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Zweites Blatt

gewähren läßt.

B.

Die heutige Nummer umfaßt 3 Blätter.

gewinnen muhte, sie sähe diese Angriffe gegen den griechischen Besitz nicht ungern. Ihre Be­hauptung, daß sie den Kirchensturm in Philip- popel nicht verhindern konnte, wird zur leeren Ausrede, wenn man weih, daß dort die ganze rumelische Division, also eine genügende Trup­penmacht zur Unterdrückung der Unruhen steht. Man schritt aber erst ein, als alles vorüber war und wird trotz aller jetzt durch die bulgarischen Vertreter im Auslande gegebenen Versprechun­gen bei diesem Vorgehen bleiben. In den Wiener diplomatischen Kreisen ist man über­zeugt, daß die bulgarische Regierung zu diesem Verhalten durch die Rücksichtnahme auf die neueste und die bevorstehende Entwickelung der Kreta-Frage veranlaßt worden ist. Die West­mächte scheinen entschloffen zu sein der kretischen Autonomie, freilich im formellen Rahmen der bisherigen staatsrechtlichen Stellung der Insel, eine Erweiterung zuzugestehen. Dies hat im höchsten Maße den Reid der Vulgaren erweckt und die bulgarische Regierung hat den Ver­tretern der kretischen Schutzmächte in Sophia mitteilen lassen, daß sie mit Rücksicht auf die Stimmung im Lande nicht in der Lage wäre einer Erweiterung der Autonomie Kretas ruhig zuzusehen, ohne irgendeine Entschädigung in Makedonien zu erlangen. Dieser Stimmung und diesen Absichten entspricht es durchaus, wenn die bulgarische Regierung gegenüber dem Treiben gegen die Griechen in Bulgarien beide Augen zudrückt und die Kirchenstürmer ruhig

gestern Abend 7,32 Uhr. Der Kaiser wurde am Bahnhofe von der Kaiserin und den Spitzen der Behörden empfangen.

Als Paten bei der Tauf« des Sohnes des Kronprinzenpaares werden in erster Linie Kai­ser Franz Josef von Oesterreich, König Eduard von England und Kaiser Nikolaus von Rußland fungieren. Die Monarchen werden bei der feier­lichen Handlung nicht selbst anwesend sein, son­dern sich dem Herkommen gemäß vertreten lassen.

Reichskanzler F:.rst Bülow wird, wie der B. C." hört, seinen Urlaub in Norderney un­terbrechen, um sich zum Vortrage beim nach Wilhelmshöhe zu begeben. E |sl( < jedoch erst nach der Zusammenkunft des Kaisern mit König Eduard in Wilhelmshöhe geschehen, da der König von keinem englischen Staats­minister begleitet ist. Man nimmt an, daß der Reichskanzler an der Ealatafel zu Ehren des Geburtstages des Kaisers Franz Josef am 18. d. M. teilnimmt. Von Wilhelmshöhe begibt er sich dann auf direktem Wege wieder nach Nor­derney zurück.

Ueber die kommuuale Gewerbesteuer tr den preußischen Städten bringt dieZeitschr des Kgl. Statist. Bureaus" folgende Angaben: Von den 250 Städten mit mehr als 10 000 Ein­wohnern erhob im Jahre 1905 die große Mehr­zahl (228) die Gewerbesteuer in Hundortteilen der staatlich veranlagten Gewerbesteuer. 209 Städte zogen die vier Eewerbesteuerklassen mit gleichen Hundertsätzen heran. Am geringsten war die Besteuerung mit 100 Proz. in Ehar- lottenburg, Altona, Münster, St. Johann und Bunzlau, am größten mit 280 v. H. in Bocholt, 285 in Rheine, 295 in Gummersbach und 365 in Königshütte. Im ganzen wurde in 89 Städten ein Satz von 200 und mehr Proz. er­hoben. 3 Städte erhoben für die drei ersten Ee­werbesteuerklassen gleiche Hundertsätze, für v'e vierte Klasse niedrigere; in 16 Städten erstreckte die Ermäßigung sich auf die dritte und vierte Eewerbesteuerklasse. Eine Anzahl von Gemein­den endlich, bei denen die Besteuerung im all­gemeinen in Hundertteilen der staatlich veran­lagten Beträge erfolgte, erhoben von gewissen Gewerbebetrieben usw. höhere Hundertsätze als von der Mehrzahl der Steuerpflichttgen oder hatten für diese eine besondere Steuer einge­führt. Hauptsächlich sind von diesen Erhöhungen usw. die großen Gewerbebetriebe betroffen.

Welche Hoffnungen die Polen hegen, sa­gen offen die im Auslande erscheinenden volni- schen Zeitungen. So läßt sich die in K r- scheinendeNowa Reform«" am Jahres^,. der Schlacht bei Grunwald (Tannenberg) folgender-, maßen vernehmen:Unsere innere Wiederge­burt steht bevor, ungeheure Scharen polnischen Volkes haben sich bereits das Bürgerrecht in der Nationalpartei errungen, zugleich mit bic

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck unb Verlag' Joh. Ang. Koch, UmvcrfttStS-Buchdruckttei 41.

Marburg, Markt 21. Telephon 55. M

Dieses Gesetz war zur Zeit des Demagogen- Prozesses noch in Gültigkeit. Die Denunzianten erhielten damals % der Anzeigegebühr. Die Summe war für verschiedene Vergehen festgesetzt.

Ein Aufruhr, der am 22. Dezember 1833 auf dem Markte stattfand wobei der Polizeirat Bücking, der sich auf die Bürgergardenwache am Rathaus flüchtete, dorthin verfolgt und dann geprügelt wurde, ebenso auch ein Gendarm hatte keinen politischen Charakter und richtete sich nur gegen die Polizei. Der Apotheker Döring hatte den Bürgermeister Dr. Scheffer angeschul­digt, daß er an jenem Angriff teilgenommen habe, hatte aber die Unwahrheit gesagt, wie ihm von Scheffer bewiesen wurde. Der Polizei­rat revidierte in Begleitung eines Gendarmen allabendlich die Wirtschaften und bot um 10 Uhr Feierabend. An jenem Abend war dieses wie­der geschehen, und als Bücking aus der Heuser- schen Wirtschaft am Markt kam, wurde er beim Hause des Bäckers Anton Runkel am Markt mit seinemBegleiter von einerAnzahl jungerBurschen überfallen und durchgeprügelt. Er flüchtete und suchte Schutz auf der Hauptwache. Die jungen Leute verfolgten ihn dahin und wollten Bücking zum Fenster nach dem Hirschberg hinauswerfen. Dieses sollte ihr Verderben werden. Sie wurden arretiert und nach langer Untersuchung wegen Landesfriedensbruchs und Aufruhrs verurteilt. Die Hauptanführer sollen gar nicht ermittelt worden sein. Die Untersuchungsatten über die­sen Prozeß hat man vernichtet. Bestraft wurden: die Gebrüder Zinngießer Johannes und Hein­rich Krämer aus der Wettergasse mit je 10 Jah­ren Eisenstrafe, der Metzger Konrad Brauer und der Blechschmied Albonesi mit ebenso viel und auch der Schreiner Pfau aus Weidenhausen. Der Bäcker Weiland und Schreiner Martin Kuhl erhielten je 4 Jahre Eisenstrafe, der Schuhmacher Schnell erhielt 2 Jahre Eisen. Ein Schreinergeselle, bei Schreiner Stetefeld, gebür­tig aus Hanau, der zu 9 Jahren Eisen verur-

Deutsche Reich.

Berlin, 11. Aug.

Seine Majestät der Kaiser begab sich gestern Vormittag, wie aus Essen gemeldet wird bald Nach 9 Uhr mit Gefolge in offenem Wagon von der Villa Hügel nach Essen zur Besichtigung der Kruppschen Werke. Die Häuser der von Seiner Majestät passierten Straßen waren reich beflaggt; Ehrenpforten waren errichtet. Krie­gervereine bildeten mit ihren Fahnen Spalier und begrüßten im Verein mit einer großen Menschenmenge den Kaiser durch Zurufe. Seine Majestät dankte aufs Freundlichste. Die Fest­straße fand am Eingang zu den Werken ihren Abschluß in zwei großen Obelisken. Die Be­sichtigung der Kruppschen Werke erstreckte sich hauptsächlich auf die in den letzten Jahren neu­erstandenen Fabrikanlagen und Erweiterung r- bauten. Zum Schluß des Besuches, der mehrere Stunden in Anspruch nahm, wohnte der Kaiser auf dem Kruppschen Schießplatz einem Schießen mit verschiedenen Geschützen modernster Kon­struktion bei. Gegen 12% Uhr wurde die Rück­fahrt nach Villa Hügel angetreten. Um 2% Uhr reiste der Kaiser nach Wilhelmshöhe ab. Die Ankunft in Wilhelmshöhe erfolgte

Vom Balkan.

' Der Kirchensturm in Philippopel und die ähnlichen Vorgänge in Ostrumelien, über die Jn den letzten Tagen berichtet wurde, sind die ^natürlichen Folgen der seit langem zwischen Irischen und Bulgaren herrschenden Erbitte- [tung. Die Griechen sind seit jeher bei allen .Balkanbewohnern mißliebig, sie gelten als die b,Armenier des Westens", werden ähnlicher, nicht "gerade sympathischer Eigentümlichkeiten bezich­tigt und werden überdies, da es unter ihnen Spiele reiche Handelsleute gibt, beneidet. Dazu ijft in den letzten Jahren noch die Rivalität Zwischen Griechen und Bulgaren in Macedonien getreten, die dazu führte, daß man seit Monaten jp)eit häufiger von Kämpfen zwischen griechi­schen und bulgarischen Banden als von Ääntp? 4

Marburg

Sonntag, 12. August 1906

Neueste Telegramme.

/ Berlin, 10. Aug. (Amtlich.) Am 6. August griff eine Hottentottenbande von etwa 50 Mann die Pferdewache der 2. Kompagnie des 2. Regiments bei Alurisfontein südlich von Warmbad an. Die sofort eingreifende Kom­pagnie schlug den Feind in die Flucht und ver­folgte ihn weiter. Es fielen zwei Reiter, drei wurden schwer verwundet. Oberst Deimling ; ist mit seinem Stabe auf dem Marsch von Keet- manshoop nach Warmbad. Eine aus Kapstadt am 4. August hierhergelangte Nachricht, nach welcher bei Violsdrift ein erneutes verlust- ! reiches Gefecht stattgefunden haben sollte, hat sich nicht bewahrheitet.

"J Helgoland, 10. Aug. Die aktive Schlacht­flotte hat gestern für kurze Zeit bei Helgoland ! geankert und wird heute nach Bendigung der dirswöchigen Hebungen die dortige Reede wie- :ber aufsuchen. Am 12. August wird die Rück- ! reise um Skagen nach Kiel angetreten.

b Kopenhagen, 10. Aug. Die Internationale Frauenwahlrechts-Vereinigung beschloß heute, ihre nächste Tagung im Jahre 1908 in Holland abzuhalten.

i: Konstantinopel, 9. Aug. Die Gerüchte von einer Krankheit des Sultans sind übertrieben. i$>ei Sultan hat sich von dem Unwohlsein, das vorige Woche bestanden hat, bereits erholt und in den letzten Tagen die laufenden Geschäfte er­ledigt.

mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.

SorintagsbeUaaer Alluttrirtes

fen mit den türkischen Truppen hätte und daß kaum ein Tag verging, ohne daß über Mord­taten von Griechen an Bulgaren oder von Bul­garen an Griechen berichtet worden wäre. Da bekanntlich im ganzen Orient, also auch in den Balkanstaaten kirchliche Fragen eine sehr große Rolle spielen und auf das Engste mit den na­tionalen und politischen Streitigkeiten verknüpft sind, konnte das Uebergreifen der Kämpfe auf das kirchlich-religiöse Gebiet kaum überraschen. Zumal, da seit der Loslösung der Bulgaren vom griechischen ökumenischen Patriarchat in Kon­stantinopel und seit der Errichtung des bulgari­schen Exarchate? der Konkurrenzkampf zwischen den beiden Kirchen zu unausgesetzten Zänkereien geführt hat. Daß dabei keineswegs nurhei­lige" oder religiöse Motive mitspielen, ist selbst­verständlich und wird schon durch den Vorfall bezeugt, der den eigentlichen Anstoß zu den Kirchenstürmereien gegeben hat. Die bulga­rische Regierung hat bekanntlich den neuen griechischen Metropoliten von Varna, Neoph- rytos, am Landen verhindert, weil seine Er­nennung bei der Regierung in Sophia angeb­lich nicht rechtzeitig angemeldet wurde und weil man ebenfalls angeblich angesichts der Stimmung der Bevölkerung für sein Leben und seine Sicherheit keine Verantwortung über­nehmen konnte. Kaum war aber Neophrytos abgezogen, als sich schon die bulgarischen Geist­lichen in Varna der griechischen Metropolitan­kirche bemächtigten, sie umtauften und in Be­sitz nahmen. Diese Kirche hat nämlich vor nicht langer Zeit von einem reichen Griechen eine Stiftung von einer Million Francs erhalten und auf diese hatte man es eigentlich abgesehen. Da aber der Stifter so vorsichtig gewesen ist den Betrag bei einer fremdländischen Bank zu de­ponieren, ist das Geld für die Bulgaren vorder­hand unerreichbar. Immerhin hat das leichte Gelingen des Kirchenraubes in Varna die Vul­garen zu Wiederholungen, die sich nun in Bur­gas, Stanimaka, Philippopel usw. zugetragen haben, angeeifert. Daß hierbei namentlich in Philippopel, wo es viele reiche Griechen gibt Plünderungspläne mitliefen, ist sicher.

Dies kann jedoch zu Verwickelungen größerer Art führen. Es ist zweifellos, daß die Kirchen­stürme in Bulgarien gegen den Artikel V des Berliner Vertrages verstoßen, in dem allen Re­ligionsgenossenschaften in den Balkanstaaten freie Religionsübung gewährleistet wird. Wenn nun die griechische Regierung und dies ist nicht ausgeschlossen die Signatarmächte des Berliner Vertrages zum Schutze der Griechen in Bulgarien anruft, so würde es nicht zu ver­meiden sein, daß die Mächte in irgend einer Form einschreiten und einen Druck auf die bul­garische Regierung ausüben.

Die bulgarische Regierung verhielt sich diesen Borg?.....3 gegenüber so, daß man den Eindruck

teilt worden war, ging flüchtig. Diese Strafen wurden teilweise in Marburg und Cassel ver­büßt. Pfau, Albonesi und Weiland wapcen schon verheiratet und junge Männer. Man er­zählte sich damals, der Untersuchungsrichter Walther habe die Geständnisse der Unter­suchungsgefangenen durch Prügel erpreßt. So verlautet die mündliche Ueber^ieferung der Zett- genossen, denn die Untersuchungsakten der da­maligen Justiz sind, wie erwähnt und wie mir das Kgl. Staatsarchiv mitteilte, nicht mehr vorhanden. _ , ...

Was den Bürgerverein betrrfft, so war dwser dm 20. Februar 1831 gegründet worden unb zählte unter seinen 220 Mitgliedern eine Anzahl Professoren, Studenten und angesehener Bürger, Obgleich er nach seinen Satzungen ein gesellschaft­licher Verein wa, so wurde jedoch der Politik hier viel gehuldigt, denn alle Angeklagten, die, in den JordanscheN Prozeß verwickelt waren, sind Mitglieder des Bürgervereins gewe,en Dre Marburger Oberbürgermeister wie Volkmar Uloth, Lederer und Rudolph sind alle im Mit­gliederverzeichnis angeführt. Die Name» Friedrich Oetker und Franz Dingelstädt finde« sich auch vor. _ .

Das Vereinslokal, für das der Verein 106 Taler Miete bezahlte, befand sich am Markt, bei dem Bierbrauer Ernst Heufer, jetzt Zeiße. Der Verein besaß seine eigenen Möbel und em Billard und hatte eine große Anzahl Zettungm ausgelegt. Für die Sommervergnügungen pach­tete man einen Garten, z. B. den Körnerscher Garten am Schloßberg, den Klubgarten, jetzt v. Sybel; den Schwanergarten am Ockershauserweg hatte man 1841 inne, und das Winterlokal hatte der Verein bei Kaufmann Majerus am Martz. 1847 war das Sommerlokal wieder im Körner- fchen Garten und 1848 wurde in Gemeinschaft mit dem Gesangverein Liederverein der Schwa- nersche Garten zum Sommerlokal gemietet zu« Preise von 20 Talern und im Oktober diese«

Aus unruhigen Zeiten.

Von 8. Müller.

(Fortsetzung.)

.. Das Gesetz über Hochverrat lautete:

, - Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm IX., Landgraf von Hessen rc. rc.

;, Obgleich wir das Glück haben, über Unter­tanen zu regieren, welche sich durch Treue und Ergebenheit gegen den Landesfürsten und ihr Vaterland von jeher rühmlich ausgezeichnet haben, auch in den gemeinen Rechten in An­sehen der entgegengesetzten Staatsverbrechen und des Hochverrats, in deren Bestrafung be- 'peits Verfügung geschehen, so sehen wir uns doch 'nach dem preiswürdigen Vorgänge Römisch Kaiserl. Majestät bewogen, Unsere gnädigste PZillensmeinung deshalb besonders erkennen zu geben rc. rc.

p § 1. Wir erklären demnach hiermit, daß der­jenige das Verbrechen des Hochverrats begehet, ! ! a) der die persönliche Sicherheit des Landes­fürsten verletzet, und

i b) der die Ruhe und Sicherheit des Landes feindselig störet, und dessen Einrichtung und Verfassung zu Grunde zu richten, oder demselben von außen Gefahr zuzuziehen oder solche zu ver­größern suchet. Es ist hierbei einerlei, ob solches öffentlich, oder in Gesellschaften oder von einzelnen Personen, durch eigenen Ratend Tat, mit und ohne Waffen, durch vorsätzliche Mit­teilung von Geheimnissen und Absichten, durch Erteilung von Rat, Hülfeleistung und Förde­rung, oder durch sonst dahin abzweckende Hand­lung passiert.

§ 2. Auf dieses Verbrechen des Hochverrats, wenn auch daraus kein Schaden erfolgt, sondern solches bloß bei dem Versuche geblieben wäre, wird hiermit die T o d e s st r a f e, welches mit­tels Hinrichtung durch das Schwert bewirkt wer­den lall. Das Vermögen wird . konfisziert.

Wenn jedoch ein Mitschuldiger von Reue be­wogen Anzeige tut und Schaden abwendet, wird demselben Befreiung von der Strafe und Ge­heimhaltung der getanen Anzeige zugesichert,

§ 3. Derjenige, welcher eine Handlung oder Unternehmen anderer, welche auf Hochverrat abzweckt, die er doch leicht und ohne Gefahr ver­hindern konnte, nicht abwendet, soll als Mit­schuldiger angesehen und lebenslänglich mit der Strafe der Eisen erster Klasse, die Frauenzim­mer aber mit lebenslänglicher Spinnhausstrase belegt werden.

§ 4. Selbst derjenige, welcher einen ihm be­kannten, des Hochverrats schuldigen Verbrecher der Obrigkeit bedächtlich nicht anzeigt, soll auf lebenslang mit t :n Eisen zweiter Klasse und die Frauenspersonen aber mit dem lebenslangen Zuchthaus bestraft werden. Sollte derselbe aus genügsamen Gründen gewiß sein, daß, wenn auch diese Anzeige unterbliebe, dennoch keine nach­teiligen Folgen mehr zu besorgen sei, so ist die lebenslängliche Strafe der Eisen und respektive des Zuchthauses auf fünf oder zehn Jahre zu mildern.

§ 5. Weil aber diejenigen, welche durch frechen Tadel, in öffentlichen Reden, Schriften oder bildlichen Darstellungen Mißvergnügen gegen Landesverfassung und Staatsverwaltung ausbreiten, die Ehrerbietung, welche sie dem Regenten schuldig sind, sehr verletzen und die innere öffentliche Ruhe stören, so sind dieselben gleichfalls, die Männer mit den Eisen zweiter Klasse, die Frauenspersonen aber mit dem Zucht­hause bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Wonach sich also jedermann alleruntertänigst zu achten hat.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Nawens- unterschrift und des beigedruckten Fürstlichen Jnsiegels.

Cassel, den 14. Februar 1795.

Wilhelm, L.

9. Fleckenbühl, genannt Pürgel.

L< Vierteljährlicher Bezugspreis; btt der Expidition 2 Mk^

/ TM 4 0*7 bet allen Postämtern 2,25 Mk. (ejeU Bestellgeld).

e/i. -104 JnserttonSgebühr: die gespaltene Zelle oder oeren Raum 10 Pfg.

- Reclamen: die Zeile 25 Pfg.