mit dem Kreis-Latt für die Kreise Marburg und Kirckkain
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Marburg Erscheint wöchentlich sieben mal.
Sonnabend, 1. September 1906. ®r“4Bab Marburg Marktet. — S^£f"^ra&rel 4L 3ahrg.
Zweites Blatt.
Die Unterseeboote der größeren Staaten.
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Die Vereinigten Staaten haben 9 fertige (die Zahl der in Bau befindlichen ist nicht bekannt) Unterseeboote, Rußland 23 und diejenigen, die ies während des Krieges ankaufte; Japan 7 und 'einige dazu gekaufte, Italien 13.
; Diese Zahlen sind interessant und lehrreich. iSie zeigen eindringlich, daß unsere Seerüftung ineben den vielen oft gerügten schwachen Stellen noch eine andere Blötze zeigt.
j Wir sind mit dem Bau von Unterseebooten zurückhaltend gewesen und haben uns von dem Taumel, den das erste Auftauchen dieser Waffe Hervorrief, nicht mitreißen lassen. Kein Verständiger wird das tadeln. Jetzt aber, da nicht von radikalen Schreiern nur, sondern von marinesachverständiger Seite die Ergebnisse der jüngsten Flottenmanöver Frankreichs als ein außerordentlicher Erfolg der Unterseeboote gedeutet worden — eine Deutung, die bisher kei- inerlei Widerspruch erfuhr — jetzt erhebt sich die Lange Frage, ob wir nicht zu gründlich und vor- stchtig gewesen sind.
Denn, ist es Tatsache, daß die jetzigen Unter- seeboottypen schon eine Blockade unmöglich smachen können, so ist es töricht, mit ihrem Bau zu warten, bis eine noch vollkommenere Waffe gefunden wird. So sicher unsere Flotte im Kriegsfälle den deutschen Handel und die deutschen Kolonieen zu schützen haben wird, so sicher wird ihre vornehmste Aufgabe sein, die heimischen Küsten vor einer Blockade zu schützen. Und jso bitter uns mehr, neuere, stärkere Panzer not
Juristische Rundschau.
Ä Das Dortmunder Landgericht beschäftigte sich kürzlich mit einer Schadenersatzklage infolge Aufhebung einer Verlobung. Ein Kaufmann chatte sich mit einer Verkäuferin verlobt, die auf Wunsch des Verlobten ihre Stellung als Verkäuferin aufgab und ins elterliche Haus zurück- ^ehrte. Rach fünf Monaten hob der Verlobte las Verlöbnis wieder auf. Die frühere Verlobte klagte unter der Behauptung, daß das Verlöbnis ohne jeden Grund gelöst wurde, auf Ersatz des ihr durch die Anhebung entstandenen Schadens, den sie wie folgt berechnete: 1. Ein- lommensverlust infolge ihres Austrittes aus dem Geschäfte; 2. Auslagen für die Aussteuer; 3. Anschaffung von besonderen Kleidungsstücken; '4. Auslagen von Reisekosten. Es ergab dies insgesamt eine Summe von mehr als 2000 Der bisherige Bräutigam entgegnete, er sei keines- -vegs ohne Grund vom Verlöbnis zurückgetreten. Die Klägerin fei während der Zeit ihres Verlobtseins sehr launenhaft, zänkisch und unfreundlich gewesen; sie habe oft, wenn beide zusammen gewesen seien, kein Wort gesprochen; dabei ein Gesicht gemacht, als wenn sie mit ihm nicht zufrieden gewesen wäre. Auch habe sie häufig um Kleinigkeiten halber großen Streit mit ihm an= gefangen. Er habe sich daher gesagt, daß er mit ver Klägerin eine glückliche Ehe nicht würde führen können. Das Landgericht wies die Klägerin mit ihrer Klage ab, weil durch die Beweisaufnahme die Angaben des Beklagten bestätigt wurden. Dem Beklagten könne nicht zugemutet werden, die Klägerin, deren Verhalten Puf einen zanksüchtigen Charakter schließen laste, -u heiraten, da die zu schließende Ehe aller Vor
tun, so bitter tun uns Unterseeboote not, wenn sie unfern Handel vor tötlicher Umschnürung wahren können.
Zu diesem Thema wird noch aus Berlin geschrieben:
Im spaniich-amerikanischen, im chinesisch-japanischen und besonders im russisch-japanischen Kriege hat das moderne Panzerschiff den Ausschlag gegeben. Es bleibt für den Fachmann ganz unerfindlich, wie man angesichts der seekriegsgeschichtlichen Tatsachen behaupten kann, daß Kreuzer, Torpedo- und Unterseeboote jemals Linienschiffe entbehrlich machen könnten. — In der deutschen Marine ist man schon seit vielen Jahren, auch ohne den Beweis der Kriegspraxis, durch Studium und praktische Erprobungen dahin geführt worden, im modernen Linienschiff das Rückgrat und den Kern einer Flotte zu sehen. Die Darstellungen aus dem Munde unserer Marinefachleute haben auch zum Glück noch immer den Sieg davongetragen über die entgegenstehenden Laienansichten. Gewiß haben Torpedoboote ihren großen Wert, den kein Seeoffizier bestreiten wird. Gerade die deutsche Kriegsmarine setzt auf ihre zahlreichen und erstklassigen Torpedobootsdivisionen die größten Hoffnungen für den Ernstfall. Die über alle Zweifel erhabene Leistungsfähigkeit der Unterseeboote im Kriege muß aber erst noch dargetan werden. Wir befinden uns noch im Stadium der Versuche dazu. Selbst wenn diese Versuche denkbar günstig ausfallen sollten, so wäre damit nichts gegen die Notwendigkeit moderner Linienschiffe bewiesen, die weder von der neuen Spezialwaffe noch von den Kreuzern ersetzt werden können.
Zweifellos nicht. Nur will es eben den Laien scheinen, als ob wir uns zu lange im Stadium der Versuche aufhielten.
Verbandstag der mittleren Justiz- beamten.
Der Verband mittlerer Justizbeamten hielt in Magdeburg im großen Saale des Fürsten- hofes seine diesjährige Hauptversammlung ab, die aus allen Ländern Deutschlands stark besucht war. Als Vertreter der Stadt wohnte Stadtrat Lüddeckens den Verhandlungen bei. Es war ferner erschienen der Erste Staatsanwalt des König!. Landgerichts. Den Vorsitz führte Landgerichtssekretär Gruß (Köln). Nach dem Geschäftsbericht beträgt die Mitgliederzahl für das abgelaufene Jahr 9684 gegen 8628 des Vorjahres. Der wichtigste Punkt der Beratung Lrtraf die G l e i ch st e l l u n g d e r m i 11 l e r e n I u - stizbeamten mit den Verwaltungsbeamten der Steuer- und Regierungsbehörden. Als Grundlage für die Erörterungen dienten die Verhandlungen im preußischen Abgeodnetenhause über diese Frage, die sehr zu Gunsten der Juftizbearnten ausgefallen sind. Mehrfach ist die Gleichstellung seitens der' Abgeordneten beschlossen worden und Justizminister Beseler selbst soll dieser Frage wohlwollend gegenüberstehen. Einstimmige An-
aussicht nach unglücklich geworden wäre. Der Rücktritt vom Verlöbnisse sei daher begründet gewesen; die Klägerin habe infolgedeffen keinen Anspruch auf Ersatz des ihr durch die Aufhebung des Verlöbnisses angeblich entstandenen Schadens.
A Die Ausbildung der Referendare scheint mancherorts viel zu wünschen übrig lasten, wie aus einer Mitteilung des Justizministers an die Oberlandesgerichtspräsidenten und aus Verfügungen der letzteren an die Landgerichtspräsidenten hervorgeht. Darnach sind dem Justizminister in den letzten Jahren wiederholt Klagen über die unzureichende Ausbildung der Referendare zugegangen, daß Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte der ihnen durch die Ueber- weisung der Referendare erwachsenden Aufgabe nicht in vollem Umfange gerecht werden, sie vielmehr hinter andere Staatspflichten zurücktreten lassen. Die Oberlandesgerichtspräsidcn- tcn haben daher an die sorgfältige Beachtung der Vorschrift über die Ausbildung der Referendare erinnert und die Erwartung ausgesprochen, daß die richterlichen Beamten diesem Zweige ihrer Tätigkeit dieselbe Aufmerksamkeit widmen wie ihren sonstigen Aufgaben. Es wird darauf hingewiesen, daß die Beschäftigung der Refe:-n- dare nur den Zweck haben soll, ihre Ausbildung zu fördern. Anderen Erwägungen soll bei der Gestaltung des Vorbereitungsdienstes ein maßgebender Einfluß nicht eingeräumt werden, insbesondere soll die Beschäftigung der Referendare nicht unter dem Gesichtspunkte der Entlastung anderer Beamten geregelt werden. Jede von einem Referendar angefertigte schriftliche Arbeit soll von dem mit seiner Ausbildung betrauten Beamten dürchgesehen And. soweit sie zu Aus
nahme fand am Schluffe der Besprechungen folgende Resolution:
„Der Verbandstag erkennt die ernsten Bestrebungen des preußischen Justizministers zur vebung der mittleren Lage der Eerichtssekre- täre dankbar an. Er erklärt aber, daß nur die volle Gleichstellung der Land-, Amtsgerichts- und Staatsanwaltssekretäre mit den Sekretären der allgemeinen Staatsverwaltung in Gehalt und Rang der Gerechtigkeit entspricht." lieber die Aenderung des Titels „Gerichts- schreiber" in „Landgerichtssekretär" oder „Amtsgerichtssekretär" sprach der Vorsitzende. Er teilte mit, daß die Aenderung nach einer Audienz erfolgt sei, die er beim Minister gehabt habe; die erfolgte Aenderung sei um so mehr zu begrüßen, als der Titel „Eerichtsschreiber" dieses verantwortungsvolle Amt wiederholt als minderwertig habe erscheinen lasten.
Zum Ort der nächsten Hauptversammlung wurde Stettin bestimmt.
Ausland.
Rußland. Wie die „Petersb. Ztg." dem „Zaryzinsky Listok" entnimmt, sind in letzter Zeit Dutzende von Wagen mit deutschen Kolonisten aus den Gouvernements Saratow und Samara durch Zarizyn gezogen. Sie haben ihre Ländereien, ihre Häuser, ihre Wirtschaften aufgegeben und ziehen eilig fort, wobei sie nur die notwendigste Habe mit sich führen. Dem Berichterstatter des Blattes hat einer der deutschen Kolonisten unter anderem folgende Erklärung abgegeben: „Wir retten unsere Seelen", sagte der Kolonist mit Erbitterung, „vor eurer russischen Ordnung. Rings um uns werden Brandstiftungen, Räubereien, Mordtaten verübt: eit gegenseitiger Ruin und eine Selbstvernichtung der russischen Bauern durch russische Bauern. Wir haben uns gedacht: wenn sie sich selbst nicht schonen, so werden sie uns Deutschen erst recht nicht schonen, uns, die wir mehr Land haben und deren Wirtschaft bester ist als bei ihren Gutsbesitzern. So haben wir denn, um nicht mit dem Knüppel in Berührung zu kommen, für einen Spottpreis unsere Ländereien, unsere Wirtschaften, unser Vieh verkauft; viele von uns haben alles dem Schicksal überlasten und nur das Wertvollere mitgenommen. Nun suchen wir in die nächste Hafenstadt zu gelangen, um einen ausländischen Dampfer zu besteigen und in ein ruhigeres Land überzusiedeln."
Bereinigte Staaten von Amerika. In einer Rede in Cumberland, Staat Maryland, hat sich der Marine-Sekretär Bonaparte, ein Großneffe Napoleons I., über „Anarchismus und dessen Bekämpfung" ausgelaffen. Als eines der gegen den Anarchismus anzuwendenden Mittel empfahl er die Einführung der Todes- und Prügelstrafe. Er besprach zunächst die Ermordung des Präsidenten Mc Kinley und die im Ausland und Inland getroffenen Maßnahmen zur Unterdrückung des Anarchismus. Alle bisher getroffenen Maßnahmen, erklärte der Marine-Sekretär, hätten sich für die Dauer
stellungen Anlaß gibt, mit ihm besprochen werden. Auch sonst sollen die Referendare auf die Mängel ihrer Ausbildung hingewiesen werden. Gleichzeitig wird an eine Verfügung des Justizministers vom 25. November 1897 erinnert, in der es für erforderlich erklärt worden ist, daß die Referendare während ihrer Beschäftigung in einer Zivilkammer zur Anfertigung mindestens einer Relation in jedem Monat angehalten werden. Bevor die Referendare die vorgeschriebenen zwei Relationen zu ihren Akten eingereicht haben, dürfen sie ohne Genehmigung des Oberlandesgerichtspräsidenten der Staatsanwaltschaft nicht überwiesen werden.
A Der eigenartige Rechtsfall, daß Angeschuldigte dadurch, daß sie eine noch schwerere Tat begehen als wie die ihnen in der Hauptsache zur Last gelegte, mit einer Geldstrafe davonkommen, während sie wegen der leichteren Straftat hätten ins Gefängnis wandern müssen, hat sich, wie die „Deutsch Jur.-Ztg." mitteilt, kürzlich vor dem Schöffengericht zugetragen. Wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches waren der Maurergeselle S. und der Arbeiter W. angeklagt. Beide waren in angeheiterter Stimmung in ein Schanklokal gekommen und hatten sich hier gegen die übrigen Gäste unpaffend benommen. Die Ehefrau des Schankwirts forderte die beiden Angeklagten auf, das Lokal zu ver- laffen, jedoch ohne jeden Erfolg. Schließlich wurden die beiden Ruhestörer durch polizeiliche Hilfe gewaltsam an die frische Luft befördert. Die Folge war die Anklage wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs, zu der sich später noch eine Anklage wegen tätlicher Beleidigung Biiuu«
als unwirksam erwiesen. Die gesetzlichen Bestimmungen, durch welche ausländischen Anarchisten das Landen in Amerika verboten wurden hätten sich gleichfalls nur eine Zeit lang als wirksam erwiesen, Amerika habe jetzt seine eigenen anarchistischen Brutstätten und das einher mische Produkt sei stark genug, um der Regia rung ernste Sorgen zu machen. Mit dem Anar. chismus könne kein Staat im Frieden leben, da jeder Anarchist der Ueberzeugung sei, daß über* Haupt kein Staat existieren solle. „Gegen Anarchisten sollte die Todesstrafe gesetzlich bedingungslos verhängt und sie sollte unbarmherzig vollzogen werden, wenn der Delinquent es direkt oder indirekt auf Vernichtung von Menschenleben abgesehen hat. Für Vergehen leichterer Art empfehle ich eine verhältnismäßig kurze, aber äußerst strenge Haftstrafe unter vollständiger Abschließung, Entbehrung jeder Bequemlichkeit und Versagung jeder Art von Zerstreuung. und diese Strafe könnte meines Erachtens mit Vorteil noch ergänzt werden durch scharfe, ober nicht öffentlich zu vollziehende Prügelstrafe. Die letzte und wichtigste Voraussetzung für die erfolgreiche Ausrottung des Anarchismus in unserem Lande ist die, daß die öffentliche Meinung in Amerika sich von der vollständigen . inneren Haltlosigkeit seiner Theorie, sowie allen anderen Patentmedizinen zur sozialen Wiedergeburt der Menschheit überzeugt. Die heutige zivilisierte Gesellschaft repräsentiert mindestens das Resultat des Strebens des Menschengeschlechts seit Tausenden von Jahren nach Gerechtigkeit und Glückseligkeit und es wäre nichts als maßlose Ueberhebung, wenn ein Mann, und wäre er der weiseste der Menschen, sich einbildete, er vermöge dieses unglaublich umfangreiche Gebäude mit seiner schwachen Hand einzureißen und durch ein neues, besseres, zu ersetzen." — Sehr gut!
Marburg und Umgegend.
(Nachdruck aller Origmalartikei ist gemäß § 18 bei Urheberrechts nur nvt der deutlichen Quellenangabe .Oberheff. Ztg.' gestattet)
Marb«rg, 31. Auaust.
* Volksbildung. Wie auf der letzten Jahresversammlung des Rhein-Mainischen Verbandes für Volksvorlesungen und verwandte Bestrebungen mitgeteitt wurde, umschließt derselbe hundert körperschaftliche Mitglieder mit etwa 600 indirekt angeschlossenen Vereinen und 400 persönliche Mitglieder aus den verschiedensten Ständen und Verufsarten. Die einzelnen Vereine und Ausschüsse suchten durch gemeinverständliche Vorträge, Volksunterhaltungsveranstaltungen, heimatkundliche Führungen, Bibliotheken und auf jede sonstige zweckdienliche Weise den geistigen Stand weiterer Volkskreise zu fördern. Die Verbandsleitung als führende Zentralstelle steht dabei beratend und unterstützend zur Seite. Sie wirbt die wiffenfchaft-
gesellte. Die Angeschuldigten hatten nämlich die Ehefrau des Lokalinhabers, als sich diese ihnen näherte, um sie hinauszuweisen, am Arme gepackt und sie hin- und hergezogen. Dies wurde als tätliche Beleidigung angesehen. Das Hiuzu- kommen dieser Straftat führte nun zu bem eigenartigen Rechtsfall, daß die Angeklagte» hierdurch vor dem Gefängnis verschont bliebe». Hätten die beiden Angeschuldigten die Fra« nicht am Arm gepackt, so wäre nur der § 123,3 (gemeinschaftlicher Hausfriedensbruch) in Anwendung gekommen, welcher als geringstes Strafmaß eine Woche Gefängnis vorschreibt. Nach § 73 des St.G.V. mutz jedoch, wenn zwÄ Straftaten zusammentreffen, das Strafmaß aus demjenigen Paragraph normiert werden, welcher eine schwerere Strafe androht. Dies ifk nun in dem vorliegenden Falle des § 185 (roört* liche bezw. tätliche Beleidigung), welches als Maximalstrafe 3 bezw. 5 Jahre Gefängnis aiw droht, zugleich aber dem Richter das Recht gib^ nur auf eine Geldstrafe zu erkennen, während' der Hausfriedenbruchsparagraph als Maximalstrafe nur eine einjährige Gefängnisstrafe androht. Das Schöffengericht war nach Maßgabe des 8 73 fomit in der Lage, die beiden bisher völlig unbescholtenen Angeklagten vor dem Gefängnis zu bewahren und sie nur zu einer geringen Geldstrafe zu verurteilen. Wäre, bas Vergehen der tätlichen Beleidigung nicht hinzs- getommen, so hätte das Schöffengericht als Mindestmaß je .eine Woche Gefängnis Verhänge« müssen, •’7 ~ L