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Mittag-Ausgabe.

Die Bürgschaftseinreden.

Stm unferm juristischen Mitarbeiter.

Die Bürgschaft, d. i. die schriftliche Er­klärung gegenüber dem Gläubiger eines Dritten für die Erfüllung der Verbindlichkeit des letzteren «uszukomrnen, ist in der Regel ein Akt der Ge­fälligkeit oder Freundschaft. AuS diesem Grunde darf der Bürge prinzipiell nur dann von dem Gläubiger in Anspruch genommen werden, wenn es sich herausgestellt hat, daß der Hauptschuldner außer Stande ist, die Schuld zu tilgen. Besteht hie Bürgschaft für eine Geldforderung, so muß erst die Zwangsvollstreckung in die beweglichen Sache« des Hauptschuldners an seinem Wohn­sitz und wenn der Hauptschuldner an einem anderen Orte eine gewerbliche Niederlassung hat, auch an diesem Orte, in Ermangel­ung eines Wohnsitzes und einer gewerb­lichen Niederlassung aber an seinem Aufent­haltsorte versucht werden, bevor der Bürge in Anspruch genommen werden darf. Ebenso muß der Gläubiger, falls ihm ein gesetzliches oder vertragsmäßig eingeräumtes Pfandrecht an einer beweglichen Sache des HaupschuldnerS zu­steht, zunächst aus diesem Pfände sich zu decken suchen. Wenn der Gläubiger jedoch zunächst den Bürgen in Anspruch nimmt, ohne auf die vorstehend angegebene Weise Deckung aus dem Vermögen deS Schuld­ners zu suchen, so steht dem Bürgen die Einrede der VorauSklage zu, das heißt, er kann die Abweisung des von dem Gläubiger gegen ihn «n Prozeßwege erhobenen Anspruches auf Zahlung der Hauptschuld durch die Behauptung bewirken, daß der Gläubiger zunächst gegen den Hanptschuldner Vorgehen müsse. Diese Ein­rede der Vorausklage ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Bürge auf die Einrede verzichtet hat. Dieser Fall liegt stet« dann vor, wenn der Bürge sich als Selbstschuldner verbürgt und mit verpflichtet hat.

Ferner ist die Einrede der Vorausklage auS­geschloffen, wenn die RechtSverfolgung gegen den Hauptschuldner infolge einer nach der lieber« nähme der Bürgschaft eingetretenen Aenderung deS Wohnsitzes, der gewerblichen Niederlaflung »der des Aufenthaltsortes des Hauptschuld»»« wesentlich erschwert wird, sowie endlich, wenn anzunehmen ist, daß die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners nicht zur Befriedigung des Gläubigers führen wird. Letztere Annahme ist stets dann vorhanden, wenn Konkurs über daS Vermögen des Haupt- schulders eröffnet ist.

Im Uebrrgen kann der Bürge in jedem Falle alle Einrede n geltend machen, welche dem

Schlacht bet Königgrätz.

Aus dem im Franckh'schen Verlag in Stuttgart ierschienenen WerkKöniggrätz, ein Schlachten- bild von Fr. Regensburg/

<ae Glocken auf den Kirchtürmen von Königgrätz kündeten am 2. Juli 1866 die Mittagsstunde an. In den Feldlagern der k. k. Nordarmee, die einschließlich der Sachsen seit dem gestrigen Sonntag aus dem sich stunden­weit zwischen Bistritz und Elbe ausdehnenden Hügelgelände nordwestlich der kleinen böhmischen Festung eng konzentriert stand, schmetterten die Hörner und wirbelte« die Trommln auf den Fahnenwachen zum Gebet.

In den Straßen von Königgrätz, das durch die größte Schlacht des neunzehnten Jahr­hunderts, die den Kampf um die Vorherrschaft in Deutschland zu grinsten Preußens entschied, eine weltgeschichtliche Bedeutung erhalten sollte, wimmelte es von Soldaten aller Waffengattungen. Die Festung, die diesen Charakter seit 1884 verloren hat, war nach dem siebenjährigen Kriege zu einer solchen mngeschaffen worden Md stellte, in der Gabelung zwischen der Elbe vnd der Adler liegend, einen Elbbrückenkopf dar. Sie faßte kaum 3000 Mann Besatzung. Die meisten Häuser waren an jenem Montag ge­schloffen, die 5000 Einwohner bis auf wenige Hundert geflüchtet.

Vom Bahnhof gelangte man über die Elbe­brücke zu der von breiten Gräben und mächtigen Erd- und Mauerwällen umgebenen Stadt. Unmittelbar an den Bahnhof aber stieß, auf dem rechten Elbufer zwischen dem Fluß und jber großen,, von Pardubitz im Süden nach 'rphstadt im Norden führenden Straße ge-

Hauptschuldner gegen die Forderung zustehen. Er kann insbesondere auch solche Einreden geltend machen, auf welche der Hauptschuldner verzichtet hat. Denn die rechtliche Lage deS Bürgen richtet sich zunächst lediglich nach dem Rechtsverhältnis, wie eS zur Zeit der Eingehung der Bürgschaft dem Gläubiger gegenüber be­standen hat.

Eine Ausnahme hiervon macht der Fall des TodeS deS Hauptschuldners. Stirbt nämlich der Hauptschuldner, so kann sich der Bürge nicht darauf berufen, daß der Erbe für die Verbindlich?kit nur beschränkt hastet.

Keine Einrede steht dem Bürgen, wenn dieL nicht etwa vertragsmäßig besonders festgestellt ist, aus dem Umstande zu, daß mehrere Personen sich für dieselbe Verbindlichkeit ver­bürgt haben. Denn in diesem Falle haften die Bürgen als Gesamtschuldner dergestalt, daß der Gläubiger sich an jeden der Bürgen hasten kann. Einer dieser Bürgen, welcher in Anspruch genommen worden ist, kann gegen seine Mit­bürgen nur Regreß nehmen.

Umschau.

Der Reichsinvalidenfonds.

Der Reichsinvalidenfonds, dessen Verhältniffe auch in den letzten Tagen wieder vielfach erörtert sind, ist abgesehen von dem untastbaren Kriegs- schatz mit 120 Millionen Mk., der letzte Reichs­fonds, der noch aus der französischen Kriegs­kostenentschädigung übrig geblieben ist. Die anderen, wie der Festungbaufonds, der Reichs» tagsgebäudefondS, der Eisenbaufonds sind auf­gebracht. Der Jnvalidenfonds wurde mit 561 Millionen Mk. dotiert und sollte die auf Grund des Mililitärpenfionsgesetz vom Jahre 1871 zu leistenden Ausgaben sicherstellen. Daß dies nicht mehr der Fall sein wird, daß vielmehr der Fonds früher aufgezehrt sein wird, als die letzte dieser Ausgaben bestritten ist, kann jetzt als sicher angesehen werden. Der Fonds dürfte, wenn keine Aender­ung in den jetzigen Verhältnissen eintritt, im Jahre 1910 aufgebraucht sein. Die Ursachen davon find bekannt. Da immer neue und immer größere Ausgaben auf ihn zur Deckung angewiesen wurden, wurde es nötig, ihm jähr­lich immer größere Kapitalbestände zu ent­ziehen, wodurch wieder die jährlich aus ihm zur Verfügung stehenden Zinsen ungünstig beeinflußt werden. AuS den Etats der letzten Jahre ist die Entwicklung auf diesem Gebiete klar ersichtlich. Im Rechnungsjahre 1901 betrug die Einnahme aus den Zinsen des Fonds 13 Mill. Mk., während auS dem Kapitalbestande 17 4 Mill. Mk. entnommen werden mußten. Im Jahre 1902 stieg die letztere Summe auf 35,6 Mill. Mk., die erstere allerdings auch noch infolge ganz besonderer, nicht wieder­

legen, die Prager Vorstadt. Dort befand sich ein ziemlich bescheidener Gasthof,Zur Stadt Prag" geheißen, in dem es für gewöhnlich recht still zuging. Seit dem Vormittag des 1. Juli jedoch herrschte ungewohntes Leben in seinen Räumen; fortwährend kamen und gingen Offi­ziere aller Waffen, eilten Adjutanten, Ordon­nanzen und Diener hin und her.

Hier hatte nämlich nach dem in der Nacht vom 30. Juni zum 1. Juli angetretenen Rück­züge aus der Stellung von Dubenetz der Be­fehlshaber der t k. Nordarmee, Feldzeugmeister v. Benedek, fein Hauptquartier aufgeschlagen. Auch seine OperationSkanzlei unter General­major v. Krismanic war in derStadt Prag" untergebracht, desgleichen noch einige Generale des Hauptquartiers, während die übrigen Osfi- ziere deS Stabes wie die Intendanten nebst ihren BureauS in andern Gasthöfen und größeren Privatwohnungen einquartiert waren.

Pünktlich um die Mittagsstunde des 2. Juli verfügte fich eine große Anzahl von höheren Generalen, GeneralstabSosfizieren und Obersten in den Gasthof der Prager Vorstadt, wohin derHöchst- kommandierende die Korpskommandanten nebst den ihnen zugeteilten Generalen, die Kavallerie, Divisionäre und Generalstabschefs, wie auch die Kommandanten der Armee-Geschützreserve und des Armee-Munitionsparks durch den bis nach den Feldlagern der verschiedenen Korps und Chlum reichenden Feldtelegraphen zu einet Generalparole entboten hatte. Don den Korps­kommandanten fehlte der sächfische Kronprinz Albert, den die Erkundung deS Geländes hinter der Bistritz, in daS seine Truppen am Nach­mittag des L Juli eingerückt waren, abhielt, und der deswegen feinen General ftabschef,

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mit dem L./cisblatt für die Kreise Marburg imi> Kirchhain.

Sonntagsbeilage: Jllrrstrirtes Sonntagsblatt.

Vierteljährlicher Bezugspreis: bei der Expedition 2 SRt, bei alle« Postämtern 2,26 Mk. (excl. Bestellgeld).

FsnjerttouSgebühr: die gespakte» Zeile oder bereu Raum 10 Pf» Skeletten: die Zeile SS Pfg.

Marburg

Sommbcud, 14. Februar 1903.

Erscheint täglich außer an Sonn- und Feiertagen. Sonnabends in Marge» und Wend-Ausgabe.

Druck und Verlag: Joh. Ang. Loch, Universitäts-Buchdruckers Marburg, Markt 2L Telephon 55.

kehrender Verhältniffe auf 14,7 Millionen Mk. Für 1903 konnte dagegen die Zinseneinnahme nur noch auf 10 Mill. Mk., also schon auf 3 Mll. Mk. weniger als im Jahre 1901, ver­anschlagt werden, aus dem Kapitalbestande müssen schon 38,8 Mll. Mk. entnommen werden. Auf dieser Bahn wird eS, wenn keine Aender­ung eintritt, weiter gehen. Die Zinsen werden fich vermindern, der Kapitalzuschuß wird fich von Jahr zu Jahr erhöhen müssen, bis der Bestand aufgebraucht ist, und die Deckung der betreffenden Ausgaben auf den allgemeinen Etat wird übernommen werden müffen. Für die gesetzmäßige Anlage, Verrechnung und Ver­waltung des Fonds find übrigen« der Vor- fidende und die Mitglieder der Ver­waltung des Fonds verantwortlich. Der Vorsitzende wird vom Kaiser aus Lebenszeit ernannt, die Mitglieder vom Bundesrate jedes­mal auf drei Jahre gewählt. Zum Vorsitzenden ist, wie bereits anderweit gemeldet, jüngst Geheimrat Plathe vom Reichsschatzamt ernannt. Die drei vom Bundesrat gewählten Mitglieder find der badische Ministerialdireftor Scherer, der bayerische Staatsrat Frhr. v. Stengel und der sächsische Gebeimrat Dr. Fischer. Im übrigen unterliegt die Verwaltung der Oberleitung des Reichskanzlers. Ebenso wie über die anderen Reichsfonds steht auch über den Jnvalidenfonds der Reichsschuldenkommisfion eine fortlaufende Kontrolle zu. ES findet fich denn auch in jedem Berichte der letzteren ein Abschnitt, der fich auf den Reichsinvalidenfonds bezieht.

Handwerk und Handelsregister.

Es kommt vor, daß Gerichte Handwerker, wenn deren Betrieb einen größeren Umfang hat, in das Handelsregister eintragen. Dies führt insofern zu Mißständen, als die betreffenden Personen, die schon zu den Kosten der Hand­werkskammer beizutragen haben, nun auch noch zu den Handelskammerbeiträgen herangezogen werden. Um diese Mißstände auS der Welt zu schaffen, ist von einer Handwerkskammer eine Aenderung des Handelsgesetzbuchs vorgeschlagen. Nach der Auffassung von Regierungskreisen aber ist dies nicht nötig. Es handelt fich im wesent­lichen nur darum, einen angemessenen Ausgleich hinsichtlich der doppelten Beitragspflicht herbeizu­führen, und die Maßnahmen, welche in dieser Richtung etwa in Frage kommen können, liegen nicht auf dem Gebiete des Handelsgesetzbuchs. Im übrigen läßt sich bezweifeln, ob die Sache schon völlig spruchreif ist. Der § 2 des Handels­gesetzbuchs bestimmt, daß der Inhaber eines gewerblichen Unternehmens, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise einge­richteten Geschäftsbetrieb erfordert, seine Firma in das Handelsregister eintragen laffen muß; nach 8 4 finden jedoch die Vorschriften über die Firmen aufHandwerker" sowie auf Personen,

Generalmajor v. Fabrice in das Armee-Haupt­quartier geschickt hatte. Mit großer Spannung harrte man der Eröffnungen des Oberfeldherrn; geschah es doch seit der Eröffnung der Opera­tionen am 17. Juni zum erstenmm, daß er die höheren Generale mit ihren Generalstabschefs um sich versammelte.

Die Herren traten in den niederen Speisesaal, der zwar der größte Raum deS Gasthofs war, aber doch eine solche Anzahl gegen sechzig Generale und Stabsoffiziere kaum zu fassen vermochte. Sobald sie ver­sammelt waren, begab fich Oberstleutnant Müller, der erste Flügeladjutant Benedeks, den dieser wie einen Sohn liebte, in das Gemach des Feldzeugmeisters, um ihm Meldung davon zu machen.

Ludwig v. Benedek, der damals 62 Jahre zählte, faß, in trübes Nachfinnen verloren, an einem mit Papieren und Karten bedeckten Tische. Seinem scharf markierten Gefickte gab der nach ungarischer Art an beiden Enden emporgedrehte Schnurrbart etwas Martialisches. Stimme und Gebärden verrieten Energie; der Blick seiner dunkeln Augen hatte etwas Durchdringendes, wenn er jemand musterte. Seine Gestalt war hager und nicht groß; zu Pferde machte er jedoch eine prächtige Figur. Große Sorgfalt verwandte der Feldmarschall stets auf sein AeußereS; überhaupt war er von Eitelkeit und der Neigung zum Posieren nicht freizusprechen, zeigte fich auch stellenweise als ein arger Gamaschenheld. Er entstammte dem ungarischen Kleinadel, war Protestant und der Sohn eines Arztes; durch eigenes Verdienst war er rasch bi« in die höchsten Stellen der Armee empor­gestiegen, nachdem er fich 1849 bei Mortara als

deren Gewerbebetrieb nicht über den Umfang des Kleingewerbes hinausgeht, keine Anwendung Demzufolge liegt die Annahme nahe, daß Hand­werker überhaupt nicht in daS Handelsregister einzutragen find, auch wenn hinsichtlich ihre« Gewerbebetriebe« an fich die Voraussetzungen des 8 2 voickiegen. Diese Auffassung ist indessen nicht überall von den Gerichten als zutreffend anerkannt worden, wenigsten« geht daS Preußische Kammergericht davon auS, daß' bei der An­wendung des 8 2 de« Handelsgesetzbuchs die Eigenschaft einer Person als Handwerker nicht in Betracht komme. Das Reichsgericht hat bisher noch keine Gelegenheit gehabt, die Frage zu entscheiden; die« würde aber gemäß § 28 des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit geschehen, sobald ein andere« nicht preußische« Oberlandesgericht von der Auffaffung de« Kammergerichts abweichen wollte. Sollte fich dann auch das Reichsgericht auf einen anderen Standpunkt stellen, so würde damit die ganze Angelegenheit von selbst ihre Erledigung finden, da alsdann die Handwerker grundsätzlich von der Eintragung in daS Handelsregister ausge­schlossen sein würden. UebrigenS hat fich eine größere Anzahl von Handwerkskammern selbst gegen die vorgeschlagene Aenderung des Handels­gesetzbuch« ausgesprochen.

Die Kartoffelernte in den Bereinigten Staaten von Nordamerika.

Wie bekannt, machte man fich im Jahre 1901/02 Hoffnung auf die Möglichkeit einer größeren Ausdehnung unserer KartvffelauSfuhr nach den Vereinigten Staaten, die im Herbst und Winter 1901/02 ein guter Markt für deutsche und belgische Kartossel waren, liebet die diesjährigen Aussichten berichtet in den Mitteilungen der Deutschen Landwirtschafts» Gesellschaft" bet Landwirtschaftliche Sachver­ständige. Darnach betrug im Jahre 1900 die Kartosselernte in der Union 255100000 Bushel. die Einfuhr (im Steuerjahr 1900/01) 372000 und die Ausfuhr 741000 BushelS, sodaß ein Ausfuhr - Ueberschuß von rund 370000 BushelS vorhanden war. Im Jahre 1901 sank die Erzeugung auf 193000 000 BushelS, fiel also um 67000000. Die Einfuhr stieg dem­gemäß im Steuerjahr 1901/02 auf 7656000 BushelS, dem eine Ausfuhr von 628 000 gegen- überstand, sodaß man also mit einem Einfuhr- Ueberschuß von reichlich 7 000000 BushelS rechnen kann. Der Unterschied zwischen diesem Einfuhr-Ueberschuß und dem vorjährigen Aus- fuhr-Ueberschuß in einer Höhe von 7370000 BushelS deckt demnach nur ungefähr */, de« Erzeugungsausfalles.

Es zeigt dies, daß der amerikanische Kartoffel- Verbrauch bei großer Knappheit und der infolge­dessen notwendigen Preiserhöhung einfach ent­sprechend zurückgeht, was fich auch aus den -......I

Oberst und 1859 als Korpskommandant bei Solferino mit Ruhm bedeckt hatte. AIS der Krieg mit Preußen unvermeidlich schien, forderte die öffentliche Meinung einstimmig, daß ihm das Kommando der Nordarmee übertragen werde. Er selbst fühlte recht wohl, daß die zur Leitung eines Heeres unerläßlichen Eigen­schaften und Kenntniffe ihm abgingen, und hatte gehofft, daß er da« Kommando der Süd­armee gegen Italien erhalten werde. Dorthin wurde jedoch Erzherzog Albrecht, der Oheim des Kaisers, gesandt, und als man nun Benedek die Uebernahme des Kommando« im Norden als ein Opfer darstellte, das er dem Kaiserhause bringen müsse, nahm et seine anfängliche Weigerung zurück und willigte, wenngleich schweren Herzen«, ein. Dieses Opfer hat aber seinem Kaiser und dem Volke schlecht gedient; ihm war eine ungeheure Aufgabe übertragen und aus seine Seele eine Last gewälzt worden, der et sich wie Shakespeares Dänenprinz nicht gewachsen fühlte.

Benedek, al« tapferer, todesmutiger Soldat und schneidiger, glänzender Truppenführer auf dem Echlachtfelde bewährt, war kein Feldherr, kein Stratege, wie er selbst mehrfach offen er­klärt hatte, und deswegen war er bei der Führung des Heeres, noch dazu auf einem ihm völlig unbekannten Kriegsschauplätze, durchaus auf sachkundige Unterstützung angewiesen. Hätte er einen Geyeralstabschef, wie Blücher ihn an dem genialen Gneisenau besaß, zur Seite ge­habt, so wäre wohl viele« anders gekommen; das Unglück wollte jedoch, daß feine obersten Gehilfen, Feldmarschollle. tnant Baton Henik- ftein und Generalmajor Krismanic, ihrer Auf­gabe ebensowenig gewachsen waten. Erster«,