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Mittag-Ausgabe
Was den oben erwähnten Fall de« zu liefernden Blumenkohls anbetrifft, so ist dies eine Ware, die, wenn sie nicht sofort verbraucht oder aber wenigstens verarbeitet wird, verdirbt. Die Versteigerung derartiger Sachen erfolgt durch einen für den DersteigerungSort bestellten Gerichtsvollzieher oder einen Austionator.
Zeit und Ort der Versteigerung find rechtzeitig, soweit dies tunlich ist, öffentlich bekannt zu machen. Die Versteigerung s oll zunächst dem Gläubiger angedroht werden; diese Androhung darf nur dann unterbleiben, wenn mit dem Aufschub der Versteigerung Gefahr verbunden ist, d. h. also insbesondere dann, wenn die zu versteigernde Sache, wie im obigen Beispiel der Blumenkohl, dem Verderben ausgesetzt ist. — Von der erfolgten Versteigerung hat der Schuldner dem Gläubiger sofort Mitteilung zu machen. Im Falle der Unterlaflung der Mitteilung ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Gläubiger die betreffenden Gegenstände, also hier z. B. den Blumenkohl, anderweitig bereits verkauft hatte und immer noch glauben durste, daß er denselben noch abnehmen könne. —
Der Verkauf solcher Sachen kann, sofern dieselben einen Börsen- oder Marktpreis haben, auch aus freier Hand, ohne öffentliche Versteigerung erfolgen, jedoch nur durch einen zu solchem Verkauf öffentlich ermächtigten Handelsmakler, einen Gerichtsvollzieher oder einen Auktionator. Der Versteigerungserlös wird, wie bereits gesagt, hinterlegt. Insofern der Schuldner berechtigt ist, den Erlös an Stelle der verweigerten Sachen von der Hinterlegungsstelle zurückzunehmen, fallen ihm die Kosten der Versteigerung zur Last, andernfalls hat der Gläubiger dieselben zu tragen.
Die Verschiedenheit der Lebens? mittelpreise
beleuchtet — so schreibt daS zu Stuttgart erscheinende Zentral - Organ der Konservativen Süddeutschlands, die „Deutsche Reichspost" — eine die 27 größten Gemeinden des Landes be- rückfichtigende Ueberficht (pro Oktober 1902) in Nr. 12 der „Mitteilungen deS König!. Statistischen Landesamts".
Die Markt- und Ladenpreise schwankten für 1 Klgr.:
1. Ochsenfleisch zwischen 1 Ml. 50 Pfg. (Tübingen) 1 Mk. 49 Pfg. (Ulm), 1 Mk. 48 Pfg. (Stuttgart
— vor allem weil fie kein Futter mehr finden und von GraS allein nicht leben könnten. Auch habe die Behauptung, daß die Kommandos immer schwächer würden, nicht widerlegt werden können. Woher sollten nun die enstandenen Lücken ergänzt werden? So erklärte General de la Rey — der General, der nie ein Zeichen von Kleinmütigkeit an Tag gelegt hat —, daß er seit seinen letzten großen Schlachten 300 Mann an Toten, Verwundete und Gefangenen verloren habe, und daß ihm 40 000 Mann berittener Truppen all sein Vieh weggenommen hätten. Generalkommandant Botha wies darauf hin, daß die Engländer 31400 Kriegsgefangene in Händen hätten, von denen bereits 600 gestorben seien, während 3800 unserer Bürger auf dem Schlachtfelde lägen. Wenn der Krieg auf diesem Fuße fortginge, so würden wir doch zuletzt erschöft sein, und eine Möglichkeit zn unterhandeln bestünde dann nicht mehr. General SmutS erklärte: Von rein militärischem Standpunkte aus betrachtet könne man den Krieg noch fortsetzen, 3, 6, vielleicht auch 7 Monate lang, aber der Krieg sei keine mili- tärische Frage, sondern eine Volksfache. Wofür kämpfen wir denn? Etwa um zu kämpfen? um totzuschießen oder totgeschossen zu werden? Nein, um der Unabhängigkeit willen. „Nun denn," setzte er hinzu, „besteht nach menschlicher Berechnung noch irgendwelche Möglichkeit, fie zu retten? DaS ist die einzige Frage, die wir uns vorzulegen haben."
Was man ganz besonders auch hier wieder betonte, war die Lage der Frauen. Viele von ihnen hatten fast nichts mehr anzuziehen und
hatten in dem Kriege schwer auf uns gedrückt — das Los von Präsident Steijn zerriß unS daS Herz.
Nach einigen Augenblicken weiterer Besprechung gingen die Regierungen nach dem Versammlungszelte und legten dort den Bericht der Kommission den Abgeordneten vor.
Es war ein harter Schlag für die Volksvertreter: Ein Schlag, der nicht unerwartet fiel, aber darum nicht weniger betäubend wirkte. Alles stand stumm, wie ein Donnerschlag niedersaust, den man von Augenblick zu Augenblick erwartet hat ... . Die Wolken ballten sich zusammen .... Sie hingen düster und schwer über der Versammlung bis zum Ende der Beratungen.
Präsident SteijnS Gesundheitszustand verschlimmerte sich so, daß er sein Amt als Präsident niederlegen mußte. Er übertrug die Präsidentenschaft dem General de Wet, der an seiner Stelle die Verhandlungen leitete. Die Mehrzahl der Vertreter war von der Erfolglosigkeit weiteren Widerstande« überzeugt, doch versuchte die Minderheit durch sofortige Abstimmung einen Entscheid zu Gunsten weiterer Kriegsführung herbeizuführen — vergeblich.
Auf Seite derer, welche die Fortführung deS Krieges für unmöglich erachteten, wies man darauf hin, daß man vor einer Hungersnot stehe und daß schon der Hunger unS zwänge, Halt zu machen. Auch wurde geltend gemacht, die Pferde seien so rar, daß jetzt schon von zehn Bürgern drei unberitten seien. Auch seien die Pferde, welche man besitze, zu schwach für daS, was man von ihnen verlange,
(Zwischenruf: Eugen Richter!) Ja, Richte« DaS war die einzige Säule, und die ist get borsten über N icht. (Stürmische« Gelächter.) Da« Bürgertum sage ich, die Reaktion könne ihm etwa« ja wehe tun, aber im Grunde genommen sei e« ja Fleisch von ihrem Fleisch. Je mehr sie sich bedroht sähen, je mehr würden die herrschenden Klaffen bemüht fein, sich mit allen Mitteln zu wehren. In den letzten Jahren sei von einigen unter un« die Theorie aufgestellt worden, die Klaffengegensätze milderten sich, in den bürgerlichen Klaffen gebe e« Leute, die Konzessionen zu machen bereit seien. Stehe da« heute schon als eine gewaltige Täuschung fest, so würden die nächsten Jahre jenen Parteigenossen noch mehr Enttäuschungen bringen.' Unter den Gegnern gebe e« dagegen keine, die sich über uns täuschten. Auch die, die mit un« liebäugelten, hätten in un« ihre Todfeinde zu gewärtigen. Man werde un« mit einzelnen Reförmchen ent* gegenkommen, unter Wahrung des Anschein« eine« guten Herzen«, in Wahrheit aber, weil man müsse. Wenn die Arbeitervertreter tagtäglich die sozialen Verhältnisse schilderten, wie fie seien, so müsse man wenigsten« etwa« bewilligen, um fie loS zu werden und andere zu täuschen. Sowie aber die Sozial* demokraten mit prinzipiellen Forderungen kommen würden, die an den Machtverhältnissen rütteln, dann werde man un« mit aller Macht entgegentreten. Hoffentlich seien wir dann so stark, daß wir un« allein genügten. Und dafür zu sorgen mit aller zu Gebote stehenden Krafts sei Aufgabe jede« einzelnen, der unserer großen Sache anhänge."
Wie schmeichelhaft muß doch die Red« Bebel« auf diejenigen Leute wirken, die wie die Wadelstrümpfler und die National-Sozialen mit den Sozialdemokraten „liebäugeln". Die Sozialdemokraten benutzen diese „liebäugelnden" Elemente für ihre Zwecke, bis fie mit ihrer Hilfe die Macht errungen haben, um fie dann zu erdrosseln. Es zeugt von keiner besonderen Selbstachtung der freihändlerischen Parteien, wenn trotz dieser unwürdigen Behandlung, die ihnen die Sozialdemokratie zu teil werden läßt, noch weiter als deren Schrittmacher sich in'« Zeug legen.
Umschau.
Sozialdemokratischer Größenwahn.
Der Abgeordnete Bcbel hat in diesen Tagen in einer Berliner sozialdemokratischen Versammlung eine Rede geholten, in der sich der Größenwahn wiedcripiegelt, der zur Zeit — Dank der entgegenkommenden Behandlung — die Sozialdemokratie beherrscht. Nachgdem der sozialdemokratische Führer unter Hinweis auf Revolutionen in anderen Ländern erklärt hatte, wenn es nicht zum Biegen komme, werde e« zum Brechen kommen, äußerte er nach dem „Vorwärts", in dessen Spalten vermutlich die leidenschaftlichsten Stellen der Bebelschen Rede nach altem Brauch unterdrückt ober doch abge- schwächt worden sind, das Folgende:
„Seit 25 Jahren fei in Deutschlqnd kein einziger politischer Fortschritt gemacht worden, und zwar habe selbst das liberale Bürgertum, das mit uns gemeinsam entsprechende Forderungen hätte stellen können, darauf verzichtet.
mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchham.
Sonntagsbeilage: Jllustrirtes Sonntagsblatt.
Warum die Buren Frieden schlossen
Die erste authentische Darstellung der Ver- Mnblungen in Vereeniging findet sich im Werke te« Feldpredigers Kestell „Präsident Steijn ünd die Freistaater im Krieg mit England", da« dieser Tage als dritter Band des abschließenden Werkes über den Buren krieg „Im Kampf um Südafrika" im Verlag von I. F. Lehmann in München erscheint.
Da« Buch ist nach dem Urteil de« Staatssekretär Reitz da« beste Werk, da« über den Krieg geschrieben worden ist.
Wir können aus dem hochinteressanten Buche schon heute nachstehende Einzelheiten über bte Friedensverhandlungen, bei denen Kestell das Protokoll führte, bringen.
DaS bittere Ende.
Zur Anbahnung von Friedmsverhandlungen toar eine Kommission, bestehend auS den Generalen Botha, de la Reh, de Wet, Hertzog und 6mut«, zu Lord Roberts gesandt worden. Die Verhandlung auf der Grundlage der Selbstständigkeit der Republiken war von England abgelehnt und die Abgesandten gaben einen schriftlichen Bericht über die Verhandlungen. Kestell berichtet darüber:
Daß man schwer enttäuscht war, brauche ich nicht zu sagen. Daß man wenig sagte, läßt sich auch denken. Doch wurden Fragen gestellt in Bezug auf Punkte, die einer Erläuterung zu bedürfen schienen und von der Kommission nach bestem Vermögen beantwortet Jourben
Die Hinterlegung.
(Von unserem juristische» Mitarbeiters
Die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten kommt im Rechtsverkehr «ach zwei Richtungen hin zur Anwendung. Einmal erfolgt fie zur Befreiung be» Schuldners von einer Leistung und das andere Mal zur Sicherstellung, al« Kaution, im Prozeßwege. Da« bürgerliche Gesetzbuch beschäftigt fich hauptsächlich mit der Hinterlegung, welche außerhalb de« Prozesses erfolgt. Danach kann der Schuldner bei einer dazu bestimmten öffentlichen Stelle, der sogenannten Hinterlegungsstelle, für den Gläubiger selbst Wertgegenstände hinterlegen, wenn der Gläubiger im Verzüge der Annahme ist, oder wenn der Schuldner fich in einer nicht auf Fahrlässigkeit beruhenden Ungewißheit über die Person deS Gläubiger« befindet, d. h. wenn der Schuldner im Zweifel ist, wem gegenüber er seine Verbindlichkeiten zu erfüllen hat. Sobald der Schuldner hinterlegt hat, muß er dem Gläubiger bezw. denjenegen Personen, von denen er eine oder mehrere für feine Gläubiger erachtet, davon Anzeige machen. Von dieser Verpflichtüng ist er nur dann befreit, wenn z. B. der Aufenthalt de« Gläubigers nicht bestimmt oder unerreichbar ist. Der Schuldner ist in der Regel befugt, die von ihm hinterlegten Sachen ohne Weitere« zurückzunehmen. Diese« Recht der Rücknahme fällt jedoch fort, wenn der Schuldner der Hinterlegungsstelle gegenüber erklärt, daß er auf das Recht der Rücknahme verzichte, ferner, wenn der Gläubiger der Hinterlegungsstelle die Annahme der Hinterlegung erklärt und endlich, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, durch . welches die Hinterlegung zu Gunsten des Gläubiger« für rechtmäßig erklärt wird.
In allen diesen Fällen wird der Schuldner vvrch die Hinterlegung von seiner Verbindlichkeit in gleicher Weise befreit, wie wenn er zur Zeit der Hinterlegung an den Gläubiger geleistet hätte. Auch wenn die Rücknahme der hinterlegten Sache nicht ausgeschlossen ist, kann per Schuldner^ falls er von seinem Gläubiger init Zwangsvollstreckungsmaßregeln auf Erfüllung feiner Leistungen bedroht wird, den Bläubiger auf die hinterlegten Sache verweilen rnd dadurch die Zwangsvollstreckung von fich persönlich abwenden.
Bei der Hinterlegung hat der Schuldner taS Recht, die Aushändigung der hinterlegten Wertgegenstände an feinen Gläubiger von dem stachweife abhängig machen, daß derselbe ge- jviffen Bedingungen genügt habe. — Die« ist j. B. der Fall, wenn der Schuldner seinerseits
zu Leistung nur Zug um Zug gegen eine Gegenleistung feine« Gläubiger« verpflichtet war.
Die Kosten bä: Hinterlegung fallen dem Gläubiger zur Last, falls der Schuldner nicht etwa die Hinterlegung durch Rücknahme der hinterlegten Sache unwirksam macht.
DaS Recht des Gläubigers auf den hinterlegten Betrag erlischt mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Empfange der Anzeige von der Hinterlegung, falls fich nicht der Gläubiger vorher bei der Hinterlegungsstelle meldet.
Nach Ablauf von 30 Jahren ist der Schuldner zur Rücknahme berechtigt und zwar selbst bann, wenn er auf daS Recht zur Rücknahme verzichtet hat.
Von besonderer Wichtigkeit find die Bestimmungen, welche daS Bürgerliche Gesetzbuch hinsichtlich der Hinterlegung ober beS Ersatzes der Hinterlegung bezüglich solcher Wertobjekte trifft, welche zur Hinterlegung an fich ungeignet find; z. B. von Tieren ober von Verbrauchsgegenständen welche dem Verderben ausgesetzt find.
Entsprechend den Bestimmungen für Hinterlegung von Wertgegenständen, welche ihrer Natur nach nicht ohne Weitere« dem Verderben ausgesetzt sind, wie z. B. kostbare Silber- und Goldfachen, Juwelen, bareS Geld oder Wertpapiere, trifft daS Gesetz auch mit Recht darüber Vorschriften, wie der Schuldner, welcher fich in berechtigtem Zweifel über die Person oder Legitimation des Gläubigers befindet, sich zu verhalten hat, wenn diese geschuldeten Gegenstände zwar bewegliche Sachen sind, sich zur Hinterlegung aber nicht eignen. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Gutsbesitzer verpflichtet ist, eine Waggonladung Blumenkohl zu liefern, und sich bei dem Versuche der Ablieferung herauS- stellt, daß der Gläubiger, in der Rege! also der Besteller, nicht aufzufinden ist, oder aber, daß derselbe vielleicht verstorben und feine Erben, die zur Abnahme verpflichtet bezw. berechtigt sind, nicht legitimiert find. Wenn also in solchen Fällen der Gläubiger im Vorzüge ist, so ist der Schuldner der Ladung, also in unferm vorerwähnten Falle der Gutsbesitzer, berechtigt, den Blumenkohl versteigern zu lassen und den Erlös zu hinterlegen. —
Es war früher sehr zweifelhaft, wie man fich in solchen Fällen zu verhalten habe, namentlich dann, wenn es sich um lebende Tiere handelte, hinsichtlich bereit die Möglichkeit der Aufbewahrung zwar bestand, welche jjedoch sehr erhebliche Kosten verursachte. — In dem Gebiete des preuß. Landrechts war für solche Fälle evtl, die Bestellung eines Sequesters vorgesehen. Doch war in diesem Falle immer die Frage schwer zu lösen, wer die Aufbewahrungskosten insbesondere also z. B. bei 4 Pferden, die ein Gutsbesitzer zu liefern hatte, vorschießen sollte. — Mangels einer solchen Vorschußzahlung konnte es auch nach früherem Rechte zur sofortigen Versteigerung kommen. —
Präsident Steijn machte einige Bemerkungen. Er wies auf die Gefahren dieses Vertrages hin und sprach fich stark gegen die Annahme aus.
General de la Reh bemerkte, daß nun die Volksvertreter einen von drei Wegen zu wählen hätten:
Entweder Fortsetzung des Streites, oder Annahme de« Vorschlages der Britischen Regierung,
oder bedingungslose Uebergabe.
Präsident Steijn erwiderte darauf, eS gäbe noch einen vierten Weg. Nämlich den, daraus zu bringen, daß über die Sache in Europa entschieden werde durch Bevollmächtigte, die wir dahin senden müßten. „Aber", so setzte er in traurigem Tone hinzu, „ich bin wie einer, der feine Todeswunde empfangen hat. Ich kann in dem Kampfe nicht weiter mitkämpfen und habe darum vielleicht auch nicht da« Recht mehr, mitzusprechen. Heute muß ich wegen meiner schweren Krankheit mein Amt niederlegen, und nun ruht die Sache allein in Euren Händen und in denen der Volksvertreter."
Es war bitter, die Worte zu hören: „Ich bin wie einer, der feine Todeswunde empfangen hat." Unsere Herzen zitterten bei dem Gedanken, daß dieser Mann keine Waffe mehr führen könnte. Er hatte in dem langen, bangen Streit Tag für Tag auf der Höhe mutiger Entschlossenheit gelebt. Niemals, selbst bann nicht, als er sah, wie feine Körperkräfte rasch abnahmen, hatte er auch nur einen Schimmer von Verzagtheit an den Tag gelegt, und nun konnte er diesen Kampf nicht mehr mitkämpfen! Viele Dinge
iviertelsährlicher Bezug-pret«: bei der Expedition 2 ML, Erscheint tLgvch außer « Sonn, m» F^ertage».
bei aff-n Postämter» 2,25 V» (excl. Bestellgeld). Sonnabends m Morgen, »md Abend-AuSgab«.
■'■''“‘"'SffÄ'"'’“'’’* Sonnabend, 6. Dezember 1902. *•' -