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mit dem Kreisdlatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
SonniagsbeUaae? Allustrirtes GonutaaSSratt;
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Marburg
Donnerslag, 19. Juli 1906.
Erscheint wöchentlich sieben mal.
Druck Md Verlag' Joh. Aug. Koch, Univerfitäts-Buchdruckerei
Marburg, Markt 21. — Telephon 55.
41. Jahrg.
NeueAe Telegramme.
? Karlsruhe, 18. Juli. Die erste Kammer nahm mit allen gegen 4 Stimmen einen Antrag |bet Budgetkommission an, nach welchen die von jbei Regierung vorgeschlagene Tarifreform für Personentarife der Eisenbahn gebilligt wird.
Haag, 17. Juli. Laut amtlicher Meldung haben Eingeborene auf der Insel Celebes bei Boni ein Lager von holländischen Truppen angegriffen. Drei holländische Soldaten fielen, «wei wurden verwundet; die Eingeborenen verloren 51 Mann.
, Paris, 18. Juli. Der „Figaro" hat aus eine Anfrage bei Lord Knollys, Sekretär des Königs Eduard, folgende Antwort aus dem Buckinghampalast erhalten: „Bezüglich eines Zusammentreffens des Königs mit dem deutschen Kaiser ist noch nichts entschieden; es ist jedoch sehr möglich, daß dieses Zusammentreffen ftattfindet."
; Lissabon, 17. Juli. Die Mannschaften eines für den überseeischen Dienst bestimmten Expeditionskorps, die in hiesigen Kasernen untergebracht sind, ließen sich wegen der Verhaftung von Kameraden eine Meuterei zu Schulden kommen. Sie drangen in das Amtslokal der Polizei ein, wurden aber durch höhere Beamte »ur Rübe aebraÄt.
London, 18. Juli. Mit Rücksicht auf die im« lyer bedrohlichere Haltung der eingeborenen Egypter bereitet die englische Regierung nach einem Telegramm des „Daily Expreß" aus Kairo bedeutende Verstärkungen der britischen Garnisonen, besonders in Kairo und Karthum sowie die Errichtung zahlreicher neuer Militär- Stationen im Sudan vor. Außerdem soll die »isherige Freiheit der Landespresie erheblich eingeschränkt werden.
Rewyork, 17. Juli. Zwischen Salvador und Guatemala ist ein Waffenstillstand zustande ge- kornrnen. Die Eesamtverluste betragen 7000 Mann, darunter 2000 Tote.
Hongkong, 17. Juli. Die Führer der Piraten, welche den Dampfer „Sainam" angriffen, waren davon in Kenntnis gesetzt, daß das Schiff kür die Regierung eine Ladung von 98 000 Pfund Pulver und eine Menge Gewehre an Bord hatte. Vermutlich raubten sie die letzteren. Endgültige Nachrichten waren bis jetzt nicht zu erlangen. Der britische Flußdampfer „Robin" wurde zur Nachforschung entsandt.
Die Verfassungsreform in Württemberg.
’ Nach monatelangen Verhandlungen in den beiden Kammern ist in Württemberg ein neues Verfassungswerk zustande gekommen, das auch
23 (Nachdruck verboten.)
Die Kette.
Roman von Hans Schult«.
(gorilefeung.)'
? „Du redest im Fieber, Ruth!" sagt« er end- ich. „Komm, wir wollen zur Ruhe gehen! Du »ist heute zu erregt, die Unterredung hat dich zu ehr angegriffen. Morgen denkst du vielleicht chon um vieles anders!"
Sie bewegte leise den Kopf.
„Zur Ruhe gehen, Eberhard! Ich finde keine Ruhe! Und doch hab' ich ein so unnennbares Ruhebedürfnis, nichts mehr zu sehen, nichts Mehr zu hören von all dem Jammer in meiner Brust! Sag mir da einen anderen Ausweg als den Tod, und ich will ihn versuchen! Ich kenne keinen!"
Ich kenne keinen!
Auch er wußte keinen anderen.
' Er hatte selbst schon ruhig den Gedanken gehabt, sich mit diesem Leben abzufinden, sich dem Stiefsohn zu stellen, ihm volle Klarheit über di« Vergangenheit zu geben und dann in einem freiwillig gewählten Tod die letzte Konsequenz eines solchen Eeständnisies zu ziehen.
Dennoch aber erschrak er, als ihm jetzt der gleiche Gedanke in den Worten der Gattin entgegentrat, die ganze Unnatur eines Selbstmordes erschien ihm in der verzweifelten Absicht dieser müden, gehetzten Frau in ihrer krassesten Gestalt.
„Du mußt dich nicht zu sehr solch trüben Stimmungen hingeben, Ruth!" begann er von neuem. „Du lebst dich so in sie hinein, daß eines Tages in einem unbewachten Moment die Absicht wie von selbst in die Tat übergeht!"
„Und hängst du nicht auch solchen Plänen .nach?" fragte sie zurück. Meinst du, ich hätte Nichts längst erkannt, worüber auch dil unausge-
außerhalb der schwarz-roten Erenzpfähle die Beachtung weiter Kreise, nicht nur in staatsrechtlicher Hinsicht, gefunden hat. Eine ganz neue Verfassung ist es nicht, sondern nur eine Abänderung des 9. Kapitels der Verfassungsurkunde, das „Von den Landständen" handelt. Aber diese Aenderung ist bedeutsam für die württem- bergische Geschichte und die Gesetzgebung, und mit dem Tag des Inkrafttretens mag, wie der „Schwäb. Merk." schreibt, ein neuer Abschnitt der württembergischen Geschichte beginnen.
Das Wesentlichste ist, die Zusammensetzung, die Art der Bestellung, die Befugnisse der beiden Häuser der Ständeversammlung sind andere geworden. Die Zweite Kammer wandelt sich in die „reine Volkskammer" um, die die Sehnsucht oder auch nur das Schlagwort von fast 6 Jahrzehnten gebildet hatte, seit der Sturm des Jahres 1848 durch das schwäbische Land gefegt. Und in der Ersten Kammer treten an die Seite eines allmählich immer enger werdenden Kreises von Privilegienträgern neue aus anderen, sozial verschiedenen Schichten stammende Abgeordnete, sodaß die Geschlechter nicht mehr die ausschlaggebenden in dem Oberhause sind. Das ist der wesentlichste Punkt und der größte Gewinn aus dem neuen Recht. Er ist, das darf gesagt werden, ohne den Ctandesherren zu nahe zu treten, wertvoller und entscheidender als die Entfernung der Privilegierten aus dem Hause der Abgeordneten. Diese 23 unter 92 hatten keine Mehrheit im Hause und konnten nur eine Mehrheit bilden, wenn sie — übrigens unter sich ja auch nicht so gleichartig, wie big Gruppe der Ctandesherren — reichlichen Zuzug aus den Reihen der Volksabgeordneten fanden. Die 19 Ctandesherren hatten in der Ersten Kammer tatsächlich das Heft in der Hand, und das war ein unnatürlicher Zustand. Die Oligarchie einer beschräntten Privilegiengruppe hat nun einmal etwas Ungesundes, selbst wenn sie nur in klugen und vorsichtigen Formen sich äußert.
Die wichtigsten Aenderungen des Gesetzes find folgende: In der Zusammensetzung der Zweiten Kammer bringt es das Ausscheiden der 23 „Privilegierten", der 13 ritterschaftlichen Abgeordneten, 6 evangelischen Prälaten, 2, bezw. mit dem Bischof 3 katholischen Kirchenvertreter und des Universitätskanzlers. Die Zweite Kammer besteht künftig ausschließlich aus solchen Abgeordneten, die aus dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrecht hervorgehen. In 63 Oberämtern und 6 guten Städten wird, wie bisher, je ein Abgeordneter gewählt. Das Verfahren dabei ist aber insofern' abgeändert, als die Stichwahlen mit Beschränkung auf die zwei Kandidaten mit höchster Stimmenzahl in Wegfall kommen und dafür nach dem „romanischen System" dann, wenn im ersten Wahlgang keiner der Bewerber mehr als
setzt sinnst und grübelst! Warum du all deine Privatverhältnisse abschließest, dein Testament aufsetzest." - r < r £
„Ich bin ein Mann!" unterbrach er sie fast heftig. „Gegen mich brandet die Welle zuerst, wenn es wirklich zu einer Katastrophe kommen sollte! Darum ist es natürlich, daß ich mein Haus bestelle! Dich trifft es in zweiter Linie! Wenn es für mich vielleicht zur Pflicht wird, mich meines Lebens zu entäußern, so ist dies keineswegs von vornherein für dich ein Recht! Denn du hast noch ein weiteres Kind, das Anspruch an dich erheben kann — Herta!"
Ruth schrak zusammen.
Die Erregung dieser Nacht hatte das Gesichtsfeld ihres Geistes derart eingefchräntt, daß der Gedanke an die Tochter vollkommen in ihr
untergegangen war.
Auf einmal erschien die gesamte Situation in einem gänzlich veränderten Lichte.
Um ein Verbrechen an ihrem einen Kinde zu sühnen, wollte sie ein neues an dem anderen begehen.
Sie hatte ihre Persönlichkeit in ihren Kindern gleichsam erweitert und geteilt, und diese beiden Persönlichkeiten standen sich nun mit ihren Interessen diametral gegenüber.
Und dann wieder überkam sie ein solches Grauen vor dem Leben, in dem sie sich seit so langen Iahen schon hinschleppte, daß sie glaubte, allen anderen fremden Ansprüchen gegenüber zunächst das Recht ihres eigensten Selbst geltend machen zu dürfen.
Mit geheimen Entsetzen dachte st« an den Moment des Morgens des nächsten Morgens, den sie jeden Abend von neuem fürchtete, wenn sie aus dem mühsam mit Morphium erzwungenen Schlafe erwachen würde.
Wie ein Gefühl von Todestrunkenheit ging es schaudernd durch ihre Seele.
Mit feuchten, heißen Fingern klammerte sie sich an den Arm des Gatten,
die Hälfte der Stimmen erhalten hat, ein völlig freier zweiter Wahlgang einzutreten hat, bei dem alle Kandidaten noch einmal, ja selbst neue auftreten können, nur daß dann die verhältnismäßige Mehrheit schon entscheidet. Zu diesen 69 Städte- und Vezirksabgeordneten treten 6 Abgeordnete der Stadt Stuttgart, zu wählen durch Listen und Verhältniswahl in einem Wahlgang; ferner 17 „Zusatzabgeordnete", ebenfalls durch Listen- und Verhältniswahl zu bestellen und in zwei eigens hierzu gebildeten Proporzwahlkreisen, von denen der nördliche (Neckar- und Jagstkreis) 9, der südliche (Schwarzwald- und Donaukreis) 8 Vertreter entsendet. Die Gesamtzahl der Abgeordneten beläuft sich auf 92 wie bisher. In der Kammer der Standesherren, die künfttg aus 50 statt nur 29 Mitgliedern besteht, treten zu den Prinzen des königlichen Hauses, den Häuptern der stan- desherrlichen Familien und den zunächst auf 6 fixierten lebenslänglichen Mitgliedern, neu hinzu 8 Vertreter des ritterschaftlichen Adels, 4 Vertreter der evangelischen und 2 der katholischen Kirche, je 1 Vertreter der Landesuniversität und der technischen Hochschule, je 2 Vertreter des Handels und der Industrie, sowie der Landwirtschaft und 1 Vertreter des Handwerks. Das Recht der Krone zur Ernennung neuer erblicher Mitglieder der Ersten Kammer ist gestrichen. Soweit standesherrliche Rechte „auf andere Weise als durch freiwilligen Verzicht dauernd" in Wegfall kommen, kann der König weitere lebenslängliche Mitglieder ernennen. Die erwähnten 5 berufsständischen Vertreter werden in der Weise gewonnen, daß die vorhandenen beruflichen Organisationen je die doppelte Anzahl von Vertretern wählen, die als „Vorschlag" an die Krone gebracht werden, woraus diese die Ernennung der Mitglieder der Ersten Kammer vollzieht. Noch einschneidender fast als diese Veränderungen in der Zusammensetzung der Ersten Kammer ist der Wegfall des Stiminübertragungsrechts. Dagegen erhalten die Ctandesherren das Recht der Stellvertretung durch einen Agnaten. Die Vorschrift eines Wohnsitzes im deutschen Reich ist neu ausgenommen, aber von geringer praktischer Bedeutung. Zum Eintritt in beide Häuser der Ständever- sammmlung bildet für die gewählten und ernannten Mitglieder nunmehr das 25. Lebensjahr die untere Grenze.
Hat die Erste Kammer eine gewisse Minderung an Einfluß in der Zusammensetzung erfahren, so hat sie andererseits größere budget- rechtliche Befugnisse erhalten, die um so wertvoller sind. Bisher besaß die Erste Kammer lediglich das Recht der Ablehnung des Etats im ganzen. Jetzt besitzt sie.einen bedeutsamen Anteil an der Steuerbewilligung, insofern als „diejenigen Steuern, deren Sätze im Weg der
„Laß mich sterben!" flüsterte sie. „Wehre es mir nicht! Ich möchte euch alle ja mitnehmen! Ich versteh' es ja so, wie solch ein armes Weib, das in feiner Not nicht mehr ein und aus weiß, sich mit ihren Kindern zusammenbindet und ins nächste beste Wasser springt! So ist mir auch zumute!"
Ihre Gedanken verwirrten sich in der sinnlosen Aufregung.
„Wir sind ja beide den Kindern im Wege! Drum komm du mit mir, daß ich nicht so allein zu gehen brauche. Laß mich in deinen Armen sterben! Stirb mit mir, Eberhard, stirb mit mir?"
In haltlosem Weinen hing sie an seinem Halse; jetzt endlich löste sich die unnatürliche Starrheit ihres Wesens in heißen Tränen.
Eine Flut von Mitleid quoll ihr aus seiner Seele entgegen.
Alles, was sein übervolles Herz an Liebe für sie besaß, legte er in seine Worte.
Und während er leise und tröstlich auf sie einsprach, ward sie allmählich ruhiger.
Sie wehtte ihm nicht, als er sie jetzt aus dem Speisesaal zum ersten Stock hinaufgeleitete; sie war so müde, daß sie meinte, umsinken zu mühen, und doch fühlte sie, daß sie noch stundenlang für ein paar kurze Momente sorgenerlösenden Schlummers würde kämpfen müssen.--
An Hertas Stubentür blieb sie stehen und wintte dem Gatten, allein nach dem gemeinsamen Schlafzimmer vorauszugehen; sie glaubte, heute nicht Ruhe finden zu können, ehe sie ihr Kind, an dem sie sich so schwer in Gedanken versündigt, nicht noch einmal gesehen hätte.
Behutsam klinkte sie die Tür auf und trat mit leisen Schritten zu Hertas Bett, in dem das Mädchen, den schlanken Arm um den hellen Blondkopf geschlungen, in süßem Frieden den unerwecklichen Schlaf der Jugend schlief.
Und dies Kind wollte sie hilflos, mutterlos, allein in der Welt zurücklassen, nur um sich selbst
ordentlichen Gesetzgebung fest bestimmt sind", nur auf Grund eines Übereinstimmenden Beschlusses beider Kammern aufgehoben, herabgesetzt oder erhöht werden können. Das württem- bergische Oberhaus hat es also in der Hand, Steuerexperimenten der Zweiten Kammer wirksam entgegenzutreten.
Der neue nunmehr zum Gesetz gewordene Verfassungsentwurf beruht in seinen Grundgedanken auf den Ausarbeitungen des Ministeriums Mittnacht vom Juni 1897. Der jetzige leitende Minister v. Breitling hat das Verdienst, den Entwurf vor den Kammern verfochten zu habey und bei den oft schwierigen Verhandlungen zwischen den Parteien, zwischen den beiden Kammern und der Krone — jede mutzt« ab- und zugeben — eine ebenso umsichtige wii glückliche Vermittlung geführt zu haben. -s.
Gewissensruhe, Vergessenheit alles Irdischen zu schaffen!
In stummem Jammer legte sie den heitzen Kopf an das feuchte Holzkreuz des offenen Fensters.
Es war allmählich schon wieder ganz hell geworden, wie im Wehen nahte sich der erwachende Tag.
In der Tiefe des Parks zitterte über dem grauweißen Nebeldunst eine strahlende Röte, darüber in einer Ecke zwischen Schloß und Wald trüb verschleiert die kalte Sichel des sinkenden Mondes.
Mit brennenden Augen sah Ruth in de« glühenden Purpurstrom, der in feuriger Lohe nach und nach den ganzen östlichen Ring des durchsichtigen Himmels umwandete.
Ein sehnsüchtiges Verlangen ergriff sie plötzlich, sich aufzuschwingen in das klare Aetherblau, sich hineinzustürzen in das gigantische Farbenspiel der majestätisch ausgehenden Sonne, frei von all den Ketten des Erdenleids, die wie mit Zentnerschwere an ihren Gliedern hingen.
Unwillkürlich falteten sich ihre Hände, und ihre Lippen flüsterten ein langentwöhntes, flehentliches Gebet um Erleuchtung in dieser, undurchdringlichen Nacht des Zwiespalts.
Dann schleppte, sie sich mit wankenden Knien langsam nach ihrem Schlafzimmer hinüber.
10. K a p i 1 e l.
Acht Tage waren unterdessen ins Land gegangen. _
Die ungreifbar gewitterschwüle Spannung' in Dombrowo hatte sich noch verschärft.
Die Gräfin hütete seit der Fahtt nach Sin- derode das Bett; die Aufregung hatte sie so stark angegriffen, daß der Graf mit aller Entschiedenheit darauf bestanden hatte, daß sie sich zunächst einmal eine gründliche Erholung gönnte.
Zugleich besprach er sich ernstlich mit deut alten Santtätsrat Krüger aus Rahnfeld über
Deutsches Reich.
Berlin, 18. Juli.
— Seine Majestät der Kaiser unternahm am Montag Nachmittag, wie aus Digermulen gemeldet wird, auf dem „Sleipner" einen Ausflug in den Coldfjord. Gestern Dienstag Morgen 7 Uhr erfolgte die Weiterfahrt nach Drontheim, wo die Ankunft nachmittags erfolgte. An Bord ist alles wohl.
— Der Kronprinz hat als Ehrenvorsitzender des preußischen Landes-Kriegerverbandes auf den vom Vorstände des Verbandes zur Geburt des Prinzen ausgesprochene» Glückwunsch in folgendem Schreiben seinen Dank zum Ausdruck gebracht: „Die Mitglieder des preußischen Landes-Kriegerverbandes haben mit in herzlicher Weise ihre Anteilnahme an dem großen Glück, welches mir und meinem Hause durch Gottes Gnade zuteil geworden ist, bekundet. Diese Beweise treuer Liebe haben mich wahrhaft erfreut, und danke ich dem preußischen Landes-Kriegerverbande und allen seinen Mitgliedern aufrichtigst. Potsdam, den 12. Juli 1906. (gez.) Wilhelm."
— In Sachen Erzberger richtet Dr. Helfferich an die „Nattonal-Ztg." aus Konstantinopel, 13. Juli, eine längere Erklärung, worin es u. a. heißt: Es hat mich der Mut in Erstaunen gesetzt, mit dem der Abgeordnete Erzberger zu leugnen versucht, daß er sich bei seinen Angriffe« gegen die Kolonialverwaltung der Mitwirkung von Beamten bedient hat, die — ich wiederhole — in der Kolonialverwaltung selbst als Denunzianten und Spitzel unter Verletzung des Diensteides ihr Wesen trieben. Bildet der Abgeordnete Erzberger sich wirklich ein, dadurch offenkundige Tatsachen aus der Welt schaffen zu können, daß er aus seinem Elashause mit Steinen wirft und anderen „böswillige Verleumdung" oder „leichtfertigen Klatsch" zum Vorwurf macht? Wenn der Abg. Erzberger so fest überzeugt ist, daß ich für meine Anschuldigung „nicht die Spur eines Beweises" erbringen könne, so steht es ihm frei.