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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirckbaiu.

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Nee'amen: die Zelte RO

Marburg

Sonntag. 4. August 1907.

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck und Verlag' Ioh. Slug. Koch, Univcrsitäts-Buchdmckerel

Marburg, Markt 21. Telephon 55.

42. Jahrg.

Erstes Blatt.

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isür die Monate August und September ' auf die

»Oberhessische Zei tung nebst ihren Seiten werden von unserer Expedition itMarkt 21) unseren Ausgabestellen in Kirch. Hain, Neustadt und Weiler, sowie von allen Postanstalten und Lan^brieftrögern ent« gegengenommen.

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Zum Schwurgerichtsproblem.

Hierzu nimmt nun auch der bekannte Rechts­lehrer und Professor an der Universität Berlin, Iveh. ^ustizrat Dr. Kohler, Stellung in seinem soeben bei V. E. Teubner in Leipzig in der rühmlichst bekannten SammlungAus Natur und Gecsteswelt" erschienenen Buche über Mo- derne Rechtsprobleme (geh. dl 1, geb. dl L25)z in welchem er besonders die Probleme des Strafrechts, des Strafprozesses, des Genossen- schaftsrechts, Zivilprozesses und Völkerrechts be­handelt. Was er speziell über die Schwurae- richts sagt, für das er als Jurist eine Lanze bricht, erscheint uns so beachtenswert, das; wir setne Ausführungen hier im Wortlaut wieder­geben.

Ein prozessualisches Hauptproblem der heuti­gen Zeit ist das, ob die Schwurgerichte beibe­halten werdeir sollen oder nicht. Man hat sich dagegen ausgesprochen, und die Strafprozetzkom- mission will die Schwurgerichte beseitigen und durch eine besondere Art von Schöffengerichten ersehen, deren Konstruktion aber in der Luft schwebt und als völlig unpraktisch erscheint.

Die ganze Frage gipfelt darin: ist es für die Rechtspflege von Vorteil, wenn das Laien- element und zwar nicht etwa bloß als Zierrat, fondern^durch massgebende Tätigkeit daran be­teiligt ist? Ich glaube, es bedarf nur der richtigen Fragestellung, um sie zu bejahen. All­überall, wo in Sachen der Lebenserfahrung und Lebensbeurteilung der Laienstand zugezogen worden ist, wie z. B. bei den Handelsgerichten, Gewerbegerichten ufw., hat er sich als segensreich erwiesen, und nun erst in Strafsachen, welche noch viel mehr , die Lebenserfahrung und praktische Lebenspsychologie erfordern als die Streitigkeiten des bürgerlichen Rechts! Sowohl die Prüfung der Indizien oder Jnzichten, aus betten Schuld oder Unschuld ermittelt werden .soll, als auch die Bemessung der inneren Schuld

4 verboten.),

In den Fluten.

Roman von Jenny Hirsch.

'1 '(Fortsetzung).

Die drei Dienerinnen saßen beieinander und tauschten flüsternd ihre Vermutungen und Be­fürchtungen über das seltsame Ausbleiben des Fräuleins aus. Als aber die ersten helleren Streifen am östlichen Himmel das Heraufdäm­mern des Tages verkündeten und ein frischer, kühler Wind aufsprang und über die Schläferin dahinstrich, da nahm die robuste Köchin die junge Frau, die sie als Kind öfter getragen, wieder einmal in ihre Arme und legte sic auf ein Ruhebett, wo sie dem Morgen entgegen­schlief, zu einem recht traurigen Erwachen.

*

Obwohl es schon zehn Uhr vorüber war, als Herr v. Melnik mit seinen Begleitern sich auf­gemacht, hatte der einem heißen Tage folgende Abends voll wohliger Kühle noch viele der Som­mergäste, welche in den großen Logierhäusern und in den Privatquartieren am See und Wald und in den Dörfern wohnten, noch auf ihren Bänken und in ihren Hängematten im Freien festgehalten. Viele dieser Herren, auch Fischer und Landleute aus den umliegenden Häusern, schlossen sich an; man verabredete Rufe, an denen man sich erkennen, Punkte, an denen man sich zusammenfinden wollte, dann zerstreute man sich nach allen Richtungen.

Während der ganzen Nacht tauchten zwischen den Bäumen im Waide, an den Seen, auf der Landstraße, an den Knicks (Wallhecken), auf den Feldern die Lichter der Laternen auf, mit wel­chen die Suchenden sich versehen hatten. Die Nacht wich der Dämmerung, die Dämmerung dem Tage. Die Lichter erloschen, die Rufe ver­hallten. Bleich, fröstelnd, übernächtig und tief niedergeschlagen fand sich ein Trupp nach dem anderen an dem Orte, den man verabredet hatte, ein; niemand konnte von einem Ergebnis berichten weder die Vermißte, noch irgend ^ine Spur war aufgefunden worden.

\ Herr von Melnik kehrte gar nicht nach Hause

und der äußeren Umstände, in welche sich die Schuld mit ihrer Sozialwidrigkeit hineingetaucht hat, setzen vor allem eine Vertrautheit mit dem Volke und seiner Denkweise und eine Kenntnis jener Seelenstimmungen voraus, welche den ver­schiedenen Kreisen des Volkes bei seinem Tun und Lassen innewohnen. Auch alles, was den vhysischen und moralischen Schaden angeht, der der Untat stammt, Schrecken, Bestürzung, Furcht, verderbliches Beispiel wird am besten von denjenigen beurteilt, die im Volke leben und darum wissen, wie es denkt und fühlt.

Allerdings stehen die Naturen, welche die Schuld auf sich geladen haben, häufig als Ver­brechernaturen außerhalb des Kreises der staats­erhaltenden Gesellschaft und gehören zur nega­tiven Klasse der Bevölkerung; allein einerseits sind die zu beurteilenden Untaten nur zum Teil Untaten dieses schmarotzerhaften Ecsindels, großenteils stammen sie von Personen, welche eine aktive Beschäftigung haben und nur neben­bei in ihr gedeihliches Tun auch sozialwidriges Gift einmischen; aber auch was die Verbrecher- seele betrifft, so kann der Mann aus dem Volke sie viel leichter beurteilen, denn diese Entart­ungen sind häufig die Folgen negativer Ström­ungen, erkeimend aus sozialen Schäden, für die der Laie meist besseres Verständnis hat als der der Wissenschaft (wenn auch der praktischen Wissenschaft) sich widmende Jurist.

Sodann kommt noch eines in Betracht. Die viele Beschäftigung mit den strafrechtlichen Ele­menten bewirkt unwillkürlich eine gewisse Vor­eingenommenheit. Wer mit lauter Unregel­mäßigkeiten zu tun hat, wird überall Unrecht­mäßigkeiten finden und nicht selten das Gefühl verlieren für die vielen Abstufungen, welche zwischen dem wahrhaft Positiven und dem wahr­haft negativen in der menschlichen Tätigkeit liegen. Das Benehmen von Verbrechern hat vielfach solche gemeinsame Züge, daß der Versuch nahe liegt, allüberall, wo gewisse Aehnlichkeiten hervortreten, eine Verbrecherseele und ein ver­brecherisches Tun zu wittern und nicht daran zu denken, daß sehr häufig der Scheiir trügt und das ständig mit der Nacht arbeitende Ange sich auch wieder an das Tageslicht gewöhnen muß, will es beit Erscheinungen des Lebens gerecht werden. Gegen diese Einseitigkeit ständiger kri­minalistischer Tätigkeit gibt es kein besseres Ge­genmittel als das Heranziehen des Laien- elementes, das in seiner Lebenserfahrung stets schwarz und weiß zugleich sieht und von selbst erkennen muß, wie das durchaus Böse nur ver­einzelt ist und die verbrecherischen Persönlich­keiten meist eine Mischung von Gut und Schlecht enthalten. Wieviel Züge von Menschlichkeit, welche Summe wohlwollenden Humors liegt nicht oft in der Verbrecherseele, was alles dem technischen Juristen mehr und mehr verloren geht.

zurück. Er beauftragte seine Leute, der gnädi­gen Frau zu sagen, daß man bis jetzt von Fräu­lein Gertrud nichts entdeckt habe, und daß er nun Schritte tun wolle, die dunkle Angelegen­heit in die Hände der Behörden zu geben.

Zu diesem Zwecke fuhr er mit dem Frühzuge, der, von Kiel kommend, an der Station Grems- mühlen hielt, nach Eutin und machte dort bei Gericht Anzeige von dem rätselhaften Vorfall.

2.

An den Gestaden des Keller- und Diekfees, in einer Gegend, die noch viel von dem idylli­schen Charakter bewahrt, welche Voß in seiner Luise" so ansprechend geschildert hat, unter einer Bevölkerung, deren Zuverlässigkeit und patriarchalische Einfachheit beinahe sprichwört­lich geworden ist, würde unter allen Umständen das Verschwinden eines jungen Mädchens großes und berechtigtes Aufsehen erregt haben. Es ward aber in diesem Falle noch ganz besonders gesteigert durch die Periönlichkeit der Verschwun­denen.

Obwohl Gertrud von Kauffel in jedem Jahre nur eine verhältnismäßig kurze Zeit in der Gegend verlebt hatte, betrachtete man sie doch mit anderen Augen als die gewöhnliche Schar der Sommergäste, die kommen, gehen, vielleicht noch ein- oder ein paarmal wieder­kehren und dann verschwinden, ohne irgend eine Spur zurückzulassen. Man hat sie als ein kleines Kind gekannt, hatte sie heranwachsen sehen und hielt sie halb und halb für eine Eingesessene, denn es war ihrem freundlichen und weit über ihre Jahre gesetzten Wesen gelungen, sich Sym­pathien bei den im ganzen etwas mißtrauischen holsteinischen Landleuten zu erwerben.

Der Vater von Melitta und Gertrud, der nachherige Geheime Kommerzienrat von Kauf­fel, war noch ein einfacher Herr Kauffel, aller­dings aber der sehr reiche Inhaber eines von seinem Vater begründeten Bankgeschäfts in Hannover gewesen, als er zum ersten Male mit seiner Gattin, der damals achtjährigen Melitta und der erst einige Monate alten Gertrud zur Sommerfrische nach Gremsmühlen in der soge­nanntenHolsteinischen Schweiz" gekommen war. Frau Kauffel, welche Mch der Geburt

Noch nach einer anderen Seite hin muß ich die Heranziehung des Laienelements für glück­lich halten, nämlich als Gegenmittel für die Jn- quisitionsweife. Diese wird bei Laien kaum auf so günstigen Boden fallen wie bei Juristen, und namentlich wird die Verteidigung, die beste Ab­wehr dieser Jnquisitionsbedrängung, bei den Geschworenen meist einen dankbaren Boden finden.

Alles was man gegen das Eeschworcnen- gericht ausgeführt hat, namentlich inbezug auf mißverständliche Wahrsprüche, beweist immer nur die menschliche Fehlerhaftigkeit im ein­zelnen, in welcher Beziehung die Juristen an ihre eigene Brust klopfen können.

Ein wirklicher Einwurf gegen die Ge­schworenengerichte ist vielleicht hinsichtlich der Psychologie der Aussage zu erheben. Man kann folgern: kaum, daß die Juristen allmählich bas Trügerische des Vorstellungs- und Eebächtnis- bildes erfaßen, wie werden die Laien in dieser Beziehung fehlen, wenn die Juristen über die Schwierigkeit nicht hinwegkommen? In dieser Beziehung aber kann man sich trösten, denn:

1. pflegen die Laien inbezug auf die Jrr- tumsfäbigkeit der Erinnerung meist viel rich­tigere Vorstellungen zu haben als die Juristen, welche jahraus, jahrein Aussagen vernehmen, protokollieren, Dinge festsetzen und dadurch von selbst zu Beurteilungen kommen, die dem Leben nicht mehr entsprechen und auf einer über­triebenen Schätzung des Darstellungsmaterials beruhen.

2. In allen Fällen kann die Verteidigung die Vernehmung von Eerichtsärzten verlangen, welche auf die Jrrtumsfähigkeit und die viel­fachen Störungen normaler seelischer Tätigkeit Hinweisen.

Man behauptet aber außerdem, daß der Laie nicht gewandt genug sei, den gerichtlichen Vor­gängen mit der gehörigen Aufmerksamkeit zu folgen, um sich in kurzer Zeit ein Bild der Gründe für und wider zu machen, und man hat insbesondere hervorgehoben, daß die Suggestion des Redners sehr viel auf die Geschworenen ein­wirken könne, sodaß sie unwillkürlich gleichsam dem letzten Redner zum Opfer fielen.

Das ist aber alles sehr übertrieben und setzt ein mangelhaftes Geschworenenmaterial voraus. Sind die Geschworenen Verkehrs- und geschästs- gewandte Leute, stehen sie im öffentlichen Leben der Gemeinde oder des Staates, bann werden sie sicher in der Lage fein, ebenso in der Gerichts­verhandlung mit ihren sorgfältigen Beweiser­hebungen ein richtiges Bild zu erlangen, wie sie tagtäglich, wenn im Leben Entscheidungsfragen an sie fierantreten, sich zu konzentrieren und den Entscheidungsstoff zusammenzufasien und zu be­herrschen verstehen. Was aber die Rednersug­gestion betrifft, so wird ihr Einfluß ebenfalls

ihrer jüngsten Tochter kränkelte, bedurfte nach dem Ausspruch der Aerzte nur Ruhe und frischer Waldluft, und beides fand sie in reichem Matze in diesem herrlichen, wald- und wasserreichen Landstrich des zu Oldenburg gehörenden Fürstentums Eutin, der damals noch weit weni­ger als Sommeraufentho.lt benutzt ward, als in späteren Jahren.

Es gefiel ihr so wohl in der schönen Um- gebung und unter den schlichten Leuten, daß sie sehr lange blieb und häufig wiederzukehren wünschte. Ihr Gatte schloß deshalb, ehe sie nach Hannover zurückreisten, ben^ßeuf über ein Grundstück ab, das zu dem von Voß unter dem NamenGrünau" besungenen Dorfe Malente gehörte und den Namender Godenberg" führte. Auf einer Anhöhe, welche den Blick über einen Teil der Kellersees, über Wald, Feld und Wie­sen gestattete, wurde nun eine sehr hübsche und geräumige Villa im Schweizerstil erbaut und ein Garten angelegt. Der Gärtner, welcher ihn in Obhut hielt und in einem kleinen, für ihn erbauten Hause wohnte, übernahm gleichzeitig mit seiner Frau die Obhut der Villa während der Zeit, wo die Besitzer fern davon waren.

Regelmäßig, wie die Schwalben, die unter dem Dachfirst der Villa nisteten, nur etwas später, war seitdem Frau Kauffel mit ihren Töchtern jeden Sommer, gewöhnlich um die Pfingstzeit, in die Villa eingezogen. Ihr Gatte war nur ab und zu auf kürzere oder längere Zeit zum Besuch gekommen. Seine Geschäfte hielten ihn in Hannover zurück, er hatte seinem Bankgeschäft große industrielle Unternehmungen hinzugefügt, galt für einen mehrfachen Millio­när und eine Finanzgröße ersten Ranges, und war durch den Titel Geheimer Kommerzienrat, durch Verleihung des Adels und mehrerer Orden ausgezeichnet worden.

Die nunmehrige Frau von Kauffel gab auf Rang und Titel, auf welchen ihr Mann so stolz war, im Grunde recht wenig, denn als Tochter einer altangefeffencn Lübecker Kaufmannsfa- milie besaß sie einen hohen Grad von Bürger- stolz. Dazu behagte ihrem stillen, einfachen Sinne und ihrem Hange zu einem mehr beschau­lichen geben der rege gesellschaftliche Verkehr,

stark überschätzt; denn gerade eine lebenswidrigz Behandlung der Sache wirb im Gegenteil bet Widerspruch Hervorrufen und die Geschworenen eher in die Gegnerschaft bringen, wie ich bas früher aus den Beobachtungen in den Schwur- geeichten deutlich wahrgenommen habe. Daß aber die Geschworenen im Empfindungsleben berührt werden und dies eine große Rolle spielt, ist durchaus kein Nachteil; denn wer die unge­heuren Eingriffe des Strafrechts in das Lebens­glück des Menschen in der Tiefe seiner Seele erfaßt, der wird doppelt und dreifach zu einet sorgfältige,. Würdigung geführt werden. We­sentlich ist allerdings, daß der Geschworene ein Mann von Charakter, daß sein Sinn voll Gerad­heit und Offenheit ist und baß das Bedürfnis nach Gerechtigkeit in feiner Seele lebt. Dieses Gerechtigkeitsgefühl zu befestigen, ist aber eine der Hauptaufgaben der Neuzeit, und ich halte es deswegen für doppelt verfehlt, mit bet Verblei- terung des Determinismus dem Rechte jede Wurzel im sittlichen Leben des Menschen zu entziehen.

Die einzige wirkliche Schwierigkeit besteht darin, daß die Geschworenen sich juristisch irren können. Das bangt aber vielfach mit dem For­malismus unseres Schwurgerichts zusammen. Es hängt auch damit zusammen, daß Niemand vorhanden ist. welcher den Geschworenen im Be­ratungszimmer die entsprechende Auskunft geben kann. Darum wäre es nicht uneben, zu bestim­men. daß unter den Geschworenen immer ein Jurist lein müsse. Vor allem wäre aber, bei Formalismus der Fragestellung zu vermeiden, der schon zu vielen Irrtümern geführt hat. Ich war selbst Richter in einem Falle, in welchem ein italienischer Bilderhändler mit einem Mäd­chen unter 14 Jahren unzüchtige Handlungen vorgenommen hatte. Man hat damals (im badischen Strafprozeß) an die Geschworenen btt Frage gestellt: War cs bem Angeklagten unbe­kannt, daß das Mädchen unter 14 Jahren war. Diese doppelte Verneinungsfasiung nahm man an mit Rücksicht auf die damalige Praxis; aber was vorauszusehen war, ist eingetreten: die Ge­schworenen konnten sich mit ber doppelten Ver­neinung nicht helfen und beantworteten die Frage einfach mitja". Sie wollten damit sagen: selbstverständlich hat der Täter das ge­wußt, und der Fall war auch so einleuchtend, das Mädchen so unentwickelt und kindlich, daß ein Zweifel nicht bestehen konnte. Gleichwohl mußten wir den Angeklagten freisprechen, und es war niemand mehr überrascht über dieses Ur­teil als er selbst; denn da er nicht deutsch ver­stand, so machte er bei der Verkündung des deut­schen Urteils eine sehr zweifelhafte Miene und wußte sich eigentlich nicht zu helfen, als die iiL- lienische Uebersetzung ihm verkündete, daß er nur möglichst bald den Gerichtssaal verlasien solle. Aber jedermann sieht, daß dies auf Um­

ber auf Wunsch ihres Gatten in dem prächtig eingerichteten Hause in Hannover entfaltet warb, sehr wenig. Der Aufenthalt auf dem Godenberg erschien ihr immer wie ein erlösendes Ausruhen nach einem tief ermüdenden Anspan­nen aller körperlichen und seelischen Kräfte, und als wohltuender Gegensatz zu bem sie in Han­nover umgebenben Luxus herrschte in ber Villa bei aller Gediegenheit eine behagliche Ein­fachheit.

Nur ein paarmal hatte Frau von Kauffel sich entschlossen, ihre Kinder unter der Obhut ihrer Erzieherin in der Villa zurtickzulassen und ihren Mann auf Reisen zu begleiten, die bet lebenslustige Mann, ber cs auf dem stillen Go- benberg immer nur einige Tage aushielt, als eine Notwendigkeit für seine Gesundheit er­klärte. Nachdem Melitta aus der Pension in Berlin, wohin sie zur Vollendung ihrer Erzieh­ung auf zwei Jahre geschickt worden, zurückge­kehrt war, hatte der Vater sie zu seiner Reise­begleiterin erkoren, während die viel jüngere Gertrud bei der Mutier zurückblieb.

Auf einer dieser Reisen hatten Vater und Tochter die Bekanntschaft des Premierleutnants von Melnik gemacht. Der weltgewandte Offi­zier mit bem aristokratischen Wesen, dessen zur Schau getragene Blasiertheit ihm noch einen Reiz mehr verlieh, wußte sich bei dem Geheimen Kommerzienrat sehr schnell in Gunst zu setzen und hatte diesen noch früher für sich erobert als die Tochter, deren Herz nicht allzuleicht in Flam­men zu setzen war. Melnik blieb indessen wähl rend einiger Wochen ihr ständiger Begleiter und wußte sich als einen so vortrefflichen Reisemar- schall zu erweisen, daß allmählich auch ötelitta ganz entzückt von seiner Liebenswürdigkeit war und seinen Bewerbungen ein immer geneigtere« Ohr lieh. Es konnte doch eigentlich nichts ange­nehmeres geben, als an ber Hanb eines Mannes durchs Leben zu gehen, der jedes Steinchen aus dem Weg räumte, lange ehe der Fuß daran stoßen konnte, der jede Sorge auf sich nahm, neben bem man sich auch mit bem Nach- und Lsrausdepken rftcht allzu viele Mühe zu geben brauchte, -

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