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mit dem Kreis-Latt für die Kreise Marburg und Kirckkain

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Marburg Erscheint wöchentlich sieben mal.

Sonnabend, 1. September 1906. ®r4Bab Marburg Marktet. S^£f"^ra&rel 4L 3ahrg.

Zweites Blatt.

Die Unterseeboote der größeren Staaten.

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Die Vereinigten Staaten haben 9 fertige (die Zahl der in Bau befindlichen ist nicht bekannt) Unterseeboote, Rußland 23 und diejenigen, die ies während des Krieges ankaufte; Japan 7 und 'einige dazu gekaufte, Italien 13.

; Diese Zahlen sind interessant und lehrreich. iSie zeigen eindringlich, daß unsere Seerüftung ineben den vielen oft gerügten schwachen Stellen noch eine andere Blötze zeigt.

j Wir sind mit dem Bau von Unterseebooten zurückhaltend gewesen und haben uns von dem Taumel, den das erste Auftauchen dieser Waffe Hervorrief, nicht mitreißen lassen. Kein Ver­ständiger wird das tadeln. Jetzt aber, da nicht von radikalen Schreiern nur, sondern von ma­rinesachverständiger Seite die Ergebnisse der jüngsten Flottenmanöver Frankreichs als ein außerordentlicher Erfolg der Unterseeboote ge­deutet worden eine Deutung, die bisher kei- inerlei Widerspruch erfuhr jetzt erhebt sich die Lange Frage, ob wir nicht zu gründlich und vor- stchtig gewesen sind.

Denn, ist es Tatsache, daß die jetzigen Unter- seeboottypen schon eine Blockade unmöglich smachen können, so ist es töricht, mit ihrem Bau zu warten, bis eine noch vollkommenere Waffe gefunden wird. So sicher unsere Flotte im Kriegsfälle den deutschen Handel und die deut­schen Kolonieen zu schützen haben wird, so sicher wird ihre vornehmste Aufgabe sein, die heimi­schen Küsten vor einer Blockade zu schützen. Und jso bitter uns mehr, neuere, stärkere Panzer not

Juristische Rundschau.

Ä Das Dortmunder Landgericht beschäftigte sich kürzlich mit einer Schadenersatzklage infolge Aufhebung einer Verlobung. Ein Kaufmann chatte sich mit einer Verkäuferin verlobt, die auf Wunsch des Verlobten ihre Stellung als Ver­käuferin aufgab und ins elterliche Haus zurück- ^ehrte. Rach fünf Monaten hob der Verlobte las Verlöbnis wieder auf. Die frühere Ver­lobte klagte unter der Behauptung, daß das Verlöbnis ohne jeden Grund gelöst wurde, auf Ersatz des ihr durch die Anhebung entstandenen Schadens, den sie wie folgt berechnete: 1. Ein- lommensverlust infolge ihres Austrittes aus dem Geschäfte; 2. Auslagen für die Aussteuer; 3. Anschaffung von besonderen Kleidungsstücken; '4. Auslagen von Reisekosten. Es ergab dies ins­gesamt eine Summe von mehr als 2000 Der bisherige Bräutigam entgegnete, er sei keines- -vegs ohne Grund vom Verlöbnis zurückgetreten. Die Klägerin fei während der Zeit ihres Ver­lobtseins sehr launenhaft, zänkisch und unfreund­lich gewesen; sie habe oft, wenn beide zusammen gewesen seien, kein Wort gesprochen; dabei ein Gesicht gemacht, als wenn sie mit ihm nicht zu­frieden gewesen wäre. Auch habe sie häufig um Kleinigkeiten halber großen Streit mit ihm an= gefangen. Er habe sich daher gesagt, daß er mit ver Klägerin eine glückliche Ehe nicht würde führen können. Das Landgericht wies die Klä­gerin mit ihrer Klage ab, weil durch die Be­weisaufnahme die Angaben des Beklagten be­stätigt wurden. Dem Beklagten könne nicht zu­gemutet werden, die Klägerin, deren Verhalten Puf einen zanksüchtigen Charakter schließen laste, -u heiraten, da die zu schließende Ehe aller Vor­

tun, so bitter tun uns Unterseeboote not, wenn sie unfern Handel vor tötlicher Umschnürung wahren können.

Zu diesem Thema wird noch aus Berlin ge­schrieben:

Im spaniich-amerikanischen, im chinesisch-ja­panischen und besonders im russisch-japanischen Kriege hat das moderne Panzerschiff den Aus­schlag gegeben. Es bleibt für den Fachmann ganz unerfindlich, wie man angesichts der see­kriegsgeschichtlichen Tatsachen behaupten kann, daß Kreuzer, Torpedo- und Unterseeboote jemals Linienschiffe entbehrlich machen könnten. In der deutschen Marine ist man schon seit vielen Jahren, auch ohne den Beweis der Kriegspraxis, durch Studium und praktische Erprobungen da­hin geführt worden, im modernen Linienschiff das Rückgrat und den Kern einer Flotte zu sehen. Die Darstellungen aus dem Munde un­serer Marinefachleute haben auch zum Glück noch immer den Sieg davongetragen über die ent­gegenstehenden Laienansichten. Gewiß haben Torpedoboote ihren großen Wert, den kein See­offizier bestreiten wird. Gerade die deutsche Kriegsmarine setzt auf ihre zahlreichen und erst­klassigen Torpedobootsdivisionen die größten Hoffnungen für den Ernstfall. Die über alle Zweifel erhabene Leistungsfähigkeit der Unter­seeboote im Kriege muß aber erst noch dargetan werden. Wir befinden uns noch im Stadium der Versuche dazu. Selbst wenn diese Versuche denk­bar günstig ausfallen sollten, so wäre damit nichts gegen die Notwendigkeit moderner Linien­schiffe bewiesen, die weder von der neuen Spe­zialwaffe noch von den Kreuzern ersetzt werden können.

Zweifellos nicht. Nur will es eben den Laien scheinen, als ob wir uns zu lange im Stadium der Versuche aufhielten.

Verbandstag der mittleren Justiz- beamten.

Der Verband mittlerer Justizbeamten hielt in Magdeburg im großen Saale des Fürsten- hofes seine diesjährige Hauptversammlung ab, die aus allen Ländern Deutschlands stark besucht war. Als Vertreter der Stadt wohnte Stadtrat Lüddeckens den Verhandlungen bei. Es war ferner erschienen der Erste Staatsanwalt des König!. Landgerichts. Den Vorsitz führte Land­gerichtssekretär Gruß (Köln). Nach dem Ge­schäftsbericht beträgt die Mitgliederzahl für das abgelaufene Jahr 9684 gegen 8628 des Vorjah­res. Der wichtigste Punkt der Beratung Lrtraf die G l e i ch st e l l u n g d e r m i 11 l e r e n I u - stizbeamten mit den Verwaltungs­beamten der Steuer- und Regie­rungsbehörden. Als Grundlage für die Erörterungen dienten die Verhandlungen im preußischen Abgeodnetenhause über diese Frage, die sehr zu Gunsten der Juftizbearnten ausge­fallen sind. Mehrfach ist die Gleichstellung sei­tens der' Abgeordneten beschlossen worden und Justizminister Beseler selbst soll dieser Frage wohlwollend gegenüberstehen. Einstimmige An-

aussicht nach unglücklich geworden wäre. Der Rücktritt vom Verlöbnisse sei daher begründet gewesen; die Klägerin habe infolgedeffen keinen Anspruch auf Ersatz des ihr durch die Aufhebung des Verlöbnisses angeblich entstandenen Schadens.

A Die Ausbildung der Referendare scheint mancherorts viel zu wünschen übrig lasten, wie aus einer Mitteilung des Justizministers an die Oberlandesgerichtspräsidenten und aus Ver­fügungen der letzteren an die Landgerichtspräsi­denten hervorgeht. Darnach sind dem Justiz­minister in den letzten Jahren wiederholt Kla­gen über die unzureichende Ausbildung der Re­ferendare zugegangen, daß Richter, Staatsan­wälte, Rechtsanwälte der ihnen durch die Ueber- weisung der Referendare erwachsenden Aufgabe nicht in vollem Umfange gerecht werden, sie vielmehr hinter andere Staatspflichten zurück­treten lassen. Die Oberlandesgerichtspräsidcn- tcn haben daher an die sorgfältige Beachtung der Vorschrift über die Ausbildung der Referen­dare erinnert und die Erwartung ausgesprochen, daß die richterlichen Beamten diesem Zweige ihrer Tätigkeit dieselbe Aufmerksamkeit widmen wie ihren sonstigen Aufgaben. Es wird darauf hingewiesen, daß die Beschäftigung der Refe:-n- dare nur den Zweck haben soll, ihre Ausbildung zu fördern. Anderen Erwägungen soll bei der Gestaltung des Vorbereitungsdienstes ein maß­gebender Einfluß nicht eingeräumt werden, ins­besondere soll die Beschäftigung der Referendare nicht unter dem Gesichtspunkte der Entlastung anderer Beamten geregelt werden. Jede von einem Referendar angefertigte schriftliche Arbeit soll von dem mit seiner Ausbildung betrauten Beamten dürchgesehen And. soweit sie zu Aus­

nahme fand am Schluffe der Besprechungen fol­gende Resolution:

Der Verbandstag erkennt die ernsten Be­strebungen des preußischen Justizministers zur vebung der mittleren Lage der Eerichtssekre- täre dankbar an. Er erklärt aber, daß nur die volle Gleichstellung der Land-, Amtsgerichts- und Staatsanwaltssekretäre mit den Sekre­tären der allgemeinen Staatsverwaltung in Gehalt und Rang der Gerechtigkeit entspricht." lieber die Aenderung des TitelsGerichts- schreiber" inLandgerichtssekretär" oderAmts­gerichtssekretär" sprach der Vorsitzende. Er teilte mit, daß die Aenderung nach einer Audienz er­folgt sei, die er beim Minister gehabt habe; die erfolgte Aenderung sei um so mehr zu begrüßen, als der TitelEerichtsschreiber" dieses verant­wortungsvolle Amt wiederholt als minderwer­tig habe erscheinen lasten.

Zum Ort der nächsten Hauptversammlung wurde Stettin bestimmt.

Ausland.

Rußland. Wie diePetersb. Ztg." dem Zaryzinsky Listok" entnimmt, sind in letzter Zeit Dutzende von Wagen mit deutschen Koloni­sten aus den Gouvernements Saratow und Sa­mara durch Zarizyn gezogen. Sie haben ihre Ländereien, ihre Häuser, ihre Wirtschaften auf­gegeben und ziehen eilig fort, wobei sie nur die notwendigste Habe mit sich führen. Dem Bericht­erstatter des Blattes hat einer der deutschen Ko­lonisten unter anderem folgende Erklärung ab­gegeben:Wir retten unsere Seelen", sagte der Kolonist mit Erbitterung,vor eurer russi­schen Ordnung. Rings um uns werden Brand­stiftungen, Räubereien, Mordtaten verübt: eit gegenseitiger Ruin und eine Selbstvernichtung der russischen Bauern durch russische Bauern. Wir haben uns gedacht: wenn sie sich selbst nicht schonen, so werden sie uns Deutschen erst recht nicht schonen, uns, die wir mehr Land ha­ben und deren Wirtschaft bester ist als bei ihren Gutsbesitzern. So haben wir denn, um nicht mit dem Knüppel in Berührung zu kommen, für einen Spottpreis unsere Ländereien, unsere Wirtschaften, unser Vieh verkauft; viele von uns haben alles dem Schicksal überlasten und nur das Wertvollere mitgenommen. Nun suchen wir in die nächste Hafenstadt zu gelangen, um einen ausländischen Dampfer zu besteigen und in ein ruhigeres Land überzusiedeln."

Bereinigte Staaten von Amerika. In einer Rede in Cumberland, Staat Maryland, hat sich der Marine-Sekretär Bonaparte, ein Großneffe Napoleons I., überAnarchismus und dessen Bekämpfung" ausgelaffen. Als eines der gegen den Anarchismus anzuwenden­den Mittel empfahl er die Einführung der Todes- und Prügelstrafe. Er besprach zunächst die Ermordung des Präsidenten Mc Kinley und die im Ausland und Inland getroffenen Maß­nahmen zur Unterdrückung des Anarchismus. Alle bisher getroffenen Maßnahmen, erklärte der Marine-Sekretär, hätten sich für die Dauer

stellungen Anlaß gibt, mit ihm besprochen wer­den. Auch sonst sollen die Referendare auf die Mängel ihrer Ausbildung hingewiesen werden. Gleichzeitig wird an eine Verfügung des Justiz­ministers vom 25. November 1897 erinnert, in der es für erforderlich erklärt worden ist, daß die Referendare während ihrer Beschäftigung in einer Zivilkammer zur Anfertigung mindestens einer Relation in jedem Monat angehalten wer­den. Bevor die Referendare die vorgeschriebenen zwei Relationen zu ihren Akten eingereicht ha­ben, dürfen sie ohne Genehmigung des Ober­landesgerichtspräsidenten der Staatsanwalt­schaft nicht überwiesen werden.

A Der eigenartige Rechtsfall, daß Ange­schuldigte dadurch, daß sie eine noch schwerere Tat begehen als wie die ihnen in der Hauptsache zur Last gelegte, mit einer Geldstrafe davon­kommen, während sie wegen der leichteren Straf­tat hätten ins Gefängnis wandern müssen, hat sich, wie dieDeutsch Jur.-Ztg." mitteilt, kürz­lich vor dem Schöffengericht zugetragen. Wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches waren der Maurergeselle S. und der Arbeiter W. an­geklagt. Beide waren in angeheiterter Stim­mung in ein Schanklokal gekommen und hatten sich hier gegen die übrigen Gäste unpaffend be­nommen. Die Ehefrau des Schankwirts forderte die beiden Angeklagten auf, das Lokal zu ver- laffen, jedoch ohne jeden Erfolg. Schließlich wurden die beiden Ruhestörer durch polizeiliche Hilfe gewaltsam an die frische Luft befördert. Die Folge war die Anklage wegen gemeinschaft­lichen Hausfriedensbruchs, zu der sich später noch eine Anklage wegen tätlicher Beleidigung Biiuu«

als unwirksam erwiesen. Die gesetzlichen Be­stimmungen, durch welche ausländischen Anar­chisten das Landen in Amerika verboten wurden hätten sich gleichfalls nur eine Zeit lang als wirksam erwiesen, Amerika habe jetzt seine eige­nen anarchistischen Brutstätten und das einher mische Produkt sei stark genug, um der Regia rung ernste Sorgen zu machen. Mit dem Anar. chismus könne kein Staat im Frieden leben, da jeder Anarchist der Ueberzeugung sei, daß über* Haupt kein Staat existieren solle.Gegen Anarchisten sollte die Todesstrafe gesetzlich bedingungslos verhängt und sie sollte unbarmherzig voll­zogen werden, wenn der Delinquent es direkt oder indirekt auf Vernichtung von Men­schenleben abgesehen hat. Für Vergehen leichte­rer Art empfehle ich eine verhältnismäßig kurze, aber äußerst strenge Haftstrafe unter voll­ständiger Abschließung, Entbehrung jeder Be­quemlichkeit und Versagung jeder Art von Zer­streuung. und diese Strafe könnte meines Er­achtens mit Vorteil noch ergänzt werden durch scharfe, ober nicht öffentlich zu vollziehende Prügelstrafe. Die letzte und wichtigste Voraussetzung für die erfolgreiche Ausrottung des Anarchismus in unserem Lande ist die, daß die öffentliche Meinung in Amerika sich von der vollständigen . inneren Haltlosigkeit seiner Theorie, sowie allen anderen Patentmedizinen zur sozialen Wiedergeburt der Menschheit über­zeugt. Die heutige zivilisierte Gesellschaft re­präsentiert mindestens das Resultat des Stre­bens des Menschengeschlechts seit Tausenden von Jahren nach Gerechtigkeit und Glückseligkeit und es wäre nichts als maßlose Ueberhebung, wenn ein Mann, und wäre er der weiseste der Menschen, sich einbildete, er vermöge dieses un­glaublich umfangreiche Gebäude mit seiner schwachen Hand einzureißen und durch ein neues, besseres, zu ersetzen." Sehr gut!

Marburg und Umgegend.

(Nachdruck aller Origmalartikei ist gemäß § 18 bei Urheberrechts nur nvt der deutlichen Quellenangabe .Oberheff. Ztg.' gestattet)

Marb«rg, 31. Auaust.

* Volksbildung. Wie auf der letzten Jahres­versammlung des Rhein-Mainischen Verbandes für Volksvorlesungen und verwandte Bestreb­ungen mitgeteitt wurde, umschließt derselbe hundert körperschaftliche Mitglieder mit etwa 600 indirekt angeschlossenen Vereinen und 400 persönliche Mitglieder aus den verschiedensten Ständen und Verufsarten. Die einzelnen Ver­eine und Ausschüsse suchten durch gemeinver­ständliche Vorträge, Volksunterhaltungsveran­staltungen, heimatkundliche Führungen, Biblio­theken und auf jede sonstige zweckdienliche Weise den geistigen Stand weiterer Volkskreise zu fördern. Die Verbandsleitung als führende Zentralstelle steht dabei beratend und unter­stützend zur Seite. Sie wirbt die wiffenfchaft-

gesellte. Die Angeschuldigten hatten nämlich die Ehefrau des Lokalinhabers, als sich diese ihnen näherte, um sie hinauszuweisen, am Arme gepackt und sie hin- und hergezogen. Dies wurde als tätliche Beleidigung angesehen. Das Hiuzu- kommen dieser Straftat führte nun zu bem eigenartigen Rechtsfall, daß die Angeklagte» hierdurch vor dem Gefängnis verschont bliebe». Hätten die beiden Angeschuldigten die Fra« nicht am Arm gepackt, so wäre nur der § 123,3 (gemeinschaftlicher Hausfriedensbruch) in An­wendung gekommen, welcher als geringstes Strafmaß eine Woche Gefängnis vorschreibt. Nach § 73 des St.G.V. mutz jedoch, wenn zwÄ Straftaten zusammentreffen, das Strafmaß aus demjenigen Paragraph normiert werden, wel­cher eine schwerere Strafe androht. Dies ifk nun in dem vorliegenden Falle des § 185 (roört* liche bezw. tätliche Beleidigung), welches als Maximalstrafe 3 bezw. 5 Jahre Gefängnis aiw droht, zugleich aber dem Richter das Recht gib^ nur auf eine Geldstrafe zu erkennen, während' der Hausfriedenbruchsparagraph als Maximal­strafe nur eine einjährige Gefängnisstrafe an­droht. Das Schöffengericht war nach Maßgabe des 8 73 fomit in der Lage, die beiden bisher völlig unbescholtenen Angeklagten vor dem Ge­fängnis zu bewahren und sie nur zu einer ge­ringen Geldstrafe zu verurteilen. Wäre, bas Vergehen der tätlichen Beleidigung nicht hinzs- getommen, so hätte das Schöffengericht als Min­destmaß je .eine Woche Gefängnis Verhänge« müssen,7 ~ L