WMW
, 4
wit km Kreisblatt für die «reife Marburg uud Kirchhain.
Marburg
JK 141
Vergesse niemand, das
erneuern!
> ft 111 Wichtige Beratungen auf innerpolitischem find im Gange, die jeden Deutschei berühren und die er deshalb kennen mutz.
™ 9Tnf hpm topfiipfp hpr rtitfcpTPit tRnfitif
Auf dem Gebiete der äutzeren Politik werden
41
(Nachdruck verboten.)
ra,
397
i Gebiete n nahe
in in
auf die .Oberhefsische Zeitung' bei seinem Briefträger oder dem nächsten Postamt sofort zu
1902. kt«:
er:
*te»
1275 S.
«Ml i H
Ä2.
etti
tb ff- un
vferj. önm» u bd lelbft unga untet- stzteil ’ He» 00 M cht i«
!N Nlä en bii i 26. unter- ;r ein«
Mi: Bor,
'M
besseres Wissen in Beziehung auf einen andern eine unwahre Thatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der -ffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder seinen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird wegen verleumderischer Beleidigung bestraft.
Wenn diese Beleidigung nachteilige Folgen für die VermögenSverhältniffe oder das Fortkommen des Beleidigten gehabt hat, so kann neben der Strafe auf eine an den Beteiligten zu entrichtende Buße bis zur Höhe von 6000 Mark erkannt werden. Im Handelsverkehr werden nun häufig von Konkurrenten unwahre Thatsachen in Bezug aus einen andern Konkurrenten ausgesprochen, um durch dieselben das Publikum dem Gegner zu entfremden und zu veranlassen, daß eigene Fabrikat desjenigen zu kaufen, welcher die Verleumdung in die Welt setzt. Der im Vorstehenden charatterifierte Verleumdungs-Paragraph des Strafgesetzbuches hat nun nicht ausgereicht, um einen wirksamen Schutz gegen geschäftliche Verleumdungen, also insbesondere gegen den unlauteren Wettbewerb zu gewähren. Durch das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes ist nun zunächst verboten, in öffentlichen Bekanntmachungen den Anschein zu erwecken, als ob die Waren eines Händlers oder Fabrikanten ihrer Bezugquelle und Herstellung nach oder aus anderen Gründen besonders vorteilhaft angeboten werden könnten. So z. B. nimmt das Publikum mit Recht an, daß wenn jemand eine gewisse Ware, die eine in Konkurs verfallene Fabrik bisher in vorzüglicher Qualität geliefert hat, im Ganzen vom Konkursverwalter kauft, er diese Ware zu einem außerordentlich billigen Preise und in bester Qualität verkaufen kann. Wenn nun diese öffentliche Behauptung oder Ankündigung des Händlers unwahr ist, wenn derselbe die Ware bei minderwertigen Handwerkern aus schlechtem Material herstellen läßt, so schädigt er durch sein Verfahren seine Konkurrenz in empfindlicher Weise, da er ihr die Käufer ent- ftemdet und zu fich hinüberzieht. Deshalb ist es der benachteiligten Konkurrenz gestattet, auf Unterlaffnng derartiger Ankündigungen zu klagen und auch gleichzeitig Ersatz des nachweisbaren Schadens von demjenigen zu fordern, welcher die falsche Ankündigung gemacht hat.
Daneben kann gegen den Schuldigen auf eine an den Staat zu zahlende Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder auf eine Haft bis zu sechs Monaten erkannt werden. Ebenso muß derjenige, welcher über die Person eines Konkurrenten oder über deffen Erwerbsgeschäst falsche Behauptungen aufstellt, diesem Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden leisten, auch kann er durch gerichtliches Urteil angehalten werden, die Wiederholung oder Verbreitung seiner Behauptungen zu unterlassen. Sind die Behauptungen wider befferes Wiffen aufgestellt, so tritt
Spalier und eine zahllose Menge füllte die Straßen, die die allerhöchsten Herrschaften bei ihrer Fahrt nach dem Palais Schaumburg passierten. Vormittags 11 Uhr fand auf der Großen Wiese im Hofgarten die Parade über das Königshusaren-Regiment statt. Der Kaiser erschien in Begleitung des Kronprinzen. Die Kaiserin begab fich zu Wagen nach dem Paradefelde in Begleitung der Prinzessin Viktoria von Schaumburg-Lippe. Der Kommandeur des Regiments, Oberstleutnant von Hertzberg, begrüßte den Kaiser mit einer Ansprache, in welcher er auf die hohe Ehre hinwies, welche dem Regiment seinerzeit dadurch zuteil wurde, daß Kaiser Wilhelm der Große Chef des Regiments wurde. Redner schloß mit einem dreimaligen, begeistert aufgenommenen Hurra auf den Kaiser.
Se. Majestät hielt darauf folgende Ansprache an das Regiment: „xrie höchste Auszeichnung, die einem preußischen Regiment zuteil werden könne, sei den Bonner Königshusaren Wider-
Grün ringsum standen sie da und bewunderten die landschaftliche Schönheit.
Die schwüle erregte Stimmung war von Hans und Hilde gewichen. Sie sah, daß er ruhiger wurde, als sie ihm unbefangen und gelassen begegnete; er benahm fich fteundlich und höflich zu ihr, wie eS einem Gast seines HauseS zukam, und da sie fich ihrer selbst völlig gewiß fühlte, schwand jede Sorge aus ihrem Herzen.
Nun war eS ja ganz unvermutet schnell und leicht so geworden, wie sie fich als höchster Glück einen späteren Verkehr mit dem einst so heiß geliebten Manne ausgemalt. „Einst" — denn jetzt dursten sie einander nur noch Freunde sein und wenn Hans nur wollte — sie stand für die Reinheit ihrer Gefühle für ihn ein.
Ganz ähnlich waren seine Gedanken. „Wenn sie nur da bleibt, wenn ich sie nur sehen, nur zuweilen mit ihr plaudern kann l Eie wird die Oede um mich her wandeln, ich werde ein Heim haben, wo ich wirllich daheim bin."
In dieser Befriedigung wurde er lebhafter und liebenswürdiger, als es sonst seine Art war; er hatte herzliche Töne für Anna und Fritz, sorgte für des letzteren Behagen und ließ auch für seine Frau einen Lehnstuhl aus der besten Stube der Wirtin herbeischaffen, als Anna äußerte, sie fände die Stühle unbequem.
(Fortsetzung folgt.)
‘Start
Lenzen; ich habe fie noch nie anders als —" „Sie werden Annas Schirm zerbrechen, Herr Assessor!" fiel Hilde ihm ins Wort. „Und übrigens erlauben Sie mir, Ihnen zu sagen, daß ich keinen allzugroßen Respett vor Ihrem Urteil über Damentoiletten habe! Versuchen Sie lieber, uns auf einem anderen Gebiete zu imponieren!"
Sie sagte das heiter und scherzend, und Anna war ihr dankbar, denn Han8 schien bereits Reue zu fühlen und küßte seiner Frau die Hand.
Nach und nach begann Fritz, fich an das Fahren und die rasche Fortbewegung zu gewöhnen. Nach einer Viertelstunde lachten und plauderten alle vier sehr vergnügt und harmlos miteinander.
Nach anderthalbstündiger Fahrt war das neuerdings sehr in Ausnahme gekommene Dorf Kiefern und das am Eingang desselben liegende derzeitige Lieblingsrestaurant der vornehmen Gesellschaft erreicht. Keine Eisenbahn, kein Dampfer führten hierher, der große Strom der Sonntagsgäste kam niemals tn diese Gegend.
Das hübsche kleine Haus mit seinen Veranden lag unmittelbar an einem der Endpunfte der Spreekanäle, wo der Spreewald beginnt — viel prächtiger Baumwuchs, Wiesen und Wasser boten sich den Ankommenden. Boller Freude über die tiefe, wohlige Stille und das satte
entsprechend dem Verleumdungs-Paragraphen des Strafgesetzbuches Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder Gefängnis bis zu einem Jahre ein. Das Gesetz läßt aber auch dem freien richterlichen Ermessen bei Beurteilung aller dieser Strafthaten den freieren Spielraum, insbesondere ist die Festsetzung des Schadens von den sonstigen strengen Vorschriften des Zivilrechtes befreit. Das Gericht kann also auf gründ der Anführungen, welche der Geschädigte macht, die Höhe des demselben entstandenen Schadens gutachtlich feststellen, wodurch für den Beschädigten wenigstens die Führung eines meist langwierigen, komplizierten und kostspieligen ZivilprozefleS vermieden wird — ein Verfahren, welches vor Erlaß des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes nicht möglich war. Von großer Wichtigkeit ist es ferner, daß die Verfolgung derartiger vermögensrechtlicher Ansprüche in erster Instanz bei dem Schöffengericht und zwar im Wege der Privatklage erfolgt. Auf diese Weise haben über den Schaden neben einem gelehrten Richter auch die Schöffen, also 2 Männer aus dem Volke, sehr häufig Kaus- leute, mit zu entscheiden, die in der Lage find, fich auf gründ ihrer eigenen privaten Erfahrungen im täglichen Leben die Bedeutung eines solchen Schadens ohne weiteres llar zu machen. Daö Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes bedeutet deshalb einen wesentlichen Fortschritt in der Rechtsentwickelung.
Eine Geldheirat.
Roman von L. Haidheim.
(Fortsetzung.)
„Wir wollen sehen! Wir sprechen noch nachher darüber — später!" stammelte Hilde.
„Ich will nichts weiter von Dir, als Teilnahme, Verständnis — etwas Freundschaft," drängte er.
Sie schwieg. Anna kam ihnen entgegen.
„Nun, Hilde, was sagst Du, ist der Garten nicht schön? Hast Du fchon gesehen, daß „Villa von Glaichen" am Thor steht? Hans wollte sie „Villa Anna" nennen — aber sein Name Singt so viel schöner und ihm gehört fie dach, er ist der Herr hier und über alles, was ich habe."
Hans' Augenlider zuckten, ein Fältchen wurde zwischen den dunklen Braunen sichtbar.
Dieses ewige (Erinnern an „ihr" Geld! Sie dachte sich ja nichts dabei, aber es traf ihn jedesmal wie ein Nadelstich.
Hilde mußte fich das ganze Haus ansehen, lleberall fand fie es so schön und zweckmäßig eingerichtet, wie fie noch nie etwas Aehnliches gesehen — aber der Luxus war ein übertriebener, ek blieb nichts zu wünschen übrig.
Die arme Anna fühlte fich ganz in ihrem Elemente; fie ersparte Hilde keine Preisangabe,
hielt achtel ladet 2. | er.
Umschau.
Der Kaiser in Bonn.
Ceföttai täglich außer an Werktagen nach Sonn- und Feiertag«. CenetaeSbetlaie: 3tt«ftritte# Sountagsblatt.
D«ck nab Verlag: Iah. Sag. Loch, Universitäts-Buchdrucker«
Marburg, Markt 91. — Telephon 55.
keinen Firmenstempel. Hans nagte an seinem Schnurrbart und sagte auch einmal dazwischen:
„Aber, liebes Kind, laß doch die Sachen durch sich selber wirken, der Preis ist doch keine besondere Zierde!"
Sie lachte nur, die arme Anna! Sie besaß trotz der großen Herzensgüte kein Feingefühl und zu alledem war sie nicht sehr bildungsfähig.
Als fie später in dem bequemen Landauer saßen, war Annas erste Bemerkung: „Gott fei Dank, Gummiräder! Es ist zwar teuer, aber ohne Geld keine Bequemlichkeit!"
Dann erzählte fie Hilde, daß fie bei Kahl- reuth ein Abonnement hätte, worauf er ihr, sobald fie es verlangte, Wagen, Pferde und Kutscher stellte. Und dann erging1 fie sich in Betrachtungen über die relative Billigkeit und die sonstigen Dotteile dieser Einrichtung.
Während der Fahtt sagte Hans, der ihr gegenüber saß, plötzlich: „Woher hast Du eigentlich diesen Hut, Anna? Ich finde ihn abscheulich, Deine Modistin ist eine Person ohne Geschmack."
„Hans! Einen Hut aus dem ersten Pariser Modemagazin findest Du geschmacklos? Weißt Du, daß er hundertundzwanzig Francs gekostet hat?" rief sie beleidigt.
„Für eine Cirkusdame mag er paffen. Nimm Dir ein Beispiel an Fräulein von
zool». tomit- irbun mtlq
allenthalben neue Fäden geknüpft. Der Frei» heitSkampf der Buren hat zu Ungunsten deS tapferen Polles sein Ende gefunden, es mußte der Uebermacht tödlich erliegen und nun interesfiett es natürlich im höchsten Grade, wie fich die Dinge in den Buren« rrpubliken unter britischer Herrschaft gestalten.
Man vermeide deshalb, daß in der Zustel lang der .Oberhesfischen Zeitung' eine Störung «stritt, denn wie bisher wird fie auch in Zukunft ihre Leser über alle wichtigen Tagesfragen kurz, aber schnell und erschöpfend informieren und ihnen jedes Ereignis von Bedeutung so rasch aI8 möglich melden.
Die Expedition der Oberhessischen Zeitung.
Gestern morgen traf das Kaiserpaar Bonn ein und wurde vorn Kronprinzen Kouleur, b?m Prinzen Adolf von Schaumburg- Lippe, dem Korps Borusfia, dem Oberbürgermeister u. a. empfangen. Kriegervereine bildeten
Unlauterer Wettbewerb und Verleumdung.
(Son unferm juristischen Mitarbeiter.)
Der Begriff des unlauteren Wettbewerbes ist schon von altersher bekannt; es hat nur bis zum Erlaß des deutschen Reichsgesetzes vom 27. Mai 1896 zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes noch keine besondere Gesetzesbestimmung bestanden, um dem unlauterenMett- beroerb wirksam zu begegnen. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes mußte zur Abwehr des unlauteren Wettbewerbes auf die Beleidigungs- Paragraphen des Strafgesetzbuchs zurückgegangen werden. Sehr häufig wird die Beleidigung dadurch verübt, daß der Beleidiger in Bezug auf einen anderen eine Thatsache behauptet, welche unwahr, aber geeignet ist, denselben verächtlich zu machen, so z. B.: der Betreffende habe gestohlen, oder die Unwahrheit gesagt oder er habe fich der Militärdienstpflicht gesetzwidriger Weise entzogen. Derartige Beleidigungen verdanken meist ihre Entstehung den nicht kon- trolierbaren Erzählungen dritter Personen, also dem sogenannten Klatsch. Diese Beleidigungen werden an fich hatt bestraft und zwar auch bann, wenn der Beleidiger sogar geglaubt hat, die Behauptung, welche er verbreitet, sei wahr.
Mtartalsthrltcher Bezugsp«« Sei bei Expedition 9 M, bet «Bat Postämtern 9MM. (excl. Bestell ^kd).
Sonbtj Ach tägig« ibeti thei, CasL . auj,
Karte, s Ult ;ttedh 15 h gepÄ (tarnet -rsehq rthch (4391 )2.
tim.
fahren, daß fich der deutsche Kaiser selbst zu seinem Chef ernannt habe. Dvtt drüben stehen die alten Soldaten, die unter ihm ihre Tapferkeit bewahtt und das Reich, wie es jetzt vor euch steht, haben schaffen helfen. Eifett ihnen nach. Sie find euch, den gegenwärtigen Husaren ein lebendi.es Vorbild." Zum Schluffe sprach der Kaiser die Hoffnung aus, daß das Regiment, einmal zum Kampf aufgerufen, wie ein Mann stehen werde.
Alsdann ritt der Kaiser zum Kommandeur, reichte ihm die Hand und nahm seinen Dank entgegen. ES folgte sodann ein zweimaliger Vorbeimarsch des Regiments, das der Kaiser nach beendigter Parade selbst zur Kaserne zurückführte. Hier fand im Kasino ein Frühstück statt. Später nahm der Kaiser einen Vortrag des Grafen von Bülow entgegen. Gegen */,6 Uhr unternahmen die Majestäten, der Kronprinz, der Prinz und die Prinzessin Adolf von Schaumburg-Lippe, sowie die Damen und Herren der Umgebung eine Dampferfahrt rheinaufwärts auf dem Dampfer „Borusfia", der reichen Flaggenschmuck trug; sämtliche Herren waren in Zivil, der Kaiser, der Kronprinz und Prinz Adolf von Schaumburg-Lippe trugen Borusfiacouleur.
Die Regierungsfähigkeit deS Liberalismus.
Die komischen Bemühungen der freisinnigen Preffe, sich als regierungsfähig hinzustellen, haben auch in anderen Blättern zu verschiedenen Betrachtungen Veranlassung gegeben. Die „Köln. Dolksztg." erinnert an den Fürsten Bismarck, der einmal unter ähnlichen Verhältnissen das Zitat gebraucht habe: „Was kannst du armer Teufel bieten" und führt dann namenllich mit Rücksicht auf die Ergüfse der „Voss. Ztg." aus:
„Eine Regierung, die fich auf die liberale Mehrheit stützen wollte, müsse sich erst eine solche aufpäppeln, was vielleicht nach Jahrzehnten, wahrscheinlich aber niemals gelänge. Ein Staatsmann, der es unternehmen würde, eine nationalliberale-freisinnige Reichstags- und Landtagsmehrheit zu fchaffen, müßte ein Don Quixote sein. Wer die Stärke der Agrarbewegung kennt, weiß auch, daß die konservative Partei nicht wie ein Kartenhaus umgeblafen werden kann, und der Sozialdemokratie wie dem Centrum würde erst recht nichts abzunehmen sein. Es ist vollkommen unerfindlich, wie die kleine liberale Minderheit in eine Mehrheit umzuwandeln wäre. Oder will die „Voss. Ztg." vielleicht nach dem Muster Waldeck-Rousseaus die Sozialdemokratie mit hinzunehmen? Glaubt sie, die nationalliberale rheinifch-westsälische Großindustrie und Agrarier wie Graf Oriola mit Bebel und Schippe! in ein Schiff bringen zu können? Dann beneiden wir fie um ihre Glaubensstärke, welche noch die der „Gesundbeter" übertreffen würde. Die „Voss. Ztg." spricht nur von der Linken und der Rechten,
nd t
Diese angeführte Art der Beleidigung wird zur verleumderischen Beleidigung, wenn derjenige, welcher dieselbe ausspricht, gewußt hat, daß die von ihm behauptete Thatsache eine unwahre ist. Das Gesetz bestimmt deshalb: Wer wider