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Imit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.

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Vierteljährlicher Bezugspreis: btt der Expedition 2 Mk., .bet allen PosiSmtem 2,25 Ml. (tjcl. Bestellgeld).

JnserttonSgebühr: die gespaltene Zeile oder deren Raum 15 Pfg.

Reclamen: die Zeile 30 Pfg.

Marburg

Mittwoch, 21. November 1906.

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck und Verlag« Joh. Slug. Koch, UniversttätS-Buchdruckerel

Marburg, Markt 21. Telephon 55.

4L Jahrg.

Erstes Blatt.

Resesie Telegramme.

Berlin, 20. Nov. Der Nitterschaftsrat von Mrnim-Kriewen ist zum Landwirtschaftsminister ernannt worden. Er ist der langjährige Vor- Ptzende der deutschen Landwirtschaftsgesellschaft.

Berlin, 19. Nov. Die Beratung des Nach­tragsetats für Südwestafrika wird sich wohl noch einige Tage verzögern, da dem Reichstage auch noch eine neue Vorlage betreffend die Fortfüh- irung der Eisenbahn von Kubub nach Keetmans- choop zugehen und die Debatte über beide Vor­lagen verbunden werden soll.

Berlin, 19. Nov. Aus der Tatsache, daß heute der Ritterschaftsrat von Arnim-Kriewen vom Kaiser empfangen worden ist, will man auf seine Ernennung zum Landwirtschaftsminister schlie­ßen. Tatsächlich ist dieser Herr, der in landwirt­schaftlichen Kreisen großes Ansehen genießt, schon seit längerer Zeit als ein möglicher Kandidat für den Ministerposten genannt worden.

Rom, 20. Nov. Kardinal Lecot, der Erz- ^.-sschof von Lyon, ist am Samstag hier eingetrof­fen und vom Papst empfangen worden. Wie dieJtalie" mitteilt, fiel in vatikanischen Krei­sen auf, daß er keinen Besuch bei Merry del Val machte, dafür sich aber beeilte, Nampolla aufzu- sucheti. Ferner wurden vom Papst empfangen die Bischöfe von Rennes, Verdun und Saint Di<>. Es wird versichert, daß alle vier Prälaten sich wundern, daß der Papst auch jetzt noch keine In­struktionen geben will, sondern stets auf die letz- ;ten Enzykliken verweist und Hilfe nur im Gebet i sieht.

i Newyork, 19. Nov. Die Baumwollfabrikan­ten in Massachusetts bewilligten 25 000 Arbei­tern eine fünfprozentige Lohnerhöhung, die am 20. ds. in Kraft treten soll. Damit beträgt die Lohnsteigerung in den letzten 13 Monaten ins­gesamt 20 Prozent. Es ist noch nicht bekannt, ob die Arbeiter aus der ganzen von ihnen verlang­ten Lohnerhöhung von 10 Prozent bestehen werden.

Die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine.

Die erwartete Vorlage ist, wie schon kurz ge­meldet, dem Reichstag als Entwurf eines Ge­setzes, betreffend gewerbliche Berufsvereine, zu« gegangen.

Der Entwurf unterscheidet zwischen Verufs- vereinen, deren Rechtsfähigkeit auf Eintragung beruht und solchen, bei denen das nicht der Fall

8 lNackdruck verboten.);

Ueber alles die Kunst.

Roman von Clarissa Lohde.

(Fortsetzung,.

Marga sah eine Weile nachdenklich vor sich hin. Dieses Angebot kam ihr überraschend, aber sie freute sich unsäglich darüber. Welche Aus­sichten, hier in diesem reichen, vornehmen Hause zu leben, als Gleichberechtigte und Freundin! An den Vater, die kranke Mutter dachte sie da­bei nur flüchtig, ihnen konnte es ja gleich sein, da sie doch in Berlin blieb und ebenso oft nach Grünewald hinauskommen konnte, wie jetzt von der Lützowstraße. Nur die Gegenleistung, die die Gräfin von ihr verlangte, machte sie be­denklich. Die Aufgabe, bei dieser Ehestiftung ^mitzuwirken, stieß sie ab. Außerdem schien es ihr sehr fraglich, ob sie genügendes Talent dazu besitze, und gar zweien Menschen gegenüber, die. sie noch gar nicht kannte, die nach der Beschrei­bung der Gräfin, wenigstens was die junge Komtesse betraf, nicht leicht zu nehmen sein würden.

Nun?" fragte die Gräfin ein wenig unge­duldig.Sie zögern Marga? Wird es Ihnen so schwer, mir einen Freundschaftsdienst zu leisten? Ich hätte wirklich geglaubt

Nein, nein," unterbrach Marga sie und beugte sich dankend über der Gräfin Hand,wie können Sie so etwas voraussetzen?.Fordern Sie von mir, was Sie wollen, ich bin zu allem be­reit. Wenn ich zögerte, so war es nur der Zwei­fel an meiner Befähigung, ob ich Ihnen wirklich werde nützen können."

Das freilich weiß ich ja auch noch nicht," nickte die Gräfin, von dieser Erklärung voll­ständig befriedigt.Es ist ein Versuch, Marga, tveiter nichts als ein Versuch. Uebrigens fürchten Sie nicht, daß Sie etwa für einen ab­stoßenden Bewerber einzutreten haben. Im Gegenteil, Gras Kaminski ist ein hübscher, jun­

ist. Zur ersten Klasse gehören diejenigen (§ 1 Abs. 1), deren Zweck nur auf die Wahrung und Förderung der mit dem Berufe seiner Mitglie­der unmittelbar in Beziehung stehenden gemein­samen gewerblichen Interessen oder daneben auf die Unterstützung der Mitglieder gerichtet sind, ohne daß ihnen ein Rechtsanspruch darauf ein­geräumt wird, während diejenigen Vereine, die ihren Mitgliedern einen Rechtsanspruch auf Un­terstützung einräumen, zur zweiten Klasse gehö­ren (§ 19). Für die Vereine der ersten Klasse, für die, soweit das Gesetz nichts anderes be­stimmt, die Vorschriften des bürgerlichen Gesetz­buches in Anwendung kommen, sind folgendes die beachtenswertesten Paragraphen:

§ 3. Personen, die das sechzehnte Lebens­jahr noch nicht vollendet haben, können nicht Mitglieder des Vereins sein. Minderjährige sind nicht stimmberechtigt.

§ 4. Gegen die Eintragung des Vereins kann die Verwaltungsbehörde auch dann Einspruch er­heben, wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 nicht vorliegen, oder wenn die Satzung gegen die Vorschriften des § 3 verstößt. Dagegen kann der Einspruch nicht, darauf begründet werden, daß die im § 1 Abs. 1 bezeichneten Zwecke des Vereins als politische oder sozialpolitische anzusehen sind.

§ 7. Durch die Satzung kann bestimmt wer­den, daß an die Stelle der Versammlung der Mitglieder ein Ausschuß tritt, der von diesen gewählt wird. Die Wahl kann nach Abteilungen der Mitglieder erfolgen. Der Ausschuß muß aus mindestens fünfzig Vereinsmitgliedern bestehen. Hat der Verein mehr als tausend Mitglieder, so muß für je tausend weitere Mitglieder dem Aus­schüsse mindestens ein Mitglied hinzutreten. Für die Ausschußmitglieder ist mindestens eine gleiche Zahl von Stellvertretern zu wählen, die bei de­ren Wegfall der Reihe nach an ihre Stelle treten. . .

§ 10. Ein Beschluß der Mitgliederversamm­lung oder des Ausschusses kann wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung im Wege der Klage angefochten werden. Die Klage muß binnen einem Monat erhoben werden. Zur An­fechtung befugt ist jedes in der Versammlung erschienene Mitglied des Organs, sofern es geoen den Beschluß Widerspruch zum Protokoll erklärt hat, und jedes nicht erschienene Mitglied, sofern es zu der Versammlung unberechtigterweise nicht zugelassen worden ist, ober sofern es die Anfech­tung darauf gründet, daß die Berufung der Ver­sammlung oder die Ankündigung des Gegenstan­des der Beschlußfassung nicht gehörig erfolgt sei.

Außerdem sind befugt zur Anfechtung 1. eines Beschlusses der Versammlung der Mitglieder oder des Ausschusses der Vorstand und, wenn der Be­schluß eine Maßregel zum Gegenstände hat, durch deren Ausführung sich die Mitglieder des Bor­

ger, liebenswürdiger Mann, ein Weltmann, der das Leben zu genießen versteht. Doch Sie werden ihn ja selbst kennen lernen und dann urteilen.Jetzt," fuhr sie in ihr gemütlich Wienerisch übergehend, fort,kommen S' mit mir, Schatz, und schauen S' sich einmal die Zimmer an, in die ich Sie logieren will, ob sie Ihnen auch gefallen."

Dabei warf sie die abgerauchte Zigarette in den Aschebecher und nahm aufspringend Mar- gas Arm.

,.Ach, wie ich mich freu', nun bald solch' ver­traute, liebe Seele bei mir zu wissen. Freuen S' sich denn auch a bissel, Schatz?"

Marga beugte sich von neuem über der Grä­fin Hand und küßte sie warm.

Wie ich mich freue!"

V.

Am anderen Nachmittag, bevor sie zum Grünewald fuhr, machte Marga einen Besuch bei Elisabeth, von der sie wußte, daß sie gleichfalls abends zu der Räftn hinaus wollte. Ein Briefchen hatte Alfred von dieser ihrer Ab­sicht benachrichtigt, sodaß er auch zu Hause war. Marga hielt es für besser, ihn mit dem uner­warteten Angebot der Gräfin bekannt zu ma­chen, ehe sie die Tatsache der Mutier und Su­sanne mitteilte. Denn daß Susanne, die jede Minute ihres Lebens der Pflege der Mutter weihte, ihren Entschluß, das väterliche Haus, wenn auch nur für einige Zeit zu verlassen, nicht billigen werde, war sie überzeugt. Susi hatte ein so merkwürdig ausgebildetes Pflichtgefühl, sie war peinlich besorgt, bis aufs kleinste alles zu erfüllen, was ihr dieses Pflichtgefühl auf­erlegte, sodaß sie für der Schwester Empfinden gar kein Verständnis besaß. Ob Alfred damit zufrieden fein würde, war ihr auch zweifelhaft, und in der Tat machte et bei der Mitteilung ein nicht gerade erfreutes Gesicht.

Was wird dein Vater, was die Mutter da­zu sagend"

standes strafbar oder den Gläubigern des Ver­eins haftbar machen würden, jedes Mitglied des Vorstandes; 2. eines Beschlusses des Ausschusses auch jedes dem Ausschüsse nicht angehörende Mit­glied des Vereins. . . .

§ 11. Die Vorschrift des § 72 des Bürger­lichen Gesetzbuchs, wonach der Vorstand eines eingetragenen Vereins dem Amtsgericht auf dessen Verlangen jederzeit ein Verzeichnis der Mitglieder einzureichen hat, findet keine Anwen­dung. Der Vorstand ist jedoch verpflichtet, nach näherer Bestimmung des Bundesrats ein Ver­zeichnis der Mitglieder zu führen. Der Ver­waltungsbehörde ist dieses Verzeichnis auf Ver­langen jederzeit vorzulegen; den Mitgliedern des Vereins ist auf Verlangen jederzeit Einsicht in das Verzeichnis zu gewähren und auf ihre Kosten eine beglaubigte Abschrift des Verzeichnisses zu erteilen.

§ 13 Der Vorstand ist verpflichtet, nach näherer Bestimmung des Bundesrats für jedes abgelaufene Geschäftsjahr eine Uebersicht über die Zahl und die Berufsftellung der Vereinsmit­glieder, die Einnahmen und Ausgaben des Ver­eins getrennt nach ihren Zwecken, sowie übet den Bestand des Vereinsvermögens aufzustellen, der Verwaltungsbehörde einzureichen und im Reichsanzeiger zu veröffentlichen. . . Die Hebet« sichten sind nebst den dazu gehörigen Belegen im Vereinslokal am Sitze des Vereins ober in an- berer burch bis Satzung zu bestimmenber Weise zur Kenntnis bet Mitglieder bes Vereins zu bringen. ...

§ 14. Die Mitglieber sinh jeberzeit zum Aus­tritt aus bem Vereine berechtigt. . . Der Aus­schluß von Mitgliedern aus dem Verein kann nur unter den durch die Satzung bestimmten Formen und aus den darin bezeichneten Gründen er­folgen.

§ 15. Dem Verein kann, unbeschadet der Vorschriften des § 43 Abs. 1 bis 3 des Bürger­lichen Gesetzbuchs, die Rechtsfähigkeit entzogen werden: ... 3. wenn et eine Arbeiteraussperr- ung ober einen Arbeiterausstanb herbeiführt ober förbert, bie mit Rücksicht auf bie Natur ober bie Bestimmung bes Betriebes geeignet finb, die Sicherheit des Reichs ober eines Bundesstaats zu gefährden, eine Störung in der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser oder Beleuchtung herbeizuführen ober eine gemeine Gefahr für Menschenleben verursachen. . .

§ 17 schließt bie öffentlich-rechtlichen Vor­schriften ber Landesgesetze aus.

Der zweite Abschnitt unterstellt die Vereine, die ihren Mitgliedern einen Rechtsanspruch aus Unterstützung gewähren ober deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, insbesonbere betreffs Erlangung ber Rechts­fähigkeit den Landesgesetzen. Doch werden diese

O, Papa ist ganz einverstanden," entgegnete sie rasch,und Mama hoffe ich, wird auch nichts dagegen haben. Die einzige, die nicht damit zu­frieden sein wird, könnte Susi sein."

Und mit Recht," fiel Elisabeth ihr ins Wort,denn Dr. Martin spricht sich seit einiger Zeit recht besorgt aus über das Augenleiden bet Rätin, unb wenn bas Unglück ihrer Erblinbung wirklich eintreten sollte, wirb deine Hilfe, Marga, wohl kaum entbehrt werden können. Susi kann die Last dann unmöglich allein tra­gen, das hält auch der Arzt für ausgeschlossen." Marga machte ein verdrossenes Gesicht. Daß Elisabeth ihr entgegen sein würde, hatte sie wohl erwartet. Aber wozu immer gleich das schlimmste. Im übrigen bin ich ja nicht aus der Welt, wenn ich bei der Gräfin wohne."

Elisabeth zuckte die Achseln:

Wenn du es übers Herz bringen kannst, Marga, unter so traurigen Umständen in ein Haus zu gehen, in dem, wie du selbst sagst, eine große Geselligkeit gepflegt wird, mit würde das unmöglich fein."

Du vergißt, liebe Elisabeth," entgegnete sie scharf,daß von meinem Aufenthalte in diesem großen, geselligen Hause vielleicht meine ganze Zukunft abhängt, meine Zukunft als Künstlerin. Solche Gelegenheiten bieten sich wohl kaum noch einmal im Leben, ich glaube, meine Mutter würde die letzte fein, die solch ein Opfer von mit verlangte."

Wenn es dir ein Opfer ist, gewiß nicht! Da­zu ist deine Mutter zu selbstlos unb liebt dich vitl zu sehr."

Marga machte eine ungeduldige Bewegung:

Daß du es nie unterlassen kannst, Elisa­beth, mir jede Freude zu verderben. Ich wat o glücklich, so sehr glücklich über die guten Ans­ichten, unb nun ist es wie ein Mehltau übet alles gefallen."

Elisabeth antwortete nicht, fonbern verließ das Zimmer, um sich zum Fortgehen fettig zu machen. Sobald die Tür hinter ihr zugefallen

soweit ausgeschlossen, soweit sie solche Vereine prinzipiell verbieten dürfen wegen politischer ober sozialpolitischer Natur des Vereins. Hebet die Entziehung bet Rechtsfähigkeit finben sich den Vereinen bet ersten Klasse i. w. analoge Be­stimmungen.

Deutsches Reich.

Berlin, 20. Nov.

Seine Majestät bet Kaiser empfing gestern, wie schon gemelbet, den Besuch des däni­schen Äönigspaares. Nach 9 Uhr mor­gens traf der Sondetzug mit König Friede­rich VIII. und der Königin Luise aus bem Lehr« ter Bahnhof ein, wo bie Herrschaften vorn Kaiser, ber Kaiserin unb ben Mitgliedern des königlichen Hauses feierlich empfangen wurden. Unter brau­sendem Hurra bet Menge setzte sich ber Wagenzug über die Alsenbrücke in Bewegung unb begab sich durch bie Alsensttaße übet ben Königsplatz, die Siegesallee und Charlottenburger Chaussee zum Brandenburger Tot. Hier fand die Be­grüßung durch den Dberbürgetmeiftet statt. Auf dessen Ansprache antwortete bet König von Dänemark in brutschet Sprache. Nach dem Einzug ins Schloß fand Vorbeimarsch der gesamten Gar­nison Berlins statt. Nachmittags stattete der König von Dänemark dem Kronprinzen, dem Prinzen Friedrich Leopold und dem Prinzen Albert von Holstein-Glücksburg Besuche ab. Die Kaiserin und die Königin von Dänemark besuch­ten das Augusta-Hospital und besichtigten auf ber Fahrt dorthin das Kaiset-Friedrich-Musem mit dem Denkmal des Kaisers. Später stattet« die Königin allein Besuche ab.

Abends 8 Uhr fand im Weißen Saale bes königlichen Schlosses Galatafel statt. Der König von Dänemark führte bie Kaiserin, der Kaiser die Königin von Dänemark. Bei der Tafel brachte der Kaiser einen Trinkspruch aus, daraus spielte die Musik die dänische Hymne. König Frederik antwortete mit einem Toast. Die Mu­sik spielte die deutsche Hymne. Beide Majestäten schüttelten sich darauf wiederholt und aufs herz­lichste und wärmste die Hände. Nach der Tafel hielten die Majestäten Cercle. Der Kaiser tru- die dänische Admiralsuniform, der König Uniform seines preußischen Husarenregiments.

Zum Rücktritt bes Herr« v. Podbielski schreibt Maximilian Harben in derZukunft": Ich bin nicht Landwirt, verdiene an Lebens­mittelzöllen keinen Heller: und will getabl darum jetzt für den überwundenen Mann zeu­gen. Et hat mehr als einmal Tadel verdient; der blieb ihm auch hier nicht erspart. Doch et war ein ganzer Kerl unb konnte sich, mit all sei­nen Mängeln, im Kreis ber Korrekten sehen lassen. In Sachen Tippelskirch hat er mit höchster

war, warf Marga sich aufschluchzenb in Alfrebs Arme, der, obwohl et im Innern der Schwester nicht ganz unrecht geben konnte, doch viel zu sehr unter dem Bann seiner Liebe stand, um sie weinen sehen zu können, ohne den Versuch zu machen, sie zu trösten.

Sie meint es ja nicht böse," sagte et, zärt­lich ihren Kopf an seine Brust drückend. Be­ruhige dich nut, Sieb! Auch ich hoffe ja mit dir, daß sie zu schwarz in die Zukunft sieht."

Marga ließ es sich gefallen, daß et ihr bie Tränen von Augen unb Wangen küßte, unb vertraute ihm bann mit noch immer zitternder Stimme an, daß sie bet Gräfin bereits alles bekannt habe, die nun ihr Geheimnis wisse unb sie gebeten habe, ihn bei ihr einzuführen.

Alfred wurde ganz dunkelrot vor Erregung bei dieser Mitteilung: ;

Das hättest du getan?" I

Glaubst du etwa, daß ich mich meiner Liebe schäme? Nein, Alfred, ich bin stolz auf dich! O, wie stolz! Ach, vertraue mir bo*' Glaube mir, ich habe bie Welt kennen geh...... als ich se ganz allein ein ganzes Jahr lang in ber frem­den Stabt unter ben Künstlern lebte! Man muß klug, seht klug sein, um alle Chancen mitzu­nehmen. Wer weiß, welches Glück uns bort in dem Hause der Gräfin noch blüht. Und wenn wir nichts weiter erreichen, als bie Einführung in die vornehme Gesellschaft,, auch das ist schon viel, denn nur durch solche Verbindungen kann man bekannt werden, zu Aufträgen gelangen."

Alfred nickte nur. Et hörte kaum nach dem Inhalt bet Worte, bie sie sprach, nur nach dem süßen Tonfall ihrer Stimme, die ihm eben ver­kündet hatte, daß sie seiner auch dort in jenem fremden Hause gedacht, daß sie sich seiner Liebe nicht schäme, sondern banach trachte, ihn teiUI nehmen zu lassen an ihrem Glück.

Unb er hatte an bet Stärke und Dauerhas-, tigteit ihrer Gefühle gezweifelt! Wie töricht, wie undankbar war er gewesenl !

(Fortsetzung folgt.)