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mit dem Krersvlatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

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Sonntagsbeilage: Jllustrirtes Sonntagsblatt.

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Vierteljährlicher Bezugspreise btt oer ExpÄition 2 Wk., bei allen Postämtern 2,25 Mk. <excl. Bestellgeld).

Jnserttonsgebührr die gespaltmeZeile oder deren Raum 10 Pfg, Reklamen: die Zeile 25 Pfg.

Marburg

Sonntag, 7. Mai 1905.

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck und Verlag- Joh. Aug. Koch, UmvcrsitätS-Buchdruckerei 40. Jahrg.

Marburg, Markt 21. Telephon 55.

Erstes Blatt.

Kriegervereine und Flottenverein, i Kürzlich hatte der Vorstand des Deiltschen Kriegerbundes eine Erklärung an die einzelnen Verbände und Vereine erlassen, dahingehend, daß der Eintritt in den Deutschen Flottenverein nur dann korporativ erfolgen möge, wenn sämtliche Vereinsmitglieder damit einverstanden seien. Ver- schiedentlich war, namentlich von flottenvereins- feindlichen Zeitungen diese Erklärung dahin aus- tzelegt worden, als sei man gegen den Eintritt juub den Flottenverein überhaupt. Deshalb sucht Las Organ der Deutschen Landes-Kriegerver- bände, dieKysfhäuser-Korrespondenz" jetzt an­läßlich der Preßerörterungen, welche die Spitz- Marke trugenDer Kriegerbund aeaen den Flot» jtenverein", der etwaigen mißverständlichen Stuf- ifaffung entaegenzutreten, als ob die Kriegerver- eine dem'Wottenverein den Fehdebandschuh hin- gcworfen hätten. Tie Korrespondenz schreibt:

Nicht f,Kriegervereine gegen den Flottenver- ein", sondernKriegervereine und Flottenverein" müßte die Ueberschrift einer den Krieaervereinen wenig freundlichen Zeitungsnachricht lauten, wonach der Kriegerbund sich daaeaen ausge­sprochen haben soll, daß Kriegervereine geschlos­sen dem deutschen Flottenverein beitreten. Der Tatbestand ist folgender: Die Organe des deut- scheu Flottenvereins hatten sich an die Krieger­verbände und -vereine gewandt, um sie zum kor­porativen Eintritt in den Flottenverein zu ver­anlassen. Hieraus ist an verschiedenen Stellen Mißhelligkeit und Hader entstanden. Unter an­derem waren Zweifel darüber aufaetaucht, ob der Flottenverein. als politischer Verein anzusehen wäre. In diesem Falle dürften natürlich Krie- gNtkereim! als solche ihm nicht angehören, weil jpÄWsche Erörterungen in den Krieaervereinen ausgeschlossen sind. Bei der Wichtigkeit der Frage hat sich der Gesamtvorstand des Deutschen Kriegerbundes in seiner Sitzung vom 24. Januar L. I. mit ihr beschäftigt. Der Gesamtvorstand läßt es dahingestellt, ob der Deutsche Flottenver- ein als politischer Verein anzusehen sei oder nicht, da die Entscheidung hierüber nicht Sache des Deutschen Kriegerbundes sei. Der Vorstand hat indes nicht außer Acht lassen können, daß die Stellung der bürgerlichen Parteien zum Deutschen Flottenverein verschieden ist; die einen sind seine begeisterten Verehrer, den anderen gehen seine Forderungen zu weit, wieder andere verurteilen feine Bestrebungen. Da nun die Kriegervereine sich aus allen bürgerlichen Par- ' ieien zusammenfetzen, so darf nach der Meinung des Gesamtvorstandes wegen der Einigkeit im Verein nut dann der Beitritt eines Vereins zum Flottenverein erfolgen, wenn alle Mitglieder da- mit einverstanden sind. Sodann wurde in der Beratung darauf hingewiesen, daß der Beitritt hum Flottenverein den Vereinen Kosten verur­sacht. Da es nun erfahrungsgemäß den Krieger­vereins-Organisationen schwer wird, ihre auf die Unterstützung notleidender Kameraden und deren Hinterbliebenen gerichteten Ausgaben " erfüllen, so bat der Gesamtvorstand die Erwartung aus-

Dcr Tod König Friedrich Wilhelms IV.

von Preußen

erfährt eine ergreifende Schilderung durch den Prinzen Kraft zu Hohenlohe-Ingelfingen, den Flügeladjutanten des Königs, in dem von unS wiederholt erwähnten zweiten Band von dessen inhaltreichen Aufzeichnungen (Aus meinem Le- ben", Berlin. E. S. Mittler u. Sohn, Preis 7.50 Mark): . . . Der erste Tag des neunten Jahres 5(1861). Der Potsdamer Morgennebel fror zu einem kurzen Schneefall, bis sich die Sonne Bahn brach und blutigrot und schrecklich schön zu den Fenslern des Sterbezimmers hereinschien.

Dec Zustand des Königs blieb genau der- selbe, wie er um sieben Uhr gewesen. Die Mattigkeit schien eine längere Lebensdauer un­möglich zu machen, und dennoch lebte der arme Herr von Sekunde zu Sekunde. Aus Sekunden wurden Minuten, aus Minuten Stunden. End­lich, um halb zehn Uhr etwa fing der König an, gleichmäßiger zu atmen, hörte auf zu röcheln. Der Kampf machte eine Pause. Der König schlief ein.

Jetzt erklärten es die Aerzte für nötig, daß in dem Krankenzimmer so wenig Personen, wie möglich blieben, damit nicht zu blei Sauerstoff absorbiert werde. Hoffnung gaben sie nicht, aber sie eröffneten, daß neue Anzeichen des Todes­kampfes zu erwarten seien, ehe es zu Ende ginge. Sie hofften daher, den Regenten und die König­liche Familie rechtzeitig benachrichtigen zu kön­nen, wenn diese sich m den dem Krankenzimmer benachbarten Gemächern von Sanssouci aufhalten swollten. Es räumte also die ganze Familie und sLas Gefolge das Zimmer, in dem nur die-

gesprochen, daß die Kriegervereine in erster Linie ihre Kräfte in den Diensi des Kriegervereinswe­sens stellen. Diese Auffassung toirb jeder billi­gen, der die Dinge unbefangen prüft. Der Ge­samtvorstand hat deshalb beschlossen, daß die Lan­des-, Provinzial-, Regierungsbezirks- und Kreis- verbände davon absehen sollten, bei den ihnen unterstellten Vereinen für den korporativen Bei­tritt zum Deutsasen Flottenverein zu werben. Ausdrücklich aber ist hinzugefiigt, daß, wenn ein Verein aus freien Stücken als korporatives Mit- glied beitrete, so könne ihm dies nicht verwehrt werden. Der Gesamtvorstand hat danach klipp und klar betont, daß es in den nationalen Auf- gaben des Kriegervereinswesens liege, ebenso wie der Deutsche Flottenverein dafür einzutreten, daß das Verständnis für die Notwendigkeit einer starken Flotte im Volke geweckt und daß unsere Flotte möglichst bald zu einem ausreichenden Schutze deutschen Handels und deutscher In­dustrie und einem machtvollen Hilfsmittel der deutschen Fnedenspolitik ausgebaut werde. Es wurde ferner baru.tf hingewiesen, daß nicht allein das Blatt des Deutschen Kriegerbundes, diePa­role", sondern sämtliche deutschen Krieaerzeituu- gen und alle deutschen Landes-Kriegerverbände bisher in diesem Sinne eifrig tätig gewesen sind und auch künftig tätig fein werden."

Umschau.

Gesetz, betreffend Abänderung der Wehrpflicht.

Mr Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichs­tags, was folgt:

Art. I. Au Stelle des ersten Absatzes des Artikel 59 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 (Bundesgesetzbl. 1871 Nr. 16) tritt folgendes:

Jeder wehrfähige Deutsche gehört sieben Jahre lang, in der Regel vom vollendeten zwanzigsten bis zum t-ginnendeu achtundzwanzigsten Lebens­jahre, dem stehenden Heere, die folgenden fünf Lebensjahre der Landwehr ersten Aufgebots, und fodann bis zum 31. März des Kalenderjahrs, in welchem das neununddreißigste Lebensjahr vollen- det wird, der Landwehr zweiten Aufgebots an.

Während der Dauer der Dienstpflicht im stehenden Heere sind die Mannschaften der Kaval­lerie und reitenden Feldartillerie die ersten drei, alle übrigen Mannschaften die ersten zwei Jahre zum ununterbrochenen Dienst bei den Fahnen ver- pflichtet.

Art. II. § 1. Im Falle notwendiger Ver­stärkungen können auf Anordnung des Kaisers die nach der Bestimmung des Artikels I letzter Absatz zu entlassenden Mannschaften im aktiven Dienst zurückbehalten werden. Eine solche Zurück­behaltung zählt für eine Hebung in sinngemäßer Anwendung des letzten Absatzes des § 6 des Ge­setzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegs­dienste, vom 9. November 1867 (Bundesgesetz­blatt 1867 S. 131).

§ 2. Mannschaften der Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und

nigiu, die Aerzte, Snethlage und die nötige Be­dienung beim Sterbenden blieben.

Um Wölf Uhr gab ich meinen Dienst an Rauch ab. Ich fühlte mich sehr krank ... Als mich mein Diener um halb zwölf Uhr abends weckte, kam die Nachricht auch, daß Dr. Böger den Regenten habe holen lassen. Ich eilte zum König.

Es hatte sich nach elf Uhr wieder das Röcheln eingestellt. Krampfhafte Bewegungen des Kopses und eine sichtbare Erschlaffung in den Gesichtszügen zeigten an, daß die Lebenskraft den Kampf aufgegeben habe. Da sagte einer von den Atzrzten zur Königin:Ich hoffe, daß Seine Majestät nun endlich bald erlöst fein werden." So entsetzlich war der Kampf, daß man selbst der Königin gegenüber sagen durfte, man hoffe, der von ihr geliebte Gemahl werde bald sterben, ja noch mehr, daß dies die einzige hier richtig an­gebrachte Ausdrucksweise war.

Die Königin, welche seit dem einunddreißigsten Dezember um fünf Uhr nachmittags das Bett des Königs nur wenige Mal auf fünf Minuten verlassen und nur eine halbe Tasse Kaffee zu sich genommen hatte, kniete stumm nickend am Bett des Königs nieder. Der Regent war anwesend und stand am Fußende des Bettes, den König ansehend. Die Mitglieder der Königlichen Fa­milie kamen allmählich wieder an. Einzelne kamen zu spät aus Potsdam. Auch die Hof- damen erschienen, selbst Gräfin Dönhoff, so krank sie auch war. Wieder gruppierte sich alles, wie <*r t das Ende der vergangenen Nacht.

Ich konnte noch einmal das lebende Antlitz des verehrten Mannes und Königs sehen, dem ich das Glück hatte, so nahe zu stehen, und der mich

reitenden Feldartillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Land­wehr ersten Aufgebots nur drei Jahre.

§ 3. Mannschaften der Landwehrinfanterie können während der Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebots zweimal zu Hebungen im be­sonderen, aus Mannschaften des beurlaubten- standes gebildeten Formationen auf acht bis vierzehn Tage, vom Tage des Eintreffens beim Truppenteil an gerechnet, einberufen werden.

Die Landwehrkavallerie wird im Frieden zu Hebungen nicht herangezogen.

Die Landwehrmannschaften aller übrigen Waffengattungen üben in demselben Umfange wie die der Infanterie in besonderen Formati­onen oder im Anschluß r/.t die betreffenden Linien- ttuppenteile.

§ 4. Die Zeit für die Hebungen der Per­sonen des Beurlaubtenstandes ist unter mög­lichster Berücksichtigung der Interessen der bür­gerlichen Berufskreise, namentlich der Erntever­hältnisse, festzusetzen.

Art. III. § 5. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1905 in Kraft.

Zu dem gleichen Zeitpunfte treten die Bestim­mungen im § 6 Abs. 2 und im § 7 Abs. 4 und 5 des Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, vorn 9. November 1867, sowie im Artikel I des Gesetzes, betreffenb Aenderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888 außer Kraft.

§ 6. Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnis­vertrags vom 23. November 1870 (Bundesgesetz­blatt 1871 S. 9) unter III. § 5, in Württemberg nach näherer Bestimmung der Militärkonvention vom 21.-25. November 1870 (Bundesge'etzbl. 1870 S. 658) zur Anwendung.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jn- ftegeL

Gegeben Taormina, den 15. April 1905.

(L. S.) Wilhelm.

Graf von Posadowsktz.

Ein gutes Beispiel.

Gegen die städt'ische Bauweise Bei ländlichen Kirchen-, Pfarreien- und Schulbauten wendet sich die großherzoglich- weimarische Regierung in sehr beachtenswerten Ausführungen, die auch über Weimars Grenzen hinaus Beachtung verdienen. Zunächst wird, wie dieDeutsche Zig." meldet, ausgeführt, wie durch die Einführung der städtischen Bauweise ein Mißverhältnis zwischen den öffentlichen Bauten und der Oertlichkeit entsteht, wie bei­spielsweise ein kurzes flaches Schaldach das Bild einer Ortschaft dauernd zu beeinträchtigen ver­mag. Es werden daher für die ländlichen Ort­schaften die altbewährten steilen Satteldächer empfohlen. Bei zweistöckigen Schulhäusern soll im Obergeschoß möglichst der althergebrachteFach- werkbau angewandt werden.Es erscheint an­gezeigt, daß beim Entwerfen von Dorfkirchen, Pfarreien und Schulhäusern ausdrücklich die Beachtung der iMchen Bauweise zur Pflicht ge­macht und namentlich die Anwendung städtischer Bauformen untersagt werde. Bei Kirchenbauten

mit seinem Zauber der Liebenstvürdigkeit so ganz gefesselt hatte. Er lag auf dem Rücken, das Haupt nach rechts geneigt, den Ausdruck des fürchterlichen Kampfes in den Zügen. Die Kö­nigin kniete neben ihm, das Haupt gegen den König gelehnt, das Gesicht nach dem Zimmer zugewendet, wie eine Heilige, die Ihn beschützt. Eine geraume Zeit trat keine Veränderung in dieser Lage ein.

Plötzlich machte der König eine Bewegung, als ob er sich aufrichten wollte, log aber den Kopf kramphaft gegen die Kissen zurück. Die Königin sah ihn an. Seine Züge nahmen den Ausdruck der Verklärung, der inn.ren Seligkeit an, als ob er froh sei, endlich dies Leben voll Qual los zu fein, ein Lächeln flog über sein Ge­sicht, noch ein Aufseufzen, und er sank zusammen. Der König war nicht mehr l

Der letzte freundliche Ausdruck blieb dauernd in seinen Gesichtszügen.

Der Augenblick des Todes war durch die Be­wegung des Sterbenden so deuflich bezeichnet, daß kein Zweifel entstehen konnte. Der Regent brach mit einem unterdrückten Schrei zusammen. Er war König! Diese Last war ihm zu schwer.

Tanin aber erhob er sich auf die Knie, und alle knieten nieder. Snethlage sprach mit lauter, kräftiger Stimme ein kurzes, sehr schönes Gebet. Als dies beendet war, erhoben sich alle. Ich war in diesem Augenblick der einzige, der nach der Hhr sah. Es war nicht unwichtig. Meine Aussage ist nachher maßgebend gewesen. Es war zwölf Uhr vierzig Dtinuten. Danach wurde der Todestag unzweifelhaft als auf den zweiten Januar 1861 fallend festgestellt, denn zwischen dem Augenblick des Todes und dein

wird zunächst festzustellen fein, was vom alten Bau etwa erhalten werden kann, und danach wird sich die weitere Entwurfsbehandlung zu rich­ten haben. Die Freilegung der Kirchen durch Beseitigung alter Kirchhofsmauern, nahestehender Gebäude oder großer Bäume wird vorher ge­nau zu prüfen fein, weil in vielen Fällen durch diese Freilegung die Erscheinung der Kirche nicht gehoben, sondern eher beeinträchtigt werden kann. Die Pfarrei soll an die Kirche nicht un­mittelbar angebaut, aber mit dieser, wenn tun­lich, zu einer Baugruppe bereinigt werden, doch so, daß das Pfarrhaus mit seinen Nebengebäude» nicht allzu sehr hervortritt. Es wird daher, namentlich wenn die Pfarrei zwei Stockwerke erhalten soll, sorgfältig zu beachten fein, daß die Gebäudehöhe im richtigen Verhältnis zur Kirche siehe." Endlich wendet sich die Bekanntmachung noch gegen das Eisengitter, das städtisch sei. Die Gemeinden möchten lieber bei ihren Hof- und Tormauern oder Lattenzäunen bleiben. Manches in diesen Ratschlägen verdient umsomehr Beach­tung, als zahlreiche Dorfbilder davon zeugen, daß der Sinn für die Schönheit des Altherge- bmchten den Dörflern immer mehr verloren geht. Es fehlt eben an guten Vorbildern. Darum ist auch der Schritt, den einflußreiche Männer im Regierungsbezirk Min­tz e n i. W., mit dem Regierungspräsidenten Dr. Kruse an der Spitze, unternommen haben, nur mit Freuden zu begrüßen. Der Regierungs- biöfibeul hat für seinen Regierungsbezirk einen Wettbewerb ausgeschrieben zur Erlan­gung muftergiltiger Entwürfe für die gebräuchlichsten ländlichen und bürgerlichen Wohn- und Wirt­schaftsgebäude. Die ausgewähllcn Ent- würfe sollen veröffentlicht und Baulustigen billig zugängig gemacht werden. Die Regierung beü Fürstentums Schaumburg-Lippe hat sich in dankenswerter Weise diesem Porgehen angeschlosi fen. Es wäre zu wünschen, daß es allenthalben Nachahmung fände. '

Ausland.

Rußland. Trotz des Krieges und der Schwie­rigkeiten der inneren Lage läßt die russische Re­gierung manche wfttschaftliche Projekte nicht aus den Augen, deren Verwirklichung dem Reiche be­deutenden Nutzen schaffen könnte. Hierher ge­hört namentlich die Frage des KanalbaueS zwi schen der Ostsee und dem Schwarzen Meere, einer Verbindung, die lange für unmöglich gehalten wurde, jetzt aber doch auf Grund eines Entwurfs des belgischen Grafen Defosse in ernste Erwägung gezogen wird. Bereits im Jahre 1890 hat der Graf die Flüffe Dnjepr, Beresina und Düna uw tersucht und ein vorläufiges Kanalprojekt ausger arbeitet. Er setzte dann später seine Arbeiten fort und stellte darauf im November des vorigen Jahres einen Entwurf zusammen, wonach dec Kanal, der namentlich die Städte Chersson und Riga verbinden soll, mit einem Kostenaufwaude von 500 Millionen Franks erbaut werden kann. Der Entwurf ist darauf von einer technischen Re­gierungskommission begutachtet toirBen. Diese schlägt einige Aenderungen vor, die auch vorn Grafen Defosse als begründet anerkannt wurden. Der Kanal soll seinen Anfang in Chersson neh-

Ende des Gebets sind nicht fünf Minuten ver­strichen.

Die Königin war auch aufgestanden. Sie ging auf den neuen König zu und sagte ihm: Gott gebe Dir Kraft zu Deinem schweren Amt." Dann dachte sie, vom Schmerz tief ge­beugt, wie sie war, die Leere im Herren, denn sie hatte nichts mehr, wofür sie leben sollte, durch die Anstrengung bis zum Tode ermattet, doch zunächst daran, den Anwesenden zu danken. Sie reichte dem Regenten, der Königlichen Familie, Snethlage, den Aerzten, Kammerdienern nutz Leibjägern die Hand, dann kam sie vom Toten­bett hergeschlichen, sucht uns alle, jeden ein­zelnen, auf, dankte durch Darreichung der Hand, ohne ein Wort, denn sie war zu schwacb zum Sprechen. Nur als sie Gräfin Dönhoff sah, sagte sie:Mein Gott, Sie hier? Beste Dönhoff, das kann gefährlich für Sie werden." (Als am andern Morgen Gräfin Dönhoff erwachte, hatte sie schon eine Botschaft von der Königin, die nach ihrem Befinden fragte.) Die gute Königin lebte eben nur für andere ihr ganzes Leben.

Dann sagte die Königin laut:Nun geht alle hin und küßt ihm noch einmal die Hand, so lange sie noch warm ist," und mit diesen Worten zog sie sich in ihr Zimmer zurück.

Und so taten alle, einer nach dem andern, knieend und sahen noch einmal die Züge des teuren Königs. Er lag da. mild und f- rndlich, zwar mit geschlossenen Augenlidern, aber mit einem Ausdruck der Güte, des Wohlwollens, des inneren Seelenfriedens, wie er ihn in seinen gesunden Tagen immer hatte, wenn er jemand eine Gnade erwiesen hatte, wie ich ihn aber in dem letzten, schmerzvollen Jahre seiner Krankheit nicht mehr erlebt habe.