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Besitze berechtigt tst, auf diese Zeit dem andern ob. Der Herr Reichskanzler teilt mit mir die Meinung, daß die Befreiungsvorschrift auf den oben erwähnten ersten Fall Anwendung zu fin­den hat, daß in dem dort erwähnten zweiten Falle aber der Mieter des Kraftfahrzeugs zur 1. ung einer versteuerten Erlaubniskarte ver­pflichtet ist. In dem ersteren Falle bildet die Personenbeförderung den Inhalt des Vertrags. Der sogenannte Mieter wird auch für die Dauer der Benutzung des Fahrzeugs nicht zum Besitze des Fahrzeugs dem Eigentümer gegenüber be­rechtigt, der den Besitz vielmehr durch seinen Chauffeur fortsetzt. Im zweiten Falle dagegen ist die Gewährung des Gebrauchs des Fahrzeugs Gegenstand des Vertrags und der Mieter ist für die Dauer der Mietzeit dem tüuhrwerksbesitzer gegenüber zum Besitze berechtigt. Den letzteren Fall hat der Gesetzgeber nach der Begründung zu dem Entwurf eines Gesetzes wegen Aenderung de«- '^»mpelgesetzes mit der Steuerpflickt treffen wollen, um einer Umgehung der Abgabe vorzubeugen, die dadurch bewirkt werden könnte, das, jemand sich von einem Fuhrwerksbesitzer, für den eine Entrichtung der Abgabe nicht in Frage kommt, ein Kraftfahrzeug zur aus'«" eioenen Benutzung anstelle eines eigenen Krafi- «agens für die Dauer ermietete. Daß bei der Ermietunq des Fahrzeuges auf nur kurze Dauer in der gesetzlich bestehenden Pflicht zur Lösung Diner Steuerkarte eine Härte liegen kann, ist Picht zu verkennen: bei der großen Seltenheit Polcher Fälle hat der Gesetzgeber sich nicht ver- janlaßt geinnden, hierfür mildernde Restimmun- pen zu treffen. Eine gewisse Ablckwäcknng liegt ßndellen darin, daß die wiederholte Benutzung desselben Fahrzeugs innerhalb der Gültigkeits­dauer der Erlaubniskarte durch dieselbe Person peuerfi"' fein würde.

Das Ergebnis der neuen Reichsstenern jstegt fetzt bis Ende November vor. Es ist im allgemeinen recht gering. Am meisten noch hat die Ziqarettensteuer in den fünf Monaten ihres Bestehens gebracht, nämlich 7'4 Mill. M. An zweiter Stelle stebt die Stemvelsteuer auf Fracht- Urkunden mit nicht ganz 7 Millionen. Die Fahr­karten haben in vier Monaten nur etwas über 4V2 Millionen gebracht, die Steuerkarten für Kraftfahrzeuge gar nur 1,1, die Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder V2 Million. Dagegen ist der Ertrag der Zölle in demselben Zeitraum um 16U Millionen zurückgegangen, während dis Zuckersteuer und die Vranntweinverbrauchsab- aabe je mehr als 11 Millionen mehr gebracht Haben. Die Mehreinnahmen der Post betragen über 24 Millionen, die der Reichs-Eisenbahn- »ermaltung über 7 Millionen. Mehr als alle neuen Reichssteuern zusammen hat die Stempel­steuer auf Staats- und Privatlotterien gebracht, über 23 Millionen Mark.

Wissenschaft, Kunst und Leben.

-st- Der Afrikasorscher Dr. Georg Echwein- knrth, dessen bahnbrechende Entdeckungsreisen tm oberen Nilgebiet von bedeutendem Interesse jät die geographische und Natur-Wissenschaft geworden find, feierte am letzten Sonnabend in ungetrübter geistiger und körperlicher Frische das Fest seines siebzigsten Geburtstages. Am 29. Dezember 1836 zu Riga geboren, studierte Schweinfurth in Heidelberg, München und Ber­kin. Vom Jahre 1888 ab begannen die großen Forschungsreisen zum Studium der Flora des Nilgebietes. Als erster Europäer durchreiste Schweinfurth die nubischen Küstengebiete am Roten Meere. Das bedeutsamste Werk aus die- fer Zeit ist sein Buch:Beitrag zur Flora Aethiopiens". Unablässig ist Dr. Schweinfurth seitdem mit der Landes- und Lolkskunde Nord­afrikas beschäftigt geblieben. Sein Reisegebiet umfaßte außer den Nilländern auch noch Abessi­nien und Teile von Asien. Roch heute bringt der Forscher die Wintermonate regelmäßig aus Reisen zu. Möge es ihm vergönnt sein, der wissenschaftlichen Forschung noch lange erhalten eu bleiben zum Ruhme der Wissenschaft, zur Ehre des deutschen Vaterlandes.

-st- Wunder der Chirurgie. Weit über alles Hoffen von einst hinaus ist die moderne Chi- rurgie auf ihrem Siegeszuge fortgeschritten. Sie hat gelernt, die schwierigsten Operationen mit beinahe mathematischer Bestimmtheit und Si­cherheit zu erfolgreichem Ende zu führen. Wie eine spannende Erzählung liest sich der Bericht, den Professor Carl Posner, der bekannte Ber­liner Universitätslehrer, in der ersten Nummer des neuen Jahrganges derGartenlaube" über die Möglichkeit und die Ausblicke auf den Ge­bieten desAnheilens" undEinheilens" gibt. Denn nicht nur von der Operation einzelner Glieder und Organe und von dem Ersätze ganzer fehlender Körperteile durch künstlich hergestellte Hilfsglieder ist da die Rede, sondern auch von den Aussichten, die unser heutiges Wissen für die Zukunft bietet. Danach hat die alte, wildphan-

Umschau.

Zur Bekämpfung der Schwindel, Lotterien.

Die zuständigen preußischen Minister haben in einem Erlasse von Neuem zur Bekämpfung der Tätigkeit der Serien- und Prämienlosge­schäfte aufgefordert. Sie betonen, daß die bis­herigen Bemühungen eine Einschränkung der Tätigkeit der Serien, und Prämienlosgeschäfte nicht zur Folge gehabt haben, vielmehr wird der strafbare Handel mit Anteilen an Losen, insbe­sondere Prämien- und Serienlosen in der Form von angeblichen Spielgesellschasten von zahl­reichen ausländischen Firmen nach wie vor wei­terbetrieben. In neuerer Zeit haben auch deutsche Unternehmer sich dem erwähnten Ee- fchäftszweige zugewandt und bei der Veranstal­tung von Spielgesellschasten ebenso wie einzelne ausländische Firmen auch die Preußische Klassen- kotterie mit in den Bereich ihrer Tätigkeit ge­logen. Es ist bereits angeordnet worden, dahin an wirken, daß die Aufnahme von Anzeigen und Prospekten der Unternehmer der Spielgesell- schäften und ihrer Mittelspersonen in die Kreis­blätter abgelehnt wird. Es erscheint aber auch geboten, die sonstigen Zeitungen und Zeitschrif­

ten darüber aufzuklären, daß sowohl der Handel mit Losanteilen in der fingierten Form des Gesellschaftsspiels als auch dessen Unterstützung seitens der Zeitungen durch Aufnahme von An­zeigen und Prospekten strafbar ist und ihnen mit Rücksicht hierauf und im Interesse des Publi­kums die Zurückweisung solcher Bekanntmach­ungen zu empfehlen. Sollten die ftaglichen Re- flamen auch weiterhin von Zeitungen veröffent­licht werden, so find wie die Verbreiter der Pro­spekte selbst, so auch die für den Inhalt der Blät­ter verantwortlichen Personen zur gerichtlichen Anzeige zu bringen. Hand in Hand mit diesen Maßnahmen muß aber eine fortgesetzte Aufklä­rung des Publikums gehen, damit die Unterneh­mer durch den Mangel an Beteiligung schließlich zur Einstellung ihrer nicht mehr lohnenden- figkeit gezwungen werden. Z« diesem Zwecke hal­ten es die Minister erforderlich, daß von Zeit zu Zeit durch geeignete Preßnotizen auf das ge- meinfchädliche Treiben der Lotteriegefellschasten, sowohl der inländischen wie der ausländ'lchen, linier besonderer Hervorhebung der Strafbarkeit derarfiger Unternehmungen hingewiesen und vor der Anknüpfung von Geschäftsverbindungen eindringlich gewarnt wird.

Marburg imb Umgrgend.

tNachdruck aller Originalartikel ist gemäß j 18 bei Urheberrecht» nur mH der deutlichen Quellenangabe »Obecheff. Ztg." gestattet)

Marb«va, 5. Januar.

* Erledigte Stellen. Die Schul- und Küster- stelle zu Lobenhausen ist vom 1. Februar d. I. ab neu zu besetzen. Die Schulstelle in Malkomes ist vom 1. Januar ab frei. Die Schul- und- sterstelle in Braunhausen ist vom 1. Januar ab frei und soll wieder besetzt werden. Die Schul- ftelle zu Weidenbach ist am 1. April d. I. neu zu besetzen.

* Aus dem Amtsblatt. E r n a n n t: die Re- ferendare Stern, Marx und Dr. von Boxberger zu Eerichtsassessoren, die Rechtskandidaten Artur Hecht, Opielinski und Rabe von Pappenheim zu Referendaren, der Gerichtsdiener Rudolph in Fronhausen zum Gerichtsvollzieher bei dem Amtsgericht in Fronhausen, der Hilfsförster Lüders zu Christerode in der Oberförsterei Reu- flrchen zum Förster unter Uebertragung der För­sterstelle Seigertshausen, der Bürgermeister Dörr in Willingshausen zum Standesbeamten, der Strafanstaltsaufseher Calenberg von Ziegenhain nach Cassel, der Gerichtsdiener Balzer bei dem Landgericht in Marburg an das Amtsgericht in Fronhausen.

* Für Einjährige. Diejenigen jungen Leute, welche sich der Prüfung für den einjährig-frei­willigen Militärdienst im Frühjahre des Jah­res 1907 unterziehen wollen, haben ihr Gesuch vor dem 1. Februar 1907 bei der Prüfungs-Kom. Mission für Einjahrig-Freiwillige in Cassel ein­zureichen und dabei anzugeben, ob, wie oft und wo sie sich einer derartigen Priifung vor einer Prüfungskommission bereits unterzogen haben, sowie in welchen zwei ftemden Sprachen sie ge­prüft zu werden wünschen.

* Bestrafung von Fortbildungssckiilern. Heber die Haststrafen von Fortbildungsschülern hat der preußische Gewerbeminister eine Ver­fügung erlassen. Der Minister teilt die Bedenken gegen die Herbeiführung polizeilicher und ge­richtlicher Bestrafung unb empfiehlt bei leichte­ren Vergehen Karzerstrafen bis zur Dauer von sechs Stunden.Die Vollstreckuna der Karzer­strafen erfolgt zweckmäßig an den Sonntag Nach­mittagen, und zwar tunlichst in besonberen Kar­zerräumen ohne weitere Beschäftigung der Be­strasten und unter ITebermatfiung durch den Schuldiener. Stehen besondere Arrestlokale nicht zur Verstioung und muß daher die Strafe in einem Klassenranm verbüßt werden, so ist es an­gebracht, die Schüler von den Klassenlehrern ge­stellte Aufgaben bearbeiten zu lassen, auch wird dann für eine ständige Beaufsichtigung durch einen Lehrer zu sorgen sein."

* Für Handwerker. Das Recht der Lehr- lingshaltnng betrifft eine beachtenswerte

tastifche Vorstellung, an Stelle eines abgeschlage­nen Armes einen anderen Arm dem Körper an­zuheilen oder als letzte Konsequenz aller chi­rurgischen Technik dem frisch enthaupteten Rumpf einen neuen Kopf aufzusetzen, am letzten Ende einen berechtigten Hintergrund. Die neue Rümmer derGartenlaube" bietet Lberbauot eine Fülle glänzender Beiträge. Namentlich die zwei spannend einsetzenden Erzählungen, W. Heimburgs neuer RomanWie auch wir ver­geben . . ." und Else Frankes NovelleWenn der Abend sinkt" dürften lebhaftes Interesse fin­den. Neben dem vielfältigen Lesestoff kommen aber auch alle Freunde künstlerischen Bilder- schmnckes auf ibre Rechnung. Besonders reich­haltig ist auch die ..Weit der Frau" ausaestattet.

ä Entdeckung des Stammbaumes von Peter Paul Rubens. Peter Paul Rubens Stamm­baum wurde, wie der .,N. Fr. Pr." aus Antwer­pen gemeldet wird, kürzlich dort entdeckt. Aus dem interessanten Dokument aeht hervor, daß der berühmte Künstler nicht, wie man bisber an­nahm, in Gienen, sondern in Köln das Licht der Welt erblickt Mt. Der Stammbaum gebt zurück bis zu dem Großvater des Malers, Bartholo­mäus Rubens, einem Edelmanne aus der Steier­mark, der fich um das Jabr 1530 in Belgien nie­dergelassen hatte, und Barbara Arents, eine ge­borene Antwerpenerin, ehelichte. Das einzige dieser Ebe entstammende Kind war Jean Ru­bens, aeboren zu Antwerpen am 18. März 1530. Jean Rubens war ein angesehener Mann, der länoere Zeit hindurch als adeliger Schövve von Antwerpen fungierte und im Jabre 1587 in Köln verstarb. Seiner Ebe mit Maria Pypelinex, einer Antwervener Dame, entstammen sieben Kinder: Blandine, geboren 1560 in Antwerpen, Claire, geboren 1565 zu Antwerpen, Jean Bap- tiste, Henry Bartholoms und Vbilstwe, geboren in Köln, sowie endlich der jüngste, Peter Paul, ebenfalls geboren zu Köln. Bis zu seinem zehn­ten Lebensjahre verblieb Peter Paul Rubens in Köln, worauf er nach Antwerpen zurückkehrte. Er starb in Antwerpen im Jahre 1640.

MinisterialentscheidunS, die von derKöln. Ztg." mitgeteilt wird. Der preußische Handels­minister hat die Auffassung, daß nur selbständige Handwerker zum Halten von Lehrlingen befugt seien, für irrig erklärt. Aus den einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung geht deut­lich hervor, daß auch unselbständige Handwerker, insbesondere auch Gutshandwerker, Lehrlinge halten dürfen.

* Eine neue Regierungs-Verfügung erhält folgende Fassung:Jedes Schriftstück, das der Gewerbetreibende in Verfolg eines Geschäfts­auftrages an den König, an Behörden oder an Privatpersonen richtet, muß auf der ersten Seite oben links am Rande mit seinem Namen, seiner Wohnung, (Geschäftslokal) und der laufenden Nummer des Auftrages im Geschästsbuche ver­sehen sein. Dies gilt auch für Eingaben an den König oder an Behörden, die er durch den Auf­traggeber oder durch Dritte aufsetzen, schreiben obet unterschreiben läßt. Solche Sckriftstücke gelten im Sinne dieser Vorschriften als eigene Schriftstücke des beauftragten Gewerbetreiben­den."

)( Strafkammer. Im weiteren Verfolg der gestrigen Sitzung handelte es fich um eine Schlä­gerei, welche fich am 5. August v. I. in Sterz­bausen abspielte. An dem fraglichen Tage wa­ren die Burschen zunächst im Freien am Lahn­ufer und tranken ein Fäßchen Bier nebst einer Flasche Schnaps. Nachher gabs in einer Wirt­schaft Fortsetzung und zum Schluß wurde fich ge­prügelt. Bei der Gelegenheit erhielt ein Bursche namens Günther einen solchen Steinwurf ins Auge, daß er darauf die Sehkraft einbüßte. Als Täter kamen zwei Beteiligte in Betracht, die sich ?gestern deshalb zu verantworten hatten. Sie eugneten, mit Steinen geworfen zu haben und beharrten darauf, daß sie sich gegen den Verletz­ten, der fich allerdings etwas unpassend benom­men, in der Abwehr befunden hätten. Der letz­tere wußte weiter nichts zu sagen, als daß er am andern Morgen mit verbundenem Kopfe zu Hause unter dem Tisch gelegen hätte, sonst fei ihm von der ganzen Sache nichts mehr erinner­lich. Die beiden Angeflagten, mit Namen Lau- kel und Naumann, wurden zu je 6 Wochen Ge­fängnis verurteilt. Der folgende Angeklagte, der 83 Jahre alte Armenhausinsasse Ruhl aus Amöneburg, war nicht erschienen. Er war vom Schöffengericht wegen tätlicher Beleidigung einer Frau und wegen Mißhandlung derselben zu 30 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Die beider­seitig eingelegte Berufung endete damit, daß der Angeklagte zu 4 Wochen Gefängnis verurteilt wurde. Der jugendliche Schuhmacher Kurth Marquard aus Lenderode, der gegenwärtig eine Strafe in Wehlheiden absitzt wollte sich am 25. September auf billige Art und Weise ein Mittag­essen verschaffen. Er schrieb, angeblich weil sein Meister bei der Kirmes war, einen auf diesen lautenden Zettel und ließ sich in einer Wirtschaft ein Essen geben. Wegen Urkundenfälschung unb Betrug wurde er zu einer Zusatzstrafe von zwei Wochen Gefängnis verurteilt.

* Viehseuchen. Im Regierungsbezirk Cassel sind zur Zeit folgende Ortschaften verseucht: Tollwut: Kreis Hofgeismar: Hofgeismar (Verdacht). Landkreis Hanau: Bergen. Kreis Schlüchtern: Schlüchtern, Altengronau, Vollmerz. Kreis Witzenhausen: Hubenrode, Rommerode, Witzenhausen. Schweineseuche (Schweine­pest): Stadtkreis Cassel: Cassel. Landkreis Cassel: Heckershausen, Vollmarshausen, Bergs­hausen, Dörnhagen Hertingshausen, Weimar, Oberkaufungen, Niederzwehren, Wahnhausen. Kreis Eschwege: Frieda, Wanfried. Kreis Fritz­lar: Fritzlar, Kirchberg, Obermöllrich, Hadda­mar, Dissen, Großenenglis, Besse. Kreis Fulda: Mittelkalbach, Kohlhaus, Gielel (Zwickmühle), Hofbieber, Maberzell. Kreis Gelnhausen: Orb, Schloßgut Wächtersbach, Scklierbach, Landkreis Hanau: Langenselbold, Gronau, Butterstadt, Bergen, Wachenbuchen, Niederdorfelden. Kreis Hskoeismar: Friedrichsfeld, Vaake, Langenthal, Calden, lldenbausen. Oedelsheim, Schöneberg, Hclzhausen. Kreis Homberg: Homberg, Lützel- wig. Holzhausen, Gombeth, Nieder- und Ober- bülsa. Kreis Hünfeld: Obermannsbach. Kreis Melsungen: Elfershausen. Kreis Schmalkalden: Barchfeld. Steinbach-Hallenberg. Kreis Witzen­hausen: Unterrieden, Witzenhausen. Kreis Wols- haqen: Rittergut Hohenborn. Kreis Ziegen- bain: Linsingen. Keflügelcholera: Stadt­kreis Cassel: Cassel. Influenza der Pferde (Brustseuche): Stadtkreis Cassel: Cassel. Landkreis Cassel: Walfsanger. Kreis Hofgeismar: Hofgeismar. Westuffeln.

.vztsskll-Nassair nnd Nachhg?l;ebiete.

Eschweae, 2. Jan. Die Stadt Eschwege hat im verflossenen Jahre im ganzen für 175 673.33 Jt Land erworben. Der größte Teil davon sind Vaugrundstücke. Es ist dies ein Beweis, daß die Stadtväter in echt uneigennütziger Weise das W-ckl der Einwohner ihrer Stadt im Auge haben.

Beiseförth, 3. Jan. Heute Nackmnttaq gegen 3 Uhr ereignete sich hier ein Unglücksfall. Das fünfjährige Söhnchen eines hiesigen Eisenbahn­beamten glitt am Ufer der Fulda aus und ver­sank in den Fluten. Treibende Eisschollen mach­ten eine Rettung unmöglick. Die Leiche konnte bei dem starken Eisgang nickt gelandet werden. Der Schmerz der Eltern ist groß.

Fulda. 2. Jan. Aus allen Gauen Hessens waren zur gestrigen 39. Jahresversammlung die israelitischen Lehrer und auch die Vertreter des Vrovinzial-Vorst-'heramts erfchienen. ~ - Vor­sitzende, Lehrer Amram-Borken, erstattete den Jahresberickt, worauf Lebrer Neubaus-Fritzlar über das Thema:Geselffckaftskunde in der jü­dischen VoEssckule" sprach. Der alte Vorstand wurde durch Zuruf wiedergewählt und als Ort der<f>fcTähriaen Versammlung Cassel bestimmt. Das Referat zu derselben überDie sabbat- lichen Vorträge" Lbernobmen Lebrer Katz-Nen- tershausen und Lebrer Stabl-Bebra.

HochsckmlnacürMen.

X 2« Tübingen ist gestern der o. Uni« versitätsprofessor für neutestamentliche Exegese,

Johannes Gottschick im Alter von 59 Jahren ge-' storben. j

Vermischtes. \

Kleine Rachrichten. Die Budapester Zei«' tungssetzer haben durchgesetzt, daß Montags früh keine Zeitungen erscheinen. Sie haben weiter beschlossen, sofort in den Streik zu treten, falls irgend ein Zcitungsverleger am Montag Vor­mittag ein Blatt herausbringen will. Dis Strafkammer in Celle verurteilte Freitag einen 18jährigen Schulknaben wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einem Jahr Gefängnis. (!) Im Kanton St. Gallen ist die allgemeine unent« geltliche Beerdigung in Kraft getreten.

Die eigene Hochzeit Vergessen. Aus London wird berichtet: Ein Fall von Vergeßlichkeit, wie er denn doch nicht oft vorkommen dürfte, ereig­nete sich in der Gemeinde der St. Paulskirche, Brenfford. Es war vereinbart worden, daß ein Brautnaar am Weibnachtstage zum Altar schrei­ten sollte, um feierlich den Bund fürs Leben zu schließen. Um neun Uhr morgens traf auch die Braut mit ihren Angehörigen in der Kirche ein. Aber der Bräutigam war nirgends zu erblicken. So nahm die Gesellschaft Platz und wohnte einst­weilen mehreren anderen Eheschließungen bei. Als dann der Bräutigam immer noch nicht kam, sandte man einen Boten aus, den Vermißten zu suchen. Man fand den angÄenden Gatten btu' mit befckästiat. mit Würde und mit der Sorg­losigkeit des Gerechten sein Frühstück zu verzeh-i ren. Sei-er Gewohnheit genräß war er um sechs Uhr aufgestanden, hatte gearbeitet und darüber^ seine crv'e ft errett pöllia vergessen. Indes dis Braut in der Kirche harrte und schluchzte, fuhr der angehende Ehemann nun hastig in die Fest- fleider, sprang in eine Droschke, bat den Kutscher, doppelt so rafch zu fahren, und kam endlich atem­los in die Kirche gestürzt, wo er schließlich doch! noch glücklich seine Braut zum Altar führen konnte. i

Ein jugendlicher Lebensretter. Auf dem Eise des Mühlenteichs in Basedow in M. veranüqte. fick die Dorfi"send. Dabei aeriet der 5iährige I Sohn eines Arbeiters in ein Loch , und ver-1 fckwand. Sofort rafften sämtliche Kinder ifitel Schlitten und Schlittschuhe zusammen und Tiefen: in größter Eile davon! Nur der lOiährioe Sohn des gräflichen Fafanenmeisters Weber ging ent­schlossen ans Rettungsn>erk. schnallte schnell die Schlittschuhe ab. legte sich platt auf das Eis und kroch an das offene Loch heran. Auch dort ver­zagte er nicht, als es Mut und Anstrengung er­forderte. den schon Verfchwundenen zu erfassen. Die Rettung gelang ihm; der mutige Junge beko'" fr an H nteraegan genen zu fassen,

zog ihn heraus und kroch mit dem Erstarrten und fast Leblosen auf das feste Eis zurück.

Ein seltsamer Fleischmarkt wird in Fairbanks abgehalten, einer am Cbelenafluß gelegenen Stadt des reichen Tanadadistrikts in Alaska. Der Ort befindet sich hart an der Grenze der arktischen Zone und die durchschnittliche Win­tertemperatur steigt wie auf der ganzen Buken« halbinsel nicht über 10 Grad Kälte. In Fair- banks ist nun, wie ein Korrespondent derTri­büne" berichtet, nur in den Wintermonaten Markt, und die Ausgaben für Eiskisten und Kühlwagen fallen somit fort. Jedes geschlachtete Tier kommt in hartgefrorenem Zustande zum Verkauf. In dieser Verfassung kann es sich Mo­nate lang halten. Auf ihren eigenen steifgesto- renen Deinen stehen die geschlachteten Tiere in Reih und Glied, und der Kunde kann sofort sehen, ob der Händler die gewünschte Fleilchforts bat. Man kann den Martt betreten und einen Braten von einem Bär verlangen, den man vor einigen Monaten schon hat dort stehen sehen. In einer anderen Ecke sieht man einen Elch stehen; hier und dort erblickt man auch eine Kuh, ob­gleich diese Art Fleisch in Fairbanks sehr selten ist. Jedes Tier in dieser einzigartigen Fleisch­halle sieht aus, als ob es am Leben wäre, und wer zum erstenmal den Markt betritt, mag sich wundern, wie alle diese Tiere so freundschaftlich beieinanderstehen. Die Preise sind übrigens ver­hältnismäßig hock, wenn man bedenkt, daß es an Wild in jener Gegend nicht mangelt. Anderer­seits haben in dem unwirtlichen Lande alle^ Dinge einen ungleich höheren Wert, weil fast alle Lebensmittel auf Hundeschlitten und mit, Ponvvferden von meile--^eit entfernten Orten herangeführt werden müssen. j

Der Kries im Frauendotel. Man berichtet aus Ncwvork: Ror vier Jahren wurde in Newyork das Hotel für Frauen errichtet; nun zeigt sich der Versuch als völliger Fem.wlag. Tbe Martha ^^Jnnoton". so hatte man das Riefenhotel getauft: für mehr als 600 Gäste bot es Raum, freilich nur unter der Bedingung, daß sie alle dem schöneren Gebleckt angehörten. Es fanden fich auch genügend Belucker, die vtefe Voraussetzung erfüllten; das Hotel war stets be­setzt. "ft alftr die Geldgeber, zu

denen John Rockefeller, Mrs. Russell Sage undj Miß Helen Gould gehörten, bekamen keinen' Cent Dividende zu Gefickt. Es lag kein SegenJ über dem Unternehmen; der Geist der Eintracht; hielt sich ängstlich fern von den Gästen, in großen! Trnovs verließen die Mieter unter lautem Pro-, test das Hotel; sie waren empört über die Be-' Handlungsweise, dieMartha Washingtons ihnen anaedeiben lietz. Am vorigen Donners-1 tag kamen diese Mißstände endlich zur Sprache; j die Entrüsteten haben den Attionären eine Liste ihrer Leiden überreicht: zum 3Betpnaa)Numeri würde kein Weingelee serviert unb auch für dessj Neuiah''<ttao mv-fre es verweiaert; Edith Whar-' tuns bekanntes BuchThe House of Mirth", das, jede Amerikanerin gelesen haben muß, würde; nicht in die Bibliothek ausgenommen; es würden > nur kleine Pastetenstückchen serviert und diej Semmel mit 10 Cents extra angerechnet; die' Kellnerin wäre zu dick und die Hauspolizei zu neugierig. Der Geschäftsleiter verteidigte sich; indessen energisch, und in der Debatte kam es: zu amüsanten Szenen.Weinaelee", so er-» Härte der Menager,würde nicht serviert, weilj Martha Washington" ein Temperenzlerheim! ist; House os Mirth" wurde ausgeschlossen,; weil das Luch unmoralisch ist, was schon aus.;