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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.

SonnLaasbeilaaer Allustrirtes V *

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Bierteljährlicher Bezugspreis: bei ver Expedition 2 Mk^ bei allen Postämtern 2,2ä Ml. <ejcu Bestellgeld). j Jusertlonsgebühr: die gespaltene Zelle oder deren Raum 15 Pfg. Rcclamen: die Zeile 80 Pfg.

Marburg

Sonnabend, 20. Juli 1907.

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck'und Verlag: Joh. Ang. Koch, Universitäts-Buchdruckerei

Marburg, Markt 21. Telephon 55.

42. Jahrg.

Zweites Blatt.

Unerfreuliches aus Deulsch-Südwest- Afrika.

Morenga ist in Kapstadt freigelassen worden. Das sind, so schreibt ein Deutscher aus Warm- i bad, trübe Aussichten für eine ruhige und fried­liche Zukunft, denn man nimmt allgemein an, daß es jetzt bald wieder losgeht. Man wird kaum fehlgehen mit der Vermutung, daß die Ausliefe­rung Morengas eine der Fragen gewesen ist, wegen deren Regelung Exzellenz von Lindequist in London war. In dieser Annahme wird man bestärkt durch die Meldung deutscher Blätter, daß diese Verhandlungen zu keinem Ergebnis geführt haben. Die Freilassung Morengas be­leuchtet die Politik der Kapregierung. Dort hat man den Frieden mit den Bondelzwarts nicht sehr freudig aufgenommen, weil et das Aufhören eines guten Geschäftes bedeutete, das drei Jahre lang viele Millionen einbrachte und die trostlose allgemeine Geschäftslage im Kav- land etwas besserte. Wie man hört, werden von uns Anstrengungen gemacht, um Morenga, der in feine frühere Gegend nach Npington gegangen ist, zu bewegen, daß er wieder ins deutsche Schutzgebiet'zurückkommt und dem mit den Bän­dels abgeschlossenen Friedensvertrag beitritt. Hier glaubt man nicht daran, daß Morenga Frieden hält, dazu ist der Haß zu groß, und die bekannte Clique in Upington, die während des Aufstandes durch Unterstützung der Hottentotten ein so glänzendes Geschäft gemacht hat, wird schon das Ihre dazu beitragen. Hoffentlich er­innern sich unsere maßgebenden Stellen daran, wie uns Morenga bei früheren Friedensver- handluugcn betrogen hat und ermessen daraus, was man von seinen Versicherungen zu halten hat. Jetzt wird es sich bald zeigen, was der Friede mit den Bondels wert ist, seine Dauer­haftigkeit wird jetzt bald auf die Probe gestellt werden. Wenn die Bändels tatsächlich ruhig bleiben, auch für den Fall, daß Morenga mit Banden aus der Kapkolonie zu neuem Aufstand wieder im Schutzgebiet erscheint, dann ist der Bondelsfriede besser als sein bisheriger Ruf. Ein gewisser Antrieb zu neuem Aufstand ist für Morenga auch durch den Umstand gegeben, daß der ganze Stamm der Franzmann-Hottentotten unter Simon Cooper noch gegen uns im Felde steht. Das unerfreuliche Ergebnis des Zuges von Major Pierer gegen Simon Cooper hat die ganze Lage im Osten verschlimmert und die letz­ten traurigen Ereignisse dort dürfen als eine Folge dieses Zuges anzusehen sein. Wie näm­lich gemeldet wird, ist im Osten aus der Gegend von Mugurob, Deberas, Persip, eine größere Zahl Ochsen von Eingeborenen abgetrieben und hierbei der Händler Robert Duncan erschossen worden. Duncan, ein Mann anfangs der Vier­ziger, galt als Weißer sein Vater ist Eng­länder, seine Mutter Bastardund hat unseren r Trappen als Führer in der Kalahari, sowie als Unterhändler mit den Eingeborenen, unter de­nen er aufgewachsen ist, viele gute Dienste ge­leistet. Simon Cooper soll 300 Gewehre und etwa 400 Mann haben. Glücklicherweise hat die Führung der Osttruppen jetzt Hauptmann von Erckert übernommen, ein Führer, dessen bis­cherige Tätigkeit dafür bürgt, daß ein fauler j Friede nicht zu befürchten ist. Die richtige fAntwort auf die Freilassung Morengas, schreibt 'dieRheinisch-Westf. Ztg., der wir diesen Be­richt entnehmen, wäre eine erhebliche Verstär­kung unserer Schutztruppe im Süden. Wir brauchen eine Kolonialtruppe, wie jüngst der Große Generalstab nachwies. Jetzt aber ist Ge­legenheit, sie zu schaffen und zu erproben.

Triinchkä Reich.

Eine Schmach für das ostmärlische Deutsch­tum Unter dieser Ueberschrift wendet sich das Pös euer Tgbl." gegen den Verkauf der Herr­schaft Modrze an den bekannten polnischen Güteragenten Biedermann. Das Blatt sagt, daß die Besitzer der Herrschaft, ein Generalleut­

der Barthschen Erben den ungewöhnlich hohen Preis von 1 900 000 dl geboten. Er ist kurz abgewiesen worden, weil von polnischer Seite ein Gebot auf 2 200 000 -ll vorlag. Als die Uebergabe des Gutes an Biedermann erfolgte, soll einer der Besitzer, der Oberleutnant a. D. Barth, eine Ansprache an die versammelten Be­amten und Cutsarbeiter gehalten haben, um Biedermann als neuen Besitzer vorzustellen, worauf Biedermann in polnischer Sprache ein Hoch auf den preußischen Offizier ausbrachte. Wir begreifen, daß der Pole seiner Freude über den Erwerb deutschen Besitzes in dieser Weise Ausdruck gab, aber um die Wertschätzung des Herrn Biedermann werden den preußischen Of­fizier seine engeren Landsleute nicht beneiden. Als der Kaiser am 9. August 1905 auf dem Marktplatze in Gnesen erklärte:Wer als Deut­scher ohne zwingenden Grund seinen Besitz im Osten veräußert, der versündigt sich an seinem Vaterland: welch Standes und Alters er auch sei . . . And wie der Posten nicht von seiner Wache weichen darf, so dürfen Deutsche nicht aus dem Osten weichen" da hat er es sicher und gewißlich als selbstverständlich betrachtet, daß Offiziere und hohe Beamte niemals seinen Wor­ten zuwiderhandeln werden. DasPos. Tgbl." hat also ganz recht, wenn es diesen Gutsverkauf als eine nationale Schmach brandmarkt.

Der Fall Schellcnberg. In der Ange­legenheit des praktischen Arztes Dr. Schellen­berg in Wiesbaden, dem seine Stellung als Vertrauensarzt der Wiesbadener Poftverwal- tung zum 1. Oktober gekündigt worden ist, weil er bei den Reichstagswahlen sozialdemokratisch gestimmt hat. schreibt dieRordd. Allg. Ztg.": Der Fall ist noch nicht völlig aufgeklärt. Im­merhin scheint es, als ob Dr. Schellenverg sich auch in der Oeffentlichkeit als eifriger Partei­gänger der Sozialdemokratie ergangen hat. Ein Arzt kann aber, wenn er ein Parteifanatiker ist, seine Patienten und deren Familien, besonders kleinere Leute mit kleineren Verhältnissen, er­heblich auch politisch beeinflussen. Das liegt im Wesen des Vertrauensmannes, der ein guter Arzt für die Patienten ist, begründet. Vorge­kommen ist dies häufig genug. Wir halten dies allerdings für einen Mißbrauch des Vertrauens. Auch die Sozialdemokraten scheinen von dieser Veeinflussui'.gsmöglichkeit überzeugt zu fein; die Krankenkassen stellen mit Vorliebe s o - zialdemokratischo Aerzte an. Keine Behörde kann es sich aber gefallen lassen, wenn von Leuten die in ihrem Dienste, oder in einer Vertrauensstellung zu ihr stehen, das Vertrauen zu regierungsfeindlichen Bestrebungen miß­braucht wird. Schon der Möglichkeit dazu wird sie vorzubeugen suchen."

Deutsches Geld für fremde Kolsnialpro- dukte. Es ist wiederholt veröffentlicht worden, wieviel wir in Deutschland alljährlich an aus­ländische Firmen für die verschiedenen Kolonial­produkte zu zahlen haben, welche wir ganz oder teilweise auch in den eigenen Kolonien zu pro­duzieren in der Lage sind oder in absehbarer Zeit sein werden. Die am 2. Juli d. I. zufolge einem Abkommen zwischen Frankreich, Portugal und Kongostaat eingetrstene Erhöhung des Kautschuk-Ausfuhrzolles aus Westafrika von 4 Fr. auf 6 Fr. für das Kilo lenkt aber auch die Aufmerksamkeit auf die den Budgets auswär­tiger Staaten aus deutschen Taschen zufließen- den direkten Einnahmen, nämlich die Einnah­men aus den Ausfuhrzöllen auf in Deutschland verkaufte Kolonialprodukte; eine Statistik hier­über würde interessante Aufschlüsse geben. Bei­spielsweise sei der Konsum ausländischer Kakaos in Deutschland angeführt. Der Hauptlieferant dafür ist die portugiesische Insel St. Thome, unterm Aequator an der Westküste Afrikas ge­legen. Von dort erhielt Deutschland im Jahre 1906 7 621 200 Kilogramm Kakao, welche, da mit portugiesischen Schissen zunächst nach Lissa­bon gebracht, nur einen Ausfuhrzoll von 12 Reis für das Kilo zahlten, also im ganzen 410 000 dl. Würde dieselbe Menge Kakao aber in deutschen Schiffen direkt nach Deutschland ge­gangen sein, dann hatte der Ausfuhrzoll 40 Reis für das Kilogramm, also im ganzen 1370 000 dl. betragen. Aus Brasilien erhielt Deutschland im Jahre 1906 6 065 700 Kilogramm Kakao, wofür 9 v. H. Ausfuhrzoll zu zahlen waren, was rund 800 000 dl. ausmacht. Die Domini­kanische Republik schickte 1906 nach Deutschland 5 611 SCO Kilogramm Kakao und erhob darauf, zum Satze von 9,20 dl. für 100 Kilogramm, 516 000 dl. Ausfuhrzoll. Ecuador erhebt, je nach dem Verschiffungshafen, 5 oder 7 -K. für 100 Kilogramm Ausfuhrzoll, was auf die 1906 nach Deutschland gesandten 4 660 800 Kilogramm 1 rund 275 000 dl. ausmacht. Trinidad erhöhte

Hefetanten beziehen, eine* Unterstützung aus­ländischer Budgets mit über 2 Millionen dl., welche die deutschen Konsumenten von Kakao­pulver und Schokolade aufzubringen haben. Eine Ausdehnung dieser Statistik der Ausfuhr­zölle auch auf andere Kolonialprodukte, deren Produktion in deutschen Kolonien möglich ist, würde überraschende Ergebnisse zeitigen.

Die Nachfrage nach Silbergeld. Wenn die Frage nach Vermehrung des Umlaufs deutscher Silbermünzen über den jetzt bestehenden Höchst­satz von 15 dl. auf den Kopf der Bevölkerung hinaus erwogen wird, so sind dafür selbstver­ständlich nur Rücksichten des Verkehrs maß­gebend. In wie hohem Maße sich gegen früher der Bedarf an Zahlungsmitteln dieser Art in Deutschland gesteigert hat, zeigt unter anderem deutlich die Entwickelung des Arbeitslohnes. Die Lohnzahlungen nehmen bekanntlich einen Hauptteil der umlaufenden kleinen Zahlungs­mittel in Anspruch. Zum Teil hat sich die Zahl der Lohnarbeiter erheblich stärket vermehrt als die Bevölkerung selbst. Die Arbeitsgelegenheit in Deutschland ist so reichlich, daß sowohl für die Industrie als auch für die Landwirtschaft und für die öffentlichen Arbeiten zahlreiche Arbeits­kräfte aus dem Auslande herangezogen werden müssen. In noch stärkerem Maße aber als die Zahl der Arbeiter selbst sind die Arbeitslöhne in allen Zweigen des heimischen Erwerbslebens gestiegen. An jedem Zahltage werden daher jetzt sehr viel höhere Summen zu Lobnzahlungen gebraucht als noch vor wenigen Jahren. Viel­fach werden außer den Silbermünzen jetzt auch Goldstücke zu Lohnzahlungen verwendet, und so über ihren eigentlichen Zweck hinaus in Um­lauf erhalten und der Ansammlung in den Be­ständen der Rcichsban! entzogen. Gerade vom Standpunkte der Sicherung eines unseren Ver­hältnissen entsprechenden Geldumlaufs verdient daher die Frage einer Erhöhung, des zulässigen Höchstbetrages unserer Silberscheidemünzen die ernsteste Erwägung. Wenn durch eine solche Vermehrung unserer Scheidemünzen zugleich eine Verstärkung der Betriebsmittel der Reichs­hauptkasse, deren bas Reich so dringend bedarf, erreicht würde, so wäre das eine 'sehr er­wünschte Nebenfrucht des ganzen Vorgehens. Für das Maß der Vermehrung unserer Silber­münzen können aber niemals reichsfiskalische Rücksichten dieser Art, sondern allein die Be­dürfnisse des Verkehrs entscheidend sein. Mit dieser Maßgabe sind daher auch keinerlei Be­denken münz- oder währungspolitischer Art gegen eine entsprechende Vermehrung der sil­bernen Reichsscheidemünzen zu erheben. Ins­besondere würde eine solche Maßnahme nicht im Mindesten mit den Zielen im Widerspruche stehen, die mit der Zurückziehung bet Taler aus dem Verkehre verfolgt werden.

Zum Schutze des Limes. Darmstadt, 17. Juli. In letzter Zeit ist im Reichstag ver­schiedentlich darauf hingewiesen worden, daß die ausgegrabenen Reste des Limes (des vor Alters von den Römern zum Schutze ihrer rechtsrheini­schen Eroberungen in Deutschland angelegten Grenzwalles) fortwährender Nachbesserung und regelmäßiger Erneuerung bedürfen, damit sie nicht den Unbilden der Witterung zum Opfer fallen. Da aber andererseits die dauernde Ueber- wachung der Ueberreste des Limes nicht Aufgabe der Limes-Kommission sein kann, sondern von den einzelnen ßanbesregierungen besorgt wer­den müsse, hat der Abgeordnete K ö h l e r in der zweiten hessischen Kammer eine Interpellation eingebracht, ob und welche Maßregeln die Re­gierung zum Schutze des Limes innerhalb des Großherzogtums Hessen zu ergreifen gedenkt. In Betracht kommt dabei e,ine Reihe von Resten des Limes in Oberhessen.

Der bedrohte Rheinfall. DieNat.-Lib. Korr." schreibt: Gegenüber den industriellen Ge­sellschaften, welche die Wasserkraft des Rhein­falles bei Schaffhausen ausnützen wollen, was indes nut auf Kosten der romantischen Schön­heit des berühmten Schaffhausener Rheinfalles geschehen könnte, hat die Regierungsbehörde des Kantons Schaffhausen sich gelegentlich der Vor­lage zur Schaffung eines kantonalen Elektrizi­tätswerkes luxter Anschluß der badischen Nach- bargemeinben) folgenden erfreulichen Entschluß kundgegeben:Der Regierungsrat ist der An­sicht, daß nicht nur ttm gegenwärtigen Stande des Rheinfalls nichts geändert werden, also kein weiterer Wasserentzug stattfinden dürfe, sondern daß auch alles versucht werden solle, um nach Ablauf der für das rechte Ufer bestehenden Kon­zession (1928) dem Fall di; ganze imposante Wirkung wieder zu verschaffen, die er ohne jenen Wasserentzug äußern müßte. Für den Verlust an Wasserkraft, der dann eintreten würde, wird sich wohl anderwärts Ersatz finden lassen. Vor­läufig ist dies nicht durchführbar^ dafür soll aber jed,e .festere Schädigung der Schönheit .und

Pracht des Falles verhindert werden." Der Ansturm auf die Wasserkraft des Rheinfalles, um diesen für neue Elektrizitätswerke einzu­fangen, zugleich aber auch die landschaftliche Schönheit des Rheinfall-Bildes zu zerstören, scheint also glücklich abgeschlagen worden zu sein.

Zum Schutze der Vögel. Der Regierungs- * rat von Zürich hat den Entwurf eines neuen Jagd- und Vogelschutz-Gesetzes ausgearbeitet, zu dem die ornithologischen Vereine des Kantons Stellung genommen haben, indem sie in einer Eingabe an den Kantonsrat ihre Wünsche dar- gelegt haben. DieN. Z. Ztg." berichtet über den Inhalt dieser Eingabe:

Die Wünsche der Vereine gehen dahin, daß in dem Gesetze dem Vogelschutze vermehrte Auf­merksamkeit geschenkt und daß dieser Schutz in ausgedehnterem Maße als bisher gesetzlich fest-^ gelegt werde. In einer längeren Ausführung, in bet hauptsächlich auf bie Untersuchungen des Hern- Professor Dr. Röhrig vom Biologi­schen Institut für Land- und Forstwirtschaft des deutschen kaiserlichen Gesundheitsamtes verwie­sen wird, tun unsere Ornithologen bat, welche hohe wirtschaftliche Bedeutung der Großzahl un­serer Singvögel als Bekämpfet bet landwirt- wirtschaftlichen und forstlichen Schädlinge aus der Jnsektenwelt zukommt. Bis heute seien die infektenfressenden Vögel die einzig wirksame Hilfe für den Menschen gegen das Heer der Jn- sektenschädlinge. Dank ihrer Beweglichkeit, Findigkeit und Gefräßigkeit vermögen die Vögel, wenn sie in genügender Anzahl vorhanden sind, dem Ausbruch einer Jnsektenkalamität vorzu- beugen. Dadurch bewahren sie die Land- und Forstwirtschaft vor Schädigungen, die in den, Ertragswetten übergroße Ausfälle wie elemen-, täte Katastrophen zu erzeugen vermögen. Die, durch den Rückgang der Vogelwelt drohende Ausschaltung aus dem Naturhaushalt zöge <foL= gen nach sich, die den verschiedenen Zweigen des' Landbaues einen schweren Stand bereiten und zur Verödung und Verarmung ganzer Gegen­den führen müßten. Der Vogelschutz wird in d r Eingabe als eine gemeinnützige Einrichtung für die Volkswohlfahrt, als ein gesetzgeberischer Akt der Staatshilfe wie die Flußkorrektionen, Brandassekuranz usw. bargestellt. Wie diese diene er wegen der Allgemeinheit bei ihm be- bingenben Ursachen dem Einzelnen, wie bet Ge-' samtbeit als Schutz gegen eine schädliche Natur- gewalt, die das Wohl der menschlichen Gesell­schaft in bet Art bedrohe, daß von ihrer rich­tigen Bekämpfung bas Wohl unb Wehe ganzer Bevölkerungsklassen und ganzer ßanbgegcnben abhänge. Wie bie Dämme dem verheerenden Wasser, müssen die Singvögel als Wächter un­serer bedrohten Kulturen gegenübergestellt wer­den. Und wie den Bau jener bet Staat und die Gemeinden an allen großen Wasserläufen im Kanton mit ihren Mitteln ermöglichten und ausführten, so müssen sie für bie Zukunft dazu Hanb bieten, eine wohlorganisierte Armee klei­ner, flinker Kämpfer zur Vernichtung ber Jn- sektenschäblinge im ganzen Kantonsgebiet heran­zuziehen. Um biefen Zweck zu erreichen, sollen in bas Jagbgesetz Bestimmungen ausgenommen werben, daß Staat und Gemeinben für Erhal­tung unb Vermehrung ber nützlichen Vogel- arten zu sorgen haben unb zwar durch Schaffung der nötigen Nistgelegenheiten: der Staat durch a) Aufforstung der Flußufer, b) durch Anlage von Vovelschutzgehölzen, c) durch Instruktion des Fotstpersonals über Vogelschutz: die Ge­meinden durch Anbringung von Nistkästen füt Höhlenbrüter, wofür ihnen fünfzig Prozent bei für landwirtschaftliche Zwecke zu verwendenden Ertrages der Jagdpatentgebühren Zufällen sollen.

Anhand.

= Der Krach in Japan. Der siegreiche Krieg hat eine Zeit des wirtschaftlichen Aufschwunges für Japan zur Folge gehabt, ber, ganz wie bei uns nach 1870, feineschönste Blüte" in ber Er­richtung zahlreicher neuer und in der Erweiter­ung bet bestehenben Aktiengesellschaften getrie­ben hat. Nach einer Zusammenstellung, welche dieFrkf. Ztg." einem japanischen Blatte ent­nimmt, sind vom Juli 1905 bis Ende 1906 nicht weniger als 3336 neue Gesellschaften gegründet worben und 580 alte Baben ihr Kapital erhöht; das etforberte Gesamtkapital betrug 892 Milli­onen Pen 1865 Millionen Mark. Dazu sind in den ersten fünf Monaten 1907 noch 1169 neue Gesellschaften unb 249 Kapitalerhöhungen mit einem Erfordernis von 352 Millionen Yen 736 Millionen Mark gekommen. Die Unter- bril^ung so vieler neuer Werte war nur möglich durch Beteiligung aller, auch ber am wenigsten begüterten Bevölkerungsklassen, die sich von ber Spekulationswut erfassen ließen. Jetzt ist der Rückschlag eingetreten, die Kurse sind rapide ge-' fallen. Innerhalb zwei Monaten haben 175' Neugrünbungen wieder aufgelöst werden' müssen. Das Mißtrauen ist jetzt so groß, wie1 vorher bas Vertrauen war. Die japanische

nant a. D.. ein Oberleutnant a. D. und ein Re­

am 1. April 1907 bett Ausfuhrzoll von 7 Ets.

Grundbesitzer, ber verhüten wollte, daß Modrze M. zahlt. Schon diese wenigen Zahlen zeigen, itt polnische Sands falle, dem Bevollmächtigte^ obMhlsieD jugM ZMJtffl

gierungsrat durchaus nicht in bedrängter Lage gewesen wären, was schon daraus hervorgehe, daß das mit 2 200 000 dl verkaufte Gut nur Mit 500 000 dl Hypotheken belastet war. Dell Ver­käufern stände also nicht der Miiderungsgrund zur Seite, daß sie in einer Notlage gehandelt hätten. Außerdem Hätte ein deutscher Groß­grundbesitzer, ber verhüten wollte, daß Modrze

(Ulf 20 Cts. für 100 Lbs. = 18'dl. für 100 Kilo. Das von dort 1905 in Deutschland bezo­gene Quantum von 2 489 800 Kilo zahlte zu dem alten Satze 150 000 VH. Ausfuhrzoll, während dasselbe Quantum nach dem neuen Satze 448 000