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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marbmg und Kirckkai«.

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vierteljährlicher Bezugspretti bet ver ExpÄitio« 8 AL, bet allen Postämttrn 2,25 M. kejcU Bestellgeld).

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Marburg Erscheint wöchentlich siebe« mal.

OA inner Druck und Verlag- Joh.«ng.Koch, UmversttLt^Suchdruckerei 42. Zayrg.

Mittwoch, 20. ^covemver 1907. Marburg, Markt 2L Telephon 55.

Zweites Blatt. -

tJsis'ju. =

Ein Erbschaftsstreit zwischen Landgraf und Fürst.

-f Dieöersf. Ztg." schreibt: Vor dem Ober- »andesgericht Prag als Berufungsinstanz wurde in dem Rechtsstreite verhandelt, den der Land­graf Friedrich Wilhelm von Hessen, der Schwa­ger des D'ut, h«n Kaisers, gegen den Fürsten Heinrich von Ha,»au und den Prinzen Philipp von Hanau wegen Feststellung des Sukzessions­rechtes der landgräflichen Familie im Fidei- kommiß in Horfowitz angestrengt hat. Dieser Prozeß, der in erster Instanz beim Prager Landgericht mit der Abweisung der Klage endete, spielt zurück in die Ereignisse des Jahres 1866, welche der Souveränität des hessischen Fürstenhauses ein Ende bereiteten. Das Fidei- kommiß Horfowitz ist im Jahre 1855 von dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Hessen als Eigentum seiner aus morganatischer Ehe stam­menden Söhne, der Fürsten von Hanau, begrün­det, und es ist dabei bestimmt worden, daß cs im Falle des Aussterbens der hanauischen Linie mit dem Fideikommis des kurfürstlichen Hauses verbunden werde. Einige Zeit nach den Ereig­nissen von 1866, im Jahre 1873, schloffen die Rechtsnachfolger des 1866 depoffedierten Kur­fürsten aus der sogenannten Rumpenheimer Linie, einen Vertrag mit Preußen, indem sie die Souveränität Preußens über Kurheffen und seine Rechte auf das kurfürstliche Fidei- kommiß anerkannten. Dagegen bekam die Rum- pcnheimer Linie von Preußen eine Entschädig­ung, bestehend aus einer Rente von 600 000 J*. jährlich und drei von den ehemaligen kurhessi- jchen 64 Schlößern.

Die anderen Agnaten des Hessischen Hauses, die Hanauer Fürsten, betraten hinsichtlich des Familienfideikommisses gegen Preußen den Rechtsweg, wurden jedoch im Jahre 1880 vom Oberlandesgericht in Cassel abgewiesen und er­hielten von Preußen im gütlichen Wege eben­falls eine Rente von 600 000 -tt jährlich und drei ehemals kurfürstliche Schlaffer, aus welchem Besitze später ein Fideikommiß geschaffen wurde, ebenso wie aus dem Besitz der Rumpenheimer Linie. Der derzeitige Fideikoinmißbesitzer Fürst Heinrich von Hanau ist 65 Jahre alt und ledig. Der einzige Anwärter ist sein 63jähriger Bruder Prinz Philipp, welcher verheiratet, jedoch ohne "männliche Nachkommenschaft ist. Daher wird in absehbarer Zeit der sukzessionsberechtigte Hanau- ische Mannesstamm aussterben. Deshalb ver­suchte der Landgraf von Heffen im Jahre 1906 die Anerkennung der Anwartschaft auf das Fa- milienfideikommiß durchzusetzen, wurde aber in sämtlichen Instanzen "abgewiesen. Er klagte nun beim Prager Landgericht auf Feststellung seiner Sukzesfionsbercchtigung. Diese Klage wurde äbgcwiesen und im wesentlichen das Ur­teil damit begründet, daß laut Paragraph 7 des Instruments nicht die Agnaten zur Rach- fclge berufen sind, sondern daß nach dem Er­löschen des Fideikommisses dieses mit dem kur­fürstlichen Hause zu vereinigen wäre. Damit könne nur das alte Fidcikomnnß gemeint sein, welches überhaupt nicht mehr existiert, da auch die kurfürstliche Familie nicht mehr regiert. Gegen dieses Urteil legte der Landgraf von Hessen Berufung ein. Der Gerichtshof beschloß, das Urteil den Parteien auf schriftlichem Wege bekannt zu geben.

Marburg und Amgrgeud.

(Nachdruck aller C:ißmalarhtrt ist gemäß | 18 bei Urheberrecht» nur nut dec deutlichen Quellenangabe .Oberhesf. Zig.» geiltet)

19. Novbr.

Stempelpflichtigkeit einer Vollmacht, auch wenn der eingeklagte Kapitalbetrag 150 M nicht übersteigt. Wenn der Wert des Gegenstandes in einer Prozeßvollmacht nicht mit der für die Stempelberechnung erfor­derlichen Genauigkeit (z. B.wegen Forderung" oderStreitgegenstand 120200 M, oder ,wegen 130 M und Zinsen") angegeben wird, diese daher nicht erkennen läßt, ob der Wert mehr als 150 <4£ beträgt oder nicht, so ist ihr stempelpflichtiger Wert nach der Kla­geschrift zu bestimmen; es kann hierbei aber nicht bloß der geltend gemachte Klagebetrag, es muß vielmehr auch der Zinsanspruch berücksich­tigt werden. Ein Klageantrag lautet z. V. auf Zahlung von 131 M nebst 4 Proz. Zinsen seit Klagezustellung; es handelt sich mithin in An­sehung der Zinsen um Leistungen von unbe- stimmter Dauer. Irgendwelche die längste Dauer begrenzende Umstände find in der Voll­macht nicht angegeben; es muß daher nach Pa­ragraph 6 Abs. 9 des Stempelsteuergesetzes das Swölfeinhalbfache des einjährige^ Zinsenbetra­

ges als Wert der Zinsanspruchs angesehen wer­den, sodaß die Zinsenforderung mit 65,50 J*. zu bewerten ist. Da sonach im angegebenen Falle der stempelpflichtige Wert der Vollmacht 131 M 4- 65,50 c« = 196,50 M. beträgt, ist sie nach Tarifstelle 73 Abs. 1,4 mit 50 Pfg. zu besteuern. (Beschluß des Kammergerichts vom 28. März 1904 I. M. Bl. 1905, Seite 3).

* Frisch geschossenes Wild beim Bahntrans­port. Die Beförderung von frisch geschaffenem Wild aus der Eisenbahn betrifft eine amtliche Bekanntmachung der Eisenbahnverwaltung. Da­nach darf das vom Jäger nach der Jagd gleich mitgenommene Wild nicht als Reisegepäck ange­sehen werden. Es muß vielmehr für dasselbe an den Eepäckabfertigungsstellen stets die volle Ee- päckfracht gezahlt werden. Einzelne leicht zu tragende Stücke Kleinwild dürfen in Jagd­taschen mit in den Wagen genommen werden, sofern kein Mitreisender in dem Abteil Wider­spruch erhebt. Die Schnßftellen müssen jedoch so gut verbunden werden, daß kein Blut durchsickern kann.

* Gerichtsentscheidung. Wichtig für Dro­gisten und Kaufleute ist eine Entscheidung des Landgerichts Hannover als Berufungsinstanz. Der Drogist H. sollte sich durch den Verkauf bezw. durch Feilhalten von Teutoburgerwaldtee und Lärchenschwamm gegen die Verordnung betr. den Handel mit Heilmitteln, vergangen haben. Heilmittel dürfen bekanntlich nur in Apotheken verkauft werden. Lärchenschwamm wurde früher gegen Nachtschweiß der Schwindsüchtigen verordnet. Teutobrugerwaldtee trägt auf seiner Verpackung die BezeichnungBlutreinigungs­tee". Das Gericht entschied: Wenn der Teuto­burgerwaldtee von einem Nichtapotheker als Heilmittel feilgeboten würde, dann mache der Betreffende sich strafbar. Seins Strafbarkeit fei aber noch nicht herzuleiten daarus, daß die Verpackung die BezeichnungBlutrsinigungs- tee" trage. Daraus ergäbe sich noch nicht die Absicht, daß der Tee als Heilmittel verkauft werden solle; denn man könne solchen Tee auch als Vorbeirgungsmittel verwenden. Hinsichtlich des Lärchenschwammes wurde ein Beweis als nicht geführt erachtet. Es erfolgte deshalb in vollem Umfange die Freisprechung des Ange­klagten.

Hochjchttlnachrichteu.

X Eine chinesische Studentin an de, Ber­liner Universität. An der Berliner Universität ist die 17jährige Ehinesin Li-tsu-zung, die Toch­ter eines verstorbenen Arztes in Schanghai, aus besondere Empfehlung des chinesischen Gesand­ten bin als Hörerin in der philosophischen Fa­kultät zugelassen worden.

Wissenschaft, Kunst und Lesen.

-st- Ein hervorragendes Stück prähistorischer Zeit wurde dem germanischen Teile des neuen Römisch-germanischen Museums in Haltern ein- verleibt, nämlich ein im Lippebett gefundene: Mammutkopf. Vor einigen Tagen machte ein Anwohner der Lipps in der Nähe von Haltern eine Kahnfahrt. Bei dem augenblicklich niedri- . gen Wasserstands sah er eine dunkle Spitze vom Grunde des Waffers aufragen. Durch eine ge­naue Untersuchung stellte er fest, daß der dunkle Gegenstand das spitze Ende eines mächtigen Zahnes sein mußte, der sich aber vorläufig trotz aller Mühe nicht heben ließ. Erst durch mehr­stündige Arbeit im Flußdette konnte der Zahn ucn Sand und Steinen so weit freigemacht wer­den, daß man ihn heben konnte samt allem, was damit in Verbindung stand. Jetzt erst ließ sich auch die Art und Größe des Fundes überblicken. Es handelte sich um die Knochen des Kopfes von einem vorsintflutlichen Mammut, einer vor Jahrtausenden ausgestoröenenElefantenart. Der sehr gut erhaltene Schädelknochen mit dem Ober­kiefer, der außer den zwei Backenzähnen auch die beiden dunkelschwarzen, meterlangen Stoßzähne aufweist, fl>iegt ungefähr 2 Zentner.

SESSS ',L. -...... i,

Hrsteu-Naßall und

Caffel, 16. Noo. In einer vom Jnnungsaus- fchuß nach dem Palais-Restaurant einberufenen Handwerker-Versammlung sprach Reichstagsab­geordneter Amtsgerichtsrat Lattmann über die Handwerkerfragen, die den Reichstag demnächst beschäftigen werden. Er führte u. a. aus: Bei Aendsrung der Gewerbeordnung handle es sich in der Hauptsache um den Schutz des Meister­titels und der Vergrößerung der Rechte des Meisters. Die Erziehung und Anleitung von i Lehrlingen soll nur Handwerkern gestattet sein, die den Meistertitel besitzen und das 24. Lebens- J jahr vollendet haben. Im Gesetzentwurf ist die Regierung diesem Wunsche nachgekommen. Mit Recht habe die bissige Handwerkskammer ange­regt, daß die höyeren Verwaltungsbehörden erst nach Anhörung der Handwerkskammern Ent­scheidungen treffen sollen. Die Sicherung der

Bauhandwerkerforderungen sei ein alter Wunsch. Die reelle Bautätigkeit müsse gegen den Bauschwindel geschützt werden. Die Mein­ungen über den Gesetzentwurf gingen aber weit auseinander. Die Bestimmung, daß das Gesetz nicht in Frage komme, wenn ein Viertel der Baukosten hinterlegt wird, muffe Bedenken er­regen. Nur wenn volle Sicherheit aegeben werde, sollte diese Befreiung eintreten. Zu dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb ist eine Novelle cngekündigt. Dao Gesetz habe nicht dem praktischen Leben entsprochen. Das angekündigte Scheckgesetz ist dem Reichstage noch nicht zuge­gangen. In einer Broschüre habe man ihn (den Vortragenden) einen Gegner des Scheck­gesetzes genannt. Diese Auffaffung sei nicht rich­tig. Er halte es für einen guten Gedanken, um mittleren Gewerbetreibenden ein flüssigeres Zahlungsmittel zu schaffen. Aber das Jntereffe der Banken dürfe hierbei nicht einseitig wahrge- nommen werden. Zur Aendsrung der Zivilpro­zeßordnung bemerkte der Herr Abgeordnete, daß die Klagen über zu lange und zu teure Pro­zesse schon ofr und mit Recht erhoben worden seien. Die Schuld an der Verzögerung der Pro­zeße liege an der Konstruktion des Gesetzes. Der Hauptgedanke des Entwurfes fei, eine schnellere Rechtsprechung zu schaffen, indem die Zuständigkeit der Am.sgerichte erweitert wird. Ihre Zuständigkeit soll auf Klageobjekte bis zu 800 M (bisher 300 M) ausgedehnt werden. Ferner sehe der Entwurf den Wegfall der Be­rufung bei Objekten bis zu 50 «4t vor. Zum Schluß ging der Vortragende auf die Denkschrift über die Arbeit der Strafgefangenen in Zucht­häusern und in Gefängnissen ein. Von 74 000 Ge­fangenen werden 67 500 in 25 verschiedenen Arten Geschäftszweigen beschäftigt, z. B. 8464 im Schneidergewerbe, 4480 in der Landeskultur, 3300 in der Schreinerei, 2000 im Schichmacher- gewerbe. Die Zahl der in der Landeskultur be­schäftigten Arbeiter sei sehr gering. Von den 67 500 Sträflingen find 40 Prozent für Staats­betriebe, 60 Prozent für Privatbetriebe tätig. Redner schloß mit dem Wunsche, daß die erwähn­ten Handwerkerfragen so gelöst werden, daß sie dem Mittelstände und dem ganzen deutschen Volke zum Segen gereichen. (Caff. Tgbl.)

Cassel, 17. Nov. Auf dem Rangier- und Eüterbahnhos Rothenditmold traf am Freitag abend, wie es so oft geschieht, eine Sendung von 8 Stück Rehwild zum Weitertransport ein. Mit dem Umladen und Weitertransportieren waren in der üblichen Weise die zur Nachtschicht ange­tretenen Bahnarbeiter beschäftigt. Bet dieser Gelegenheit fiel ein feistes Reh von der Lade­rampe herab neben den Rollwagen und blieb ungesehen zunächst liegen. Nur einer der Bahn­arbeiter hatte das Herunterfallen des Rehes bemerkt und sagte zu dem Nebenarbeiter P.: Du, da ist ja ein Reh daneben gefallen usw.", worauf letzterer antwortete:Ach, das macht ja nichts, das laden wir's nächste Mal auf den Wagen." Als man jedoch später das herunter­gefallene Reh aufnehmen wollte, um es zum Weitertransport aufzugeben, war das Reh ver­schwunden und bei näherer Kontrolle stellte sich heraus, daß anstatt der 8 Stück nur 7 Stück Rehe vorhanden waren. Am anderen Morgen wurde sofott die Polizei davon verständigt, wo­von jedoch das Bahnpersonal Kenntnis erhalten haben muß. Der Verdacht der Täterschaft hatte sich aus verschiedenen Umständen nämlich gegen den Bahnarbeiter P. gelenkt, welcher in Rothen­ditmold wohnte. Als indessen Haussuchung in der Wohnung vorgenommen wurde, war der Beschuldigte nicht anwesend, er hatte sich im Wiesengrunde nach Niedervellmar zu im Ge­büsch an seine Hosenträger aufgehängt. Ein trauriges Ende hat der Eanitätssergeant Brück­ner vom hiesigen Husaren-Regiment Nr. 14, wel­cher vor etwa dreiviertel Jahr zur Schutztruppe nach Ostafrika ging, gefunden. Brückner war ein großer Jagdfreund und ging am 6. Okt. mit seinem schwarzen Gefreiten und noch einem Be­gleiter zur Jagd, erlegte eine Antilope und ließ seine Begleiter bei der Beute zurück, um selbst noch einen Pürschgang zu machen. Nach gerau­mer Zeit fielen dann auch drei Schüffe, so daß die Zurückgebliebenen an eine weitere Beute Brückners glaubten. Da er jedoch nicht zurück­kam, eilten bei eintretender Dunkelheit seine Begleiter, nichts Gutes ahnend, zur Station Dar-es-Salaam und meldeten das Vorgefallone. Sofort wurden Streifzüge angestellt, jedoch ohne Erfolg. Brückner war verschwunden. Mit Sicherheit wird nun angenommen, daß Brückner auf dem Anstand von einem Raubtier (Löwen) überfallen und fortgeschleppt wurde. Bis jetzt wurde noch keine Sput von dem Vermißten ge­funden, auch das Gewehr nicht, welches Brück­ner in feinem Todeskampf wohl fest umklam­merte und so mit in sein Wüstengrab nahm.

(Caff. Tgbl.)

Erünberg, 17. Nov. Der sogenannte zweite oder HeineEalluemarkt" ward durch sehr schlechtes Wetter erstchtlich beeinttächttgt. In­folge dessen war der Schweinemarkt nicht so stark befahren, wie man e» erwartet hatte. Der

Handel ging flott und alle aufgefahrenen Stucke wurden verkauft. Aber billig, ungewöhnlich billig waren die Preise. Man bezahlte für das. Paar achtwöchentliche Ferkel 20 M und darun­ter, bessere für 3035 M, beste, das aber schon Läufer waren, für 3540 <41. Der Preis für fette Schweine ist auch wieder zurückgegangen, nämlich auf 40 Pfg. für das Pfund Lebend­gewicht. Der Rindviehmarkt hatte schwache Auffahrt. Die Preise zeigen einen Rückgang gegen die Sommerpreise. (Gieß. Anz.)

, Franffurt a. SER., 17. Nov. Einem ganz raffi­nierten Eaunerstrik fielen gestern nachmittag zwei hiestge Juweliere zum Opfer. Seit einigen Tagen wohnten in einem Hotel am Bahnhof ei« Herr und eine Dame unter dem Namen M. Fer« mandia und Frau. Sie begaben sich vorgestern in die HotelsFürstenhof" undWestminster- hotel" und bestellten dort für den folgenden Tag Zimmer mit Salon. Gleichzeitig bestellten sie einen hiesigen Juwelier mit einer Auswahl auf mittags 1 Uhr. Das Paar stieg vünktlich im Fürstenhof ab und erwartete hier den Ju­welier, der einen Brilantring im Werte von 5000 <4l mitbrachte. Der Ring fand Gefallen; nur wünschte der Herr, ihn einmal seiner Frau im Nebenzimmer zu zeigen, da diese augenblick­lich nicht erscheinen könne. Der Juwelier war­tete und wartete, und als er endlich die Türe zu dem Zimmer öffnete, gewahrte er zu seinem Schrecken, daß das Zimmer leer und der Herr mit dem Ring verschwunden war. Den gleichen Trick brachten sie bei einem anderen Juwelier zur Ausführung, der in das Westminsterhotel be­stellt war, wohin sich das Pärchen vom Für- stenhof aus begeben hatte. Hier gelang es dem Gaunerpaar, auf die gleiche Weise ein Paar Ohrringe im Werte von 4800 <41 zu erschwin­deln. Das alles wickelte sich in der kurzen Zeit von 1 bis halb 3 Uhr ab. Beide Anzeigen liefen fast zu gleicher Zeit bei der Kriminalpolizei ein. Durch die Ermittelung wurde feftgestellt, daß das Paar mit der Automobildroschke Nr. 88 nach Wiesbaden gereist war, so daß es bei seiner Ankunft in Wiesbaden verhaftet werden konnte. Die Wertsachen wurden noch bei ihnen vorge­funden. Der Herr ist 4548 Jahre alt, 1.68 bis 1.70 Meter groß, hat starken graumelierten aufwärtsgestellten Schnurrbart, gesundes Aus­sehen, trägt braunen Anzug mit hellen Streifen, schwarzen steifen Filzhut und helle Handschuhe. Die Begleiterin ist 2628 Jahre alt, 1.65 Meter groß, dunkelblond, trägt hellgraues dickes packet, dunkelgrauen halblangen Mantel und Glockenhut. Sie führten auch den Namen Ver- gara. Die Polizei glaubt, daß beide Name» falsch sind.

Vermischtes. .

Kleine Nachrichten. Diedenhofen, 15. Nov. Heute Abend um 5 Uhr 20 Minuten stürzte bei den Erweiterungsbauten an der Moselbrücke ein Bogen der Brücke ein. Acht Arbeiter wurden mit in die Tiefe gerissen. Sechs von ihnen konnten mehr oder weniger schwer verletzt gerettet werden, zwei liegen unter den Betonmassen im Fluß begraben. Die Leiche« waren bis 6 Uhr abends noch nicht geborgen. Hamburg, 15. Nov. Infolge dichten Nebels stießen auf der elektrischen Kleinbahn zwischen Volksdorf und Wohldorf im Orte Maiendorf ein Personenzug und ein Eüterzug zusammen. Ein Zugführer wurde schwer, fünf Fahrgäste wurde« leicht verletzt. Newyork, 16. Nov. Der Norddeutsche Lloyd kündigt die Herabsetzung der Fahrpreise für die 2. Klasse an. Die Ermäßigung beträgt für die Fahrt von Ncwyork nach Paris für Schnelldampfer 49 Dollars, für die Fahrt von Newyork nach Bremen 43 Dollars uno füf langsamer fahrende Dampfer nach Bremen 35 Dollars.

U Mn HM liegt eie Schatz,

ein ganz kleiner: eine Schachtel Fays achter ÄQ Sodener Mineral-Pastillen. Ich rauche nam- ljch viel uni) bin abends uns morgens ver­schleimt. Da nehme ich denn allemal vor Vtn Schlafengehen und dem Ausstehen zwei . x .-Uea, uno ich werde nicht nur alle Br»

i- .wer*'-'n ,oi die Pastillen tonten anregend f adj auf je« Magen und wirklich erkaltet "in ich nie. Und darum stno gays ächt, -odencr mir ein Schatz, den ich nicht entbehren MM sann. Man kaust sie. für 85 Pfennig die schachtel in allen Apotheken, Drogerien ad Mineralwasserhandtungen.

Rotationsdruck.

. Verantwortlich für die Reda n;- '* £>x, Johannes Otto in Marburg,