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Sicclanien: die Heile Sfi Vfg.
Marburg
Freitag 2. August 1907.
Erscheint wöchentlich sieben jiaL
Dnick imb Verlag' Joh. Aug. Koch, Univerjitäts-Buchbrucktrei 42. Jahrg.
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Untersuchungshaft und bedingte Begnadigung.
. Ans München wurde bereits gemeldet, daß der bayerische Justizminister soeben zwei wichtige Bekanntmachungen erlassen hat, die den Zweck verfolgen, die Perhängung der Untersuchungshaft cinzuschränken und die häufigere Anwendung der bedingten Begnadigung herbeizuführen.
Die beiden Bekanntmachungen zeichnen sich durch eine bemerkenswerte Klarheit aus und be- zweisen, das; auch vor der Reform des Strafprozesses erfreuliche Fortschritte geniacht werden können, wenn der gute Wille dazu vorhanden ist. Hinsichtlich der Untersuchungshaft werden die Staatsanwälte darauf aufmerksam gemacht, das; sie auch die Pflicht haben, so viel als möglich. dazu beizutragen, daß die Untersuchungshaft auf das Matz des Notwendigen beschränkt wird. Die Strasprozetzordnung schreibt nicht vor, daß die Untersuchungshaft angeordnet werden mutz, sondern sie regelt nur die Voraussetzungen, unter denen sie angeordnet werden darf. Der bayerische Juftizminifter hat deshalb eine Reihe von Grundsätzen aufgestellt, nach denen künftighin verfahren werden soll. Die wichtigsten bestimmen:
1 Ob dringender Perdacht vorliegt, haben die Staatsanwälte und die Amtsanwälte besonders vorsichtig dann zu prüfen, wenn vermutet werden mutz, daß die Anzeige aus Böswilligkeit oder Rachsucht erstattet wurde, oder wenn der Verdacht in der Hauptsache auf der Angabe von Personen beruht, deren Zeugnis wegen ihrer Beziehungen zu dem Verletzten oder zu dem Beschuldigten, wegen ihres Interesses an der Strafverfolgung, wegen ihrer Persönlichkeit, insbesondere ihrer Eidesunmündigkeit oder Eidesunfähigteit, wegen ihres Geisteszustandes, unter Umständen auch wegen ihres Vorlebens nicht ohne weiteres als zuverlässig betrachtet werden kann. Das Gleiche gilt, wenn die Umstände des Falles zu Zweifeln an der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten Anlatz geben, ferner dann, wenn das Strafverfahren erst längere Zeit nach der Begehung der strafbaren Handlung cingelcitet wird.
Bevor die Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr beantragt wird, ist in der Regel auch zu prüfen, welche Mittel dem Beschuldigten im Hinblick auf seine persönlichen Verhältnisse zur Verfügung stehen, um sich der Strafverfolgung dauernd oder auf längere Zeit zu entziehen. Unter Umständen kann schon eine zweckmäßig ausgeführte Ueberwachung genügen.
Auch in Fällen, in denen ein Verbrechen den Gegenstand der Untersuchung bildet, also die Fluchtgefahr keiner weiteren Begründung bedarf, wird der Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft in der Regel unterbleiben können, sofern erwartet werden darf, daß das Gericht mildernde Umstände annehmen und eine nur nach Monaten bemesiene Gefängnisstrafe aussvrechen wird.
Mit besonderer Vorsicht sollen die Anträge auf Anordnung der Untersuchungshaft gegen Jugendliche geprüft werden. Ebenso soll mehr beachtet werden, daß nach § 123 Abs. 1 der Strasprozetzordnung der Haftbefehl aufzuheben ist, wenn der in ihm angegebene Grund der Verhaftung weggefallen ist. Bevor ein vor längerer Zeit erlassener Haftbefehl in Vollzug gesetzt wird, müsse mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß der Beschuldigte in der Zwischenzeit in
rdnete Verhältnisse gelangt ist, und deshalb sei zu prüfen, ob nicht die veränderten Umstände die Aufhebung des Haftbefehls rechtfertigen. Auch die beschleunigte Bearbeitung der Haftsachen wird zur Pflicht gemacht, damit das Verfahren nicht unnötig verzögert werde. Die Be- iänntmachung läßt erkennen, daß sie von humanem Geiste erfüllt ist und jeder Verletzung der persönlichen Freiheit nach Möglichkeit vorbeugen will.
Das gleiche Bestreben zeigen die Bestimmungen über die bedingte Begnadigung: In allen Fällen, in denen der Beweggrund zur strafbaren Handlung oder die Umstände, unter denen sie begangen wurde, eine mildere Beurteilung zulasten, ist die Stellung des Antrages auf Bewilligung einer Bewährungsfrist in Erwägung zu ziehen. Insbesondere hat dies dann zu geschehen, wenn die Vollstreckung der Freiheitsstrafe die wirtschaftliche Existenz des Verurteilten und seiner Familie gefährden oder die Möglichkeit seines späteren Fortkommens in Frage stellen würde. Im Falle einer neuen Verurteilung soll die Vollstreckung der neuen Strafe in der Regel nicht eingeleitet werden, solange nicht feststeht, ob dem Verurteilten nicht auch in Ansehung der neuen Strafe eine Bewährungsfrist bewilligt wird! es müßte denn sein, daß die Bewilligung wegen der Schwere der strafbaren Handlung oder der Höhe der Strafe als ausgeschlosten gelten kann. Die Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte haben sorgfältig darüber zu wachen, daß die Staatsan-
2 iNachSruck Verboten.),
In den Fluten.
Roman von Jenny H i r s ch.
(Fortsetzung).
„Aber ich bitte Dich!" rief Frau von Melnik und schlug die Hände zusammen. „Was denkst Du! Gertrud geht ja durch den Wald bis zu dem Punkte, wo sie die Türme von Plön sieht und wieder zurück, und ein anderesmal sogar bis zum Uffcifct; wie sollte ich denn da mitkommen?"
„Ei, sie härte sich eben nach Dir zu richten; schlimm genug, daß sie tut und tun darf, was ihr beliebt." .
„Sie tat das auch, als noch die Mutter mit uns hier war."
. „Ja, sie folgt stets dem eigenen Kopfe."
„Und cs iit ihr nie etwas geschehen; die Gegend ist vollständig sicher und Gertrud allgemein bekannt uiib beliebt; sic wird sich irgendwo in einem Bauernhause verspätet haben, und man bringt sie heim," tröstete sich Frau von Melnik wieder. Sie war eine ruhige Natur, ihre Bequemlichkeit galt ihr sehr viel, und sie ließ sich nicht so leicht daraus ausstören; jede Sorge, jede Unannehmlichkeit schob sie von sich, so lange dies nur irgend angehen wollte.
„Möglicherweise befindet sie sich schon während des ganzen Nachmittags in schützender Begleitung," versetzte Herr von Melnik in spitzem Tone. „Ich sürchte, sie hat wieder ein Stelldichein mit diesem elenden Burschen gehabt."
„O, nicht doch," wehrte seine Frau ab. „Nach allem, was Du in Ersahrung gebracht und ihr mitgeteilt hast!"
Er zuckte mit einem vieldeutigen Lächeln die Achseln.
„Sie hat versprochen, ihn nicht wiederzusehen, und Gertrud hält ihr Wort. Sie ist von
Kindheit an grundehrlich und zuverlässig gewesen," verteidigte Melitta die Schwester mit einer Lebhaftigkeit, zu welcher sie sich nur selten fortreitzen ließ.
„Nun, so schleicht er ihr nach in irgend einer Absicht, ich bin ihm heute hier im Walde begegnet." '
„Lothar, was meinst Du?" rief Melitta, aus dem Triumphstuhl, auf dem sie sich ausgestreckt hatte, wieder emporfahrend.
„Nichts besonderes," erwiderte er mit einem Tone und einem Gesichte, aus dem alles zu entnehmen war, „aber nach dem, was ich von ihm gehört habe, ist dieser Herr Georg Eltester zu allem fähig."
„Unbegreiflich," sagte sie, den Kopf schüttelnd, „er war immer ein ganz braver Bursche, die Mutter hielt so sehr viel von ihm, dafür haben wir ja die Beweise, und auch der Vater, als er noch lebte."
„Schlechte Gesellschaft, ich sage Dir, der Mensch . . ."
Sie wurden unterbrochen. Die Tür des Zimmers war hinter ihnen geöffnet, Kindersüße trippelten über das Parkett, gefolgt von einer schlanken, blassen Bonne eilten .....; kleine Mäd
chen von sechs und vier Jahren weißen Kleidern, mit blonden Locken, rosigen Gesichtern und hellen, großen Augen zu den Eltern auf den Balkon.
„Beate, Elfriede. Ihr seid noch nicht im Bett!" rief Herr von Melnik und warf der Begleiterin der Kinder einen streng verweisenden Blick zu. „Ich begreife nicht, Fräulein, die Kinder sollten schon vor einer Stunde ihre Milch getrunken haben und —"
„Das haben wir auch, Papa, wir waren im Stall, als die Kuh gemolken wurde," unterbrach ihn die kleine Elfriede.
„Und weshalb ging! Ihr denn nicht sogleich schlafen? Ihr wißt doch, daß ich zu Euch kommH
walte und die Amtsanwälte diese Weisungen befolgen.
Die Erfahrungen, die mit der bedingten Begnadigung gemacht wurden, liefern den Beweis, daß die Zwecke der Strafrechtspflege in vielen Fällen durch die Bewilligung einer Bewährungsfrist bester gefördert werden, als durch die Vollstreckung der Strafe. Es werden insbesondere tief einschneidende Nachteile auf wirtschaftlichem Gebiet verhütet und die schweren Schäden vermieden, die sich für den Verurteilten an den Aufenthalt im Gefängnisse häufig knüpfen. Außerdem wird durch die bedingte Begnadigung eine wohltätige Einschränkung der Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen erzielt.
Diese beiden Verordnungen geben den sehr erfreulichen Beweis, daß das bayerische Justiz- minsterium nicht nach den taten Buchstaben, sondern mit lebendigem Geiste die Rechtspflege gehandhabt wisten will. Man kann nur wünschen, daß diese gute Absicht überall durch richtiges Verständnis und redlichen Willen zur Mitarbeit unterstützt wird. Auch außerhalb Bayerns verdienen diese Grundsätze Beachtung. Dr. DU?.
— Bülow über Kasdorfs. Der Reichskanzler hat an den Regierungsassessor v. Kardorff, den Sohn des verstorbenen Reichstagsabgeordneten folgendes Beileidstelegramm gesandt:
„Tief und schmerzlich bewegt durch die Nachricht von dem Ableben Ihres Herrn Vaters bitte ich Sie, den Ausdruck meiner herzlichen Teilnahme entgegenzunehmen. In dem Entschlafenen habe ich einen Freund verloren, den ich als Mensch wie als Politiker gleich hoch schätze. Was er seinen. Vaterlande und seiner Partei gewesen, wird ihm unvergessen bleiben. Reichskanzler Fürst Bülow."
— Elektrische Eisenbahnen? Eine Studienkommission wird sich anfangs nächster Woche unter Führung des Dezernenten für die Einführung des elektrischen Bahnbetriebes, Geh. Baurats Wittfeld, vortragenden Rats im Mini- sterium der öffentlichen Arbeiten, nach den Vereinigten Staaten begeben, um dort über die wichtigsten amerikanischen Vollbahnen und die mit dem elektrischen Betrieb bisher gemachten Erfahrungen Informationen zu sammeln. An der Reife nehmen teil: der Professor an der Technischen Hochschule, Dr. ing. Walther Reichel, der Direktor der Berliner Hoch- und Untergrundbahn-Gesellschaft, Regierungsbaumeister -pauk Wittig, der Oberingenieur der Aktien-Gesell- schaft Siemens u. Halske, Frischmuth. Regierungsbaumeister Pforr von der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft, Direktor Lahmeyer. Prof. Dr. Reichel, früher Oberingenieur bei Siemens u. Halske, war der Leiter der elektrischen Schnellfahrversuche, die im Herbst 1903 auf der Strecke der Militäreisenbahn Marienfeldc- Zosten staitfanden, und bei denen Fahrgeschwin-
wenn Ihr im Bett seid," sagte Frau von Melnik.
„Tante Gertrud hilft uns immer auszichen und ins Beit legen," erklärte Beate.
„Sie ist noch nicht da," fügte die Schwester hinzu, und beide versicherten dann, sie könnten sich nicht niederlegen, ehe die Tante nach Hause gekommen sei.
Auch die Bonne entschuldigte sich jetzt; die Kinder hätten durchaus nicht zu Bett gehen wollen, ohne die Tante vorher gesehen zu haben, da habe sie sich denn keinen anderen Rat gewußt, als mit ihnen hierher zu kommen, um die Be- fchle der gnädigen Frau zu erbitten.
„Mama, Mama, laß uns bei Dir bleiben, bis Tante Gertrud kommt," baten die kleinen Mädchen und hingen sich an die Mutter.
Frau von Melnik blickte unentschlossen von den Kindern zu ihrem Gatten, dieser aber schüttelte den Kopf und sagte zu dem Mädchen gewendet: „Sie hätten den Kindern nicht so weit nachaeben dürfen, Fräulein Martha."
„Wo bleibt nur Tante Gertrud?" fragte inzwischen die kleine Elfriede; „sie hat ganz bestimmt versprochen, hier zu sein und mit mir das Abendgebet zu sprechen."
„Sie hat cs Dir versprochen," rief Frau von Melnik, „und ist doch ausgebkieben?" fügte sie zu ihrem Manne gewendet leise hinzu. „Das ist doch garnicht ihre Art, wo sie —"
„Bringen sic die Kinder zur Ruhe!" gebot der Hausherr laut, während er mit einer ungeduldigen Handbewegung seiner Frau das Wort abschnitt.
„Ja. ja, geht schlafen, meine Lieblinge! Wenn Tante Gertrud kommt, schicke ich sie Euch noch an die Vettchen," sagte kosend und nicht ohne eine gewisse Zaghaftigkeit die junge Frau und küßte den Mädchen die Wangen und rosigen Mündchen.
. »Du schockst sie ganz gewiß. Mama? Ich *
digkeiten bis zu 210 Km. in der Stunde erzielt wurden. Es soll u. a. auch die erste in Amerika elektrisierte Vollbahn Baltimore-Mashingtow- Anapolis besucht werden, bei der Einphasen- Wechselstrom (System Westinghouse) zur Anwendung gelangt; die Strecke ist 75 Km. lang, sie wird mit einer Geschwindigkeit bis zu 75 Km. in der Stunde befahren. Nach der „Vost. 3tg* wird man nicht fehlgehen, wenn man diese Studienreise mit der bevorstehenden Elektrisierung der Berliner Stadt- und Vorortbahnen in Verbindung bringt, für welche die Eisenbahndirektion Berlin, infolge eines Erlöstes des Ministers Breitenbach, demnächst Spezialpläne ausarbeiten wird. Dem Vernehmen nach soll zu dem Behufe in allernächster Zeit ein besonderer Bureau gebildet werden. Natürlich hat Geheimrat Wittfeld auch das weitere Ziel im Auge, auf Fernstrecken der preußischen Staatsbahnen den elektrischen Betrieb versuchsweise einzuführen — Pläne, die (wie die Elektrisierung der Eifelbahn) natürlich Zeit erfordern und noch weit im Felde liegen. Neben den Vollbahnen sollen auch die Lokalbahnen der größeren Städte Amerikas,! Hoch- und Tunnelbahnen, besichtigt werden, zu deren Studium auch der Verkehrstechniker Regierungsrat Kemman, Ingenieur der großen Berliner Straßenbahn-Gesellschaft, nach den Vereinigten Staaten begeben hat.
— Der preußische Apothekerkammerausschuß wird Ende September in Berlin zu einer Sitzung zusamentrelen, um den Entwurf eines Reickm-Apothekenaesetzes zu beraten. Hieraus geht hervor, daß der betreffende Entwurf nocf iiicht fertig zur Vorlage an die gesetzgebende« Körperschaften ist.
— Das deutsche Vermessungsschiff „Möve* ist von seiner wissenschaftlichen Expedition in den isländischen Gewästern nach Bergen zurückgekehrt. Die „Möve" beteiligte sich an der internationalen Erforschung der oberen Luftschichten durch Drachen- und Ballonausstiege.
— Deutschlands Stellung zu den Fragen der Kriegsseerechtes auf der Friedenskonferenz. Haag, 31. Juli. Die damit beschäftigte Kommission der Friedenskonserenz nahm mit 25 gegen 5 Stimmen bei 4 Stimmenenthaltungen den englischen Vorschlag betreffend Abschaffung der Kontrbande an. Dagegen stimmten Rußland, Deutschland, Amerika, Frankreich und Montenegro. Der Vorschlag wurde mithin zur Erwägung gestellt und einer Prüfungskommission überwiesen nebst allen anderen Vorschlägen, die sich auf diesen Gegenstand beziehen. Freiherr v. Marschall erklärte, daß ein endgültiges ablehnendes Votum der deutschen Delegation auf den Wunsch zurückzusühre» sein würde, die Interessen der neutralen Staat en zu schützen, die durch den Rechtszustand gefährdet würden, bei welchem die Abschaffung der Kontreüande als Gegenstück die die Definition der Hilfsschiffe haben und die Berechtigung bieten würde, neutrale Schiffe nicht nur zu durchsuchen, sondern auch mit Beschlag zu belegen ohne jede vorhergehende
bleibe wach, bis sic kommt," plauderie die kleine Elfriede.
Beide Kinder sagten auch dem Papa gute Nacht und ließen sich artig fortführen. Sie waren schon klug genug, um dem letzteren anzumerken, daß jede Widerrede heute bei ihm übel angebracht gewesen wäre.
„Wir werden diese Person nicht lange mehr behalten können," sagte Herr von Melnik, nachdem die Bonne mit ihren Pfleglingen sich entfernt hatte. „Sie besitzt gar keine Autorität bei den Kindern."
„Ach, sie ist sonst gar nicht übel," verteidigte seine Frau die Getadelte. Sie ließ sich durch häufigen Personenwechsel in ihrem Hause nicht gern aus ihrer Ruhe bringen und drückte des-, halb, wo cs irgend anging, ein Auge zu. „Gertrud vielmehr verwöhnt die Kinder —"
„Das soll sie bleiben lassen, ich mag keine neue Auflage eines verwöbnten. eigenwilligen Mädchens wie Deine Schwester ist." unterbrach sie ihr Gatte, „wenn ich dächte, daß eine meiner Töchter mir je so viel Aerger und Sorge bereiten sollte, wie sie uns schon gemacht hat!'
„Ach, wenn sie nur erst heute wieder hrer wäre!"
Herr von Melnik antwortete darauf nicht, sondern sagte, in das Zimmer zurücktretend: „Laß uns jetzt endlich etwas essen, wir können wahrlich nicht noch länger auf Gertrud warten."
„Vielleicht bewahrheitet sich auch der alte Glaube, daß Tischgenosfen, auf die man lange gewartet, sich einfinden, wenn man das aufgibt und sich ohne sie zu Tische setzt," bemerkte seine Frau, noch einmal ihre Angst verscheuchend. Sie ergriff den Arm ihres Mannes und ließ sich von diesem durch das noch dunkle Balkonzimmer in das daran stoßende Speisezimmer' führen, durch besten nur angelehnte Tür etw breiter Lichtstrahl floß. i. W
(Fortsetzung folgt.) ;