mit -em Kreisblatt für die Kreise Marburg mb MGmir.
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Marburg Erscheint wöchentlich sieben ataL
Sonntag, 16. April 1905. M Marburg, Marktet. —' Telephon ^3u^bruArel 40. Jahrg.
Erstes Blatt
geschah dieses am Sonntag Eraudi.
da
1536 wurde der Mönchborn am Svttal erbaut. 1 Pfund Lichter kostet 7% Heller. Bei Gladenbach war ein Berawerk, das Silber lieferte, wor- ans d.r Landgraf Taler schlagen ließ.
1536 am 13. Juli um 5 Ilbr nachmittags war ein starkes Gewitter. Ter Hof im Deutschen Hause war mit Wasser angefüllt, das in die Ställe ging. Von den Pferden hat man die Kopfe gesehen, Schweine ertranken und Wagen mit Holz schwammen im Hofe herum. Eine Kuh und ein Reh kamen in den Hof geschwommen.
Die Berichterstattung der Presse über Gerichtsberhandlungen
ist Gegenstand einer Betrachtung in dem neuesten Heft der bolkstümlichen Zeitschrift für Rechtskunde „Gesetz und Recht", die nachstehende dankenswerte Anregungen enthält:
„Vor einiger Zeit wendete sich bei der Eröffnung der Verhandlung in einem großen Betrugs- und Wucherprozeisc der Vorsitzende an die Vertreter der Presse und äußerte u. a.. „daß die Verhandlung stattfinde, um Schuld oder Nichtschuld festzustellen, nicht aber der Sensation wegen". Das find goldene Worte, die in den weitesten Kreisen beachtet zu werden verdienen. Sie regen an, die Berichterstattung über öffentliche Gerichtsverhandlungen überhaupt einznschränken. Das liegt sogar im Interesse der Presse selbst. Mancher Redakteur beklagt, daß er um der Kon- kurrenz willen genötigt ist. sein Blatt mit Berichten zu füllen, die den meisten Lesern völlig gleichgiltig sind. Warum in aller Wett muß auch zur öffentlichen Kenntnis kommen, daß ein gewißer Schmidt, tveil er vielleicht zum 10. Mal gestohlen hat, mit 5 Jahren Zuchthaus 'bestraft worden ist, daß ein anderer 15 Mark unterschlagen hat und dafür mit 3 Tagen Gefängnis büßen muß? Die anständige Presse sollte sich der-
1524 wird das Steinbild über der Tür mit der hl. Elisabethkirche auf der Hand fertig.
1526 am 2. Ostertag schlägt das Wetter in I die Pfarrkirche ein.
1527 am 30. Mai wird die Universität in Marburg durch den Landgrafen Philipp errichtet.
1528 am 5. März schenkt der Landgraf der Ltadt das Barfüßer-Brauhaus, ein zum Kloster , gehöriges Gebäude in der Barfüßerstraße.
1528 wird auf das Rathaus etn Uhrturm mit Uhr erbaut.
6. Gesetz, betreffend die Jnvcckiditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889. (Reichs- Gesetzbl. S. 97.)
7. Gesetz, betreffend die Gewerbegerichte, vom 29. Juli 1890. (Reichs-Gesetzbl. S. 141.)
8. Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 1. Juni 1891. (Reichs-Gesetzbl. S. 261.) („Arbeiterschutzgesetz".)
9. Gesetz über die Abänderung des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883, vom 10. März 1892. (Reichs-Gesetzbl. S. 379.)
10. Gesetz, betreffend die Abänderung dec Gewerbeordnung, vom 26. Juli 1897. „Reichs- Gesetzbl. S. 663.) („Handwerkergesetz".)
11. Gesetz, betreffend weitere Abänderungen oes Krankenversicherungsgesetzes. vom 25. Mai 1903. (Reichs-Gesetzbl. S. 235.)
12. Gesetz, betreffend die Kaufmannsgerichte, vom 6. Juli 1904. (Reichs-Gesetzbl. S. 266.)
Aus dieser Abstimmungsliste gebt bervor, daß die Sozialdemokratte alle grundlegenden sozial- politischen Gesetze abgelehnt und bekämpft hat. Wenn nicht die bürgerlichen Parteien das Zustandekommen der Sozialreform für ihre Gewisfenssache erachtet hätten und mit aller Ent- schiedenheit dafür eingetreten wären, so würden heute die Arbeiter die Wohltaten unserer sozialpolitischen Gesetzgebung entbehren. Hätte man bei der Inauguration unserer Sozialreform sich auf denStandpunkt gestellt, daß die Sozialdema- kratie in der Tat „die" Vertretung der Arbeiter sei hätte man sich also auf deren Standpunkt g> stellt, so würde die ganze sozialpolitische Gesetz- gebi-ng wenigstens in dem heutigen Umfange nicht vorhanden sein. Denn daß die übertriebe- neu sozialdemokratischen Fordenmaen hätnn er- fülle tverden können, daran tvar keinesfalls zu denken.
In der Folge haben die Sozialdemokraten I allerdings den Erfolgen unserer Sozialreform Rechnung tragen müssen und haben demgemäß für eine ganze Reihe der neueren sozialpolitischen Gesetze gestimmt. Aber sie haben gleichwohl nicht anfgehörk, die Sozialreform zu schmähen und herabzusetzen, um deren versöhnende Wirkung bei den Arbeitern zu verhindern. Also auch ihr durch die Verhältnisse erzwungenes zustimmendes Verhalten in der Neuzeit hat zur Förderung un- serer Sozialreform nicht, sondern nur zur Er- schwerung derselben gedient. Wenn dennoch behauptet wird, die Arbeiterschaft verdanke die Sozialreform lediglich der Sozialdemokratie, so ist I dem auf das entschiedenste zu widersprechen. Die I Dinge liegen vielmehr so, daß die Sozialreform I niemals zustande gekommen wäre, wenn nicht die I bürgerlichen Parteien gegen den Willen dec So- I zial)'mokratie alle die grundlegenden und se- I gensreichen Gesetze angenommen hätten. L?ie I wenig Wert die Sozialdemokratie auf die ganze I sozialpolitische Gesetzgebung legt, hat Bebel einmal ausgesprochen, indem er erklärte, die Sozial- I demokratie würde der heutigen Gesellfch-fft die ganze Sozialreform schenken, wenn if>r dafür I volle, schrankenlose Koalitionsfreiheit oewährt würde. Dieser Ausspruch beweist, daß die So- I zialdemokratie ihre politischen Forderungen den sozialen Forderungen weit voranstellt.
Umschau.
Zur Verschuldung der ländliche» Grundbesitzer in Preußen.
Die vom Königlichen Preußischen Stattstischen Bureau herausgegebene „Statistische Korrespon» denz" hat eine Tabelle veröffentlicht, welche die Verschuldung der ländlichen Grundbesitzer in Preußen im Verhältnisse zum Grundsteuer-Reinertrag des Jahres 1902 darstellt. Danach ent- fallen int Gesamtstaate auf fe 1 Mark Grundsteuer-Reinertrag dec selbständigen Landwirte im Hauptberufe 24,7 Mark Schulden. Nimmt man den mit 4 v. H. kapitalisierten Grundsteuer- Reinertrag als den allgemeinen Bodenwert an, so erscheint die Gesamtheit der ländlichen Grundbesitzer in dessen voller Höhe verschuldet. Aber auch, wenn man nicht durchschnittlich das 20 bis 25fache, sondern gemäß den auf amtlicher Aufzeichnung der Grundstückspreise beruhenden Ermittlungen aus den Jahren 1871—1881 den 63,3 fachen Betrag des Reinertrags zugrunde legt, beträgt die gesamte Verschuldung immer noch rund zwei Fünftel des Bodenwertes: sie ist also für den Staatsducchschnitt recht bedeutend. Noch höher als bei den Landwirten im Hauptberufe beziffert sich bei denjenigen im Nebenberufe, also denen, welche aus der Land- oder Forstwirtschaft nur ihren Nebenerwerb, ihren Haupter- tverb daqeaen aus Gewerbebetrieb, Hausbesitz, Beamtenstellung u. bergt haben, die Verschick- düng im Verhältnis zum Grundsteuer - Reinerträge, nämlich auf das97,9 fache des letzteren: in dieser Ziffer kommt vor allem die große Be- leibungsfähigkeit des Hausbesitzes, insbesoiidere auch der gewerblichen Gebäude, zum Ausdrucke. Betrachtet man die Landwirte im Haupt- oder Nebenberufe zusammen, so stellt sich deren Verschuldung auf daS 29,2 fache ihres Grundsteuer- '! Reinertrages. Das sind Ziffern, die selbst denen zu denken geben müßten, die sonst für die Land- wirtschaft nicht viel übrig haben.
Tie Sozialdemokratie als „Arbeiter- Partei".
'Tie Behauptung dec Sozialdemokratie, ihr allein gebühre das Verdienst dafür, daß im Deutschen We^e die Sozialreform inauguriert und fortgeführt worden ist, wird auch von manchen bürgerlichen Sozialpolitikern gedankenlos wiederholt. Selbst von einzelnen Regierungsvertretern ist die Sozialdemokratie als „die" Ver- tretung der Arbeiter anerkannt und so mit einem, dieser zwar genehmen, aber ihr durchaus nicht zukommenden Nimbus umgeben worden. Wie liegen denn aber die Dinge in Wirklichkeit? Die Sozialdemokratie, die das Ziel verfolgt, die Massen zu „proletarisieren", um sie für ihre poli- tircheu Pläne, die ausgesprochenermaßen auf die Beseitigung der heutigen Staats- und Gesell- fchaftsordnung gerichtet sind, reif zu machen, hat das lebhafteste Interesse daran, die Arbeiter nicht zur Ruhe kommen zu l.ssen, sondern sie in möglichst starker Unzufriedenheit zu erhalten.
Die sozialdemokratische Partei würde also den Aufgaben, die sie sich gestellt hak, zuwiderhandeln, wenn sie die Interessen der Arbeiter fördern und zur Verbesserung ihrer Lage beitragen wollte. Sie war darum ursprünglich die entschiedenste Geg- nerin des :,Staatssozialismus" und suchte ihm auf jede Weise entgegenzuarbeiten. Als sie aber I wahrnahm, daß die Vorteile, die unsere Sozial- reform den Arbeitern brachte, von diesen geschätzt wurden, verfuhr sie nach der Taktik, die Arbeiterforderungen auf eine unerreichbare Höhe hinauf- | zuschrauben, das von der Reaieruna und den büc- geilichen ParteienDargebotene aber zu verwerfen. Wenn also die Sozialreform von der sozialdemo- fratifdjeii Partei abgehangen hätte, so märe sie niemals zustande gekommen. Die Sozialdemo- I kratie pflegt diese Wahrheit einfach zu leugnen: I aber die Tatsachen sprechen eine andere Sprache. I Man braucht sich bloß anzusehen, wie die wzicck- I demokratische Reichstagsfraktion sich bei den Abstimmungen über die verschiedenen sozialpoliti- I fdjen Gesetze verhalten hat, um den Nachweis zu I erhellen, daß die Sozialdemokratte eine wirkliche I Arbeiterpartei nicht ist. I
Die Sozialdemokraten haben Im Reichstage I gegen folgende Gesetze gestimmt: I
1. Gesetz, betreffend die Verbindlichkeit zum I Schadenersatz für die beim Betriebe von Eisen- I bohlten, Bergwerken...... herbeigeführten I
Tötungen und Körperverletzungen, vom 7. Juni I 1871. (Reichs-Gesetzbl. S. 207.) I
2. Gesetz, betreffend die Abänderung dec Ge- | Werbeordnung, vom 17. Juli 1878. (Rff's-Ge- I setzblatt S. 199.) (Gewerbliche Arbeiter: So: n- I tags-, Kinderarbeit.) I
3. Gesetz, betreffend die Krankenversicherung I
der Arbeiter, vom 15. Juni 1883. (Reichs-Gesetzbl. S. 73.) I
4. Uiifallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 I
(Reichs-Gesetzbl. S. 69.)
5. Gesetz, betreffend die Unfall- und Kranken- I Versicherung der in land- und forstwirtschaftlichen I Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai I 1886,- (Reichs-Gesetzbl. S. 132.)
1542—1543 großes Sterben in Marburg, die Universität kommt nach Biedenkopf und von da nach Grünberg. Bei Wehrshansen waren Bergtverke. die Kupfer, Eisen und Silber mit sich führten.
1545 kostet ein Mött Korn 1 Rtlr., 1 Meste Hafer 3 Albus, 1 Maß Wein 30 Heller.
1546 entstehen solche Kriegsunruhen, daß die Professoren von hier fortziehen. Der Land- Komtur Jobann von Reben wird wieder einac»
15- > ist dec schöne Born auf dem Markt erbaut worden. Der Landgraf schickt 6 Prediger von Marburg nach Münster, um die Wieder- täuker zurechtzuweifen: sie wurden aber von die- fen abgewiesen, worauf der Landgraf Münster belagert und die Wiedertäufer zur Raffo« bringt.
1535 und 1536 wurden aus der Barfüßer- kirche die Grabsteine und Alfarplatteu heraus- geschafft, um sie zmn Bau der Brunnen zu verwenden.^ Die Barfüßerstraße wird gepflastert (zum erstenmal).
fetzt. Die Gebeine der Landgräfin Anna, der Mutter des Landgrafen Philipp, werdc . aus der Barfüßersttaße in die Elisakothkirche gebracht.
1547 am 25. Oktober hält Professor v. Drach feine Abschiedspredigt.
1548 sollen die Prediger das Interim an- nehmen, aber es wollte von ihnen keiner unter- schreiben, lieber wollten sie fortgehen.
1551 am 21. November hat ein Weib aus Weidenhausen in Abwesenheit ihres Mannes ihren 4 Kindern mit einem Beil die Köpfe abgeschlagen und sich dann mit einem Messer die Kehü durchschnitten, wonach sie noch neun Tage gelebt hat.
1552 im Januar ging die Lahn aus ihre» Ufern, wodurch eine große Ueberschwemrnimg entstand, die ihren höchsten Stand am 10. Januar erreichte. Ilm die Mittagsstunde standen viele Menschen auf der Weidenhäuserbciiäe, um sich die Flut anzusehen, als ein furchtbarer Platzregen riiederging, der die Menschen veranlaßte, nach Hause zu eilen. Indem dieses geschah, stürzte der mittlere Teil der Brücke mit 24 darauf befindlichen Menschen ein. Die Brücke vor Weiden- Hausen bei der Sieche stürzte auch em und mehrere Häuser wurden stark beschädigt. Am Grient .war die Walkmühle und mehrere Häuser umgefallen. Am 12. Januar nachts um 12 Uhr gab es ein starkes Gewitter und den 14. morgens um 8 Uhr fiel ein Teil der sog. Predigermauer am Pil- grintfteiii neben der Mühltreppe ein und beschädigte mepwre Häuser.
(Fortsetzung folgt.)
Beiträge zur Chronik von Marburg.
Von L. Müller.
(Fortsetzung.)'
15*9. Nachdem zu Marburg die Ordnung gewesen, daß mau die, hohe Messe und Predigt vormittags in der Pfarrkirche verrichtete, am Sonntag Nachmittag aber die Predigt von 12 bis 1 Uhr im Prediger- ober Barfüßerkloster ab- llwlt, hat sich 1519, als Dr. Luther dem Papste sich widersetzte, zugetragen, daß bet benannter Predigt im Barfüßerkloster ein Mönch des Bar- füßer-Ordens, Jakob Limburg genannt, aukge- Jtanben, welcher in der Predigt ausdrücklich 'gesagt: „Laß das Evangelium in 500 Jahren nie- malS recht gepredigt und an den Tag gegeben let." Worauf der ganze Konvent sich wider ihn empöret, ihn nut Gewalt vom Predigfftuhl ge- ttf)cn und alsbald in einen Kerker, welcher gegen bett Stadtgraben ein offenes Fenster hat,' geworfen. Als nun die Bürger in den Stadtgraben gekommen sind, ihn baten, daß er Ihnen das Evangelium offenbaren möchte, er auch die Bür-
Lew Gefängnis 14 Tage geehret, haben ^onific herausgenommen und auf das Gewölbe der Kirche bei dem Kruzisir gesetzt wo er em Vierteljahr gesessen uird mit niemand bat reden können. Danach haben die Mönche einen behangenen Karren genommen, ihn darin gesetzt uird zum Barfüßertor hinaus weggefahren. Wie nun bre Bürger dies gewahr wurden, haben sie den Starren angefallen und ihn gefragt: „Wo er .bat er geantwortet: Wo mich der Hebe ©oft hinschicket. Man hat nicht erfahren, wo Jaob Limburg hingekommeit ist.
| artige Berichte vom Halse schaffen. Wer baratt I Geschmack findet, der mag Schmutzblätter lesen, I deren es ja genug gießt. Solche Berichte sind aber nicht nur überflüssig, sie sind auch im höchsten Grade moralisch gefährlich. Nur zu oft nimmt der Leser in sich hauptsächlich auf, waS und wie der Verbrecher es getan. Die Tat regt zur Nachahmung an: mancher verbrecherische Gedanke ist dadurch zur Tat gereift. In jenem Prozesse waren viele Zeugen geladen, deren Ehre, Stellung und Kredit auf dem Spiele stand bei einer aufsehenerregenden Berichterstattung. Das
| ist ganz besonders der Wunde Punkt. Der Zeug- nispflicht kann der Staat nicht entbehren. Allein dieser Pflicht steht das Recht des Zeugen gegenüber, in seiner Person geschützt zu werden. Durch seine Aussage soll der Verbrecher überführt, das Unrecht.gesühnt werden. Um das zu erreichen, ist es nicht nötig, die Ehre, den Kredit, oft die ganze Existenz des Zeugen auf das Spiel zu setzen. Das geschieht aber, wenn aller Welt durch die Presse bekannt wird, in welchen Beziehungen er zu dem Verbrecher gestanden hat, ob er, viel- leicht vor langen Jahren, sich einer Verfehlung schuldig gemacht hat usw. Daran hat die Oes- sentlichkeit kein Interesse. Hält man dennoch in biefcin oder jenem Prozesse für nötig, auf wich- tige Zeugenaussagen einzugehen, so steht nichts entgegen, sachliche Berichte darüber zu bringen; allein man soll sich alles persönlichen Beiwerks enthalten, man soll vor allem nicht die Namen der Zeugen nennen, sich überhaupt nicht so aus- drücken, daß die Person erkennbar wird. Mt der Person hat die Oesfentlich'keit gar nichts zu tun; nur auf deren Aussage kommt cs an. Die Presse hak selbst bann, wenn den Zeugen eine moralische Schuld trifft, nicht das Recht, ihn zur moralischen Verantwortung zu ziehen. Im An- schlusse an eine Gerichtsverhandlung wenigstens muß sie sich das versagen. Kommt sie in einem besonderen Artikel darauf zurück, so ist das ihr« Sache. Aber es mutz künftig unbedingt vermieden werden, daß dec Zeuge in den Schmutz gezogen wird, in dem der Angeklagte steht. Di< Oeffentlichkeit selbst kann man nicht einschränken Aber die Prffse soll sich ihrer Ausgabe bewußt werden, das Recht zu hüten, nicht ober ihr Spalten der Sensation öffnen und den Geschäftszweck voranstellen.
Zum Schmiergelderuuwesen
liegt ein beachtenswertes Urteil des Kölner Ober- landesgerichts vor, das sich gegen einen techni. schen Leiter eines bedeutenden industriellen Unternehmens richtet. Die betreffende Firma halt, diesen hoch besoldeten Angestellten plötzlich ohn Gehaltszahlüi^ entlassen und u. a. als Ent lassungsgrund die Annahme von Schmiergelder,, angegeben. Die Klage des Entlassenen wurde vom Landgericht abgewiesen, infolge dec von ihm eingelegten Berufung erging seitens des Oberlandesgerichts ein abweisendes Urteil, auS dessen Begründung wir nach dec „Kölnischen Zeitung" folgendes entnehmen:
„Durch die Beweisaufnahme ist festgestellt, daß der Kläaer einer Firma zu Altona, bei der ec früher angestellt war, Aufträge der seiner Leitung unterstellten Waggonfabrik auf seine Empfehlung zufiihrte und hierfür Gratifikationen der Altonaer Firma erhielt. Das Gericht sieht in dieser Handlungsweise einen groben 53er-
lo29 im Oktober wird das berühmte Collegio I 1538 wurde eine neue Uhr auf d' Werder-
auf dem Schloß hier zwischen Luther und Zwingli I forte in der Werdergaise gesetzt. Ein warmer
gehalten, um sich im Abendmahl zu vergleichen. Winter. 1 Mott Kartoffel 10 Albus, 1 Ei
Auf des Landgrafen Bedienten ihren Kleidern I 1 Heller, 1 Maß Wein 26 Heller.
standen die Buchstaben: V. D. M. J. AE„ d. i. . 1539 wurde zum erstenmal in der Elisabeth- ^das Wort Gottes bleibet in Ewigkeit." In I. kirche evangelisch von dem Superintendenten Marburg ist der englische Schweiß ausgebrochen, I Adam Kraft gepredigt. Es waren einige Zaume Universität wird, nach Frankenberg verlegt. I send Personen in der Kirche. Nach beendetem Fonograf Philipp läßt Münzen schlagen mit der I Gottesdienste ließ Landgraf Philipp die Gebeine Zuschrift: „Besser Land und Leut verloren, wie I ber hl. Elisabeth aus d n Sarg nehmen und von em falschen Eid geschworen." I einem Bedienten in einem Sack auf das Schloß
1530 auf Petritag brannte die deutsche Or- I tragen;. später wurden sie von 2 Geschworenen densmühle ab. | wieder in die Kirche getragen und hier begraben.
Es