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Marburg

Zweites Blatt.

Erscheint täglich außer «m Sonn- und Feiertage«. Sonnabends in Morgen, und Abend-Ausgabe.

Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch. Universität-.Buchdrucke«! \ Marburg, Markt 21. Telephon 55.

eines Sonder-Sammeltransports mit Rücksicht auf Persönlichkeit, Lebensstellung unb Art bet Straftat sorgfältig zu prüfen, unb etwa die«- bezügliche geäußerte Wünsche nicht ohne weiteres abzulehnen. ______

Die Demokraten unter sich. " *

Aus Frankfurt a. M. wirb vom 2. Dez. geschrieben:

In bet heutigen Stadtverordnetenfitzung zitterte noch bie Erregung über bie gestern beenbeten Stadlverordnetenwahlen nach. Nicht nur die Bänke der Versammlung, sondern auch die Galerie waren ungewöhnlich stark be­setzt, und der Sozialdemokrat Dr. Quarck benutzte jeden Anlaß, um den Demo­kraten und Freisinnigen, die ihre Mehr­heit behauptet haben, bissige Liebens­würdigkeiten zu sagen. Er verlangte dann in einem besonderen Anträge Verlängerung der Wahlzeit bis 8 Uhr abends, Verlegung der Wahlen auf den Sonntag und Vermehrung der Wahlbezirke. Da er beständig zuAuSfällen abschweifte, ertönten Ruse zur Sache. Dr. Quarck verbat sich .taktlosen Z w i s ch e n r u f e", und seine Genossen auf der Galerie riefen dazu stürmisch Bravo. Darauf­hin ließ der Vorsitzende Dr. Hu ns er die Galerie räumen und unterbrach die Sitzung so lange, bis der letzte Zuhörer weggegangen war. Als er keine Zuhörer mehr hatte faßte sich Dr. Quarck sehr kurz. Die Versa mm- lung aber sah von der Beratung feine- Antrags ab.

Vierteljährlicher Bezugspreis: bei der Expedition 2 SRI, bei «Cat Postämter» 2,25 Mk. (excl. Bestellgeld).

zeigen. Die Schulinspektoren find anzuweisen, diesen Erlaß wie die oben angezogenen älteren Erlaffe sowohl selbst sorgfältig zu beachten, als auch ihren Inhalt, am besten auf den amtlichen Konferenzen, allen Lehrern zur Kenntnis zu bringen. ____

Allgemene Vorschriften über die Behandlung Gefangener.

Die.Berliner Korrespondenz"' schreibt: Die Minister der Justiz und be8 Innern erließen folgende allgemeine Vorschriften über bie Be­handlung Gefangener und vorzuführender Per­sonen auf dem Transport: Strafgefangene bütfen nur gefesselt werden, wenn es wegen besonderer Gefährlichkeit der Person, nament­lich zur Sicherung Anderer oder wegen Gefahr bet Selbstentleibung oder Fluchtgefahr uner­läßlich erscheint. Fluchtgefahr wird bei zu Zuchthaus verurteilten männlichen Personen regelmäßig vorausgesetzt. Gefangene im Be­sitz der bürgerlichen Ehrenrechte sollen in der Regel mit anderen Gefangenen nicht zusammengeseffelt werden. Wenn dies nicht zu umgehen ist, dürfen sie mit nicht die bürgerlichen Ehrenrechte Besitzenden nicht zu- sammengefeffelt werden. Bei Anordnung bet Zusammenfesselung find Persönlichkeit, Lebens­stellung und Straftaten der Gefangenen, soweit irgend tunlich, zu berücksichtigen. Die Ert- scheidung über Fesselung und Art der Aus­führung trifft der Anstaltsvorstand, von wo der Transport ausgeht, nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfalle. Der ausübende Beamte darf während deS Transports ohne An­weisung eine Fesselung nur vornehmen, bei Eintritt unvorhergesehener Umstände, welche die Anwendung der Maßregel aus den ange­gebenen Gründen unerläßlich erscheinen lasten. Vorstehende Grundsätze find anzuwenden auf Untersuchungsgefangene, soweit nicht im Einzel- falle der Richter über die Festeluna bestimmt hat. Don einer mangels dessen vom Gefängnis- Vorsteher ungeordneten Feffelung ist der Richter alsbald zu benachrichtigen. Den Untersuckungs- gefangenen find gleichzustellen die auf Grund des Gesetzes zwangsweise Vorgeführten. So­weit die Vorführung nicht vom Richter ange­ordnet ist, steht die Entscheidung der die Vor­führung anordnenden Behörde zu. Auf durch Haftbefehl Verhaftete, vorläufig Festgenommene und in polizeilicher Schutzhaft Befindliche finden die Eingangsgrundsätze Anwendung. Die Ent­scheidung über Fesselung und A-ft der Aus­führung trifft die Polizeibehörde, und solange der Verhaftete dieser nicht vorgeführt werden konnte, der Polizeibeamte dessen Verfügung sie unterstehen. Dieser hat eine vorgenommene Feffelung mit Angabe der Gründe sofort nach der Vorführung zu melden. Bei nicht mit Zucht­haus oder Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte Bestraften hat die Transportbehörde die Fraae

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Ausland

Oesterreich - Ungarn. Wie die Blätter melken, sand heute eine Plenarsitzung des Staats- eisenbahnratS statt. Derselbe genehmigte ohne Debatte den Antrag des Komitees auf Ver­staatlichung der Nordbohn, Nordwestbahn und Staatsbahn im Prinzip, jedoch ohne Festsetzung des Termins onzunehmen, und genehmigte ebenso nach kurzer Debatte den Antrag des Komitees, die Versiaalichung der Südbahn der­zeit der Regierung nicht zu empfehlen.

Die der deutschen Fortschrittspartei unb bet deutschen Volkspartei ongehörenden Abge­ordneten aus Mähren und Schlesien beschlossen, gestern in einer gemeinsamen Beratung ein­stimmig folgende Kundgebung: Mit Rücksicht auf den Umstand, daß die von den deutsch- böhmischen Abgeordneten zur Regelung bet Sprachenfrags in Böhmen gemachten Vorschläge bei der Verschiedenheit der nationalen und sprachlichen Verhältniffe Mährens und Schlesiens aus diese Länder zum großen Teil nicht an­wendbar ist, erklären die deutsch-volklichen Ab­geordneten aus Mähren und Schlesien, daß sie an den im allseitigen Einvernehmen der deutschen

mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchham. K

Sonntagsbeilage: Jllirstrirtes Sonntagsblatt. ____________

UmschM.

DeV.yufvon Lehr- unb Lernmittel!

Trotz früherer kultusministerieller Erlaffe Men "Mißbräuche beim Verkaufe von Lehr- nnd Lernmitteln für die Volksschulen werden immer von neuem Klagen darüber laut, daß in zahlreichen Volksschulen fast ausschließlich Unterrichtsmittel gebraucht werden, deren Ver­kauf wohltätigen Stiftungen für Lehrer unb deren Angehörigen zu gute kommt, oder welche von Lehrervereinigungen herauSgegeben find, ohne daß ihr Wen denjenigen anderer Unter­richtsmittel übertrifft oder auch nut erreicht. Ganz besonders lebhaft ober find bie Klagen darüber, daß auch bei der Beschaffung einfacher Lernmittel, wie Zeichen- und Schreibhefte, deren Anfertigung weitere geistige Arbeit nicht beansprucht, solche bevorzugt oder gar aus­schließlich verlangt werden, deren Vertrieb durch Lehrerveteine selbst erfolgt, oder Ver­fertiger oder Lieferanten auf Grund von Ab­machungen oder auch freiwillige Beiträge zu Zwecken von Wohltätigkeitseinrichtungen für Lehrer und deren Angehörige zahlen. Jene Klagen heben hervor, daß sogar durch mehr oder minder auffällige, für den Wert des Lernmittels belanglose Kennzeichen, wie Farbe deS Umschlages oder besondere Marken eine Kontrolle übet die Herkunft deS Lernmittels Seführt wird. Ein solches Verfahren würde, wie er Kultusminister in einem an bie Regierungen gerichteten Erlaffe betont, durchaus unzu­lässig unb geeignet fein, bie wohlberechtigten Interessen bet kleineren Gewerbetreibenden empfindlich zu schädigen. Der Minister er­wartet, baß die Königlichen Regierungen bei der Genehmigung bes Neu- oder Weitergebrauchs von Lehr- unb Lernmitteln bie oben angezogenen Erlasse voll zur Ausführung bringen, unb baß sie etwa destehenben Mißbräuchen auf biesem Gebiete mit allem Nachbruck entgegentreten. Gegen Leiter unb Lehret, welche etwa baS an­gegebene Verfahren bei dem Vertriebe von Heften rc. begünstigen sollten, würde im Disziplinär» Wege einzuschreiten sein. Weiter sollen die Rönißli^en Regierungen Sorge tragen, baß einheitl: e Normalbestimmungen über bie Be­schaffen he t bet Hefte burch bie Schulbehörden unter Beitat von Lehrern aufgestellt unb ben Lieferanten tunlichst allgemein bekannt gegeben werden. Genügen Hefte diesen Bestimmungen, so fhb sie im Unterrichte zugelassen ohne Rück­sicht darauf, woher sie beschafft find. Insonder­heit bars eS nicht gestattet werben, baß sie deswegen eine Zurückweisung vorn Gebrauche erfahren, weil sie bestimmte Kennzeichen nicht

Partei für die Regelung der Sprachenverhältch nisse in beiden Ländern festgestellten Grunds sätzen und Vorschlägen, sowie an der Forderung- daß solche Regelung nur im Wege der Gesetz» gebung erfolgen könne, unverbrüchlich festhaltein

Kaiser Franz Joseph muß sich einer Operation unterziehen, da sich bei ihm ein schmerzhaftes Hämorrhoidalleiden herausgestellt hat. Der Eingriff, bet ganz gefahrlos ist, dürste in bet nächsten Woche vorgenommen werden.

Mederlaude. Bei bet Beratung bes BubgetS deS Aeußeten weist Kamebeck darauf hin, daß die Antwort bet englischen Regierung bezüglich bet Zuckerkonvention im Widerspruch mit der Auslegung dieser seitens der nieder­ländischen Regierung stehe. Der Minister des Aeußeten hält seine Auslegung bet Zuckerkon­vention aufrecht, bie auch bie deutsche Regierung teile. Auf eine Interpellation Ferfs über die Vieheinsuht nach Deutschland erwidert der Minister, Deutschland widersetze sich derOeffnunH der Grenzen. Dan Bhlandt fragt an, ob bie niederlänbische Regierung die Interessen der Südafrikanischen Eisenbahn-Gesellschaft ernstlich wabrnehme. Die Gesellschaft habe nach dev Ansicht kompetenter Personen stets korrekt ge-i handelt.

Frankreich. Ministerpräsident Comber teilte mit, daß er dem Etzbstchof von Besaneon und drn Bischöfen von Orleans und Seez infolge des StaatstatsbescblusseS, daß die Unterzeichnung der Petition zu Gunsten der Kongregationen sich als Mißbrauch darstelle, die Gehälter ge­sperrt habe. ES ist wahrscheinlich, daß nächstens gegen einen vierten Bischof die gleichen Maß­nahmen getroffen werden.

England. Bei der Eröffnung der Sitzung deS Unterhauses bringt Eibfon-BowleS (konser­vativ) den formellen Eintrag ein, das HauS solle sich nach Sitzungsschluß auf Montag ver­tagen zu erneuter Besprechung der Brüsseler Konvention. Bowies führt auS: seit das Hans zuletzt die Frage besprochen habe, seien wichtige neue Tatsachen bekannt geworden. Redner weist daraus hin, daß sich die Frage der Meistbegünstigungsklausel außer in Bezug aus Rußland auch bezügl'ch anderer Nationen er­heben würde. Bowles ersucht die Negierung, dem Hause über diesen Punkt Aufklärung zu geben. Balfour erwidert, das Vorgehen Bowles sei völlig ohne Präzedenzfall, die Gelegenheit sei die ungeeigneteste, diese heiklen inter­nationalen Fragen zu erörtern. Der Premier­minister ersucht darum, daß weder der Handels­minister noch der Unterstaatssekretär des Aus­wärtigen an der Debatte irgendwie teilnehmen sollten.

Rußland. Mit Wissen der Behörden tagte im hiesigen Volksrestaurant am 23. November eine Versammlung von Arbeitern, die über bie Frage ber Verbesserung ber Lage burch Ent­wicklung ihrer beruflichen Selbständigkeit und

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Warum die Buren Frieden schlossen.

(Fortsetzung.)

Hier war eS, wo ich Generalkommandant IßouiS Botha unb andere Führer noch mehr fel» zuvor achten und ehrerbietigen lernte. Sw opferten sich noch im letzten Augenblick für daS Volk. Wiederholt hatte auf der Versammlung fet Vereeiniging sowohl wie schon vorher in Merksdorp vor allem Botha auf das Wohl jdeS Volkes hingewiesen; fottwährend tourte »auch von den Kolonisten gefprochen, d« sich «ns angeschloffen hatten; man hatte beständig Betont, wenn man die englischen Bedingungen fermähme, bann würde das Volk feine persön­liche Freiheit unb fein Eigentum behalt« und endlich Selbstregierung bekommen, unb bie Kolonisten, wenn auch leider! deS Stimmrechtes beraubt, doch frei bleiben. Unb fei Rücksicht darauf opferten bie Führer ihren militärischen Stolz, um für das Volk sorgen zu können unb im staube zu fein, bie Wunden »einigermaßen zu heilen, welche dem Volke ge- schlagen teuren, sagten sie sich: .Wir werden inn8 nicht bedingungslos fibergeben; wir wollen ifeen Abgeordneten empfehlen, bie Vorschläge che» Feindes anzunehmen.'

Al» bie Kriegspartei erklärte nicht unter» zeichnen zu wollen, bamit man sehe, wer bis pn« Ende ansgehalten habe, beschloß man, daß fce Vertreter jedes Landes bie Angelegenheit für sich zuerst besprechen sollten. Kestell be» sichtet

I Ich ging mit ben Freistaatern. Nie werde N) bie Szene vergessen, deren Zeuge ich da Ma». De Wet feste bar; daß keine Aussicht

mehr bestehe auf die Fortsetzung des Streites, unb baß mau nicht in Uneinigkeit auseinander- gehen dürfe, sondern wenn möglich sich auf einen gemeinsamen Beschluß einigen müsse. Ich sehe ihn noch, den unbeugsamen Mann mit seinem durchdringendem Blick, seinem starken Mund und Kinn ich sehe ihn da wie einen Löwen, der in einen Hinterhalt gefallen ist. Er will nicht, er kann nicht, aber er muß den Streit aufgeben. Ich sehe noch bie finsteren Minen ber bisher unbeugsam gebliebenen Offiziere, bie abgeorbnet waren zur Erhaltung ber Unabhängigkeit.

Ich sehe fie noch in bas Leere starren. Ich sehe auf ihren Gesichtem etwas Unbeschreib­liche» eingraben: es ist bie stumme Frage: .Ist baS baS bittere Ende unseres Leidens unb Streiten», unseres Glauben» unb Rufens zu Gott? . . / General de la Reh hatte am vorigen Tage in der Versammlung auSgerusen: .Ihr sprecht von Glauben. WaS ist Glaube? Herr, dein Wille geschehe, nicht ber meine. Ich vernichte mich, wenn Gott es will.' Jetzt erfuhren bie starken Männer, bie das Volk bi» zu diesem Augenblicke geleitet hatten, was diese Wotte bedeuteten.

Wie war man doch zerschmettert!

Ich sah hier Lippen beben von Männern, die nie in ihrem Leben vor einem Feinde ge­bebt hatten. Ich sah da Tränen quillen au8 Augen, bie trocken geblieben waren, als fie ihre teuren Angehörigen in bie Gruft hatten senken sehen ....

Unb bie Männer kamen überein, einig zu bleiben.

Der Bericht, den die Kommission ausge­arbeitet und zur Annahme vorlegte, lautete:

Diese Versammlung hat den Zustand unsere» Landes und Volkes ernstlich erwogen und hat sich vor allem durch folgende Tatsachen be­stimmen lassen:

1. Daß die von den englischen Militär­behörden eingeschlagene Kriegspolitik zu einer völligen Verwüstung des GrundgebieteS beider Republiken, zum Niederbrennen der Wohnsitze und Dörfer, zur Vernichtung aller Existenz- mittel find zur Erschöpfung aller Hilfsmittel geführt hat, welche für den Unterhalt unserer Familien, den Bestand unserer Kriegsmacht unb bie Fortsetzung deS Krieges notwendig find.

2. Daß die Wegsührung unserer gefangenen Familien in die Konzentrationslager zu einem unerhörten Zustand von Leiden unb Krank­heiten geführt hat, so baß in kurzer Zeit un­gefähr 20 000 unserer Sieben bort gestorben find unb bie fürchterliche Aussicht besteht, daß bei Fortsetzung de« Krieges unser ganze» Ge­schlecht auf diese Weise auSfterben würde.

3. Daß die Kaffernstärnme innerhalb unb außerhalb ber Grenzen beider Republiken fast alle bewaffnet find unb an ben Krieg gegen uns teilnehmen unb durch die Serüburfg von Mord- unb allerhand anderen Greueltaten in vielen Distrikten einen unhaltbaren Zustand geschaffen haben. So ist noch unlängst im Vrijheld-Distrikt geschehen, daß 56 Buren auf einmal auf scheußliche Weise ermordet und ver­stümmelt worden find.

4. Daß durch Proklamationen der Feinde, mit deren Ausführung bereits begonnen worden ist, bie noch kämpfenden Buren mit Verlust all

ihrer beweglichen und unbeweglichen Habe unb, so mit vollständigem materiellen Untergang be?, droht find.

5. Daß es dÜrch bie Kriegsnmstände für unS seit langem unmöglich geworden ist, die vielen Tausende, die wir kriegsgefangen machen, festzuhalten, und daß wir so dem britischen Heere verhältnismäßig wenig Schaden zufügen können, während die durch die britische Heeres- macht gefangenen Bürger außer Landes ge­bracht werden; und daß, nachdem der Krieg fast drei Jahre gedauert hat, nur noch ein kleiner Teil von der Streitmacht übrig bleibt, mit ber wir den Krieg begonnen haben.

6. Daß dieser kämpfende Ueberrest, der nur: einen kleinen Teil unseres Volkes ausmacht, gegen eine überwältigende lieber macht des Feinde» zu kämpfen hat und sich außerdem in dem tatsächlichen Zustand von Hungersnot und Entbehrung der nötigsten Lebensbedürfnisse be­findet, und daß wir trotz äußerster Anstrengung und Aufopferung von allem, was uns lieb und teuer war, vernünftigerweise auf einen eventuellen S-eg nicht mehr rechnen tönnen.

Diese Versammlung ist daher der Ansicht, daß kein berechtigter Grund mehr vorliegt, zu erwarten, daß durch eine Fortsetzung de» Krieges das Volk feine Unabhängigkeit erhalten könne, und fie glaubt, daß unter diesen Um­ständen das Volk nicht berechtigt ist, den Krieg fortzuführen, da dies nur zu dem sozialen und materiellen Untergang nicht nur von un» selbst, sondern auch von unseren Nach­komme» führen kann.

(Schluß felatj