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Marburg
MittNoL. 28. August 1907.
Erscheint wöchentlich fieben mal.
Druck imb Verlag: Iah. Ang. Koch, Umvcrsitäts-Buchdrmkerci 42. Jahrg.
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&um Scheckgesetzen!wnrf.
Mit der im „Reichsanzeiger" erfolgten Veröffentlichung des „Entwurfs eines Scheckge- fetzes" hat die Regierung allen in Betracht kommenden Kreisen die Möglichkeit geben wollen, sich darüber schon jetzt zu äußern und so der Regierung beachtenswertes Material für etwa notwendig werdende Verbesserungen an die Hand zu geben. Die Preßbetrachtungen und die Acuße- rungen von wirtschaftlichen Organisationen sind denn auch zahlreich erfolgt und lassen sich dahin zusammenfasten, daß der Regierungsent- wurf eine gute Aufnahme gefunden hat. Von der „Frankfurter Zeitung" bis zur „Kreuzzeitung" wird die rechtliche Regelung des Scheck- rpesens willkommen geheißen. Auch die „Mitteilungen der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft" erkennen in dem Entwurf eine beachtenswerte und erweiterungsfähige Maßnahme zur Erleichterung des Geldverkehrs.
Der Entwurf der Regierung kommt zu sehr gelegener Zeit. Seit mehr'als einem Zahl steht das deutsche Wirtschaftsleben unter dem Druck einer ungewöhnlichen (Geldknappheit. Infolge der auf das äußerste angespannten Beschäftigung von Handel und Industrie, wie überhaupt des Aufschwungs unseres Manrten Wirtschaftslebens im Zusammenhang mit einer parallel gehenden Weltkonjunktur, wurden die Zahlungsmittel der Reichsbank derart in Anspruch genommen, daß die Notendeckung der Bank in eine sehr prekäre Lage geriet, aus der sie auch bis heute trotz des ungewöhnlich hoch bemessenen Diskontsatzes noch nicht herausgekommen ist. Der durch die Geldknappheit bedingte Zinssatz drückt aber nicht nur aus d i e G es ch ä f ist re ib e nd e n, sondern trifft mittelbar auch die breiten Schichten des Volkes, die deshalb ihre Lebensbedürfnisse erheblich teurer bezahlen müssen. Diese unerfreuliche Lage unserer Geldverhältnisse macht es notwendig, auf Mittel zu sinnen, die zur Erleichterung des Veldverkehrs und zur minderen Inanspruchnahme des Metallvorrats der Reichsüank dienen können.
L4 lNachdruck verboten.).
In den Fluten.
Roman von Jenny Hirsch. '(Fortsetzung).
7.
Wieder stand Georg Eltester dem Amtsrichter, hinter dem der Inspektor Distel Platz genommen hatte, in dem schmucklosen Verhörzimmer mit den graugetünchten Wänden gegenüber. Seitwärts an einem mit grünem Tuch beschlagenen Tische saß der Pro: 'ihrer, bereit, jedes Wort des jungen Fsr,..::ännes zu Papier zu bringen.
So sehr alle drei sich in der Gewalt hatten, konnten sie doch nicht die Spannung auf das, was sie nun erfahren sollten, verbergen.
Es war Spätnachmittag, die Luft drückend schwül; am östlichen Horizont zog schweres Gewölk auf, aber im Westen war es noch klar. Die sinkende Sonne warf gebrochene Strahlen durch die das einzige hohe Fenster des Zimmers beschattenden Zweige eines breitästigen Nußbaumes, sodaß die Lichter bald auf den Gesichtern der beiden Herren hinter der Schranke spielten, bald das auf dem Tische des Amtsrichters stehende Kruzifix trafen. Georg selbst stand im Schatten, er sah bleich aus und hielt sich nur mühsam aufrecht. Er hatte sich standhaft geweigert, von der Gcfängniskop, di« man ihm geboten, etwas zu berühren und fühlte sich nun recht schwach. Der Amtsrichter bemerkte cs und gestattete ihm, sich, zu setzen. Eltester machte von dieser Erlaubnis sofort Gebrauch und sank auf einen Stuhl.
„Was haben Sie uns mitzuterlen?"begann der Amtsrichter,' „erzählen Sie."
Es dauerte jedoch noch mehrere Minuten, ehe der junge Mann sich gesammelt hatte. Im Zimmer'herrschte eine tiefe, feierliche Stille, sodaß
Die deutsche Bevölkerung bedient sich zur Leistung der Zahlungen immer noch größtenteils der baren Nmlaufsmittel und hat sich noch nicht wie in anderen Ländern hinreichend an die Mittel gewöhnt, die geeignet sind, die Benutzung von Gold und Silber, sowie von Banknoten und Reichskassenscheinen, als Zahlmittel zu ersetzen, nämlich an den Ileberweisungs- und Scheckverkehr. Wie unzweckmäßig spielt sich heute vielfach der Zahlungsverkehr ab. Um den int Laufe der Zeit an ihn herantretenden Forderungen entsprechen zu können, hält sich der einzelne einen größeren Vorrat baren Geldes in seinem Hause, trifft zu besten Aufbewahrung besondere Vorkehrungen und läuft infolgedessen Gefahr, durch Diebstahl oder durch Feuer sein Geld einzubüßen. Hat er eine Zahlung zu leisten, so entnimmt er dem Vorrat das Geld und überbringt es selbst dem Empfänger oder läßt es ihm durch einen Voten bringen, wobei wiederum Gefahr der Beraubung und Unterschlagung vorhanden ist. Wird die Post mittels Postanweisung oder Wertsendung benutzt, so kommen der Aufenthalt am Postschalter und Beförderungs- und Versicherungskosten hinzu. Auch daß das Geld ohne Zinsertrag daliegt, sollte ins Gewicht fallen.
Wie viel einfacher ist da der Ueberwei- s u n g s - und Scheckverkehr, der, wie uns geschrieben wird, auch im genossenschaftlich en Betriebe so vielversprechende Anfänge gemacht hat. In dem Scheckgesetzentwurf sind als Zahlungsstellen (Bezogene) auch „diejenigen in dasGe- hossenschafsregister eingetragenen Genossenschaften, welche sich nach den für ihren Geschäftsbetrieb maßgebenden Bestimmungen mit der Annahme von Geldern und der Leistung von Zahlungen für Rechnung befassen", bezeichnet. Für die Landwirte würden hiernach landwirtschaftlich - genossenschaftliche Bankinstitute in allererster Linie in Betracht kommen, die auch jetzt schon dem Depositenver- kehr in umfangreicher Weise dienen. Die Erleichterung des Eeldverkehrs durch den Kontoverkehr wird durch folgende Beispiele erläutert:
„Wenn zwei Personen, von denen die eine an die andere eine Zahlung zu leisten hat, bei ein- und demselben Bankhause (bezw. Genossenschaft) ein Konto führen, so kann die Person A. die Zahlung, die sie an die Person B. zu leisten hat, dadurch erfüllen, daß sie das Bankhaus (bezw. die Eenofsenschaftskaste) beauftragt, von ihrem — der Person A. gehörigen — Konto den Betrag auf das Konto der Person V. zu übertragen. Die Zahlung wird dann geleistet, ohne daß ein Gold- oder Silberstück oder eine Banknote in Bewegung gesetzt wird. Dasselbe tritt ein, wenn A. und B. nicht bei einem und demselben, sondern bei verschiedenen Bankhäusern
das Summen einer großen Fliege als lautes Geräusch erschien.
„Reden Sie, wir warten," mahnte der Amtsrichter.
Run begann Georg nach einem tiefen Atemzuge, erst leise und bedächtig, aber je weiter er sprach, immer lebhafter werdend: „Sie haben mich gefragt, Herr Amtsrichter, ob ich mit Gertrud von Kaufte! verlobt geivesen sei, und ich habe das bejaht. Ich füge jetzt hinzu, daß wir uns geliebt haben seit den Tagen der Kindheit, daß ich, um sie zu erringen, statt schlecht und recht dem Berufe meines Vaters zu folgen und fein Amtsnachfolger in Segefeld zu werden, wie es der seines Vaters gewesen ist, die höhere Forstkarriere eingeschlagen habe, und daß ich Gertrud mit. dem Wissen und dem Segen ihrer Mutter seit dem vorigen Sommer schon meine Braut genannt habe."
„Es wußte aber sonst niemand von der Verlobung?" schalte hier der Untersuchungsrichter ein. „Weshlb diese Heimlichkeit?"
„Brauche ich das erst zu sagen?" fragte Georg. „Frau von Kaufte! fürchtete den Widerstand ihres Schwiegersohnes, wie des Konsul Bauer, der Gertruds Vormund ist. Es konnte ja immerhin noch ein paar Jahre dauern, ehe ich Oberförster wurde."
„Bei Fräulein von Kauffcls Vermögensverhältnissen hätten Sie nicht zu warten brauchen," bemerkte der Amtsrichter.
Eltester aber entgegnete sehr lebhaft: „Gerade bei ihrem Vermögen war cs für mich Ehrensache, sie erst dann heimzuführen, wenn ich ihr eine Stellung bieten konnte. Wir gedachten unsere Verlobung vielleicht noch zwei Jahre geheim zu halten, bis zu Gertruds Mündigkeit. . Hätten wir vorhersehen können, daß der Tod uns so bald unsere treue Beschützerin, Gertruds gütige Mutter, entreißen würde, wir hatten uns vielleicht anders entschieden. So er-
ihr Konto haben: die Zahlung wird dann dadurch geleistet, daß A. sein Bankhaus beauftragt, den Schuldbetrag an das Bankhaus des V. zu gunsten des letzteren im Reichrbankgirowegs oder in einem sonst einzurichtenden Abrechnungsverkehr zu überweisen.
Statt des Ueberweisungsverkehrs, bei dem der Schuldner unmittelbar seiner Bank Auftrag erteilt, und neben diesem Verkehr kann der Scheckverkehr gepflegt werden, bei dem A. dem B. eine Anweisung, Scheck, auf sein Guthaben bei der Bank X. gibt. B. legt den Scheck der Bank X. vor und läßt sich entweder das Geld auszahlen oder den Betrag seinem Konto gut- schreiben, sei es, daß dies Konto bei der Bank X. oder der Bank Z. sich befindet. Im letzteren Falle wird V. den Scheck von vornherein der Bank übergeben, damit diese das Weitere veranlasse. Hat V. überhaupt kein Bankkonto, so kann sich A. ihm gegenüber nur des Scheckverkehrs, nicht des Ueberweisungsverkehrs, bedienen. Wenn A. den Scheck mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung" versieht, so kann er gefahrlos dem B. den Scheck in einem gewöhnlichen Briefe zusenden oder durch eine beliebige Person bei B. abgeben lassen. Durch diesen Vermerk wird erreicht, daß ein solcher Scheck niemals durch Barzahlung, sondern nur durch Verrechnung zur Einlösung gelangt. B. erhält also den Betrag des Schecks nicht bar ausgezahlt, sondern er muß ihn entweder seinem Vankhause zur Gutschrift zustelleii oder jemandem.in Zahlung geben, der ein Bank-Konto hat. Sobald sich die deutsche Bevölkerung, wie die englische und nordamerikanische, daran gewöhnt haben wird, das Betriebs- und Wirtschaftsgeld auf Scheck- Konten bei sicheren Bankhäusern zu halten, würde sich die Zahlungsweise durch Schecks mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung" bald verallgemeinern, weil diese Zahlungsmeise das Risiko einer Geldsendung und die Möglichkeit einer Unterschlagung so gut wie ausschließt, also eine große Sicherheit gewährt. Es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Person, die Zahlungen aneinander zu leisten haben, oder die Bankhäuser, bei denen sie ihr Konto führen, in ein und demselben Orte wohnen oder nicht. Denn die Ueberweisungen von dem einen Bankhaus an das ander lassen sich schon jetzt auf dem Wegs des ausgebreiteten Giroverkehrs der Reichsbank leicht erledigen."
Um den Ucbcrweisungsverkehr mehr einzubürgern, hat auch der preußische Finanzminister Bestimmungen erlassen, die den Ueberwei- sungsverkehr zwischen Staats - und Gemeindebehörden und der Bevölkerung, namentlich in Zoll- und Steuersachen regeln und neu einführen. Mit der bisher sehr rückständigen Art der Steuererhebung wird damit stark aufgeräumt werden. Schon
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schien uns die Zeit des Wartens nicht schwer, schien uns das Geheimnis, in das sich unsere Liebs hüllte, so süß, schien uns dis Trennung und das Wiederfinden hier auf dem Schauplatze unserer Kinderspiele ein unbeschreibliches Glück."
„Und Sie wußten sich die Zeit des Wartens auch noch in anderer Weise zu verkürzen," fiel Reutern ein. Der warme Ton, in welchem Georg die Schilderung seiner Liebe zu Gertrud gab, erschien ihm nach allem, was sich ereignet hatte, eine Komödie, die ihn empörte.
„Alles, was man Gertrud von Kauftet übet mich gesagt hat, ist eine nichtswürdige Verleumdung!" fuhr Georg auf. „Ich Habs jene Person in Berlin, mit der inan mich in Verbindung gebracht hat, nie gekannt, habe nie einen jener Briefe geschrieben."
„Bedenken Sie, was Sie sagen!" rief Reutern. „Wisse:! Sie, wen Sie der Verleumdung, des falschen Zeugnisses zeihen? Zwei hochangesehene, ehrenhafte Männer — Herrn v. Melnik und den Konsul Bauer."
’ „Die beiden Gegner meinet Verbindung mit Gertrud!" sagte Georg bitter.
„Das ist eine schwere Beschuldigung!"
„Man lege mir die Briefe vor. Man lasse sie auf ihre Echtheit durch Cchriftverständige prüfen!"
„Sie wissen, daß das nicht möglich ist, weil Fräulein von Kaufte! sie verbrannt hat."
„So stelle man mir das elende Weib gegenüber, das sich zum Werkzeug dieser Jntrigue hergegeben hat."
„Dieser Wunsch dürfte Ihnen vielleicht eher erfüllt werden, als Ihnen lieb ist," versetzte Reutern. „Die Beweise müssen aber doch sehr überzeugend gewesen sein, da Fräulein von Kaufte! ihnen geglaubt hat."
„Ja, cs war ein sehr geschicktes, teuflisches Machwerk, würdig eines —" er verschluckte den «Kamen, „und meine arme, unerfahrene Gertrud ging in die ihr gelegte Schlinge." ;
jetzt wird es angenehm empfunden, daß man durch eine einfache Erklärung die Steuerzahlung durch ein Bankinstitut erledigen kann.
Eine beachtenswerte Empfehlung des Heber« weifungs- und Scheckverkehrs zu Gunsten des Handwerks geht dahin, daß die Regulierung der Handwerkerrechnungen seitens des Publikums durch Hebsrweisungs- und Scheckverkehr außerordentlich gefördert werden kann. Hierzu wird sich der Handwerker am besten auch ein Konto anlegen: er wird aber zugleich dadurch an kaufmännische Rechnungsführung gewöhnt. Für das Publikum ist es bequemer, den Rechnungs- betrag dem Konto des Handwerkers überschreiben zu lassen, als ihn selbst zu überbringen oder durch die Post einzusenden. Heberhaupt dürfte in der Ausdehnung des Heberwei- sungs- und Scheckverkehrs ein gutes Förderungsmittel der Barzahlungsbewegung enthalten fein.
Deutsches Reich.
— Der Kaiser in Hannover. Am gestrigen Montag, nachmittags nach 2 Hhr, traf der Kaiser, von Schwerin kommend, auf dem Hauptbahnhofe in Hannover ein, woselbst großer militärischer Empfang stattfand und hielt alsdann in Königsulanenuniform, mit dem Feldmar- schallstabe in der Hand, eskortiert von einer Schwadron der Königsulanen, feinen Einzug in die Stadt. Auf dem Marktplätze hielt Stadtdirektor Tramm eine Ansprache an den Kaiser, in der er den Willkommengruß der Stadt dem Kaiser darbot, dessen entschlossenem Willen, Frieden zu wahren und zu erhalten, allein alle wirtschaftliche Tätigkeit mid jeder soziale Fortschritt der Heimat zu verdanken sei. Der Kaiser erwiderte aus die Ansprache des Stadtdirektors in überaus warmen Worten und trank ber n dem Pokal auf das Wohl der Stadt Hann Der Stadtdirektor brachte hierauf ein Hoch auf den Kaiser aus, in welches die Tausende begeistert cinjtimmten. Hierruf wurde der Einzug bis zum Schlosse fortgeseör. Vor dem Residenzschlosse erwies eine Ehrenkompagnie vom Infanterie-Regiment Nr. 74 die militärische! Ehi<n. Im Residenzschlosse fand großer Z'vil- empfang statt. Im Laufe des Nachmittags trafen der Kronprinz, Herzog Johann Albrecht, Regent von Braunschweig, Prinz Friedrich Leopold von Preußen und Herzog Paul Friedrich von Mecklenburg ein.
— Fürst Bülow und Cambon. Berlin, 26. Aug. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Der Besuch des französischen Botschafters Jules Cambon bei dem Reichskanzler Fürsten Bülow in Norderney ist unter sehr befriedigenden Eindrücken verlaufen. Beide Staatsmänner sind feit einer Reihe von Jahren durch persönliche Beziehungen
Die junge Dame wird allgemein als sehr ver- ständig und besonnen geschildert. Sie selbst haben uns soeben erzählt, welche innige Siebe sie mit Ihnen verbunden haben soll, da ist es doch auffallend, daß sie sich so gänzlich von Ihnen abwenden konnte, ohne" zu prüfen, ohne Ihre Rechtfertigung hören zu wollen."
„Ich sagte Ihnen bereits, die Fälschung wat sehr geschickt ausgeführt. Hätte Gertrud auch selbst Hern v. SRelnir mißtraut, ihrem Vormunde glaubte sie. Eben weil sie so besonnen und verständig war, und mich so innig liebte, handelte sie so, wie sie es getan. Obwohl man sie von meiner Schuld überzeugt hatte, traute sie doch ihrem Herzen nicht, darum schrieb sie mit den Absagebrief, darum wollte sie mich nicht wieder sprechen, nicht wieder sehen."
„Sie scheinen sich sehr genau in das Wesen, der jungen Dame versetzt zu haben, da Sir bas so anschaulich schildern können," spottete Reutern.
„Das märe nicht verwunderlich, da ich sie seit so vielen Jahren kenne und Hebe. Indes ist diese Erklärung keine Kombination von mit, sondern ich habe sie aus Gertruds eigenem Munde." , „
„Wann hätte Sie Ihnen die gegeben?"
„An dem Tage, an welchem man sie vermißt hat."
„Sie geben also zu, daß Sie an jenem Nachmittag Fräulein von Kaufte! gesprochen?"
„Ja."
'Äm Obersee?"
„Dort auch."
„Leugnen Sie doch nicht länger. Sie haben am Obersee eine Auseinandersetzung mit Fräulein von Kaufte! gehabt, sie hat nichts oon Ihnen wissen wollen, bet Zorn hat sie übermannt, und Sie haben Sie ins Wasser geschleudert." Ufr '
' (Fortsetzung folgt.)^