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Scheu, die wir zu überwinden, und der äußeren Not, die wir zu bekämpfen haben, ernst und mutig in der Hoffnung auf Gottes Hilfe an sie herantreten.

2. bei der Prostitution, in der wir 3 Formen unterscheiden:

Marburg

Donnerstag, 12. Juli 1906.

Vierteljährlicher Bezugspreis: bet vcr Erprdiiion 2 Ml., ber allen Postämtern 2,25 Ml. (excl. Bestellgeld).

JnferttonSgebühr: die gespaltene Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

Rcclainen: die Zeile 25 Pfg.

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck lmd Verlag: Joh. Ang. Koch, UniversitätS-Buchdmckerci 41.

Marburg, Markt 21. - Telephon 55.

mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.

Sonntagsbeilage: ZttustrirLes SonutaasblM,

Erstes Blatt.

Das Avonuemeut

auf dieOberheffifche Zeitung", das größte, meistgelesenste «nd weit- v erb reite tste Blatt Marburgs «nd der Umgegend kostet vierteljährlich nur 2.25 Mk. Inserate haben beste« Erfolg.

6. General-Versammlung des Deutsch-Evangelischen Frauenbundes

in Nürnberg.

\ XV II.

Die Hälfte der Schülerinnen denkt später die erworbenen Kenntnisse als Verufsarbeiterin zu verwerten. Es ergehen Anfragen an die Lei­tung der Schule und deren Schülerinnen wegen Besetzung von Stellen, so daß zu hoffen ist, daß mancher Frau durch diese Ausbildung ein befrie­digender Wirkungskreis erschlossen wird.

Für den neuen Kursus sind bereits mehrere Anmeldungen eingelaufen. Der Bundesvorstand rechnet auch ferner auf das warme Interesse der Bundesmitglieder für seine Frauenschule und hofft auf eine fröhliche Weiterentwicklung des guten Anfangs.

Einen weiteren Punkt der Tagesordnung bildete die Besprechung des Verbandsthemas: Die Sittlichkeitsfrage. Referentin: Frl. Paula Müller.

Leitsätze:

Die Sittlichkeitsfrage betrifft das Problem, das durch die Erkenntnis unheilvoller Zustände auf sittlichem Gebiet und der Schwierigkeit ihrer Heilung entstanden ist. Das begreifliche Gefühl der Zurückhaltung darf die Frauen nicht veran­lassen, die Erörterungen der Sittlichkeitsfrage abzulehnen und an ihrer Lösung nicht zu arbei­ten. Um eine Besserung auf sittlichem Gebiet herbeiführen zu können, müssen die Frauen die Kenntnis der Verhältnisse erwerben. Nur durch ihre Unkenntnis konnte:

1. Die Anschauung sich verbreiten, daß die Sittenlosigkeit ein notwendiges Uebel sei;

2. die Prostitution mit ihren verheerenden ; Folgen das Familienleben bedrohen, die if" Gesundheit ahnungsloser Frauen zerrütten; ; 3. der Grundsatz der doppelten Moral verbrei- f; tet werden.

' Wir begegnen der Unsittlichkeit:

1. beim sogenannten Verhältnis, dem Kon­kubinat;

a) die freie Prostitution;

b) die reglementierte Prostitution;

c) die Bordellwirtschaft, die in enger Ver­bindung mit dem Mädchenhandel steht;

3. bei der unsittlichen Darstellung in Wort und Bild.

Die Beweggründe zur Bekämpfung der Un­sittlichkeit lassen sich in 3 verschiedene Gruppen einteilen. Es wird hier vorgegangen:

1. aus religiös-sittlicher Ueberzeugung;

2. vom sozialen Gesichtspunkt aus;

3. um die Volksgesundheit zu heben.

Wie können wir Frauen Abhilfe schaffen? Wie sollen im besonderen die Mitglieder des Deutsch-Evangelischen Frauenbundes an der Lö­sung dieser Frage mithelfen?

Sie sollen 1. bemüht sein: wahre religiös­sittliche Gesinnung in allen Kreisen zu wecken und die Anschauung befestigen: Es gibt keinen Widerspruch zwischen dem göttlichen Gebot und den Forderungen des natürlichen Lebens. In­dem wir durch das eigene Beispiel unsere Um­gebung zu beeinflussen suchen, haben wir uns zu wenden gegen a) die Gleichstellung der ehelichen und unverehelichten Mutter; b) die Rechtferti­gung der sogenannten freien Verbindung; c) die Anerkennung der Prostitution als eines notwen­digen Uebels; d) die staatliche Reglementierung der Prostitution; e) die Lehre von der doppel­ten Moral.

Wir sollen 2. bemüht sein, die sozialen Ver­anstaltungen, die vorbeugend und rettend den Uebeln der Unstttlichkeit entgegen arbeiten, durch persönliche Mitarbeit und durch Geldmit­tel zu unterstützen. So haben wir a) den Kin­derschutz, die Bewahrung der Jugend zu fördern; d) den Alkoholismus zu bekämpfen; c) der Wohnungsnot entgegenzuarbeiten; d) gegen den übertriebenen, gesteigerten Luxus Stellung zu nehmen; e) die Erziehung der Töchter zur An­spruchslosigkeit und Häuslichkeit anzustreben; f) an der Rettungsarbeit für Kinder, Gefährdete und Gefallene mitzuwirken; g) die Bestrebungen zur Hebung der Stellung der Frau in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung zu unterstützen.

Wir sollten 3. in sanitärer Beziehung a) auf die körperliche Kräftigung der Jugend einwir- ken; b) die die Volksgesundheit gefährdende Reglementierung und das Bordellunwesen be­kämpfen; c) für die Bemühungen zur Bekäm­pfung der Geschlechtskrankheiten eintreten.

Zur Durchführung dieser Aufgaben bedarf der Deutsch-Evangelische Frauenbund einer An­zahl ständig theoretisch und praktisch arbeitender Frauen. Hier sollten sich vor allem auch verhei­ratete Frauen zur Mitarbeit melden.

Die Aufgaben sind schwer und mannigfaltig; aber es wird gelingen, sie ihrer Lösung näher zu führen, wenn wir Frauen trotz der innerlichen

Die Versammlung tritt sodann in die Bera­tung des Antrages der Ortsgruppe Frankfurt ein. Derselbe lautet:Der Deutsch-Evangelische Frauenbund wolle darauf hinwirken, 1) daß die in Krankenkassen stimmberechtigten Frauen und Mädchen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, 2) daß bei größeren Krankenkassen für die weib­lichen Mitglieder eine Krankenkontrolleurin an­gestellt werde." Frau Reep (Franffurt) be­gründet den Antrag. 1. Das Wahlrecht zu den Krankenkassen ist das einzige Wahlrecht, das den Frauen zusteht, es ist daher ein Armutszeugnis für dieselben, wenn es nicht ausgeübt wird. Es muß daher a) Propaganda dafür getrieben wer­den, b) durch Verteilung von Zetteln zur Wahl aufgefordert und c) öffentliche Versammlungen vor den Wahlen gehalten werden, um die Frauen aufzuklären. 2. Es sollte durch Wort und Schrift darauf hingearbeitet werden, daß Krankenkontrolleurinnen angestellt werden und zwar mit Gehalt. Die Besuche der Kontrolleure bei weiblichen Kranken ist ein großer Uebel- stand. Die beiden Teile des Antrages werden einzeln zur Diskussion gestellt.

Es folgt nun die Besprechung über die Re­form der höheren Töchterschule.

Frl. Paula Müller eröffnet die Besprechung, indem sie zuerst einen Ueberblick gibt über den momentanen Stand der Angelegenheit der Re­form der höheren Töchterschule. Sie führt aus, daß Anfang dieses Jahres zwei Richtungen auf diesem Gebiete bestanden, die das gleiche Ziel hatten, nämlich eine gründliche Reform der Frauenbildung, aber über die Wege zur Errei­chung dieses Zieles verschiedener Meinung wa­ren. Die eine Richtung wünscht« nach 7jähriger Schulzeit eine Gabelung, die Realgymnasialbil­dung, welche Vorbereitung für das Universitäts­studium einerseits und eine dem modernen Le­ben gerecht werdende praktische und theoretische Bildung der Frau andererseits ins Auge faßt. Die andere Richtung sieht eine Gefahr in dieser Gabelung und wünscht nach lOjähriger Schulzeit einen dreigliederigen Oberbau mit abschließen­der, der Knabenprüfung gleichwertigen Matu­ritätsprüfung. Im Januar d. I. wurde in der vom Kultusministerium einberufenen Konferenz ein Regierungsplan vorgelegt, der einen Ivjäh- rigen Lehrgang mit 4jährigem Oberbau vor­sieht, also eine 14jährige Lehrzeit. Es wurden Stimmen dagegen laut; dieselben wurden aber zum Schweigen gebracht den großen Verbesserun­gen gegenüber, die der Regierungsplan bot. Nachträglich sind schwere Bedenken gegen diesen 14jährigen Lehrgang laut geworden und ein Kampf hat sich deshalb entspannen, der eine akute Form angenommen hat, durch eine Ein­gabe des Deutschen Vereins für höheres Mäd­

chenschulwesen, die sich gegen denselben wandte. Der Deutsch-Evang. Frauenbund ist in einer Eingabe an den Kultusminister dagegen vor« stellig geworden.

Fräulein Deneke betont in der nun folgen­den Diskussion, daß der Regierungsplan mit großer Freude aufzunehmen ist, weil eine beson- bete Mädchen-Maturitätsprüfung die Mädchen nicht zum Universitätsstudium befähigen würde. Der Stand der deutschen Wissenschaft würde außerdem dadurch herabgedrückt werden.

Frau Krukenberg nimmt ebenfalls Stellung zu dem Vorschlag der Direktorenkonferenz und schlägt die Annahme folgender Resolution vor: Die Nürnberger Generalversammlung de; Deutsch-Evang. Frauenbundes erklärt ihre Uebereinstimmung mit der vom Vorstand des Bundes gemachten Eingabe, die Reform de» preußischen höheren Mädchenschulwesens betref­fend; sie lehnt ein besonderes Frauenabitur ab und fordert für die zur Universität abgehenden Frauen vollwertige Vorbildung mit sechsjähri­gem lateinischen Unterricht, wie der Entwurf der Regierung sie in so dankenswerter Weise vor­sah. Daneben hält er gesonderte Einrichtungen von 12jährigen Fortbildungsklassen als Vor­bildung für die später nicht berufstätigen Frauen, nach der erziehlichen, wirtschaftlichen und sozialen Seite für dringend notwendig.

Nach längerer Beratung wird.die Resolution angenommen.

Dr. von Wiese, Privatdozent der Universität in Berlin, hielt in einer öffentlichen Versamm­lung einen Vortrag über:

Die Entwicklung der gewerblichen Arbeiterinnenfrage."

Folgende Leitsätze liegen dem Vortrag zu­grunde:

1. Historische Uebersicht: Der Entwicklungs­gang in der Beschäftigung von Frauen in den Fabriken usw. ist im ganzen folgender: Die Frauenarbeit in Fabriken usw. wurde um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert durch die einsetzende Anwendung von Arbeits- und Kraft­maschinen hervorgerufen, bei deren Gebrauch das Erfordernis der Muskelkraft zurücktrat, da­gegen mit dem gleichzeitig entstehenden kapita­listischen Großbetriebe möglichste Verbilligung der menschlichen Arbeitskraft erstrebt wurde. Vorwiegend infolge geringerer Ansprüche der weiblichen Arbeiter gelang es zunächst vielfach. Männer- durch Frauenarbeit zu ersetzen, bis die weitere technische Entwicklung einige Jahrzehnte später eine erneute relative Vermehrung der ge­werblichen Männerarbeit verursachte und gleich­zeitig viele Frauen aus den Fabriken in ine Hausindustrie drängte. In den letzten Jahr­zehnten vollzieht sich bei stetigen Verhältnisse«, eine gewisse Arbeitsteilung nach Männer- und Fraurnindustrien oder doch nach getrennt;r Männer- und Frauenarbeit im gleichen Be-

Geschichtliches

aus dem Lebe» res Landqrafeu Ludwiq l. von Hesse», seiner Söhne und Enkel meist «ach MLrSrcr^ Grschichtsquelleu.

i? (Fortsetzung).

Im südlichen Kreuzarm der St. Elisabeth- kirche befinden sich das steinerne Grabdenkmal, ein sogenanntes Hochgrab, des Landgrafen Lud­wig des Friedsamen. Er liegt da als Ritter ge­kleidet in voller Rüstung, und zu seinen Füßen knieen betende Mönche. Es trägt die Jahres­zahl 1471 und eine lateinische Inschrift, die in deutscher Uebersetzung folgendermaßen lautet:

Ludwig gepriesen und tüchtig und fromm im Leben und züchtig.

Ruht hier in der Arche, ein Fels und Hessens Monarche.

An des Antonius Fest er endet, daß man gedenket,

Mög ihm durch Gott gelingen, die himmlische Palm zu erringen.

Die Landgräfin Anna von Württemberg, Witwe des verstorbenen Landgrafen Ludwig des Friedsamen, überlebte ihren Gemahl um vier Jahre. Sie starb am Lambertustage 1462 zu Spangenberg und wurde daselbst in der Kar­meliterkirche begraben. Der noch jugendliche Landgraf Friedrich lebte seiner Mutter nicht Be nach; er starb um Pfingsten des Jahres

. Am 2. Juni jenes Jahres zeigte Land­graf Heinrich dem hiesigen Bürgermeister Deyn- pyardt den Tod seines Bruders an. Tags darauf wurde von der Bürgerschaft die sterbliche Hülle stes Prinzen am Stadttor empfangen und in »er üblichen Weise in der St. Elisabethkirche be- frattet. Ein Grabdenkmal ist darin nicht vor­handen. ,

Kurz nach der Beerdigung des Landgrafen Ludwig I. nahmen dessen beide ältesten Prinzen Ludwig II. und Heinrich III. für sich und für ihre beiden jüngeren Brüder Hermann und I Friedrich die Huldigung der Bürgerschaft Mar­burgs entgegen. Sonntags vor Fastnacht (12. Februar) 1458 versammelten sich die fürstlichen Räte in Groppen von Bürgeln Hause, ließen den gesamten Rat Marburgs dahin kommen und machten ihm die Mitteilung, daß die jungen Landgrafen die Huldigung der Bürgerschaft ha­ben wollten. Mittwoch nach Fastnacht (13. Fe­bruar) verkündigte der Rat den Zünften und Gemeinen die Huldigung auf dem Rathause. Donnerstags (16. Februar) gingen auf Befehl des Rates Meister Heinrich, der Bürgermeister und Ludwig im Hobe auf die Burg,Belehrun­gen wegen der bevorstehenden Hullvigung u. a. einzuholen", wobei die genannten Herren zu Ehren der fürstlichen Räte Wein, Rosinen und Mandeln heraufholen ließen. Die Huldigung der Bürgerschaft fand jedenfalls auf dem Pfarr­kirchhof statt. Der Huldigungsbrief trägt das Datum des 17. Februar 1458. Sein Inhalt ist gleich dem bereits mitgeteilten Brief des Land­grafen Ludwig I. Er beginnt mit den Worten: Wir Ludwig und Heinrich, Gebrüder, von Got­tes Gnaden Landgrafen zu Hessen, bekennen für uns und Herrn Hermann und Herrn Friedrich, auch Landgrafen zu Hessen, unsere lieben Brü­der ic., und schließt mit den Worten: Der ge­geben ist auf Freitag nach St. Valentinstag Anno Domini Millesimo quadringentesimo quinquagesimo öctavo. Die Urkunde wurde mit dem Majestätssiegel versehen, welches Lud­wig II. als der älteste der Prinzen führte.

Die beiden ältesten Prinzen des hochseligen Landgrafen Ludwig des Friedsamen, Ludwig und Heinrich, machten im Jahre 1460 unterein­ander eine Teilung der Landgrafschaft Hessen, einschli-ßlich der hinzugekommenen Grafschaften I

Ziegenhain und Nidda, auf vier Jahre lang. Ludwig residierte in Cassel, Heinrich in Marburg.

Im September des Jahres 1458 feierte Landgraf Heinrich seine Hochzeit auf hiesigem Schlosse mit Anna, Tochter des Grafen Philipp von Katzenelnbogen und Dietz. Viele Herren und Freunde Seiner Fürstl. Gnaden hatten sich zur Hochzeitsfeier eingefunden. Die Stadt ver­ehrte der Frau Landgräfin als Hochzeitsgeschenk einen vergoldeten Becher im Werte von 70% Gulden, der ihr am 17. September jenes Jahres vom Bürgermeister und einigen Personen über­reicht wurde. Die zur Hochzeitsfeier erschienenen Gäste erhielten von der Stadt Weinpräsente.

Dieser fürstlichen Ehe entsprossen die Prin­zen Ludwig und Wilhelm. Ludwig erblickte das Licht der Welt auf hiesigem Schlosse im Novem­ber des Jahres 1460. Als Curt, der Kammer­knecht die Botschaft von der Geburt des Prinzen dem hiesigen Rate überbrachte, erhielt er als Botenbrot aus der Stadtkasse % Gulden. Als nach 6 Wochen die Frau Landgräfin ihren Kirch­gang gehalten hatte, wurden ihr auf Befehl des Rates geschenkt 16 Gulden, der Hofmeisterin und Jungfrau 2 Gulden, der Amme 1 Gulden und dem Torknecht % Gulden. Die Taufe des Prinzen fand danach statt. Als Freunde und Gäste waren erschienen Landgraf Ludwig, der Bruder Heinrichs, die Junker von Hanau, Solms, Nassau und Königstein, der Marschall Hermann Riedesel und die Frau von Plesse. Der Rat Marburgs war auch zur Tafel auf der Burg geladen. Sechs Viertel Wein läßt der­selbe herauftragen. Montags nach Weihnachten erhielten die genannten Gäste von der Stadt die üblichen Weinpräsente. Während der zwei Nächte, welche die Gäste hier verweilten, mußten vier bestellte Wächter in der Stadt umgehen, Feuer und Ungewahrsamkeit zu bewachen". Die Unkosten der Stadt zur Taufe beliefen sich auf

4% Pfund 2 Schillinge 2 Denare. Wilhelm, der andere Prinz erblickte das Licht der Welt, am 8. September 1471 auf dem Schlosse Blan­kenstein bei Gladenbach. Diesmal erwählte der. Rat die beiden Bürgermeister die üblichen Tauf­geschenke nach Blankenstein zu tragen. t

Landgraf Hermann, dritter Sohn des Land­grafen Ludwig I., erwählte sich den geistlichen Stand. Nach vollendeten Studien wurde er zu­erst Probst in Fritzlar, später Domherr in Köln. Zu seinem standesmäßigen Unterhalte bekam er Melsungen, Homberg an der Ohm und Biedenkopf. Als Landgraf Hermann im Jahre 1472 Marburg einen Besuch abstattete und sein Absteigequartier bei dem Landhof­meister Hans von Dörnberg genommen hatt^ sandte ihm der Rat ein aus 4 Viertel bestehen­des Weinpräsent in Dörnbergs Haus, allein es gefiel dem Landhofmeister nicht, daß der Wein, in seinem Hause geschenkt werden sollte, uni, Schreiber und Knechte mußten ihn wieder mit-' nehmen und dies dem Rate anzeigen, worauf beschlossen wurde, den Wein in das Siechen-, spital zu geben. Als Donnerstags nach Trini­tatis (25. Mai) 1475 die Kunde von der Wahl des Landgrafen Hermann zum Erzbischof von Köln hier angelangt war, ließ der junge Land­graf Ludwig, Heinrichs Sohn, die Glocken läu­ten und Tedeum singen. Nach einer solchen freu­digen Botschaft lud der junge Landgraf tag» darauf den Rat u. a. zu einem Gelage zu sich ein, die Gewaltigen zahlten die Fische und der Rat den Wein. Landgraf Hermann überlebt! seine beiden um wenige Jahre älteren Brüder um viele Jahre; er starb im Jahre 1508 und wurde in Cöln begraben.

Im Mai des Jahres 1464 kamen die Land­grafen Ludwig und Heinrich mit den Abgeord­neten der hessischen Ritterschaft und der Städte unter Hinzuziehung Herzogs Wilhelm von Sachsen, des Oheims der Landgrafen, in Hers-