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Erstes Blatt

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Staatsanwaltschaft.

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Harden: Von einem Kreise ist keine Rede. E» kommt in dem Artikel zweimal ver Ausdruck

Zu seinen Personalien gibt der Angeklagte Maximilian Harden an, daß er der Sohn des

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Harden erklärt auf eine Frage des Ober» staatsanwalts, er habe keinen Grund, Moltke Hochachtung zu beweisen, Mißachtung fei ihm nicht bewußt, er habe eben politische Artikel ge­schrieben. Für die Entlassung Moltkes lagen noch andere Gründe vor, woran er nicht beteiligt sei. Die Verteidiger Justizräte Bernstein und Klein» holz betonen. Harden habe nicht beleidigen wol­len und es sei unmöglich, den Wahrheitsbeweis für nicht ausgesprochen« Beleidigungen zu füh» ten, deshalb straube sich die Verteidigung gegen die Beweisaufnahme. Man wolle vermeiden, was in der vorigen Verhandlung aufgerolll wurde. Oberstaatsanwalt Jfenbiel protestiert dagegen, daß Harden der Beweis aufgezwunaen worden sei. Darauf wurde di« Beweisaufnahme beschlossen und die Verhandlung auf Freitag 10 Uhr vertagt.

Am Schluffe der heutigen Verhandlung des Prozesses Harden erklärte der Vertreter des Grafen Moltke, Justizrat Cello, die Verteidiger hätten seinem Wunsche nicht entsprochen, ihm über das, was die von ihnen geladenen Zeugen bekunden sollen, Angaben zu machen. Cello werde deshalb einen umfangreichen Beweis an­treten müssen, dessen ganze Wucht stch gegen Frau von Elve richten soll.

.f Sein« Majestät einwirke und Ihr« Absicht ist doch gewesen, diesen Kreis zu ent­fernen. Dazu bedienten Sie stch des Mittels, einen Makel auf die Mitglieder de» Kreises zu

t und der AusdruckGrüppchen" rsitzender: Die Staatsanwaltschaft be­hauptet, daß vi» Artikel zusammenhängen. Im ersten Artikel wird von dem Grafen v. Mottte und dem Prinzen Joachim Albrecht von Preußen gesprochen. Diesem Prinzen wurde damals ein« besonders starke Hineigung zum weiblichen Ee» schlecht nachgesagt. In dem Artikel wurden die genannten hohen Offiziere als zwei Aestheten von verschiedener Sinnesart bezeichnet. Di« ®e»

verstorbenen Kaufmanns Wittkowski und dessen ßattin Ernestine geb. Karo sei. E ist 1861 in Berlin geboren, verheiratet; mehrfach wegen Majestätsbeleidigung groben Unfugs Belei- digans, fLmtlich Pretzvergehen, mit Festung und Geldstrafen vorbestraft. Bors.: Wollen Sie uns, bitte, auch Näheres über Ihre Entwicklung Mgeben. Angekl. Harden: Ich war am Ber­liner französischen Gymnasium bis Obersekunda. Ich bin dann wegen mancherlei familiärer Wirr­nisse abgegangen und ich habe in einem gewissen Freiheitsdrang eine Zeitlang auch der Bühn« 'angehört. Bors.: Wie lange waren Sie bet der Bühne? Angekl.: 45 Jahre, ich war da­mals sehr jung, blutjung. Ich habe mich dann -selbst weitergebildet. Im Jahre 1888 habe ich angefangen zu schriftstellern, seit 1892 gebe ich Meine Wochenschrift Zukunft heraus.

Vor Eintrit die Verhandlung verliest Rustizrat Kleinho^ einen Einwand gegen di« Zuständigkeit des Gerichts auf Grund von § 18 -der Strafprozessordnung. Der Beschluss der & Strafkammer auf Eröffnung des Hauptver­fahrens datiere vom 22. November 1907. Die Anklage sei demnach unzulässigerweise zu einem Zeitpunkt erhoben worden, bevor das Verfahren vor dem Amtsgericht I rechtskräftig abgeschlossen war. Das gegenwärtige Verfahren verstosse ausserdem gegen den Grundsatz ne bis in idem. Die Verteidigung beantrage, das Verfahren ein» rustellen. Justizrat Bernstein schliesst sich diesen Ausführungen an. Das Gericht darf sich nicht Hamit begnügen, zu prüfen, ob die heutige Ver­handlung stattfindet auf Grund eines formell 'richtigen Eröffnungsbeschlusses, sondern es muss prüfen, ob die ganze Grundlage, auf welcher der Eröffnungsbeschmtz beruht, rechtlich unan­fechtbar ist. Abgesehen von diesen rechtlichen Mängeln stützen wir uns hauptsächlich auf den Einwand der res judicata.

Oberstaatsanwalt Dr. Jfenbiel führt att#' Ich danke den Verteidigern, dass sie mir Gelegen­heit gegeben haben, den Standpunkt der Staats­anwaltschaft bezüglich der Zuständigkeit in die­ser Sache vor der Oefentlichkeit zu begründen. Es ist alles richtig, was Bernstein angeführt hat; ein Punkt ist nicht richtig und da, ist der wichtigste: Bernstein übersieht, dass gegen den Einstellungsbeschluss der Strafkammer nicht die sofortige Beschwerde binnen acht Tagen, sondern eine gewöhnliche Beschwerde gegeben ist. Dieser Einstellungsbeschluss gehört nicht zu denjenigen, die nur mittels einer befristeten Beschwerde an» Hegrifen werden können. Bernstein würde noch heute in der Lage sein, diesen Einstellungsbe» schlug anzufechten. Er wird es wahrscheinlich .nicht tun, weil er gänzlich aussichtslos wäre. Deshalb ist der Einwand, dass ich am 15. Dezem­ber noch keine Klage erheben konnte, hinfällig denn nach diesem Einwand könnte ich ja jetzt .noch die Anklage erheben. Der Oberstaatsan­walt sucht in längeren Ausführungen sein Ein­greifen in das Verfahren in juristisch wissen­schaftlicher Weise zu begründen gegenüber den Ausführungen berühmter Rechtslehrer, die auf einem anderen Standpunkt stehen, und gelangt zu dem Schluss: Die Staatsanwaltschaft hat in dieser Sache ihre Pflicht getan. Der Angeklagte hat gar keinen Grund, sich zu beklagen. Der An­geklagte ist vor den zuständigen Richter gestellt und hätte alle Veranlassung, der Staatsanwalt­schaft dankbar zu sein.

Das öffentliche Interesse gerade hat die Staatsanwaltschaft zu ihrem Eingreifen veran­lasst. Ich werde mir deshalb vorbehalten, bei der Beweisaufnahme, soweit sie den Vorwurf der Homosexualität und Perversität betrifft, den Ausschluss der Oeffentlichkeit zu beantragen. Dagegen möchte ich den Angeklagten in der Vor­aussetzung, dass er nur in taktvoller Weise vor- Shen wird, Gelegenheit geben, sich in voller effentlichkeit zu äußern. Es folgt hierauf die Verlesung des Eröffnungsbeschlusses, nach wel­chem Harden nach dem § 185 und 186 der Belei­digung angeklagt ist. Die bekannten zur Anklage stehenden Arttkel derZukunft" werden dann verlesen. Der Präsident erklärt, die Anklage vertrete die Ansicht, daß in diesen Artikeln dem Grafen Kuno v. Moltke der Vorwurf homo- sexueller Veranlagung, geschlechtlicher Perver­sion und Betätigung gemacht ist. Harden er­widert, er habe nicht im Entferntesten daran ge­dacht, den Grafen v. Molkte zu beleidigen. Präsident: Was haben Sie aber sagen wollen? Sie haben auf Moltke als Homosexuellen Hin­weisen wollen? Harden: Nein!

L Präsident: Ihre Ansicht ging doch wohl ba- Kin, dass der Kreis, auf den Ei« hinwiefeu, un-

Falle beobachtet hat, mein lebhaftes Bebauet» auszusprechen. Der Präsident der Deutsche» Kolonialgesellschast, Johann Albrecht, Herzog z» Mecklenburg.«

Zur Krisis im Flottenverein. Berlin, Ist. D«z. Die gestrigen Abendblätter veröffentlichen ein Rundschreiben des Präsidenten des Deut, schen Flotenveretns, Fürsten Otto zu Salm, an die Landesverbände, Hauptausschüffe usw. der Flottenvereins. Es heisst darin: Während dar Präsidium di« Gesamtleitung hat, umfassen bt( Funktionen des geschäftsführenden Vorsitzenden zwei Tätigkeitsgebiete, die Durchführung bet werbenden Tätigkeit in Rede und Schrift und so» dann die mannigfachen laufenden Geschäft«. Der ersteren Aufgabe hat General Keim seit Jahren freiwillig und ohne jedes Entgelt mit stets stei« gendem Erfolg« gedient. Zur zweiten Aufgab« hat er sich erst widerstrebend bereit finden lassen, als Geheimrat Busleq im Sommer erklärt^ diese Arbeit ferner nicht mehr leisten zu können« Irgendeine Aenderung der seitherigen satzungs­mäßigen Haltung des Präsidiums ist hierin nicht enthalten, am wenigsten die Enthüllung eines taktischen Programms. Der jetzt erfolgt«, als eine bedeutende politische Aktion überall verkündete Schritt des bayerischen Ausschusses, der im Ausland« als Beginn der Zersplitteruna unseres grossen nationalen Vereins begrüßt wird, bildet den Versuch, das im Mai in Köln verfehlte Vorhaben, das dem Sinne nach di« Entfernung Keims herbeiführen sollte, ohne jede tatsächliche Begründung auf anderem Wege $U erreichen. Die Niederlegung d es Protektorat» durch den Prinzen Ruprecht von Bayern haben wir mit größtem Bedauern entgegengenommen. Um dem Präsidium die Gewissheit zu geben, daß seine Auffassung von der Mehrzahl der Mitgli«. der geteilt wird, wird eine außerordentlich« Hauptversammlung auf den 19. Januar 1908, dem nach den Satzungen frühesten Termin, nach Cassel einberufen.

Sachsen und bi« birekten Reichssteuern. Dresden, 19. Dez. In der zweiten Kammer richtete vor Eintritt in die Tagesordnung der Vizepräsident Opitz die Anfrage an die Kam­mer, ob es nicht angebracht sei, die Wribnachts- ferien heute noch nicht zu beginnen, sondern noch weitere Sitzungen vor dem Feste abzuyalten und fuhr dann fort: Aus demBerliner Tageblatt" habe er die Mitteilung entnommen, daß di« Führer der Blockparteien mit dem Reichskanzler über Reichsfinanzfragen verhandelt hätten' «» sei dabet die Erhöhung, bezw. die Veredelung der Matrikularbeittäge angeregt worden und zwar sollten die Matrikularbeiträge nicht mehr nach der Kopfzahl, sondern nach der wirtschaft­lichen Leistungsfähigkeit der Einzelstaaten er­hoben werden. Für Sachsen speziell müsse man gegen diesen Vorschlag die allerschwersten Be­denken haben, denn Sachsen leiste im Verhältni» in wirtschaftlicher Hinsicht gerade noch einmal soviel, wie Preußen. Ferner solle auf Grund de» sogenannten Mantelgejetzes der von den Einzel» staaten sofort zu leistende Zuschuss an Maritta larbeiträgen, der jetzt auf 40 Pfennig für bei Kopf festgesetzt ist, auf eine Mark für den Kops erhöht werden. Was die Verteilung der Matrv kularbeiträge anbelange, so sei eine Klassenein­teilung in folgender Weise geplant: Erste Klass« Preussen, zwette Klasse: Sachsen, Bayern und die Hansastädte, dritte Klasse: die übrigen Mit» teiitaaten, vierte Klasse: die sogenannten Kleim staaten. Weiter sei in Aussicht genommen nach dem Durchschnittsergebnis der Reichssrbschafts« steuer, direkte Steuern für das Reich einzufüh­ren. Die Durchführung der sogenannten Plans müsse den Gedanken auf dem das Reich ausge- baut sei erschüttern. Wenn die Pläne zur Wirk­lichkeit werden sollten, würde nicht nur die orga­nische Regelung der Besowungsverhältmsse der Beamten unmöglich sein, sondern wir wurden auch die Erhöhung der Einkommensteuer um M Prozent zu gewärtigen haben. Finanzminister Dr. v. Rueger erklärte, der Regierung seien ebenfalls beunruhigende Gerüchte zugegangen, er glaube aber nicht, dass zwischen dem Reichs­kanzler und den Führern der Mehrhertsparre«-» so weitgehende Abmachungen, wenn auch nur vorläufig getroffen worden seien, da sonst die Einzelstaaten davon hätten in Kenntnis gesetzt werden müssen. Was die materielle Seite der Angelegenheit anbelange, so habe er seine» Standpunkt erst kürzlich in der Ersten Kammer wieder dargelegt. Die sächsische Regierung werd« nach wie vor int Interesse der finanziellen uni politischen Selbständigkeit des Königreichs sich gegen die Einführung d rekter Reichssteuer» wehren. Auch für die Erheb, ng der Matrikula« beiträg« nach bet »ittschaftlr chen LeistungsfähW

tonung des Gegensatzes zwischen dem Prinzen und dem Grafen v. Moltke ist so aufgefatzt wor­den, als wenn damit dem Privatkläger eine Hin­neigung zum männlichen Geschlecht nachgesagt werden sollt«. Es ist mir nicht» bekannt, daß die öffentliche Meinung das so aufgefaßt hat. Ich habe es jedenfalls nicht gesagt und nicht sagen wollen. Ich habe lediglich Die interffant« Tatsache erwähnt, daß di« Sinnesrichtung bet beiden Herren ganz verschieden ist. Ich hab« die Ueberzeugung, daß v. Moltke nicht irgendwelche Aktivatäten mit Männern jemals betrieben hat; ich wollte nichts anderes sagen, als daß er dem weiblichen Geschlecht abgeneigt ist.

Es entspinnt sich ein« lange Auseinander­setzung zwischen dem Vorsitzenden und dem An­geklagten über die Frage, ob Harden dem Neben» klüger in den Artikeln den Vorwurf der Homo­sexualität habe machen wollen im Sinne de» 8 175. Der Vorsitzende verweist auf den letzten Artikel und den Bries Hardens an den Kloster- probst von Moltke. in denen der Angeklagte selbst zugegeben habe, daß er den Grafen Moltte normwidriger Gefühlsregungen beschuldigte. Normwidrig sei aber doch dasselbe, was jeder gewöhnliche Mensch als homosexuell versteht. Die meisten Leser hätten das so aufgefaßt und die Arttkel hätten doch den Zweck gehabt, den Fürsten Eulenburg und seine Freunde mit einem Makel zu behängen, um sie aus ihrer politischen Stellung zu verdrängen. Wenn mit dem Vor. wurf der Normwidrigkeit der Eulenburggrupp« nicht der Makel der Homosexualität angehängt werden sollte, dann hätten die Arttkel doch ihren Zweck verfehlt.

Harden: Ich kann mich in meiner Zeitschrift nicht aus den Standpunkt stellen von Menschen, die gar nichts von solchen Dingen gehört haben. Wenn ich normwidrig schreibe, so kann ich nicht darauf Rücksicht nehmen, was der oder jener sich darunter dentt.

Der Vorsitzende hebt hervor, daß der Ange­klagte sich al» Menschenkenner doch hätte sagen müssen, daß andere Leute eine andere Deutung aus den Artikeln herauslesen müßten. Der Ange­klagte erwidert, daß eine solche Auffassung erst nach dem von ihm ganz unabhängigen Ereig­nissen aufgetaucht sei. Als er den Arttkel ge- chrteben, hab« ihm niemand eine solch« Auf- ässung entgegengetragen. Auf den Vorbalt. ) eine fortgesetzte Handlung vorliege, erklärt Harden, daß es ihm gar nicht eingefallen sei, eine Artikelserie gegen den Fürsten Eulenburg und den Grasen Moltke zu schreiben. Aus die Frage des Präsidenten, was er unter norm­widriger Gefühlsregung verstehe, erklärt Har­den, für normwidrig erachte er alle Gefühls» regungen, welche dem widersprechen, was die Norm der Männer in diesen Dingen und Ce- pflogenheiten sei. Wenn Männer sich so an- schwärmen und in derarttg inniger Weise ihr Leben aneinanderketten, stch besondere Namen zulegen, wenn ihr« Gefühle zueinander so stark seien, daß sie nach kurzer Trenn­ung von Sehnsucht ergriffen werden,

so weiche dies von der Norm der Män­ner ab und so könne es schädlich werden, wenn das in die Politik Lbergreife. Dies bezweckten die Arttkel und ich bitte, mir zu glauben. Wenn ich mich geirrt haben sollte, so muß ich die Kon­sequenzen tragen. Präsident,: Zweck der Ar­tikel war doch die Herren zu beseitigen. Harden: Di« Artikel hatten einen ganz anderen Hintergrund. Von etwa 120 Seiten handelte kaum eine halbe Seite von Moltke. Eulenburg sollte bekämpft werden und feine Freunde. Moltke hat sich vielleicht hier und da etwa» ge­ärgert. Hohn und Spott sind erlaubte Waffen im politischen Kampf, und Spott ist nicht gleich einer ehrverletzenden Beleidigung. Ich habe nur ein Grüppchen politisch bekämpft, nur hin und wieder ein Wort eingefügt, was auf Sexual- cmpfindungen hindeutet. Ich hatte nicht die Ab­sicht zu beweisen oder zu enthüllen. In den Ar­tikeln steht es nicht, was die Anklage behauptet. Auch das erste Mal wollte ich nicht einen Beweis erbringen. Damals hat der Gang der Dinge mir die Beweisführung aufgezwungen. Graf Moltke und ich haben darunter gelitten. Ich habe das bestimmte Gefühl, den Grafen nicht beleidigt zu haben. Wollen Sie mich schuldig sprechen, so muss ich es tzber mich ergehen lasse». ,,

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Deutsches Reich.

Der Kaiser will sich über die Probleme bet Luftschiffahrt unterrichten. Dies geht aus einet Straßburger Meldung hervor, wonach Professor Dr. Hergesell eine Aufforderung erhalten hat, sich nach Berlin zu begeben, um dem Kaiser übet dieses Thema Vortrag zu halten.

Der Bundesrat erteilt« in seiner gestrigen Sitzung dem Uebereinkommen mit Belgien und Italien, betreffend den Schutz an Werken der Literatur, Kunst und Photographien, di« Zu­stimmung.

Denkschriften und Berichte für den Reichs­tag. Bald nach dem Wiederzusammenttttt im Januar werden dem Reichstage verschieden« Denkschriften zugehen. Dazu wird zunächst eine Denkschri t über die Handwerksorganisation und deren Wirkungen gehören, die sich auf den Er­gebnissen einer schon vor längerer Zeit vorg«. nommenen Erhebung aufbaut. Es werden fer­ner dazu zählen die Nachweisungen über di« Rechnungsergebnisse der Berufsgenoffenschasten und der Jnvalidenversicherungsanstalten di« alljährlich dem Bundesrate und dem Reichstag« vom Reichsversichsrungsamt bezw. vom Reichs« amt des Innern vorgelegt werden. Später wrrd dann auch beim Reichstage der Bericht über dir Geschäftstätigkeit des Reichsverficherungsamtes für 1907 erscheinen. Dieser Bericht ist zwar nut ein vorläufiger, gibt aber über die hauptsächlich­sten auf dem Gebiete der Arbeiterversicherung während des letzten Jahres zu bemerken ge­wesenen Vorgänge Auskunft.

Der Reichsverband gegen die Sozialdemo­kratie hat am 12. Dezember in Berlin feine Jah­resversammlung abgehalten. Dem Geschäfts­bericht ist zu entnehmen, daß die Zahl der Mit­glieder sich im letzten Jahr« um 32 v. H. ver­mehrt hat, die Zahl feinet Ortsgruppen und Sammelstellen von 283 auf 451 gestiegen ist. Auch die Beiträge sind um 35 v. H. gestiegen, die Geschäftsstellen von 3 auf 10. Von den Generalsekretären und Beamten des Verbandes sind in den verflossenen Monaten mehr als 600 Versammlungen abgehalten worden. Der Ver­band hat auch eine Reihefliegender Redner» schulen" und einige Rechtsauskunftsstellen einge­richtet. Bei den Wahlen wurden 10149 330 und seitdem noch 1200 000 weitere Flugblätter ver­breitet.

Die Deutsche Kolonialgesellschaft veröffent­licht folgende Erklärung:Die Abteilung Ber­lin hat in ihrer öffentlichen Versammlung vom 10. Dezember 1907 zu einer wichtigen politischen Tagesfrage Stellung genommen, ohne sich hierzu der in § 35 der Satzungen der Deutschen Kolo­nialgesellschaft vorgesehenen Zustimmung des Ausschusses zu versichern. Ist es an sich nicht zu billigen, dass Abteilungen der Gesellschaft poli­tische Fragen, welche den eigentlichen Zwecken der Gesellschaft ferner liegen, in agitatorischer Weise behandeln, so ist dieser Vorwurf um so mehr zu erheben, wenn, wie dies von feiten der Abteilung Berlin geschehen ist, die Agitation zu einem Zeitpunkt entfacht wird, in welchem st« nur dazu beitragen kann, das Einvernehmen zwischen Regierung und Volksvertretung in einer der wichtigsten nationalen Angelegenhei­en zu beeinträchtigen. Ein derartiges Vorgehen chädigt die Interessen unserer Gesellschaft auf )as ernsteste und birgt die schwere Gefahr in ich daß eine Entfremdung innerhalb der ffie» ellschaft und ihrer einzelnen Glieder hervorge« rufen, und damit der Zusammenhang und bet Bestand der Gesellschaft erschüttert wird. In vollem Einvernehmen mit dem Ausschuß nehm« ich daher hiermit Anlaß, über bas Verhalten, welches ble Abteilung Berlin jm vorliegenden

Bierteljährlicher Bezugspreis- Da oer Expedition 2 881* Erscheint wSchentlick sieben mal.

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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhai«.

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