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Vierteljährlicher Bezugspreis: Lei der Exprdition 2 Lik., bet allen Postämtern 2,25 W. <tjcL Bestellgeld).

Jnsertionsgebühr: die gespaltene Zeile oder deren Raum 10 Psg.

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Marburg

Mittwoch, 4. Juli 1906.

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck und Verlag' Joh. Ang. Koch, Umvcrsitäts-Buchdruckerei

Marburg, Markt 21. Telephon 55.

41. Jahrg.

Zweites Blatt.

Var!amenLarisches.

, Preußischer Landtag.

* Berlin, 2. Juli.

Beide Häuser des Landtags nahmen ihre Ar- Eeiten nach den Pfingstferien am Montag wieder uf. Das Abgeordnetenhaus ehrte zunächst das indenken der beiden verstorbenen Mitglieder der ^lbgg. Dr. Kropatscheck (Kons.) und Pleß (Ztr.) gn der üblichen Art. In die Tagesordnung ein- ^iretend nahm es zunächst Stellung zu der vom Gerrenhause in abgeänderter Fassung zurückge- Miigten Novelle zum Kommunalabgabengesetz llBetriebsgemeinde und Wohnsitzgemeinde) und stellte die früheren Beschlüsse z. T. wieder her. Es folgt die Beratung des Antrages der Abgg. Mathis (natl.) und Een. auf Gleichstellung der Sekretäre bei den Land- und Amtsgerichten, fo- ito.e der Staatsanwaltschaft mit den Sekretären der allgemeinen Staatsverwaltung in Rang und Gehalt. Die Budgetkommission beantragt dell Antrag anzunehmen. Eine Resolution der Abgg. Faltin (Zentr.) und Een. fordert Erfüllung der im Antrag erhobenen Forderung durch Einbrin^ tzung einer entsprechenden Vorlage noch in dieser sSession. Aüg. Mathis (natl.) befürwortet den Antrag und bedauert, daß seine Forderung nicht schon längst erfüllt ist. Abg. Faltin (Zentr.) tritt gleichfalls für den Antrag ein, der so lange 'wiederkehren werde, bis er eine befriedigende Erledigung gefunden habe. Abg. Himburg-Ro­denhof (kons.): Die Mehrheit meiner Freunde stimmt dem Anträge zu. Die Minderheit hält es nicht für ratsam, eine einzelne Beamtenkategorie vor der allgemeinen Eehaltsregulierung besser zu stellen. Abg. Krause-Waldenburg (frkons.) ist für den Antrag, ebenso die Abgg. Peltasohn (frs. Bgg.) xi. a. Justizminister Dr. Beseler kann sich der Auffassung nicht anschließen, daß an die Se­kretäre der Oberlandesgerichte nicht höhere An­forderungen gestellt werden als bei den Amts- iuttb Landgerichten. Der Antrag werde zu Un= Gerechtigkeiten führen, wenn nicht gleichzeitig die .Gehälter der Sekretäre an den Oberlandesge­irichten erhöht werden, was von keiner Seite be­antragt sei. Der Ansicht, daß die gehobenen Stel­len zu Kriecherei führen, könne er nicht bei­treten. Nach weiterer Debatte wird die Reso­lution Faltin zurückgezogen. Der Antrag Mathis wird angenommen. Das Haus erledigt Peti­tionen. Einige Petitionen um Regelung des höheren Mädchensthulwssens, um Anerkennung der höheren Mädchenschule als höhere Lehran­stalt neben der höheren Knabenschule und um ge­setzliche Regelung der Besoldungsverhältnisie der an den öffentlichen höheren Mädchenschulen an- gestellten Lehrkräfte, beantragt die Kommission als Material zu überweisen. Rach Erledigung g........1..........

Juristische Rundschau.

/" A Die Tätigkeit der Schiedsmänner in den !13 Oüerlandesgerichtsbezirken war im Jahre -1905 nicht unerheblich geringer als in dem voran- itzegangcnen Jahre. Um bürgerliche Rechtsstrei- tigkeiten handelte es sich in 6944 Fällen, dagegen in 1904 um 7492 Fälle. Davon wurden 3240 bezw. 3595 durch Vergleich erledigt. An Belei­digungen und Körperverletzungen standen 201610 Sachen, gegen 204 354 im Vorjahre zur Verhandlung. Davon wurden 60 507 bezw. 61 671 durch Sühneversuch erledigt. Insgesamt war die Tätigkeit der Schiedsmänner, deren Zahl 18 363 betrug, gegen das Vorjahr um 3292 Sachen entlastet.

A Zu den mancherlei bedauerlichen. Erschei­nungen in unserer Rechtspflege gehört auch dis, wie es scheint, nicht auszurottende Ueberhebung ^mancher gelehrten Richter gegenüber den Laien- !richtern. Eine der letzten Nummern derDeut­schen Juristen-Zeitung" weiß einen besonderen frassen Fall mitzuteilen. Ein Zimmermann stand jlpor dem Schwurgericht in Magdeburg unter Anklage. Die Geschworenen verneinten jedoch die Schuldfrage, worauf Freisprechung des Ange­klagten erfolgte. Die Staatsanwaltschaft ver­zichtete darauf, gegen das freisprechende Urteil Revision einzulegen. Der Zimmermann bean­tragte nun bei der Staatskasse Entschädigung (für die unschuldig erlittene mehrwöchentliche Un- (tersuchungshaft. Statt dessen erhielt er jedoch (den von drei richterlichen Mitgliedern des Schwurgerichts unterzeichneten Bescheid, daß er *uf eine Entschädigung keinen Anspruch habe, »da der Angeklagte zwar von den Geschworenen

weiterer Petitionen vertagt sich das Haus auf Dienstag 12 Uhr: Kleinere Vorlagen, Ini­tiativanträge, Petitionen.

Das Herrenhaus begann seine Sitzung gleich­falls mit der Ehrung eines Verstorbenen: dem unerwartet verschiedenen Bureaudirektor Reißig widmete Präsident Fürst Knyphausen einen warm empfundenen Nachruf. Darauf wurde der Antrag Schiffer auf Abänderung des Artikels 20 und Aufhebung des Artikels 112 der Verfas­sungsurkunde endgiltig angenommen. Nunmehr begann die zweite Lesung des Volksschulunter­haltungsgesetzes. Kultusminister Studt zer­streute die Bedenken, als könne die noch nicht er­folgte Veröffentlichung der Verfassungsänderung den alsbaldigen Beginn der Beratung der Schul­vorlage hindern. Prof. Reinke-Kiel betonte ge­genüber früheren Darlegungen des Oberbürger­meisters Kirschner-Berlin, an der konfessionellen Grundlage des Gesetzes müsse unbedingt festge­halten werden. Graf Mirbach verwies auf die im Entwurf enthaltene Benachteiligung des platten Landes. Oberbürgermeister Kirschner (Berlin) bekannte sich erneut zu der Auffassung der Entwurf müsse zu einer Störung der reli­gionsfeindlichen Elemente führen. Kultus­minister Studt trat dieser Auffassung entgegen. Mit ihm sah auch Frhr. v. Durant den Haupt­wert der Vorlage in der Festlegung des konfes­sionellen Charakters der Volksschule. Damit schloß die allgemeine Besprechung. In der Ein­zelberatung wurden die §§ 18 angenommen. Darauf trat Vertagung ein.

Deutsche Kolonien.

Togo. In der französischen ZeitschriftRevue bleue hatte vor einigen Monaten Emile Chau- temps Gedanken über die Sklaverei in West­afrika geäußert rind dabei die Behauptung auf­gestellt, im deutschen Togo sei im Gegensatz zum französischen Dahomey die Sklaverei außer­ordentlich verbreitet.Auf Grund sehr zuver­lässiger Erkundigungen können wir, bemerkt dazu dieDeutsche Kolonialzeitung,darauf erwidern, daß die Behauptungen unzutreffend sind. In unserem Schutzgebiet ist nicht nur Sklavenhandel untersagt, sondern in Wirklich­keit auch unterdrückt, weil seit Jahren jeder Fall streng geahndet wurde. Menschen, die zum Gegenstand des Kaufs oder Verkaufs gemacht worden sind, werden von der Regierung ohne weiteres befreit. Vor einem Jahrzehnt war Sklavenkauf und Verkauf, besonders im Innern, noch ziemlich häufig, jetzt wird sich jeder Togo­neger hüten, Sklaven zu handeln oder halten, da der Hörige in jedem Augenblick entlaufen kann und dem Herrn damit einen bedeutenden Vermögensverlust beibringt. Es liegt also nicht der geringste Grund vor, die französische Kolonie auf Kosten des benachbarten Schutz­gebietes im günstigen Lichte erscheinen zu lassen. Das hatte Herr Chautemps wohl nur beab­sichtigt.

für nichtschuldig befunden, nach der Ueberzeug- ung des Gerichts jedoch durch die Hauptverhand­lung als des ihm zur Last gelegten Verbrechens überführt zu erachten ist. Es ist im hohen Grade bedauerlich, daß die drei Richter gar keine Emp­findung dafür zu haben scheinen, wie sehr sie durch einen solchen überhebenden Standpunkt die ohnehin schon nicht geringe Mißstimmung weiter Kreise der Bevölkerung gegen das Zunftjuristen- tum noch verstärken. Am Fastnachts-Dienstag hatte ein 12jähriger Schulknabe in Erfurt beim Jndianerspielen seinem Altersgenossen eine min­derwertige Kindertrommel weggenommen. Ge­gen das Kind wurde Anklage wegen Straßen­raubes erhoben. Obwohl sogar der Staatsan­walt in der Verhandlung nur einfachen Diebstahl als vorliegend erachtete'und einen Verweis be­antragte, erkannte der Gerichtshof gegen den Zwölfjährigen wegen Straßenraubes auf 8 Tage Gefängnis. (!) Wenn da nicht- ganz besondere Umstände vorliegen, muß das Urteil der Straf­kammer geradezu unbegreiflich erscheinen.

Ans der Frauenwelt und für die Frauen.

Mit der Frauenarbeit müß gegenwärtig in allen Verufsarten und auf allen Gebieten des gewerblichen und geschäftlichen Lebens gerechnet werden. Um so dringender wird die Frage, ob die Borbereitungs- und die Fortbildungsmöglich­keiten für die weiblichen Arbeiter so beschaffen sind, daß sie einerseits durch Vermittelung der nötigen theoretischen Kenntnisse den beruflichen Anforderungen genügen und andererseits die An­eignung einer gründlichen Ausbilduna für den

Ausland.

England, lieber die Steigerung der Boden- Rente, zumal in London, führte der Deputierte Dickinson in einer Versammlung der Londoner Mieter Klage, die zur Begründung einer städ­tischen Mieterliga einberufen war. Der Ein- berufer wies darauf hin, der Preis der Grund­stücke sei in den letzten 40 Jahren um 300 Proz. gestiegen, von 80 auf 320 Millionen, wodurch der Pächter schwer betroffen wird. In England fällt das Land nach 99 Jahren an die Eigen­tümer zurück: es gibt also meist nur lange Pacht. Der Landlord, wie man den Haus- und Grundbesitzer nennt, wird von selbst reich: es fallen ihm unverdiente Schätze in den Schoß. Der Mieter aber weiß nicht aus, noch ein; er hat mit der Pacht keinen sicheren Grund unter den Füßen, kann die Rente nicht erschwingen, und ist gegen allerhand Störungen machtlos. Schon 1884 hat eine königliche Kommission getagt, die die Wohnungsnot der Arbeiter lin­dern wollte. Schon diese Kommission hat als den eigentlichen Anlaß zu der Notlage die wahnsinnige Ileberhöhung der Erundstllckepreise bezeichnet. Die Verhältnisse zwischen Pächter und Landlord seien, sagte der Redner, für die Pächter infolge der langen Mietverträge außer­ordentlich gespannt. Das Mietsystem sei eine Plage, sei ein Hemmschuh für die Industrie, die deshalb von London wandere.

Marburg und Uingegend.

(Nachdruck aller Originalartikel ist gemäß § 18 des Urheberrechts nur mit der deutlichen Quellenangabe »Oberhess. Ztg." gestattet)

Marburg, 3. Juli.

* Vom Monat Juli. Ilmwoben von .süßem Duft, mit dem Rosen, Jasmin und Linden rings­um die Luft erfüllen, hat der Juni Abschied von uns genommen und mit ihm zugleich auch dis erste Hälfte des Jahres 1906. Die Natur steht auf der Höhe ihrer Pracht und des Sommers Herrlichkeit hat das Regiment des Lenzes längst abgelöst. Die Ferienzeit ist da und in Bäder gehts und Sommerfrischen in diesen, unterm Zeichen des Kursbuches stehnden Wochen, wäh­rend für den nimmermüden Landmann die Tags der Ernte herbeikommen, denen er mit Sorge und Hoffen entgegensieht, blickt er jetzt, nachdem der Reifeprozeß der Aehren beginnt, auf das erste flimmernde Gold an den wogenden Halmen draußen auf den Feldern. Möge es ihm gelin­gen, die Ernte in die sicheren Scheunen zu brin­gen und mögen ihm hierzu die Heu- und Ernte­monate Juli und August mit gutem Wetter wackere Gehilfen feilt.

* Marburg als Versammlungsort. Der in Gelnhausen tagende Hessische Forstverein wählte Marburg zum nächsten Tagungsort.

* Kindervergistung. DerStr. P. wird aus dem elsässischen Rebland geschrieben: Es ist saft unglaublich, wird man denken, wenn man folgende Begebenheit liest, und doch ist sie reine

zukünftigen Hausfrauenberuf gestatten. Offenbar mangelt es auf beiden Gebieten. Kaum aus der Volksschule entlassen, also nur mit den notdürf­tigsten schulmäßigen Kenntnissen ausgerüstet, gehen die Mädchen, die einen gewerblichen Beruf ergreifen oder als Arbeiterinnen sich betätigen, einem Erwerbe nach, der sie zumeist voll in An­spruch nimmt und ihnen, von verschwindenden Ausnahmen abgesehen, weder Zeit noch Gelegen­heit läßt, sich diejenigen Kenntnisse und Fähig­keiten anzueignen, deren Besitz den Mädchen, sei es, daß sie wirtschaftlich selbständig bleiben, sei es, daß sie eine Ehe eingehen, wertvolle Vorteile sichert, unter Umständen die unerläßliche Vor­bedingung für ihr Lebensglück sein wird. Die Unkenntnis der Frau in häuslichen Arbeiten, der Mangel an Verständnis für die Haushaltführung muß in gesundheitlicher, wirtschaftlicher und sittlicher Beziehung die trau­rigsten Folgen für das Familienleben und in weiterer Wirkung für die Gesamtheit des Volkes haben.

Der in manchen Orten eingeführte hauswirt­schaftliche Unterricht an Volksschulen kann allein dem Mißstände einer mangelhaften Vorbereitung auf den verantwortungsvollen Beruf der Ehe nicht vorbeugen, da die Unterrichtszeit zu kurz ist und auch das Erlernte, durch die beruflichen In­teressen in den Hintergrund gedrängt, bald wie­der verloren geht. Ebenso ist es eine alte und berechtigte Klage, daß die theoretischen Kennt­nisse für einen gewerblichen Beruf, welche die Mädchen mitbringen und auch noch nach jahre­langer Tätigkeit aufweisen können, viel, oft alles zu wünschen übrig lassen, sodaß sich einem Vor- wärtskornrnen nicht selten unüberwindliche Hin­

Wahrheit. Heute beobachtete ich eine Frau, bi« ihrem einjährigen Kinde ein Glas voll Wein (!) gab, damit es das Gehen besser lerne! Auf eint Frage meinerseits antwortete sie flink:Dar mache ich bei allen meinen Kindern, wenn si, das Gehen lernen sollen. Unsere Hebamme sagte: Wenn die Kinder Zähne bekommen oder wenn sie int Alter find, um das Gehen zu erlernen, ft soll die Mutter das letzte Hemd verkaufen, um aus dem Erlös dem Kinde Wein zu verschaffen!" Derartige Hebammen scheint es noch viele hier, zulands zu geben. Es dürfte deshalb wohl bi» Anregung am Platze sein, baß in ben Hebam- menschulen über die Gefahren, die der Alkohol den Kindern bringt, unterrichtet werde, und daß die im Amte sich befindenden Hebammen durch eine Zuschrift von Amts wegen über die Alkohol- frage aufgeklärt werden, damit Ansichten wir die oben angegebene allmählich verschwinden!

* Fahrkartensteuer. Die am 1. August in Kraft tretende Fahrkartensteuer läßt folgende Karten frei: Fahrkarten 4. Klasse, Militärfahr­karten, einschl. der an wehrpflichtige Angehörige der österreichisch-ungarischen Armee, Militär­fahrscheine, Schülerkarten, Arbeiterfahrkartett einschließlich der Zeitkarten für Eisenbahnar­beiter, Zuschlagkarten, die zu einer Fahrt in einer anderen Zuggattung (Luxus-, Schnell- rc. Züge) gelöst sind, Platzkarten für 1)-Züge, Bett­karten für Schlafwagen, Veförderungsscheine für Begleiter von Viehsendungen, Fischen, Bienen, Brieftauben, Gold- und Silberbarren, wenn sie frei oder zum Preise von 2 F für 1 Kilometer befördert werden, endlich noch Freikarten und Freifahrtscheine.

*" Einquartierungslasten. Das neue Gesetz über Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden (Einquartierungs-Entschä­digung), ist imReichsanzeiger veröffentlicht worden. Darnach beträgt die Vergütung bei Einquartierung für ben Mann und ben Tag: a) für die volle Tageskost "LM, 20^ mit Brot (seither 80 ), 10,5 M ohne Brot; b) für die Mittagskost 60 F mit Brot, 55 F ohne Brot; c) für die Abendkost 50 F mit Brot, 45 F ohne Brot; d) für die Morgenkost 25 F, 20 F ohne Brot. Bei einer außergewöhnlichen Höhe der Preise bet Lebensrnittel kann der Bundesrat die Vergütungssätze für bas ganze Bundsgebiet oder für dessen einzelne Teile angemessen er­höhen .

* Verkauf und Versand von Wild. Eine neue Polizeiverordnung über den Verkauf und Versand von Wild wird vom Oberpräsidenten im letztenAmtsblatt bekannt gemacht. Sie ist für die ganze Provinz Hessen-Nassau gültig und am 1. Juli in Kraft getreten.

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Caldern, 2. Juli. Das gestern und heut« hier abgehaltene Sängerfest nahm vom schön­sten Wetter begünstigt einen vorzüglichen Ver­lauf. Am Sonntag mittag bewegte sich ein- stattlicher Festzug durch dieOrtsstraßen nach dem Festplatz, wo Herr Ehlich von hier die zahlreich eingetroffenen Sänger und sonstigen Teilneh-

dernisse entgegenstellen. Eine durchgreifende Besserung dieser Verhältnisse wird nur möglich fein, wenn die Mädchen geordneten Uni terrichtsowohlinhäuslichenwieir gewerblichen Fächern erhalten.

Daran, daß diese Möglichkeit nicht längst ge­geben ist, trägt nicht die Regierung die Schuld, sondern die Mehrheit der Reichsiagskommissioi^ aus deren Beratungen die Gewerbeordnungsno­velle vorn Jahre 1890 hervorgegangen ist. Wäh­rend der Regierungsentwurf in den Bestimmun­gen über die ortsstatutarische Verpflichtung zum Besuche einer Fortbildungsschule einen Unten schied zwischen den Geschlechtern nicht gemacht hatte, sprach sich die Mehrheit der Reichstags- kommissiön gegen eine solche Ausdehnung des § 120 der Gewerbeordnung aus und beschloß unter entsprechender Abänderung des Regierungsent­wurfes, daßdurch statutarische Bestimmungen, einer Gemeinde oder eines weiterem Kommunal» Verbundes für männliche Arbeiter unter 18 Jah­ren die Verpflichtung zum Besuche einer Fortkiil-' dungsschule, soweit diese Verpflichtung nicht bin« desgesetzlich besteht, begründet werden kann." Es hat also keineswegs in der Absicht der Reichsre­gierung gelegen, ben gemeindestatutarischen Fortbildungsunterricht nur den männlichen Ar­beitern zugänglich zu machen. Mithin dürften der Erfüllung des Wunsches, den gleichen Weg auch für die weiblichen Arbeiter unter 18 Jahren in ihrem eigenen und im allgemeinen Interesse freigegeben zu sehen, irgendwelche Schwierigkei­ten seitens der Reichsregierung nicht entgegen^ stehen. ,