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Znscrtl»xSgebühr: die gespaltene Zeile oder Deren Raum 10 Pfg.

Reelamen: die Zeile 25 Psg.

Marburg

Sonntag, 19. März 1905.

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck imb Verlag- Joh. Ang. Koch, Universitäts-Buchdrucker« 40. Jahrg.

Marburg, Markt 21. Lelephon c>5.

Erstes Blatt.

Das neue Bergarbeitergesetz.

, Es ist kein Unglück noch so groß, es hat ein 'Glück in seinem Schoß! So sagt ein altes Wort. Der Bergarbeiterstreik im Nuhrgehiet hat, so bedauerlich sein Ausbruch war und so schwere Wunden er .unserem Wirtschaftsleben geschlagen hat, das Gute gehabt, daß er die von Len Arbeitern seit Jahren geforderte und von der öffentlichen Meinung als dringend notwendig anerkannte Reform der Berggesetz­gebung endlich in Fluß gebracht hat. Die Novelle zum Berggesetz, die sich mit der Neu­regelung der Arbeitsverhältnisse im Bergwerks- betricb befaßt, ist jetzt, später, als man nach den Ankündigungen der Regierung batte erwarten müssen, dem preußischen Abgeordnetenhause zu- gegaugen. Hoffentlich werden sich jetzt die beiden Häuser des Landtags beeilen, eine gesetzgeberische Arbeit zum Abschluß zu bringen, die als das versöhnende Nachspiel zu dem schweren wirt­schaftlichen Kampf im Ruhrgebiet angesehen werden kann.

Die Novelle zum Berggesetz ist bestrebt, die­jenigen Mißstände im Bergwerksbetrieb zu be­seitigen. welche die direkte oder indirekte Ursache zum Ausbruch des jüngsten Bergarbeiteraus­standes bildeten. <sie verbietet das Nullen, führt obligatorische Arbeiterausschüsse ein und regelt das Strafgei derwesen und die Arbeitszeit. Das sogenannte Wagennullen stellte, wie er­innerlich, die .Hauptursache dar, welche zum Aus­bruch des Bergarbeitersti-eiks führte. Wenn der Hauer die Kohlen aus dem Gestein heraushaut, so splittert und bröckelt dabei Gestein mit, welches ebenfalls schwarz ist und auf den ersten Blick bei dem matten Grubenlicht von der Kohle oftmals schwer zu unterscheiden ist. Wagen, welche der­artiges Gestein enthalten, werden zur Zeit ge­nullt, das heißt der Lohn für diese geförderten Wagen wird den Arbeitern nicht angerechnet, sondern er kommt in dieUnterstützungskassen. Die neue Novelle macht diesem, der Gerechtigkeit nicht entsprechenden System ein Ende, indem sie var- schreibt, daß ungenügend oder vorschriftswidrig beladene Fördergefäße insoweit angerechnet wer­den müssen, als ihr Inhalt vorschriftsmäßig ist. Ferner ist den Arbeitern das Recht eingeräumt, daß der von ihnen zu wählende Arbeiterausschuß oder, wo ein solcher nicht besteht, ein Vertrauens­mann, das Verfahren bei der Förderung und Lohnberechnung überwacht. Dieses letztere Zu- geständnis an die Arbeiter geht über das hin- aus, was vorher in den offiziösen Mitteilungen über den Inhalt der Novelle bekannt geworden^ war.

Ebenso wie dem berüchtigten Wagennullen, das zu viel Erbitter-ungen unter den Bergarbei- tern geführt hat, soll auch der vielfach beklagten Ungerechtigkeit bei der Verhängung der Straf- «elder ein Ende gemacht werden durch die Be- strmmung, daß die in einem Monat verhängten Geldstrafen bei dem einzelnen Arbeiter nicht mehr als den doppelten Tagelohn betragen dür­

fen. Auch wird ausdrücklich bestimmt, wie es freilich im wesentlichen auch schon bisher geschah, daß die Strafgelder zu Gunsten der Arbeiter ver­wendet werden müssen.

Eine weitere Neuerung ist die Einrichtung von Arbeiterausschüssen, die durch die Novelle zu einer obligatorischen Einrichtung gemacht wird mit der Einschränkung, daß die ArbeiteraulWisse nur auf Zechen mit mindestens 100 Arbeitern ins Leben treten sollen. Gegen diese mechanische Festsetzung der unteren Grenze wird voraussicht­lich Einspruch erhoben werden, da sich in der Praxis auch bei einer geringeren Anzahl von Ar­beitern Ausschüsse bewährt haben. Dagegen, daß in diese Ausschüsse nur solche Arbeiter ge­wählt werden sollen, welche die deutsche Reichs­angehörigkeit und die Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen, ist nichts einzuwenden. Im übrigen wird gerade bei diesem wichtigsten Teil der Reform, der nur einer in den Staatsberg­werken bereits bestehenden Einrichtung entspricht, alles darauf ankommen, wie die Arbeiter sich zu Arbestgebern und diese sich zu den Arbeitern stellen.

Während die Novelle die Forderung dec Berg­arbeiter nach einem Minimallohn aus wiederholt erörterten Gründen nicht erfüllt hat, ist sie den Wünschen betreffs Festsetzung einer Maximal­arbeitszeit in der Hauptsache nachgekommen. Die Arbeitszeit soll vom 1. Oktober 1905 ab 8% Stunden, vom 1. Oktober 1908 ab 8 Stunden nicht übersteigen. Die Seileinfahrt soll in die Arbeitszeit einoerechnet werden, die Ausfahrt dagegen nicht. Bei einer Temperatur von mehr als 28 Grad Celsius soll die Arbeitszeit nicht mehr als 6 Stunden betragen. Von diesen Regeln sind allerdings mancherlei Ausnahmen vorgesehen.

Umschau.

Zur Lage der Förster.

Schon einmal wurde in einem kleinen Artikel auf die schlechte Besoldung der Förster hinge­wiesen. Kürzlich wurde auch in derPost" diese Frage ganz in dem gleichen Sinne behandell. In dem augenscheinlich aus sehr sachkundiger Feder geflossenen Arftkel wurde sehr richtig dar­auf hingewiesen, daß die den Förstern zuge­billigte Dienstaufwands-Entschädigung unmöglich als ausreichende Verbesserung ihrer materiell durchaus unbefriedigenden Lage angesehen wer­den könne. Dergleichen Entschädigungen hätten andere Beamtenkategorien schon sehr lange er­halten und die Förster wären tatsächlich in be- foberent Maße zu Aufwendungen im Interesse des Dienstes genötigt. Einer der wesentlichsten Gründe, welcher der GehaltsaufbkPerung dieser Beamten hindernd entgegenstehen, ist wohl darin zu erblicken, daß die Erträge der ihnen zuge­wiesenen Dienstländereien zu hoch eingeschätzt werden. Dem Gewährsmann derPost" sind Fälle bekannt, in denen die Pachtpreise von Do­mänen um 50 Prozent hinter der Ertrags­schätzung des Förster-Diensllandes ähnlicher Bodenqualität zurückblieben, während gerade die Lage des letzteren unmittelbar am oder im Walde eine relative Minderwertigkeit zu bedingen pflegt.

Die Fürstengräber in der St. Elisabethkirche zu Marburg zur Zeit der letzten Restauration

von L. Müller.

(Schluß.)

Landgraf Philipp ließ nun durch den

.Schlößer den -schrank aufmachen, nahm das

Haupt heraus und gab es mit auf das Schloß. Die Fassung, das Gescheide und Geperle, das an den Gebeinen war, ließ der Landgraf dem Kom- zustellen. Bei dem Ausgang aus dem Chor der Kirche bemerkte der Landgraf, daß das ^rabnial seines Vaters von ruchloser Hand beschädigt sei und stellte darüber den Landkom- tur zur Rede. Seitens des deutschen Ordens ÄZJ"*** 1' »

üer Kirche wieder zurückgegeben. Am u m1;1 .8 stellte der Lindkomtur Johann

von Rehen eine Quittung über deren Empfang aus. Der Landkomtur liest alsdann die Gebeine £"..e.mer aeheim gehaltenen Stelle im Münster ' Diese Stelle soll nach W. Kolbe unter Grabmonument des Schwagers der bl Elpabeth, des Landgrafen Konrad fein, wo die ,tole Kolbe schreibt, am 20. Juli 1854 aufgefunden wurden. Eine Gewißheft ist rächt vorhanden,, wa^ aus den Reliquien geworden ist, denn wie aus folgendem zu ersehen ist, suchte man die Gebeine an einer ganz anderen Stelle als unter dem Monument des Landgrafen Kon- vad und vermutete sogar, sie seien gestohlen tDoroett.

Sm Konsistorial-Archiv findet sich folgende handschriftliche Nachricht: Actum Marburg, 31. Marz 1634. Die Abschrift laufet:Betr. die

Vermuthung, daß St. Elisabethen Gebeynen gestohlen seyen. Aks Bericht einkommen, daß ein Stein in der Deutschen Ordenß Kirche vor dem hohen Altar, darunter St. Elisabethen Ge- beyne begraben seyn sollen, wie auch sonst im .Chor und anderswo etzliche Steine geöffnet und darauf nachfolgende Persohnen examiniert worden:

1. Johann Conrad Molitor Opfermann im Deutschen Hauße hat off vorhergegangen Ver­warnung und ermahnung an Eydts stat ange­lobt die Wahrbeit zu sagen. Sagt, daß er die Schlüssel zur Kirchen habe gleichwohl wann er die Kirchen eröffnet und wieder zugethan habe, so liefre er dieselbe dem Verwalter . im Teuschen Hauße.

Einen Schlüssel zur fordersten thür, da man in das Chor gehet, denselben habe er jederzeit bey sich, wie auch einen Schlüssel zu ler Orgel und einen zu der Thür. Der Verwalter aber habe fünf Schlüssel, deren der erste das Fürsft. Begrabnus der 2 und 3 schließen die zwey große thor an der Kirchen, der 4 schließe die Mittel- thür, da man aus dem Chor in die Kirche gehet und der 5 schließe die forberfte Thür nach der Trappeney zu. Die Schlüßel so er in Henden habe, pflege er täglich bey sich zu tragen, und wann er in seinem Hauße setze, habe er sie bey sich, schlaffe des nachts nicht in seinem, sondern im Deutschen Hauße, Er habe zu Ostern alß er in der Kirchen gekehret, zum ersten mal gesehen, daß der Stein vor dem Altar etwas laß gewesen, daß er nicht an gezeigt habe, seh die Ursach daß er verggeßen.

Als der von Cansten verswrben, wäre der verstorbene Landkomtur Suchs in die .Kirchen gangen und ein Grab aufsuchen wollen, derselbe habe gegen ihn gesagt, daß er von dem Land Commenthur Oynhausen, so 53 Jahre im Orden *

Die Wirtschaftskosten stellen sich andererseits aus verschiebenen Gründen für dieses Land besonders hoch., Der Förster selber ist durch seinen Dienst an eigener Betätigung auf seinem Äcker und selbst an guter Beaufsichtigung der hiefür an­genommenen Arbeiter meistens behindert. Bei der meistens sehr entlegenen Lage der Förstereien müssen besonders hohe Löhne gezahlt werden, auch die Kosten für das tote Wirtschaftsinventar stellen sich hoch^ da aus den: eben angeführten Grunde gemeinsame Benutzung von Geräten und Einrichtungen, wie sie in Dörftrn möglich und vorhanden ist, meistens ausgeschlossen ist. Auch bei der Verwertung der Wirtschaftserzeua- nisse und Beschaffung aller Bedarfsartikel macht sich diese entfernte Lage schädigend bemerkbar. Unter diesen Umständen muß die allgemein un­günstige Erwerbslage für die gesamte Acker­wirtschaft gerade besonders hier zutage treten, sodaß von Reinerträgen über die Wirtschafts- kosten hinaus wohl kaum die Rede sein kann.

Wieviel bare Auslagen muß der Förster dieses Wirtschaftsbetriebes wegen auf sich neh­men. Neben den schon erwähnten hohen Löhnen Klebegroschen, Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Hagel-, Haftpflicht- und Viehversicherung. Bei seinem geringen pensions- fähiaen Gehalt (hierbei kommen die hochqeschätz- ten Dienstlands-Erträge nicht in Anrechnung) und der vielfach doch besonders großen Lebens­gefahr, der die Förster in ihrem Berufe ausge­setzt sind, erscheint auch eine Lebensversicherung eigentlich geboten. Berücksichtigt man ferner den großen Aufwand für Dienstkleidung und Ausrüstung, die jeder Unbill des Wetters aus­gesetzt werden muß, und außerdem die Tatsache, daß die Forstbeflissenen oft erst nach 25 Dienst- jähren in den Besitz einer selbständigen Förster­stelle gelangen, also zu einer Zeit, wo sie doch meistens schon lange Familienväter sind, dann wird man es als vollkommen zutreffend ansehen, wenn in jenem sachverständigen Artikel der Post" behauptet wird, die Förster könnten mit ihrem Gehalt nicht auskommen, und wenn zum Schlüsse gesagt wird:

Es kann nur immer wieder darauf hinge­wiesen werden, daß, es gar keine andere Beamten in Preußen gibt, die bei einer solchen Fach-Vor­bildung nach 25 Dieustjahren nur etn Anfangs­gehalt von 1375 Mark nebst freier Dienstwoh­nung und nach weiteren 18 Dienstjahren endlich 1875 Mark tzensionsfähigeS Einkommen haben. Das bißchen Waldpoesie wird anscheinend etwas hoch dabei in Rechnung gestellt."

Von konservativer Seite ist man schon ver­schiedentlich für die Besserstellung der Förster eingrtreten. So hat noch in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 16. März der Abge­ordnete v. Pappenheim (Liebenau, Kreis .CSof- geismgr) sich für höhere Stelleni'flaaen ver­bandet, um die Härten in den Förstergehälter zu beseitigen.

Deutsch-Katholisch oder Polnisch. Katholisch?

, In derOstmark" sindet sich folgender lehr- "vHche Fall, der beweist, welche Stellung die erz- bischöfliche Behörde dem Deutschtum gegenüber gewesen, gehört, daß St. Elisabethen Gebeyne unter dem Stein so ihr eröfnet begraben liegen falten, und hab mit einem stecklein darauf ge­zeigt, daher wiße er, gestalt er auch von dem jungen Oynhausen gehört habe.

Wisse nicht wer den Stein eröfnet habe. Got sollt ihn ahn Leib und Seel straffen, daß er nichts davon wissen, könne auch keine Muthmaß- ung uff jemanden haben. Sein Sohn sein ein Mäurer, hab nie nach dieser Zeit alß dieses ge- schehen, und er gesehen für ihn geteilten, ohn allein alß er nach Ostern einen Briefs nach Grünberg getragen, hab damhals er seinen Sohn die Schlüße! zugestellt, so für ihn geteilten.

Der Steindecker könne nicht in die Kirche kommen. Außwendig könne man off die Mauer steigen und in den gang kommen, sodann in der Kirche bei der Orgel seh daselbst ein schlecht schloß so man leicht osfmachen könne.

Ist mit ofertegtem Stillschweigen entlaßen.

2. Johann Caspar Molitor des Opfermanns Sohn hat an Eydts stat angelobt die Wahrheit zu sagens Er sey Meurer seines Handwercks und wann sein Vatter nicht zu Hause gewesen, hab er vor den Vaster gelegten, die Dhr gestellet, doch sey es lange nicht geschehen, vergangenen Sonn­tag und den letzten heiligen Tag hab er 7 Vhr gelauten, sey auch zuweilen geschehen, wann der Vatter in die Stad gangen, hab nit gesehen, daß ein Stein in der Kirchen eröffnet gewesen, sey zwar im Chor gewesen, doch sobald er geteilten, wieder weggegangen, hab nie keinen Hamer in der Kirche gehabt, ein klein Hämergen hat er itzt seinem Meister stellen müßen, zuvor hab er kein gezeng gehabt, wiße von naui zu sagen, hab auch zuvor von narrt gewußt, bis er vom Zinß- metfier es gestrigen Tages vernommen.

. Der Steindecker hab einen Schlüße! zur Mrchen zum Bley, ond alß er einmal seinen

entnimmt: Der katholische Priester, Oberlehrer Glatze! in Hohensalza war anstelle eines Vikars mit der Erteilung des Religionsunterrichts am Gymnasium betraut worden, obwohl der Orts- Pfarrer, Geistlicher Rat Propst Laubitz, die An­stellung eines etatsmäßigen Religionslehrers haste hintertreiben wollen. Propst Laubitz ließ auch gegenüber, dem Herrn Glatzel kbr bald die Grunde merken, weshalb er in der gedachten Richtung tätig gewesen war: er gestand die Furcht ein, daß die deutschen Katholiken sich um Glatzel gruppieren und den Einfluß des Propstes schmä­lern würden. Bald darauf entzog der Propst dem Religionslehrer die Erlaubnis, in einer der Kirchen Gottesdienst für die Gymnasiasten abzu- halteu; ja, nicht einmal seine tägliche Messe durfte Glatzel iu einer Kirche lesen! Vom Weih- bischos Dr. Likowski aber erhielt Glatzel die Wei­sung, aus dem Verein Deutscher Katholiken, dem er beigetreten war, auszuscheiden, nachdem er in einer Vertreterversammlung deutscher Katho­liken einen" Vortrag gehalten hatte! Erfreulicher­weise sind die Vereine deutscher Katholiken in Posen auf dem Posten. Sie haben nicht nur bereits einen Verband begründet, dem 22 Vereine angeboren, sondern geben auch vom 1. April ab ein Verbandsorgan,Katholische Rundschau", heraus. Die Staatsregierung sollte sich des ge­maßregelten Oberlehrers, der sein Deutschtum hoch hält, energisch annehmen!

Der englische Flotten -Berein.

Die englische Navy League nennt f,dj selbst: eine streng parteilose Vereinigung, um der Re­gierung und der Wählerf.'mft die überragende Bedeutung einer entsprechend starken Flotte als bet besten Friedensbürgschaft beizubringen". Diese Zwecke werden natürlich von der gegen­wärtigen, imperiailistischen Regierung gebilligt; aber wie steht es mit ihren liberalen Gegnern? Der Liberale John Morley sagte schon 1893: Jedermann, Liberale wie Tories, weiß, daß wir unumgänglich nicht nur el.e mächtige, nein, ich mochte sagen, eine allmächtige Flotte haben müssen." Der jetzige Oppositionsführer, Sir H. Campbell-Bamierman, bekannte sich so vollständig wie möglich zu der Anstauung, daß England dtie Oberherrschaft zur See behalten müsse. Der englische Flosten-Verei hat feine Werbung auch auf die Kolonien ausgedehnt. In der Kapkolonie haben ihn nicht allein die Regiernngskreise voran unterstützt, auch der Afrikander"-Führer Hofmeyr ist Mitglied des Vereins geworden! In Natal wurde dem her­ein Unterstützung vom Premierminister Sutton und vo.. Führer der Opposition, Sir A. Hime, zuteil; auch die vier Abgeordneten des gegen Ende des Krieges von Transvaal abge­neigten Gebiets, darunter drei Holländer, stimmten bei. In Neuseeland das gleiche Bild: in einer Versammlung von 2000 Personen unter Vorsitz des Statthalters beantragte dr. Premier Keddon einen nachher mit jubelnder Einmütig­keit angenommenen Beschlußaiitrag, und einer seiner politischen Hauptgegner schloß sich ihm an! Dies sind einige Proben davon, wie das englische Volk rings auf dem Erdenrund feine nationale Verantwortlichkeit begreift.

Schlüßel verlegt hab er des Steindeckers fchlützel gebotet und barauff die Vhr gestellt, der Stein- decker hab 1 schlüßel zur Kirchen und 1 schlüßel zur Dhr.

3. Conrad Mücknec, Verwalter im teutfdieit Hauße, hat gleichfalls angelobt die Wahrheit zu sagen, deponiert:

Als er zum Diener angenommen, seye ibm und andren auch die Schlüßel zur Kirche ge­liefert und anbertratoet worden, hab er dieselb an den orte da er sie vor 16 und mehr Jahren heng-en gesehen, jederzeit gebeugt und hengen lassen, also, daß er der Schreiber uni ander ge- sindt dazu kommen können, wolle sie aber inS künftige besser verwahren, könne den Schreiber zwar nicht beschuldigen, doch wolle er ibn auch nicht vertheidigen, der Opfermann sev ibm ver- dechtig, da er leichtfertig aesindt os den Thunn führe, so sey fein Sohn auch leichtfertig wiße bey seiner Pflicht niemanden zu verargwohne. Uff der Travpaney hab er einen Brief gefunden so der Bottenmeister geschrieben, darin er melbt, wie der St. Elisabethen Gebeyne aus dem Sarg vor den Altar tranSforirt worden seyen, diesen Brief hab er gestern dem Zinßmeister gezeigt hab nicht gesehen, daß der Stein geöffnet ge­wesen seh, bis daß es der Organist ihm an- deutete.

Ein Versuch des Dr. Leander von. wel- cher anfangs vorigen Jahrhunderts katholischer Geistlicher in Marburg war, durch Nachgraben unter den Steinen vor dem Hochaltar der Elisa- betbenkirche nach den Reliquien der hl. Elisabeth war fruchtlos. Der große zinnerne Leuchter, mit der Inschrift auf die Gebeine der Landgräfin AnnaMuster von Landgraf Philipp, welcher vor dem Hochaltar stand, wurde bei dieser Ge­legenheit veräußert und ist nicht mel. in beC Kirche vorhanden« , .