mit dem Kreisblatt für die Kreise Marbmg und Kirckkai«.
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Marburg Erscheint wöchentlich siebe« mal.
OA inner Druck und Verlag- Joh.«ng.Koch, UmversttLt^Suchdruckerei 42. Zayrg.
Mittwoch, 20. ^covemver 1907. Marburg, Markt 2L — Telephon 55.
Zweites Blatt. -
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Ein Erbschaftsstreit zwischen Landgraf und Fürst.
-f Die „öersf. Ztg." schreibt: Vor dem Ober- »andesgericht Prag als Berufungsinstanz wurde in dem Rechtsstreite verhandelt, den der Landgraf Friedrich Wilhelm von Hessen, der Schwager des D'ut, h«n Kaisers, gegen den Fürsten Heinrich von Ha,»au und den Prinzen Philipp von Hanau wegen Feststellung des Sukzessionsrechtes der landgräflichen Familie im Fidei- kommiß in Horfowitz angestrengt hat. Dieser Prozeß, der in erster Instanz beim Prager Landgericht mit der Abweisung der Klage endete, spielt zurück in die Ereignisse des Jahres 1866, welche der Souveränität des hessischen Fürstenhauses ein Ende bereiteten. Das Fidei- kommiß Horfowitz ist im Jahre 1855 von dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Hessen als Eigentum seiner aus morganatischer Ehe stammenden Söhne, der Fürsten von Hanau, begründet, und es ist dabei bestimmt worden, daß cs im Falle des Aussterbens der hanauischen Linie mit dem Fideikommis des kurfürstlichen Hauses verbunden werde. Einige Zeit nach den Ereignissen von 1866, im Jahre 1873, schloffen die Rechtsnachfolger des 1866 depoffedierten Kurfürsten aus der sogenannten Rumpenheimer Linie, einen Vertrag mit Preußen, indem sie die Souveränität Preußens über Kurheffen und seine Rechte auf das kurfürstliche Fidei- kommiß anerkannten. Dagegen bekam die Rum- pcnheimer Linie von Preußen eine Entschädigung, bestehend aus einer Rente von 600 000 J*. jährlich und drei von den ehemaligen kurhessi- jchen 64 Schlößern.
Die anderen Agnaten des Hessischen Hauses, die Hanauer Fürsten, betraten hinsichtlich des Familienfideikommisses gegen Preußen den Rechtsweg, wurden jedoch im Jahre 1880 vom Oberlandesgericht in Cassel abgewiesen und erhielten von Preußen im gütlichen Wege ebenfalls eine Rente von 600 000 -tt jährlich und drei ehemals kurfürstliche Schlaffer, aus welchem Besitze später ein Fideikommiß geschaffen wurde, ebenso wie aus dem Besitz der Rumpenheimer Linie. Der derzeitige Fideikoinmißbesitzer Fürst Heinrich von Hanau ist 65 Jahre alt und ledig. Der einzige Anwärter ist sein 63jähriger Bruder Prinz Philipp, welcher verheiratet, jedoch ohne "männliche Nachkommenschaft ist. Daher wird in absehbarer Zeit der sukzessionsberechtigte Hanau- ische Mannesstamm aussterben. Deshalb versuchte der Landgraf von Heffen im Jahre 1906 die Anerkennung der Anwartschaft auf das Fa- milienfideikommiß durchzusetzen, wurde aber in sämtlichen Instanzen "abgewiesen. Er klagte nun beim Prager Landgericht auf Feststellung seiner Sukzesfionsbercchtigung. Diese Klage wurde äbgcwiesen und im wesentlichen das Urteil damit begründet, daß laut Paragraph 7 des Instruments nicht die Agnaten zur Rach- fclge berufen sind, sondern daß nach dem Erlöschen des Fideikommisses dieses mit dem kurfürstlichen Hause zu vereinigen wäre. Damit könne nur das alte Fidcikomnnß gemeint sein, welches überhaupt nicht mehr existiert, da auch die kurfürstliche Familie nicht mehr regiert. Gegen dieses Urteil legte der Landgraf von Hessen Berufung ein. Der Gerichtshof beschloß, das Urteil den Parteien auf schriftlichem Wege bekannt zu geben.
Marburg und Amgrgeud.
(Nachdruck aller C:ißmalarhtrt ist gemäß | 18 bei Urheberrecht» nur nut dec deutlichen Quellenangabe .Oberhesf. Zig.» geiltet)
19. Novbr.
• Stempelpflichtigkeit einer Vollmacht, auch wenn der eingeklagte Kapitalbetrag 150 M nicht übersteigt. Wenn der Wert des Gegenstandes in einer Prozeßvollmacht nicht mit der für die Stempelberechnung erforderlichen Genauigkeit (z. B. „wegen Forderung" oder „Streitgegenstand 120—200 M“, oder , „wegen 130 M und Zinsen") angegeben wird, diese daher nicht erkennen läßt, ob der Wert mehr als 150 <4£ beträgt oder nicht, so ist ihr stempelpflichtiger Wert nach der Klageschrift zu bestimmen; es kann hierbei aber nicht bloß der geltend gemachte Klagebetrag, es muß vielmehr auch der Zinsanspruch berücksichtigt werden. Ein Klageantrag lautet z. V. auf Zahlung von 131 M nebst 4 Proz. Zinsen seit Klagezustellung; es handelt sich mithin in Ansehung der Zinsen um Leistungen von unbe- stimmter Dauer. Irgendwelche die längste Dauer begrenzende Umstände find in der Vollmacht nicht angegeben; es muß daher nach Paragraph 6 Abs. 9 des Stempelsteuergesetzes das Swölfeinhalbfache des einjährige^ Zinsenbetra
ges als Wert der Zinsanspruchs angesehen werden, sodaß die Zinsenforderung mit 65,50 J*. zu bewerten ist. Da sonach im angegebenen Falle der stempelpflichtige Wert der Vollmacht 131 M 4- 65,50 c« = 196,50 M. beträgt, ist sie nach Tarifstelle 73 Abs. 1,4 mit 50 Pfg. zu besteuern. (Beschluß des Kammergerichts vom 28. März 1904 — I. M. Bl. 1905, Seite 3).
* Frisch geschossenes Wild beim Bahntransport. Die Beförderung von frisch geschaffenem Wild aus der Eisenbahn betrifft eine amtliche Bekanntmachung der Eisenbahnverwaltung. Danach darf das vom Jäger nach der Jagd gleich mitgenommene Wild nicht als Reisegepäck angesehen werden. Es muß vielmehr für dasselbe an den Eepäckabfertigungsstellen stets die volle Ee- päckfracht gezahlt werden. Einzelne leicht zu tragende Stücke Kleinwild dürfen in Jagdtaschen mit in den Wagen genommen werden, sofern kein Mitreisender in dem Abteil Widerspruch erhebt. Die Schnßftellen müssen jedoch so gut verbunden werden, daß kein Blut durchsickern kann.
* Gerichtsentscheidung. Wichtig für Drogisten und Kaufleute ist eine Entscheidung des Landgerichts Hannover als Berufungsinstanz. Der Drogist H. sollte sich durch den Verkauf bezw. durch Feilhalten von Teutoburgerwaldtee und Lärchenschwamm gegen die Verordnung betr. den Handel mit Heilmitteln, vergangen haben. Heilmittel dürfen bekanntlich nur in Apotheken verkauft werden. Lärchenschwamm wurde früher gegen Nachtschweiß der Schwindsüchtigen verordnet. Teutobrugerwaldtee trägt auf seiner Verpackung die Bezeichnung „Blutreinigungstee". Das Gericht entschied: Wenn der Teutoburgerwaldtee von einem Nichtapotheker als Heilmittel feilgeboten würde, dann mache der Betreffende sich strafbar. Seins Strafbarkeit fei aber noch nicht herzuleiten daarus, daß die Verpackung die Bezeichnung „Blutrsinigungs- tee" trage. Daraus ergäbe sich noch nicht die Absicht, daß der Tee als Heilmittel verkauft werden solle; denn man könne solchen Tee auch als Vorbeirgungsmittel verwenden. Hinsichtlich des Lärchenschwammes wurde ein Beweis als nicht geführt erachtet. Es erfolgte deshalb in vollem Umfange die Freisprechung des Angeklagten.
Hochjchttlnachrichteu.
X Eine chinesische Studentin an de, Berliner Universität. An der Berliner Universität ist die 17jährige Ehinesin Li-tsu-zung, die Tochter eines verstorbenen Arztes in Schanghai, aus besondere Empfehlung des chinesischen Gesandten bin als Hörerin in der philosophischen Fakultät zugelassen worden.
Wissenschaft, Kunst und Lesen.
-st- Ein hervorragendes Stück prähistorischer Zeit wurde dem germanischen Teile des neuen Römisch-germanischen Museums in Haltern ein- verleibt, nämlich ein im Lippebett gefundene: Mammutkopf. Vor einigen Tagen machte ein Anwohner der Lipps in der Nähe von Haltern eine Kahnfahrt. Bei dem augenblicklich niedri- . gen Wasserstands sah er eine dunkle Spitze vom Grunde des Waffers aufragen. Durch eine genaue Untersuchung stellte er fest, daß der dunkle Gegenstand das spitze Ende eines mächtigen Zahnes sein mußte, der sich aber vorläufig trotz aller Mühe nicht heben ließ. Erst durch mehrstündige Arbeit im Flußdette konnte der Zahn ucn Sand und Steinen so weit freigemacht werden, daß man ihn heben konnte samt allem, was damit in Verbindung stand. Jetzt erst ließ sich auch die Art und Größe des Fundes überblicken. Es handelte sich um die Knochen des Kopfes von einem vorsintflutlichen Mammut, einer vor Jahrtausenden ausgestoröenenElefantenart. Der sehr gut erhaltene Schädelknochen mit dem Oberkiefer, der außer den zwei Backenzähnen auch die beiden dunkelschwarzen, meterlangen Stoßzähne aufweist, fl>iegt ungefähr 2 Zentner.
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Hrsteu-Naßall und
Caffel, 16. Noo. In einer vom Jnnungsaus- fchuß nach dem Palais-Restaurant einberufenen Handwerker-Versammlung sprach Reichstagsabgeordneter Amtsgerichtsrat Lattmann über die Handwerkerfragen, die den Reichstag demnächst beschäftigen werden. Er führte u. a. aus: Bei Aendsrung der Gewerbeordnung handle es sich in der Hauptsache um den Schutz des Meistertitels und der Vergrößerung der Rechte des Meisters. Die Erziehung und Anleitung von i Lehrlingen soll nur Handwerkern gestattet sein, ■ die den Meistertitel besitzen und das 24. Lebens- J jahr vollendet haben. Im Gesetzentwurf ist die Regierung diesem Wunsche nachgekommen. Mit Recht habe die bissige Handwerkskammer angeregt, daß die höyeren Verwaltungsbehörden erst nach Anhörung der Handwerkskammern Entscheidungen treffen sollen. Die Sicherung der
Bauhandwerkerforderungen sei ein alter Wunsch. Die reelle Bautätigkeit müsse gegen den Bauschwindel geschützt werden. Die Meinungen über den Gesetzentwurf gingen aber weit auseinander. Die Bestimmung, daß das Gesetz nicht in Frage komme, wenn ein Viertel der Baukosten hinterlegt wird, muffe Bedenken erregen. Nur wenn volle Sicherheit aegeben werde, sollte diese Befreiung eintreten. Zu dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb ist eine Novelle cngekündigt. Dao Gesetz habe nicht dem praktischen Leben entsprochen. Das angekündigte Scheckgesetz ist dem Reichstage noch nicht zugegangen. In einer Broschüre habe man ihn (den Vortragenden) einen Gegner des Scheckgesetzes genannt. Diese Auffaffung sei nicht richtig. Er halte es für einen guten Gedanken, um mittleren Gewerbetreibenden ein flüssigeres Zahlungsmittel zu schaffen. Aber das Jntereffe der Banken dürfe hierbei nicht einseitig wahrge- nommen werden. Zur Aendsrung der Zivilprozeßordnung bemerkte der Herr Abgeordnete, daß die Klagen über zu lange und zu teure Prozesse schon ofr und mit Recht erhoben worden seien. Die Schuld an der Verzögerung der Prozeße liege an der Konstruktion des Gesetzes. Der Hauptgedanke des Entwurfes fei, eine schnellere Rechtsprechung zu schaffen, indem die Zuständigkeit der Am.sgerichte erweitert wird. Ihre Zuständigkeit soll auf Klageobjekte bis zu 800 M (bisher 300 M) ausgedehnt werden. Ferner sehe der Entwurf den Wegfall der Berufung bei Objekten bis zu 50 «4t vor. Zum Schluß ging der Vortragende auf die Denkschrift über die Arbeit der Strafgefangenen in Zuchthäusern und in Gefängnissen ein. Von 74 000 Gefangenen werden 67 500 in 25 verschiedenen Arten Geschäftszweigen beschäftigt, z. B. 8464 im Schneidergewerbe, 4480 in der Landeskultur, 3300 in der Schreinerei, 2000 im Schichmacher- gewerbe. Die Zahl der in der Landeskultur beschäftigten Arbeiter sei sehr gering. Von den 67 500 Sträflingen find 40 Prozent für Staatsbetriebe, 60 Prozent für Privatbetriebe tätig. Redner schloß mit dem Wunsche, daß die erwähnten Handwerkerfragen so gelöst werden, daß sie dem Mittelstände und dem ganzen deutschen Volke zum Segen gereichen. (Caff. Tgbl.)
Cassel, 17. Nov. Auf dem Rangier- und Eüterbahnhos Rothenditmold traf am Freitag abend, wie es so oft geschieht, eine Sendung von 8 Stück Rehwild zum Weitertransport ein. Mit dem Umladen und Weitertransportieren waren in der üblichen Weise die zur Nachtschicht angetretenen Bahnarbeiter beschäftigt. Bet dieser Gelegenheit fiel ein feistes Reh von der Laderampe herab neben den Rollwagen und blieb ungesehen zunächst liegen. Nur einer der Bahnarbeiter hatte das Herunterfallen des Rehes bemerkt und sagte zu dem Nebenarbeiter P.: „Du, da ist ja ein Reh daneben gefallen usw.", worauf letzterer antwortete: „Ach, das macht ja nichts, das laden wir's nächste Mal auf den Wagen." Als man jedoch später das heruntergefallene Reh aufnehmen wollte, um es zum Weitertransport aufzugeben, war das Reh verschwunden und bei näherer Kontrolle stellte sich heraus, daß anstatt der 8 Stück nur 7 Stück Rehe vorhanden waren. Am anderen Morgen wurde sofott die Polizei davon verständigt, wovon jedoch das Bahnpersonal Kenntnis erhalten haben muß. Der Verdacht der Täterschaft hatte sich aus verschiedenen Umständen nämlich gegen den Bahnarbeiter P. gelenkt, welcher in Rothenditmold wohnte. Als indessen Haussuchung in der Wohnung vorgenommen wurde, war der Beschuldigte nicht anwesend, er hatte sich im Wiesengrunde nach Niedervellmar zu im Gebüsch an seine Hosenträger aufgehängt. — Ein trauriges Ende hat der Eanitätssergeant Brückner vom hiesigen Husaren-Regiment Nr. 14, welcher vor etwa dreiviertel Jahr zur Schutztruppe nach Ostafrika ging, gefunden. Brückner war ein großer Jagdfreund und ging am 6. Okt. mit seinem schwarzen Gefreiten und noch einem Begleiter zur Jagd, erlegte eine Antilope und ließ seine Begleiter bei der Beute zurück, um selbst noch einen Pürschgang zu machen. Nach geraumer Zeit fielen dann auch drei Schüffe, so daß die Zurückgebliebenen an eine weitere Beute Brückners glaubten. Da er jedoch nicht zurückkam, eilten bei eintretender Dunkelheit seine Begleiter, nichts Gutes ahnend, zur Station Dar-es-Salaam und meldeten das Vorgefallone. Sofort wurden Streifzüge angestellt, jedoch ohne Erfolg. Brückner war verschwunden. Mit Sicherheit wird nun angenommen, daß Brückner auf dem Anstand von einem Raubtier (Löwen) überfallen und fortgeschleppt wurde. Bis jetzt wurde noch keine Sput von dem Vermißten gefunden, auch das Gewehr nicht, welches Brückner in feinem Todeskampf wohl fest umklammerte und so mit in sein Wüstengrab nahm.
(Caff. Tgbl.)
Erünberg, 17. Nov. Der sogenannte zweite oder Heine „Ealluemarkt" ward durch sehr schlechtes Wetter erstchtlich beeinttächttgt. Infolge dessen war der Schweinemarkt nicht so stark befahren, wie man e» erwartet hatte. Der
Handel ging flott und alle aufgefahrenen Stucke wurden verkauft. Aber billig, ungewöhnlich billig waren die Preise. Man bezahlte für das. Paar achtwöchentliche Ferkel 20 M und darunter, bessere für 30—35 M, beste, das aber schon Läufer waren, für 35—40 <41. Der Preis für fette Schweine ist auch wieder zurückgegangen, nämlich auf 40 Pfg. für das Pfund Lebendgewicht. Der Rindviehmarkt hatte schwache Auffahrt. Die Preise zeigen einen Rückgang gegen die Sommerpreise. (Gieß. Anz.)
, Franffurt a. SER., 17. Nov. Einem ganz raffinierten Eaunerstrik fielen gestern nachmittag zwei hiestge Juweliere zum Opfer. Seit einigen Tagen wohnten in einem Hotel am Bahnhof ei« Herr und eine Dame unter dem Namen M. Fer« mandia und Frau. Sie begaben sich vorgestern in die Hotels „Fürstenhof" und „Westminster- hotel" und bestellten dort für den folgenden Tag Zimmer mit Salon. Gleichzeitig bestellten sie einen hiesigen Juwelier mit einer Auswahl auf mittags 1 Uhr. Das Paar stieg vünktlich im Fürstenhof ab und erwartete hier den Juwelier, der einen Brilantring im Werte von 5000 <4l mitbrachte. Der Ring fand Gefallen; nur wünschte der Herr, ihn einmal seiner Frau im Nebenzimmer zu zeigen, da diese augenblicklich nicht erscheinen könne. Der Juwelier wartete und wartete, und als er endlich die Türe zu dem Zimmer öffnete, gewahrte er zu seinem Schrecken, daß das Zimmer leer und der Herr mit dem Ring verschwunden war. Den gleichen Trick brachten sie bei einem anderen Juwelier zur Ausführung, der in das Westminsterhotel bestellt war, wohin sich das Pärchen vom Für- stenhof aus begeben hatte. Hier gelang es dem Gaunerpaar, auf die gleiche Weise ein Paar Ohrringe im Werte von 4800 <41 zu erschwindeln. Das alles wickelte sich in der kurzen Zeit von 1 bis halb 3 Uhr ab. Beide Anzeigen liefen fast zu gleicher Zeit bei der Kriminalpolizei ein. Durch die Ermittelung wurde feftgestellt, daß das Paar mit der Automobildroschke Nr. 88 nach Wiesbaden gereist war, so daß es bei seiner Ankunft in Wiesbaden verhaftet werden konnte. Die Wertsachen wurden noch bei ihnen vorgefunden. Der Herr ist 45—48 Jahre alt, 1.68 bis 1.70 Meter groß, hat starken graumelierten aufwärtsgestellten Schnurrbart, gesundes Aussehen, trägt braunen Anzug mit hellen Streifen, schwarzen steifen Filzhut und helle Handschuhe. Die Begleiterin ist 26—28 Jahre alt, 1.65 Meter groß, dunkelblond, trägt hellgraues dickes packet, dunkelgrauen halblangen Mantel und Glockenhut. Sie führten auch den Namen Ver- gara. Die Polizei glaubt, daß beide Name» falsch sind.
Vermischtes. .
Kleine Nachrichten. Diedenhofen, 15. Nov. Heute Abend um 5 Uhr 20 Minuten stürzte bei den Erweiterungsbauten an der Moselbrücke ein Bogen der Brücke ein. Acht Arbeiter wurden mit in die Tiefe gerissen. Sechs von ihnen konnten mehr oder weniger schwer verletzt gerettet werden, zwei liegen unter den Betonmassen im Fluß begraben. Die Leiche« waren bis 6 Uhr abends noch nicht geborgen. — Hamburg, 15. Nov. Infolge dichten Nebels stießen auf der elektrischen Kleinbahn zwischen Volksdorf und Wohldorf im Orte Maiendorf ein Personenzug und ein Eüterzug zusammen. Ein Zugführer wurde schwer, fünf Fahrgäste wurde« leicht verletzt. — Newyork, 16. Nov. Der Norddeutsche Lloyd kündigt die Herabsetzung der Fahrpreise für die 2. Klasse an. Die Ermäßigung beträgt für die Fahrt von Ncwyork nach Paris für Schnelldampfer 49 Dollars, für die Fahrt von Newyork nach Bremen 43 Dollars uno füf langsamer fahrende Dampfer nach Bremen 35 Dollars.
U Mn HM liegt eie Schatz,
ein ganz kleiner: eine Schachtel Fays achter ÄQ Sodener Mineral-Pastillen. Ich rauche nam- ljch viel uni) bin abends uns morgens verschleimt. Da nehme ich denn allemal vor Vtn Schlafengehen und dem Ausstehen zwei — —. x .-Uea, uno ich werde nicht nur alle Br»
i- .wer*'-'n ,oi — die Pastillen tonten anregend f adj auf je« Magen und wirklich erkaltet "in ich nie. Und darum stno gays ächt, -odencr mir ein Schatz, den ich nicht entbehren MM sann. Man kaust sie. für 85 Pfennig die schachtel in allen Apotheken, Drogerien ad Mineralwasserhandtungen.
Rotationsdruck.
. Verantwortlich für die Reda n;- '* £>x, Johannes Otto in Marburg,