Jtä. 14
mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
Sonntagsbeilage: Jllustrirtes Sonntagsblatt.
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Marburg
Donnerstag, 15. Januar 1903.
Erscheint täglich außer au Sonn- und Feiertage». Sonnabends in Morgen- und Abend-Ausgabe.
Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch. Universitäts-Buchdruckerei Marburg, Markt 21. — Telephon 55.
38. Jahrg.
Der Gesetzentwurf über die kaufmännischen Schiedsgerichte
ist dem Bundesrat des Deutschen Reichs zugegangen. Nach der „Frkf. Ztg." bestimmt er 11. a.: Zur Entscheidung von Streitigkeiten auS dem kaufmännischen Dienst- und Lehrverbältnis find für Gemeinden, die mehr als 20000 Einwohner haben, KaufmannSgerichte zu er- rickten. Bei vorhandenem Bedürfnis können solche Gerichte auch für kleinere Gemeinden erricktet werden. Die Errichtung erfolgt durch OrtSstatut nach Maßgabe des § 142 der Gewerbeordnung. Mehrere Gemeinden können sich zur Errichtung eines gemeinsamen Kaufmannsgerichts vereinigen. Vor der Errichtung sind sowohl selbständige Kaufleute wie Handlungsgehilfen zu hören. Auf Handlungsgehilfen, deren Jahresarbeitsverdienst 3000 Mk. übersteigt, sowie auf die in Apotheken beschäftigten Gehilfen und Lehrlinge findet das Gesetz keine Anwendung. Die Kaufmannsgerichte find ohne Rückficht auf den Wert des Streitgegenstandes zuständig für Streitigkeiten zwischen selbstständigen Kaufleuten einerseits und ihren Handlungsgehilfen und Lehrlingen andererseits, wenn die Streitigkeiten betreffen: 1. den Antritt, die Fortsetzung oder die Auflösung des Dienst- und Lehrverhältnisses, sowie die Aushändigung oder den Inhalt des Zeugniffes; 2. die Leistungen aus dem Dienst- oder Lehr- verhältnisse, 8. die Rückgabe von Sicherheiten, Zeugniffen, Legitimationspapieren oder anderen Gegenständen, welche aus Anlaß des Dienst- «der Lehrverhältniffes übergeben worden find; 4. die Ansprüche auf Schadensersatz oder Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung der Beipflichtungen, welche die unter 1 bis 3 bezeichneten Gegenstände betreffen, sowie wegen gesetzwidriger oder unrichtiger Eintragungen in Zeugnisse, Krankenkaffenbücher oder Quittungskarten der Jnvalidenverficherung; 5. die Berechnung und Anrechnung der von den Handlungsgehilfen oder Handlungslehrlingen zu leistenden KrankenverficherungSbeitrüge und Eintrittsgelder. Streitigkeiten über Ansprüche aus einer Vereinbarung, durch welche der Handlungsgehilfe oder Handlungslehrling für die Zeit nach Beendigung des Dienst- oder Lehrverhältniffes in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt wird, gehören nicht zur Zuständigkeit der Kaufmannsgerichte. Die Kosten der Einrichtung und der Unterhalung des Gerichts find, soweit fie in deffen Einnahmen ihre Deckung nicht finden, von der Gemeinde oder dem weiteren Gemeinde- Verbände zu tragen. Für jedes Kaufmanns- gericht find ein Vorfitzender und mindestens ein Stellvertreter desselben, sowie die erforderliche Zahl von Beifitzern zu berufen. Die Zahl dieser soll mindestens vier betragen. Besteht am Sitze des Kaufmannsgerichts ein Gewerbegericht, so find in der Regel deffen Vorsitzender und seine
88 (Nachdruck verboten.)
Schloß Schönfeld.
Roman von B. C o r o n y.
(Fortsetzung.)
„Verstehen konnte ich nichts, aber gesehen habe ich, daß Du das Mädchen förmlich verfolgtest und daß fie Dich abfertigte wie einen dummen Jungen. Wenn die Leute im Haus das bemerken, werden fie fich schön lustig über Dich machen."
„Gieb nur Acht, daß fich keiner über Dich lustig macht."
„Recht hat fiel Das gehört fich nicht," stimmte Oertel der Tochter bei. .Was hast Du Dich um die eingebildete Mamsell zu bekümmern?"
„Sie gefällt mir."
„Aber Du gefällst ihr nicht, wie es scheint, und irrst Dich auch sehr, wenn Tu meinst, daß ich solche Liebeleien auf Schönfeld dulden würde."
„Dann habe nur ein scharfes Auge auf Deinen zukünftigen Herrn Gemahl."
„Was sagst Du?"
„Daß man allerlei wiffen will."
„Fängst Du schon wieder zu verleumden an? Aus Deinem Mund kommt ja nichts wie Eist Und Galle. Du mißgönnst es mir, daß Victor wich liebt und gewählt bat. Kümmere Dich Um Deine eigenen Angelegenheiten und lasie die meinigen auS dem Spiel." Sie trat dicht dar ihn hin. „Dein Verstand wird immer weniger, doch Deine Bosheit und Dein Neid Wachsen von Tag zu Tag. Das kommt aber
Stellvertreter zugleich zum Vorsitzenden und zu Stellvertretern des Kaufmannsgerichts zu bestellen, auch gemeinsame Einrichtungen für den Bureaudienst usw. zu treffen. Der Vorsitzende und deffen Stellvertreter dürfen weder selbstständige Kaufleute noch Handlungsgehilfen oder Lehrlinge sein. Sie werden durch den Magistrat oder die Gemeindevertretung, in weiteren Gemeindeverbänden durch die Vertretung des Verbandes auf mindestens ein Jahr gewählt. Ihre Wahl bedarf der Bestätigung der höheren Verwaltungsbehörden. Die Besitzer müssen zur Hälfte aus selbständigen Kaufleuten, die mindestens einen Handlungsgehilfen oder Lehrling beschäftigen, zur Hälfte aus den Handlungsgehilfen entnommen werden. Die Wahl ist unmittelbar und geheim, sie erfolgt auf mindestens 1 Jahr und höchstens 6 Jahre. Zur Teilnahme an den Wahlen ist nur berechtigt, wer das 25. Lebensjahr vollendet hat und in dem Bezirke des Kaufmannsgerichts wohnt oder beschäftigt ist. Personen, die zum Amt eines Schöffen unfähig find, find nicht wahlberechtigt. Auf das Verfahren vor den Kaufmannsgerichten finden die Vorschriften der §§ 26 — 61 des Gewerbegerichtsgesetzes entsprechende Anwendung. Ist ein zuständiges Kaufmannsgericht nicht vorhanden, so kann bei Streitigkeiten jede Partei die vorläufige Entscheidung durch den Vorsteher der Gemeinde nachsuchen. Dieses Gesetz tritt am 1. April 1903 in Kraft.
Die .Begründung" zu dem Reichsgesetz.Entwurf über die Kaufmannsgerichte verweist in ihrem all- gemeinen Teil zunächst auf den seit langem geltend gemachten Wunsch der Handlungsgehilfen nach Ein- richtungen, wodurch Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis vor einem durch fachkundige Beisitzer verstärkten Gericht in einem schleunigen und billigen Verfahren zum Austrag gebracht werden können. Auch aus den Vertretungen selbständiger Kaufleute feien Stimmen für die Errichtung besonderer kaufmännischer Gerichte laut geworden. Die Begründung fährt fort: In Uebereinstimmung mit der Stellungnahme der Beteiligten und des Reickstags muß das Bedürfnis nach einer Regelung der Frage anerkannt werden. hierfür spricht einmal die wirtschaftliche Lage der Handlungsgehilfen, deren Einkommen nicht fo bemessen ist, daß es zwar zum täglichen Unterhalt ausreicht, nicht aber das Ansammeln wesentlicher Ersparnisse ermöglicht. Die Handlungsgehilfen sind daher aus den pünktlichen Bezug ihres Gehalts angewiesen und können im Streitfälle die durch eine nicht besonders beschleunigte Rechtsprechung hervor- gerufene Hinausschiebung der Gehaltszahlung um so schwerer ertragen, als es für fie erfahrungsmäßiq besonders schwer fällt, eine neue Stellung zu erlangen, solange fie noch mit ihren bisherigen Prinzipalen im Prozesse liegen. Ferner find die Handlungsgehilfen zum großen Teil bei ihren Gehaltsoerhältniisen nicht in der Lage, die im ordentlichen Gerichtsverfahren entstehenden Prozeß- und Anwaltskosten zu bestreiten, zumal die Kündigungs- und Lohnzahlunasperioden in der Regel bei ihnen länger bemeffen sind als bei den gewerblichen Arbeitern, fo daß bei ihren Ansprüchen der Weit des Streitgegenstandes häufiger den B-trag von 300 Mk übersteigt, und somit die Zuständigkeit der Landgerichte, der Anwaltszwang und eine entsprechende Steigerung der Prozeßkosten gegeben find. Die Einführung eines einfachen, schleunigen und billigen Verfahrens erscheint daher geboten.
Was die Organisation der kaufmännischen Ge-
daher, weil fich der Vater nie ein ernste? Wort mit Dir zu reden getraut."
„Oho! Möchte mir's ausgebeten haben, daß ich in Ruhe gelassen werde!" brauste der Schneidemüller auf. „Ich getrau' mir'S nicht zu sagen? Wäre daS erste Mal. Zugegeben, daß der Martin eine lose Zunge hat, die Geschichte mit der Mamsell Springer paßt mir aber auch schon längst nicht mehr. Die hoch- näfige Person, die ganz und gar zu vergessen scheint, von was für Vagabundenvolk sie abstammt, soll fort — oder aus der Heirat wird nichts."
Katharina brach in Tränen auS.
„WaS ist denn hier vorgefallen?" fragte Meinau eintretend.
Er sah verstimmt und unfreundlich aus, denn es verdroß ihn tief, daß Martin, was noch verschwiegen bleiben sollte, fo jäh aufgedeckt hatte.
„Was vorgefallen ist?" rief Oertel. „Dumme Redereien find entstanden. Die müssen ein Ende nehmen und zu dem Zweck ist'S notwendig, daß gewisse Leute Schönfeld so schnell als möglich verlassen."
„Von wem reden Sie denn?"
„Na, wenn Sie's wirklich nicht wiffen: von Mamsel Gertrud. Die muß sortl"
„Muß!"
„Ja, muß!"
„Eie schlagen einen Ton an, bet mit nicht gefällt."
„DaS tut mir leib, mit gefällt abet auch so manches keineswegs. Und wenn ich sage—"
richte betrifft, so konnte für die geplante Neuregelung nur eine Anlehnung an die Amtsgerichte oder die Benützung der gewerbegerichtlichen Organisation in Frage kommen. Die erstere Gestaltung ist ernstlich erwogen worden. Die Bedenken dagegen erwiesen fich ober zu groß, als daß der Plan wefter verfolgt werden konnte. Hiernach erscheint es angezeigt, die bestehende gewerbegerichtlicke Organisation herbeizu- ziehen. Es empfiehlt sich aber aus vielen Gründen, die Gerichte für die kaufmännischen Streitigkeften nur durch die Person des Vorsitzenden und die Geschäftseinrichtungen tunlichst mit den Gewerbegerichten in Verbindung zu bringen. Ausnahmsweise kann daneben die Errichtung eines Kaufmannsgerichts zugelassen werden. Das für die Gewerbegerichte vorqeschriebene Verfahren, kann ohne weiteres auf die Streitigkeiten aus dem kaufmännischen Dienstverhältnis übertragen Werden
Aus dem .besonoeren Teil" der Begründung ist zunächst hervorzuheben, daß die Benennung „Kaus- mannsqerichte" als kurze, dem verwandten „Gewerbegericht" entsprechende Bezeichnung gewählt wurde. Den Verhältnissen im Handlungsgehilfenstand entsprechend wurde als Einkommengrenze für die Zuständigkeit der Kaufmannsgerichte ein Jahresarbeits- Verdienst von 3000 Mk. (nicht 2000 Mk. wie beim Gewerbegericht) gezogen. Tantiemen, Provisionen, Reisespesen usw. sind dabei einbegriffen. Der Kreis der dem Kaufmannsgericht zu überweisenden Streitigkeiten ist mit geringen Abänderungen ebenso begrenzt wie bei den Gewerbegerichten, ebenso die Kostenüberwälzung auf die Gemeinden usw. und die Zusammensetzung der Kaufmannsgerichte. Beim Wahl- Verfahren soll die Wahl auch nach Gruppen erfolgen können; ferner ist, um auch einer Minderheit eine angemessene Vertretung zu sickern, das Verfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für zulässig erklärt und es soll die Beschränkung der Stimmabg .be aus Vorschlagslisten ausgesprochen werden können. Was den Ausschluß der Berusung bis zu einer bestimmten Höhe des Streitgegenstandes betrifft, so ist die im Gewerbegerichtsgesetz vorgesehene Summe von 100 Mk belassen worden, weil in den Lebensverhält- nissen auch der Handlungsgehilfen höhere Beträge als dieser sckon wesentliche Bedeutung besitzen. Für die gutachtliche Aufgabe der Kaufmannsgerichte war maßgebend, daß auch die Handlungsgehilfen Gelegenheit haben sollen, ihre Bedürfnisse und Wünsche zur Kenntnis der Behörden und gesetzgebenden Körperschaften zu bringen Das Verfahren vor dem Gemeinvorsteher soll bei mangelnden Kausmannsgerichlen einen Weg zur schleunigen Erledigung besonders dringlicher Streitigkeiten eröffnen
Umschau.
Zunehmendes Defizit in Preußen.
Die Thronrede, mit welcher der Minister- präfident Graf Bülow gestern den preußischen Landtag eröffnete, zeichnete sich durch ungewöhnliche Kürze auS. Das war ihr einziger Vorzug. Jbr Inhalt läßt fich mit einem halben Dutzend Worten dahin skizzieren: Finanzen schlecht, Anleihe notwendig, Polenpolitik, Eisenbahnbauten und Wohnungsverbefferung werden gleichwohl fortgesetzt, außer dem Gesetzentwurf betr. die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, sowie betr. die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst wird noch eine Vorlage betr. die Bildung kirchlicher Hilfsfonds für katholische Pfarrgemeinden anaekündigt. DaS ist alles. — Fast die ganze erste Hälfte der Thronrede ist der üblen Finanzlage gewidmet. In der Thronrede des Jahres 1901 hieß eS:
„Still!" unterbrach ihn Katharina und eilte auf Meinau zu. „Der Vater ist aufgeregt, weil Martin ihm wieder häßliche Dinge in den Kopf gesetzt hat. Ich glaube gar nichts von dem Allen, aber daS mußt Du mir zu Liebe tun, Viktor —"
„WaS denn?" fragte er kalt.
„Die Person, die —"
„Wer?"
„Nun die, von der eben gesprochen wird. „Stell' Dich doch nickt an, als ob Du erst fragen müßtest. Die kann wirklich nicht länger auf dem Gut bleiben."
„Fräulein Springer?"
„Ach, Herrje, Fräulein Springer! Na ja, warum denn nickt lieber: Das gnädige Fräulein Springer? höbnte Martin.
„Was unterstehen Sie fich?" herrschte ihn Meinau an.
„Du bist still!" gebot Oertel und wandte fich dann wieder seinem zukünftigen Schwiegersohn zu. „Achten Sie nicht aus den! Aber wir zwei reden jetzt miteinander. Wenn meine Tochter ihre Frau werden soll, muß die Mamsell weg."
„Ja, Viktor! Was kann Dir denn auch daran liegen?"
Ungeduldig befreite er fich aus ihren Armen. „Lasse dar, Katharina! Vorläufig habe ich Deinem Papa zu antworten. WaS fällt Ihnen ein, Herr Oertel, mir jetzt so gebieterische Vorschriften machen zu wollen?"
„Als Schwiegervater werde ich mit wohl den Mund nicht versiegel« sollen."
Die Finanzlage ist fortdauernd günstig. Im August des genannten Jahres starb Miquel, und in der nächstjährigen Thronrede hieß es, die Ungunst der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse hat nicht ohne Einfluß auf die Gestaltung der Staatsfinanzen bleiben können; der Staatskredit hat gleichwohl nicht in Anspruch genommen zu werden brauchen. In der gegenwärtigen Thronrede wird konstatiert, daß die Rechnung des Etatsjahres 1901/02 mit einem Fehlbeträge von rund 37% Millionen Mark abgeschlossen habe, und daß auch für das lausende Etatsjahr 1902/03 ein günstigerer Abschluß nicht erwartet werden könne.
Zeitgemäße Mahnung.
In zahlreichen Wahlkreisen ist man — so schreibt die „Kreuzzeitung" — in der Vorbereitung der bevorstehenden Reichstagswahlen bereits tüchtig vorwärts gekommen. Erfreulicherweise haben auch die Konservativen vielfach bereits mit der Aufstellung der Kandidaten begonnen. Wir möchten aber den Wahlvorständen dringend ans Herz legen, nunmehr auch schleunigst für die Beschaffung der für die wirksame Vorbereitung der Wahlen erforderlichen Geldmittel Sorge zu tragen. Auch richten wir an alle Gesinnungs» genossen in Stadt und Land die Bitte, mit ihren Beiträgen nicht zu kargen und fich stets gegenwärtig zu halten, daß in dieser Beziehung andere Parteien und Organisationen bisher den Konservativen weit voraus gewesen find. Wir brauchen hierbei nicht an die Sozialdemokratie zu erinnern, die an Opferwilligkeit für Parteizwecke ihresgleichen sucht. Schon da« Beispiel des uns so nahestehenden Bundes der Landwi ite sollte zur Nachahmung reizen. Hier werde» die Mitgliederbeiträge nach dem Grundsteuerreinertrage bemessen; dadurch kommt es, daß namentlich die größeren und wohlhabenderen Grundbesitzer zu recht erheblichen laufenden Leistungen ftt den Bund verpflichtet find. Neuerdings ist nun beschlossen worden, dies« Leistungen für daS Jahr 1903 zu verdoppeln. Wir sollten meinen, daß für unsere Gesinnungsgenossen Anlaß genug vorhanden wäre, auch der konservative» Organisation Beiträge von gleicher oder ähnlicher Höhe zukommen zu lassen.
Die Kronprinzessin von Sachsen.
Die Kronprinzesfin von Sachsen soll fich nach einer Dresdener Drahtung der „Franks. Zeitung" bezüglich des zu erwartenden KindeS allen Wünschen und Anordnungen des sächsischen HofeS fügen wollen, der Kronprinz Friedrich August soll der Ehescheidung zustimmen, und beabsichtigt als Scheidungsgrund nicht Ehebruch, sondern nur Verlassen deS gemeinsamen Haushalts geltend zu machen. ES würde fich freilich nicht um die kirchliche Ehescheidung, sonder«
„Noch find Sie mein Schwiegervater nicht." „Und verzichte auch darauf, es zu werden, wenn man mir so entg-ge-tritt. Meinetwegen kann ja Schönfeld untre den Hammer —"
„Jetzt ist's genug!" schrie Meinau auf.
„Viktor, ich bitte Dich — Ihr werdet euch später verständigen," schluchzte Katharina. „Der Vater weiß ja gar nicht, was er sagt. Martin ist an allem schuld. Geh' nur, ich werde —"
Er schob fie rauh bei Seite. „Herr Oertel, so allen Stolzes ledig, wie Sie glauben, find die Meinaus denn doch noch nicht. Wir lasse« un8 keine Befehle erteilen. In diesem Falle wäre ich aber auch außer Stande, Ihren Wünschen nachzukommen. Fräulein Springer ist ein höchst achtbares, durckaus ehrenwertes Mädchen und mein Vater hat ihr testamentarisch das Recht gefichert, so lange auf dem Gute z» verweilen, als eS ihr eigener Wille ist. Sie steht überdies unter dem Schutz meiner Tante, Fräulein Melanie v. Sterneck. Ich dulde nicht, daß die junge Dame beschimpft wird und werde Jeden, der verunplimpsende Bemerkungen über den Schützling meines VaterS macht, zu strenger Reckenschaft ziehen. So lange Sckön- feld in unserem Besitz bleibt, ist auch de« Damen Sterneck und Springer ein festes Heim gefichert. Daran läßt fich gar nicht rühre« und rütteln und ich wäre der Letzte, der e< versuchen würde. Damit ist wohl gesagt, waS gesagt werden mußte. Die weiterm Entscheidungen haben Sie zu treffen."
(Fortsetzung folgt.)