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Viertels hrlicher Bezugspreis: bei der Expedition 2 Mk., bei »den Postämtern 2,25 Mk. (excl. Bestellgeld).

^nsertionSgebühr: die gespallene Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

. Reclamen: die Zeile 25 Pfg.

Erscheint täglich außer an Sonn- und Feiertagen. Sonnabends in Morgen- und Abend-Ausgabe.

Druck und Verlag: Aoh. Aug. Koch, Universttäts-Buchdn:ckerei Marburg, Markt 21. Telephon 55.

Marburg

Sonnabend, 7. März 1903.

mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Krrchyam

Sonntagsbeilage: Jlluftrirtes Sonntagsblatt,

Mittag-Ansgave.

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Hotelbesitzer und den Erben eines im Hotel verstorbenen Gastes.

.Aer. Tod eines Gastes in einem Hotel pflegt nicht nur in dem Hotel selbst, insbesondere bei dem Eigmitümer desselben und den Gästen er­hebliches Aufsehen zu erregen, sondern verur­sacht auch in der Reael dem Hotelier be­deutenden Schaden. Ein jeder feinfühlende Mensch wird es ablehnen, sich in dasselbe Bett wieder zu legen, in welchem ein anderer Gast, der ihm obendrein unbekannt gewesen ist, ver­storben ist. Außerdem haben sehr viele Menschen einen nicht unberechtigten Widerwillen, sich un­mittelbar nach dem Tode einer in einem Zimmer verstorbenen Person in diesem Zimmer wieder aufzuhalten und zu schlafen. Wenn nun gar der Verstorbene an einer ansteckenden Krankheit gelitten hat, so ist es Pflicht des Hoteliers, be­vor das betreffende Zimmer einem anderen Gast überloffen werden kann, dasselbe vollständig zu desinfizieren, vielleicht neu tapezieren oder ganz neu einrichten zu lassen. Hierzu tritt für den Hotelier noch der weitere Schaden hinzu, daß nach dem Bekanntwerden des Todesfalles eines Hotel-Gastes, namentlich dann, wenn dieser an einer ansteckenden Krankheit gestorben ist, viele Gäste das Hotel überhaupt meiden.

Es fragt sich nun, ob die Erben des Gastes zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet sind.

Diese Frage ist nach den vor dem 1. Januar 1900 geltenden Rechten verschiedenfach beant­wortet worden. Einzelne Gerichte stellten sich auf den Standpunkt, daß der Tod, wenn er ohne Verschulden des Gastes eingetreten ist, als ein Zufall betrachtet werden muß, und daß der dadurch entstandene Schaden von dem Hotelier als dem Eigentümer der beschädigten Gegen­stände zu tragen ist. Eine andere Ansicht dagegen ging dahin, daß die Schädigung durch den Ver­storbenen selbst herbeigeführt worden ist, und daß er dafür zu haften hat, bezw. weil er dies selber nicht mehr kann, diese Haftpflicht auf seine Erben übergeht. Es fragt sich nun, wie dieser Fall nach dem Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuches zu entscheiden ist. Eine höchst­richterliche Entscheidung dieser Frage liegt bisher noch nicht vor. Das Bürgerliche Gesetz­buch selbst hat es mit Recht fast durchweg ver­mieden, seine Rechtssätze an Beispielen zu er­läutern. Es müssen deshalb zur Entscheidung der aufgeworfenen Frage die allgemeinen Be­stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches herangezogen werden.

Eine Nacht in türkischer Gefangen­schaft.

Ein Freund unseres Blattes stellt uns wieder, wie früher schon einmal, eine intereffante Schilderung seiner im Arnautenlande weilenden Verwandten zum Abdruck zur Verfügung. Nach wenigen allgemeinen Sachen schildert der Be­treffendeEine Nacht in türkischer Gefangen­schaft" wie folgt:

Gegen Mitte April nämlich, bald nach meiner Dalmatiner. Reise, unternahmen wir zu vieren, einen unserer Oberleutnants, ein türkischer Leutnant, ein viel mit uns verkehrender, an­gesehener, hiesiger Türke, mit Namen Rajibeg, Grundbesitzer und aus einer altadeligen Familie stammend was die Endsilbebeg" zum Aus­druck bringt und ich einen Ausflug. Wir fuhren auf einem unserer Trainfuhrwerke der Militärstraße entlang, nach dem reizend ge­legenen türkisch-bosnischen Grenzort Uvaz, wo auch ganz in der Nähe die serbische Grenze beginnt uud in einem Punkt, die drei Länder, an einem Grenzstein zusammenstoßen. Der gtoetf unseres Ausfluges war, um in dem fisch­reichen Nebenfluß des Sim, der, mit dem Ort gleichnamig, auch Uvaz heißt, weithin die Grenze zwischen Türkei und Serbien bildet, um zu fischen. In dem bosnischen Orte Uvaz, der durch eine Brücke mit dem türkischen Ufer ver­bunden ist und der eigentlich nur aus der be­festigten Gendarmerie-Kaserne, aus dem kleinen Militär-Lager von ca. 30 Mann Besatzung, der Kaserne der Grenzwache, dem Zollamt, einigen Kantinen und Wirtshäusern besteht und auf der türkischen Seite auch einen gleich starken Militärposten hat, ließen wir unser Fuhrwerk, um uns Abends wieder damit nach Priboj

Betrachtet man die Folgen des Todes eines GasteS, da sie zweifellos nachteilig find, als eine Verschlechterung der gemieteten Sache, nämlich des Hotelzimmers, welche durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt wird, so würde der Mieter sie nicht zu vertreten haben. Diese Auffaffung kann aber nicht maß­gebend sein. Denn zu dem Zwecke, in dem Hotelzimmer zu sterben, logiert sich niemand in ein Hotel ein, es sei denn ein Selbstmörder. Die Ausübung des Selbstmordes aber gehört nicht zur vertragsmäßigen Benutzung eines Hotelzimmers. Deshalb muß zweifellos der ganze dadurch entstandene Schaden dem Hotel­eigentümer von den Erben des Selbstmörders ersetzt werden. Aber auch der gewöhnliche, un­vorhergesehene Todesfall eines Gastes macht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Erben dem Hotelier gegenüber ersatzpflichtig. Denn an sich ist der Gast verpflichtet, dem Hotelier das Zimmer nach gemachtem Gebrauch wieder zurückzugeben, und er hat diese ihm obliegende Leistung so zu bewirken, wie es Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordert. Treu und Glauben sowie die Verkehrssitte aber setzen voraus, daß der Gast das Zimmer wieder lebendig verläßt, und es also nicht in einem verschlechterten Zustande zurückgiebt, wie er stets vorhanden ist, wenn der Gast selbst in dem Zimmer verstirbt.

In wie weit aber die Ersatzpflicht der Erben geht ist eine Tatfrage. Zweiffellos ist der Hotel­wirt berechtigt, Ersatz für die Bettbezüge, in denen der Gast verstorben ist, zu fordern, sowie ferner Ersatz der Auslagen für die vollständige Desinfektion und gründliche Reinigung der Bett­stelle, und Logiergeld für ein bis zwei Tage behuss gänzlicher Reinigung des Sterbezimmers, nachdem die Leiche aus demselben fortgeschafft worden ist. Daß diese Ersatzansprüche des Hoteliers im Falle einer ansteckenden Krankheit ganz erheblich gesteigert werden, bedarf einer Ausführung. Es wird der Ausbildung von Ortsgebräuchen überlassen bleiben müssen, fest­zustellen, inwieweit der ideelle Nachteil abzu­schätzen ift, welcher dem Hotelier durch die Verschlechterung des Rufes seines Hotels infolge eines derartigen Todesfalles entsteht.

Umschau.

Was muß der Landwirt von den Eisen­bahn-Gütertarifen wissen?

Wohl jeder Landwirt, der schon einmal den Versuch gemacht hat, dieses, oder jenes seiner Produkte durch Erlangung eines direkten Fern­absatzes beffer zu verwerten, hat hierbei die Er­fahrung gemacht, daß ihm diese Versuche überaus erschwert wurden, weil es ihm nicht oder doch

zurückzubegeben. Wir wanderten eine Strecke des Uvaz entlang um einen für den Fischfang geeignete Stelle zu suchen, konnten aber, wegen der steilen, aus dem Fluß senkrecht aufsteigenden Felsen auf der serbischen Seite nicht weiter kommen, so daß wir uns entschloßen, an einer dafür gerade geeigneten Stelle den Fluß zu durchwaten! Serbischen Boden hatten wir ja auch eigentlich nicht betreten dürfen, um so weniger da gerade an dieser Stelle, wie diesen ganzen Grenzfluß entlang, immer ca. 2 Stunden von einander entfernt, serbische und türkische Karaulas (befestigte Wachhäuser mit ca. 9 und mehr Mann) sich gegenüber stehen; doch wurde von serbischer Seite unser unschuldiges Treiben mit Gleichmut beobachtet um so eher, als wir uns durch das Waffer auf türkisches Gebiet begaben. Von dieser Seite sahen wir nun aber Wachen heruntersteigen. Aber was kümmerten uns die, hatten wir doch einen türkischen Offizier, einen angesehenen türkischen Unteroffizier und einen Offizier der Oesterreich- Ungarischen Okkupations-Armee unter uns und war ich durch meine sich in Ordnung befindenden Papiere und als zur Familie gehöriger Schwiegervater des Kommandanten von priboj doch auch berechtigt, mich in der Türkei auf­zuhalten! Der türkische Postenführer faßte die Sache aber anders auf, denn nachdem er sich kurz mit unserem türkischen Leutnant au8- einandergesetzt hatte, erklärte er uns alle für Gefangene und nahm uns mit drohenden Minen zwischen seine mitgebrachten vier Mann. Es blieb uns kein Ueberlegen, wir mußten die steile Anhöhe mit hinaussteigen und uns in unser Schicksal ergeben, denn wir konnten doch vernehmen, daß es nicht den Kopf kosten würde, falls wir uns nicht widersetzten, anderenfalls

nur sehr schwer möglich wurde, über die Tarif- verhältniffe sich zutreffend zu unterrichten. Wer eine Reise von Posen nach Konstantinopel machen will, der ersieht aus dem Reichskursbuch in wenigen Augenblicken Stunde und Minute der Abfahrt und der Ankunft und Mark und Pfennige des Fahrkarten Preises. Wer aber eine Ladung Weizen von Posen nach Halle, oder einen Waggon Schweine von Meseritz nach Berlin schicken wollte, dem stand ein für die Frachtenkalkulation geeignetes Handbuch nicht zur Verfügung und er war darum angewiesen, auf seine Bahnstation zu fahren und dort den Güterexpedienten um Auskunft zu bitten.

Diesem Mangel hat in dankenswerter Weise die Landwirtschaftskammer der Provinz Branden­burg abgeholfen, indem sie ein durch den Fach­mann Wilhelm Graeschke bearbeitete» Handbuch des Güterverkehrs unter dem obigen Titel her- gegeben hat. Das Buch behandelt int ersten Abschnitte die Tarifgesetzgebung und die Tätig­keit der bei der Ausgestaltung des Tarifwesens mitwirkenden Körperschaften; im zweiten Ab­schnitt die für die Beförderung von lebenden Tieren auf den Eisenbahnen geltenden Bestimm­ungen und im dritten Abschnitte die für den Transport von Gütern aller Art gegebenen Vor­schriften.

Die Bestimmungen über die Bestellung von Wagen zur Verladung von Tieren und Gütern, über die Verladung, über die Benachrichtigung der Empfänger von der Ankunft der Güter, über die Auslieferung der Güter, über die Er­hebung von Lagergeld und Wagenstandgeld, so­wie über die Schadenersatzansprüche gegen die Eisenbahn sind ausführlich erörtert. Besonderes Gewicht ist auf eine übersichtliche Darstellung der Tarifirung aller landwirtschaftlichen Bezugs­und Absatzartikel gelegt.

Die zur Beförderung gelangenden Güter sind in einem Verzeichnis aufgeführt und die Tarifklassen, nach denen sie abgefertigt werden, angegeben. Bei allen Tarifen sind sowohl die Grundlagen, nach denen die Tarife gebildet sind, als auch die ausgerechneten Frachten auf Ent- fernuncen bis 700 km. angegeben. Aus diesem Werk kann nunmehr also der Landwirt ohne besondere Mühe und ohne Zeitverlust die Be­dingungen und Preise, unter denen die land­wirtschaftlichen Produkte und Bedarfsartikel auf den norddeutschen Eisenbahnen befördert werden» ermitteln.

Der Preis der Schrift beträgt 0,75 M. und bei gleichzeitiger Abnahme von mindestens 10 Exemplaren 0,60 Mk. für das Stück. Der Bezug erfolgt durch die LandwirtschastSkammer der Provinz Brandenburg in Berlin N.W. Werft- straße 9. Nach dem hier Dargelegten empfiehlt sich der Bezug dieser Schrift für jeden Landwirt von selbst.

aber wären wir gefährdet gewesen, denn hier zu Lande macht man sehr kurze Umstände mit einem oder mehreren Menschenleben! Wir waren auch um so beruhigter, weil wir. sahen, daß der Postenkommandant seine Subordination dem türkischen Leutnant gegenüber nicht vollständig fallen ließ, und dieser erklärte uns, daß wir und er mit Gefangene seien, weil wir die Grenze, den Vivcizfluß, von der serbischen Seite aus, überschritten hätten; der Posten habe, wovon et sich inzwischen selbst überzeugt, den strikten Befehl, jeden, der die Grenze, soweit sein Ausblick reiche, überschreite, wer eS auch sein möge, unbedingt festzunehmen! Welche Ueberraschung war dies für unS, nachdem die Dämmerung inzwischen schon hereingebrochen war. Eine Opposition hätte, wie gesagt, nur zur Verschärfung unserer Lage beigetragen, war überhaupt nicht möglich und hätte nur dem Postenführer die spätere Recht­fertigung seines Schrittes erleichtert! DaS erste war: daß wir noch einen Boten nach Uvaz sandten, mit dem Bescheid, daß unser leeres Fuhrwerk nach Priboj zurückfahren könne, weil wir, wie wir sagen ließen, auf der türkischen Karaula übernachten würden, denn wir wollten natürlich nicht, durch Angabe deS richtigen Sachverhaltes, ganz Uvaz und Priboj noch nachts in Aufregung zu versetzen und ein Uebernachten in den Karaulas, den Gendarmerie- und Grenzwach-Kasernen, wie auch bei den vereinzelt liegenden Posten der Okkupations- Armee häuptsächlich wenn Gewitter eintreten, wenn man sich verspätet oder ermüdet fühlt, oder gesellig zusammenfitzt und sich schwer kennen kann ganz allgemein ist. So hatte ich auch ein für allemal meine Ange­hörigen dahin verständigt, daß sie fic^ keine

Zur Wirtschaftslage in Venezuela.

Die Blockade der venezolanischen Häfen ist nun aufgehoben, nachdem der amerikanische Friedensvermittler Mr. Bowen der Bevölkerung etwas voreilig diese Aushebung schon für Ende Januar in ziemlich sichere Aussicht gestellt hatte. Bald dürste wieder ein reger Handels­verkehr im Gang fein; denn es lagerten bereit» große Mengen von Waren in Curacao und St. Thomas, die nun schleunigst herangefahren werden. Die Eile ist um so notwendiger, als es bereits vor drei Wochen in den Städten am Notwendigsten fehlte. Es gab kein Mehl und deshalb kein Brod mehr. Die Gasbeleuchtung mußte eingestellt werden, und auch der Vorrat an Kerosene ging zu Ende. Trotzdem machte sich die Bevölkerung nicht viel Sorge: In La Guaira, wo 500 600 Hafenarbeiter mehrere Wochen brotlos waren, lebten diese vergnügt in den Tag hinein, fischten sich Nahrung und aßen eine Banane dazu. Außer dem landesüblichen Schimpfen auf die Fremden soll fein Mißvergnügen und keinerlei Neigung zum Aufstand wahrzunehmen gewesen sein. Deshalb glaubt man trotz der täglichen Gefechte und kleinen Erfolge der wieder aufgeflackerten Revolution überwiegend, daß sich der Präsident behaupten wird. . >

In La Guaira wurden im Jahre 1902 mit Ausschluß der Kohlen 20 644 Tonnen Ladung ein geführt gegen 35475 Tonnen im Jahre vorher. Die amerikanischen Schiffe waren mit 11000, die deutschen mit 5 000 Tonnen am meisten an dieser Einfuhr beteiligt. Engländer, Franzosen, Spanier und Holländer brachten nur kleinere Mengen. Die Ausfuhr ist im Gegensatz zur Einfuhr 1902 etwas größer ge­worden. An Kaffee wurden 126 000 Sack auS» geführt (1901: 121000), von denen allein die Hamburg-Amerika Linie 58000 Sack beförderte. An Kakao wurden 112000 Sack verschifft (1901: 71000), davon 26000 mit den Schiffen der Hamburg-Amerika Linie.

Deutschlands Außenhandel im Januar 190 3.

Nach dem vom Kaiserlichen Statistischen Amt herausgegebenen Januarheft derMonat­lichen Nachweise über den auswärtigen Handels betrug im Januar 1903 j

1) die Einfuhr in Tonnen zu 1000 kg: 3203 699 gegen 2 966 956 und 3048436 in den beiden Vorjahren, daher mehr 236743 und 155 263; die Edelmetalleinfuhr: 91 gegen 97 und 80. Von 43 Zolltarifnummern zeigen 26 eine verstärkte, die übrigen eine zum Teil sehr wenig verminderte Zufuhr. Erden, Erze (+ 99 066), Getreide (-J- 85 664), Kohlen (+ 65 841, Abfälle (+ 22 318) brachten Sorgen machen möchten, wenn ich einmal abends von einer Tour nicht zurückkehre, denn ich sei dann sicher gewiß gut aufgehoben, weil ich nie riskieren würde, nach Einbruch der Dämmerung einen sicheren Posten zu verlassen! Doch zur Sache.

Wir waren ermüdet und wer hungrig war, dem stand ein Stück türkisches Kommisbrod von Kukuruz oder türkischem Weizen zur Ver­fügung, außerdem aber nur schwarzen Kaffee nach Belieben, den man in der Türkei in seiner eigenen Zubereitungsart, überall, selbst in den ärmsten Kreisen, sehr wohlschmeckend dargereicht bekommt. Unser Oberleutnant erzählte anderen Tages, daß er, im Verlaufe der Nacht, sicher wenigstens 20 Schalen Kaffee, d. h. von den kleinen türkischen Taffen getrunken habe. Man suchte uns ein möglichst gutes Lager herzurichten, überhaupt waren wir, durch die Mitgefangen­schaft des türkischen Leutnants, so gut wie nur irgend möglich untergebracht, aber wir zogen doch vor, unS mit den harten Bänken, die gerade für un8 reichten, zu begnügen, denn die türkische Reinlichkeit, hauptsächlich in einer solchen Karaula unter den Soldaten, ist für ihre Decken, worauf sie sonst selbst schlafen, nicht Vertrauen erweckend, obgleich jeder Mohamedaner sich täglich mehreremale vor dem Gebet Gesicht, Arme und Hände und die Beine bis zum Knie abzuwaschen pflegt.

Es war inzwischen festgestellt worden, daß wir anderen Tages früh um 3 Uhr nach der nächsten Karaula, wo ein Leutnant stationiert ist, geführt werden sollten, der schon in der Nacht durch einen Boten von unserer Gefangen­schaft benachrichtigt worden war. Die paar Nachtstunden verliefen un8 daher doch ziemlich schnell, obgleich eS zu einem richtigen Schlafen