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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marbura uod Kirchhain.
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Donnerstag. 8. Mai 1902. *"* -
Himmelfahrt.
Hin nach oben möcht' ich ziehen, Hin nach meines Baters Haus; Wo die ew'gen Höhen glühen, Wo die Himmelsblumen blühen, Ruhte meine Seele aus.
So hat Max von Schenkendorf einst gesungen. So hallt eS bewußt oder unbewußt wieder in jedes Menschen Brust, weil ein Zug nach oben in ihr lebt. Biel tausend Mächte sind es, die ihn niederziehen. Arbeit und Beruf, des LebenS Sorge und Kamps, des Lebens Leid und Freud drücken ihn nieder, spannen ihn ein in die DieSseitigkeit. Wer aber Ohren hat zu hören, der hört, wie aus den Niederungen des LebenS, aus der Tiefe menschlichen Leids und menschlicher Freude bald leise bald laut, bald in sanften Tönen, bald mit stürmischer Gewalt dar sehnsüchtige Verlangen klingt: Hin nach oben möcht' ich ziehen! Das ist der Zug nach oben, der nie völlig erstickt werden kann. Es ist eine Berücksichtigung des Zuges nach oben, wenn die ästhetische Volksbildung zur Zeit in besondere pflege genommen wird, wenn man dem Volk die edelsten künstlerischen Genüffe zugänglich zu machen bestrebt ist. Solche Bestrebungen verdienen in der That die weitgehendste Förderung. Nur eines darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, daß der Zug nach oben in des Menschen Brust darin seine volle Befriedigung nicht finden kann. Ein Rest ungestillten Sehnens bleibt auch bei all' solcher Verfeinerung und Veredelung des Volkslebens. Erst dann findet der Zug nach oben in des Menschen Brust seine wahre und höchste Befriedigung, wenn die Seele Ruhe gesunden hat in Gott. Jesu Heimkehr zu dem Vater war der größte Triumph seines Lebens. Seine Himmelfahrt zeigt der Menschheit den Weg, auf dem sie zur Stillung ihres tiefsten Sehnens kommt.
Bürgerlicher und militärischer Strafprozeß.
Der Ausgang des Prozesses in Gumbinnen hat wohl allgemein lebhafte Genugthung hervorgerufen. Um so merkwürdiger ist es, daß die »Freisinn. Ztg." diese Gelegenheit zu einer Kritik des Militärprozeßverfahrens benutzt. Sie schreibt nämlich: »Nach unserer Ansicht sollte, wenn kein Dienstvergehen, sondern wie hier ein gemeines Vergehen vorliegt, auch über Militärpersonen im bürgerlichen Gerichtsverfahren abgeurteilt werden. Alsdann würden in diesem Falle Geschworene geurteilt haben.
6 Nachdruck verboten.)
Eine Geldheirat.
Roman von L. H a i d h e i«.
(Fortsetzung.)
„Haben Sie nicht so was ähnliches gedacht? Na, schadet nichts! Ich kenne meine Pappenheimer ! Und der schwärmerischen kleinen Fräuleins haben wir dort bei Ihrem Nachbar zur Rechten — ich bin der linke, und links gehen immer die Bösewichter, Fräulein Ulla — «äso drüben beim Baron Kantrupp hoben wir ein halbe» Dutzend Baronessen, eine noch schwärmerischer al« die andere — noch schwärmerischer als Sie, die Sie nur mit feinen, teuren Stiefelchen harmlos durch den dicken Tau spazieren."
»Und wodurch beweisen meine Nachbarinnen ihre schwärmerische Veranlagung, Herr Oberstleutnant?" fragte Ulla herzlich lachend.
„Sie kämmen sich nie!" versetzte er grimmig.
»Sie frisieren sich —"
„Nie! Ihre Köpfe könnten irgend einem Negerweibe als Modell dienen!"
,O, Herr Oberstleutnant, ich merke schon—" Ulla drohte ihm lachend mit dem Finger. Da huschte auch über sein Gesicht ein helles Lächeln. Er nickte dem etwas bedrückt aussehenden Nachbar zu und tätschelte Ulla mit der braunen, wetterharten Hand.
»Sie find eine kluge kleine Dame! Na, werden uns schon vertragen! Aber nun laufen Sie mal fix davon und ziehen Sie sich trockenes Schuhwerk und andere Strümpfe an, dann können Sie mit Gummischuhen wiederkommen."
Im bürgerlichen Verfahren kann eS auch nicht vorkommen, daß Jemand, der in erster Instanz freigesprochen ist, in der Berufungsinstanz zum Tode verurteilt wird. Hier ist ein Justizmord fast nur durch den zufälligen Umstand abge- wendet worden, daß das Urteil der BerufungS- Instanz wegen formeller Mängel kasfirt werden mußte."
Wir bemerken zunächst, daß der Ausdruck »Justizmord" in diesem Falle durchaus unge- hörig ist, denn dieser Ausdruck wäre nur bann statthaft, wenn die erneute Verhandlung die Unschuld MartenS ergeben hätte, während sie nur ein non liquet ergeben hat. Aber wenn man schon den Ausdruck „Justizmord" für das Urteil vom 20. August v. I» acceptiren wollte, so wüßten wir nicht, wo die mindeste Garantie dafür vorhanden ist, daß ein Geschworenengericht diesen Justizmord nicht begehen könnte, nur daß dann der Justizmord unter Umständen sehr viel schwerere Folgen haben würde. Denn wenn die »Freis. Ztg." sagt, im bürgerlichen Verfahren könne es nicht vorkommen, daß Jemand, der in der ersten Instanz freigesprochen worden sei, in der Berufungsinstanz zum Tode verurteilt werden könnte, so ist dies nur darum richtig, weil das bürgerliche Verfahren für schwere Delikte überhaupt keine Berufungsinstanz besitzt. Und daher meinen wir, daß das Militärprozeffversahren doch günstiger für den Angeklagten liegt, dessen Schicksal im bürgerlichen Prozeß aus eine Karte gesetzt ist.
Nun zu der Forderung, daß gemeine Verbrechen von Militärpersonen der bürgerlichen Rechtsprechung unterliegen sollen. Gerade der Fall in Gumbinnen hat gezeigt, wie wenig wünschenswert ein derartiger Zustand wäre. Denn einmal war hier das gemeine Verbrechen mit einem militärischen verquickt und zweitens war bei der Beweisaufnahme zur Aufklärung des Vorgangs fast unausgesetzt die Erörterung rein militärischer Zustände erforderlich. Wenn man sagt, daß zur Auffassung dieser Verhältnisse die militärischen Richter befähigter waren, als eine Bank von Geschworenen, so thut man den Zivilisten damit gewiß kein Unrecht.
Wir müssen überhaupt gestehen, daß die Besetzung der Kriegsgerichte und Oberkriegsgerichte unS sehr viel glücklicher erscheint, als die der Strafkammern und Geschworenen- Gerichte, weil sie eine Forderung erfüllt, die wir schon längst, bevor die neue Militärprozeßordnung eingeführt wurde, erhoben haben und die Friedberg schon vor einem vollen Menschenalter aufgestellt hat. Diese Forderung besteht in einer verständigen Mischung des Laienelements mit dem juristischen.
„Ja, ja, ich laufe schon!" Ulla merkte nämlich seit einigen Minuten ein großes Verlangen nach ihrem Kaffee.
Sie sah noch, wie der Oberstleutnant ihren Vater unter den Arm nahm.
Später, als sie von ihrem Turmzimmer in den Garten hinab schaute, entdeckte sie die beiden Herren eben auf dem ziemlich steile« Bergabhang, der den Garten abschloß, mit Rosen und Obstbäumen bewachsen war und von dem man eine schöne Aussicht haben mußte. Dort stand der Oberstleutnant, der mit lebhaften Geberden bald hierhin, bald dorthin zeigte, wozu ihr Vater, der jetzt etwas froher aussah, nickte.
Sie beeilte sich, wieder zu den beiden zu kommen; als sie aber »vorschriftsmäßige" Fußbekleidung angelegt, stiegen sie schon wieder herab und sie traf die Herren dann auf einem an der Hasel entlang laufenden Wege.
»Kommen Sie nun mit, kleines Fräulein, wir find hier gleich an meinem Besitztum, s'ist ’ne Nußschale, gerade groß genug für meine arme kleine Frau und mich. Wenn unsere beiden Jungen kommen, überlege ich jedeSmal, ob ich nicht das Dach abdecken soll! Aber sie kosten mich so genug, die Sakermenter —"
Nun standen sie vor einer Hecke, welche ein Türmchen hatte, das beide Gärteü mit einander verband.
Ganz bequem konnten sie hinüber sehen in des Oberstleutnants „Nußschale": ein winziges, uraltes Häuschen, niedrig, mit einem Dach von der Form eines Napoleonhutes, und einer Menge
Bei dem Militärprozeßverfahren wird das Laienelement vertreten durch die an den Kriegsgerichten und Oberkriegsgerichten teilnehmenden Offiziere, das juristische Element durch die Kriegs- gerichtSräte bezw. OberkriegSgerichtsräte. Ein besonderer Vorteil ist noch, daß die Offiziere zwar in juristischer Beziehung Laien, aber in Bezug auf die Würdigung der Begleitumstände des Vergehens Fachmänner find, da ja diese Begleitumstände zum großen Teil sich innerhalb deS militärischen Rahmens abspielen. Dem gegenüber bestehen die Strafkammern lediglich aus Fachjuristen, die häufig von den mit der Straf- that in engem Zusammenhänge stehenden Bedingungen des praktischen Lebens keine Ahnung haben, und die Geschworenen-Gerichte bestehen ausschließlich aus Baien, die oft genug bei der Beurteilung der Rechtsfrage die unglaublichsten „Schwupper" machen.
Wir wollen gewiß nicht verkennen, daß das militärische Prozeßverfahren noch mancherlei Mängel aufweist und daß vor allem auch die Handhabung des Gesetzes manchmal noch recht fehlerhaft ist, weil eben das Gesetz noch ver- hältnißmäßig neu ist. Wenn man aber die Nachteile und Fehler des bürgerlichen Prozeßverfahrens mit denen deS militärischen vergleicht, so dürfte da» bürgerliche dabei nicht sehr gut abschneiden.
Umschau
Zur Ausführung der Bestimmunngen über die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlinge« in Gast- und Schankwirtschaften.
Zur Ausführung der am 1. April d. I. in Kraft getretenen Bestimmungen des Bundesrats über die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen in Gast- und Schankwirtschaften haben die Minister des Innern und für Handel und Gewerbe eine gemeinsame Anweisung erlassen, aus der besonders hervorzuheben ist, daß die Polizeibehörden der Orte mit mehr als 50 000 Einwohner erwägen sollen, ob die regelmäßige, in jeder Woche siebenmal zu gewährende Ruhezeit für Gehilfen und über 16 Jahre alte Lehrlinge nicht über die Mindestdauer von 8 Stunden auf 9 Stunden ausgedehnt werden kann. Bis zum 1. Oktober sollen die Ortspolizeibehörden an die borge- gesetzten Regierungspräsidenten darüber berichten ob eine dahin gehende Polizeiverordnung erlassen worden ist, und welche Umstände etwa zur Abstandnahme von dieser Maßregel geführt haben. Die Bestimmung der Tage, an denen bis zu 60 Mal (im Jahre 1891 bis zu 45
Fenster, an denen blendend weiße Vorhänge wehten und Topfblumen blühten, während von außen Rosen, Gaisblatt und Clematis die Westwand überzogen und die Front mit Wein bewachsen war.
Rings herum lief der Garten, Gemüse aller Art und Blumen vereinigend. Die Wege und Beete waren musterhaft gehalten, kei« Unkraut irgend welcher Art war zu sehe«.
»Ja, freilich, das sah anders aus, als der .Park" von HauS Haselberg! Hinter dem Häuschen stieg derselbe Berg emporg, der den Haselberger Garte« abschloß.
»Da wohne ich nun mit meinem Frauchen seit dem Kriege. Ich war so rheumatisch und der rechte Flügel ist fast lahm — da ging'» nicht mehr," sagte der Oberstleutnant.
In diesem Augenblick that sich die Hausthür auf und eine kleine, alte Dame in einem braunen HauSkleide und mit einer großen weißen Schürze trat heraus. Ihr schönes graues Haar bedeckte ein weißes zierliches Häubchen. Die ganze Erscheinung war eine äußerst sympathische, fein und vornehm, und das Lächeln, mit dem sie die neuen Nachbarn begrüßte, war ein sehr liebenswürdiges.
„Nun seh blos einer diesen Mann!" rief sie in lachender Entschuldigung. »Nicht mal hübsch gemacht hat er sich! Und die Pfeife hat er auch noch mit! Seien Sie herzlichst willkommen, Herr Oberregierungsrat! Und auch Sie, gnädiges Fräulein! Sie begrüße ich mit doppelter Freude, weil ich weibliche Nachbarschaft so sehr entbehre!"
Mal) im Jahre Ueberarbeit im Betriebe zulässig ist, unterliegt stets der eigenen Wahl deS Arbeitgebers. Die Ortspolizeibehöede soll in jedem Gehilfen oder Lehrlinge beschäftigenden Gast- und Schankwirtschastsbetriebe mindestens einmal im Jahre eine ordentliche Revision vornehme«. Außerordentliche Revisionen sollen nach Bedürfnis und insbesondere bann erfolgen, wenn der Verdacht einer gesetzwidrigen Beschäftigung von Gehilfen vorliegt. Neben der Polizeibehörde steht den Gewerbeauffichtkbeamten die Aufsicht über die Ausführung der Bestimmungen des Bundesrats zu. Wenn die Gewerbeaufsichtsbeamten in der RevifionSthätigkeit der Polizeibeamten Mängel wahrnehmen, fo sollen sie hiervon der vorgesetzten Behörde der Polizeibeamten Mitteilung machen. Auf Gehilfen u. s. w. in Wernhandlungen, Kolonialwarengeschäften, Konditoreien, Bäckereien und Brauereien, die nur nebenher oder gelegentlich in einer mit solchen Betrieben verbundenen Schankwirtschast beschäftigt werden, finden die Bestimmungen des Bundesrats keine Anwendung.
Zur Zuckersteuervorlage faßte der Ausschuß des Vereins der Deutfchen Zuckerindustrie in feiner Sitzung am 3. Mai folgende Resolution:
»Der Ausschuß des Vereins der Deutschen Zucker-Industrie erklärt, daß unter allen Umständen eine überstürzte Beschlußfassung über die Brüsseler Konvention sowie über die mit derselben in Zusammenhang stehenden Aender- ungen des Zuckersteuergesetzes im Reichstage zu verhindern sei; vielmehr ist dahin zu wirken, daß eine gründliche Kommisfionsberatung der beiden Vorlagen stattfindet.
Der Ausschuß des Vereins der Deutschen Zucker-Industrie steht auf dem Standpunkte, daß die Annahme der Brüsseler Konvention in der gegenwärtigen Fassung rin unberechenbares Unglück für die Landwirtschaft und Zuckerindustrie bedeuten würde, wenn es nicht gelingt, Rußland zum Beitritt zu bewegen und den lleberzoll auf 8 Mk., pro Doppelzentner zu erhöhen und wenn nicht gleichzeitig die Verbrauchssteuer um mindestens 10 Mk. herabgesetzt und der Verkehr mit künstlichen Süßstoffen auf die Apotheken unter Rezepturzwang beschränkt wird."
Die Ohnmacht der Polen gegenüber einer festen Haltung der Staatsregierung ist im Herrenhause bei der Verhandlung über die Ansiedelungskommisfion sehr deutlich zu Tage getreten. Es ist und bleibt ein wahres Wort, daß, wer im Unrecht ist und sich geschlagen sieht, schimpft. Und so un-
Sie reichte Vater und Tochter ihre kleinen Hände und führte sie in das Haus, dessen Stuben niedrig, klein und einfach, aber unbeschreiblich traulich waren.
Sobald sie ihren Gästen Platz geboten, fragte sie ganz vertraulich: »Er" hat Wohl wieder fürchterlich auf alles geschimpft?"
Und als nun beide lachend bejahten, fuhr sie fort:
„Aha, Sie haben meinen Alten schon durchschaut ! Wenn der nicht schimpfen kann, fühlt er sich krank. Und dabei ist er doch eine fo gute Seele!"
„Den Kuckuck bi« ich! Wenn ich schimpfe, habe ich recht damit!" widersprach „er".
„Alterchen, auf Deinem Tisch liegt eine Depesche. Sie ist soeben angekommen. Sieh doch mal nach, vielleicht ist Fritz versetzt worden."
Neugier in jeder Miene, eilte der Hausherr schleunigst hinaus.
Seine Gattin erzählte inzwischen von ihre» Söhnen.
„Hans ist Regierungsasseffor in Berlin. Haben Sie ihn nicht zufällig kennen gelernt, gnädiges Fräulein?"
Und als Ulla verneinte, meinte die kleine Dame: „Schade! — Und Fritz steht jetzt in Metz. Er ist seit einigen Monaten Oberleutnant — solch ein lieber, herziger Mensch! So lustig und frisch! Hans hat schon mehr von der steifen Reserve des Bureankraten — Gott, das werden Sie ja kennen, Herr Ober- regierungsrat! Die Jugend übertreibt dergleichen leicht —" (Fortsetzung folgt.)