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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marbura uod Kirchhain.

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Donnerstag. 8. Mai 1902. *"* -

Himmelfahrt.

Hin nach oben möcht' ich ziehen, Hin nach meines Baters Haus; Wo die ew'gen Höhen glühen, Wo die Himmelsblumen blühen, Ruhte meine Seele aus.

So hat Max von Schenkendorf einst ge­sungen. So hallt eS bewußt oder unbewußt wieder in jedes Menschen Brust, weil ein Zug nach oben in ihr lebt. Biel tausend Mächte sind es, die ihn niederziehen. Arbeit und Beruf, des LebenS Sorge und Kamps, des Lebens Leid und Freud drücken ihn nieder, spannen ihn ein in die DieSseitigkeit. Wer aber Ohren hat zu hören, der hört, wie aus den Niederungen des LebenS, aus der Tiefe menschlichen Leids und menschlicher Freude bald leise bald laut, bald in sanften Tönen, bald mit stürmischer Gewalt dar sehnsüchtige Ver­langen klingt: Hin nach oben möcht' ich ziehen! Das ist der Zug nach oben, der nie völlig er­stickt werden kann. Es ist eine Berücksichtigung des Zuges nach oben, wenn die ästhetische Volks­bildung zur Zeit in besondere pflege genommen wird, wenn man dem Volk die edelsten künst­lerischen Genüffe zugänglich zu machen bestrebt ist. Solche Bestrebungen verdienen in der That die weitgehendste Förderung. Nur eines darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, daß der Zug nach oben in des Menschen Brust darin seine volle Befriedigung nicht finden kann. Ein Rest ungestillten Sehnens bleibt auch bei all' solcher Verfeinerung und Veredelung des Volks­lebens. Erst dann findet der Zug nach oben in des Menschen Brust seine wahre und höchste Befriedigung, wenn die Seele Ruhe gesunden hat in Gott. Jesu Heimkehr zu dem Vater war der größte Triumph seines Lebens. Seine Himmelfahrt zeigt der Menschheit den Weg, auf dem sie zur Stillung ihres tiefsten Sehnens kommt.

Bürgerlicher und militärischer Strafprozeß.

Der Ausgang des Prozesses in Gumbinnen hat wohl allgemein lebhafte Genugthung her­vorgerufen. Um so merkwürdiger ist es, daß die »Freisinn. Ztg." diese Gelegenheit zu einer Kritik des Militärprozeßverfahrens benutzt. Sie schreibt nämlich: »Nach unserer Ansicht sollte, wenn kein Dienstvergehen, sondern wie hier ein gemeines Vergehen vorliegt, auch über Militärpersonen im bürgerlichen Gerichtsver­fahren abgeurteilt werden. Alsdann würden in diesem Falle Geschworene geurteilt haben.

6 Nachdruck verboten.)

Eine Geldheirat.

Roman von L. H a i d h e i«.

(Fortsetzung.)

Haben Sie nicht so was ähnliches gedacht? Na, schadet nichts! Ich kenne meine Pappen­heimer ! Und der schwärmerischen kleinen Fräu­leins haben wir dort bei Ihrem Nachbar zur Rechten ich bin der linke, und links gehen immer die Bösewichter, Fräulein Ulla «äso drüben beim Baron Kantrupp hoben wir ein halbe» Dutzend Baronessen, eine noch schwärmeri­scher al« die andere noch schwärmerischer als Sie, die Sie nur mit feinen, teuren Stiefelchen harmlos durch den dicken Tau spazieren."

»Und wodurch beweisen meine Nachbarinnen ihre schwärmerische Veranlagung, Herr Oberst­leutnant?" fragte Ulla herzlich lachend.

Sie kämmen sich nie!" versetzte er grimmig.

»Sie frisieren sich"

Nie! Ihre Köpfe könnten irgend einem Negerweibe als Modell dienen!"

,O, Herr Oberstleutnant, ich merke schon" Ulla drohte ihm lachend mit dem Finger. Da huschte auch über sein Gesicht ein helles Lächeln. Er nickte dem etwas bedrückt aus­sehenden Nachbar zu und tätschelte Ulla mit der braunen, wetterharten Hand.

»Sie find eine kluge kleine Dame! Na, werden uns schon vertragen! Aber nun laufen Sie mal fix davon und ziehen Sie sich trockenes Schuhwerk und andere Strümpfe an, dann können Sie mit Gummischuhen wiederkommen."

Im bürgerlichen Verfahren kann eS auch nicht vorkommen, daß Jemand, der in erster Instanz freigesprochen ist, in der Berufungsinstanz zum Tode verurteilt wird. Hier ist ein Justizmord fast nur durch den zufälligen Umstand abge- wendet worden, daß das Urteil der BerufungS- Instanz wegen formeller Mängel kasfirt werden mußte."

Wir bemerken zunächst, daß der Ausdruck »Justizmord" in diesem Falle durchaus unge- hörig ist, denn dieser Ausdruck wäre nur bann statthaft, wenn die erneute Verhandlung die Unschuld MartenS ergeben hätte, während sie nur ein non liquet ergeben hat. Aber wenn man schon den AusdruckJustizmord" für das Urteil vom 20. August v. I» acceptiren wollte, so wüßten wir nicht, wo die mindeste Garantie dafür vorhanden ist, daß ein Geschworenenge­richt diesen Justizmord nicht begehen könnte, nur daß dann der Justizmord unter Umständen sehr viel schwerere Folgen haben würde. Denn wenn die »Freis. Ztg." sagt, im bürgerlichen Verfahren könne es nicht vorkommen, daß Jemand, der in der ersten Instanz freigesprochen worden sei, in der Berufungsinstanz zum Tode verurteilt werden könnte, so ist dies nur darum richtig, weil das bürgerliche Verfahren für schwere Delikte überhaupt keine Berufungsinstanz besitzt. Und daher meinen wir, daß das Militärprozeffversahren doch günstiger für den Angeklagten liegt, dessen Schicksal im bürgerlichen Prozeß aus eine Karte gesetzt ist.

Nun zu der Forderung, daß gemeine Ver­brechen von Militärpersonen der bürgerlichen Rechtsprechung unterliegen sollen. Gerade der Fall in Gumbinnen hat gezeigt, wie wenig wünschenswert ein derartiger Zustand wäre. Denn einmal war hier das gemeine Verbrechen mit einem militärischen verquickt und zweitens war bei der Beweisaufnahme zur Aufklärung des Vorgangs fast unausgesetzt die Erörterung rein militärischer Zustände erforderlich. Wenn man sagt, daß zur Auffassung dieser Verhältnisse die militärischen Richter befähigter waren, als eine Bank von Geschworenen, so thut man den Zivilisten damit gewiß kein Unrecht.

Wir müssen überhaupt gestehen, daß die Besetzung der Kriegsgerichte und Oberkriegs­gerichte unS sehr viel glücklicher erscheint, als die der Strafkammern und Geschworenen- Gerichte, weil sie eine Forderung erfüllt, die wir schon längst, bevor die neue Militärprozeß­ordnung eingeführt wurde, erhoben haben und die Friedberg schon vor einem vollen Men­schenalter aufgestellt hat. Diese Forderung be­steht in einer verständigen Mischung des Laienelements mit dem juristischen.

Ja, ja, ich laufe schon!" Ulla merkte nämlich seit einigen Minuten ein großes Ver­langen nach ihrem Kaffee.

Sie sah noch, wie der Oberstleutnant ihren Vater unter den Arm nahm.

Später, als sie von ihrem Turmzimmer in den Garten hinab schaute, entdeckte sie die beiden Herren eben auf dem ziemlich steile« Bergabhang, der den Garten abschloß, mit Rosen und Obstbäumen bewachsen war und von dem man eine schöne Aussicht haben mußte. Dort stand der Oberstleutnant, der mit leb­haften Geberden bald hierhin, bald dorthin zeigte, wozu ihr Vater, der jetzt etwas froher aussah, nickte.

Sie beeilte sich, wieder zu den beiden zu kommen; als sie aber »vorschriftsmäßige" Fuß­bekleidung angelegt, stiegen sie schon wieder herab und sie traf die Herren dann auf einem an der Hasel entlang laufenden Wege.

»Kommen Sie nun mit, kleines Fräulein, wir find hier gleich an meinem Besitztum, s'ist ne Nußschale, gerade groß genug für meine arme kleine Frau und mich. Wenn unsere beiden Jungen kommen, überlege ich jedeSmal, ob ich nicht das Dach abdecken soll! Aber sie kosten mich so genug, die Sakermenter"

Nun standen sie vor einer Hecke, welche ein Türmchen hatte, das beide Gärteü mit einander verband.

Ganz bequem konnten sie hinüber sehen in des OberstleutnantsNußschale": ein winziges, uraltes Häuschen, niedrig, mit einem Dach von der Form eines Napoleonhutes, und einer Menge

Bei dem Militärprozeßverfahren wird das Laien­element vertreten durch die an den Kriegs­gerichten und Oberkriegsgerichten teilnehmenden Offiziere, das juristische Element durch die Kriegs- gerichtSräte bezw. OberkriegSgerichtsräte. Ein be­sonderer Vorteil ist noch, daß die Offiziere zwar in juristischer Beziehung Laien, aber in Bezug auf die Würdigung der Begleitumstände des Vergehens Fachmänner find, da ja diese Begleitumstände zum großen Teil sich innerhalb deS militärischen Rahmens abspielen. Dem gegenüber bestehen die Strafkammern lediglich aus Fach­juristen, die häufig von den mit der Straf- that in engem Zusammenhänge stehenden Be­dingungen des praktischen Lebens keine Ahnung haben, und die Geschworenen-Gerichte bestehen ausschließlich aus Baien, die oft genug bei der Beurteilung der Rechtsfrage die unglaublichsten Schwupper" machen.

Wir wollen gewiß nicht verkennen, daß das militärische Prozeßverfahren noch mancherlei Mängel aufweist und daß vor allem auch die Handhabung des Gesetzes manchmal noch recht fehlerhaft ist, weil eben das Gesetz noch ver- hältnißmäßig neu ist. Wenn man aber die Nachteile und Fehler des bürgerlichen Prozeß­verfahrens mit denen deS militärischen ver­gleicht, so dürfte da» bürgerliche dabei nicht sehr gut abschneiden.

Umschau

Zur Ausführung der Bestimmunngen über die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlinge« in Gast- und Schank­wirtschaften.

Zur Ausführung der am 1. April d. I. in Kraft getretenen Bestimmungen des Bundesrats über die Beschäftigung von Gehilfen und Lehr­lingen in Gast- und Schankwirtschaften haben die Minister des Innern und für Handel und Gewerbe eine gemeinsame Anweis­ung erlassen, aus der besonders hervorzu­heben ist, daß die Polizeibehörden der Orte mit mehr als 50 000 Einwohner erwägen sollen, ob die regelmäßige, in jeder Woche siebenmal zu gewährende Ruhezeit für Gehilfen und über 16 Jahre alte Lehrlinge nicht über die Mindestdauer von 8 Stunden auf 9 Stunden ausgedehnt werden kann. Bis zum 1. Oktober sollen die Ortspolizeibehörden an die borge- gesetzten Regierungspräsidenten darüber berichten ob eine dahin gehende Polizeiverordnung er­lassen worden ist, und welche Umstände etwa zur Abstandnahme von dieser Maßregel geführt haben. Die Bestimmung der Tage, an denen bis zu 60 Mal (im Jahre 1891 bis zu 45

Fenster, an denen blendend weiße Vorhänge wehten und Topfblumen blühten, während von außen Rosen, Gaisblatt und Clematis die West­wand überzogen und die Front mit Wein be­wachsen war.

Rings herum lief der Garten, Gemüse aller Art und Blumen vereinigend. Die Wege und Beete waren musterhaft gehalten, kei« Unkraut irgend welcher Art war zu sehe«.

»Ja, freilich, das sah anders aus, als der .Park" von HauS Haselberg! Hinter dem Häuschen stieg derselbe Berg emporg, der den Haselberger Garte« abschloß.

»Da wohne ich nun mit meinem Frauchen seit dem Kriege. Ich war so rheumatisch und der rechte Flügel ist fast lahm da ging'» nicht mehr," sagte der Oberstleutnant.

In diesem Augenblick that sich die Hausthür auf und eine kleine, alte Dame in einem braunen HauSkleide und mit einer großen weißen Schürze trat heraus. Ihr schönes graues Haar bedeckte ein weißes zierliches Häubchen. Die ganze Erscheinung war eine äußerst sym­pathische, fein und vornehm, und das Lächeln, mit dem sie die neuen Nachbarn begrüßte, war ein sehr liebenswürdiges.

Nun seh blos einer diesen Mann!" rief sie in lachender Entschuldigung. »Nicht mal hübsch gemacht hat er sich! Und die Pfeife hat er auch noch mit! Seien Sie herzlichst will­kommen, Herr Oberregierungsrat! Und auch Sie, gnädiges Fräulein! Sie begrüße ich mit doppelter Freude, weil ich weibliche Nachbar­schaft so sehr entbehre!"

Mal) im Jahre Ueberarbeit im Betriebe zulässig ist, unterliegt stets der eigenen Wahl deS Ar­beitgebers. Die Ortspolizeibehöede soll in jedem Gehilfen oder Lehrlinge beschäftigenden Gast- und Schankwirtschastsbetriebe mindestens einmal im Jahre eine ordentliche Revision vor­nehme«. Außerordentliche Revisionen sollen nach Bedürfnis und insbesondere bann erfolgen, wenn der Verdacht einer gesetzwidrigen Be­schäftigung von Gehilfen vorliegt. Neben der Polizeibehörde steht den Gewerbeauffichtkbeamten die Aufsicht über die Ausführung der Bestimm­ungen des Bundesrats zu. Wenn die Gewerbe­aufsichtsbeamten in der RevifionSthätigkeit der Polizeibeamten Mängel wahrnehmen, fo sollen sie hiervon der vorgesetzten Behörde der Polizeibeamten Mitteilung machen. Auf Ge­hilfen u. s. w. in Wernhandlungen, Kolonial­warengeschäften, Konditoreien, Bäckereien und Brauereien, die nur nebenher oder gelegentlich in einer mit solchen Betrieben verbundenen Schankwirtschast beschäftigt werden, finden die Bestimmungen des Bundesrats keine Anwendung.

Zur Zuckersteuervorlage faßte der Ausschuß des Vereins der Deutfchen Zuckerindustrie in feiner Sitzung am 3. Mai folgende Resolution:

»Der Ausschuß des Vereins der Deutschen Zucker-Industrie erklärt, daß unter allen Um­ständen eine überstürzte Beschlußfassung über die Brüsseler Konvention sowie über die mit derselben in Zusammenhang stehenden Aender- ungen des Zuckersteuergesetzes im Reichstage zu verhindern sei; vielmehr ist dahin zu wirken, daß eine gründliche Kommisfionsberatung der beiden Vorlagen stattfindet.

Der Ausschuß des Vereins der Deutschen Zucker-Industrie steht auf dem Standpunkte, daß die Annahme der Brüsseler Kon­vention in der gegenwärtigen Fassung rin unberechenbares Unglück für die Land­wirtschaft und Zuckerindustrie bedeuten würde, wenn es nicht gelingt, Rußland zum Beitritt zu bewegen und den lleberzoll auf 8 Mk., pro Doppelzentner zu erhöhen und wenn nicht gleich­zeitig die Verbrauchssteuer um mindestens 10 Mk. herabgesetzt und der Verkehr mit künstlichen Süßstoffen auf die Apotheken unter Rezeptur­zwang beschränkt wird."

Die Ohnmacht der Polen gegenüber einer festen Haltung der Staats­regierung ist im Herrenhause bei der Verhand­lung über die Ansiedelungskommisfion sehr deutlich zu Tage getreten. Es ist und bleibt ein wahres Wort, daß, wer im Unrecht ist und sich geschlagen sieht, schimpft. Und so un-

Sie reichte Vater und Tochter ihre kleinen Hände und führte sie in das Haus, dessen Stuben niedrig, klein und einfach, aber unbeschreiblich traulich waren.

Sobald sie ihren Gästen Platz geboten, fragte sie ganz vertraulich: »Er" hat Wohl wieder fürchterlich auf alles geschimpft?"

Und als nun beide lachend bejahten, fuhr sie fort:

Aha, Sie haben meinen Alten schon durch­schaut ! Wenn der nicht schimpfen kann, fühlt er sich krank. Und dabei ist er doch eine fo gute Seele!"

Den Kuckuck bi« ich! Wenn ich schimpfe, habe ich recht damit!" widerspracher".

Alterchen, auf Deinem Tisch liegt eine Depesche. Sie ist soeben angekommen. Sieh doch mal nach, vielleicht ist Fritz versetzt worden."

Neugier in jeder Miene, eilte der Hausherr schleunigst hinaus.

Seine Gattin erzählte inzwischen von ihre» Söhnen.

Hans ist Regierungsasseffor in Berlin. Haben Sie ihn nicht zufällig kennen gelernt, gnädiges Fräulein?"

Und als Ulla verneinte, meinte die kleine Dame:Schade! Und Fritz steht jetzt in Metz. Er ist seit einigen Monaten Ober­leutnant solch ein lieber, herziger Mensch! So lustig und frisch! Hans hat schon mehr von der steifen Reserve des Bureankraten Gott, das werden Sie ja kennen, Herr Ober- regierungsrat! Die Jugend übertreibt der­gleichen leicht" (Fortsetzung folgt.)