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mit dem Kreisblatt für Vie Kreise Marburg und Kirchtzain. Sonutaasbellaae: AlluttrM-s S-»«LaEstt. 7 7

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Vierteljährlicher Bezugspre'.r- bet vei Expedition 2 Wk^ bet allen Postämtern 2,25 Mt. (tjcL Bestellgeld).

JnserttonSgrbtthr: die gespaltene Zelle oder deren Rrum 15Pfg.

Reelmnen: die 3cire M Pfcr.

Marburg

Sonnabend. 10. Anlinst 1907.

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck und Verlag- Joh. Ang. Koch, UmversitätZ-Buchdruckerel Marburg, Markt 21. Telephon 55.

42. Jahrg.

Zweites Blatt.

Marburg unb Uingegeiid.

Nachdruck aller Originalartckei ist gemäß § l8 bei Urheberrecht- nur mit der deutlichen Quellenangabe

i .Oberhess. Zig." gestattet),

Marburg, 9. August.

* Gerichtsentscheidung. Es scheint selbstver- .stündlich zu sein, daß jeder, der im Besitz eines 'Eiseiibahnbillets ist, das ihn zur Benutzung /irgend eines Zuges berechtigt, den Bahnsteig be­treten darf, von dem der Zug abfährt. Nichts­destoweniger ist die oben gestellte Frage, wie wir verschiedenen Blättern entnehmen, in einem bestimmten Falle von zwei Eerichtsinstanzen verneint worden und erst das Oberlandesgericht hat gegenüber dieser Art Rechtsanwendung der Vernunft zu ihrem Recht verholfen. Ein Ge- ischäftsmann aus der Umgegend von Caffel, der ans geschäftlichen Gründen genötigt war, oft den Bahnsteig zu benutzen, machte sich den Umstand, auf der betreffenden Station 5 Pfennig- Fahrkarten auflagen, zunutze, indem er anstatt einer Bahnsteigkarte zu 10 Pfg. eine Fahrkarte zu 5 Pfg. löste, damit die Bahnsteigsperre passierte und, ohne den Zug benutzt zu haben, den Bahnhof wieder verließ. Der Geschäfts- mann wurde von den Bahnbeamten mehrfach angehalten, sich eine Bahnsteigkarte zu lösen. Da er aber der Ansicht war, daß rechtlich gegen sein Verhalten nichts einzuwenden sei, kehrte er sich an die Aufforderung nicht. Infolgedessen wurde gegen ihn auf Veranlassung der zuständigen Verkehrsinspeltion eine Anzeige wegen fortge­setzten Betrugs erstattet. Das Schöffengericht kam zu einer Verurteilung, die auf 10 X Geld­strafe lautete. Das Gericht war der Ansicht, daß der Angeklagte durch Vorzeigung der Fahrkarte an der Bahnsteigsperre in dem Kontrollbeamten den Irrtum erregt habe, als ob er mit dem Zuge fahren wolle, während er doch tatsächlich nur den Bahnsteig zu betreten beabsichtigte, und das Ge­richt folgerte weiter, daß durch diese Jrrtums- erregung das Vermögen des Eisenbahnfiskus um jeweilig 5 Pfennig geschädigt worden sei. Auch habe der Angeklagte den Zweck verfolgt, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, der ob­jektiv und subjektiv rechtswidrig sei, denn der .Angeklagte wußte, daß ihm nicht das Recht zu- stehe, für 5 Pfennig den Bahnsteig zu betreten, weil eine Bahnsteigkarte 10 Pfg. koste. Auch die Strafkammer, die sich in zweiter Instanz mit der Angelegenheit zu befasien hatte, kam aus den­selben Gründen wie das Schöffengericht zu einer

Verurteilung, ermäßigte die Strafe jedoch auf 5 Mk. Die gegen dieses Urteil eingelegte Re­vision hatte dagegen den Erfolg, daß der Straf­senat des Oberlandesgerichts das Urteil aufhob und die Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückwies. Begründet wurde dies damit, daß nicht zur Ge­nüge geprüft worden sei, ob tatsächlich eine Ver­mögensschädigung vorliege. Eine solche sei als vorhanden zu betrachten, wenn einer Leistung irgend welcher Art keine genügende und dem Willen des Geschädigten entsprechende Gegen­leistung gegenüberstehe. Im gegenwärtigen Falle habe der Angeklagte mit der Eisenbahn­verwaltung einen Vertrag abgeschlossen, durch den sich letztere gegen Zahlung von 5 Pfennig verpflichtete, ihn zu befördern, was naturgemäß auch die Genehmigung zum Betreten des Bahn­steiges mit einschließe. Der Angeklagte habe die ihm obliegende Leistung voll erfüllt und nachher sogar noch auf den Hauptteil der von der Eisen- bahnverwaltung ihm geschuldeten Gegenleistung nämlich die Beförderung, verzichtet. Eine Schä­digung des Vermögens des Eisenbahnfiskus dürfte daher kaum gefunden werden können. Wenn der Angeklagte dann, wenn er einen an- derweiten Vertrag, der ihn nur zum Betreten des Bahnsteigs berechtigt haben würde, mit der Eisenbahn abgeschlossen hätte, eine Gegenleist­ung von höherem Werte hätte machen müssen, so habe das damit nichts zu tun. Auf Grund dieser Rechtsausführungen gelangte die Casseler Strafkammer bei der zweiten Verhandlung zu einem freisprechendem Urteil.

* Viehseuchen. Im Regierungsbezirk Caffel sind zur Zeit folgende Ortschaften verseucht: Tollwut: Landkreis Hanau: Enkheim. Kreis Schlüchtern: Schlüchtern, Altengronau, Voilmerz, Bellings, Steinau, Jossa (Verdacht), Zünters­bach, Klosterhöfe (Hof Raith). Schweine­seuche (Schweinepest): Stadtkreis Caffel: Cassel. Landkreis Cassel: Niederzwehren, Wil- helmshausen, Ihringshausen, Nieste, Harleshau­sen, Weimar, Altenbauna. Kreis Fritzlar: Gu­densberg. Kreis Fulda: Opperz. Kreis Geln­hausen: Niedermittlau, Breitenborn a. W., Oberndorf Lohrhaupten, Untersotzbach. Stadt­kreis Hanau: Hanau. Landkreis Hanau: Groß­auheim, Eichen, Ravolzhausen, Bruchköbel, Bergen, Langendiebach, Langenselbold, Ostheim. Kreis Hofgeismar: Immenhausen, Trendelburg. Kreis Homberg: Homberg, Wallenstein. Kreis Marburg: Marburg. Kreis Melsungen: Alten­burg, Spangenberg. Kreis Rotenburg: Linde- nau. Kreis Ziegenhain: Christerode. Eeflü- gelcholera (Hühnerpest): Kreis Fritzlar: Geismar, Wabern. Kreis Homberg: Remsfeld.

Kr. Witzenhausen: Rommerode. Influenza d e r P f e r d e. (A. Brustseuche): Stadtkreis Caffel: Caffel. (B. Pferdestaupe): Landkreis Caffel: Ochshauscn.

Heff'en-Nassait unb Nachbaracbiete.

Homberg, 8. Nug. Am vorigen Dienstag sollte hier vorschriftsmäßig am Königlichen Leh­rerseminar wieder ein sechswöchentlicher päda­gogischer Kursus für Predigtamtskandidaten zwecks Erlangung der Befähigung zur Anstell­ung als Lokalschulinspektoren beginnen. Nach­dem dieser Kursus schon in den letzten zwei Jah­ren aus Mangel an Teilnehmern nicht zustande gekommen war, hat sich auch in diesem Jahr nur ein Teilnehmer gemeldet, während in früheren Jahren oft nicht alle Meldungen berücksichtigt werden konnten. Es ist dies ein bemerkenswer­tes Zeichen für den gegenwärtig herrschenden Mangel an jüngeren Theologen, der sich sehr bald bei Besetzung vakanter Pfarrstellen bemerk­bar machen wird.

Gudensberg, 6. Aug. Gegenwärtig findet hier die 58. Hauptversammlung des Heffen- Casselschen Hauptvereins der evang. Gustav Adolf-Stiftung statt. Die Vegrüßungsversamm- lung begann abends 8% Uhr im Saale des Hess. Hofes mit einleitender Ansprache des Herrn Eeneralsuperiniendenten D. Pfeiffer. Im Na­men der Bürgerschaft der Stadt Gudensberg richtete Bürgermeister Kleim warme Worte an den Gustav Adolfoerein. Metropolitan Alt­müller betonte in seiner Ansprache die Einheit der kirchlichen und bürgerlichen Gemeinde. Als Vertreter des Heffen-Darmstädter Vereins sprach Herr Profeffor Trümper aus Darmstadt und Pastor Hoppe aus Steele überbrachte den Bru- dergrnß des westfälischen Hauptvereins. Haupt­verein Frankfurt, Halle, Schlesien übersandten schriftlich herzliche Grüße, ebenso Konsistorial- Präsident v. Alteabockum aus Caffel. Als Ver­treter der konfirmierten Jugend von Obervor­schütz trug ein Jüngling Herrmann Tägtmeyer von dort ein nettes Begrüßungsgedicht vor und überbrachte eine Liebesgabe für dis Konfirman­den des Gustav-Adolfvereins. Der Zweigverein Caffel des Evang. Bundes sandte durch Pfarrer Stede von dort einen herzlichen Brudergruß. Einen reizenden Gruß übersandte wieder die Sonntagsschule der Kinder in Wächtersbach in Gestalt einer Taufschüffel. Der Schriftführer, Herr Pfarrer Wolff aus Caffel, erstattete den Jahresbericht, welcher ebenso die dringende Not- wendigekeit als auch das Wachstum der helfen­den Bruderliebe im Rahmen des Gustav Adolf- Vereins darlegte. Als Festort für das Jahr

1908 wurde Marburg gewählt, deffen oet« einigte Presbyterien eine herzliche Einladung durch Herrn Pfarrer Heermann übersandten. Die Einladung wurde mit freudigem Dank am genommen. Mit Rücksicht auf die Marburger Verhältnisse soll das Fest noch vor Beginn der Studentenferien und vor dem großen oberheffll schen Miffionsfeste, also anfangs Juli, gefeiert werden, bis wohin auch die Zweigvereine um Einsendung der Beiträge gebeten werden. Zum Hauptfeste nach Jena wurden außer dem Vor< sitzenden noch die Herren Pfarrer Hufnagel- Keffelstadt und Metropolitan Vilmar-Schmal­kalden als Vertreter gewählt. Gegen 11 Uhr wurde die anregende Versammlung geschloffen.

Caffel, 7. Aug. Bei Vergebung von Schrei­nerarbeiten für ein hiesiges öffentliches Ge­bäude wurden dieser Tage folgende Preisunter­schiede festgestellt: Höchste Forderung 2280 X Mindestforderung 834 X, Differenz also bei einem verhältnismäßig so geringfügigen Objekt 1446 X; die Durchschnittspreisforderung beträgt etwa 1500 X, die auch dem ungefähren Wert bet vbzuliefernden Arbeit entspricht.

Göttingen, 6. Aug. Nach dem Abschlüsse der in der Stadt Göttingen vorgenommenen Berufs­und Betriebszählung waren am 12. Juni d. Js. 7037 Haushaltungen mit 18 098 männlichen und 16 760 weiblichen Personen, zusammen 34 858, in der Stadt Göttingen vorhanden. Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe beträgt 453, die der größeren Gewerbebetriebe 492, die der Kleinbetriebe (mit weniger als 3 Personen) 1318.

Aus dem Kreise Rotenburg, 6. Aug. Um eit kleines wäre der Landwirt Heckerodt aus Wei­ßenborn das Opfer einer Kreuzotter geworden H. hatte Holzwellen im Walde aufgeladen und faßte dabei das giftige Reptil mit der Hand. Doch ehe die Giftotter beißen konnte, schleudert« H. sie fort und schlug sie dann mit einem Knüttel tot.

Arnsberg, 7. Aug. Ein am Sonntag im Walde von einem Spielgefährten mit einem Flobert in den Kopf geschoßener 17jähriger Bursche namens Kannegießer ist heute morgen, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben, gestorben. Der Täter, ein 16jähriger Junge namens Vennhaus, hatte mit den Worten:Soll ich Dir mal den Hut vom Kopfe schießen?" aur K. angelegt, der Schuß ging zu tief und di( Kugel drang dem Unglücklichen über dem Ohl in den Kopf.

Eisenach, 8. Aug. Auf dem am 19. und 20. d. Mts. hier zusainrnentretenden Allgemeinen deut­schen Jnnungs- und Handwerkertag werden di« Vertreter der deutschen Handwerkerorganisatio-

(Nachdruck verboten.) AttpassullgS - Erscheinungen (Mimikry), Schutz- iiiib Schrecksormen bei Schmetter­lingen.

(Schluß.)

... Andere Zeichnungen und Färbungen werden als Warnungs- ober Trutzfarben und als Schreckfarben gebeutet. Im Gegensatz zu ben Schutzfarben machen die Trutzfarben bas Tier weithin sichtbar. Sie sollen in dieser dar- winistischeil Auffassung geradezu auf bas Tier aufmerksam machen, zugleich aber warnen; sie bilden ein Farbensignal für das Wort cave .hüte dich! Freilich muß das Tier bann über Eigenschaften verfügen, durch die cs sehr aus­giebig geschützt ist, wenn es mit Aussicht auf .Erfolg seine Umgebung durch seinen Anblick ge­radezu herausfordern darf. Bei den Schmetter­lingen ist dies ein schlechter Geschmack oder Ge­ruch, welcher sie ihren Feinden, Vögeln ober Eidechsen unb anberen Tieren ungenießbar macht. Von unseren Schmetterlingen sind hier­für bie Zygaena=5Irteu. bie bekannten, weithin- leuchtenden Vlutströpfchen, ein gutes Beispiel. : , Eine Schreckfarbe verfolgt den gleichen Zweck wie eine Warnungssarbe: ben Gegner abzu- chalten. Während aber die Warnungsfarbe ein (ftänbig aufgestecktes Signal ist, soll bie Schreck­farbe den Gegner bei seinem Angriff verblüffen, und zurückstoßen: sie wirb daher plötzlich ent­faltet. Als Beispiel unter ben Schmetterlingen wirb meistens bas Abenbpsauenauge (Sinerin= thns ocellatus L.) angegeben.Es sitzt in der Ruhe mit halb aufgerichteten Flügeln an Baumstämmen unb ist jebenfalls durch die sym­pathische Färbung seiner allein sichtbaren Vor- dcrflügel gut geschützt. Wird bas Tier beun­ruhigt, schiebt es plötzlich bie Vorberflügel vor, sobaß erst jetzt das große Auge der Hinterslügel sichtbar wird, welches zweifellos verblüffend und abschreckend wircken kann." Auch die Zeichnung der Oberseite auf dem Hinterflügel der Ordens- _

bänder soll, indem sie plötzlich aufgedeckt wird, den Angreifer momentan verblüffen unb hier­durch Zeit zur Flucht gewonnen werden.

Solche Warnungs- und Schreckfarben werden wir in noch ausgedehirterem Maße bei den Rau­pen kennen lernen. Wir wollen aber zunächst einige Beispiele hierfür geben, in welch treff­licher Weise viele Raupen durch sympathische Färbung geschützt oder direkt bestimmten äußeren Verhältnissen angepaßt sind . Ein be­sonders markantes Beispiel hierfür haben wir an der Spannerraupe, welche in ihrer aus­fälligen Färbung völlig einem Zweige gleicht unb biese Täuschung noch vervollständigt burch ihre Haltung: völlig starr unb unbeweglich steht sie in einem starken Winkel vom Zweige ab, sich nur mit dem letzten Segment ihres Leibes anklammernd. Sie bietet uns zugleich ein treffliches Beispiel, wie bie Schutzfärbung natiirlch auch burch das Eebabren des Tieres unterstützt werden muß. Die schönste Anpaffung an bie Baumrinde würbe dem Ordensband nichts nützen, wenn es unruhig am Stamm hin und her liefe und dadurch die Aufmerksamkeit auf sich zöge, und ebenso täuscht im Zusammen­hang mit der Färbung die Spannerraupe durch ihre starre Haltung den Zweig vor.

Auch bei anderen Spannern finden wir eine sehr weitgehende Anpassung der Raupen an ihre Umgebung oder ganz direkt an ihre Futter­pflanzung. Dies gilt z. B. von Raupen der Flechtenspanner, bie an verschiedenen Flechten leben unb in der Grundfarbe, sowohl wie in der Zeichnung ,so geschützt sind, daß sie an ihrem Aufenthaltsort kaum zu entdecken find.

Sehr bemerkenswert sind die vom Wiener bei feiner Untersuchung gewonnenen Resultate. Es war schon die Beobachtung gemacht, daß bei Raupen einer und derselben Art die verschie­denen Individuen Farbenverschiedenheiten zei­gen, und daß diese verschiedenen Färbungen mit der Färbung der Futtervflame im Einklang steht. Auch wurde beobachtet, daß eine Raupe, die beispielsweise im Innern £inef Bluten­

knospe lebt, in bet Jugend pigmentfrei, also weißlich wat, daß sie später beim Oesfnen der Blüte eine Farbe bekam, die mit jener der Blütenblätter übereinstimmte, und daß schließ­lich beim Verwelken der Blüte auch der Gast wieder in entsprechender Weise seine Farbe ver­änderte (Rebel). Merkwürdigerweise bestätigte bie Untersuchung nicht bie naheliegende An­nahme, baß ein direkter Zusammenhang bestehe zwischen Färbung des Tieres unb der ausgenom­menen Nahrung. Zuchtversuche der Raupen in farbigem Lichte ergaben, daß hier eine me- . chanische Anpaffung der Färbung vorliege;

durch Einwirkung farbiger Lichtstrahlen er­folgte, unabhängig von dem Nervensystem des Tieres, eine vermehrte» ober verminderte Pig- mentaMagerung in der Haut, die eine gleich­gestimmte Gesamtfärbung des Tieres erzeugten. Die Oberhaut bezw. Hypodermis ist also hier lichtempfänglich, und die Farbenanpassung er­folgt gleichsam auf dem Wege des chromo-photo­graphischen Prozesses". Es wird also weitge­hende Schutzfärbung auf durchaus physikalischem Wege erworben.

Richt selten ist es die Gesamtfärbung allein, welche bie Raupen, ohne baß diese ihre Farbe wechseln, an ihre Umgebung angepaßt erscheinen läßt; besonders gilt dies von grünlichen Raupen.

Sehr häufig sind bei Raupen Warnungs­oder Schutzfarben, und auch hier haben Experi­mente bie tatsächliche Richtigkeit der Annahme von Warnungsfarben erwesen. Es gibt eine Anzahl von Raupen, welche von ben Vögeln verschmäht werben und bei ihnen finden wir sehr lebhafte Farben. Wurden nun solche Rau­pen mit Mehl eingestäubt, so daß ihre Färbung verdeckt wurde, und wurden sie dann denselben Vögeln vorgeworfen, die sie früher unbeachtet ließen, so wurden sie bann attackiert, wenn auch nicht gefressen, sobald ihr widerlicher Ge­schmack wahrgenommen wurde.

Auch Schreckfärbuna finden wir bei den Raupen unb eine richtige Anwendung derselben ,im gegebenen Momente. Er ist kein Zweifel,

daß das Ausrichten des Vorderkörpers der Raupe an und für sich schon eine Abwehrstellung ist; wird diese Stellung noch unterstützt durch eine bizarre Gestalt, wie wir sie z. B. bei der großen Eabelschwanzraupe (Dicranurä vinula L.) und noch mehr bei der Raupe des Buchen­spanners (Stauropus fagi L.) oder durch das Hervortreten von Wülsten, wie bei der Schwal­benschwanzraupe (Papiilion tnachaon L.), s« mag sie ben angreifenben Gegner, einen kleinen Vogel, einen Laufkäfer wohl schon verblüffen.

Auch bei Puppen finden wir Anpassungen. An und für sich ist cs schon die dunkle Färbung der Puppen, welche dieselben, auch soweit sie nicht in der Erde verborgen sind, weniger sicht­bar macht. Besonders treffenden Anpassungen begegnen wir aber bei ben verschiedenen Kokons, in denen bei vielen Arten die Puppen ruhen.

Wer sich über Fang unb Sammeln, über Ban und Lebensweise, über bie so interessanten Ver­wandlungsvorgänge im Leben der Schmetter­linge unb Raupen eingehend orientieren will, dem empehlen wir das im Erscheinen begriffene Prachtwerk:Die Groß-Schmetterlinge und Raupen Mitteleuropas", Ein Bestimmungswerk und Handbuch für Sammler, Schulen, Museen und. alle Naturfreunde. Herausgegeben von Oberstudienrat Prof. Dr. Kurt Lampert (30 Lieferungen ll 75 Pf., enthaltend 95 in feinstem Farbendruck ausgeführte Tafeln mit Darstellung von üb*« 2000 Formen in geradezu verblüffen­der Naturtreue und über 250 Seiten Text mit 250 Abbildungen. Verlag von I. F. Schreiber, Eßlingen und München. Das Werk, dem wir mit Genehmigung des Verlags den vorstehende« Artikel vorzugsweise entnehmen, ist fließend und für jedermann verständlich geschrieben. Es atmet auf jeder Seite den Geist der moderne« Naturforschung, und wird neben den zahlreiche« morphologischen unb anatomischen Einzelheiten auch den wissenschaftlich erhärteten biologisches Tatsachen in vollstem Maße gerecht. Di« erst« Lieferung ist durch jede Buchhandlung obet direkt vom Verlag euch zur Ansicht erhältliche<.