daneben steckt ein ungeheurer Drache seinen wunderlichen Kopf aus dem schwarzen Wafier. Auf der Luvseite treibt ein uraltes, von Prefiungen zerrissenes Feld und gleicht einer ungeheuren Anschauungskarte uralter Eiszeit; im Lee segelt eine Alpenlandschaft en Miniatur« mit nadelscharsen Bergspitze«, gähnenden Abgründen und sonnigen Tälern.
Und rings umher, zwischen all den Kolofien hat die Natur noch alle möglichen Einfälle ihrer unerschöpflichen Gestaltungskraft niedergelegt.
38. Jahrg.
Erscheint täglich außer an Sonn- und Feiertag«. Sonnabends in Morgen- und Abend-Ausgabe. Druck und Berlag: Joh. Aug. Koch, Universitäts-Buchdruckerei Marburg, Markt 21. — Telephon 55.
mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchham
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■. Sonnabend. 21. März 1903,
Selbstversicherung gegen Unfall.
Rach einer Entscheidung des Reich«-Ber- ficherungSamte« steht auch auf Grund de« neuen UnfallverficherungSgefetzeS da« Recht der Selbst- verfichsrung gegen Unfall solchen Unternehmern zu, welche keine Arbeiter beschäftigen, vorausgesetzt, daß ihr Betrieb durch die Beschäftigung solcher versicherungspflichtig würde. DaS ReichS- versicherungsamt weist in der Begründung zu der Entscheidung darauf hin, daß der Gesetzgeber den Willen gehabt habe, den gewerblichen Unternehmern die Wohltaten der Unfallversicherung in gleicher Weise zuzuwenden, wie sie bereits den kleinen landwirtschaftlichen Unternehmern zugänglich waren. Für letztere aber bestand schon früher Recht und Pflicht zur Selbstverficherung ohne Rücksicht darauf, ob sie Arbeiter beschäftigen oder nicht. Das Gleiche muß daher jetzt für gewerbliche Unternehmer angenommen werden. Die Frage der freiwilligen Selbstverficherung hat übrigens neuerdings eine erhöhte Bedeutung gewonnen, da die durch das neue Gesetz geschaffene Ausdehnung der Versicherung zur Folae gehabt hat, daß zahlreiche Kleinmeister, deren Hauptbetriebe ihrer Natur nach nicht der örtlich zuständigen Baugewerks-Berufsgenofienschaft sondern einer anderen Berussgenoffenschaft an gehörten und auS dem Kreise der zwangsversicherten Baugewerbetreiben auSgeschieden find und fich nunmehr nur bei den für ihren Betrieb zuständigen Berufsgenofienschasten, deren Mehrheit die statutarische Zwangsversicherung nicht eingeführt hat, freiwillig versichern können.
Der HeereshauShalt der Dreibundmächte.
Einen Vergleich des HeereshauShalt« der Dreibundmächte finden wir in der „Tgl.Rdsch." Deutschland unterhält 562187 Mann unter den Waffen, Oesterreich 350 657, Italien 221388. Jeder Soldat kostet in Deutschland 832, in Oesterreich 804, in Italien 796 Mk. Die Gesamtausgaben für Heereszwecke betragen in Deutschland 660 Mill. Mk., in Oesterreich 346, in Italien 204. Deutschland unterhält die wenigsten Offiziere, 43 auf 1000 Mann, während Oesterreich und Italien je 62 auf 1000 Mann haben. Die Stärke der Feldartillerie ist in Deutschland im Verhältnis am höchsten, nämlich 6 Feldgeschütze aut 1000 Mann der Friedensstärke, wogegen sie in Oesterreich nur 4, in Italien nur 3 auf je 1000 Mann beträgt.
Sozialdemokratie und Krankenkassen.
Zum Krankenkaffentage bringt der »Vorwärts" einen Begrüßungsartikel. Darin heißt es u. a.: Da die Delegierten des Kranken- kafientageS ihrer Mehrzahl nach den Kreisen des klassenbewußten Proletariats angehören, so werde auch die Frage des Selbstverwaltungs
rechtes auf der Tagung von diesem prinzipielle« Gesichtspunkte behandelt werden. Die »Scharf« macherei" gegen die Krankenkafienvorstände finde ihre Erklärung in dem Umstande, daß man e« nicht verwinden könne, daß es mit der patriarchalischen Bevormundung, mit dem Herrenrechte der Privilegierten zu Ende gehen soll«. Auch die Aerzte sollten den Hochmut fahre« lassen, fich gegen eine Ordnung deswegen auszulehnen, weil Arbeiter und Gesellen dabei ei« entscheidendes Wort zu sprechen hätten. — Da» ist eine völlige Verschiebung des Sachverhalt». Gegen das Mitsprechen von Arbefter« und Gesellen hat kein Mensch etwas. Aber da« »klafienbewußte Proletariat" will sein Herren- recht ausüben und es »seinen Angestellten" fühlen laffen, sowie dabei noch Vorteile für die Sozialdemokratie herausschlagen. Dazu aber find die Krankenkassen nicht da.
Die englische Kohle.
Unter den kohlen erzeugenden Ländern ist neben der Kohlenproduftion der Vereinigten Staaten, die sowohl hinfichtlich der Gesamt- ausbeute wie der prozentualen Zunahme der geförderten Gewichtsmenge seit eiyer Reihe von Jahren den ersten Platz behaupten, auch der Kohlenabbau in England in den letzten Jahren fast ununterbrochen gestiegen, und die Kohlengewinnung de« Jahres 1902 hat sogar die de« Jahres 1900, da« bisher als „Rekordje.hr" galt, nicht unerheblich übertroffen. Eine Ausnahme brachte allerdings da« Jahr 1901, in welchem, wohl infolge der Rückwirkungen der Kriegs» ereignifie auf die heimische Produktion uns Marktlage, die Ausbeute von 225 Millionen Tonnen auf 219 Millionen Tonnen zurückging. Im letzten Jahr stieg die Produktion jedoch wieder auf 227,2 Mill. Tonnen, wodurch also die bisher größte Förderungsmenge repräsentiert wird. Allerdings kann fich die englische Kohlengewinnung hinfichtlich der prozentualen Zunahme nicht anähernd mit der amerikanischen vergleichen. Erst wenn man bi« auf die Mitte des vorigen Jahrhunderts zurück- geht, kann diesem Zeitpunkte gegenüber die heutige Produktion als das vierfache der damaligen bezeichnet werden; vom Jahre 1885 ab, wo die Förderung bereits über 160 Mill. Tonnen betrug, ist die Produktion in langsameren Tempo gestiegen, während andererseits die Vereinigten Staaten gerade in den letzten 20 Jahren mit den zunehmenden Bedürfniffen des eigenen Verbrauchs und der Ausfuhr da« Vielfache de» früheren Betrages auS ihren Kohlengruben herausgewirtschaftet haben. Etwas günstiger stellt sich die Zunahme der englischen Kohle» aussuhr. Gegen daS Jahr 1854 hat fich d: Export an Kohlen, Kokes und Holzkohle, de im letzten Jahre eine Gewichtmenge von nahezu 45 Millionen Tonnen repräsentierte, um mehr als daS Zehnfache vermehrt, und dieser
Gigantische Taufsteine, norwegische Pfahl- baupfosten auf ihrem heimatlichen Hofplatze, Bildhauerarbeiten in schneeweißem Marmor, Köpfe von Eisbären und Wölfen treiben in gemütlichem Durcheinander einher, Tische und Zuckerdosen, SofaS und Stühle, jcr dort hinten, als wollte die Natur uns verhöhnen, segelt gar ein ungeheures Exemplar von einer Schnapsflasche auf einem Präsentierbrette daher!
Und damit man nicht soll sagen können, daß Mutter Natur den Proviant vergeffen habe, schwimmt zur Rechte» ein feister Ochsenleib mit allen vier Beinen in der Luft, und auf der Scholle dicht daneben ein Steinpilz!
Ueber dem Ganzen stand die Sonne goldig und warm. Die Eisscholle« schimmerte« unter und über dem Waffer blaugrün, soweit daS Anschlägen der Wellen reichte und der glänzende Schnee oberhalb des Wassers schwamm in einem leuchtenden, glitzernde« Meere.
Je weiter wir i« das EiS hineinkame«, um so dichter wurde dieses, um so größer und ebener die Schollen. Hin und wieder hatten fie eine schmutziggraue Farbe, die, wie ich glaube, davon herrührt, daß fie den Boden in Süß- wafferteichen gebildet haben, aus denen sich Schlamm jeder Art abgelagert hat.
Nun sahen wir auch hin und wieder Seehunde, die einzeln oder paarweise auf den großen Eisschollen lagerten und sich sonnten. Ein sogenannter »Snadd" eine kleine Seehund- art, die kleinste, die eS im Eismeere gibt, wurde im Vorbeifahren von Deck auS geschossen; al« wir ihn aber an Bord holen wollten, glitt da« Tau ab, und der Seehund ging vor unseren Augen unter.
Das Fleisch der meisten Seehundarten, besonders das der jungen Tiere, schmeckt ausgezeichnet, so daß dem armen Snadd, als er in sein Grab ging, gerade keine Segenswünsche folgten.
Gleich darauf schoß ich eine große Klappmütze, die fich auf einer Scholle sonnte, ohne das Schiff, da« ganz nahe an fie herankam, zu beachten.
Nach dem ersten Schüsse wollte sie in« Waffer, aber ein wildes Kriegsgeschrei liefe sie Halt machen. Sie erhielt nun wieder eine Kugel, und e« erfolgte ein noch ärgeres KriegS- geschrei, aber trotz alledem wälzte fie sich in« Wasser und verschwand.
Zu aller Ueberraschung tauchte fie jedoch am Fuße einer dicht daneben liegenden Scholle wieder auf und erhielt dort ihre Todeswunde.
Diese Klappmützen find ziemlich große Tiere. Zwei Mann mußten sich mit den Tauen stark abmühen, um sie über daS Eis zu ziehen; wiegt doch so ein Tier ungefähr 2—300 Kilogramm
Die Klappmütze ist unbedingt die gewandteste aller Seehundarten. Sie besitzt eine so ungeheure Kraft und Geschmeidigkeit, daß fie au< dem Wasser quer über ein Boot auf eine Scholle von mehr als Manneshöhe springen kann.
DaS Männchen, der sogenannte »Mützen- teufet", kann 9—11 Fuß lang werden. Er ist ein ebenso lebhaftes wie reizbare« Seetier, ba» zu fangen für die Eskimos recht gefährlich werden kann, weil eS das Kajak zum Kentern zu bringen und Löcher hineinzubeiße» vermag, fo daß der Ruderer untergeht. Den Name« »Mützenteufel" hat eS von einer gewaltigen Hauttasche auf der Schnauz», dir ei» zu bö»