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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg and Kirchhain.

SonntaasbeilaLerAAustrirles Sonntaasblätt,

Marburg

Mittwoch, 2. Oktober 1907.

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck unb Verlag' Joh. Aug. Koch, UnivcrjitätS-Buchdruckerei 42. Jahrg

Marburg, Markt 21. Telephon öS.

Vierteljährlicher Bezugspreis: bet der Exprditio» 2 Mk^ Ito 9^1 bet allen Postämtern 2,25 M. (excl. Bestellgeld).

vlS. fciul EjnsertlouSgebühr: die gespaltene Zeile oder dereu Raum 15 Pfg, Reclaiuen: die Zeile SO Pfg.

Zweites Blatt.

Für das neue

3 4. Quartal SZ

laden wir zum Bezüge unserer Zeitnng

höflichst em.

Die Oberhesfische Heilung «ü* stets wachsenden Auflagehöhe das größte, am mristeu gelesene und angesehenste Blatt in Marburg und den angren­zenden Kreisen. Sie gilt als das Organ der Gebildeten aller Volkskreise in Stadt «nd Land.

Der ^jährliche Bezugspreis U »Oberhesfische Zeitung' mit dem amtlichen KreiSblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain, dem Jlluftr. Sonntags- blatt» der eigens für unsere Gegend ein­gerichteten und deshalb auch in unserer Druckerei heraeitellten für jeden Landwirt und Gartenbesitzer sehr zweckmäßigen Landwirtschaftlichen Beilage sowie dem ..Literarischen Anzeiger" betrügt nur 2 Mk. bei der Expedition, 2.25 Mr. bei den Postenstalten.

Der Juhalt der Ieituug

reichhaltig und trägt den Lefebedürf» nitsen und Jnterrflcu aller Volks­schichten Rechnung. Der besseren und vielseitigen Ausgestaltung wird fortgeseht die größte Aufmerksamkeit gewidmet.

Der politische Teil ff«LSSL biete der innere« «ud auswärtige« Politik, deren Fragen von echt natio­nalem, im besten Sinne konservativen, aber, wo es angebracht ist auch frei­mütigem Standpunkte behandelt werden.

Der allgemeine«. «uterhaltrnde bringt spannendeRomaue, kleinere ^»»»Feuilletons, Theater- Musik- und Kunstbrfprkchuugeu, Hochschul- . «achrichte«, Geschichten auS Marburgs Vergangenheit, sowie Aufsähe wissen­schaftlichen und belehrenden Inhalts aus Schule «ud Kirche, Heer «ud Flotte, aus der Fraueuwelt «ud für dir Frauen, die vielen Anklang ge­funden haben.

Der lokale und provinzielle Teil behandelt die neuesten Ereignisse in der Stadt, in der Nmgrblmg» der Provinz und den angrenzenden Bundesstaaten, bringt ferner BersammluugS- und Vereinsberichte, sowie iuteressanto Nachrichten aus allen Gebieten des öffent­lichen Lebens, insbesondere Aufklärung über Fragen der Kommunalpolitik.

Der Rschrichtevdieuft Zeitung'

ausgedehnter. Telegraphisch- u. tele­phonische Bedienung von Frankfurt und Berlin durch das Wolff'sche Tel.-Bureau. Eigene Parlamentsbrrichte über die Sitzungen des Reichstages und deS preußischen Landtages. Außerdem besitzt die Zeitung zahlreiche Korrefponde«tk« und Mitarbeiter.

Der wirksame Erfolg aller An­zeige« 5?

Ä« Stadt und Land im hiesigen und den umliegenden Kreisen und durch KeratenteR^Eäß'ge Ausstattung dZ

Zur Durchführung des Fleisch- veschaugesetzes.

Zur weiteren Durchführung des Fleischbe­schaugesetzes und zur besseren Ausgestaltung der polizeilichen Kontrolle des Fleischverkehrs, sind von den zuständigen Ministern zwei Verfüg­ungen erlassen worden. Die erste enthält neben einigen Vorschriften von geringerer Bedeutung über die polizeiliche Kontrolle von Schlacht­tieren, die bereits bei der Untersuchung vor der Schlachtung vom Fleischbeschaner beanstandet werden, über die Behandlung der Trichinen­schauproben bei der Fleischbeschau und über die polizeiliche Beaufsichtigung des beanstandeten Fleisches, das nach anderen Gemeinden verbracht wird, die in den preußischen Ausführungsbe­stimmungen zum Fleischbeschaugesetze bisher vor­behaltene vollständige Regelung des Freibank­wesens. Diesem Zwecke dient in der Hauptsache ein den Behörden zum Anhalt empfohlenes und mit ausführlichen Erläuterungen begleitetes Mu st er einer Freibankordnung.

Das Muster ist auf Grund eingehender Er­wägungen an der Hand der von den Verwalt­ungsbehörden eingeforderten Berichte über die vorhandenen Freibankeinrichiungen aufgestellt und regelt namentlich die wichtige Frage der Zulasiung von auswärts beanstandetem bedingt tauglichem oder minderwertigem Fleisch zu den Freibänken in dem Sinne, daß diese Zulasiung grundsätzlich nicht ausgeschlosien werden soll, daß vielmehr eine Zurückweisung solchen Flei­sches nur dann erfolgen darf, wenn sie im Jn- teresie der Aufrechterhaltung des ordnungs­mäßigen Betriebes der Freibank geboten ist. Die Minister sprechen die Erwartung aus, daß es an der Hand der neuen Vorschriften ge­lingen werde, überall, auch auf dem platten Lande, die nötigen Einrichtungen zu treffen, um eine angemessene Verwertung des beanstan­deten, aber nicht gänzlich untauglichen Fleisches zu ermöglichen.

Die zweite Verfügung beschäftigt sich zunächst mit dem Ergebnis einer Umfrage, die über die Wirkung der seinerzeit lebhaft umstrittenen so­genannten Freizügigkeit des tier­ärztlich untersuchten Fleisches in Schlachthaus gemeinden gehalten wor­den ist. Die Verfügung stellt fest, daß die von manchen Seiten befürchteten finanziellen und hygienischen Nachteile dieser Einschränkung der den Schlachthausgemeinden nach dem Schlacht­hausgesetze zustehenden Befugnisse in Bezug auf das auswärts geschlachtete Fleisch nicht einge­treten sind.

Zu einer Wiedereinführung der Nachunter­suchung liegt daher kein Grund vor. Es wird ferner besonders darauf hingewiesen, daß die trotz der neuen gesetzlichen Bestimmungen von den Schlachthausgemeinden mehrfach gemachten Versuche, die regelmäßige Nachuntersuchung sol­chen Fleisches durch Gemeindebeschlüsse oder Po­lizeiverordnungen durchzusetzen, der rechtlichen Grundlage entbehrten und daß solchen Versu­chen deshalb entgegenzutreten sei. Im übrigen wird anerkannt, daß die Verallgemeinerung der Fleischbeschau zwar unzweifelhaft, auch für die großen Städte eine sanitäre Verbesserung der Fleischnahrung zur Folge gehabt habe, daß aber immer noch im Fleischverkehr Mißstände, vor­handen seien, auf deren Abstellung Bedacht ge­nommen werden müsie. Zu dem Zwecke wird im Anschluß an die in der ersten Verfügung getroffenen Anordnungen der Erlaß von Poli­zeiverordnungen empfohlen, wonach bei allen gewerblichen Schlachtstätten verschließbare Sam­melbehälter zur Ausnahme der bei der Fleisch­beschau beanstandeten inneren Organe und ge­ringwertigen Fleischteile aufgestellt werden müssen.

Sodann wird der Erlaß von Polizeiverord­nungen angeregt, durch die der Fleischbeschau­zwang auf Hausschlachtungen von Rindern im Alter von drei Monaten und darüber, ferner auf solche Hausschlachtungen ausgedehnt werden soll, die zum Zwecke der Versorgung mehrerer Haushaltungen oder von Haushaltungen mit einer größeren Zahl von Pensionären oder eines größeren Personenkreises, z. B. bei Einquartier­ungen und Festlichkeiten, mit Fleisch erfolgen. Dagegen ist von einer gleichfalls von verschie­denen Seiten empfohlenen allgemeinen Aus­dehnung der Fleischbeschau auf die Hausschlacht­ungen bei Kälbern und Schweinen usw. wegen der einer so einschneidenden Maßregel zur Zeit noch entgegenstehenden praktischen Schwierig­keiten abgesehen worden. Die Frage der Be­schau bei Hausschlachtungen wird an der Hand eines ausführlichen statistischen Materials er­örtert.

Endlich sind die Polizeibehörden angewiesen worden, die in dem Nahrungsmittelgesetze vor­gesehene polizeiliche Kontrolle des Fleischver­kehrs auf den Fleischmärkten und sonstigen Fleischverkaufsstätten dort, wo es nach dieser Richtung hin noch an einer genügenden Organi­

sation mangelt, -unter Heranziehung von tier­ärztlichen Sachverständigen gehörig auszubauen und damit vor allem den bisher noch beobach­teten Umgehungen des Fleischbeschaugesetzes nach Möglichkeit entgegenzutreten.

Deutsches Reich.

Zur Polenfrage. Die Organe der groß­polnischen Presie, die bisher den Mund nicht voll genug nehmen konnten, um die zahlen­mäßige Stärke und Entwicklungsfähigkeit der polnischen Nation" urbi et orbi zu verkünden, schlagen jetzt, wo unter Umstünden mit schär­feren Maßnahmen zum Schutze des immer ern­ster bedrohten Deutschtums gerechnet werden muß, sehr veränderte Töne an. Nun ist mit einem Male in Veröffentlichungen und Unter­suchungen über die Bevölkerungsverhältnisse in den gemischtsprachigen Landesteilen vonschwe­ren nationalen und konfessionellen Verlusten" die Rede, die das Polentum angeblich erlitten haben soll, während anderseits das Deutschtum und der Protestantismus, die auch hier wieder in bewußter Absicht gleich gesetzt werden,un­geheure" Fortschritte gemacht haben sollen. Um diesenNachweis" zu führen, veröffentlicht bei­spielsweise derKurjer Poznanski" eine Stati­stik der Bevölkerung desGroßherzogtums" Posen nach Konfession und Nationalität, die die Jahre von 1815 bis 1905 umfaßt. Darin wird nun den Lesern des Blattes vorgerechnet: die Einwohnerzahl überhaupt ist gestiegen von 775 000 auf 1985 000, die Zahl der Katholiken von 677 000 (i. I. 1825) auf 1341 000 oder von 65,6 auf 67 56 Proz., die Zahl der Protestanten von 270 000 auf 614 000 oder von 27,56 auf 30 94 Proz.; die Zahl der Juden ist gefallen von 65131 auf 30 000 oder von 6,3 auf etwa 1,8 Prozent. Sodann unterscheidet die Statistik zwischen Polen und Deutschen. Da nach ihr die Zahl der Polen im Jahre 1815 rund 615 000 oder 79,4 Proz., die der Deutschen 160 000 oder 20,6 Proz., dagegen in 1905 die Zahl der Polen 1220 000, die der Deutschen 765 000 betrug, sollen diese Zahlen angeblich beweisen, daß der Anteil der Polen an der Bevölkerung von 79,4 auf 61,4 Proz. zurückgegangen, der Anteil der Deutschen dagegen von 20,6 auf 38,5 Proz. ge­stiegen sei! Haben diese Zahlen, noch dazu in dieser Gegenüberstellung und mit den daraus gezogenenSchlüssen", nun irgendwelcke Be­weiskraft? Der Einsender der Statistik sagt selbst, die Statistik sei leidernicht vollständig genau", die Katholiken habe man nach Abzug von 910 Proz. für Polen zu halten, aus der Protestantenziffer müßten 1015 000 polnische Protestanten ausgeschieden werden, die überwie­gend im Süden des Grotzherzogtums in den Kreisen Ostrowo, Adelnau, Schildberg und Kempen wohnen usw. Die Angaben der Stati­stik sind also im höchsten Grade unsicher und fragwürdig. Dazu kommt, daß die Grundlagen der Konfession?- und Nationalitätsfrage völlig verschoben werden, wenn für den Vergleich auf das Jahr 1815 bezw. 1825 zurückgegriffen wird. Es ist ferner für den Wert der Statistik sehr be­zeichnend, daß für die Jahre 1870 bis 1890 und 1890 bis 1900 die Angaben äußerst spärlich sind. Berücksichtigt man, um auf dem Boden des gegenwärtigen Nationalitätenkampfes zu blei­ben, nur einen Zeitraum, der etwa durch das letzte Menschenalter ausgefüllt wird, so ergibt sich auf Grund derselben Statistik folgendes Bild: Seit 1870 ist der katholische Anteil der Bevölkerung von 62,6 auf 67,6 Proz., der pol­nische Anteil von 55,3 auf 61,5 Proz. gestiegen, dagegen ist der protestantische Anteil von 33,1 auf 30,9 Proz. und der deutsche Anteil von 44,7 auf 38,5 Proz. gefallen! Also ein ganz anderes Ergebnis! Daß die Verschiebung der Bevöl- kerungsverhältnisie durchaus die polnische Na­tionalität begünstigt hat, beweist besonders deutlich die Entwicklung seit 1890. Seitdem hat, nach der Statistik des Kurjer, die polnische Be­völkerung um rund 167 000, die deutsche Be­völkerung um nur 67 000 zugenommen. Wenn also der Einsender der Statistik zu dem Schlusie kommt,die letzte Volkszählung beweise, daß die preußische Regierung auch ohne das Enteig­nungsgesetz, gestützt auf die bisherigen anti­polnischen Ausnahmegesetze, Mittel und Wege hat, das zahlenmäßige Anwachsen unserer Be­völkerung zu verringern" und weiter die Be­hauptung aufstellt, daß diepolnische Volksge­samtheit unausgesetzt schwächer werde durch die seitens des preußischen Systems künstlich ge­schaffene Auswanderung", so tut er wider bes­seres Erkenntnis seiner Folgerung Gewalt an und behauptet etwas, das durch seine eigene Statistik schlagend widerlegt wird.

Die friedliche Entwicklung D«utsch-S»d- westafrikas. In Südwestafrika ist nun die Zeit der Kämpfe zu Ende, eine Zeit des Friedens be­ginnt jetzt. Was daraus gemacht werden kann, das zeigt die Rede des Herrn v. Lindequist in der Budgetkommission des Reichstages vom 5. Dezember 1906. Er führte aus: Bor dem Auf­

stande hatten die Herero 200 000 Rind:r, ihr« Zahl war aber vorher noch größer, da viele die Rinderpest vernichtet hatte. Kenner des Landes schätzten die Zahl der Rinder in den 60er und 70er Jahren auf 9 Millionen. Eine bekannte Tatsache ist, daß unr jene Zeit 14tüg:ge große Märkte von Damara-Rindern in Klapmut» bei Kapstadt stattfanden. Diese haben erst auf­gehört, als Kapstadt mit dem Oranjefreistaat durch eine Bahn verbunden wurde, weil nun­mehr der Bezug von Rindern von dort sich bil­liger stellte, und als gleichzeitig die Handels­wege nach Südwestafrika durch Räubereien der Hottentotten zu unsicher wurden. Die Zahl von 2 Millionen erscheint sehr boch, man muß aber in Betracht ziehen, daß im Jahre 1893, also vor der Rinderpest in der Kapkolonie, 1929 411 Hauptrinder vorhanden waren. Zu der gleichen Zeit wurde der Betschuana-Häuptling Kham« auf 800 000 Rinder geschätzt. Neuerdings hat sich eine kapitalkräftige Interessengruppe ge­funden, welche die Ausfuhr von Rindern in lebendem und verarbeitetem Zustande bezweckt. Außerdem eignet sicki vor allem der Süden des Landes für die Zucht von Fettichnmn-ckchafe« und Ziegen. Vor Ausbruch des Aufstandes verfügten verschiedene Farmen im 'lande, besonders solche von Buren geleitete, über große Kleinviehherden bis zu 4000 und 5000 Stück. Kein Wunder, daß unter diesen Umständen der Andrang zu Farmkäufen gerade in dem Süden besonders groß ist. Gerade nach dieser Seite war mit dem Wiedererscheinen Morengas eine große Beunruhigung eingetrcten, die nun ge­wichen ist. Das Land ist nicht schlechter als die angrenzenden Teile der Kapkolonie, die soge­nannte Karoo und das britische Klein-Nama- land. Deshalb wird unser Gebiet gerade so viel Wolle, Mohair und Straußenfedern wie jene hervorbringen. .Die Karoo ist 256 000 Quadrat­kilometer groß, dies entspricht genau der Größe bes Namalandes. Die Kapkolonie führt an Wolle, Mohair und Straußenfedern jährlich für rund 80 Millionen Mark aus. Die Wollproduk- tion hat sich verdoppelt, seitdem die Kapkolon' mit Bahnbauten vorgegangen ist.

Marburg und Umgegend.

(Nachdruck aller Omginalartikel ist gemäß § 18 Del Urheberrecht» nur nnt der deutlichen Quellenangabe »Oberhesi Ltg." gestattet)

Marburg, 1. Oktbr.

9l. Zum Andenken an Eduard Zeis. Der 1. Oktober bringt die 100. Wiederkehr des Ge­burtstages eines verdienten Arztes und be­rühmten medizinischen S^riftstellers, der schon deshalb würdig ist, daß Marburg seiner gedenkt, weil er hier eine Jahre von Jahren hindurch ordentlicher Profesior der Chirurgie und Direktor der chirurgischen Klinik war, wie auch zwei seiner wissenschaftlichen Werke in Marburg verfaßt und herausgegeben hat, näm­lichDe nova cheilonlasticae instituendae, methodo" 1845 undDie Abtragung des Ee- lenkknorpels bei Exarticulationen" 1848. Be­sonders fanden von Zeis' Arbeiten über pla­stische Chirurgie allgemeine Anerkennung. Am. 1. Oktober 1807 in Dresden geboren, studierte Eduard Zeis von 1827 an in Leipzig, Bonn und München. Nachdem er von 1830 bis seine Studien in Leipzig beendet batte, kehrte Zeis nach Dresden zurück und übte dort 12 Jahre lang mit guten Erfolgen die wundärzt­liche Tätigkeit aus. 1844 folgte er dem einen« vollen Berufe nach Marburg. Bei großer Men­schenfreundlichkeit und Treuherzigkeit, die ihm seine Zeitgenossen nachrühmen, zeigte er indessen vielfach eine von ihm selbst häufig bedauert« Reizbarkeit,die schon auf geringe Anläsie z« offen und laut antwortete". Daher sah es Zeis nach sechsjährigerkämpf- und enttäuschungs­reicher" Tätigkeit in Marburg für ein Glück an, daß ihn seine Vaterstadt 1850 als Oberarzt der chirurgischen Abteilung des Stadtkrankenhauses zurückrief. Näheres Eingehen auf seine schrift­stellerische Tätigkeit würde hier zu weit führen' dahier mögen hier außer den schon angeführten nur noch wenige Titel seiner Schriften Platz' finden. In Marburg entstanden noch seine Abhandlungen aus dem Gebiete der Chi­rurgie" undDer Assistent oder die Kunst 6et chirurgischen Operationen zu assistieren", beide in Leipzig 1845 und 1846 erschienen. Wertvoll sind ferner namentlich geblieben seineBeschrei­bung mehrerer kranker Knochen vorweltlicher Tiere", sein WerkUeber Hospitalbrand" und besondersDie Literatur und Geschichte der plastischen Chirurgie", die 1863 in Leipzig ei«' schien, und der 1864 Nachträge folgten. Zeis starb nach arbeitsreichem und sorgenvollem Leben am 28. Juni 1868 in Dresden. i

* Heimatfi««. Ein nachahmenswertes Bei­spiel in der Betätigung des Heimatfinns bietet die Stadt Göttingen. Sie läßt jetzt die alte« bezeichnenden Flurnamen, die durch die Ver­koppelung verwischt worden und in der lebende« Generation schon fast ausgestorben stnd. wiedei