Zweites Blatt
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werden. Diese Methode hat gebenüber den bisher üblichen den Vorzug, daß die Verkohlung der einzelnen Torfstücke eine viel gleichmäßigere und in verhältnißmäßig kürzerer Zeit ist. Die so erzeugte Torfkohle ist von großer Festigkeit und von tief schwarzer Farbe. Die von der königlich norwegischen Hochschule in Christinia vorgenommene Analyse dieser Kohle ergab als Hauptbestandteile: 76,910/0 Kohlenstoff, 4,64 °/0 Wasserstoff 8,15% Sauerstoff, 1,78 •/« Stickstoff, 0.70% Schwefel, 3,0% Asche und 4,82°/»flüssige Stoffe.
Die bei dem Erhitzungsverfahren in den Retorten sich bildenden Gase werden durch eine Oeffnung im Retortendeckel abgelaffen und sinken zur Erwärmung der Luft in den Trockenräumen Verwendung. Die Torfkohle wird nach beendeter Verkohlung zunächst bis auf 130 0 C abgekühlt und dann direkt in die unter die Retortenöffnung anfahrenden Waggons verladen. Der Durchschnittsvertrag aus 100 kg an der Luft getrocknetem Torf beläuft sich auf 33 % Torfkohle, 4,0 % Torftheer, 40% Theerwaffer und 23% gasförmige Produkte.
Den für die Fabrikation in Stangfjorden notwendigen elektrischen Strom liefern fünf Dynamomaschinen von 80 kw, deren Antrieb durch fünf Wasserturbinen von 128 Pferde- krästen bewerlstelligt wird.
(Nach The Electrical Engineer.)
Fällen ist der Preis-Rückgang n'och erheblicher. So kündigte ein Fleischermeiller in Wilmersdorf dieser Tage an, daß er 20 Stück frisch geschlachteter Schweine da» Pfund mit 62 und 66 Pfennige verkaufe. Ferner haben Berliner Firmen der Garnison - Verwaltung Ochsenfleisch mit 48 Pfennigen, Knhfleisch mit 4 7 angeboten. Ein anderer Schlächtermeister will Schweinefleisch für 59 Pfg. liefern. Ein Hofschlächtermeister, der sich gleichfalls um die Lieferung bewirbt, hat Schweinefleisch mit 60 bis 62% Pfg. angeboten. — Wir haben feiner Zeit auf die Ursachen der Preissteigerung hingewiesen und da« Nach geb en der Preise mit dem Eintritt des Winters vorausgesagt. Damals versuchte man von gewisser Seite unsere Angaben lächerlich zu machen, indem man mit der ganzen doktrinären Selbstgefälligkeit jener Leute darauf hinwies, daß wir andere Ursachen und einen anderen Zweck des Fleischnotrummels erkannt hätten, als die gelehrten freihändlerischen Nationalökonomen. Der Verlauf der F!eischnot- angelegenheit hat uns Recht gegeben und die neunmalklugen Herren, die in ihrer grauen Theorie den Stein der Weisen gesunden zu haben glauben, in's Unrecht gesetzt. Vielleicht sehen sie nun das nächste Mal weniger hochmütig auf Leute herab,, welche die Dinge im Leben so ansehen, wie sie in Wirklichkeit sind, und nicht, wie sie sich ein paar Stubengelehrte willkürlich zurechtlegen.
Erhebungen, betreffend kommunale Schlachthäuser.
Nach den Vorschriften de8 § 5 Absatz 1 des preußischen Gesetzes vom 28. Juni 1902,, betreffend Ausführung des Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetzes, (G. S. Seite 229) darf frisches Fleisch, das einer amtlichen Untersuchung durch approbierte Tierärzte nach Maßgabe der §§ 8 bis 16 des Reichsgcsetzes unterlegen hat, einer abermaligen amtlichen Untersuchung auch in Gemeinden mit Schlachthauszwang nur zu dem Zweck unterworfen werden, um festzustellen, ob das Fleisch inzwischen verdorben ist oder sonst eine gesundheitsschädliche Veränderung seiner Beschaffenheit erlitten hat.
Nach § 14 Satz 2 a. a. O. dürfen für die nach § 5 zulässige Untersuchung frischen Fleisches, das bereits von einem approbierten Tierarzt untersucht worden ist, Gebühren nicht erhoben werden.
Durch diese, von der Kommission des Hauses der Abgeordneten in den Gesetzentwurf eingefügten Vorschriften tritt in den bisher den Gemeinden mit öffentlichen Schlachthäusern zustehenden Befugnissen hinsichtlich der Behandlung des nicht in dem öffentlichen Schlachthaus der Gemeinde ausgeschlacbteten frischen Fleisches eine nicht unwesentliche Aeuderung ein. Die Einschränkung des kommunalen Nachunter- suchungs- und des damit verbundenen Gebühren- erhebungSrecktS ist bei den Beratungen des Gesetzes int Landtag namentlich von Vertretern der mit öffentlichen Schlachthäusern versehenen Stadtgemeinden als sanitär und finanziell bedenklich bekämpft werden. Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, ist daher durch § 21 des Gesetzes daS Inkrafttreten des § 5 Absatz 1 und damit zugleich des § 14 Satz 2 bis zum 1. Oktober 1904 hinausgeschoben worden.
Es soll festgestellt werden, in welchem Umfange bei den Nachuntersuchungen des nicht im öffentlichen Schlachthause ausgeschlachteten frischen Fleisches bisher Beanstandungen stattgefunden haben, um danach ermeffen zu können, welche Bedeutung in hygienischer Beziehung den Nachuntersuchungen beizulegen ist.
Sodann sollen über die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Schlachthäuser, namentlich für die Nachuntersuchungen des eingeführten frischen Fleisches, Ermittelungen angestellt werden, aus denen ein Ueberblick über die finanzielle Wirkung der oben bezeichneten Vorschriften gewonnen werden kann.
An der Hand dieses Materials sollen sich die Regierungspräsidenten rc. über die aufgeworfenen Fragen und eine etwa in Vorschlag zu bringende anderweite gesetzliche Regelung gutachtlich äußern.
Das Ende der Fleischnot in Berlin.
Wir lesen im Berliner „Kleinen Journal": „Mit dem Ende der Fleischnot begründen die Schlächtermeister die jetzt überall eingetretene Herabsetzung der Fleischpreise. In den Schaufenstern befinden sich vtelfach Plakate, wonach die Preise für die Fleischwaren zum Teil um 25—30 Prozent herabgesetzt find; in vielen
Umschau.
Herstellung von Torfkohle auf elektrischem Wege in Norwegen.
Die seit ungefähr drei Jahren in Stangfjorden (Norwegen) mit Hilfe der Elektrizität betriebene Herstellung von Torfkohle nach dem Jebsen'schen Verfahren soll ganz befriedigende Resultate ergeben. Der Prozeß besteht in der Hauptsache darin, daß die Torfstücke nach zuvoriger teilweiser Trocknung, in hermetisch verschlossenen und durch Elektrizität erhitzten Retorten vollständig zur Verkohlung gebracht
(Nachdruck terboten.)
Heilig-Abend.
Von Freiherr von Wangenheim.
Ein bleicher, dämmernder Abend hielt di« Landschaft umschlossen. Auf der Straße nach der holländischen Grenze schritten zwei Männer mit dumpfen, schweren Tritten. Die Wettermäntel fest um fich gezogen, die Mützen tief in die Augen gedrückt, achteten fie wenig auf den heulenden Sturm, der ihnen den wässerigen Schnee ins Gesicht peitschte ... '
Wie aus weiter Ferne klangen zuweilen hinsterbende, klagende Glockentöne an ihr Ohr: in dem Dorfe, aus dem sie kamen, luden sie die Christen zum Gebet. Denn es war Heilig- Abend heute. *
Die beiden ernsten Grenzaufseher wechselten kein Wort. Durch das Toben des Wetters zog sie ihr Herz rückwärts nach dem Herd, den sie verlassen; durch das Heulen des Sturme« glaubten sie die Stimmen ihrer Lieben daheim zu hören, wie die Mutter den Kleinen erzählt von dem Christkindlein, das in jedem Jahr herniedersteigt zur Erde, um seine Gaben den guten Kindern zu spenden. {
Auch ihnen hatte einst die liebe Mutter so erzählt am knisternden Feuer. Auch ihnen hatte sie einst den Christbaum angezündet und gar manche sauer verdiente Gabe darunter gebreitet. — Wie lange war doch all' das Herl
Im rauhen Leben halb vergessene Lehren wurden lebendig in ihrer Brust: auch sie hatten ja einst im frommen Kinderglauben der Botschaft gelauscht, die der Engel des Herrn vor Zeiten den Hirten des Feldes verkündete in der Nacht, als das Christkind geboren ward: „Friede auf Erden!"
Für die beiden Wanderer aber war lein Friede in der Weihnachtsnacht. An jenen Büschen vor ihnen, wo die giftigen Nebel befl Bruches mit schweren Schleiern die Gegend verhüllten, sollten fie ihre Weihnacht halten. An dem kleinen Wasserlauf, der die Grenze gegen Holland bildet, sollten sie ihr Lager ausschlagen, um den Schmugglern auf das Handwerk zu paffen.
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Jeden, der etwas zu inserieren hat und in den Kreisen Marburg, Kirchhain, Frankenberg, Biedenkopf Ziegenhain und Umgebung Interessenten sucht, bitten wir, einen Versuch mit einem Inserate in unserem Blatte und in anderen Zeitungen zu machen! Wir find überzeugt, daß er mit einem Inserate in der „Oberhest. Ztg." den größten Erfolg haben wird! Denn die .Oberh. Ztg." ist nicht in einzelnen verstreuten Nummern über das gesamte deutsche Reich verbreitet, sondern mit ihrer ganzen großen Auflage in dem Landgerichtsbezirke Marburg, zu denen die obigen Kreise gehören und in denen die Zeitung auch wegen der ausführlichen Schwur- und Straf kammer- berichte und der Mitteilungen über größere land, wirtschaftliche und sonstige Veranstaltungen usw. überall gelesen wird.
Die .Oberhessische Zeitung" hat es fich in erster Reihe zur Aufgabe gestellt, einzutreten für die Macht und das Ansehen .von Kaiser und Reich, für Thron, Vaterland und Altar! Sie orientiert kurz und erschöpfend über alle Fragen der inneren und äußeren Politik und vertritt eine kräftige Mittelstandspolitik nach dem Prinzip, daß jeder Arbeiter seines Lohnes wert ist. Außerdem strebt die .Ober- hesfische Zeitung" eine Förderung aller produzierenden Berufe an und will einen freien Bauernstand auf seinem eigenen Grund und Boden erhalten wissen.
Da die .Oberhesfische Zeitung' in ständiger Verbindung mit dem größten deutschen, au« amtlichen Quellen bedienten telegraphischen Bureau steht und ein weitverzweigtes Netz von Korrespondenten in ihrem Verbreitungsbezirke und weit darüber hinaus unterhält, so ist fie in der Lage sicher für jedermann etwas zu bringen, was besten Interesse ganz besonders in Anspruch nimmt. Außerdem ist sie immer bemüht, die Zahl ihrer Nachrichten aus Stadt und Land zu vermehren, da der fich beständig vergrößernde Leserkreis der .Oberhesfischen Zeitung" dies erfordert und ermöglicht. Der Aus- Wahl der zur Veröffentlichung kommenden Romane und Erzählungen werden wir erhöhte Aufmerksamkeit Widmen.
Zum Schluffe bitten wir noch unsere zahlreichen Freunde und Leser, in ihrem Bekanntenkreise zum Abonnement auf unsere Zeitung auszu- sordern! Schon mit Rückficht auf die bevorstehenden Reichstagswahlen ist es für jedermann dringend geboten, ein politisches Blatt zu lesen, um stets über die Stellungnahme der Parteien zu einer bestimmten Frage orientiert zu sein.
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Redaktio« n«d Verlag
-er „Oberhesfische» Zeitung".
mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Krrchham
Sonntagsbeilage: Jllnstrirtes Sonntagsblatt. _________
Am Anfang und Ende dieser Strecke wird von Kontrollpersonen die Abfahrts- und Ankuustszeit de» Fahrers festgestellt. Der Fahrer erhält feine Zeit schriftlich (z. B. durch ein Diplom) bestätigt. 8. Dl« Teilnehmer an Sternfahrten, von verschiedenen Orte« startend, streben sämtlich einem gemeinsamen 3ieU orte zu.
♦ Gerichtsentscheid^-. Heber einen für dal Geschäftsleben höchst wichtigen Rechtsfall wird der „Voss. Ztg." aus juristischen Kreisen geschrieben: Wenn Eheleute sich zum Einkauf von Sachen zur Ausstattung der ehegemeinschaftliche^ Wohnung entschlossen haben, so pflegen fie vereint sich in ein Waarenlager zu begeben, um dort die Auswahl zu treffen. Hierbei pflegt die Ehefrau besonders tätig zu fein, fie sucht, mäkelt, handelt, bewilligt den vereinbartest Preis und bestimmt die Zeit der Zusendung. Ter Ehemann verhält fich dabei schweigsam zu- stimmend, jedenfalls ohne einen Widerspruch gegen die Entschlüsse seiner Ehefrau zu erkennen zu geben. Nachdem die Zusendung der Ware pünktlich erfolgt ist, wird die Zahlung des Kaufpreises verlangt, die jedoch nicht erfolgt, so daß der Verkäufer sich zur Klage entschließen muß. Ein Erkenntnis erster Instanz gegen den Ehemann wird als Versäumnisurteil er« stritten; er legt ein Rechtsmittel nicht ein. Auch die Ehefrau soll nach dem ersten Urteil als Gesamtschuldnerin mit dem Ehemann bezahlen; sie beruhigt sich aber nicht und gelangt in letzter Instanz zu einem sie befriedigenden Urteil. Die Gründe hierfür können im Anschluß an ein Urteil des Reichsgerichts vom 10. Oktober d. IS. dahin entwickelt werden: Es komme darauf an, ob ein aus persönliche Verpflichtung der Ehefrau gerichteter Vertragswille bei ihr und dem Verkäufer vorhanden gewesen sei. Hierfür aber reiche die Tatsache ihrer Mitwirkung bei der Bestellung nicht auS, da dann die Möglichkeit bestanden habe, daß sie nur als Gehilfin ihres ManneS tätig gewesen sei. — Diese Entscheidung ist für den Geschäftsverkehr in den öffentlichen Läden von belehrender Bedeutung, und es muß den Verkäufern der Rat gegeben werden, wollen fie nicht mit ihren Ansprüchen gegen die Ehefrau — die zahlender sein kann als der Mann — abgewiesen werden, ausdrücklich und bestimmt sich darüber durch Nachfrage zu vergewissern, daß die daS Wort führende Ehefrau nicht nur Gehilfin ihres Ehemannes ist, sondern als Mitkäuferin daS Kaufgeschäft abfchließt.
Marburg und Umgegend
Mardnrg, 24. Dezember.
* BaugewerlsmeiKer. Wegen Führung des Titels „Baugewerksmeister" hüt der Handels- mirifter an den Regierungspräsidenten in Kassel und an die übrigen Aufsichtsbehörden der Handwerkskammern zur entsprechenden, Beachtung folgende Verfügung erlassen: „Die in Ihrem Berichte vom 27. September d. Js. erneut zum Ausdruck gebrachte Auffassung, daß der Titel .Baugewerksmeister" fich olS die Verbindung des Meistertitels mit der Bezeichnung eines Handwerks darstelle und demoemäß den Schutz der Paragraphen 133, 148 Ziff. 9c der Gewerbeordnung genieße, unterliegt erheblichen Bedenken, da der Name „Baugewerk" ein Sammelbegriff für die verschiedenen, bei der Herstellung von Bauten mitwirkenden Handwerker ist, das Gesetz und die auf Grund des Gesetzes erlassenen Meisterprüfungs-Ordnungen aber nur den Erwerb und Schutz des Meistertitels für die einzelnen Handwerke zum Gegenstand haben. Aus diesen Erwägungen ist dem Vernehmen nach bereits die Strafkammer des Landgerichts Dortmund zur Freisprechung eines wegen unberechtigter Führung deS bezeichneten Titels unter Anklage gestellten Gewerbetreibenden gelangt. Sofern, Ihrer Anregung vom vom 18. Juni d. Js. entsprechend, im dortigen Bezirke gegen die sich „Baugewerksmeister" nennenden Personen vorgegangen werden sollte, ist es mir erwünscht, von dem Ausgang des Strafverfahrens Kenntnis zu erhalten."
* Für Radfahrer. Der Minister des Innern und der öffentlichen Arbeiten haben bestimmt, daß bei polizeilichen Genehmiaungen zur Veranstaltung von Radwettfahrten auf öffentlichen Wegen folgendes Verfahrenzubeachtenist: 1. Die Gesuche um Genehmigung von Wettfahrten sind an die Landräte zu richten, welche darüber Entscheidung zu treffen haben. 2. Die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung hat nach den örtlichen Verkehrsverhältnissen auf den für die Wettfahrt in Aussicht genommenen Straßen zu erfolgen. 3. Bei Verschiebung einer genehmigten Wettfahrt bedarf es einer neuen Genehmigung. 4. Im allgemeinen find die unter Ziffer 6 und 7 beschriebenen Staffelten- und Kontrollfahrten als genehmigungspflichtige Wettfahnen nicht anzusehen, solange sie nicht mißbräuchlich zu solchen ausarten; dagegen ist für die unter Ziffer 8 beschriebenen Sternfahrten mit Rücksicht auf die kurz vor und an dem Zielpunkt zu erwartende Ansammlung von Fahrern und Zuschauern die Genehmigung des Landrats des Zielpunktes einzubolen. 5 Von diesem wird auf Anfragen, die vor Veranstaltung einer Wettfahrt an ihn gerichtet werden, eine Mitteilung derjenigen Wege seines Bezirks erfolgen, auf denen die Wettfahrt nickt genehmigt werden würde. 6. Der Zweck der Staffettenfahrten ist die schnellste Nachrichten- Vermittelung zu Rade zwischen zwei in größerer Entfernung gelegenen Orten. Die Fahrer werden auf der Strecke verteilt. Von dem Anfangsorte führt ein Radfahrer die zu befördernde Depesche nach der nächsten Station; hier wird dieselbe von einem zweiten Fahrer in Empfang genommen und in der nächsten Station von diesem einem Dritten zur Weiterbeförder- ung übergeben. Dies wiederholt sich solange, bis die Depesche an ihrem Zielpunkte angelangt ist. Regelmäßig konkurrieren hierbei zwei ober mehr Radfahrer- verbände, von denen jeder seine Depesche zuerst an den Endpunkten gelangen zu lasten trachtet. 7. Der Zweck der Kontrollfahrten ist, festzustellen, in welcher Zeit ein Fahrer eine bestimmte Strecke anrüdteat
2 * Marburg SnÄrSL
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