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Bierteljiihrlicher Bezugspreis: bei oer Expedition 2 Mk., bei allen Postämtern 2,25 Mk. ;ejcu Bestellgeld).

ZnsertlsrrSgebühr: die gespaltene Zeile oder deren Namu 15 Psg.

Neclanien: die Zeile 80 Pfg.

Marburg

Donnerstag. 11. Juli 1907.

. Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck und Verlag: Zoh. Äug. Koch. Universitäts-Buchdruckerei 42. JNÜia.

Marburg. Markt 21. Telephon 55.

Erstes Blatt.

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Die Jagdordnung.

Dac neue Jagdgesetz ist iwch immer nicht veröffentlicht und cs herrscht infolgedessen in toeuen Kreisen eine gewisse Unsicherheit über idas drrrch-d-iese neue Jagdordnung geschaffene Materielle Recht. Es wäre deshalb in der Tat zu wünschen, datz die Veröffentlichung des Ee- isetzes baldmöglichst erfolgte. Jene Unsicherheit erklärt sich hinlänglich aus den recht wechselnden Schicksalen, die der Gesetzentwurf gehabt hat, der am 30. Dezember dem Abgeordnetenhause zuging, und am IS. Februar einer 21er-Kom-, Mission überwiesen wurde. Wie erinnerlich, er­stattete am S. Mai der Abg. Oberhofmeister Kaute den schriftlichen Bericht, und die zweite Beratung fand am 13. und 14. Mai statt. Zu dieser waren nicht weniger als 20 Abänderungs­anträge gestellt, und auch zu der am 15. Mai stattfindenden dritten Beratung waren 21 Ab- ünderungsantrüge eingegangen. Rach diesen zahlreichen Veränderungen beriet das Herren- haus am 6. Juni über das Gesetz und gab ihm die veränderte nutzere Form mit der Ueberschrift Jagdordnung, indem es die Zusammenstellung über die geltenden preußischen Jagdgesetze, die als Anhang beioegeben war, in das Gesetz selbst hineinarbeitete. So an das Abgeordnetenhaus zurüügelangt, wurde der Entwurf am 7. Juni nochmals etwas verbessert, um hierauf wieder dem Herrenhause vorzuliegen, wo dann völlige llebereinstimmung erzielt wurde Die Jagdord- uung zerfällt, wie der inzwischen veröffentlichte Bericht des Preußischen Abgeordnetenhauses über die Session 1907 darlegt, in zwei Ab­schnitte, von deiren der erste die Bildung und die Größe der Eigenjagdbezirke und der gemein­schaftlichen Jagdbezirke behandelt, während der zweite Bestimmung trifft über die Behandlung der wegen zu geringer Größe zu keinem Jagd­bezirk gehörenden Grundflächen (Enklaven).

Zur Bildung eines Eigen- oder eines ge­meinschaftlichen Jagdbezirkes soll eine Grund­fläche von mindestens 75 Hektar im Zusammen­hänge erforderlich, hiervon aber eine Ausnahme gestattet sein, wenn eine dauernde Einfriedig­ung eine Fläche gegen den Einlauf von Wild vollständig schützt. Die Teilung eines bestehen­den Jagdbezirks will bet Entwurf nur dann zu­geben, wenn jeder Teiljagdbezirk mindestens 150 Hektar umfaßt. Ferner wird Bestimmung getroffen über die Neubildung oder Vergrößer­ung eines Eigenjagdbezirks aus Grundflächen,

die zu einem verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören.

Was die Enklaven betrifft, so. ist der Grund­satz aufgestellt, ' daß die Jagd auf ihnen nicht ruhen darf. Zur Ausführung dieses Grund­satzes sind verschiedene Maßregeln vorgesehen: Anschluß an einen umschließenden Eigenjagd­bezirk, desgleichen an einen angrenzenden ge­meinschaftlichen Jagdbezirk, Bildung eines Jagdbezirks aus der Enklave mit angrenzenden Flächen eines anderen Gemeindebezirks, Ver­pachtung an den Inhaber eines angrenzenden Eigenjagdbezirks, Zulegung zu einem getrennt liegenden gemeinschaftlichen Jagdbezirk, Bild­ung eines nicht 75 Hektar großen Jagdbezirks aus der Enklave allein oder unter Hinzuziehung von Grundflächen eines anderen Gemeinde- üezirks.

Aus der Fülle der Anträge und Verhandlun­gen in Kommission und Plenum sollen nach­stehend nur die wichtigsten und meist unbestrit­tenen hervorgehoben werden.

Größe der Jagdbezirke. In der .Kommis­sionsberatung wurde die Festsetzung eines Min­destmaßes von 75 Hektar (300 Morgen) im Zu­sammenhang stehender Fläche für die Bildung eines Jagdbezirks als vorteilhaft begrüßt, um der allgemeinen Sicherheit willen, und weil auf kleineren Gebieten die Jagd in ersprießlicher Weise nicht ausgeiibt werden kann. Von den Vertretern ' des ehemaligen Kurfürstentums Hessen, wo das Mindestmaß der Jagdbezirke nur 100 Casseler Morgen (etwa 24 Hektar) beträgt, wurde die Einführung des Mindestmaßes von 300 Morgen, wie an anderer Stelle erwähnt, heftig, aber vergeblich bekämpft.

Eine Ausnahme beschloß die Kommission in­sofern, als die Hauptseldmark eines (5emeinbc=. bezirks auch bei einer geringeren Größe zur Bil­dung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks solle dienen können, wenn sie erheblichem Wildschaden ausgesetzt ist. Diese Bestimmung wurde in der zweiten Plenarberatung gestrichen, in der drit­ten aber wieder hergestellt. Sie wurde getroffen zugunsten armer kleiner Gemeinden, die an gro­ßen Wäldern liegen. Bekämpft wurde diese Maßregel als eine bedenkliche Ausnahme von der Regel des Gesetzes, und weil dadurch die möglichste Beseitigung der Enklaven, eine der Hauptaufgaben der Vorlage, wieder einge­schränkt werde.

Teilung der Jagdbezirke. Es wurde allge­mein anerkannt, daß die Pflege der Jagd und die Erhaltung eines angemessenen Wildstandes sich am besten in größeren Bezirken ermöglichen lasse, daß jedoch die Rücksichten auf die Ein­nahmen der Gemeinden und auf die Verhütung des Wildschadens eine Teilung notwendig

machen könnten. Bei den Eigenjagdbezirken wurde zunächst die Bestimmung gestrichen, durch welche die Teilung einer Einschränkung unter­worfen wird. Man dürfe es. als ausgeschlossen betrachten, daß ein Privatjagdbesitzer Mißbrauch mit seinem Bestimmungsrecht treiben werde, auch sei die Ueberwachung der Einhaltung einer solchen Vorschrift schwierig.

Für die gemeinschaftlichen Jagdbezirke stellt die Regierungsvorlage als Regel fest, datz alle Grundflächen eines Gemeinde- (Guts) Bezirks, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden sol­len, Sie läßt indes, wie vorher schon bemerkt, die ausnahmsweise Bildung mehrerer Jagd­bezirke zu unter der Bedingung, daß keiner von ihnen weniger als 150 Hektar umfassen soll. In der Kommission wurde die Beschränkung auf 150 Hektar zunächst gestrichen und bestimmt, daß mit Genehmigung des Kreisausschusies geteilt wer­den könne, aber nicht unter 75 Hektar. Im wei­teren wurde jedoch durch ein Kompromiß das in der Regel' für die Teilbezirke einzuhaltende Mindestmaß auf. 250 Hektar erhöht, dabei aber die ausnahmsweise Zulassung eines Mindest­maßes von 75 Hektar festgesetzt.

Isolierte Höfe. Bisher war es Rechtens, daß die Besitzer isoliert gelegener Höfe die Jagd auf ihrem Grundbesitz ruhen lasten konnten. Dieser Zustand soll beseitigt werden. Meistens schlösten sich die Besitzer solcher Höfe nur aus Schikane ge­gen den Jagdpächter aus, oder suchten sich durch die Ausschließung Gelegenheit zur Wilddieberei zu verschaffen.

' Fischerei. Seen und Fischteiche von weniger als 7". Hektar können nach dem Entwurf durch den Besitzer von dem gemeinschaftlichen Jagd­bezirk ausgeschlossen werden, so daß die Jagd auf ihnen-ruht. -..... . -

Ebenso sollten die Unternehmer von Eisen- | bahnen und Kanälen zur Ausschließung berech- tigt sein, wenn die Ausübung der Jagd mit der Betriebssicherheit unvereinbar ist. Die Kom- missicn strich die Eisenbahnen ganz und fügte bezüglich der Kanäle die beschränkende Bestim­mung ein, daß durch die Jagdpolizeibehörde das Ausschließungsrecht zugestanden werden kann.

Ferner bestimmte die Kommission, daß die Jagdpolizeibehörde die Besitzer oder Pächter von Seen und Fischteichen ermächtigen kann, jeder­zeit Tiere, die der Fischerei schädlich sind, (auch mit Schußwaffen) zu erlegen.

Geltungsbereich. Die Regierungs - Vorlage schließt die Provinz Hannover, die Hohenzollern- schen Lande und die Insel Helgoland vom Gelt­ungsbereich aus. Im Laufe der Kommistions- beratung wurde beantragt, auch die Provinz Hesten-Rastau auszuschließen. Im ehemaligen

Kurhesten sei einmal eine zusammenhängende Fläche von 100 Casseler Morgen als Jagdbezirk zugelasten, und andererseits sei die Teilung eines Gemeindebezirks in mehrere Jagdbezirke nur zulästig, wenn jeder Teil mindestens 2000 Morgen umfaßt. Dem Ansinnen, Hessen-Nassau auszuschließen, wurde widersprochen. Wenn im ganzen Lande zur ordnungsmäßigen Ausübung der Jagd eine Größe der Jagdbezirke von min­destens 300 Morgen als notwendig anerkannt werde, dürfe man für einen einzelnen Landes­teil keine Ausnahme, machen Die Zahl der Eigenjagdbezirke in Kurhesten sei durch Erund- stücksoerkoppelungen usw. seit 1865 von 261 utr 350 vermehrt worden und werde in den nächster Jahren voraussichtlich auf beinahe 800 steigen. Der Bestand so vieler Eigenjagdbezirke störe die Bildung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken, und das wirke nachteilig auf die Höhe der Jagd: Pachtgelder.

Auch im Plenum wurde noch bis zum letzten Augenblick heftig aber vergeblich für die Er­haltung der Kurheffischen Eigentümlichkeiten ge­kämpft.

Der Antrag, die Provinz Hannover in den Geltungsbereich des Gesetzentwurfs und des Jagdverpachtungsgesehes von 1905 einzube­ziehen, fand in der Kommission zunächst An­nahme, wurde dann aber mit Erfolg bekämpft, besonders mit Hinweis auf das bei dem Erlaß des letzteren Gesetzes beschlossene Kompromiß, das man nach so kurzer Zeit nicht brechen dürfe.

Bei der Eesamtabstimmung, die in der ge­wöhnlichen Form durch Aufstehen und Sitzen­bleiben erfolgte, erklärte ein nicht unerheblicher Teil der konservativen Fraktion mit Namens- unterschrift, daß er gegen das Gesetz stimme. Maßgebend für diese abweichende Haltung war -die Ansicht, daß das Gesetz vielen kleinen Ge­meinden, die eigene Jagd, die sie bis dahin be­sessen hätten, wegnähme, und daß im Kurhessi­schen die-Eigentümer von 24 bis 75 Hektar zu­sammenhängender Fläche ihres wohlerworbenen Rechts auf Ausübung der Jagd in Eigenbezirken verlustig gingen. Grundrechte solle man nicht ohne besondere Rot den Eigentümern entreißen.

Deutsches Reich.

Deutsche Vorschläge für die Friedenskon­ferenz. Haag, 9. Juli. Das Deutsche Reich be­antragt zu dem französischen Vorschläge betr. die Rechte und Pflichten der neutralen Staaten zu Lande eine Ergänzung dahingehend, daß ein neuer Artikel 4a zugefügt werde, demzufolge ein neutraler Staat nicht verpflichtet ist, im Jnter- este der kriegführenden Parteien die Benutzung der Kabel und Telegraphen einschließlich der

28 (Nachdruck verboten.),

KeikMrh rmch Glück.

Roman von E r i ch F r i e s e n.

, '(Fortsetzung).

Als gleich darauf Pias dunkles Gewand um oie nächste Straßenecke verschwindet, verschließt Rolf die Haustür und tritt ebenfalls den Heim­weg MI.

Er ist tief nachdenklich . . .

Die letzten sechs Jahre voll ernsten Stu­diums, voll harter Arbeit ziehen an seinem gei­stigen Auge vorüber ...

Gewiß er war stets ein fleißiger Student, nicht, wie viele seiner Kommilitonen, mehr auf tolle Streiche und Vergnügungen bedacht, als auf das schöne Ziel, den selbstgewählten Beruf, dem sie zustrebten.

Aber dann seit jenem Tage, da er auf der Anklagebank saß, verdächtig des gemeinsten Ver­brechens : da er zwar freigesprochen wurde, aber freigesprochenwegen Mangel an Be­weisen": da er trotz seines Freispruchs, trotz sei­nes reinen, sonnenklaren Gewissens in Angeli­nas Blicken las. daß sie das Vertrauen in dem ,.Bruder" verloren, ja, daß sie selbst Verdacht gegen ihn hegte seit jenem Tage ist der frische, frohgemute Jüngling ein ernster, ver­schlossener Mann geworden.

Fröhliche Gesellschaft, Spiel und Becherllang mied er. Rur seinen Studien lebte er fortan.

Als er vor etwa drei Jahren zum Assistenz­arzt des leitenden Arztes im St. Pietro-Hospi­tal avanzierte, wurde er viel beneidet. * Der kluge, alte Arzt wußte wohl, was er tat. Nie hat es einen fleißigeren, opferwilligeren Assi­stenzarzt im Hospital gegeben, als den jungen Dr. Alsen.

Doch merkwürdig wie ein Schatten ver­folgte es ihn:Freigesprochen wegen Mangel an Beweisen!

Erst leise, int Geheimen geflüstert von sei­nen Feinden . . . dann lauter, vernehmlicher...

schließlich ganz offen sprach man von dem Assi­stenzarzt Dr. Alsen als von einem Manne, der vor Jahren des Mordes verdächtig war.

Rolf fühlte, wie man ihn neugierig be­trachtete, wie man sein Gesicht studierte, sich an­stieß bei seinem Anblick.

Der Umstand, daß er sich damals vor Gericht hartnäckig weigerte, den Inhalt seiner nächt­lichen lebhaften Auseinandersetzung mit dem Fürsten Torlonia anzugeben, läßt allen mög­lichen Deutungen freien Spielraum.

Rolf weiß: bis der wirklich Schuldige gefun­den ist, wird an ihm selbst etwas wie ein dunk­ler Flecken hängen bleiben. Und wie sollte es möglich sein, jetzt, nach Jahren, dem Verbrecher auf die Spur zu kommen, wenn es damals un­möglich war!

So ergibt er sich,in fein Geschick, vom Schat­ten des Argwohns umdüstert durchs Leben wandeln zu müssen. Was gehen ihn auch die Menschen an! Was alles Gerede und Eetuschel der Welt!

Rur eins kann er nicht verwinden.

Das Herz, dem er glaubte, in jeder Situa­tion vertrauen zu können, wenn auch die Welt noch so kalt und brutal auf ihn einstürmte: die Hand, die ihn doppelt fest im Leide halten sollte feinSchwesterchen", seine teure Angelina, sie hat sich von ihm abgewandt.

Nicht etwa, daß sie ihn meidet. Bei seinen gelegentlichen Besuchen in der Villa Helios auf Capri Besuche, die von Jahr zu Jahr seltener werden behandelt sie ihn höflich und freund­lich wie jedermann. Aber das innige Vertrauen von ehedem ist geschwunden, da beide einander in traulichen Stunden ihre verborgensten Ge­danken offenbarten, da die zartesten Saiten der Empfindung vibrierten und jeder glaubte, dem anderen bis auf den Goldgrund der Seele zu blicken.

Jetzt wenigstens von Seiten Angelinas herber Ernst, strenge Uttnahbarkeit, ja von Zeit zu Zeit wieder ein Schimmer von Miß­trauen.

Etnmal noch hatte sie Rolf gebeten, ihr den Inhalt seiner Unterredung mit dem verstorbe­nen Bräutigam mitzuteilen. Mit einem Anflug der früheren geschwisterlichen Zärtlichkeit hatte sie ihn bei den Händen gefaßt, ihn flehentlich angeblickt und geflüstert:

Rolf! Lieber, lieber Bruder, sag' mir, was an jenem letzten Abend zwischen Euch vorfiel! Ich will es ganz für mich behalten, keinem Men­schen erzählen, nicht einmal dem Vater! Nur Gewißheit möcht' ich haben Gewißheit!"

Noch jetzt denkt Rolf mit Schmerz an den Kampf, der in jenem Augenblick in ihm tobte.

Doch sein Edelmut siegte. Wozu der trau­ernden Braut den Glauben an den toten Ge­liebten nehmen?

So schüttelte er nur traurig den Kopf ohne Antwort auf Angelinas flehentliche Bitten.

Mit lautem Aufweinen schleuderte Angelina Rolfs Hände von sich.

Du willst es mir nicht sagen," schluchzte sie. So kann ich nur annehmen, daß Du irgendwie mit dem schrecklichen Ereignis in Verbindung stehst. Geh! Geh!"

Und Rolf war gegangen fest entschlossen, den Schatten niederzukämpfen, der sein ferneres Leben zu verdunkeln drohte.

Da tauchte eines Tages, angeregt durch ir­gend eine Zeitungsnotiz, in ihm der Gedanke auf, ein Heim für verwahrloste Straßenkinder zu gründen, verbunden mit einer Abteilung für entlassene Strafgefangene, welche gebrochen'an Leib und Seele, zuerst kräftiger Pflege bedürfen, um wieder nützliche Glieder der menschlichen Ge­sellschaft zu werden. Das beträchtliche Vermögen, das er von sein-r Mutter geerbt, würde aus- reichen, um einHeim" im kleinen Stil einzu­richten. Später könnte die Stiftung durch Samm­lungen vergrößert rird erweitert werden.

Das erste Wesen, mit dem er von seinem Plan sprach, war Pia Lambo,

Stillschweigend hatte sich zwischen dem Affistenzarzt und der jungen Krankenpflegerin

eine Art Freundschaft, gestützt auf gegenseitige Hochschätzung, ja Bewunderung, herausgebildet.

Bei Pia erhoffte Rolf das rascheste Ver­ständnis. i

Er hatte sich nicht getäuscht.

Mit einer Begeisterung, welche die seine noch weit übertraf, nahm Pia den Gedanken aus, und vereint arbeiteten die beiden nun an dem schönen, menschenfreundlichen Unternehmen.

Zuerst beabsichtigte Rolf, sich ganz dem St. Josefs-Heim zu widmen.

Doch Pia brachte ihn davon ab. ,

Er, mit seinem Wissen, seiner gesellschaft­lichen Stellung, seiner Riesenkraft und Aus­dauer er wollte sich in einemHeim" ver­graben? Auf keinen Fall. Sein Platz sei in der Wett, als Wohltäter der Menschheit, c.:s Helfer und Tröster überall. Sie selbst, Pia, würde demSt. Josefs-Heim" ihre ganjet Kräfte widmen und alles genau befolgen, was er befehle und anordne.

So kündigte Rolf seine Steilung als Asfiften-- arzt im St. Pietro-Hospital, um ferner als selbständig praktizierender Arzt, smvie als Lei­ter des neuenHeims" tätig zu feint-... \

All' diese Gedanken und Erinnerungen huschen durch Rolfs Kopf, als er langsam seiner Woh, nung in der Villa Roma zusteuert.

Bereits ist er ein gesuchter Arzt. Er wun­dert sich deshalb nicht, als sein kleiner Diener ihm beim Oeffnen in der Tür meldet, zwei Damen und ein Herr warteten im Sprechzimmer schon eine Stunde auf ihn.

Zu seiner freudigen lleberraschung findet et jedoch anstatt der vermuteten Patienten seine Verwandten aus Capri vor, und schon fühlt er Tante Petronellas Kuß auf seiner Wange, wäh­rend Onkel Carlo ihm die Hand so krätig drückt, daß sie schmerzt.

Selbst Angelinas blasses Gesichtchen lacht ihm aus einer Fensternische freudig entgegen.

(Fortsetzung folgt.)

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