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Säbel oder Mole?
Zu dieser Frage, die durch die auch von UNS veröffentlichte Resolution der deutschen satisfaktiongebenden Studentenschaft (mit Ausnahme des 8. C.) heute in den akademischen Kreisen unseres Vaterlandes akut geworden ist, ergreift in der „Tgl. Rdsch." ein alter Generalleutnant von Boguslawsky das Wort, indem er vom Standpuntt des Offiziers aus folgendes ausführt:
Die satisfattiongebende Studentenschaft ist uns ungemein sympathisch, aber das kann uns nicht hindern, darzulegen, daß fich die studentischen Versammlungen mit ihren Resolutionen auf einen unrichtigen Standpunft gestellt hat. Sie richteten nämlich an den Kriegsminister das Gesuch, „bei Streitigkeiten zwischen Offizieren und Studenten mehr als bisher für ein auf dem Grundsatz gegenseitiger Gleichberechtigung beruhendes Zusammenwirken der Ehrengerichis- organisation Sorge zu tragen und grundsätzlich bei Austragung von Ehrenhändeln dem Säbel als der ritterlichen Waffe vor der Pistole den Vorrang verschaffen zu helfen". Nur in besonders angeführten Fällen soll zur Pistole gegriffen werden. Das geforderte Zusammenwirken der beiderseitigen ehrengerichtlichen Or- Sanisationen ist deshalb nicht angängig, weil eide auf ganz verschiedenem Boden stehen. Das Ehrengericht der Offiziere ist durch Verordnung des Kriegsherrn eingesetzt und deshalb eine staatlich anerkannte Institution. Das ist das Ehrengericht einer studentischen Verbindung nicht. Weder der Ehrenrat noch das Ehrengericht des Offizierkorps kann aus ein Duell erkennen oder eS beantragen, sondern nur auf Warnung, Entlassung oder Entfernung; das studentische Ehrengericht aber kann sein Votum dahin abgeben, ob ein Austrag durch die Waffen nötig ist. Ein solcher Austrag geschieht auf eigene Verantwortung der betreffenden Offiziere. Wenn Offiziere und Studenten in einzelnen Fällen über einen solchen Austrag verhandelt haben, so hatte diese Verhandlung
49 ötad&brud verboten.)
Verspielt.
Roman von F. Arnefeldt.
(Fortfetzung.)
Seinem Bruder war ich immer ein Dorn im Auge gewesen, ich wußte, er würde mich sofort entlassen und genaue Rechnung über meine Verwaltung fordern. Der Ruin war mir sicher, wenn ich nicht schleunigst Vorkehrungen traf, und mein Plan war schnell gemacht. Ich heizte dem Förster ordentlich ein und bewog ihn, mir die ganze Angelegenheit zu überlasten, dann raunte ich Frau von Rohr zu, Ihr Mann habe den Bruder erschoffen. Sie stoh nach Feldberg und vertraute Erbachs das Geheimnis an; ein heftiger Auftritt zwischen Herrn von Rohr und dem Major von Erbach war die Folge davon. So hatte ich ihn von Weib und Freund getrennt und ganz in meine Hände bekommen."
„Aber Sie konnten doch Herrn von Rohr selbst nicht einreden, daß er seinen Bruder erschaffen habe, wie gewannen Sie denn die große Gewalt über ihn?" fragte der Amtsrichter.
„Durch einen anderen Kunstgriff. Ich redete ihm ein, Herr Wilhelm von Rohr habe das große Vermögen, das er von seiner Frau geerbt, mildm Stiftungen vermacht, ich hätte daS Testament, daS rechtskräftig unterschrieben sei, in meinem eisernen Schrank in Verwahrung und könnte jederzeit damit hervorkommen, wolle es aber ihm zu Gefallen unterdrücken."
„Aber Mann!" rief der Amtsrichter, die Hände zusammenschlagend, „wie konnte Herr Hauptmann von Rohr fich denn so etwas vor- ttden lasten? Ein Testament muß hier bei «ns beim Gericht hinterlegt werden, sonst ist J6 nicht rechtskräftig."
die Waffe des Offiziers. — Der Student dagegen hat die genügende Zeit, fich zum guten Fähter auszubilden.
Alle diese Derhältniste weisen darauf hi», der freien Vereinbarung keine Feffeln anzulegen. Das Duell ist gesetzlich verboten. 68 kann also keine Behörde sagen: diese oder jene Waffe sollt ihr wählen. Zudem ist aber der Kriegsminister, an den daS Gesuch abgehen soll, nicht die richtige Stelle. Einen so großen Wirkungskreis der Kriegsminister in Preußen auch hat, so besitzt er keine Kommandogewalt. Diese hat nur der Kaiser bezw. der Landesherr. Ob dieser als Hüter des Gesetzes dem Offizierskorps für den Verkehr mit anderen Korporationen und Ständen eine derartige Weisung zugehen lasten würde, erscheint nicht wahrscheinlich. Die gute Abficht, die in jener studentischen Resolution liegt, ist nicht zu verkennen, tatsächlich aber würde ihre Verwirklichung darauf hinauslaufen, anderen -Ständen den Komment aufzwingen zu wollen. Daß das Leben nicht wegen kleinlicher Zwistigkeiten aufS Spiel gesetzt werden soll, wie die Resolution sagt, damit'find wir ganz einverstanden. Solche soll man durch paffende Erklärungen beilegen. Schreitet man aber in einer ernsten Sache zum Duell, dann soll man die Leute in der Art des Austrages nicht beschränken.
Umschau.
Zum Tode Krupp'S.
Der Tod Krupp's ist, wie die Mitglieder des Direktoriums der Firma einem Gewährsmann der „Köln. Ztg." erklärten, als die unmittelbare Folge der durch die „Vorwärts"» Artikel hervorgerufenen Erregung zu betrachten; es sei nicht zu bezweifeln, daß ein natürlicher Tod seinem Leben ein Ziel gesetzt habe. Von anderer Seite wird gesagt, daß von ben beim Tode zugegen gewesenen Aerzten eine, Darstellung über den Verlauf der Krankheit und den Tod verfaßt worden sei. Das Schriftstück ist vorlä".fig nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt. Die Feindschaft, mit der Krupp von sozialdemokratischer Seite verfolgt wurde, gründete sich auf dem „patriarchalischen System", daS in seiner Fabrik der Sozialdemokratie den Eingang versperrte. Ihn beschäftigte, abgesehen von dem Streben, sein Unternehmen durch jede zeitgemäße Vergrößerung vorwärts zu bringen, vor Allem der Ehrgeiz, den Arbeitern das Dasein erträglich zu gestalten, eine durchaus zufriedene und treuergebene Arbeiterschaft zu haben. DaS war seine empfindlichste Seite. Es soll ihm Thränen abgepreßt haben, wenn er erfuhr, daß doch der eine oder der andere Arbeiter für den Sozialdemokraten gestimmt habe.
haben sich wiffentlich der Verbreitung falscher Nachrichten schuldig gemacht. Sie haben als schlechter Haushalter mit dem Ihnen anvertrauten Vermögen des Fräuleins von Rohr gewirtschaftet und werden dafür zur Verantwortung gezogen werden."
„Ganz wie Ihnen gefällig ist, Herr Amtsrichter," entgegnete mit einer nochmaligen Verbeugung der Oberverwalter. „Nur eine Bemerkung möchte ich mir erlauben: Was von dem Vermögen deS Fräulein von Rohr fort ist, das kommt nicht wieder. Sie hat aber doch noch genug. Bin ich jetzt Ihr Gegangener oder darf ich mich auf mein Zimmer zurückziehen?"
„Sie dürfen das Letztere, haben fich aber jederzeit zur Verfügung des Gerichts zu halten, zuvor bitte ich aber, das Protokoll zu unterzeichnen," war die Antwort.
Der Protokollführer laS eS mit lauter Stimme vor, Hartung hörte es anscheinend aufmerksam und sehr gelüsten mit an und unterzeichnete es mit fester Hand; der neben ihm stehende Aktuar hörte aber, wie er ein paar Mal leise vor fich hin murmelte: „Derspiell! Verspielt!"
Hoch aufgerichtet verließ er daS Zimmer, nahm aber seinen Weg nicht durch die auf den Vorsaal und die Treppen führende Tür, sondern ging durch das Nebenzimmer, in dem Fräulein von Rohr den Verhandlungen beigewohnt hatte und drückte hinter fich die Tür ins Schloß.
„Was fällt ihm ein?" rief Alice verwundert aufschauend, diese Tür hat keine» AuSgaog weiter. Was hat er vor?"
„Sehen Sie einmal nach, lieber Pfeiffer," gebot der Amtsrichter, und der Protokollführer ging nach der Tür und öffnete sie wieder. I»
ünen rein privaten Charakter. Glaubt ein Ehrenmann einen solchen Weg beschreiten zu muffen, so wählt er die Waffe, die ihm für de» Austrag am passendsten dünft. Ist der Gegner damit nicht einverstanden, so ist eS Sache der Sekundanten und Kartellträger, eine Einigung herbeizusühren. Es ist ihre Sache, bie Pistole oder die blanke Waffe zu acceptieren. Wir haben gegen ben Gebrauch bei letzteren selbstverstänblich gar nichts. Mögen Verbindungen irgend welcher Art einen Komment darin festsetzen. Außerhalb ihres Kreises muß bei Erledigung einer ernsten, Sache vollständige Freiheit herrschen. Das ist daS Wesen des ernsten Duells und nur von einem solchen sprechen wir hier.
Besondere Bestimmungen für die Erledigung von Ehrenhändeln zwischen Studenten und Offizieren zu treffen, erschiene nicht zweckentsprechend, denn eS flieht noch andere ©entfernen in der Welt, welche den Weg des WaffenaustrageS in ernsten Fällen für notwendig halten. Das Offizierkorps zähtt Männer deS verschieden st en Alters und von gereifter Lebenserfahrung, . die Studentenschaft meist junge Leute in ihren Reihen. Es würde eine große Ungleichheit darin liegen, wenn man Offizieren von 40 bis 50 Jahren bei einem Konflikt mit Studierenden den Säbel oktroyieren wollte. Wir schätzen die blanke Waffe ebenfalls sehr hoch, sie aber im Vergleich zur Pistole als die „ritterliche" zu bezeichnen, erscheint verfehlt. WaS ist denn „ritterlich" ? Dem Tode mutig ins Auge sehen, und das geschieht beim Gebrauch der Schußwaffe mindestens in demselben Maße wie bei einem Säbelduell. Ist der eine dem anderen im Gebrauch der Waffe überlegen, so läßt sich das im Pistolenduell eher durch die Bedingungen ausgleichen, als beim Säbelbuell. Was bie Waffengeübtheit betrifft, so wird Schlag- und Stoßfechten auf den Kriegsschulen und auch in den jüngeren Osfizierkorps geübt — neuerdings das Säbelfechten mit Hieb und Stich — es ist aber, tote wir schon früher darlegten, nicht zu erreichen, daß jeder Offizier eine besondere Fertigkeit darin erlangt. Der Osfizier ist heutzutage mit so verschiedenen Dienstztoeigen und so stark beschäftigt, daß dem Säbelfechten nur eine beschränkte Zeit gewidmet werden kann. Wir verkennen den Wert des Fechtens als körperliche Hebung keineswegs, und wünschen jedem Osfizier darin die mögliche Fertigkeit, aber im Felde ficht man nicht wie aus der Mensur. Wenn man sagt, der Offizier muffe doch seine Waffe führen können, so kann man erwidern: so viel als für den Kriegsgebrauch nötig. Im übrigen ist der Revolver ebenfalls
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Hartung zuckte die Achseln. „WaS versteht ein Offizier von solchen Dingen? Und fich zu befragen wagte er nicht auS Angst, man könne Verdacht schöpfen. Wäre die Frau bei ihm geblieben, hätte er sich nicht mit Herr» von Erbach verfeindet, so würde er fich denen vielleicht entdeckt haben und die Wahrheit wäre anS Licht gekommen. Um zu verhindern, daß er fich mit dem Major doch wieder aussöhnte, brachte ich ihn zu dem Prozeß; und machte er einmal Miene, sich gegen meinen Willen aufzulehnen, dann drohte ich ihm, das Testament, das ich aufgehoben, doch publicieren zu lassen. Davor hatte er aber entsetzliche Angst, eS war ihm zuletzt weniger um den Besitz des Geldes als um die Vermeidung des Aufsehens, um die Schande zu tun."
„Auf diese Weise haben Sie meinen unglücklichen Vater in den Tod gehetzt, auf diese Weise sein unerhörtes Testament erschlichen, auf diese Weise auch mich gezwungen, zu Ihren Gunsten gewissermaßen auf den Besitz von Wiesenberg zu verzichten!" rief hastig auS dem Nebenzimmer hervottretenb Fräulein von Rohr, der es unmöglich geworden war, noch länger die stumme Zuhörerin zu spielen.
„Ach, das gnädige Fräulein find auch da!" sagte sich tief verneigend mit spöttischer Höflichkeit der Ober Verwalter. „Sie haben alles gehört. Das erspart Wiederholungen und Auseinandersetzungen; ich werde nun wohl mein Bündel schnüren und Wiesenberg mit dem Rücken ansehen können."
Er verbeugte fich nochmals und drehte fich um, als ob er das Zimmer verlassen wollte, der Amtsrichter rief ihm jedoch zu: „Halt, halt, mein Herr Oberverwalter, so leichten Kaufes dürfen Sie doch nicht davon komme». Sie
mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
Sonntagsbeilage: Jllnftrirtes Sonntagsblatt.
Wie hoch der Kaiser Exzellenz Krupp schätzte, komurt auch darin wieder zum Ausdruck, daß der Monarch fich entschlossen hat, an der Beisetzung teilzunehmen. — Heber die Hntersuchung gegen den „Vorwärts" schreibt ein berliner Blatt: Die Kriminalpolizei, welche die Beschlagnahme des „Vorwärts" in Sachen Krupp durö^efühtt hat, ist in dieser Angelegenheit weiter tätig. ES haben bereits mehrfache Vernehmungen stattgefunden, um den Urheber der Krupp verdächtigenden Meldungen zu ermitteln. Die Hntersuchungsbehörde glaubt dafür Anhalts» punfte zu haben, daß maßgebmde Persönlichkeiten der sozialdemokratischen Parteileitung berettS zur Erkenntnis gekommen find, daß dir Redaktion deS „Vorwärts" sich bei der Aufnahme der Meldung über die Vorgänge auf Capri hätte irreführen lassen. Die öffentliche Anklage ist bisher noch nicht erhoben worden, sondern aus Antrag beS mittlerweile Verstorbenen wurde das Vorverfahren von bei Staatsanwaltschaft eingeleitet, bas auch jetzt weitergesühtt wird. ES liegt nunmehr ausschließlich bei der Staatsanwaltschaft, ob sie auch nach dem Tode Kruppe ein öffentliches Interesse an der Durchführung deS Verfahren» als vorliegend erachtet. Sollte dies nicht der Fall sein, so könnte der Weg der Privatklag« seitens der Wittwe nur dann Erfolg haben, wenn die Anschuldigungen gegen besseres Wisse» erhoben wurden.
Die Kündigung der Handelsverträge.
In der freihändlerischen Presse wird bie Bereitwilligkeit beS Auslandes, mit Deutschland daS bestehende TarifvettragsverhSltnis auf mindestens zehn Jahre zu verlängern, als feststehend betrachtet. Möglicherweise stärkt man von gewissen Auslandskreisen aus diese Meinung; aber daß eine der in Betracht kommenden Regierungen in Bezug hierauf sich bereits bindend ausgesprochen habe, ist entschieden zu bestreiten. HnfereS Erachtens haben die auswättigen Vertragsmächte ein großes Interesse daran, ben Verlauf bet deutschen Zolltarif!)erhanbluugen abzuwarten. Wenn sie, wie bie freihändlerischen Auslandsadvokaten hoffen, resnltatloS bleiben würden, so hätte das Ausland keine Veranlassung, fich über die Verlängerung der laufenden Vetträge Sorge zu machen. Im Gegenteil würde es in vollberechtigtem, nationalen Egoismus die Notlage Deutschlands ausnützen und aufgrund deS alten deutschen Generaltarifs neue Vetträge mit günstigeren Bedingungen fordern. In einem etwaigen Zollkriege würden wir mit unserem zollpolitischen „Kuhfuß" immer den kürzeren ziehen.
Während man bei uns die Regierung drängt, auf die Zolltarifreform zu verzichten und die laufenden Handelsverträge zu verlängern, ist !? - = ........... ' =
demselben Augenblicke stürzte Hattung, der an dem tit der Mitte des Zimmers befindlichen Tisch gestanden und fich da etwas zu schaffen gemacht zu haben schien, der Länge nach, toie vom Blitz getroffen, zu Boden.
Infolge der furchtbaren Aufregung, in welcher er sich befand, hatte ein Herzschlag seinem Leben ein Ende gemacht.
Amtsrichter Fleischmann ordnete an, daß ein Arzt herbeigerufen und daß bis zu dessen Ankunft der Tote in seiner jetzigen Lage belassen würde, sowie daß man dessen Sohn von dem Vorgefallenen in Kenntnis setzte und führte bann Fräulein von Rohr nach ihren Zimmern, wo sie von Frau Doktor Ehrentraut und Leonie schon in großer Aufregung erwartet wurde. Weinend sank sie in die fich ihr entgegen» breitenden Arme ihrer mütterlichen Freundin und vermochte nicht zu sprechen. Der Amtsrichter mußte den Damen Aufklärungen geben, die freilich nur eine Ergänzung dessen waren, was Leonie bereits erfahren hatte. Noch konnte bie große Freude über bie glückliche Lösung aller Wirre» nicht aufkommen. Sie erhielt einen Dämpfer burch bas entsetzliche Gettcht GotteS, bas sich vollzogen hatte.
Frau Doktor Ehrentraut fühtte Alice in ihr Schlafzimmer, entkleidete und bettete sie und mischte ihr einen beruhigenden Trank: Leonie schlich sich leise davon. Sie mußte Hellmuth von Erbach von den stattgehabten Vorfällen benachrichtigen und mußte zuschauen, was aul ihrem arme» Edgar wurde.
/ (Fortsetzung folgt.)
Erscheint tLgüch außer an Sonn- und Feiertagen.
Sonnabends in Morgen- und Abenü-AuSgabe. _ . ■ 37. Jahrs« Druck mrd Verlag: Joh. Ang. Koch, UuiverfitätS-Buchdruckers
Marburg, Markt 2L — Telephon 55.