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Zweites Blatt.

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a Die heutige Nummer umfaßt

3 Blätter.

Zum 17. November.

X Man schreibt uns:

,Nicht so schnell und vollständig, wie mancher jgehofft hat, ist das Werk der Arbeiterfürsorge !seit dem denkwürdigen 17. November 1881 durch- ^gesiihrt. Aber die drei großen Gesetze der Kranken-, Unfall- und Jnvaliden-Versicherung find trotz der ihnen anhaftenden Unvollkommen- . Heiken und der großen mit ihnen verbundenen Kosten doch gewaltige Beweise für die Richtigkeit -der Anschauungen, welche Kaiser Wilhelm I. und dem Fürsten Bismarck bei dem Entwurf der Kai­serlichen Botschaft an den Reichstag beseelten. Allein die eine Zahl: 4 Milliarden Mark, welche im Laufe der ersten 22 Jahre an etwa 60 Millio­nen Kranke, durch Unfall Verletzte, Invaliden usw. gezahlt und die noch nicht zur Hälfte von der Arbeiterschaft aufgebracht sind, zeigt die Be- : deutung der Fürsorge für die Arbeiter. Die Ge­setze selbst mögen verbesserungsfähig sein od:r zusammengearbeitet werden können, auch die Ausdehnung der Versicherung auf Witwen und Waisen mag in später Zeit durchführbar werden aber schon in jetzigem Umfange fordern jene Gesetze unsere Bewunderung heraus. Sie atmen christlichen Geist und sind erbaut auf densitt­lichen Fundamenten des christlichen Volkslebens" von denen die Allerhöchste Botschaft spricht.

! Aber wie steht es mit diesen sittlichen Fun­damenten? Wie sieht es bei zahlosen deutschen Arbeiterfamilien und in ihren Woynungen aus? Kann man da vonchristlichem Volksleben sprechen? Leider oft gar nicht mehr, und es ist zu fürchten, daß die gute Wirkung der Gesetze, pm deren Besitz uns die gesamte zivilisierte Welt beneidet, in gleichem Maße sich vermindert, als hie Grundlagen des staatlichen Lebens, Haus iunb Familie geschädigt werden. Mit jenen Ee- -setzen ist die Fürsorge für die arbeitende Be­völkerung, einschließlich der landwirtschafttrci- benden, sicher nicht erschöpft. So bedeutsam u. a. die Wohltat der Krankenversicherung, insbe­sondere der Zwang der Versicherung, sich für zahlreiche Arbeiter (1902 schon über 10 Millio­nen Personen) erwiesen hat, läßt sich doch nicht verkennen, daß die Zahl der körperlich wenig Leistungsfähigen wie der geistig und sittlich Minderwertigen wächst, daß also den Kranken in unserer Zeit wohl besser wie früher geholfen, das Uebel selbst aber nicht vermindert, im Gegenteil, daß es gefährlicher wird. Von den Ursachen verschiedener Art ist eine jedenfalls

Marburger Erinnerungen.

Bo« 8. Müller.

re; < Junghenns Henner.

Um die Mitte des vorigen Jahrhunderts starb der einzige Sohn des Steuerinspektors Junghenn, der seinen Eltern und anderen vielen Kummer bereitet und der Polizei viel Arbeit gemacht hat. Er war reich und hatte besonders durch eine Erbschaft ein sehr bedeu­tendes Vermögen erhalten. In seiner Gesell­schaft war er nicht wählerisch, seine Haupttrunk­kumpane im Jahre 1848 waren ein Zimmer­geselle namens Beneke, ein Lackierer namens Fischer und der Weißbinder Funk, die dem l'Henuer seine tollen Streiche auch ausführen und sein Geld auch verzehren halfen. Besonders chatte es Henner im Jahre 1848 auf die Pfarrer abgesehen, den damaligen Pfarrer Schmitt, einen Verwandten von ihm, den Pfarrer Rauch und den Oberpfarrer Merle. Diesem, der zwei Gewehre in seiner Wohnung hatte, nahm er sie weg, indem er sagte:Hör mal, Bruder, wer zwei Röcke hat, muß dem andern einen geben, Du hast zwei Gewehre, die brauchst Du nicht," hing sie von der Wand ab und nahm sie mit. Auf den Pfarrer Rauch machte et sogar Spott­gedichte. Eines Sonntags morgens veranstal­tete er auf dem erhöhten Platze bei der ersten Treppe zur lutherischen Kirche eine Faßparthie. Er saß daselbst mit seinen Kumpanen, als die Leute morgens zur Kirche gingen, an einem Tisch, auf dem ein Faß Bier lag, und machte Radau. Henner hatte das Gymnasium besucht, wo die Lehrer ihre Last mit ihm hatten und über ihn klagten. Folgendes Gedicht bezieht sich auf einen Fall, wo Henner im Karzer saß und feine Mutter ihn holen wollte.

der Mangel an guten Arbeiterwohnungen in großen Städten und Jndustriebezirken, stellen­weise auch auf dem Lande. Die Wohnungsfrage bedarf in erster Reihe der Lösung und der Kampf gegen die eine solche Lösung erschwerenden Bo­denspekulanten muß geführt werden, wenn wir wieder zu gesundem Familienleben innerhalb der Arbeiterkreise gelangen wollen. Der Vater­ländische Vauverein in Berlin u. a., manche Ge­meinden und Industrielle, manche Kreise haben durch zweckmäßige Bauten, Bauordnungen, rich­tige Besteuerung einen guten Anfang gemacht; auch die Einrichtung von Wohnungsinspektora­ten hier und da ist zu loben. Aber wir brauchen neben den Ausbau der drei großen Gesetze eine großzügige nationale Wohnungs- und Ansiedel- ungspolitik, wie sie auch die Bodenreformer for­dern. Möchte nach Ablauf der ersten 25 Jahre Arbeiterfürsorge auch damit begonnen werdens

Das Kreis- und Provinzial- Abgabengesetz,

das in der letzten Sitzungsperiode des preußi­schen Landtages verabschiedet und unter dem 30. April veröffentlicht ist, tritt mit dem 1. April 1907, also mit dem Beginne des neuen Etats­jahres in Kraft. Die Vertretungen der Kreise und Provinzen müssen vorher schon die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen B:- schlüffe fasten und Veranstaltungen treffen. Diese sind auch für die steuerpflichtigen Kreisangehö­rigen von Bedeutung. Das macht es erwünscht, weitere Kreise auf die von dem Gesetze gebrach­ten Aenderungen der Steuerveranlagung hinzu- weisen.

Bisher wurden die Kreis- und Provinzial­abgaben lediglich als Zuschläge zu den Staats­steuern erhoben, während für die Eemeindeab- gaben durch das Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 diese Abhängigkeit von den Staatssteuern beseitigt war. Die Kreise und Provinzen hatten also nur das Recht zu eigenen Realsteuern, wie es die Gemeinden besitzen, stand ihnen nicht zu. Außer der Hundesteuer, die die Kreise einführen konnten, durften sie keine in­direkten Steuern erheben, und außer den gesetz­lich geordneten Gebühren für Jagdscheine, konn­ten sie sich aus öffentlich rechtlichen Gebühren keine Einnahmen verschaffen. Diese Beschrän­kung der Kreise, um welche es sich vornehmlich gegenüber dem Steuerrecht der Gemeinden han­delte, war ungerecht und stellte sich als Mißstand heraus. Weiter war die Art und Weise, wie die Kontingente der Kreissteuern berechnet wurden, die den einzelnen Gemeinden zur Aufbringung überwiesen wurden, ungerecht und auf die Dauer unter den veränderten sozialen Verhältnissen in vielen Kreisen unhaltbar wegen übermäßiger Belastung vieler Gemeinden und ihrer Ange­hörigen.

Der Pedell am Marburger Gymnasium.

Mit Ehrenzeichen und mit Ruhm, Stand einst an dem Gymnasium, Als ein Pedell, der alte Lehr, i Zufrieden mit dem Dienstsalär.

Gedient beim ersten Regiment, Daher er Zucht und Ordnung kennt. War Anno 14 mit in den Krieg, Als man erfocht den deutschen Sieg.

Und weil er focht vor Meziöres, Trug die Medaille er mit Ehr, Jetzt hielt er am Gymnasium Wacht, Gab da genau aus alles Acht!

Er ging mit seinem Schlüstelbund

Und läutete, wenn schlug die Stund', Wenn war um 12 die Schule aus, Gingen die Guten ftoh nach Haus.

Im Karzer oder im Arrest,,

Hielt er die Mistetäter fest, Bis sie dann ihre Straf' verbüßt, Mit Achtung ward der Lehr gegrüßt.

Run war ein Weib, hier wohlbekannt.

Zu kurz gekommen an Verstand, ; Es war ja nur ums liebe Geld, / Hat sie ihr Mann zur Frau gewählt. '

Auf sie geartet war ihr Sohn,

Jetzt aus der Welt mit Schimpf entfloh'n, Dem gab der Lehrer ost Arrest, Dann saß er in dem Karzer fest.

1 Zu Haus jedoch, Mama, Papa, e Harrten des Sohns, die Supp' stand da,

Diese Mängel beseitigt das neue Gesetz, hauptsächlich, indem es die Möglichkeit einfühct, Gebühren und Beiträge als Entgelt für beson­dere Leistungen der Kreise zu erheben, ferner den Kreisen die Berechtigung gibt, außer bet Hundesteuer indirekte Steuern bei dem Ueber- gange von Grundstücken in andere Hände und bei der Konzessionierung von Schankstätten zu erheben, die Einführung einer Erundwertsteuer an Stelle der staatlich veranlagten Grund- und Gebäudesteuer ermöglicht, und für die Vertei­lung der direkten Kreissteuern auf die Gemein­den das nach dem Kommunalsteuergesetze um­lagefähige Steuersoll des Vorjahres den Ge­meinden als Maßstab vorschreibt. Von diesen Neuerungen ist die zugelastene Umsatzsteuer be­sonders bedeutungsvoll. In der zur Ausführung des Gesetzes von den Ministerien des Innern und bet Finanzen erlassenen Anweisung heißt es über sie:

Ihre Einführung wirb sich in Kreisen mit lebhafter inbustrieller Entwickelung ober starker Dismembrationstätigkeit in Vorortkreisen oder bort empfehlen, wo bie Wirksamkeit bet Kreise auf bem Gebiete bes Wegebaues steigende Grundwerte geschaffen hat. Als weitere Voraus­setzung für die Einführung dieser Steuer er­scheint das Bedürfnis nach einer Entlastung bet Kreisangehörigen von hohen direkten Kreir- steuern. Die Veranlagung der Umsatzsteuer kann sowohl nach dem Maßstabe bes gemeinen Wertes als auch nach bem bet Konjunkturgewinne, des Wertzuwachses, erfolgen; auch eine Verbindung beider Maßstäbe erscheint nicht ausgeschlosten.

Von dieser Steuer werden nicht betroffen Er­werbungen durch Erbgang, Enteignung und Uebergabevertrag zwischen Verwandten in auf- unb absteigenber Linie unb die Errichtung von Familienfideikommissen. Eine der Anweisung beigegebene Mustersteuerordnung erleichtert den Kreisen die Einführung der Umsatzsteuer. Die Einführung einer Steuer bei der Erteilung der Erlaubnis zum Betriebe einer East- und Schank­wirtschaft ober bes Kleinhanbels mit Getränken hat neben ihrer finanziellen Bebeutung noch in­sofern Wert, als sie einen Damm gegen die un­erwünschte Vermehrung der Schankstätten auf­richtet. Um auch hier den Kreisen bei der Ein­ziehung dieser Steuer behülflich zu fein, enthält bie Ausführungsaiiweisung der Minister ein Muster für eine Neuordnung dieser Kreissteuer.

Für die Provinzialabgaben enthält das neue Gesetz wenig bedeutungsvolle Aenderungen. Es gibt den Provinzen nur das Recht, Gebühren und Beiträge als Entgelt für besondere Leistun­gen des Provinzialverbandes, nicht aber auch in­direkte Steuern zu erheben, und ordnet die Ver­teilung des Provinzialsteuerbetrages auf die Kreise nach dem umlagefähigen Steuersoll bet Stadt- ' Landkreise.

Wo bleibt mein guter Henner denn?" So sprach die Frau zu ihrem Mann.

Ich halt das Warten nicht mehr aus, Und flugs verläßt sie Tisch und Haus, Hin übers Markt in Rachtmütz gar, Lief sie hinab in losem Haar.

Sie stürzt zum alten Kreuzgang') nein, Wo wird denn hier mein Henner fein, Sie ruft an erster, zweiter Tür, Mein lieber Henner, bist Du hier?

Doch keine Antwort. Da kommt her, Mit Schlüsselbund der alte Lehr, Er hat des Weibes Stimm' gehört, Er grimmt, daß sie bie Ruhe stört.

Sie fragt:Herr Lehr, Sie braver Mann, Wo steckt mein lieber Henner bann?" Sic schimpft:Wer hat ihn eingesteckt?

Der Lehret hat sich selbst befleckt!"

Der Lehr erzürnt von dem Geschrei, Bleibt fest bei jeder Schmeichelei, Fragt:Was will sie denn, alte Schachtel, Im Kreuzgang? eine tticht'ge Dachtel

Geb' ich Ihr, geht sie nicht gleich, Sie hört nicht hier in meinen Bereich!" Sie hat sofort sich auch getrollt, Und wat bem Lehr nicht »iebet hold.

i) Bis zum Jahre 1865 was das Gymnasium im Kteuzgang, wo jetzt das Universitätsgebäube steht.

Deutsche Kolonie».

Südwestafrika. Die bei der Eröffnung b« Eouvernementsrates von Südwest am 9. Okt. vom Gouverneur v. Lindequist gehaltene An­sprache enthält nach derD. Südwestafr. 3tg.* * vom 17. Oktober folgende beachtenswerte Sätze; Der ins Schutzgebiet entsandte Landrat von Us­lar hat inzwischen an 120 Stellen Wasser fest- gestellt. Die auf Grund feiner Feststellungen vorgenommenen Bohrungen haben überraschende Erfolge gezeigt. Die Wiederbestockung des Lan­des mit Groß- und Kleinvieh macht langsame, aber stetige Fortschritte; die Regierung hat Zuchtvieh in größerer Menge eingeführt und unter dem Selbstkostenpreise an bie Farmer ab­gegeben, weiteres Vieh ist für diesen Zweck be­reit gestellt. Von den Minen stehen zurzeit die Kupferminen von Tsumeb im Mittelpunkt des Interesses. Aber auch andere Kupferminen insbesondere Otjizongatri und Eorob be­rechtigen zu der Hoffnung, daß eine weitere Er­schließung erfolgen wird. In Gibeon soll bi< genaue Untersuchung der Blaugrundstellen in allernächster Zeit ernstlich in Angriff genom­men werden. Es wird erwogen werden, inwie­weit der Bergbau durch Herabsetzung der Eisen­bahntarife regierungsseitig gefördert werden kann. Von größter Wichtigkeit für die Ent­wicklung des Schutzgebietes sind die aufgestellten neuen Landverkaufsbedingungen sowie drei die Eingeborenenfrage betreffende Entwürfe, welche eine schärfere Kontrolle der Eingeborenen durch Paßzwang, Beaufsichtigung der Werften unb Einführung behördlich verlautbarer Dienstver­träge, sowie Dienstbücher bezwecken. Außerdem ist noch die Besprechung über einen neuen Zoll­tarif auf die Tagesordnung gesetzt.

S)i(itbnr<t uni) Umi^gend.

(Nachdruck aller Origmalartikel ist gemäß § 18 del Urheberrechts nur mit der deutlichen Quellenangabe »Oberhess. Zig." gestattet)

Marburg, 17. Novbr.

§ Marburger Adreßbuch. Im Interesse der möglichst fehlerfreien Herstellung des Adreß­buches dürfte es liegen, dem Verlage etwaige Wohnungsveränderungen und Zuzüge, welche nach der letzten Volkszählung erfolgt find, mit­zuteilen. Ebenso auch die Veränderungen von Sprechstunden, sowi: wünschenswerte Berichtig» ungen im Vereins- und Agentenverzeichnis usw. Gleichzeitig macyen wir auf die int vorigen Jahre eingeführte Einrichtung des Hinzufügens von geschäftlichen Hinweisen usw. beim Ein­wohnerverzeichnis aufmerksam. Die erste Zeile ist frei,: jede weitere Zeile werden hier 50 Pfg. berechnet. Inserate für das Adreßbuch wer­den nach wie vor noch angenommen. Die ganze Seite kostet 8, d'r halbe 5 und die drittel Seite 3 Mark. Da das Adreßbuch jeden Tag unzählige Male zur Hand genommen wird, ist ein Inserat

Junghenns Henner.

Fragt ihr, was ist aus Henner worden? Er hat gehört zum Schlemmerorden.

Erwachsen hat er Tag und Nacht, Nur in Schnapstrinken zugebracht.

Mit seinen Freunden Funk'und Fischer, Zwei ächten zünft'gen Farbenmischer, Als war das Jahr vierzig und acht. Hat Henner viel Radau gemacht.

Zu dem Kleeblatt gesellt ein Bund Sich Beneke zur Taselrund, Die kneipten dann sie Alkohöler, Bei Döllin-) und der Schirn bei Köhler").

Kurz war sein Dasein auf der Welt, Als vierunddreißig Jahr er zählt. Kam Henner einst nach Haus ganz voll, Da nahm ihn weg der Alkohol.

Auf dem alten Friedhof in ein Loch, Begrub sein Leib, Johannes Koch, Dort lieft man nun an einem Stein: Hier ruht das eiuz'ge Söhnelein.

Junghenns Henner starb am 7. November 1852, feine Mutter ließ ihrem Sohne einet Denkstein mit folgender Widmung setzen:

Der heilige Engel schwebe über der Erusi meines einzigen, geliebten, teuren Sohnes."

(Fortsetzung folgt.)

*) Wohnte in der Wettergasse.

) Neben dem Rathaus, wo sich jetzt das Eich­amt befindet, war ehedem Wirtschaft,

mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.

Sonntaasbeilaae: Alluktrtrtes ÄauntaaSbllM.

Us. 271

*. B > V

Vierteljährlicher BczugSpreisr btt der Expedition 2 Lik., bei allen Postämtern 2,25 Mk. <ejci. Bestellgeld).

InsertionSgebühr: die gespaltene Zeile oder deren Raum 15 Pfg.

Reklamen: die Zeile 30 Pfg.

Marburg

Sonntag, 18. November 1906.

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, Universitäts-Buchdruckerei 41. Jahrg.

Marburg, Markt 21. Telephon r>5.