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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.

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Sonntagsbeilage: Jllnstvivtes Sonntagsblatt.

Marburg

Sonnabend, 9. August 1902. ."* **

' O .äAcorutttg, sxetu *L Lelepyon do.

Erscheint täglich archer cm S«m- und Feiertagen. Sonnabend- m Morgen- und Abend-Ausgabe.

4 £14 Vierteljährlicher Bezugspreis: bei der Expedition 2 Ml., Jv?, lyi . bei alle» Postämtern 2,25 Dir. jercl, Bestellgeld).

/ . Jnsertionsgebühr: die gespaltene Zeile oder deren Raum 10 Pfg. ' r Reclameu: die Zeile 25 Pfg.

37. Jchrg.

Mittag-Ansgave.

Nachdruck verboten)

.... _ , __________v der Zwangswll-

streckung in das Vermögm.

Bon unserem juristischen Mitarbeiter.

Zu den ersten Gcftrberniffm einer geordneten Rechtspflege gehört e8, daß der GlLmüger, der gegen seinen Schuldner ein rechtskräftiges oder ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes llrtell rrstritten hat, auch die entsprechende Forderung tatsächlich von seinem Schuldner einziehe» kann. Das moderne Recht, welches fich im Allgemein» den Grundsätzen der Humanität anzupassen ver­sucht, hat jedoch Vorschriften getroffen, nach denen durch eine Zwangsvollstreckung nicht der vollständige Ruin eines Schuldners herbeige­führt werden kann.

Es gibt deshalb eine Reihe von VermögenS- gegenständen, welche der Pfändung nicht, oder wenigstens nur zum Teck unterliegen. Eine Unbilligkeit gegen den Gläubiger kann in dieser Milde des Gesetzes auch nicht gefunden werden, denn der Gläubiger, welchem die Pflicht obliegt, die Gesetze zu kennen und danach auch ftlbst die Grenze seines Kredits zu bestimmen hat, Weiß, oder muß totff en, daß diese Ausnahmen hinsichtlich der Pfändbarkeit der DermögenS- tzegenstände seines Schuldners bestehen. Hin­sichtlich derselben muß man unterscheiden zwischen Sachen, welche der Pfändung nicht unterliegen und zwischen Forderungen be8 Schuldners, deren Pfändung unzulässig ist. Folgende Älchen find der Pfändung nicht untw- tvorfen:

1. Kleidungsstücke, Betten, Wäsche, Haus­und Küchercherät, Heiz- und Köchöfen, insofern dieselben für den Bedarf des Schuldners oder zur Erhaltung eines angemefseneu Hausstandes unentbehrlich find.

2. Die für den Schuldner, seine Familie und sein Gefinde auf vier Wochen erforder­lichen Nahrungs- Feuerungs- und Beleuchtungs- Mittel oder ein entsprechender Geldbetrag.

3. Bei Schuldnern, welche landwirtschaft­lichen Betrieb haben, die dazu erforderlichen Geräte und Diehstücke, sowie eine Milchkuh, oder nach Wahl des Schuldners gtoet Ziegen oder zwei Schafe nebst dem Futter für den Zeitraum von 4 Wochen.

4. Bei Künstlern, Handwerkern, gewerb­lichen Arbeitern, die zur persönlichen Fort­setzung ist AÄeitstätigkeit unentbehrücheu GegeiMnde.

5. Bei Offizieren, Beamten, Geistlichen, Vehrern an öffentlichen Unterrichts-Anstalten,

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Rechtsanwälten, Notaren. Aerzten, mündlichen oder weiblichen Hellgehülfeu die zur Ver­wendung des Dienstes oder Ausübung des Be­rufs erforderlichen Gegenstände, sowie anständige Kleidung; ebenso ein Geldbetrag, welcher dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil be8 Diensteinkommens oder der Pension für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten Termin der Gehalts- oder Pensionszahlung gleich kommt.

6. Die zum Betrieb einer Apotheke unent­behrlichen Geräte, Gefäße und Waren.

7. Die Bücher, welche zum Gebrauche des Schuldners und seiner Familie in der Kirche und Schule bestimmt find.

8. HaushaltungS - und Geschäftsbücher, Familien-Papiere, Trauringe, Orden und Ordenszeichen, künstliche Gliedmaßen, Brillen und andere, wegen körperlichen Gebrechen not­wendigen Hilfsmittel, z. B. auch künstliche Ge- biffe, endlich,

9. die zur unmittelbaren Verwendung für die Best?ttung eines Familien-Angehörigm des Schuldners bestimmte Gegenstände.

Die Entscheidung darüber, was im einzelnen Falle pfändbar ist oder nicht, liegt zunächst in den Händen des Gerichtsvollziehers, der die Pfändung vorgenommen hat. Gibt der be- treffende Gerichtsvollzieher zu wenitz Gegen­stände frei oder er pfändet zu wenig Gegen­stände, so kann entweder der Schuldner, oder der Gläubiger, welcher fich durch die Handlungs­weise des Gerichtsvollziehers benachteiligt fühlt, über das Verfahren be6 Gerichtsvollziehers Beschwerde einlegen in Form der sogenannten Erinnerung gegen die Avangsvollstreckung. Zuständig für die Entscheidung über diese Er­innerung ist der Amtsrichter des Bezirks, in welchem dieZtoangsvollstreckung vorgenommen ist.

Don besonders großer Wichttgkeit find die Fälle 2 und 5. Danach muß der Gerichtsvoll­zieher regelmäßig in den Händen des Schuldners kleinere Geldbeträge belassen, insoweit der Schuldner oder seine Familie derselben unter allen Umständen benötigen. Daraus geht her­vor, daß Geldbeträge bis zu 50 Mark, welche beim Schuldner vorgefunden werden, in der Regel unpfändbar sind.

Nach der Praxis, wie sie sich im Lauft der Jahre entwickett hat, hat jeder Schuldner darauf Anspruch, daß ihm Kleidungsstücke nftht bloS für den täglichen Gebrauch, sondern auch für Sonn- und Feiertage und für den Winter belasten werden.

6in Schuldner, welcher an Rheumatismus leidet, und neben einem warmen Ueberzieher auch noch einen Pelz besitzt, hat das Recht, die Freilassung des Winterüberzfthers und des PelzeL zu beanspruchen, da für seine individuellen Bedürfnisse beide Kleidungsstücke dringend not-

wendig fhtb. Der Anspruch der unter ,4' be­zeichneten Personen auf Freilaffung von Kleidungsstücken ist noch wettgehender, well nämlich diesen Personen entsprÄhend ihrer Lebensstellunganständige Kleidung* m be­lassen ist, d. h. also eine größere AuzaA von Kleidungsstücken als sie der gewöhnliche Schuldner zu beanspruchen hat.

Von dm Forderungen eines Schuldner«, welche der Pfändung mcht unterworfen stich, find noch folgende hervorzuheben.

1. Der Arbeits- oder Dimstlohn, ftwett derselbe nicht rückständig ift

2. Die auf gesetzlichen Dorschriftm bescher»- dm Alimenten - Forderungen und biejemgen Geldrenten, welche dem Schuldner deshalb von einem Dritten zu ftistm such, well derselbe die Tötung des zur Alimentation des SchuldneiS gesetzlich Verpflichteten verschuldet hat, insoweit diese Rente dm Bettag Mm 1500 Mk. fthrlich nicht übersteigt.

3. Die fortlaufendm Einkünfte, welche ein Schuldner aus Stiftungen oder sonst auf Grund der Fürsorge oder der Freigebigkeit eines Drittm bezieht, insofern der ScHildnrr zur Bestreitung des notdürftigm Unterhalts für sich, seine Ehegattin und feine noch unversorgten Kinder dieser Einkünfte bedarf.

4. Die aus Kranken-, Hülfs- und Sterbe- kaffen, insbesondere aus Kriappschastskastm pt beziehenden Hebungen.

5. Der Sold unb die Invaliden-Pmfion, der Unteroffiziere und Soldaten, da8 gesamte Dienst-Einkommen der Miltärpersonen welche zu einem mobilm Truppenteil, oder zur Besatzung eines in Dftust gestellten Kriegsfahrzeuges ge­hören.

6. Die Pension der.Witwen und Waisen und die ihnm aus Wittwen- und Waiftnkaffm zukommenden Bezüge, die Erziehungsgelder und Studien-Stipendien, auch die Pension invalider Arbeiter.

7. Das Dimsteinkommm der Offiziere, Mlitär-Aerzte, der Beamten, Geistlichen, Äerzte und Lehrer an öffenttichen Anstalten, die Pension oder Wattegelder dieser Personm. Wenn diese Bezüge die Summe von 1500 M. jährlich übersteigen, so ist der dtttte Teil des Mehrbetrags der Pfändung unterworfen.

Die EWUprozeß - Ordnung in der neuen Fassung enthält feine besondere Bestimmung hinsichtlich der dauernd in Privatdiensten ange­stellten Personen. Nach frühere« Rechte war das ganze Gehatt dieser Personm insoweit dasselbe 1500 Mark jährlich übersteigt, pfändbar. Matettell ist diese Bestimmung auch in der neuen Faffung der Civilprozeß-Orimung beibe- halten wordm. Sie ist nur deshalb nicht zu besonderem Ausdrmk gelangt weil nach gegen- wüttigem Recht die Bezüge aller in Privatdienst

beschüftigtm Personm inftweü allgemein de Pfändung untettiegm, als dieselben jähttich 1500 Mark übersteigen. Unbeschräutt ist d« Einkommm aller Schuldner pfändbar, wen» die Pfändung wegm der, den Derwandtm, deq Ehegatten, und dm früherm Ehegattm für dich Zeit nodj Erhebung der Klage mrd daS letzt» vorhergehende Dtettttjahr zu erttchtends, Unterhaltsbeiträge. Daffttbe Mauch hinficht, lich der zu Gunsten eines unehelichen Kindeß von dem Vater für die bezeichnetm Zeittäurm kraft Gesetzes zu entrichtenden Unlerhaltbeiträge, vorausgesetzt, daß der Schuldner zur Bestreitung seines notdürftigsten Unterhaltes und zur Er. füllnng der Unterhaltspflichtm gegen sei« eigenen Verwandten, seine Ehefrau oder sein» frühere Ehefrau dieser Bezüge nicht bedatt-

Unpfändbar fhtb schließlich alle Einkünfte de8 Schuldners, welche zur Bestreitung eine! DimstaufwandeL bestimmt find. Daher ist auch der sogenannte Servis der Offiziere, Militär, ärzte, Militärbeamtm weder der Pfändung unterworfen, noch kommt derselbe bei der Er­mittlung, in welchem Betrage ein Dienstein» kommen der Pfändung unterliegt, in Bettacht. -- -- -----------1

Umschau.

Die Frage eines deutsch-nieder­ländischen Bündnisses

begegnet in den Niederlanden großem Mißtrauen ES find ganz vereinzelte Stimmen, die sich in zustimmen­dem ®mne vernehmen lassen. Wir Deutschen habe» an der Beschleunigung dieser Angelegenheit gar kein Interesse, da die Vorteile, die wir Holland zu bieten hätten, ganz unverhältnismäßig viel größer sind, alS die Vergünstigungen, die uns etwa Holland bei einem solchen Bündnis entgegenbringen könnte. Darum ift es ausschließlich Hollands Sache, das Interesse für diesen Gedanken zu pstegen und die Initiative zn seiner Ausführung zu ergreifen. In verschiedene» deutschen Blättern ist diese Sachlage genügend betont worden. Darauf antwortet jetzt ein einzelnes Blatt das .Utrechter Tageblatt', folgendermaßen:

.Deutschland braucht Schiffe wie das tägliche Brot. Jeder Zuwachs der deutschen Flotte ist freudig zu begrüßen. Wenn nun Deutschland vier Geschwader stellt, und unsere Marine, die unter den Seemächten die achte Stelle einnimmt, kommt hinzu, so könnte dieses fünfte Geschwader, wenngleich nufere Schtfse qualitativ nicht so hoch stehen mögen wie die deutschen, mchtsdestvweniger willkommen sein. Wir würde» selbstverständlich den Bau neuer Schiffe fortsetzen müssen. Ebenso selbstverständlich ist es, daß unser» beiden Flotten, die Nordseeflotte sowohl wie dir indische, mit der deutschen Flotte zusammenwirken müßten. Die Leitung würde allerdings bei der deutschen beruhen müffen. Wir haben aber nie etwas davon vernommen, daß es eine Schande für unseren späteren König Wilhelm II. gewesen wäre, bei Water­loo unter Wellington zu streiten, oder daß dadurch etwa England gegenüber unsere Unabhängigkeit in Gesahr gebracht sei. Etwas dergleichen wäre also auch von einem Zusammenarbeften mit der deutsche» Sötte nicht zu befürchten. Den ersten Schritt beweist ntschland also unsere Marine. Den zweiten unsere Armee, die ein Armeekorps dem deutschen Heere stellt.

(Nachdruck verboten)

Nach Brasilien.

Reisebriefe von Tanera Rio be Janeiro.

(Schluß.)

Rechts unb Rufe stiegen sehr malerische, mit bunten Häusern unb schönen Gärten bedeckte Hügel auf. So bet Morro bo Kastello, de Sto. Antonio, da Gloria, Santa Thereza trab andere. Jetzt führte die Bahn eine Sttecke Lings der Bucht. Herttich! Da lagen der originelle Zuckerhut (Pao b'affucar), einzig in ftiner Art, das Fott S. Joao, Sta Cruz und jein reizender Punkt neben dem anderen. Dann kamen Plätze mit prächtiger Tropenflora, be­sonders den schönen Königspalmen, mit Bambus, blühenden Büschen usw. bewachsen tote der paseo publico, largo do Marehado und andere, Ich bin auch erstaunt, wie viele Denkmäler, mrd unter den neueren einige recht gute, tote Has von Pedro AlvareL Cabral, BrafilienS Hauptstadt besitzt.

MeinBond sühtte am Palais desPräfidenten der Republik vorbei. Wieder ein herrlicher Gatten, nur etwas vernachlässigt. Abermals an die Bah und dann in ein immer freundlicher wettendes Dilleuvietttt. Da waren allerliebste tchr schmuck und reinlich ettcheiueude Familieu- hüuser, selten von einem Mietshaus unter­brochen. Und erst diese reizenden Gatten I Run türmten sich neben mir ine immer höher aufstrebenden Berge do mundo novo, de bona Martha und eines der Wahrzeichen von Rio der Corcodavo auf. Es find wilde Fttskegtt, teilweise mit fast senkrechten Wänden und doch, wo fein zu schroffer Stettabfall ist, mit einer

Vegetation bedeckt, die gar nicht üppiger sein kann. Ich habe so etwas nur aus Ceylon und Java gesehen. Wie ein grüner Sammetteppich zieht es sich hinauf bis zum obersten Gipfel. Alles strotzt vor Ueppigreit, unter Palmen, Bananen, Magnolien, Kacteen usto., oben Laub- bäume, welche ein dichtes Netz von Lianen wie zu einem einzigen Gewebe vereint. Immer wieder boten fich mir Durchblicke auf die ver- schiedenen Berggipftt, auf den Süßwassersee Rodrigo be Freitas, an dem zch auch vorbei­fahre, und auf die Bay. Es ist eine so schöne Gegend, wie ich sie vorher nicht ahnte.

Nun der botanische Gatten. Ah I Das muß man ausrufen, da muß man staunen. Solch' eine Allee von Königspalmen! Die gibt es auf der Erde nicht wieder. Sie ist einzig grvßattig. Auch sonst besitzt der Gatten wunderbare Exemplar; anderer Palmeuatteu, dann Legumin- rosen, Myttaceen, Combrataceen, Mimosen Pigeraceen, Büsche von BambuL, Jpecacuauha und tote sie alle heißen. Ferner find plätschernde Cascaden, Teiche voll Papyrus und Lotos, kühle Grotten und eine Menge von lauschigen Plätzen. Trotzdem kann sich dieser Gatten keineswegs mit denen von Peradenia auf Ceylon, Boiten- zorg auf Java, Calcutta, Madras, HakallL und dem Arttin d'efiay von Algftr vergleichen. Dazu ift er von Rio zu steif unb zu regelrecht angelegt Aber seine Königspalmen find ein unvergleichlicher Schatz, und er ist sehr reinlich und gut gehalten. Ich konnte regelrecht schwärmen, fein Mensch war im Gatten. Bei der Heimfahtt hatte ich wieder entzückende Bilder vor mir. Besonders der Zuckerhut er­schien manchmal zwischen zwei anderen Bergen und außerdem bespült von der blauen Flut so wunderbar, daß es mich förmlich berauschte.

Und doch sollte ich später noch Schöneres schauen. Heute aber ging die Sonne unter und ich kehrte der Verabredung gemäß zu den deutschen Landsleuten zurück.

In der sogenannten Republik, d. h. einem idyllischen Heim von einer Reihe deutschen Junggesellen, war ich zu einem ausgezeichneten Abendtisch geloben. Da herrschte echte deutsche Gemütlichkeit. Das Ausland schweißt unsere Landsleute beffer zusammen als die alte Heimat. Das habe ich an allen Ecken der 6tbe kennen gelernt. Man Witt draußen auch ein besserer Deutscher.

Dann ging es in den ClubGermania". Er besteht schon über 80 Jahre, hat jetzt ein sehr schönes, eigenes Haus mit Gatten und Kegelbahn und witt den Vergleich mit vielen Clubs des Ostends fiegreich bestehen. Bis Mitternacht kegelten und plauderten ton urge­mütlich. Selbst die Damen hietten ft lange aus. Darm wollte ich an Bord derHalle" zurück.Unmöglich; bei Nacht dürfen Sie nicht ohne Polizei-Ettaubnis aus bet Bay fahren. Zollverkwt."

Gut Ich ging in ein Hcftel. Miserables Zimmer, unzählige DtoskitoS, schr viel Schmutz. Das war nicht gerade reizend. Dazu sehr teuer. Am nächsten Morgen erlebte ich ein brafilianischeS Abenteuer. Man hatte einen meiner Koffer aus Versehen mit dem Gepäck anderer Passagiere an Satti) gesendet. Da ihn niemand öffnen konnte, lag er ruhig auf dem Zollamt. Ich fuhr hin, zeigte die daran hängende Adresse, meine Karte, kurz, wies mich als Besitzer aus, erklärte, der Koffer fei irrtüm­lich an Land gekommen, solle auf derHalle" bleiben, und ich bäte, ihn wieder zurücknehmen zu dürftn. Man war sehr freundlich, erkannte

alles an, aberDer Koffer bleibt bis der Beamte erscheint der ihn angenommen hat" Der war aber in der Stadt, weiß Gott wo. Man sendete Boten nach allen Setten, sand ihn nichtWenn er überhaupt nicht kommt, morgen ist Sonntag, da bleibt dft Alfandega (Zoll) geschloffen!"

Dann holen Sie den Koffer übermorgen."

Da ist dieHalle", wohin der Koffer ge­hört, abgereist."

Das hals Alles nichts. Achselzucken war die einzige Antwott. Ich sand aber Rettung in Gestatt eines Beamten, des in Rio fast all­mächtigen Haudelshanft von Hermann Stoetz aus Hamburg. Der sprach nut den Beamten. Nun ging es plötzlich unb mein Koffer wurde ausgehändigt. Die Geschichte hatte aber etwa 4 Stunden gedauert Paciencia! Ich ging in die Candelaria, die Hauptkirche von Rio. Sie ist erst vor kurzer Zett trollenbet worden. Wie einzelne Schriftsteller so sehr von ihr be» geistert sein können, begreife ich nicht. Aller­dings der Architekt hat in dieser, im Jesuiten- stil erbauten Kirche schöne Marmorklmstruttione» geleistet unb das Kunstgewerbe ist z. B. in den sehr geschmackvollen, neuen Bronrethüren von Lopez glänzend vertreten Aber die Malerei ist sehr mäßig, die Attäre, besonders der Haupt- attar können nicht geschmackloser fein, und die unsinnige Verschwendung vergoldeter Rahmen mag dem Negergeschmack entsprechen, künftlettsch ist ste aber nicht.

Jetzt unternahm ich eine Fahtt, die ähnttch herttich auf bet Erde wohl kaum möglich ist. Ich hätte früher nicht gewagt, in solchen Aus­drücken zu schreiben. Wenn man aber fast bi» ganze Erbe kennt, borf man es wagen, west man weiß, wttche Vergleiche gemacht werdet