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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.

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verboten.)

des Tunues zusammen?

Ein Zufall, wie

ich schon bemerkte.

^tp Rußland erstreckt. Diese Paßvisa

Giltigkeitsdauer des Paßvisa wird in auf einen Zeitraum von sechs Monaten

Unseren diplomatischen und berufskonsularifchen Beamten wird für Zeitungen usw. Zensurfrei­heit gewährleistet. Die Sachverständigen bei den deutschen Konsulaten in Rußland sowie die Agenten des russischen Finanzministeriums und ihre Gehilfen in Deutschland erhalten die Steuer­privilegien der beiderseitigen Konsulatsb.amten. Aus den neuen Bestimmungen über das Paß- und Legitimationswesen (Artikel 3) ist folgendes hervorzubeben:

Es folgten jetzt einige nebensächliche Fragen des Richters. Plötzlich fragte er:

..Wußten Sie, daß man den Schmugglern auf der Svur war, daß man wichtige Entdeckungen in berna auf dieselben gemacht batte?"

Ich hatte davon gehört, bekümmerte mich je­doch nicht weiter um die Angelegenheit."

Wußten Sie, daß die Zigeuner unter dem alten ?<ofef ihr Dorf verlassen wollten?"

Nein."

»Wie kam es, daß Sie an demselben Tage, toie die Zigeuner abreisen wollten?"

Zufall."

Weshalb wollten Sie Ihr Schloß gerade | jetzt, mitten im Winter, und. wie Sie selbst sagen, . mit einer wissenschaftlichen Arbeit beschäftigt, ver­lassen?"

Rein private Gründe veranlaßten meinen Bater und mich, Fenetrange zu verlassen."

Sie wollten Fenetrange verkaufen?"

Allerdings."

Weshalb?"

Weil uns der Aufenthalt in dieser Gegend nicht mehr bekiagt."

Das glaube ich. Aber noch einige Wochen vorher besuchten Sie die Jagden, welche der deutsche Oberförster veranstaltet batte, und eine Gesellschaft im Hause des Herrn Markwardt?"

Freilich."

Der Aufenthalt in hiesiger Gegend konnte 'chlren damals also noch nicht so unangenehm sein "

Allerdings nicht."

. ."Wie kam es, daß Sie Ihre Absicht so rasch änderten?"

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck und Verlag- Joh. Ang. Koch, Unwcrsttäts-Buchdruckerek 40« Marburg, Markt 21. Telephon 55. "

.. Die Gebühr für die Erteilung der Auslands- Pässe an die in Rußland wohnenden Deutschen toird den Betrag von 50 Kopeken nicht über­steigen."

In Artikel 5 werden die nachstehenden Be­stimmungen eingefügt:

Die von der Deutschen Regierui gegen­über der russischen Einfuhr getroffenen Veterinä­ren Maßnahmen können nicht in strengerer Form eingeführt werden, als diejenigen gegenüber von Staaten, welche sich hinsichtli-^ der Tierseuchen und der Veterinären Einrichtungen in demselben Zustande befinden wie Rußland.

Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf die Veterinären Abmachungen zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn.

Die Zahl der lebenden Schweine, deren Ein­fuhr nach Oberschlesien auf Grund der bestehen­den Bestimnumgen zugelassen ist, wird auf 2500 Stück wöchentlich erhöht.

Fleisch, welches im Sinne des deutschen Fleischbeschaugesetzes vom 3. Juni 1900 als zu- bereitet anzusehen ist, wird zur Einfuhr nach Deutschland nach Maßgabe der Bestimmungen des erwähnten Gesetzes zugelassen werden.

Die in den Absätzen 3 und 4 der gegenwärti­gen Bestimmung enthaltenen Zugeständnisse kön­nen zeitweise widerrufen oder aufgehoben loer- den. wenn außergewöhnliche Gründe Veterinär- Polizeilicher Natur dies notwendig machen. , Die russische Regierung vervflichtet sich, wäh- rend der Dauer des gegenNmrtiqen Vertrages Meder Ausfuhrzölle auf rohes oder behauenes Holz, soweit dasselbe in Nr. 6 des Verzeichnisses der Ausfuhrzölle nicht besonders benannt ist, ein­zuführen, noch die Ausfuhr derartigen Holzes zu verbieten."

In Artikel 6 des Schlußprotokolls ist eine neue Bestimmung ausgenommen, welche die Auf­rechterhaltung der gemischten Getreidetransitlager in Königsberg, Danzig, Altona, Mannheim und Ludwigshafen während der Dauer des Vertrags getvährt.

Sehr wichtig ist für die deutsche Einfuhr, die I im wesentlichen über Land geht, die setzt erreichte Beseitigung der Differenzierung zwischen See- und Landzöllen, von vereinzelten, auch schon lsis- her vorhandenen Ausnahmen abgesehen.

In einem Protokoll sind zur Zuckerfrage fol­gende Vereinbarungen getroffen worden.

Die Kaiserlich Russische Regierung erkennt der Kaiserlich Deutschen Regierung das Recht zu, den aus Rußland nach Deutschland eingeführten Zucker mit einem Zuschlagszolle zu belegen, je­doch unter folgenden Bedingungen:

a) daß dieser Zuschlagszoll nur auf den zum I inneren Verbrauch in Deutschland bestimmten'

Es traten Verhältnisse ein, die es mir wünschenswert machten, die hiesige Gegend für einige Zeit zu meiden vielleicht für immer." Welcher Art waren diese Verhältnisse?" Privater Natur. Ich kann weiter keine Er­klärungen darüber abgeben."

Diese Erörterung war Henri überaus pein­lich. In seinem Stolz auf das tiefste verwundet, sollte er jetzt auch noch die geheime Liebe seines Herzens vor aller Augen bloßstellen: er sollte gestehen, daß ihn die Liebe zu Gisela Markivarot, die Eifersucht auf Kurt von Usedom und das schmerzliche Gefühl, Gisela an der Seite eines anderen Mannes sehen zu müssen, aus der Hei­mat sortgetrieben. Er brachte es nicht über sich, die Geheimnisse seines Herzens dem Unter­suchungsrichter zu verraten und den Namen Gi­sela noch weiter in die Untersuchung zu ver­wickeln. Er lehnte die Beantwortung jeder Frage, die sich auf die Gründe seiner Abreise bezog, entschieden ab, auch als der Untersuchungs­richter ihn darauf aufmerksam machte, daß diese Weigerung einen sehr schlimmen Einfluß auf den Gang der Untersuchung haben könne.

Ick kann mir nicht denken", sagte Henri mit edlem Stolz,daß dos Gericht wegen solcher Kleinigkeiten und geringfügiger Verdachtsmo­mente einen bislang unbescholtenen Manr schul­dig sprechen wird. Ich vertraue auf die Gerech­tigkeit der Richter, lehne aber die Beantwortung oller weiteren Fragen, die «* mein Privat- reuen beziehen, entschieden ab."

"So*$err 93ater 6e^ni)et NH noch in Paris?" »Wird er bald zu rückkehren

Ein neuer Artikel 10 a ergänzt den bestehen- oen Vertrag durch eine Bestimmung über die Benutzung der beiderseitigen Eisenbahnen, wie sie ähnlich in dem bestehenden Vertrage mit Rußland, Belgien und Oesterreich-Ungarn bereits enthalten ist. Danach soll zwischen Deutschen und Italienern weder hinsichtlich der Beförde­rungspreise noch der Zeit und Art der Abfertig, rmsi. ein Unterschied gemacht werden. Für ita­lienische Gütersendungen nach Deutschland und umgekehrt sollen auf den oeutschen resp. italieni­schen Bahnen keine höheren Tarife anoewendet Werden, als sie für gleichartige heimische oder ausländische Erzeugnisse auf den betreffenden Strecken bestehen. Ausnahmen sollen nur zu­lässig fein, soweit es sich um Transporte zu er- wäßigwn Preisen für öffentliche oder Zwecke handelt

Sobald seine Anwesenheit hier nötig fei« sollte."

So rate ich Ihnen, ihn zu bitten, sobald wie möglich zurückzukehren. Vielleicht wird er uns über die Beweggründe Ihrer Abreise etwas näheres mitteilen."

Ich glaube kaum. Mein Vater weiß, was er der Ehre seines Sohnes schuldig ist."

Für heute danke ich Ihnen. Sie haben Ihr Ehrenwort als Offizier und Edelmann gegeben, baß Sie Ihr Haus nicht verlassen werden. In Rücksicht darauf sehe ich von Ihrer Verhaftung

Henri wirbelte der Kopf, als er wieder in fei­nem Zimmer war. Wie war es möglich, daß er als gemeiner Verbrecher behandelt werden konnte? Lag hier eine Intrigue zu Grunde? Konnte der Zufall ein solch tückisches Spiel trei­ben? Jetzt wunderte er sich selbst über die Kette der Verdachtsmomente, die sich ganz naturgemäß aneinander schlossen und nur den einen Schluß zuzulassen schienen, daß er mit der Schmuggler­gesellschaft in Verbindung gestanden habe. Er lachte laut auf bei dem Gedanken. Er das Haupt einer Schmuggler- und Wilddiebsbande! Daß eine derartige Romantik sich hier in den Täler» seiner Heimat noch einmal abspielen könnte, da­ran .hatte er wahrlich niemals feiit

jetzt auf den Schloßhof fiel, gewahrte er Öen Leutnant v. Usedom, welcher der Wache Jnstruk- tionen erteilte. Ein heftiger Zorn gegen -« deutschen Offizier stieg in Henris Herzen empor.

(Fortsetzung folgt).,

I Zucker Anwendung findet und den von der stän- digen Brüsseler Kommission festgesetzten Betrag nicht überschreitet;

b) daß er nut erhoben wird, solange die Brüsseler Uebereinkunft in Kraft bleibt, und Deutschland daran teilnstnmt;

c) daß die Kaiserlich Deutsche Regierung von [ ihrem Rechte, die Einfuhr russischen Zuckers zu verbieten, keinen Gebrauch macht und keinerlei einschränkende Maßregeln trifft hinsichtlich der Einfuhr des zur Wiederausfuhr bestimmten rus­sischen Zuckers »md aller Maßnahmen, denen in letzterem Falle der Zucker unterworfen werden könnte;

d) daß eine Revision des Satzes des Zu­schlagszolls vorgesehen wird, wenn die Umstände sie notwendig machen sollten.

4. Der Vertrag mit Rumänien.

Zu Artikel 5 treten Bestimmungen, denen zu­folge, unter Vorbehalt der Bestimmungen bett. Durchfuhrverbote, die Durchfuhr von frischem oder zubereitetem Fleisch, das rumänischen Ur­sprungs ist und von dort unmittelbar versandt wird, bei Beobachtung der veterinären Vor­beugungsmaßregel!!, welche durch die bestehenden der von den deutschen Behörden zu erlassenden Gesetze, Anweisungen und Verordnungen erfor­derlich werden, zugelassen wird.

Unter dem gleichen Vorbehalt wird Fleisch rumänischen Ursprungs, das im Sinne des deut- scken Gesetzes über die Fleischbeschau vom 3. Juni 1900 als zubereitet angesehen werden kann, zur Einfuhr in Deutschland nach Maßgabe der Be­stimmungen dieses Gesetzes zu gelassen werden.

5. Der Vertrag mit Oesterreich-Ungarn.

Die durch die neuen Handelsverträge ge­schaffene zolltarifarische Unterscheidung zwft hen Malzgerste und anderer Gerste begründet die Notwendigkeit, besondere Bestimmung darüber zu treffen, welcher Zollsatz künftig bei der Fest- setzung des Zollwertes der Einfuhrscheine zu Grunde zu legen fein wird, die nach § 11 Ziffer 1 und 3 des Zolltarifgefetzes vom 25. Dezember 1902 bei der Ausfuhr von Gerste und von Gerstenmalz zu erteilen sind. Ohne eine beson­dere Regelung könnte infolge jener Zollver­schiedenheit das Syst der Einfuhrscheine leicht eine Ausnutzung erfahren, welche eine Prämie für die Ausfuhr von Gerste und Malz zur Ent­wicklung bringen und hierdurch nicht nur die Interessen des konkurrierenden Auslandes be­rühren, sondern auch zu einer empfindlichen Schädigung der Reichsfinanzen und zu einer fühlbaren Minderung des Zollschutzes für die anderen Getreidearten führen würde. In Be- I rücksichtigung dieser Umstände ist durch Artikel 5 j Ziffer IV des Zusatzvertrages bestimmt worden, I daß der Zollwert der Einfuhrscheine nach dem I niedrigsten für Gerste bestehenden Zollsatz be- I rechnet werden soll. I

Durch Artikel 5 Ziffer VII des Zusatzver- I trags wird die Schlußprotokollbestimmung zu I Artikel 6 des bestehenden Vertrags, welche die I zollfreie Zulassung kleinerer Mengen von Ver- I zehrungsgegenständen im Grenverkehr betrifft, I dadurch eingeschränkt, daß die fragliche Be» I günstigung für Butter entsprechend dem in I unserem neuen Zolltarif zur Geltung gelangten I Prinzip ganz in Wegfall kommt. Im übrigen I vorbleibt es dabei, daß die Bestimmung von je- I dein der beiden vertragschließenden Teile mit I sechsmonatlicher Kündigung außer Kraft gesetzt I werden kann. ' I

tlnb doch trafen Sie mit der Zigeunerin in unmittelbarer Nähe des Turmes zusammen?"

2. Der Vertrag mit Belgien.

Der Vertrag mit Belgien sichert den Ange­hörigen beider Länder die Befreiung vom Mili­tärdienst im andern Lande. Die Bestimmung ist für die Deutschen in Belgien von Wert, »veil die belgische Gesetzgebung an sich die Heranziehung Don Ausländern zum Dienst in der Bürgerwehr fllllüftt. Hinsichtlich der militärischen Leistungen uud Reguisitionen ist eine Bestimmung ausge­nommen.^ welche den Angehörigen der beiden Derkragsstaaten dieselbe Behandlung gewähr­leistet wie den Inländern.

In Zusätzen zum Schlußprotokoll wird u. a. lie Frage der Erhebung der Wertzölle geregelt. Auck> behält sich die belgische Regierung das Recht bor, die im Vertragstarif aufgeftihrteu Wert­teile in gleichwertige spezifische Zölle umzuwan- dein. Im allgemeinen würde eine solche Um­wandlung dem Interesse unserer Exporteure ent­sprechen

3. Der Vertrag mit Rußland.

Der Zusatzvertrag zum russischen Handels- bet frag verlängert durch einen neuen Absatz in Artikel 2 die dreijährige Frist, die für die Ver- Äußerung der Liegenschaften der Ausländer fest- gcfefjf worden ist, für die deutschen Reichsange- hormen auf zehn Jahre.

Ein neuer Artikel 12 a erklärt die Bereit­schaft der russischen Regierung, binnen drei Iah. ren nach Inkrafttreten des Vertrages mitDentsch- laud in Verhandlungen über ein Sond rabkom- men zum Schutze des Urheberrechts einzutreten.

Aw Schlußvrotokoll des bestehenden Ver­trages treten folgende Aenderungen ein: Um- zugsgut soll künftig keinerlei Zoll unterftegen.

Meilnerliebe".

Von O. Olster.

' lepnna )

Ah! in der Tat sehr gut! Sie wußten also nichts von dem Verbrechers'chen Treiben in­nerhalb des Turmes?"

Nicht das geringste."

Bestimmung erstreckt sich auch auf das . . _ . der deutschen Handlungsreisenden mo­saischer Religion.

Ich.. mache Sie darauf aufmerksam, daß Schriftstücke in dem Turme gefunden worden sind, die außerordentlich kompromittierend für sw sind."

Henri lachte spöttisch auf.

.Da wäre ich allerdings begierig zu wissen, in welcher Richtung. Ist etwa mein Name in jenen «christen als derjenige des Räuberhaupt- manns genannt?"

nicht. Es ist überhaupt kein Name ge­nannt worden, auch nicht von anderen Mitglie- öern der Gelellichaft. Es wird indessen von dem Derrn" oder von demHerrn des Turmes" gesprochen. Wer anders als Sie kann damit ge- -Geint fein?"

Wenn damit der faktische Besitzer des Tur- nie? gemeint ist, so bin ich das allerdings. Wenn wer mit jenem Wort das Oberhaupt der ^h-nugglerbande bezeichnet werden soll, jo muß

die Ehre entschieden rurückweiien."

Die neuen Handelsverträge, n.

1. Ter Vertrag mit Italien.

Aus dem Vertrage mit Italien sind, von den einleitend erwähnten gemeinsamen Bestimmun­gen abgesehen, folgende wichtigeren Verein­te rungen hervorzuheben:

,Ein neuer Artikel 2 a sagt eine gemeinsame Prüjung der Frage der Anwendung der Arbei- terversicheruugsgefetze auf die deutschen Arbeiter in Italien und umgekehrt zu. Das Ziel der Erwägungen wäre ein besonderes, vom Handels­vertrag unabhängiges, späteres Abkommen, in 8em Vereinbarungen zu treffen sein würden, Welche den Arbeitern beider Länder eine gleiche Vorteile bietende Behandlung sichert.

Umjchau.

3«m Bergarbkiteransstan» i* Ruhrgebiet.

Wie aus Essen von gestern gemeldet wirk erließ die Siebenerkommission der Bergarbeiter einen Aufruf an die Bürgerschaft, iu dem sie auf die letzten Veröffentlichungen des Bergbaulichen Vereins antwortet und betont, daß der Arbeiterschaft nichts ferner läge, als frivol den Streik fortsetzen zu wollen, wenn die Zechenverwaltungen sich bindend verpflichteten, feine Maßregelungen vorzunehmen und sich in den Lohn und anderen Fragen entgegenkommend zeigen zu wollen. Sodann heißt es: Wir verkeil- neu nicht die Absicht der Regierung, her Berg­arbeiterschutz zu fördern, aber wir müssen auch an die Berggesetz-Novelle von 1892 denken, di« auch regierungsseitig manche arbeiterfreundliche Bestimmungen enthielt; aber der Landtag hat damals die Regierungsvorlage total verschlech­tert. Wer bürgt uns dafür, daß sich dasselbe Schauspiel nicht wiederholt?" Ferner wird dar­getan, daß die sozialpolitische Gesetzgebung keine Schmälerung der Geschäftserträge der Zechen ge­bracht habe, daß der Ruhrbergmann 1865 zu 50 und 1903 schon zu 44 Fahren Ganzinvalide wurde. Alle Gewerbezweige hätten Interesse, daß der Bergarbeiter besser verdiene. Die Bürger­schaft möge ihm auch weiter noch zur Seite stehen.

Wie aus Unterhaltungen mit einzelnen Füh­rern der Bergarbeiter hervorgeht, fassen diese nunmehr Vertrauen zu den Maßnahmen der Re­gierung.

Bochum, 31. Jan. Die Westfälischen Stahl­werke gewähren verheirateten Arbeitern, die ge­zwungen feierten, täglich den Betrag von 2 Mk, während ie unverheirateten 1 Mk. erhalten.- Beim alten Verband ist bis jetzt rund eine halbe Million an Unterstützungsgeldern eingegangen.

Soin, 31. Jan. Zwischen dem christlichen und alten Bergarbeiterverbande für das Wuunrevier ist. eine Einigung dahin Zustande g.fx--; en, daß beide Verbände fernerhin in den die Bergleute betreffenden Angelegenheiten nicht mehr wie bis­her getrennt, sondern vereint vergehen wollen. Die Einigung ist unter dem Eindruck öe?- Berg­arbeiterausstandes vollzogen worden.

Bochum, 31. Jam Die amtliche Kommission untersuchte gestern die Zeche Bruchstraß-. Dann sand im Amtsgebäude zu Langendreer eine Be­sprechung mit Sttnnes statt: Es erfolgte die Zu­sage, daß die Seilfahrt nicht länger als früher dauern solle und bestehende Mißstände beseitigt würden. Morgen wird die Besprechung fortge­setzt. Auf Zeche Herkules ergab die Untersuchung Zustände, welche die Bergbehörde als unzuträg­lich bezeichnet.

Esten, 31. Jan. (W. B.) In den 18 Berg, regieren des Oberbergamtsbezirkes Dortmund fuhren von der Gesamtbelegschaft der streikenden Zechen unter und über Tage 51 917 ein. Es fehlten 194 045 Mann gegen 195 015 Mann in der gestrigen Schicht.

Esten, 1. Febr. Wegen Kohlenmangel kün­digte das Nachodter Filialwerk der Hütte Phönix seinen 1400 Arbeitern zum 1. März. Sollte der Streik früher als in einem Monat beendet fein, wird die Kündigung rückgängig gemacht.

Vierteljährlicher Bezugspreis, vei sei Expchition 2 Mk, «« t .

bei allen Postämtern 2,25 Mt. .cxcl. Bestellgeld).

Jnsertlonsgcbühr: die gespaltene Zeile oder oeren Raum 10 Pfg,

Reclamen: die Zeile 25 Pfg. Donnerstag, 2. Februar 1905.