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Scheu, die wir zu überwinden, und der äußeren Not, die wir zu bekämpfen haben, ernst und mutig in der Hoffnung auf Gottes Hilfe an sie herantreten.
2. bei der Prostitution, in der wir 3 Formen unterscheiden:
Marburg
Donnerstag, 12. Juli 1906.
Vierteljährlicher Bezugspreis: bet vcr Erprdiiion 2 Ml., ber allen Postämtern 2,25 Ml. (excl. Bestellgeld).
JnferttonSgebühr: die gespaltene Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
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Erscheint wöchentlich sieben mal.
Druck lmd Verlag: Joh. Ang. Koch, UniversitätS-Buchdmckerci 41.
Marburg, Markt 21. - Telephon 55.
mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
Sonntagsbeilage: ZttustrirLes SonutaasblM,
Erstes Blatt.
Das Avonuemeut
auf die „Oberheffifche Zeitung", das größte, meistgelesenste «nd weit- v erb reite tste Blatt Marburgs «nd der Umgegend kostet vierteljährlich nur 2.25 Mk. Inserate haben beste« Erfolg.
6. General-Versammlung des Deutsch-Evangelischen Frauenbundes
in Nürnberg.
\ XV II.
Die Hälfte der Schülerinnen denkt später die erworbenen Kenntnisse als Verufsarbeiterin zu verwerten. Es ergehen Anfragen an die Leitung der Schule und deren Schülerinnen wegen Besetzung von Stellen, so daß zu hoffen ist, daß mancher Frau durch diese Ausbildung ein befriedigender Wirkungskreis erschlossen wird.
Für den neuen Kursus sind bereits mehrere Anmeldungen eingelaufen. Der Bundesvorstand rechnet auch ferner auf das warme Interesse der Bundesmitglieder für seine Frauenschule und hofft auf eine fröhliche Weiterentwicklung des guten Anfangs.
Einen weiteren Punkt der Tagesordnung bildete die Besprechung des Verbandsthemas: Die Sittlichkeitsfrage. Referentin: Frl. Paula Müller.
Leitsätze:
Die Sittlichkeitsfrage betrifft das Problem, das durch die Erkenntnis unheilvoller Zustände auf sittlichem Gebiet und der Schwierigkeit ihrer Heilung entstanden ist. Das begreifliche Gefühl der Zurückhaltung darf die Frauen nicht veranlassen, die Erörterungen der Sittlichkeitsfrage abzulehnen und an ihrer Lösung nicht zu arbeiten. — Um eine Besserung auf sittlichem Gebiet herbeiführen zu können, müssen die Frauen die Kenntnis der Verhältnisse erwerben. Nur durch ihre Unkenntnis konnte:
1. Die Anschauung sich verbreiten, daß die Sittenlosigkeit ein notwendiges Uebel sei;
2. die Prostitution mit ihren verheerenden ; Folgen das Familienleben bedrohen, die if" Gesundheit ahnungsloser Frauen zerrütten; ; 3. der Grundsatz der doppelten Moral verbrei- f; tet werden.
' ■ Wir begegnen der Unsittlichkeit:
1. beim sogenannten Verhältnis, dem Konkubinat;
a) die freie Prostitution;
b) die reglementierte Prostitution;
c) die Bordellwirtschaft, die in enger Verbindung mit dem Mädchenhandel steht;
3. bei der unsittlichen Darstellung in Wort und Bild.
Die Beweggründe zur Bekämpfung der Unsittlichkeit lassen sich in 3 verschiedene Gruppen einteilen. Es wird hier vorgegangen:
1. aus religiös-sittlicher Ueberzeugung;
2. vom sozialen Gesichtspunkt aus;
3. um die Volksgesundheit zu heben.
Wie können wir Frauen Abhilfe schaffen? Wie sollen im besonderen die Mitglieder des Deutsch-Evangelischen Frauenbundes an der Lösung dieser Frage mithelfen?
Sie sollen 1. bemüht sein: wahre religiössittliche Gesinnung in allen Kreisen zu wecken und die Anschauung befestigen: Es gibt keinen Widerspruch zwischen dem göttlichen Gebot und den Forderungen des natürlichen Lebens. Indem wir durch das eigene Beispiel unsere Umgebung zu beeinflussen suchen, haben wir uns zu wenden gegen a) die Gleichstellung der ehelichen und unverehelichten Mutter; b) die Rechtfertigung der sogenannten freien Verbindung; c) die Anerkennung der Prostitution als eines notwendigen Uebels; d) die staatliche Reglementierung der Prostitution; e) die Lehre von der doppelten Moral.
Wir sollen 2. bemüht sein, die sozialen Veranstaltungen, die vorbeugend und rettend den Uebeln der Unstttlichkeit entgegen arbeiten, durch persönliche Mitarbeit und durch Geldmittel zu unterstützen. So haben wir a) den Kinderschutz, die Bewahrung der Jugend zu fördern; d) den Alkoholismus zu bekämpfen; c) der Wohnungsnot entgegenzuarbeiten; d) gegen den übertriebenen, gesteigerten Luxus Stellung zu nehmen; e) die Erziehung der Töchter zur Anspruchslosigkeit und Häuslichkeit anzustreben; f) an der Rettungsarbeit für Kinder, Gefährdete und Gefallene mitzuwirken; g) die Bestrebungen zur Hebung der Stellung der Frau in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung zu unterstützen.
Wir sollten 3. in sanitärer Beziehung a) auf die körperliche Kräftigung der Jugend einwir- ken; b) die die Volksgesundheit gefährdende Reglementierung und das Bordellunwesen bekämpfen; c) für die Bemühungen zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten eintreten.
Zur Durchführung dieser Aufgaben bedarf der Deutsch-Evangelische Frauenbund einer Anzahl ständig theoretisch und praktisch arbeitender Frauen. Hier sollten sich vor allem auch verheiratete Frauen zur Mitarbeit melden.
Die Aufgaben sind schwer und mannigfaltig; aber es wird gelingen, sie ihrer Lösung näher zu führen, wenn wir Frauen trotz der innerlichen
Die Versammlung tritt sodann in die Beratung des Antrages der Ortsgruppe Frankfurt ein. Derselbe lautet: „Der Deutsch-Evangelische Frauenbund wolle darauf hinwirken, 1) daß die in Krankenkassen stimmberechtigten Frauen und Mädchen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, 2) daß bei größeren Krankenkassen für die weiblichen Mitglieder eine Krankenkontrolleurin angestellt werde." Frau Reep (Franffurt) begründet den Antrag. 1. Das Wahlrecht zu den Krankenkassen ist das einzige Wahlrecht, das den Frauen zusteht, es ist daher ein Armutszeugnis für dieselben, wenn es nicht ausgeübt wird. Es muß daher a) Propaganda dafür getrieben werden, b) durch Verteilung von Zetteln zur Wahl aufgefordert und c) öffentliche Versammlungen vor den Wahlen gehalten werden, um die Frauen aufzuklären. 2. Es sollte durch Wort und Schrift darauf hingearbeitet werden, daß Krankenkontrolleurinnen angestellt werden und zwar mit Gehalt. Die Besuche der Kontrolleure bei weiblichen Kranken ist ein großer Uebel- stand. Die beiden Teile des Antrages werden einzeln zur Diskussion gestellt.
Es folgt nun die Besprechung über die Reform der höheren Töchterschule.
Frl. Paula Müller eröffnet die Besprechung, indem sie zuerst einen Ueberblick gibt über den momentanen Stand der Angelegenheit der Reform der höheren Töchterschule. Sie führt aus, daß Anfang dieses Jahres zwei Richtungen auf diesem Gebiete bestanden, die das gleiche Ziel hatten, nämlich eine gründliche Reform der Frauenbildung, aber über die Wege zur Erreichung dieses Zieles verschiedener Meinung waren. Die eine Richtung wünscht« nach 7jähriger Schulzeit eine Gabelung, die Realgymnasialbildung, welche Vorbereitung für das Universitätsstudium einerseits und eine dem modernen Leben gerecht werdende praktische und theoretische Bildung der Frau andererseits ins Auge faßt. Die andere Richtung sieht eine Gefahr in dieser Gabelung und wünscht nach lOjähriger Schulzeit einen dreigliederigen Oberbau mit abschließender, der Knabenprüfung gleichwertigen Maturitätsprüfung. Im Januar d. I. wurde in der vom Kultusministerium einberufenen Konferenz ein Regierungsplan vorgelegt, der einen Ivjäh- rigen Lehrgang mit 4jährigem Oberbau vorsieht, also eine 14jährige Lehrzeit. Es wurden Stimmen dagegen laut; dieselben wurden aber zum Schweigen gebracht den großen Verbesserungen gegenüber, die der Regierungsplan bot. Nachträglich sind schwere Bedenken gegen diesen 14jährigen Lehrgang laut geworden und ein Kampf hat sich deshalb entspannen, der eine akute Form angenommen hat, durch eine Eingabe des Deutschen Vereins für höheres Mäd
chenschulwesen, die sich gegen denselben wandte. Der Deutsch-Evang. Frauenbund ist in einer Eingabe an den Kultusminister dagegen vor« stellig geworden.
Fräulein Deneke betont in der nun folgenden Diskussion, daß der Regierungsplan mit großer Freude aufzunehmen ist, weil eine beson- bete Mädchen-Maturitätsprüfung die Mädchen nicht zum Universitätsstudium befähigen würde. Der Stand der deutschen Wissenschaft würde außerdem dadurch herabgedrückt werden.
Frau Krukenberg nimmt ebenfalls Stellung zu dem Vorschlag der Direktorenkonferenz und schlägt die Annahme folgender Resolution vor: Die Nürnberger Generalversammlung de; Deutsch-Evang. Frauenbundes erklärt ihre Uebereinstimmung mit der vom Vorstand des Bundes gemachten Eingabe, die Reform de» preußischen höheren Mädchenschulwesens betreffend; sie lehnt ein besonderes Frauenabitur ab und fordert für die zur Universität abgehenden Frauen vollwertige Vorbildung mit sechsjährigem lateinischen Unterricht, wie der Entwurf der Regierung sie in so dankenswerter Weise vorsah. Daneben hält er gesonderte Einrichtungen von 1—2jährigen Fortbildungsklassen als Vorbildung für die später nicht berufstätigen Frauen, nach der erziehlichen, wirtschaftlichen und sozialen Seite für dringend notwendig.
Nach längerer Beratung wird.die Resolution angenommen.
Dr. von Wiese, Privatdozent der Universität in Berlin, hielt in einer öffentlichen Versammlung einen Vortrag über:
„Die Entwicklung der gewerblichen Arbeiterinnenfrage."
Folgende Leitsätze liegen dem Vortrag zugrunde:
1. Historische Uebersicht: Der Entwicklungsgang in der Beschäftigung von Frauen in den Fabriken usw. ist im ganzen folgender: Die Frauenarbeit in Fabriken usw. wurde um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert durch die einsetzende Anwendung von Arbeits- und Kraftmaschinen hervorgerufen, bei deren Gebrauch das Erfordernis der Muskelkraft zurücktrat, dagegen mit dem gleichzeitig entstehenden kapitalistischen Großbetriebe möglichste Verbilligung der menschlichen Arbeitskraft erstrebt wurde. Vorwiegend infolge geringerer Ansprüche der weiblichen Arbeiter gelang es zunächst vielfach. Männer- durch Frauenarbeit zu ersetzen, bis die weitere technische Entwicklung einige Jahrzehnte später eine erneute relative Vermehrung der gewerblichen Männerarbeit verursachte und gleichzeitig viele Frauen aus den Fabriken in ine Hausindustrie drängte. In den letzten Jahrzehnten vollzieht sich bei stetigen Verhältnisse«, eine gewisse Arbeitsteilung nach Männer- und Fraurnindustrien oder doch nach getrennt;r Männer- und Frauenarbeit im gleichen Be-
Geschichtliches
aus dem Lebe» res Landqrafeu Ludwiq l. von Hesse», seiner Söhne und Enkel meist «ach MLrSrcr^ Grschichtsquelleu.
i? • (Fortsetzung).
Im südlichen Kreuzarm der St. Elisabeth- kirche befinden sich das steinerne Grabdenkmal, ein sogenanntes Hochgrab, des Landgrafen Ludwig des Friedsamen. Er liegt da als Ritter gekleidet in voller Rüstung, und zu seinen Füßen knieen betende Mönche. Es trägt die Jahreszahl 1471 und eine lateinische Inschrift, die in deutscher Uebersetzung folgendermaßen lautet:
Ludwig gepriesen und tüchtig und fromm im Leben und züchtig.
Ruht hier in der Arche, ein Fels und Hessens Monarche.
An des Antonius Fest er endet, daß man gedenket,
Mög ihm durch Gott gelingen, die himmlische । Palm zu erringen.
Die Landgräfin Anna von Württemberg, Witwe des verstorbenen Landgrafen Ludwig des Friedsamen, überlebte ihren Gemahl um vier Jahre. Sie starb am Lambertustage 1462 zu Spangenberg und wurde daselbst in der Karmeliterkirche begraben. Der noch jugendliche Landgraf Friedrich lebte seiner Mutter nicht Be nach; er starb um Pfingsten des Jahres
. Am 2. Juni jenes Jahres zeigte Landgraf Heinrich dem hiesigen Bürgermeister Deyn- pyardt den Tod seines Bruders an. Tags darauf wurde von der Bürgerschaft die sterbliche Hülle stes Prinzen am Stadttor empfangen und in »er üblichen Weise in der St. Elisabethkirche be- frattet. Ein Grabdenkmal ist darin nicht vorhanden. , ■ ■
Kurz nach der Beerdigung des Landgrafen Ludwig I. nahmen dessen beide ältesten Prinzen Ludwig II. und Heinrich III. für sich und für ihre beiden jüngeren Brüder Hermann und I Friedrich die Huldigung der Bürgerschaft Marburgs entgegen. Sonntags vor Fastnacht (12. Februar) 1458 versammelten sich die fürstlichen Räte in Groppen von Bürgeln Hause, ließen den gesamten Rat Marburgs dahin kommen und machten ihm die Mitteilung, daß die jungen Landgrafen die Huldigung der Bürgerschaft haben wollten. Mittwoch nach Fastnacht (13. Februar) verkündigte der Rat den Zünften und Gemeinen die Huldigung auf dem Rathause. Donnerstags (16. Februar) gingen auf Befehl des Rates Meister Heinrich, der Bürgermeister und Ludwig im Hobe auf die Burg, „Belehrungen wegen der bevorstehenden Hullvigung u. a. einzuholen", wobei die genannten Herren zu Ehren der fürstlichen Räte Wein, Rosinen und Mandeln heraufholen ließen. Die Huldigung der Bürgerschaft fand jedenfalls auf dem Pfarrkirchhof statt. Der Huldigungsbrief trägt das Datum des 17. Februar 1458. Sein Inhalt ist gleich dem bereits mitgeteilten Brief des Landgrafen Ludwig I. Er beginnt mit den Worten: Wir Ludwig und Heinrich, Gebrüder, von Gottes Gnaden Landgrafen zu Hessen, bekennen für uns und Herrn Hermann und Herrn Friedrich, auch Landgrafen zu Hessen, unsere lieben Brüder ic., und schließt mit den Worten: Der gegeben ist auf Freitag nach St. Valentinstag Anno Domini Millesimo quadringentesimo quinquagesimo öctavo. Die Urkunde wurde mit dem Majestätssiegel versehen, welches Ludwig II. als der älteste der Prinzen führte.
Die beiden ältesten Prinzen des hochseligen Landgrafen Ludwig des Friedsamen, Ludwig und Heinrich, machten im Jahre 1460 untereinander eine Teilung der Landgrafschaft Hessen, einschli-ßlich der hinzugekommenen Grafschaften I
Ziegenhain und Nidda, auf vier Jahre lang. Ludwig residierte in Cassel, Heinrich in Marburg.
Im September des Jahres 1458 feierte Landgraf Heinrich seine Hochzeit auf hiesigem Schlosse mit Anna, Tochter des Grafen Philipp von Katzenelnbogen und Dietz. Viele Herren und Freunde Seiner Fürstl. Gnaden hatten sich zur Hochzeitsfeier eingefunden. Die Stadt verehrte der Frau Landgräfin als Hochzeitsgeschenk einen vergoldeten Becher im Werte von 70% Gulden, der ihr am 17. September jenes Jahres vom Bürgermeister und einigen Personen überreicht wurde. Die zur Hochzeitsfeier erschienenen Gäste erhielten von der Stadt Weinpräsente.
Dieser fürstlichen Ehe entsprossen die Prinzen Ludwig und Wilhelm. Ludwig erblickte das Licht der Welt auf hiesigem Schlosse im November des Jahres 1460. Als Curt, der Kammerknecht die Botschaft von der Geburt des Prinzen dem hiesigen Rate überbrachte, erhielt er als Botenbrot aus der Stadtkasse % Gulden. Als nach 6 Wochen die Frau Landgräfin ihren Kirchgang gehalten hatte, wurden ihr auf Befehl des Rates geschenkt 16 Gulden, der Hofmeisterin und Jungfrau 2 Gulden, der Amme 1 Gulden und dem Torknecht % Gulden. Die Taufe des Prinzen fand danach statt. Als Freunde und Gäste waren erschienen Landgraf Ludwig, der Bruder Heinrichs, die Junker von Hanau, Solms, Nassau und Königstein, der Marschall Hermann Riedesel und die Frau von Plesse. Der Rat Marburgs war auch zur Tafel auf der Burg geladen. Sechs Viertel Wein läßt derselbe herauftragen. Montags nach Weihnachten erhielten die genannten Gäste von der Stadt die üblichen Weinpräsente. Während der zwei Nächte, welche die Gäste hier verweilten, mußten vier bestellte Wächter in der Stadt umgehen, „Feuer und Ungewahrsamkeit zu bewachen". Die Unkosten der Stadt zur Taufe beliefen sich auf
4% Pfund 2 Schillinge 2 Denare. Wilhelm, der andere Prinz erblickte das Licht der Welt, am 8. September 1471 auf dem Schlosse Blankenstein bei Gladenbach. Diesmal erwählte der. Rat die beiden Bürgermeister die üblichen Taufgeschenke nach Blankenstein zu tragen. t
Landgraf Hermann, dritter Sohn des Landgrafen Ludwig I., erwählte sich den geistlichen Stand. Nach vollendeten Studien wurde er zuerst Probst in Fritzlar, später Domherr in Köln. Zu seinem standesmäßigen Unterhalte bekam er Melsungen, Homberg an der Ohm und Biedenkopf. Als Landgraf Hermann im Jahre 1472 Marburg einen Besuch abstattete und sein Absteigequartier bei dem Landhofmeister Hans von Dörnberg genommen hatt^ sandte ihm der Rat ein aus 4 Viertel bestehendes Weinpräsent in Dörnbergs Haus, allein es gefiel dem Landhofmeister nicht, daß der Wein, in seinem Hause geschenkt werden sollte, uni, Schreiber und Knechte mußten ihn wieder mit-' nehmen und dies dem Rate anzeigen, worauf beschlossen wurde, den Wein in das Siechen-, spital zu geben. Als Donnerstags nach Trinitatis (25. Mai) 1475 die Kunde von der Wahl des Landgrafen Hermann zum Erzbischof von Köln hier angelangt war, ließ der junge Landgraf Ludwig, Heinrichs Sohn, die Glocken läuten und Tedeum singen. Nach einer solchen freudigen Botschaft lud der junge Landgraf tag» darauf den Rat u. a. zu einem Gelage zu sich ein, die Gewaltigen zahlten die Fische und der Rat den Wein. Landgraf Hermann überlebt! seine beiden um wenige Jahre älteren Brüder um viele Jahre; er starb im Jahre 1508 und wurde in Cöln begraben.
Im Mai des Jahres 1464 kamen die Landgrafen Ludwig und Heinrich mit den Abgeordneten der hessischen Ritterschaft und der Städte unter Hinzuziehung Herzogs Wilhelm von Sachsen, des Oheims der Landgrafen, in Hers-