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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchkain»
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Reichsverfassungsrechts, in der „Deutschen Ju-
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Artikel 31. tages kann kein Sitzungsperiode
Beide leugnen die Richtigkeit jener weitgehenden Inanspruchnahme der Immunität.
Ihnen tritt eine kleine, eben erschienene Broschüre von Dr. Wilh. N. Doerkes-Bop- P " r d bei, der in ruhiger, sachlicher Weife über jene Frage berichtet und sie unbefangen so löst,
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Und Marga selbst verzagte daran, des seltsamen jungen Mädchens Vertrauen zu gewinnen, da dieses sich durchaus ablehnend gegen sie verhielt. Erst die Mitteilungen der Sräfin lösten ihr einigermaßen das Rätsel dieser verschlossenen
Ohne Genehmigung des Reichs- Mitglied desselben während der
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wie sie nach unserer Meinung nur gelöst werden kann.
Dr. Doerkes (Die Immunität der Reichstagsabgeordneten. Verlag von Puttkammer u. Mühlbrecht in Berlin. 22 Seiten. 80 Pfg.) kennzeichnet jene Ansicht dahin, daß sie eine vollständige Befreiung von aller Zwangsgewalt des Staates hinsichtlich der parlamentarischpolitischen Betätigung der einzelnen Abgeordneten und auch der Stätte ihres Wirkens fordern, also ein persönlich-sachliches und ein dringliches Privileg, wie es dem mittelalterlichen Recht in zahlreichen Formen eigentümlich war, für die Abgeordneten einführe. Ist dies nach unserer deutschen Reichsverfaffung angängig?
Gleiche Genehmigung ist bei einer Verhaftung wegen Schulden erforderlich.
Auf Verlangen des Reichstages wird jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied desselben und jede Untersuchungs- oder Zioilhaft für die Dauer der Sitzungsperiode aufgehoben.
Die hier enthaltenen Bestimmungen sind ein Ausnahmerecht gegenüber der Strafgewalt des Staates. Sie sind also nicht weiter als unbedingt nötig auszulegen, können mithin kein allgemeines Privileg enthalten.
Schon weil also jene Artikel eine enge Auslegung wegen ihres Charakters als eines Privilegs erfahren müssen, ergibt sich die Unhaltbarkeit der Auffassung, daß ein Reichstagsabgeordneter befugt fei, in einem Strafverfahren gegen Dritte fein Zeugnis zu verweigern, ohne befürchten zu müssen, daß über ihn die an sich gesetzlich deswegen zulässige Zwangshaft verhängt werde. Ganz mit Recht führt Dr. Doer- kes aus, der Wortlaut des Artikels 30 kann nicht für das Vorhandensein eines Zeugnisverweigerungsrechts herangezogen werden, denn der Ausdruck „zur Verantwortung gezogen werden" kann bei einschränkender Auslegung nur so ausgelegt werden, daß keinem Reichstagsmitglied ein positiver Rechtsnachteil wegen feiner
Abstimmung und Asußerungen auserlegt wer», den darf. Das Erfordern einer Zeugnisabgabe ist aber kein in diesem Sinne gegen den Abgeordneten gerichtetes Einschreiten des Staates» kein „Zurverantwortungziehen", kein Sichver- antwortenmüssen, sondern nur ein Wiedergeben seines Wissens über einen Dritten. Diese Zeug«, nispflicht ist eine allgemein staatsbürgerlich?' Pflicht, kein positiver Rechtsnachteil.
Auf Artikel 30 kann also die gegnerische Auffassung sich keineswegs stützen, ebenso wenig auf- Artikel 31. Sie beruft sich nämlich darauf, daß der letztere Artikel es verbietet, „wegen einer' mit Strafe bedrohten Handlung" gegen einen Abgeordneten einzuschreiten, daß das Verweigern des Zeugnisses aber Haft- und Geldstrafe nach sich ziehe, also um dieser Strafmöglichkeitenwillen der Abgeordnete ein Zeugnisverweigerungsrecht habe. Daß diese Meinung gleichfalls unrichtig ist, legt Dr. Dorkes überzeugend dar.' Er weist vor allem darauf hin, daß der Artikel 31 nur mit Strafe bedrohte Handlungen im Auge habe, die bereits begangen oder in ds? Ausübung begriffen sind, die Verhängung von Strafen behufs Erzwingung der wegen Zeug«, nisabgabe aber nicht eine bereits erfolgte Handlung vorsieht, sondern eine noch zu erfüllende Pflicht.
Sodann ist zur Rechtfertigung der bekämpfe ten Ansicht der Ausdruck von den „in Ausübung feines Berufes getanen Aeußerungen" heran-' gezogen und ausgeführt worben, der Abgeordnete habe nur in feiner Eigenschaft als Parlamentarier öffentlich Mitteilung gemacht und fei infolgedessen nicht verpflichtet, in einem etwaigen Strafprozesse gegen dadurch bloß- gestellte Dritte als Zeuge tätig zu sein. Außer, den bereits angeführten Gründen führt Dr, Doerkes gegen diese Beweisführung an, daß cs! sich bei dem eingeleiteten Verfahren um dritte Personen handele, aus deren Verfolgung dem Abgeordneten selbst kein Nachteil erwachse, weil nur seine Aussage verlangt, nicht aber gegen seine Person strafrechtlich vorgegangen weroe. Die Immunität ist also in diesem Sinne hoch persönlich.
Schließlich weist Dr. Doerkes noch darauf hin, daß nicht eine der von der deutschen Reichsstrafprozeßordnung in Kraft gewesenen Landes- ftrafprozeßordnungen ein Zeugnisverweig'r- ungsrecht der Abgeordneten parlamentarischer Körperschaften gekannt habe.
Endlich führt der Verfasser auch einige Beispiele aus der Parlamentsgeschichte des Deutschen Reiches an, welche erkennen lassen, daß man bei der Auslegung der angeführten Ber- fassungsartikel weit davon entfernt war, an ei« Recht der Zeugnisverweigerung der Abgeordneten zu denken.
Marburg
Mtttwoch. 23. November 1906.
des Windes Freude hat, das andern nur unbequem ist.
„Und bann, Kind, ist es heute das letztemal, daß ich hier draußen in dem schönen Grünewald mich umherfahren lassen kann. Bald muß ich fort, Dr. Martin hat es mir schon angekündigt, und dann kommt der böse Winter, der mich tit die Stube bannt. Da darf man mir wohl diese Ausfahrt noch gönnen, wenn es auch ein wenig kalt und stürmisch ist." ,
Indessen nahmen Wind und Kälte doch so zu^ daß auch Susanne zur Heimkehr mahnte. Mih einem Seufzer stimmte die Kranke zu.
„Brich mir noch ein Aestlein von den rauschenden Kiefern," bat sie, „daß ichs mir mitnehmen kann in die dumpfe Stadt, als Andenken, denn wer weiß —"
Sie vollendete den Satz nicht, obwohl der Gedanke nur zu natürlich war, daß sie das kommende Frühjahr vielleicht nicht mehr erleben werde. Aber sie wußte, sie betrübte Susanne durch solche Reden und dieses gute, liebe Kind, das sie so selbstlos, so aufopfernd pflegte, betrüben, nein, das durfte sie nicht. So spielte sie denn immer die Heitere, Zuversichtliche, so fest sie auch innerlich von der Hoffnungslosigkeit ihrer Krankheit überzeugt war.
Bald fanden sich auch die beiden Herren ein. Der junge Bauführer suchte jetzt ost den einsamen alten Mann auf, um ihn zu zerstreuen und zu erheitern. Dadurch waren die beiden fc verschieden angelegten Männer sich näher getreten und Alfred, dem der Rat früher recht trocken und beschränkt vorgekommen, sand nun doch, daß dieser schlichte, nur für die Familie arbeitend^ brave, ehrenwerte Mann die größte Hochachtung verdiene, wenn sein Gesichtskreis auch ein enger war. Er hatte das Pfund, das ihm der Schöpfer gegeben, nach Kräften zu verwerten und auszunutzen gestrebt und ist das nicht alles, wag man von einem Menschen verlangen kann?
(Fortsetzung folgt.)
Die Entscheidung ist den Artikeln 30, 31 der Neichsversassung zu entnehmen. Sie bestimmen:
Artikel 30. Kein Mitglied des Reichstages darf zu irgend einer Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seines Berufes getanen Aeußerungen gerichtlich oder disziplinarisch verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung
Das Aöormemertt
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Mädchenpsyche.
Auch im Grünewald war Marga lange nicht gewesen. Endlich, an einem sonnigen Herbstnachmittage, machte sie sich auf den Weg, es verlangte sie trotz aller Genüsse und Freuden im gräflichen Hause, doch wieder einmal bei den Ihren zu fein.
Die Lufr war sonnig und klar, aber derWind wehte kühl und trieb die welken Blätter der wenigen Laubbäume ihr entgegen. Sie glaubte daher, die Mutter drinnen im schützenden Zimmer zu finden, hörte aber zu ihrer Verwunderung von der Portierfrau, daß. die Frau Rätin ein wenig spazieren gefahren werde. Das Fräulein möchte nur die Allee hinuntergehen, dort werde sie die Frau Rätin finden.
Und wirklich erblickte sie bald den bekannten Zug, voran die Mutter im Krankenstuhl, von dem Dienstmädchen geschoben, Susanne und Elisabeth neben ihr herschreitend.
Der Pater und Alfred fehlten "noch.
„Wie hübsch, daß du kommst, Marga," begrüßte die Rätin die an sie herantretende Tochter in gewohnter Freundlichkeit und strich zärtlich ihre Hände. „Immer fleißig, nicht wahr, mein gutes Kind? Schreitet das Porträt der Gräfin recht vorwärts?"
„O ja, Mama. Jedenfalls wird es zu rechter Zeit fertig werden, um esjn die Ausstellung zu
. _ . wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.
i „So? Ra, bann follen's von mir hören, Sie würden'? ja doch einmal erfahren. Mein Mann ! starb keines natürlichen Todes, er legte selbst iHand an sich.
j „O, mein Gott!" stieß Marga hervor. „Und jwarum das?"
! «Ja, warum? Wer weiß genau, warum ein Mensch Hand an sich legt? Niemand könnte darüber Auskunft geben, als er allein und feine Lippen sind verstummt. Aber lassen wir's jetzt," fuhr sie fort, „ich denke nicht gern daran zurück. Diese Vergangenheit ist mit ihm versunken. Ich 'lefce für die Gegenwart, für die Zukunft, und wenn die Cisel erst verheiratet ist —"
r Sie verstummte plötzlich. Dann richtete sie sich rasch auf und ihr Auge irrte mit einem seltsamen Ausdruck über Marga hin, die von der ihr eben gemachten Mitteilung ganz erschüttert war. Ihr war plötzlich klar geworden, warum die junge Komteß so schwermütig blickte. Der Vater durch Selbstmord geendet! Das mußte ja einen tiefen Schatten auf die Jugend der Tochter geworfen haben, und etwas wie Mitleid für das junge Mädchen stieg in ihr auf.
■' Doch hatte sie nicht Zeit, viel darüber nach« zudenken. Sie war eifrig beim Malen des Porträts beschäftigt, zu dem die Gräfin ihr in | einigen Vormittagsstunden saß. Nachmittags wurde ausgefahren und der Abend gewöhnlich im Theater zugebracht.
geben. Und vielleicht male ich auch noch die Komteß, wenigstens ist das mein Wunsch, wenn ich auch noch nicht weiß, ob er mir erfüllt wird, denn Komteß Gisela ist sehr eigenartig."
«Ja, ja, du erzähltest schon neulich davon und auch Alfred," nickte die Kranke, als stünde sie mitten im Leben und errege alles ihr Interesse, was die Ihren ihr mitteilten. „Er sagte neulich, die junge Komteß tue ihm sehr leid, sie scheine im Hause der Mutter, die er mir als recht oberflächlich schilderte, nicht glücklich zu fühlen. Aber du hältst ja wohl sehr viel von der Gräfin?"
„Ja, sehr viel!" entgegnete Marga, innerlich höchst verstimmt, daß Alfred sich in dieser Weise über das gräfliche Haus, das sie ihm geöffnet, ausgesprochen hatte. „Alfred sollte wirklich nicht so rasch urteilen über Menschen, die ihn freundlich bei sich aufnehmen!"
„O, er hat nichts Uebles gesagt," verteidigte ihn die Kranke und hob ihr blasses Gesicht mit den halb erloschenenAugen zu der Tochter empor. Der Wind blies ihr scharf ins Gesicht, die Kronen der Bäume bogen sich und rauschten, einige biirre Aeste fielen auf den Weg.
Erschreckt hielt bas Dienstmädchen im Schieben des Krankenstuhls inne.
„Wie könnt Ihr nur die Mutter bei solchem Wetter ausfahren?" schalt Marga, die ihren Aerger an irgend etwas auslassen mußte.
„Weil sie es so sehr wünschte," entgegnete Susanne, „ihr tut der Wind nichts, sie liebt ihn gerade."
„Ja," ftimmte nun die Kranke zu, „ich liebe den Wind, liebe alles, was sich bewegt. Da ich nut noch sehr wenig sehen kann, ist es mir ein Bedürfnis, Leben um mich zu hören, zu empfinden. Begreifst du das nicht, Marga?"
Nein, sie begriff es nicht. Wie konnte sie, die Lebensdurstige, die von taufend ehrgeizigen Wünschen Erfüllte, die Gmpfi.ibungen einer Kranken begreifen, bie sogar an dem Sraufen
Erscheint wöchentlich sieben mal.
Druck imb Verlag: Joh. Aug. Koch, UmvcrfitätS-Buchdruckerek 41.
Marburg, Markt 21. - Telephon 55.
(Nachdruck verboten.) Die junge Komteß beteiligte sich nur selten _ ' | an diesen Ausflügen. Sie führte ein Leben für
lieber alles die Kunst. I sich, besuchte fleißig die Museen, las viel Über o, «■< o rs- I Kunst und Kunstgeschichte und hatte bereits für
Roman von Clarrssa Lohde, I Winter eine Anzahl Vorlesungen im Vik-
(Fortsehung). I torialyzeum belegt. Die Gräfin ließ sie gewäh-
,,Woran starb Ihr Gemahl so früh?" fragte | ten. Es schien ihr nicht mehr so viel wie anfangs Marga. I daran gelegen zu fein, daß Marga ihrer Tochter
„Hat Ihnen die Cisel denn über den Tod | nägerjreien, ihre Freundschaft gewinnen möchte, ihres Vaters nichts gesagt?"
„Die Komteß hat mich einer solcher intimen Unterhaltung bis jetzt noch gor nicht gewürdigt."
Die Immunität der Reichstags- Abgeordneten.
Hebet die im Verlage von Puttkammer und Mühlbrecht unter diesem Titel erschienene kleine Schrift des Leiters unseres Blattes schreibt die „Kreuzzeitung":
„Unseren Lesern ist bekannt, daß kürzlich die Frage nach der Immunität der Reichstagsabgeordneten in der Tagespresse lebhaft erörtert I morden ist. Der Meinungsaustausch über sie I wird allem Anschein nach noch nicht sobald auf- £ Pofen, 26. Nov. Wie bekannt gegeben wird, hören, da dieses Thema voraussichtlich auch den erfolgt dis Ueberführung der Leiche des Etz- I Reichstag beschäftigen wird, denn es ist eine bischofs Dr. v. Stablewski, die gegenwärtig im darauf bezügliche Interpellation eingebracht erzbischöflichen Palais aufgebahrt wird, am I worden.
Mittwoch nachmittag nach dem Dom. Die Bei- I Die Vorgänge, welche Anlaß zu diesen Ersetzung findet am Donnerstag in der renovier- ötterungen gegeben haben, sind wohl so bekannt, ten Gruft der Herz Jesu-Kapelle des Domes daß sie im einzelnen hier nicht wiederholt zu statt. I werden brauchen. Es fei nur erwähnt, daß bei
Pofen, 26. Nov. Aus dem Vatikan gelangte der eingeleiteten strafrechtlichen Untersuchung folgendes Telegramm an: „Der heilige Vater ist gegen Beamte der Kolonialverwaltung bet Un- vom tiefsten, aufrichtigsteil Schmerz anläßlich terfuchungsrichter Abgeordnete aus verschiedenen bet Nachricht von dem Ableben Sr; Hochehr- I politischen Parteien des Reichstags als Zeugen würden des Herrn Erzbischofs von Stablewski I vernahm, in einem Falle sogar im Reichstagsergriffen worden. Er betet für feine Seele, gebäude die Papiere eines Abgeordneten einer Kardinal Merry del Val." Durchsicht unterzog.
Pofen, 26. Nov. Der Wortlaut des dem Erz- | Beide Maßregeln, bie Zeugenvernehmung bischof v. Stablewski in Sachen des Schulstreiks und die richterliche Durchsuchung sind vielfach zugegangenen Antwortschreibens auf dis an den als unzulässig bezeichnet worden. Die Ver- Kaifer gerichtete Jmmediaivorstellung ist fol- nehmung, die sogar im Falle unberechtigter Vergeuder: „Rach Anhörung des Reichskanzlers I Weigerung des Zeugnisses durch Haft erzwungen und des Staatsministeriums teile ich Euer Erz- werden kann, soll gegen dis durch die Reichsbischöfliche Gnaden hierdurch im Allsrgöchsten Verfassung gewährte Immunität verstoßen; die Auftrage Seiner Majestät ergebenst mit, daß dieser Ansicht huldigenden Reichstagsabgeord- etne Aenderung der bestehenden Vorschriften in- I neten wollen Aussagen, dis ganz allgemein mit betreff der Erteilung des Religionsunterrichts I der Ausübung des parlamentarischen Mandates Nicht erfolgen kann. Studt." I in Zusammenhang stehen, nicht machen. Sodann
Cuxhaven, 26. Nov. Der Dampfer „Profes- I soll die richterliche und polizeiliche Gewalt vor sor Wörmann" ist gestern abend mit 10 Offi- den Toren des Reichstagsgebäudes Halt machen, zieren und 430 Unteroffizieren und Mann- I Äst diese Meinung einmal nach unserem geh schäften aus Südwestafrika hier eingetroffen. tenden Staatsrecht haltbar, oder verdient sie,
Toulon, 26. Nov. Die Panzerschiffe „Suff- I nötigenfalls durch ergänzende Bestimmungen in ren", „St. Louis" und „Eharlemagne" halten dasselbe aufgenommen zu werden?
sich unausgesetzt zur Abfahrt bereit. In den I Bedeutende Rechtslehrer haben sich in poli- erften Morgenstunden haben auch auf dem tischen wie juristischen Zeitschriften bereits zu
Transportschiff „Nive" die Arbeiten wieder bs- dieser Frage geäußert; zum Beispiel Professor
gönnen, wodurch die Ausrüstung des Schiffes I Dr. Kahl in der „National-Zeitung" und vor vervollständigt und es in Stand gefetzt werden allem einer unserer besten Kenner des deutschen soll, bei Eintreffen des ministeriellen Befehls I Staatsrechts und des ;in See zu gehen. Professor Dr. ßabanb
Tokio, 26. Nov. Anläßlich der Betriebsüber- | risten-Zeitung". gäbe der südmandschurischen Eisenbahn hielt der neuernannte Präsident Baron @otto eine Ansprache, in der er betonte, wie wichtig es sei, daß die Eisenbahn in solcher Weise betrieben werde und daß sie dem internationalen Handel freie Aahn biete.