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mit dem Kmsblatt für die Kreise Marburg uud Kirchhain.

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Reelmnen: die Zeile 85 Pfg. S0NNMg, 12. MrZ 1905. Marburg, Markt 21. - Telephon 55. °

Erstes Blatt.

Der Weltmarkt.

.(.) Trotz aller Zollschranken, die während der letzten Jahrzehnte abgesehen von Großbritan­nien ht allen am Weltverkehr beteiligten Staaten aufgesührt worden sind, ist doch der internationale Verkehr immer reger geworden. Jede in Betrieb gesetzte Eisenbahn und jedes neue Seeschiff ist ein Faktor zur Ausbreitung dec internationalen Handelsbeziehungen und des Austausches der verschiedenen Produkte. Immer neue Länderstrecken werden in den Weltverkehr einbezogen. War das Anwachsen der Vereinigten Staaten von Nordamerika zu einer politischen und wirtschaftlichen Großmacht allerersten Ran­ges das charakteristische Kennzeichen, so ist in den kommenden Jahrzehnten zu erwarten, daß Ost- asien einen erheblichen Einfluß auf dem Welt­markt gewinnen wird. Daneben aber haben auch noch gewisse Länderstrecken in Afrika, Kleinasien und die Staaten in Süd- und Mittelamerika eine große wirtschaftliche Zukunft. Sind hier die Verkehrsmittel erst noch mehr ausgebaut, so wer­den die Handelsbeziehungen auch dem Auslande gegenüber wesentlich zunehmen.

Bisher nimmt Europa im Welthandel noch immer die weitaus erste Stelle ein, und darin wird auch in absehbarer Zeit keine Aenderung eintreten. Der Umsatz int gesamten Welthandel wird jährlich auf 115 000 Millionen Mark ein­geschätzt. Davon entfallen beinahe zwei Drittel, nämlich 63 Prozent, auf Europa. Von dem übrigen Teil kommt ungefähr die Hälfte, 18 Prozent dec Gesamtheit, auf Amerika, sonst sind noch beteiligt:, Asien mit 11 Prozent, Afrika und Australien mit je 4 Prozent. Welche riesige Steigerung der Umsätze auf dem Wett arkt noch zu erwarten ist, zeigt schon ein Vergleich der Einfuhrziffern in den verschiedenen Ländern. Während in der Schweiz auf den Kopf der Be­völkerung an Einfuhr 294 Mark entfällt, kommen auf Japan nur 11 Mark, auf Britisch-Jndien 5 Mark und auf China noch nicht 2 Mark.

Was das Erwerbsleben im kleinen zeigt: die Arbeitsteilung, die Anfertigung und Erzeugung von Produkten, die in den Beruf des einzelnen fallen, das tritt auch auf dem Weltmärkte her­vor. Auch hier macht sich unverkennbar eine Arbeitsteilung bemerkbar. Jedes Land erzeugt die Produkte und bringt die Erzeugnisse zum internationalen Austausch, für deren Erzeugung die besten Vorbedingungen gegeben sind. Es gibt Rohmaterialien, die ausschließlich oder we­nigstens fast nur in bestimmten Ländern Vor­kommen, und es gibt Produktionszweige, die nur in einzelnen Landstrichen mit Erfolg betrieben werden können. So wurden z. B. von den 46 Millionen Tonnen Roheisen, die im Jahre 1903 hergestellt worden sind, annähernd 37 Millionen Tonnen oder 80 Prozent der gesamten Produk­tion in den Vereinigten Staaten, in Deutschland und Großbritannien erzeugt. Auch mit der Pro­duktion an Kohlen stehen diese Länder an der Spitze. Gold wird hauptsächlich in Südafrika

Die Mrstenaräber

in der St. Elisabethkirche zu Marburg zur Zeit der letzten Restauration

von L. M ü l l e r.

(Fortsetzung.)

. 5. Heinrich I. ziveite Gemahlin, Tochter des Grafen Dietrich VIII. von Cleve, Mathilde, starb am 21. Dezember 1309.

6. Heinrich, genannt der Ungehorsame, ein Sohn von Heinrich I. und Adelheid, geb. 1264, gestorben 1298 am 23. August. Auf seinem Grabstein wird er Henricus Landgravius jun. genannt. Das zu jenem Grabmal gehörige Re­präsentantenschild, welchen der sog. Tranercitter bei seiner Beerdigung vorangetragen hat, wird in der Elisabethenkirche als unschätzbares Denk­mal aufbewahrt. Er besteht aus Holz, welches mit gestreikter Leinwand überzogen, vergoldet und dessiniert ist, der gestreifte hessische Löwe ist aus demselben Stoff mit durchbrochener Arbeit. (Dieser Stein wurde bei der Restauration unter den Hochgräbern vorgefunden).

7. Heinrich II. der Eiserne, geb. 1299, gest. 1. $uni 1376. Heinrich II. hatte einen Sohn, Dtto dec Schütz genannt, derselbe starb kinderlos unöjtegt mit seiner Gemahlin Anna von Cleve in Spangenberg begraben, infolgedessen kam das Fürstentum an den Sohn des Landgrafen Lud­wig, Heinrichs Bruder, nämlich an Hermann den Gelehrten.

8. Hermann. II der Gelehrte, geb. 1339 oder 1340, gest. am 10. Juni 1413. Dieser Landgraf wird von anderen nicht angeführt, es ist aber mich von diesen nicht bewiesen, wo er begraben hegt.

9. Dessen Gemahlin Margarethe, Tochter Friedrichs IV.. Burggrafen von Nürnberg, gest.

gefunden, der größte Teil der Schwefelproduk­tion entfällt auf Sizilien, betreffs des Petroleums sind wir immer noch von Amerika abhängig.. So wie mit den Rohmaterialien ist es auch mit vielen Erzeugnissen des Bodenbaues. Wein, Früchte, Gewürze kommen hauptsächlch aus den südlichen Ländern, 75 bis 80 Prozent der Baumwolle wird in den nordamerikanischen Staaten erzeugt, der Kaffee kommt von den holländischen Kolonien und vc.t Brasilien.

Im Laufe längerer Zeitperioden tritt manch­mal ein große Umänderung auf dem Weltmärkte ein. Technische Neuerungen, das wirtschaftliche Emporkommen bisher einflußreicher Völkerschaf­ten, die Errichtung neuer Verkehrswege, politische Einwirkungen, koloniale Gründungen, kriegerische Ereignisse, Veränderungen in der Mode und in der ganzen Lebensweise, das Auffinden wertvoller Schätze im Erdinnern, alles dies und noch vieles andere kann dazu beitragen. Durch immer wei­tere Verästelung des Verkehrs und durch Zu­nahme des Wohlstandes kann z. B. in einem Lande die Bodenkultur nach und nach einen ganz anderen Charakter erhalten. Wurde sie vorher im Raubbau betrieben, das heißt mit verhältnis­mäßig geringem Kapital und nur mit der Absicht, in möglichst kurzer Zeit recht hohe Erträgnisse herauszuwirtschaften, ohne dabei auf die Ver­schlechterung des Bodens zu achten, so tritt dann später eine bessere Bewirtschaftung an Stelle des Raubbausystems. Das können wir jetzt in den Vereinigten Staaten beobachten. Mit der bes­seren Bewirtschaftung werden dan:. nicht nur höhere Ernteergebnisse erzielt, eS macht sich dann auch die Erscheinung bemerkbar, daß andere, größeren Gewinn abwerfende Kulturen eingeführt werden. Viele Artikel standen früher nur den reichsten Leuten zur Verfügung, durch die heu­tigen maschinellen Hilfsmittel können sie so billig hergestellt werden, daß sie selbst in den ärmsten Familien nicht fehlen und ihren Weg in. alle Länder nehmen. Dann aber ist durch dis besseren Verkehrsmittel auch die Möglichkeit gegeben, die Bedürfnisse in den einzelnen Ländern rascher zu erkennen und einen schnelleren Ausgleich zu tref­fen, denn in das Getriebe des Welthandels sind so viele Produktionsländer einbezogen, daß eine schlechte Ernte in einem Landstrich im allgemeinen verheerende Folgen nicht mehr haben kann. Nur in ganz abgelegenen Ländern mit schlechten Ver­kehrsmitteln und zahlungsunfähiger Bevölkerung kann auch heute noch eine Mißernte tiefgreifende Wirkungen ausüben.

Umschau.

Dir Karriere.

Unter dieser Spitzmarke schreiben die Burschenschaftlichen Blätter":Dieser Tage ist ein Gerichtsurteil gefällt worden, dessen Be- aründung uns vollkommen unbegreiflich ist. Sin Kaufmann hatte einen Studenten, den Freund seines Sohne?, in sein HauS ausge­nommen und für den jungen Mann auch sonst in weitgehender Weise gesorgt. Der Bursche bewies seine Dankbarkeit dadurch, daß er nicht nur in studentischen Kreisen, sondern auch in angesehenen Familien sich intimer Beziehungen

in Gudensberg am 17. oder 19. Februar 1406. In der Elisabethkirche wurde mit ihr an dem­selben Tage ihr Sohn Hermann beigesetzt.

10. Zwei weitere Kinder Elisabeth und Hein­rich starben jun* am 13. und 22. Juni eines noch nicht ermittelten Jahres.

11. Ludwig der Friedfertige, geb. 6. Februar 1402, gest. 17. Januar 1458.

12. Landgraf Heinrich III. zu Marburg, geb. am 15. Oktober 1441, gest. am 13. Januar 1483. Dieser Fürst vermählte sich in seinem 17. Jahre mit

13. Anna, Tochter des Grafen Philipp von Kabenellenbogen, geb. 5. September 1443, ver­mählt im August 1458, gest. 19. Februar 1497.

14. Deren Sohn Ludwig III., geb. 1460, gelt, zu Rauschenberg am 2. Juli 1478, be­graben in der Elisabethkirche am 27. Juli 1478.

15. Dessen Bruder Wilhelm III., Landgraf von Oberhessen, geb. 8. September 1471 zu Blankenstein bei Gladenbach, gestorben infolge eines Sturzes vom Pferde am 17. Februar 1500 auf dem Schlosse zu Rauschenberg, begraben am 19. Februar d. I. in der Elisabethkirche.

16. Landgraf Ludwig II. von Niederhessen, Bruder von Heinrich III., geb. am 7. September 1438, gest. am 8. November 1471 zu Reichen- wahrscheinlich an Gift.

17. Dessen Gemahlin Mechtilde, Tochter des Grafen Ludwig II. von Württemberg, gest. 6. Juni 1495 zu Rotenburg, begraben in dec Elisabethkirche.

18. Wilhelm I., Landgraf zu Hessen-Cassel, geb. 4. Juli 1466, gest. zu Spangenberg am 8. Februar 1515, beigeseht in der Elisabetkirche zu Marburg.

19. Wilhelm II., Vater von Philipp dem Großmüsigen, geb. 30. März 1468. gest. zu

zu der Frau des Kaufmanns rühmte, Be­ziehungen, die, wie er behauptete, dem Ehemann bekannt seien und von ihm geduldet würden. Vor Gericht mußte der Student zugeben, daß seine Behauptungen von Anfang bis zu En'ea erloaen seien, und daß ihn lediglich der Hany zur Renommisterei zu seinen schändlichen Lügen bestimmt habe. DaS Gericht sah,am dem jungen Manne die Laufbahn nicht zu unterbinden", von einer Gefängnis­strafe ab und verurteilte ihn zu 500 Mk. Geld­strafe. Wir stehen mit derDeutschen Tages­zeitung" nicht an, unumwunden zu erklären, daß ein solches Urteil und eine derartige Begründung dem gesunden Men­schenverstand ins Gesicht schlägt. Es kann wohl kaum eine gemeinere Hand­lungsweise ersonnen werden, als die des Burschen. Sie ist ehrlos und heischt deshalb eine Strafe, die den Täter als ehrlos kenn­zeichnet. ES war die Aufgabe des Gerichts, dem Burschen die Laufbahn zu unterbinden. Wer zu solcher Tat ans solchen Beweggründen sich hinreißen läßt, der ist unwürdig, künftig eine Stellung einzunehmen, die irgendwie autoritativ ist. Gerade weil er sich den ge­bildeten Ständen zurechnete und eine höhere Stellung erstrebte, mußte die Strafe um so empfindlicher fein. Man eifert neuerdings immer, schärfer gegen die Zweikämpfe. Oft genug ist hervorgehoben worden, daß die Zwei­kämpfe erst dann beseitigt werden können, wenn die Strafen für Ehrverletzungen ziemlich hoch seien. Glaubt man denn, daß eine Geldstrafe eine genügende Sühne für eine derartige gröb­liche Verletzung der Ehre sei? Sollten die Richter grundsätzlich in ähnlichen Fällen ähn­liche Urteile ähnlich begründen, so würde der in seiner Ehre aufs tiefste geschädigte Mann geradezu gezwungen, sich selbst die erforderliche Genugtuung zu verschaffen. Wir möchten des­halb wünschen, daß gegen das Urteil Berufung eingelegt werde, damit daS gesunde Rechtsge­fühl des Volkes einigermaßen befriedigt werde.

Segen den Mädchenhandel.

Das Abkommen über Verwaltungsmaßregeln zur Erweiterung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel, das am 18. Mai 1904 zu Paris abgeschloffen ist und nunmehr dem Reichs­tage vorliegt, ist von Deutschland, Dänemark, Frankreich, England, Italien, Rußland, Schwe­den, Norwegen, der Schweiz und Spanien ratifiziert worden. Oesterreich-Ungarn -st noch nachträglich beigetreten. Belgien, die Nieder­lande und Portugal, die wohl das Abkommen unterzeichnet haben, haben für die Beibringung der Ratifikationsurkunden einen Aufschub ver­langt. Die Hauptpunkte des Abkommens sind folgende:

Errichtung einer Behörde in jedem der an dem Abkommen beteiligten Länder, der es ob­liegt, alle Nachrichten über Anwerbung von

Cassel am 11. Juli 1509. Lange hatte man dessen Hochgrab aus Marmor als das des Landgrafen Wilhelm III. von Oberhessen bezeichnet. Wil­helm II. starb an einer neuen furchtbaren Krank­heit, welche man damals noch nicht erkannte, worauf bei dem Denkmal Bezug genommen wurde, indem der Bildhauer unten durch offene Bogenstellung einen verwesenden und von aller­hand Getier angefressenen Leichnam sehen ließ.

20. Dessen Gemahlin Jolanthe, Tochter des Herzogs Friedrich von Lothringen, gest. infolge eines Schreckens am 21. Mai 1500 im Wochen­bett; ihr Sohn Wilhelm starb damals ebenfalls.

21. Anna, zweite Gemahlin Wilhelm II., Tochter des Herzogs Magnus III. von Mecklen­burg, geb. 1485, starb zu Rödelheim am 6. Mai 1525, am 15. Mai desselben Jahres langte ihre Leiche in Marburg an. Sie wurde erst in der Barfiißerkirche begraben. Am 27. Mai 1516 ließ ihr Sohn, Landgraf Pbilipp, ihre Gebeine in die Elisabethkirche überführen.

22. Elisabeth, geb. zu Marburg am 4. März 1502, der vorigen Tochter, vermählt mit Herzog Johann von Sachsen, starb zu Schmalkalden im Schlosse Hessenhof am 6. Dezember 1557.

23. Magdalene, auch Maria Magdalena, deren Schwester, geb. zu Rheinfels am 18. Juli 1503, gest. zu Marburg 1504.

Ueber verschiedene von Hoffmeister in der Elisabethkirche als begraben angeführte fürsüiche Personen herrscht noch Unklarheit, indem andere Chronisten darüber Zweifel aussprechen, wem die Grabstätte angehört. So ist z. B. nicht festge- siellt, ob das Grabmal Otto I. und seiner Ge­mahlin Adelheid von Ravensburg diesem, oder dem Landgrafen Heinrich I. und seiner ersten Ge- mahlin Adelheid von Braunschweig angehört.

fyrouen und Mädchen zu Zwecken der UnzuA im Auslande an einer Stelle zu sammeln. Un­mittelbare gegenseitige Unterstützung der einzelne« Behörden (für Deutschland Berliner Polizei« Präsidium), Ueberwachung der Bahnhöfe, Ein« .'chiffungshäfen, um die Entführer ausfindig

^sjcn, gegenseitige Meldungen über der« ü Personen und ihre Fährten. Fest­stellung des Personenstandes und Protokollierung der Aussagen solcher Frauen und Mädchen, di­verdächtig sind, zu Zwecken des Mädchenhandels dem Auslande entführt zu sein. Dies« Opfer sollen, wenn sie der Mittel entblößt find, auf Staatskosten desjenigen Staates, in de« sie festgenommen find, beimgeschafft werde« Die Heimschaffung wird erst ausgeführt nach Verständigung über die Identität und Staats­angehörigkeit. Im Unvermögensfalle trägt bie Kosten der Heimschaffung der Staat, in dem stch die Person befindet, bis zu seinen Grenzen, im übrigen der Heimatstaat der betreffende» Person. Die Mädchenhändler, ihre Agente» und Bureaus werden scharf überwacht, außer« dem auch alle diejenigen Personen, die Stelle» ins Ausland vermitteln.

Der Beitritt anderer Staaten zu diese«» Abkommen steht diesen frei. D»e Kündigung des Abkommens seitens eines der Vertrags« staaten tritt erst 12 Monate nach bet Kündigung in Kraft. Die meisten Staate» haben sich die Entschließungen wegen ihrer Kolonien noch vorenthalten. Einbezogea sind bis jetzt nur folgende Kolonien: dänische Antillen, Island, alle französischen Kolonien, niederländische Kolonien, erythräische Kolon» (Italien). ________

Bundesgenosse».

Die Herren, welche den Deutschen Flotten« Verein als gemeingefährlich zu bezeichnen beließ« tm. haben würdige Bundesgenossen in Englanb gefunden. DieArmy and Navy Gazette" hetzt so ziemlich in jeder Nummer gegen denDeut« scheu Flotten-Verein", weil er den englische» Hetzern höchst unbequem ist. Warum unbequem! Er macht immer wieder auf die Unzulänglichkeit unserer Flotte aufmerksam und er tut nur genn» dasselbe, was die Naval league zu tun lcho» Jahre lang für ihre Pflicht hielt, die Natio» über die Bedeutung dec Flotte für ihre ganz­nationale wie volkswirtschaftliche Zukunft aufzu­klären. Dasselbe Bestteben ist in Englandpa­triotisch" und verdienstlich in Deutschland abef nach Ansicht derArmy and Navy Gazette" sowi- ihrer deutschen Bundesgenossengefährlich!"

Bei dieser Gelegenheit sei übrigens daraus hingewiesen, daß Herr Müller-Sagan im Deut­schen Reichstage eine Aenßernng des Gymnasial« direklors Rassow auf der Hauptversammlung bei Deutschen Flotten-Vereins in Dresden am 17, April 1904 nicht richtig wiedergegeben hat. handelt sich um dasBellen" und der genannte Reichstagsabgeordnete hat ja in Verbindung btermit vonFlottenmeute" zu sprechen für gut befunden.

Ersterer starb am 17. Januar 1328, letzterer auf 21. Dezember 1308. Weiter wird von Hoffmeiste- Hermann der Gelehrte und Ludwig II., der i« Alter von 18 Jahren starb, als in der Elisabeth­kirche begraben angeführt, welche man bei an­deren nicht findet. Kolbe führt Otto den Schifts und feine Gemahlin Anna von Cleve als in de« Elisabethkirche begraben an, während Hoffmeiste« diese nicht erwähnt. Winkelmann S. 22lk schreibt, daß Otto der Schütz und auch seine Ge­mahlin im Karmeliterkloster in SpangenberE begraben wurden, während Dr. Landau an­nahm, daß sie in der Elisabethkirche begrabe» wurden. Die in zwei Reihen geordneten Denk­mäler enthalten Hochgräber, während, an bett Mänden bie aufrecht stehenden Grabsteinplatte« befestigt finb. Ein Augenzeuge, Dr. W. Bückings hat nach seinen Erinnerungen den Zustand bee Kirche vor der Restauratton beschrieben. Danach standen die Hochgräber int Landgrafenchor i« folgender Reihenfolge: 1. Konrad von Thürin­gen; 2. Adelheid von Braunschweig, ehedem Sophie, Herzogin von Brabant; 3. Heinrich III.} 4. Heinrich II. nebst Gemahlin, jetzt Otto I. mir Gemahlin; 5. Ludwig I.; 6. Ludwig II.; 7. Wil­helm II. Das Hochgrab des letzteren stand nicht nach der Are der Kirche gerichtet uno ruhte auf; einer rauhen Sandsteinvlatte. Zwischen de« Hochgräbern 3 und 4 bestand der Fußboden auf viereckigen Platten und Grabvlatten des Land­grafen Wilhelm I., der Landgräfin Anna do« Katzenellenbogen und Elisabetb, Witwe be» Herzogs Johann von Sachsen. Es fehlt nur no<§ das Hochgrab Nr. 5, das das Grab Heinrich I« oder Hermann des Gelehrten sein kann, liebe« die Angehörigkeit einiger der genannten Denk­mäler wird wohl nie völlige Klarheit geschaffen werden können. " "