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Marburg
Donnerstag. 20. Juni 1907.
Erscheint wöchentlich sieben mal.
Druck und Verlage Zoh. Lug. Koch, UniversitStS-Buchdruckerek 42. AtlhkA.
Marburg, Markt 21. — Telephon 55.
Erstes Blatt.
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ffit das dritte Quartal FT;' aus die .
»Oberhessische Zei tuns" nebst ihren Beilagen werden von unserer Expedition (Markt 21) unseren Ausgabestellen in Kirch. Hain, Neustadt und Wetter, sowie von allen Postanstalten und Landbriefträgern ent« gegengenommen.
Das „freieste" Land und die rückständigste Sozialpolitik. " Nach demokratischen Grundsätzen soll das freieste Land auch das glücklichste sein, da das souveräne Bolk am besten für seine eigene Wohlfahrt zu sorgen wisse. In der Theorie klingt das ganz schön; aber in der Praxis liegen die Dinge ganz anders. Ein sehr wertvolles Beispiel von der starken sozialpolitischen Rückständigkeit eines der freiesten Länder bringt das „Zentralblatt der christlichen Gewerkschaften" bei, das jedenalls nicht in dem Verdachte steht, auf dem Standpunkte der „Reaktionäre" sich zu befinden, das im Gegenteil recht demokratischen Anschauungen huldigt.
Das genannte Organ weist darauf hin, daß die Schweiz eines der freiesten Staatsgebilde der Gegenwart bildet, daß insonderheit der direkte Einfluß des Volkes auf die politische Gestaltung der Verhältnisse nirgends größer sei als — abgesehen vielleicht von den Bereinigten Staaten von Amerika — in der Schweiz. Die schweizerische Eidgenossenschaft, ein Staatenbund, besteht aus 22 Kantonen bezw. 3 Halb« kantonen. Die Kantone haben ihre eigene Verfassung und geben sich ihre privat- und strafrechtliche Gesetzgebung selber. Jeder Kanton wählt zwei Vertreter zum Ständerat (erste Kammer) gewählt wird. Wahlberechtigt und wahlfähig ist jeder 20 Jahre alte Schweizer. National- und Ständerat bilden die vereinigte Bundesversammlung, die den siebengliedrigen Bundesrat (Bundesregierung) und aus diesem alljährlich den Präsidenten der Republik wählt. Das Schweizervolk ist also, wie man sieht, inbe- zug auf die Zusammensetzung der gesetzgebenden Faktoren, der Verwaltung und der Wahl des Staatsoberhauptes vollkommen souverän.
Aber es stehen den Schweizern noch andere Bolksrechte zu. Dazu gehören das Referendum
11 (Nachdruck verboten.),
Heimweh nach Glück.
Roman von Erich Friesen. (Fortsetzung)'.
„Vater? Lieber Vater! Du hast wohl noch gar nicht gesehen —? Guck doch mal geradeaus!" Sein Blick folgt ihrem ausgestreckten Zeigefinger und bleibt an einem Oelgemälde hängen, das ganz und gar überschattet ist von einer überdicken Blumenguirlande.
„Der guten Mutter Geburtstag!" lächelt Pia, indem sie näher an das Oelgemälde, den einzigen Luxusgegenstand des ganzen Zimmers, herantritt und mit zärtlich wehmutsvollen Blicken das liebliche Gesicht umfaßt.
Täuscht sie sich? Oder traf wirklich soeben ein eigentümlicher Ton, halb Stöhnen, halb Aufschluchzen, ihr Ohr?
Sie wendet sich um.
Am Tisch sitzt noch immer der Vater. Aber er hat beide Arme auf den Tisch gelegt und den Kopf darein vergraben, so daß die langen weißen Locken weit über die Arme und Schultern herabhängen.
„Vater! Vater!" Pia fliegt zu ihm hin. „Lieber guter Vater, was hast Du nur? Sieh doch das Bild der guten Mutter an! Sieh nur, wie schön sie war!"
Langsam hebt er den Kopf.
„Ja . . . sehr schön," ringt es sich mühsam von seinen Lippen.
. „Und — wie lieb und gut!"
' „Ja ... sehr lieb und — gut."
Wieder versintt er in tiefes Schweigen und den ihn angstvoll beobachtenden Augen der Tochter erscheint es, als sei der geliebte Vater als ein anderer nach seiner zweitägigen Abwesenheit zurückgekehrt.
„Laß Affunta den Tisch abraumen, Pra! b^ fiehlt er plötzlich kurz. „Ich erwarte noch Besuch." ’ --— —’S.
und die gesetzgeberische Initiative, das heißt im Grunde genommen die direkte Gesetzgebung durch das Volk. Wenn nämlich 30 000 stimmberechtigte Bürger oder acht Kantone das Referendum fordern, so muß ihnen selbst über bereits von den Kammern verabschiedete, aber noch nicht verkündete Gesetze zum Zwecke der nochmaligen Abstimmung durch die wahlberechtigte Bevölkerung selbst ein direkter Bericht erstattet werden. Aehnlich ist es mit der gesetzgeberischen Initiative, die das Volk ergreifen kann, sobald dies für konkrete Fälle durch mindestens 50 000 Bürger verlangt wird. Diese Rechte sind sowohl in der Bundes- und Kantonsgesetzgebung als auch in der Gemeinde gewährleistet. Aber noch mehr: Alle richterliche Beamte, mit Ausnahme der vom Stände- und Nationalrat zu wählenden Bundesrichter, werden direkt durch das Volk gewählt, ebenso Lehrer, Lehrerinnen und andere Beamte,
Man sollte meinen, so schreibt das genannte christliche Arbeiterorgan, daß in einem solchen Lande für die arbeitenden Stände, die doch die Mehrheit des Volkes bilden, aufs beste gesorgt sei. Aber man würde sich in dieser Annahme täuschen. Die schweizerische Arbeiterschutzgesetzgebung, welche früher nach Erlaß des Fabrikgesetzes 1877 mit zu der besten gezählt werden durfte, ist jetzt von andern Ländern weit überflügelt. Eine Revision des genannten Gesetzes wäre dringend notwendig; aber es will diese Revision, trotzdem die Arbeiterschaft schon längst sehnlichst darnach verlangt hat, aus verschiedenen Gründen nicht vorwärts gehen. Eine staatliche Arbeiterversicherung exi st iert in der Schweiz nicht. Die Unternehmer haben lediglich für Unfälle zu haften, die in ihrem Betriebe vorkommen. Sie schützen sich dagegen, indem sie, wie in England, an Versicherungsgesellschaften bestimmte Beiträge leisten. Bei dauernder Er- werbsbeschränttheit kann dann der Arbeiter gegen die nach kapitalistischen Grundsätzen verwalteten Versicherungsgesellschaften um seine Ansprüche prozessieren. Die Höchstversicherungssumme für einen Unfallverletzten Arbeiter beträgt 6000 Frks. (Mk. 4800), die entweder je nach dem Grade der Erwerbsbeschränktheit als einmalige Abfindungssumme verabfolgt wird oder als Teilrente so lange zur Auszahlung gelangt, bis der betreffende Betrag erreicht ist. Nachher kann der Unfallverletzte oder verkrüppelte Arbeiter sehen, wie er sich die Mittel zu seinem Lebensunterhalt beschafft. Jedenfalls ein wenig idealer Zustand! Unternehmer, die bis zu fünf Arbeiter beschäftigen, unterstehen nicht dem Haftpflichtgesetz, auch dann nicht, wenn sie mit besonderer Gefahr verbundene Arbeiten ausführen. Für Arbeiter in den Kleinbetrieben
„Besuch? . . « Du? » . . Heute Abend noch? Wen denn?" ,
„Einen Herrn." .
„Kenne ich ihn?"
„Nein. Danke Gott, daß Du ihn nirift kennst? Jetzt vorwärts!"
Rasch ist der Tisch äbgeräumt und — da es mittlerweile dunkel geworden — die kleine Lampe angezündet.
„Du kannst zu Bett gehen, Pia!"
„Zu Bett? Jetzt schon? ... Es ist kaum acht Uhr, Vater!"
„Trotzdem."
„Vater!"
Was liegt alles in diesem einen Wort! Wieviel Bitten, Flehen, Beschwören?
Er hebt das Haupt und blickt seine Tochter an — lange — lange--
Zuerst hält sie den Blick aus. Dann wendet sie sich ab vor diesen todeswunden, von einer zerschlagenen Seele zeugenden Augen.
Um ihre Lippen zuckt es.
.Fieber Vater — möchtest Du nicht, bevor Dein Besuch kommt, ein bischen von Deinem Elixier —"
Einige Sekunden leuchtet es in den eingesunkenen Augen des Mannes begHrlich auf.
Dann hebt et abwehrend die leise zitternden Hände.
„Nein, nein, Kind? Heute nicht? ... Ich mutz klar fein — ganz klar . . . nicht umnebelt von phantastischen Rosenwölkchen, welche das scharfe Urteil trüben. Heute — nicht? . . Nimm die Euirlande weg vom Bilde dort! Hörst Du? In die Augen Deiner Mutter will ich sehen, wenn mich nachher eine Schwäche überfallen sollte; sie werden heute mein — Elixier sein."
Kopfschüttelnd löst Pia die dicke Euirlande von dem Gemälde.
Ein entzückendes, tiefbrünettes Frauenantlitz lächelt aus einer Wolke von Spitzen heryor.
Cs ist, als ob dieses leuchtende Antlitz dem Zimmer plötzlich Glanz und Farbe verleihe.
ist somit gegen die Unfallgefahr nicht im mindesten Vorsorge getroffen. Eine Alters- und Invaliditäts-Versicherung kennt man in der Schweiz ebenfalls nicht; gegen Krankheit sind die meisten Arbeiter in Hilfskassen versichert, zu denen unternehmer- seitig Beiträge nicht geleistet werden. Gewerbliche Schiedsgerichte sind in größeren Orten vorhanden, doch sind die Mängel derselben ebenfalls größer als die der deutschen Gewerbegerichte. Zunächst findet die Wahl der Beisitzer nur dann statt, wenn eine größere Anzahl von diesen abgereist oder verstorben ist, also sehr unregelmäßig, und dann ist eine Neuwahl nicht durch Statut vorgesehen, sondern wird von der Behörde bestimmt. Des Ferneren: während in Deutschland wohl in den meisten Fällen die verurteilten Arbeitgeber direkt vor dem Eewerbegericht dem Kläger den strittigen Betrag aushändigen, hat in der Schweiz nach dem Urteilsspruch der Kläger sehr häufig eine langwierige Beitreibung einzuleiten (Pfändung rc.), um im Besitze des ihm rechtlich zugesprochenen Betrages zu gelangen.
Das ist also der sozialpolitische Zustand in einem der „freiesten" Staatswesen, welches immer und immer von demokratischer Seite als Muster hingestellt wird. Man wird zugeben, daß er kaum irgendwo noch reaktionärer fein kann. Die Anschauung, daß ein Land, das das freieste ist, in dem das Volk souverän herrscht, auch inbezug auf die Volkswohlfahrt das glücklichste Land fei, trifft also hier keinesfalls zu. Die deutschen Arbeiter werden das am besten zu würdigen wisien, wenn sie die Zustände, unter denen sie in Deutschland leben, mit denen vergleichen, unter denen die ausländischen Kollegen, gleichviel ob in der Schweiz, in England oder in Amerika, leben. Jedenfalls bewahrheitet sich auch durch die vorstehende schweizerische Schilderung wieder der alte Erfahrungssatz, daß die Volkswohlfahrt am besten in wohloerwalteten Monarchien gedeiht und daß die sozialpolitische Fürsorge am gerechtesten und am mächtigsten von einem um sein Volk besorgten Monarchen gefördert wird.
Deutsches Reich.
— Bundesrat. Berlin, 19. Juni. Die vereinigten Ausschüsie des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten gestern eine Sitzung.
— Die Reichstagsersatzwahl in Dinkelsbühl. In dem durch den Tod des Reichs- und Länd- tagsabgeordneten Nißler erledigten Reichstagswahlkreise Dinkelsbühl wird von den Konservativen der Rechtsanwalt Freiherr Ebner von Eschenbach in Ansbach aufgestellt.
Alles an dem Gesicht lächelt: es lächelt der kleine, tiefrote Mund, es lächeln die runden zatten Wangen, es lächelt das feine, mit einem Grübchen gezierte Kinn.
Vor allem aber lächeln die Augen, diese tief- schwarzen, feurigen Augen, die dem Beschauer ins Herz brennen und ihm — ein Trik des Malers — folgen, von welcher Seite er auch das Bild verfolgen mag.
„Nun geh!" gebietet der alte Mann.
Und Pia geht, Unruhe und Neugierde im Herzen. Aber — sie geht. —
Doch nicht zu Bett geht sie, wie der Vater es gewünscht — nur in ihr Kämmerchen, das auf der anderen Seite des schmalen Ganges liegt.
Kein Licht zündet sie an. Nur den Vorhang zieht sie auf, der das kleine Fenster verhüllte. Dann setzt sie sich an das offene Fenster und starrt hinaus über das Blumengewirr auf die öde, jetzt ziemlich menschenleere Straße.
Plötzlich hört sie draußen Schritte, die hie und da anhalten, als feien sie nicht sicher, wohin sich wenden. Dann das Knirschen eines verrosteten Eartentors.
Und nun — schrilles Läuten.
Pia springt empor.
Ist es die Unruhe, die sie treibt, ganz gegen ihre Gewohnheit selbst zu öffnen? Ist es weiblich» Neugierde? Ober unbewußtes Jnteresie fiir den geheimnisvollen Besuch, auf den der Vater so sehr viel Wert zu legen scheint?
Als sie die Haustür öffnet, fallt von der Straße her das helle Licht einer Easlaterne direkt auf ihr Gesicht.
Der Fremde draußen ist ersichtlich betroffen. .
„Fräulein Lambo?" fragt er mit einer Stimme, der er vergebens Festigkeit zu geben versucht.
„Die bin ich. Wünschen sie meinen Vater zu sprechen?"
„Ja. Er ermattet mich. Sagen Sie ihm, mein Fräulein, daß der Fürst Torlonia da ist."
„Bitte treten Sie ein!" ------
— Ein Dementi. Berlin, 18. Juni. Die „Norddeutsche Allgem. Ztg." schreib?: Ein hiesige Korrespondenz kündigte kürzlich an, daß die Regierung demnächst mit der Forderung einer ganzen Reihe von neuen Steuern, über die sogar bereits genauere Angaben gemacht werden, in der Eesamthöhe von rund 250 Millionen an den Reichstag herantreten werde. Wir glauben demgegenüber uns auf die Feststellungen beschränken zu können, daß zur Zeit noch nicht einmal die Höhe des Deckungsbedatf für 1908 ermittelt ist und daß schon aus diesem Grunde auch alle Mitteilungen über die an maßgebender Stelle wegen der Auswahl der Deckungsmittel angeblich bestehenden Absichten und getroffenen Entfchließ- ungen ins Gebiet freier Erfindungen zu verweisen sind.
— Eine Reichsschulbehörde? Die schulpolitischen Ideale der führenden Männer des Deutschen Lehreroereins sollen durch das für die Verinstagung im Jahre 1908 bestimmte Verbandsthema „Notwendigkeit und Wirkungskreis einer Reichsbehörde für Volksbildung und Volksschulwesen" erneut in den Mittelpuntt der Erörterungen gestellt werden. In Lehrerkreise« bricht sich aber schon die Einsicht Bahn, daß man damit einen gefährlichen Boden betreten hat. In einem Artikel der „Preußischen Lehrerzeitung" wird u. a. bemerkt: „Die Wirkungsweise einer Reichsschuloerwaltung birgt eine große nationale Gefahr in sich. Einheitlichkeit und Uniformität in geistigen Dingen, worauf di^ Reichsschulfrage doch im letzten Grunde, wenn auch ungewollt, hinausläuft, sind nicht nur unmöglich, sondern auch schädlich."
— Amerikanische Manöoergäste. Die „New- Parker Staatszeitung" meldet aus Washington: Der Chef des Eeneralstabes, General Bell, habe Vrigadegeneral Edgerly, Major Wilcox und Kapitän Mickey zu Vertretern des amerikanischen Heeres bei den diesjährigen deutsches Herbstmanövern ausersehen.
— Sozialdemokratische Preßmache. Durch die Blätter ist dieser Tage die Nachricht von den vier Zivilprozessen gegangen, die der Kaisek als Gutsherr von Kabinen und Rominten gegen die Haffuferbahn und drei Pächter kostenfällig verloren hat. Die Urteile sind ein Beweis dafür, daß die Preußen mit ihrem König in Rechtsstreitigkeiten ebenso zuversichtlich vor Gericht gehen fossen, wie es schon zu Zeiten deck großen Friedrich der Müller von Potsdam seinem königlichen Nachbarn in Erinnerung gebracht hat. Mit solchen, obwohl ziemlich naheliegenden Betrachtungen gibt sich eine sozialdemokratische Presse natürlich nicht ab. Für sie muß zur Meldung die hämische Ueberschrift her: „Der Kaiser vor Gericht", weil sie auch durch solche kleine Mätzchen auf gedankenlose Leser Eindruck machen zu können glaubt.
— Zur Frage der Fleischverteuerung. Aus Jena schreibt man den „L. N. N.": Die Gemeindebehörden von Jena haben am letzten
Pia schließt die Tür und deutet auf einen Kleiderhaken, damit der Fremde sich seines eleganten Ueberziehers, sowie des Hutes uni Stockes entledige.
Es ist ziemlich finster in dem Gang. Da« Nachtlämpchen läßt eben nur die Umriffe bei Gestalten erkennen.
„Ich bin ein alter Freunb Ihres Vaters, Fräulein Pia Lambo," sagt bet Fürst, indem er sich dem jungen Mädchen etwas nähert. „Darf ich Ihnen die Hand zum Gruß drücken?"
In diesem Augenblick öffnet sich die Tür zum Wohnzimmer.
Pias Vater steht auf bet Schwelle, mit g->. runzeltet Stirn und ersichtlich böse auf dir Tochter.
„Treten Sie näher, Fürst? Ich erwarte Sie schon seit einer Weile! ... Und Du, Pia — geh sofort zu Bett!"
Die Tür schließt sich hinter den beiden Männern.
Pia bleibt unschlüffig stehen. Ihr ist so beklommen zu Mute . . . Der elegante, schöne Herr — ein alter Freund ihres Vaters? .. . Warum sprach der Vater nie von ihm?
Und weshalb soll sie durchaus nicht diesem ersten Wiedersehen bet beiben Freunde beiwohnen? . . . Weshalb wirb sie um acht Uhr zu Bett geschickt, wie ein kleines Kind?
Während all diese Gedanken durch ihren Kopf schwirren, vernimmt sie erregte Stimmen hinter der Tür.
„Nein, Professor, ich setze mich nicht hierher, direkt vor das Bild."
„Warum nicht, Fürst? Es ist ein Ehrenplatz. Im Lichte dieser schönen Augen — war meinen sie dazu? ... Es ist manchmal gut, alte Erinnerungen aufzufrischen?"
„Sie sind grausam, Lambo. Sie wissen, wer- halb ich hier bin. Um ein Geschäft zu erledig»«, aber nicht, um sentimentalen Gefühlen nadau« hangen. Ich —" F
'(Fortsetzung folgt.)'