mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
Sonntagsbeilage: Jlluftrirtes Sonntagsblatt.
Jts. 101
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Jnsertt onSgebühr: die gespaltene Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
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Marburg
Sonntag, 30. April 1905.
Erscheint wöchentlich sieben mal.
Druck und Verlag- Joh. Äug. Koch, llmversttäts-Buchdruckerei 40. Jahrg.
Marburg, Markt 21, — Telephon 55.
Drittes Blatt.
Neueste Telegramme.
Berlin, 29. April. Die Beschleunigung der Reise des englischen Gesandten Lowther nach Fez ist, wie man in hiesigen politischen Kreisen zwei- fellos annimmmt, der Einwirkung Delcass63 zu- zuschreibcn. Auf die deutsche Marokkopolitik wird auch dieser neue Vorfall nicht den geringsten Einfluß ausüben. Graf Tattenbach wird bereits in den nächsten Tagen seine bestens vorbereitete Reis« an den scherifischen Hof antreten.
Köln, 29, April. Nachdem sich die Verband- kungen zwischen dem rheinisch-westfälischen Boykottverband und den Arbeitervertretern zerschlagen haben, wurde gestern die teiliverfe Aussperrung der der Brauereiorganisation ange- höreriden Brauer in über zweihundert rheinisch- westfälischen Brauereien vollzogen.
Göttingeu, 29. April. Die Universitäten Oxford und Cambridge beglückwünschten den Göttinger Senat zu seinem Protest gegen den Kultusminister.
Kopenhagen, 28. April. Der Schiedsgerichtsvertrag zwischen Dänemark und Belgien ist am 26. April in Brüssel unterzeichnet worden.
Madrid, 28. April. Der „Jmparcial" erhält «inen Bericht aus der Nähe von Melilla, wonach in den letzten Tagen um den Platz furchtbare Kämpfe zwischen den Anhängern des Sultans und denen des Prätendenten Bu Hamara stattgefunden haben, wobei es zahlreiche Tote und Verwundete gab. Diele Dörfer stehen in Flammen, 2000 Flüchtlinge wurden von den spanischen Truppen bei der Ankunft in Melilla in Schutz genommen, 8 Schwerverwundete ins Lazarett gebracht.
Petersburg, 29. April. Der Mörder deS Großfürsten Sergius, Iwan Kolajew, ist von Moskau hierher gebracht worden. Sein Verteidiger hat die Kassation eingereicht, da das Urteil zwar laut Gesetz bei offenen Türen verkündet, deni Publikum jedoch der Eintritt in denGerichts- faal verwehrt wurde.
London, 28. April. Gestern wurden'.von hier aus für die Kohlenlieferung an Roscheftwenskis Flotte sieben weitere Dainpfer gewonnen, die, ur- sprünglich für Wladiwostock bestimmt, im Hinblick auf die japanische Blockade aber mit ihrer Kohlenladung in Hongkong und anderen chinesi- schen Häfen vor Anker gegangen waren.
London, 29. April. Die Kriegsnachrichten fließen spärlicher als je. Aus ihrem Mangel, soweit die Javaner in der Mandschurei in Betracht kommen, und den von russischer Seite angekündigten kleineren Erfolgen schließt man hier auf Grund früherer Erfahrungen, daß es zu Lande bald zu neuen Schlägen kommen wird.
London, 29. April. Der „Standard" meldet aus Kapstadt von gestern: Regierungsdepeschen
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4 '9Mibtud verboten.)'
Schatten der Vergangenheit.
Roman von B. Soronh.
trsortsedung.)
«Und wie lautete die Antwort?"
.„Jb verlangte keine. Das Recht ist ja vollständig auf meiner Seite. Ich fordere die Heimkehr meiner unmündigen Tochter — dagegen vermöchte niemand auf der Welt Widerspruch erheben! Mit Viktorias Einzug soll hier ein lustiges Leben beginnen und das Schloß ein ganz anderes Ansehen gewinnen. Gegenwärtig kommt es mir vor wie ein Mausoleum, und ich mag nicht lebendig begraben sein!. An Gästen hat es hier ja nie gefehlt: die sind immer gern bereit, meinem Ruf zu folgen, doch nach ihrem Scheiden fühle ich mich doppelt einsam. Früher war das anders, aber jetzt, wo mich die Nerven Klagen — kurz und gut, ich brauche jemand, der mir die Grillen vertreibt, stets ein freundlich Lächelndes Gesicht zeigt, mich zärtlich umschmei- ichelr und sich mir ganz und gar widmet."
„Und wird das die Baronesse tun?"
„Ich denke Wohl! Muß es sie nicht stolz und «glücklich machen, an des Vaters Seite gerufen tzu werden?"
„Sie ging als Kind fort und kehrt als Er- Isvachsene wieder — da wird sie sich natürlich erst titt die veränderten Verhältnisse gewöhnen müssen. Acht Jahre der Trennung dürften zweifellos eins gewisse Entfremdung herbeigeführt haben."
„Um so mehr, als es an feindliche:: Einflüs- fen, die ich nur zu gut kenne, jedenfalls nicht fehlte. Aber darum keine Sorge? Ich lehre das Mädchen, schon erkennen, wo es hingehört — verlassen Sie sich darauf, alter Freund. Was sich wider mich aufbäumt, das ducke ich einfach wieder!"
, Er machte lachend eine den Worten entsprechende Bewegung.
zufolge wurde Morenga, der Anführer der Aufständischen gegen die Deutschen, bei Naungs verwundet. Friedensunterhandlungen sind nunmehr im Gange. Die Deutschen schickten dem verwundeten Häuptling drei Wagen Proviant von Warmbad aus. (??)
Sotten (Kreta), 28. April. In dem Dorfe Vukolies in der Provinz Kissamo fand zwischen Aufständischen und 50 Gendarmen ein Kampf statt. Von den Aufständischen wurden drei getötet und sechs verwundet^ von den Gendarmen fiel einer, drei wurden verwundet, vierzehn werden vermißt. Die Einwohner des Dorfes setzten das Polizeigebäude in Brand. In den benachbarten Dörfern läuten die Sturmglocken, die Bevölkerung eilt zu dm Waffen.
Die Reform des Strafprozesses.
□ Die Kommission zur Reform des Strafprozesses hat bereits ein gut Stück Arbeit hinter sich gebracht, wie auS der Zahl der von ihr gefaßten Beschlüffe hervorgeht, ine Kammergerichtsrat Dr. Kronecker soeben in der „Deut- schen Juristen-Ztg." veröffentlicht. Die genaueren Protokolle der Kommission werden erst später bekanntgegeben, sodaß es werwoll ist, schon jetzt größere Einzelheiten über die Grundzüge der geplanten Reform, die ein dringendes Bedürfnis ist, zu erfahren.
Einstimmig hat die Kommission die Mitwirkung von Laien an der Strafrechtspflege, aber nur in der Form der Schöffengerichte, als un- entbchrlich anerkannt. Demnach sollen gebildet werden kleine Schöffengerichte (ein Amtsrichter, zwei Schöffen), mittlere (3 Landrichter, 4 Schöffen), große Schöffengerichte (3 Landrichter, 6 Schöffen). Die Schwurgerichte werden be s e i t i g t.
Gegen alle Endurteile erster Instanz wird die Berufung zugelassen, von den kleinen Schöffengerichten an die mittleren, von den mittleren an die großen, von den großen an ein aus 3 Landrichtern und 8 Schöffen bestehendes Gericht.
Bei Uebertretungen und im abgekürzten Verfahren ist der Amtsrichter zuständig, gegen dessen Urteil die Berrifung an das klüne Schöffengericht geht.
Die Zuständigkeit der flehten Schöffengerichte wird erweitert.
Neben dem Gerichtsstand der begangenen Tat wird der Gerichtsstand der Ergreifung zugelassen.
Die Zeugenbeeidigung wird eingeschränkt; sie erfolgt erst nach derBer- n e h m u n g.
Die Bestrafung falscher uneidlicher Aussagen unterbleibt.
Zu § 52,1 wurde beschlossen, daß Geistliche über die ihnen bei Ausübung der Seelsorre an- vertrauten Tatsachen nicht vernommen und über diese Beschränkung ihrer Vernehmung vorher belehrt werden sollen.
„Nicht überall ist Anwendttng von Gewalt am Platze, Herr Baron," entgegnete Walter. „Oft richtet man mit Sanfmut und Geduld mehr aus."
„Sanftmut und Geduld! Ja, ja, das ist Ihr Wahlspruch, aber der meinige nicht! Langes Liebeswerben war nie meine Sache! So ist's, so will ich's, und so muß es sein!" lautet meine Devise. Damit habe ich schon ganz anderen Leuten imponiert, als einem iunaen Mädchen. — Bleiben Sie doch noch, Herr Direktor!"
„Herr Baron, ich kenne und achte Ihre Gewohnheiten und weiß, daß Sie auch gütigst die meinigen gelten lassen. Länger als bis spätestens halb elf Uhr pflege ich niemals auszu- bletben."
„Nun ja, da nützt natürlich keine Gegenrede. Ich begleite Sie noch ein Stück."
„Weshalb wollen Sie sich bemühen, Herr von Dunois?"
„Mir brennt der Kopf und ich bedarf der Abkühlung, auch frischer Lust. Weift der Kuckuck, was mit mir ist! Früher konnte ich dreimal so viel Sekt hinubstürzen, ohne eine andere als auf- heiternde Wirkung davon zu verspüren; aber jetzt hämmern mir gleich die Pulse bis in die Fingerspitzen, und vor meinen Augen wallt es wie ein Nebelschleier, durch dessen Grau grell aufleuchtende Funken sprühen."
„Sie haben nur vorhin etwas zu rasch getrunken, Herr Baron. Bitte, lassen Sie sich nicht stören."
. „Nein, ich komme mit. Die Nachtlust wird mir wohl tun. Sie benützen natürlich den nach Osten gelegenen Ausgang des Parkes und kürzen damit Ihren Weg bedeutend ab."
„Ich kann ebenso gut wieder über die Brücke zurück —"
„Nein, das sollen Sie nicht!"
Herr von Dunois klingelte und befahl dem eintretenden Diener: „Laß Dir vom Gärtner den Schlüssel zur Gartentür Nummer 6 gpben. Aber schnell! Du bringst ihn unS nach.«
Der § 54 ist dahin zu erweitern, daß der Zeuge zur Zeugnisverweigerung auch dann berechtigt ist, wenn nach den Umständen des Falles die Gefahr besteht, daß er selbst wegen der strafbaren Handlung, die den Gegenstand des Verfahrens bildet, als Täter oder Teilnehmer strafgerichtlich verfolgt werden wird. Hierdurch wird der verantworiliche Redatteur von der Zeug- niSpflicht befreit, wenn er gemäß § 20 Abs. 2 des Preßgesetzes als Täter haftet.
Die Untersuchungshaft darf wegen Fluchtverdachts nur dann verhängt werden, wenn bestimmte, diesen Verdacht rechtfertigende, aktenkundig zu machende Tatsachen vorüeaen. Der 8 2 Abs. 2, wonach der Fluchtverdacht in bestimmten Fällen keiner Begründung bedarf, fällt weg.
Auch Vor Eröffnung des HauptverfahrenS (Anberaumung des HauptverhandlungÄterminS oder Erlaß des Beschlusses, daß Hauptverhandlung stattzusinden habe) ist dem verhafteten Beschuldigten unbeauffichtigter mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger gestattet, der Richter auch weder berechtigt, Einsicht in den Briefwechsel des Verhafteten mit dem Verteidiger zu verlangen, noch befugt, Miteilungen zurückzuweisen, deren Einsicht ihm nicht gestattet wird. ,
Das Vorverfahren wird beibehalten, dagegen das Zwischenverfahren völlig umge- stältet, das Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten erweitert, der Umfang der Beweisaufnahme für besttmmte Fälle eingeschränkt die Vorschriften über die Urtstlsfassung verschärft: dem Staatsanwalt wird die Befugnis erteilt, sich der Berufung eines Angeklagten auch nach Ablauf der Berufungsfrist anzuschließen, und damit eine höhere Besttafung zu betreiben. In der Hauptverhandlung soll die Mündlichkeit strenger alZ bisher durchgeführt werden. Die Beschränkung der Revision gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Urteile der Landgerichte auf Verletzung des § 398 wird gestrichen.
Das Reichsgericht kann die Verhandlung unb Entscheidung einer Sache dem örtlich zuständigen Oberlandesgericht tiberweisen, wenn zwar die Revision nicht oder nicht ausschließlich auf Verletzung einer in den Landesgesetzen enthaltenen Rechtsnorm gestützt wird, aber für die Entscheidung im wesentlichen landesrechtliche Normen in Betracht kommen. Diese Befugnis soll dem Reichsgericht auch dann zustehen, wenn rsOberlandes- gericht sich bereits durch Beschluß als unzuständig erklärt und das Reichsgericht als zuständig bezeichnet hat.
Die Privatklage wird ertoeihi, ebenso die Befugnis zum Erlaß eines amtsrichterlichen Strafbefehls. Dagegen wird die Wiederaus- i bme des Verfahrens beschränkt.
Die Kommifsion hat es abgelehnt, sich mit der Regelung des Strafvollzuges zu befassen, well hiefür die Neugestaltung des materiellen Strafrechts mit in Betracht kommt. Die Unter- suchungshast soll von der Verkündung des Urteils ab aus die zu vollstreckende Freiheitsstrafe
Der zu beiden Seiten mit riesig hohen Pap» pelbäumcn besetzte Weg, den die beiden Herren einschlugen, führte'dicht am Wassergraben der Länge des Parkes nach hin und machte des Nachts einen unheimlichen Eindruck, besonders dann, wenn der Mond beständig mit den Wolken kämpfte, wie es jetzt der Fall war. Dann spiegelten sich die Umrisse des finsteren Gebäudes und die hochstrebenden Bäume,-hin- und herschwan- kend, in dem rauschenden, stark fließenden Gewässer, während die dichte Tannenwaldung jenseits des Schlosses einer schwarzen Mauer glich.
Josef kam eiligst mit dem Schlüssel gelaufen.
„Befehlen der gnädige Herr, daß ich auf- schließe?"
„Nicht doch! Das besorge ich selbst. Die Türe bleibt für gewöhnlich abgesperrt. Wer aus und ein will, geht über die Brücke. Du brauchst uns nicht zu begleiten."
Ter Diener, der die Befehle des Barons stets pünktlich befolgte, verschwand soforst.
Als sie die Gartentüre erreicht, nahm Herr von Dunois freundlich Abschied von dem Fabrikdirektor, welchen er einlud, demnächst mit ihm zu angeln. Der Wassergraben, in welchen sich ein vom Vorgebirge kommender Bach ergoß, der in der Richtung nach Köln wieder abfloß und unterwegs noch verschiedene Teiche von Mühlen, Gärten und Gütern versorgte, war außerordentlich fischreich, namentlich an Rotaugen, Barschen und Hechten. Besonders letztere fand man in seltener Größe vor.
„Werde Gebrauch von Ihrer gütigen Aufforderung machen," versicherte Hans Walter, indem er die Hand des Schloßherrn herzlich schüttelte. Ihm hatte der allgemein Gesiirchtete noch nie ein Leid zugefügt und er äußerte daher stets die Ansicht, es gäbe im Grunde gar keinen gutmütigeren Menschen, als den Baron, man müßte ihtt nur zu behandeln verstehen.
„Gute Nacht, kommen Sie glücklich nach Häusel"
angerechnet werden, sowett nicht ein rechtzeitig eingelegtes und nicht rechtzeitig zurückgenomme- nes Rechtsmittel die Strafvollstreckung hemmt. Heber die Anrechnung oder Nichtat.rechnuug der Untersuchungshaft soll in jedem Urteil eine ausdrückliche, mit Gründen versehene Enffcheidung erfolgen.
Die Enffchädigung für unschuldig et» littene UntersuchungShaft soll nach Maßgevbe deS Gesetzes vom 14. Juli 1904 auch denjenigen Beschuldigten gewahrt werden, gegen welche daS Verfahren vor Klageerhebmtg ringe« stellt ist.
DaS Gericht soll befugt sein, den zur Strafe verurteilten Angeklagten von der Tragung eines Teiles der Auslagen und den verurteilten Mtt» angeflagten von der Haftung für einen Teil der Auslagen zu entbinden.
Ein Ersatz der bedingten Begnadigung bittd? die bedingte Verurteilung wird von der Kommis« fion als nicht empfehlenswert bezeichnet.
Der russisch-japanische Krieg.
Bo» der russischen Flotte liegen keine zuverlässigen Nachrichten über ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort vor. Wie auS den verschiedenen Telegrammen hervorgeht, scheint Admiral Roschestwenski daS bereits in nächster Nähe befindlich« Geschwader Nebogatows erwarten zu wollen. Mit ihm vereint würde er übey eine den Japanern weitaus überlegene Macht verfügen.
Saigon, 28. April. Das Geschwader und die russischen Trasportschiffe gingen am Mittwoch Abend mit unbekannter Bestimmung von der Kamranh-Bucht ab. Vier Kohlenschiffe kamen zu spät in der Bucht an und gingen dann in derselben Richtung wie die Flotte weiter. Die Russen hattet. Lebensmittel auf sechs Monate bei sich. Man glaubt, daS Ziel der Flotte fei Wladiwostock ; Admiral Nebogatow wurde gestern in den indochinesischen Gewässern erwartet, wo, wie man annimmt, er Angaben finden wird, um sich mit dem Geschwader Roschestwenskis zu vereinigen. Dieses k«steht auS 25 Kriegsschiffen, einem Seeschlepper, einem Werkstattschiff und Tankdampfer, früher für Petroleum, jetzt zum Waster- destillieren eingerichtet. — Der Aufenthalt des Geschwaders in der Kamranh-Bucht, wo 52 Schiffe manöverierten, ohne die geringste Havarie bei den regelmäßigen Aus- und Einfahrten, erregte die Bewunderung der Zuschauer. Admiral Roschestwenski ist erstaunt, daß man aus der Kamranh-Bucht nicht ein französisches Hongkong gemacht hat.
Deutsche- Reich.
Berlin, 29. April.
— Ihre Majest. der Kaiser und die Kaiserin sind gellern Freitag nachmittag 4 Uhr auf der .Hohen- lottern* und den Begleitschiffen in Bari angekommen. Die Fahrt der drei deutschen Schiffe von Palermo
Kreischend drehte sich der Schlüssel in dem etwas rostig gewordenen Schlosse, dann trat der Baron den Rückwea an.
Jetzt war es momentan ganz ftnster geworden, weil dicht zusammengeballte, Wolkenmaffen den Vollmond verbargen: nur die beiden hellerleuchteten Mittelfenster des Speisesaales blickten wie zwei funkelnde Augen herab und einige, in großen Zwischenräumen an den Stämmen der Pappeln befestigte latenten verbreiteten spärliches Licht.
In solcher Dunkelheit war der schmale Weg nicht ganz ungefährlich. Der Baron benützte deshalb eine kleine, stark gewölbte Holzbrücke, welche über den Wassergraben in das Inne« des Parks führte. Hier fanb, er sich auch im Finstern zurecht und bedurfte keiner Beleuchtung. Der mit feinem Kies bestreute, wohl gepflegt« Pfad zog sich zwischen üppigen Wiesen dahin. Die jetzt in schönster Blüte stehenden Flieder« bäume hauchten ihre süßen Düste aus und streiften mit ihrem Nachwind bewegten Zweige» schmeichelnd das erhitzte Antlitz des Mannes, bet fo rasch dahin schritt, als flüchte er vor irgend etreaS.
Vielleicht regte die Gewitterluft, vielleicht auch der reichlich genossene Wein seine Nerve« auf. Er fühlte, daß sie angespannt waren, tote die von ungeschickter Hand aufgezogener. Saite« eines Instruments, die zu zerspringen drohten. Seine Augen und Ohren schienen seltsam geschärft in dieser Dunkelheit und SMe. Bei dem blaffen Flimmern des nun wieder hervortreten- den Mondes nahmen Bäume und Gebüsche unheimliche Gestalten an, gespenstische Schatte« huschten über den Rasen, Fledermäuse und Nachffatter schwirrten um ihn her. Herr_ bott Dunois schlug mit der Gerte nach ihnen, tote et nach den Dorfkindern zu schlagen pstegte, aber die Nachtschwärmer ließen sich nicht verscheuchen^ sie flatterten immer wieder heran. ।
(Fortsetzung folgt.)" >