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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
SonutaasbeUaaer Allattrirt-S SontttaaSLlatt.
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ickierteljährlichrr Bezugspreis^ ver oer ExpLition 2 AL, bei allen Po Muttern 2,25 M. ^excl. Bestellgeld).
ZnsertionSgebühr: dir gespaltene Zeile joer deren Siaum 15 Pfg.
Neclaiucn: die Zeile 80 Pfg.
Marburg
Sonntag. 10. November 1907.
(erscheint wüchentlich sieben nal.
Druck und Verlag- Joh. Aug. Koch, UmversMS-Buchdrucker-t 42. JllW.
Marburg, Markt 21. — Telephon 65.
Zweites Blatt.
Die heutige Nummer umfaßt 3 Blätter.
Rückblick.
Gedenktage sind Marksteine im Dasein des Einzelnen, wie noch mehr im Leben der Völker. Ein Volk, das seiner Geschichte vergißt, das nicht mit stolzen» Bewußtsein zurückblickt aus die Ruhmestaten der Vorfahren, aus denen es immer erneute Kraft zu hoffnungsfrohem Fortschreiten schöpft, das bleibt in seiner ganzen -Entwickelung zurück, das altert und verliert die Fähigkeit, sich seiner nationalen Eigenart entsprechend im Wettkampfe der Völker zu betätigen. Darum ist eine Gedenkfeier, wie solche am vergangenen Mittwoch, am 275. Gedenktage der .Schlacht bei Lützen drangen wurde, eine nationale Veranstaltung von höchstem Werte. Zwar war König Gustav Adolf, dessen Manen die Gedächtniskapelle am Schwedenstein bei Lützen geweiht ist, nicht eigentlich ein Angehöriger unseres Volkes, aber doch ein Fürst germanischen Stammes, der sich als Vorkämpfer des Protestantismus unvergängliche Verdienste um das deutsche Volk erworben hat.. Dem schwedischen 'Heerkönig, der im besten Mannesalter als Sieger in der Schlacht bei Lützen den Heldentod erlitt, ist es zu danken, daß die evangelische Bewegung, die ja auch für die katholische Welt eine (Erneuerung, eine Reformation bedeutete, nicht elend »"fümmerte, sondern auch politisch zu Macht gelangte und so zur nationalen Wiedergeburt des deutschen Volkes führte. Dafür sind alle Deutschen ohne Unterschied des Glaubens dem schwedischen Heldenkönig zu Danke verpflichtet. In der gehaltvollen Rede, die der Leipziger Superintendent D. Pank bei der vorgedachten Einweihung der Gustav Adolf-Kapelle hielt, ist Gustav Adolf denn auch vornehmlich als Vorkämpfer der evangelischen Sache gefeiert worden und zwar mit vollem Recht.
Aber auch in anderer Beziehung hat König Gustav Adolf vorbildlich gewirkt. Wenn wir nämlich der staunenswerten militärischen Erfolge des Schwedenkönigs gedenken, so muß darauf verwiesen werden, daß Schweden zu jener Zeit der erste europäische Staat war, der an Stelle der damals üblichen Söldnertruppen über ein nationales Heer verfügte und daß Gustav Adolfs Krieger schwedische Landeskinder waren, die ihrem Könige Hecresfolge leisteten.
Hierauf hinzuweisen, könnte vielleicht man« 'Hem als eine überflüssige geschichtliche Erinne-
Das Deutsche Haus St. Elisabeth.
Ein geschichtliches Bild aus Marburgs Vergangenheit.
Von Dr. W. Bücking.
(8otnefcung.>
(Ein lyrisches Denkmal auf die heil. Elisabeth dürfte hier wohl auch eine Stelle finden. Es ist dies der lateinsche Hymnus, der zu Ehren der Heiligen an ihren Eedächtnistagen, 1. Mai und 19. November, von den Priesterbrüdern des Deutschen Hauses im Vespergottesdienst in der St. Elisabethkirche auf der nach Osten vorspringenden kleinen Empore des Lettners gesungen worden ist. Der Hymnus steht in einem eiten Deutschordens-Missale vorn Jahre 1519 And hat bereits in der Schrift von W. Kolbe: irDie Kirche der heil. Elisabeth in Marburg" Aufnahme mit deutscher Uebersetzung gefunden, welche lautet: , ,
Juble Zion? daß gegangen Hy ,
Von Dir Glanz, sonst nachtumfangen, sts Deines Spiegels Herrlichkeit, Reu erstrahlend wiederkehret, O, und Alpha uns bescheret Wird am Ende dieser Zeit.
Erstlingsfrüchte, ihm geweihte. Heilige im weißen Kleide, Stehet Gott in seiner Höh'.
Uns will er durch Glanz erhellen,
Letzte zu den Ersten stellen, Losen von der Erde Weh.
Dich erwählte Gott von vielen. Weil ihm Tun, Gebet gefielen Und der reinen Seele Zier.
Du, von Königs Stamm geboren, List von Gott mit Recht erkoren, Daß sein Reichtum sei in Dir.
rung erscheinen, wenn nicht immer wieder von demokratischen Hetzern gegen den Militarismus geeifert würde, während doch die Neuzeit die unbedingte Notwendigkeit nationaler Volksheere klar erwiesen hat. Wenn aber gerade bei uns von sozialistischer Seite mit Vorliebe gegen das deutsche Heer, um das uns alle Völker des Erdballes beneiden, mit großem Aufgebot von Phrasen geeifert wird, hat in der „freien" Schweiz die Abstimmung über das neue eidgenössische Wehrgesetz, von deren Ergebnis bereits berichtet wurde, zu einer nachdrücklichen Absage an jene vaterlandslosen Gesellen geführt, die sich gewiß eingebildet hatten, durch eine antimilitaristische Kundgebung großen Stiles neues Wasser auf die Räder ihrer Um« sturzmühle leiten zu können
Der Hardenaffäre, über welche bekanntlich die Akten noch nicht geschlossen sind, nachdem sich die Staatsanwaltschaft zum Eingreifen entschieden hat, ist der Brandprozeß gefolgt, der zur raschen Verurteilung des unklaren Schwärmers geführt hat, der auf Grund von gehässigem Klatsch und Tratsch einen albernen Verleumdungsfeldzug gegen den Reichskanzler Fürsten Bülow unternommen hatte. Mit iy2 Jahren Gefängnis hat der „edelanarchistische" Jüngling den von ihm de- und wehmütig bereuten Unsinn zu büßen, mit dem er den obersten Beamten des Reiches in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und unmöglich zu machen beabsichtigt hatte. Fast könnte man das Schicksal des armen Schluckers bedauern, der so ganz und gar des Hardenfchen Witzes ermangelte, wenn es nicht notwendig gewesen wäre, ein energisches Exempel zu statuieren, um ähnliche Skribenten von solch' verwerflichem Treiben abzuschrecken. Der Brandprozeß würde somit allen politischen Interesses bar gewesen sein, wenn nicht durch das Auftreten des Fürsten Eulenburg als Zeugen den Behauptungen, mit denen Harden das Privatleben seiner Gegner zu verdächtigen suchte, der kräftigste Tragbalken entzogen worden wäre. Während im Hardenprozesse der aus München herbeigeeilte Verteidiger Hardens, Justizrat Bernstein andeutete, Fürst Eulenburg habe jedenfalls feine guten Gründe, sich einer Zeugenaussage zu entziehen, legte dieser im Brandprozesse ohne jeglichen Vorbehalt unter seinem Eide ein Zeugnis ab, das dem Herausgeber der „Zukunft" den Nimbus eines „Vaterlandsretters", mtt dem ihn die freisinnige Presse umwoben, gründlichst zerstören dürfte.
^rutfcheS Reich.
— Die Abreise des deutsche« Kaiserpaars «ach England. Berlin. 8. Nov. Der Kaiser und die Kaiserin traten heute Abend um W/4 Uhr ab Potsdamer Bahnhof die Reise nach England cn.
Wie sich freu'n die Morgensterne, Daß in abendlicher Ferne Hell ein neuer Stern entstand? Daß jetzt heller glänzt die Sonne, Auf die Erde ausströmt Wonne, ’ Neuen Bundes Unterpfand.
Wahrlich, Dein Gestirn scheint helle, Gleich der Sonne, Lichtes Quelle, Mehr als Mondschein tausendmal. Daß Du seiest sonnumflossen. Zeigt, als Du den Lauf beschlossen. Deines Lichtes heller Strahl.
Wie Du strahlst in wiird'gen Zeichen! Machst Besessner Wut entweichen, Einzug hält der gute Geist.
Die der Aussatz hat beflecket. Welche Eicht aufs Bett geftrecket. Deine Nähe gehen heißt.
Was nicht Alter kann, noch Jugend, Wirkst Du durch das Recht der Tugenb, Durch der Gnade mildes Wort.
Kannst den Blinden Augen geben. Tote rufst Du in das Leben, Lahme schrcktten lustig fort.
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Eia Mutter! uns erkenne. Für des Lebens Buch uns nenne, Daß wir drin geschrieben ftelyt. Daß, wie Du, von Gott erkoren. Statt zur Hölle, Pein und Totett, - Wir zum Reiche Gottes gehn. •?.
Das Haus Marburg verausgabte jährlich an Spenden wie folgt :
Am St. Martinstage (10. November) erhielt eine gewisse Anzahl hausarmer Leute Wollentuch und Schuhe,
— Eine Neuerung im Einkommensteuer« Wese«. Der Umstand, daß die nächstjährige Veranlagung der Einkommen der Angestellten unter 3000 Jl in Preußen nach dem § 23 der Einkommensteuernovelle vorgenommen werden soll, zeitigt noch immer mannigfache Erörterungen. Zunächst darf festgestellt werden, daß die Angaben der Arbeitgeber über diese Einkommen jetzt nicht zum ersten Male eingefordert werden. Das war auch schon im vorigen Jahre der Fall, nachdem die Neuerung durch die Novelle vom 19. Juni 1906 eingeführt war. Jetzt werden die Angaben allerdings anders und zwar auf Grund der Novelle vom 18. Juni 1906 verlangt. Zum ersten Male aber wurde die Veranlagung der Einkommen Angestellten unter 3000 Jl schon für das laufende Steuerjahr nach den Angaben der Arbeitgeber vorgenommen. Sodann wird in diesen Erörterungen darüber geklagt, daß in- Kber Neuerung die steuerliche Erfassung der
_ ftellten-Einkommen unter 3000 JA schärfer als früher bewirkt werden kann. Ja, ist es denn nicht einer der Hauptzwecke des neuen preußischen Einkommensteuergesetzes gewesen, gerechtere Veranlagung herbeizuführen und kann eine solche anders als durch die möglichst gute Erfassung der Einkommen erfolgen. Deshalb ist doch für die Einkommen von 3000 JA an die Deklarationspflicht vorgeschrieben. Soll, was für den einen Teil der Zensiten gilt, für den anderen tadelnswert sein? In manchen Kreisen, die sich über den § 23 der Einkommensteuernovelle äußern, wird auch eingesehen, daß mit solchen Aeußerungen nicht viel zu ereicyen ist. Von ihnen wird aber vorgeschlagen, zu berücksichtigen, daß die Angestellten-Zenstten mit unter 3000 JA Einkommen nicht so leistungsfähig sind, wie die wohlhabenderen Schichten der Bevölkerung und demgemäß zu bestimmen, daß nur der größere Teil jenes Einkommens versteuert zu werden braucht. Der Grundsatz der Ve- steuerung nach der Leistungsfähigkeit ist gewiß rm preußischen Einkomensteuergesetz gewahrt. Sind doch die Einkommen unter 900 M sämtlich von der Staatssteuer befreit. Wenn jedoch der Eindruck erweckt wird, als ob darüber hinaus der Grundsatz keine Berücksichtigung gefunden hätte und als ob die Angestellten-Einkommen von 900 bis 3000 JA gegenüber den übrigen gegenwärtig keine Vorteile bei der Besteuerung genössen, so muß dem doch entgegengetreten werden. Die preußische Einkommenbesteuerung beruht auf dem Grundsätze der Degresfion. Der höchste Steuersatz find bisher 4 Prozent. Diese werden von Einkommen von 100 000 JA und darüber erhoben. Die übrigen sind sämtlich nach niedrigeren Sätzen besteuert, so zwar, daß bei Einkommen von 80 000 JA der Satz von 3 Prozent platzgreift, bei solchen von 3000 JA der von 2 Prozent. Alle sich unter dieser Summe bewegendenEinkommen unterliegen niedrigeren Sätzen, die Einkommen von 1000 JA einem solchen von 0,6 Prozent. Ob diese niedrigeren Vesteuerungssätze völlig der geringeren Leistungsfähigkeit der Angestellten-Zensiten rntt Einkommen unter 3000 JA entsprechen, kann oet«
Von alters her stand des Hauses Opfermann zu jeder Mahlzeit vor der äußersten Tür der St. Elisabethkirche und führte die vorüberwan- dernden einheimischen und fremden Armen in die gewöhnliche Eßstube, wo sie gespeist wurden.
Täglich wurden vier alte arme Bürger an einem Tische zugleich zweimal gespeist und bekamen die Woche zweimal Wein.
Alles Essen, was mittags von der Herren und reisigen Knappen Tische abgetragen wurde, kam in die beiden Siechenhöfe und dazu noch das Brot von einer Meste Korn und % Ohm Bier.
Alle Donnerstag und Freitag durch das ganze Jahr wurden 14 Mött Korn an Brot und Mehl als Almosen gespendet, so daß sich gewöhnlich 700 bis 800 Menschen des Tags solche Almosen holten.
Landgraf Philipp von Hessen war anfänglich ein Hauptgegner der reformatorischen Bestrebung. Erst im Herbste des Jahres 1524 fing er an, Interesse für die Sache der Reformation zu nehmen und Luthers und Melanchtons Schriften zu lesen, die ihn zu einem Anhänger derselben machten. Im Jahre 1525 ernannte er den Magister Adam Krafft aus Fulda, den späteren Professor an der Universität und Superintendenten, den er in Hersfeld kennen gelernt und predigen gehört hatte, zu seinem Hofprediger. Nachdem nun der Reichstag zu Speier am 27. August 1526 beschlossen hatte, daß ein jeder Reichsstand in Sachen der Religion es so halten sollte, wie er es vor Gott und dem Kaiser zu verantwotten gedenke, berief Landgraf Philipp auf den 20. Oktober 1526 eine Synode nach Homberg, woselbst von der Versammlung die Einführung der Reformation in Hessen zum Beschluß erhoben wurde. Der Landkomtur Daniel von Lauerbach und der Prior des Deutschen Hauses waren auch in Homberg gewesen, hatten sich aber gegen die von der Synode angenommenen Lehrsätze ablehnend verhalten, -
schieden beurteilt werden. Wenn aber der Eine druck hervorgerufen werden soll, als ob nicht jetzt schon bei der preußischen Einkommensteuer der geringeren Leistungsfähigkeit aller weniges wohlhabenden Schichten Rechnung getragen ist und als ob erst durch die Aenderung des Gesten in dieser Richtung eine Abhilfe zu schaffen war^ so muß dem doch entgegegetreten werden.
— Die Novelle zum Börsengesetz. Die wefent- lichsten Bestimmungen der vom Bundesrat ew genommenen Novelle zum Börsengesetz find nach dem „Berl. Lokalanz." folgende: Das Börsen- register wird aufgehoben, statt dessen werde» durch Gesetz diejenigen Personen bestimmt, dis gültige Termingeschäfte machen können. Zum Kreise dieser Personen sollen alle Kaufleute gehören, die in ein Handelsregister eingetragen sind, außerdem Personen, die zur Zeit des Geschäftsabschlusses Börsen« oder Banfiergeschöfts betrieben haben, und Ausländer. Deutsche Anleihen sollen zur Einführung an der Börse keiner Prospekte mehr bedürfen. Dasselbe soll auch gelten für Kommunalschuldbriefe. Börsentermin- geschäste in Getreide und Mühlenerzeugniffs bleiben verboten, ausgenommen für Landwirts, die eigene Erzeugnisse verkaufen, und für solchs in das Handelsregister eingetragenen Kaufleute oder Genossenschaften, zu deren Geschäftsbetrieb der Ankauf oder Verkauf von Waren dieser Art gehört. Geschäfte zwischen einer zum Terminhandel berechtigten Person und einer ander« unberechttgten sollen nur bann gültig sein, wen» die erstere sich eine Sicherheit hat bestellen lassen; werden solche Geschäfte doch erfüllt, so soll eine Zurückforderung der Sicherheit ausgeschlossen sein. Dem Bundesrat wird schließlich dis Vollmacht erteilt, noch weitere Verbote von Termingeschäften in Waren und Wertpapieren zu erlassen.
— Als Kriegsjahre sollen nach einer im „Reichs-Anzeiger" veröffentlichten kaiserliche« Verfügung die im Jahre 1905 und 1906 gelieferten Gefechte und Kriegszüge eines Teiles der Schutztruppe für Ostafrika und Kamerun und der kaiserlichen Marine angerechnet werde«. Den Teilnehmern werden bei Pensionierung ein bezw. zwei Kriegsjahre in Anrechnung gebracht.
— Die Deutsche Partei in Württemberg hat jetzt endgültig beschlossen, den alten Name« abzulegen und fich „nattonalliberale Partei" z« nennen.
— Zum Fortgang der Hardenaffäre. Im weiter« Verlaufe des Moltke-Harden-Prozesse» wird, wie die „Nationalzeitung" hört, Justizrat Dr. Sello den früheren Privatkläger, .jetzige» NsbenLäger Grafen Moltkr, vertreten.
— Verurteilung. Die Brandenburger Strafkammer verurteilte den Genossen Perner, Redatteur der sozialistischen „Brandenburger Zeitung", wegen Beleidigung des Fabrikbesitzer, Peters zu 50 JC Geldstrafe. Perner hatte Peters als „Vertrauensmann des Reichslügenver-
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Wie lange der kathotiltte Kultus nach der Homberger Synode in der lern Deutschen Hause inkorporierten hiesigen Pfarrkirche noch fottbe» standen hat, und wann der evangelische Kultus darin eingefühtt worden ist, darüber sind keinerlei Aufzeichnungen vorhanden. Trotz der Einführung des letzteren, war der renitente Stadtpfarrer Johann Diemar Im Psarrhaufe neben der Pfarrkirche, welches dem Deutschen Hause zu. stand, verblieben. Da erschien am 3. Tage nach dem Sonntag vocem jacunditatis (28. Mai) 1527 im Pfarrhause eine von Landgraf Philipp
abgeschickte zahlreiche Deputation, beauftrag^
jenen Pfarrer Diemar aufzufordern, dasselbe z»
räumen. Nachdem dies geschehen war, wurde
das Pfarrhaus von Dr. Amandus und jenem Hofprediger Magister Krafft bezogen.
Der Landkomtur Daniel von Lauerbach hatte über jenen Vorfall im hiesigen Pfarrhause, und daß Landgraf Philipp zwei fremde Prediger in dasselbe gesetzt habe, dem Deutschmeister Walter von Eronberg in Mergentheim Bericht erstattet; ferner, daß der Landgraf ihm habe sagen lassen, et solle die Register der Pfarrei Marburg an ihn ausliefern, und wenn die Pfarrei nicht 100 Gulden an Geld und Frucht vereinnahme, dann solle er den zweien Predigern was daran noch fehle, erstatten, und daß der Landgraf beabllch. ttge, einen Prokurator in das Ordenshaus z«
fetzen, der Mitaufficht führe übe». Einnahme und Ausgabe des Hauses und mit dem Komtur Rechenschaft tue. Jener Deutschmeister schreibt nun hierauf unter dem 11. Juli 1527 an Land- graf Philipp und bittet ihn, den Landkomtur zu Marburg, als seines Ordens Amtmann, in der Regierung des Hauses und der Ballet nach hergebrachter Gewohnheit nicht zu belästige«, den Orden in seinen Besitzungen unbekümmett zu lassen, von der unerhörten Neuerung mitz Anstellung eines Mitaufsehers Abstand zu nehmen und die Neuerung wegen bet beiden Prediger abzustellen, (Fotts. folgt).