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Bitrttljährlichtr Bezugspreis: bet der Erpü>itiou 2 Mk, btt allm Postämtern 2,25 Mt. t.excU Bestellgeld).
Jnfertt onSgebühr: die gespaltene Zeile oder deren Raum 10 Pfg, Neclamen: die Zeile 25 Pfg.
Marburg
Dienstag, 8. Juli 1906.
M* Erscheint wöchentlich sieben mal.
Truck und Verlag; Ao-, «ug. »och, UnivrrfitStS-Buchdruckmi 41. Jabra. Marburg, Markt 21. — Telephon 55. M U
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Erstes Blatt.
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Für das neue
laben wir znm Bezug unserer Zeituug höflichst eill.
Die Otzerhesfische Aeituug
stets wachsenden Auflagehöhe daS größte, meistgelesenste und angesehenste Blatt in Marburg und den angrenzenden Kreisen. Sie gilt als das Organ der Gebildeten aller Stände.
Der 'Iifährliche Bezugspreis $ »Oberhessische Zeitung' mit dem beiliegenden amtlichen KreiSvlatt, dem Jllnstr. Sonntagsblatt und der Landwirt- schastltchen Beilage beträgt nur 2 Mk. bei der Expedition, 2.25 Mk. bei den Postanstalten.
Der Inhalt der Zeituug "„SF reichhaltig und trägt den Lesebedürf- nissen und Interessen aller Volksschichten Rechnung. Der besseren und vielseitigen Ausgestaltung wird fortgesetzt die größte Aufmerksamkeit gewidmet.
Der politische Teil gSÄ'ÄÄ biete der innere« «nd auswärtige« Politik, deren Fragen von einem streng nationalen, im besten Sinne konservativen, aber wo er angebracht ist auch freimütigen Standpunkte behandelt werden.
Ker allgemeiue«. unterhaltende
1 bringt spannende Romane, kleinere Feuilletons, Theater- u. Musik» und Kunftbesprechnngr«, tzochschul- «achrichte«, ferner in zwangloser Reihenfolge erschernende Rnudschanartikel populär-wisfenschastlichen Inhalts, medizinische, juristische usw. Rundschau, Aus Schule und Kirch», Heer und Flotte, Ans der Kra«e«welt und für die Frone«, die vielen Anklang gefunden haben.
Uer lokale und probtazielle Teil enthält die neuesten Ereignisse in der Stadt, aus der Umgebung, der Provinz und den angrenzenden Gebieten, Ber» sammlungs- und VerriuSberichte, tuterefsante Nachrichten aus allen Ge- bieten deS öffentlichen LrbenS, besonder- Seit- und Streitfrage« a«s de, ommunalpolitik.
Der Rachrichteadieast
Z,' ausgedehnter. Telegraphisch» und t»l«> phouische Bedienung von Frankfutt und Berlin durch daS Wolffsche Tell-Bureau. Eigene ParlamrvtSbericht« auS dem Reichstage und dem prruhifchen Land- tage. Außerdem besitzt die Zeitung zahlreiche Korrespondent»« u. Mitarbeiter.
Der wirksamr Erfolg aller A«- teige« t««g in Stadt und Land und durch gediegene, kunstvoll« Ausstattung de» Inseratenteil».
Heber Viehverwertungsgenossen- schasten
schreibt man uns: „Das immer erkennbarer hervortretende Bestreben, die Vieh produzierenden Landwirte sowie die Schlächter und Fleischkonsumenten durch Ausschaltung des entbehrlichen Zwischenhandels einander näher zu bringen, äußert sich in der zunehmenden Gründung von Viehverwertungsgenossenschaften. Wenn es diesen Genossenschaften nach und nach gelänge, den größten Teil des inländischen Schlachtviehes in die Hand zu bekommen, so würde die genoffen- schaftliche Viehverwertung eine zweckmäßige Organisation des Viehhandels herbeiführen, indem sie eine übersichtliche Regelung des Viehangebots und eine richtige dirigierte Zufuhr des Fettviehes nach den einzelnen Märkten ermöglichte. Es ist eine Tatsache, die von niemand beritten werden kann, daß ohne den bisher leider erst in den Kinderschuhen steckenden genossenschaftlichen Zusammenschluß der Landwirte auf dem Gebiete der Viehverwertung die Fleischpreise noch höhere, dagegen die den Viehproduzenten vom Handel gewährten Viehpreise ungünstigere gewesen sein würden. Es ist deshalb die Pflicht aller Landwirte und wohlunterrichteten Schlächter, für das Zustandekommen von Viehverwertungsgenossenschaften zu wirken.
Die bestehenden Viehverwertungsgenossenschaften sind der Zentrale für Viehverwertung angegliedert. Diese „Viebzentrale" zählte am 1. 1. 1906 2108 Mitglieder, darunter 144 Genossenschaften. Zu den Aufgaben der „Zentrale" gehört es, die Lage des Vieh- und Fleischmarktes zu beurteilen und das Vieh der Mitglieder bestmöglichst zu verwerten. Die Mitaliedschaft wird durch Uebernahme eines Eei^äftsanteils und einer Haftsumme sowie durch einmalige Zahlung eins Eintrittsgeldes erworben.
Die Verwertung des Schlachtviehes der Vieh- verwertungsgenosienschaften vollzieht sich auf zwei Wegen.
Beim kommissionsweisen Verkauf wird in folgender Weise verfahren: Fünf Tage vor dem Vcrladungstermin melden die Genossenschaften das zu verkaufende Vieh bei dem Geschäftsführer der Viehverwertungsgenosienichaft an. Das gelieferte Vieh ist mit Farbe gekennzeichnet; an der Verladestation werden die Tiere mit einem Stempel gebrannt und nummeriert. Eine Verladeliste mit genauer Angabe der Tiere begleitet die Viehsendung, wovon die Viehzentrale in Berlin, sowie am Marktorte (z. B. Esten, Köln, Dresden uiw.) zu unterrichten ist. Der Viehverkauf erfolgt durch einen Kommissar unter Beihilfe eines Marktbeamten der Viehzentrale; hierfür beansprucht derselbe eine Verkaufsprovision. Die für jedes Eenostenschaftsmitglied gesondert aufgestellte Rechnung nebst dem erlösten Geldbeträge geht, zwecks umgehender Auszahlung, an den Vorstand der Eenostenschaft.
Die Viehverwertung mit festem Ankauf des Viehes und mit Barzahlung weist dieselbe Att der Anlieferung der Tiere auf. Es erfolgt die sofortige Auszahlung des Wertbetrages der Tiere gemäß Gewicht und gemäß Abschätzung auf
Juristische Rundschau.
Ä Rach den Bestimmungen der Zivil- und der Strafprozeßordnung über das Recht zur Akteneinficht ist eine Mitteilung behördlicher Akten zur Einsichtnahme des Reichstages nicht angängig. Der Reichstag muß, wenn er von Eerichtsakten Einsicht zu nehmen wünscht, sich an den Reichskanzler wenden, der dann mit der fraglichen bundesstaatlichen Behörde in Verbindung tritt. Der Reichstag hat auch stets ein solches Verfahren eingeschlagen.
Die sich weiter ergebende Frage, ob der Reichstag, wenn er den Reichskanzler um Mitteilung von Gerichtsakten ersucht, verlangen kann, daß diesem Ersuchen entsprochen werde, ist de lege lata zu verneinen. Wie der Reichstag nach seiner verfastungsmäßigen Zuständigkeit nicht in der Lage ist, mit einem Gericht unmittelbar in Verkehr zu treten und von ihm Akten zur Einsichtnahme einzufordern, so steht auch dem Reichskanzler nach seiner verfastungsmäßigen Stellung eine Verfügung über die Akten, die von den einzelnen Gerichten in den Bundesstaaten geführt werden, nicht zu. Er kann daher In dem einzelnen Falle nur das Ersuchen des Reichstages der betreffenden 'Bundesregierung mitteilen. Die Entscheidung darüber, ob die llebersendung der Akten angängig sei, steht dann der Bundesregierung zu. Denn zur Zeit besteht keine allgemeine reichsgesetzliche Vorschrift, welche die Bundesregierungen verpflichtet einem Ersuchen des Reichstags um Mitteilung von Akten zu entsprechen. Die Mitteilung kann durch Abordnung eines Kommissars behufs Aus- kunftetteilung auf gründ der Akten erfolgen. M
Grund einer eingehendenKlasseneiuteilung, und zwar zu einem bestimmten Prozentsatz der letzten Berliner Parteinotiz. Gegen die Abschätzung ist die Berufung an das Gutachten von zwei Vorstandsmitgliedern und den Taxater zulässig. Der Verkauf des Viehes erfolgt durch die Viehzentrale. Für die Verwertung von Schweinen über 150 Pfund und für Kälber über 120 Pfund Gewicht besteht Lieferungszwang für die Genossenschafter. Der Tätigkeitsbereich der einzelnen Genossenschaften ist mindestens auf einen Verwaltungskreis, event. auch zwei oder mehr auszudehnen, um eine leistungsfähige Grundlage für die Anstellung eines Geschäftsführers und Taxators (Schlächter oder Landwirt), sowie für eine gedeihliche Betätigung der Vieh- verwertungsgenostenschaften zu gewinnen.)
Die Fleischer beginnen erfreulicherweise auch dieses genossenschaftliche Vorgehen der Landwirte nach und nach zu würdigen. Eine allgemeine Durchführung der genossenschaftlichen Viehverwertung sichert den Landwirten den Viehabsatz aus dem deutschen Markt, sie schützt den Stand der Fleischer vor dem Abhängigwerden von dem in- und ausländischen, in den Eroßichlächtereien arbeitenden Handelskapital und sie gewährleistet den Konsumenten die Fleischoersorgung zu angemessenen Preisen!"
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Deutsche Kolonien.
Ostafrika. Der Aufstand in Ostafrika hat nach den amtlichen Aufstellungen bis zum 15. März folgende Verluste gebracht: An Europäern wurden ermordet 9, gefallen sind 6, ertrunken 2 und gestorben 6, zusammen 23 Personen. An Farbigen sind 345 gefallen und verwundet 201 Mann. Hebet die Ursachen des Aufstandes bat sich der Gouverneur auf Grund der Berichte mehrerer entsandter Kommissionen in einer Denkschrift, die dem Reichstage vorgelegt wurde, geäußert. Sofern di» Untersuchung dieser Kommissionen das Vorhandensein lokaler Mißstände festgestellt hat, sind von dem Gouvernement bereits die erforderlichen Anordnungen zu ihrer Beseitigung getroffen worden. Zunächst wurde der vor einigen Jahren mit gutem Erfolge gemachte Versuch wiederholt, die Eingeborenen anzuhalten, mit ihren angestammten Jumben größere, der gesamten Dorfschast gehörige Felder anzulegen, um dadurch den Anbau von Feldfrüchten zu heben. Durch die kurz nach Beginn des Aufstandes in Zanzibar ausgebrochene Pestepidemie wurden die Maßnahmen zur Unterdrückung des Aufstandes nicht unerheblich beeinträchtigt, auch hatten die dagegen getroffenen Maßnahmen mancherlei Unbequemlichkeiten für Handel und Verkehr zur Folge. Tie strengen Quarantänevorschriften konnten auch bis jetzt noch nicht aufgehoben werden, da die Pest unter den Ratten in Zanzibar noch nicht erloschen ist. Die Arbeiten zur Verbreitung der Baumwollkultur wurden in tatkräftiger Weise fortgesetzt. Eine bedeutende Vermehrung und Ausdehnung der Sisal- und Kautschuk-Kulturen erfolgte. Trotz der schweren, durch den Aufstand hervorgerufenen Schäden weift dank der erfreulichen Entwicklung der
Einer Aenderung dieses Rechtszustandes würde außer den erwähnten Bestimmungen der Zivil- u. der Strafprozeßordnung, jedenfalls das nicht leicht zu entkräftende Bedenken entgegenstehen, daß das unausbleibliche Hereinbeziehen des Akteninhalts in die öffentlichen Verhandlungen des Reichstages oft die Prozeßbeteiligten schädigen könnte. Eine solche unangenehme, wenn auch unbeabsichtigte Wirkung ist nicht zu besorgen, wenn die Mitteilung des Akteninhalts durch einen Regierungsvettreter unter Wahrung der berechtigten Interessen der Prozeßbe- teiligten erfolgt.
A Ein Unglücksfall, bei welchem zwei Menschen ums Leben kamen, bildete den Gegenstand eines interessanten Zivilprozesses gegen die Stadt Paderborn. Am 30. September 1904 wurden die Eheleute Tölle in ihrer Wohnung durch aus strömendes Gas getötet. Das in der Straße befindliche Gasrohr war der Quere nach gebrochen, und durch die Bruchstelle war das Gas durch Erdschicht und Mauerwerk in das Schlafzimmer der Eheleute gedrungen. Die Erben, nämlich die Eltern des getöteten Ehemannes, haben die Stadt Paderborn auf Ersatz der ihnen durch den Tod des Ehepaares entstandenen Kosten verklagt, indem sie behaupten, das Bersten des Rohres sei darauf zurückzuführen, daß das Rohr nicht in dem genügenden Abstand von der Erdoberfläche gelegt worden sei; es sei daher nicht imstande gewesen, dem Druck der Fuhrwerke und hingeworfenen Gegenstände zu widerstehen. Der Rohrbruch sei aber dadurch verursacht worden, daß am vorhergehenden Tage beim Abbruch eines Hauses schwere Mauerklotze auf das Straßenpflaster geworfen worden seien.
nördlichen Teile des Schutzgebietes das Gesamtbild des Handels ein durchaus befriedigendes Ergebnis auf. In Vorstehendem ist. der Ueber- blick enthalten, der dem Kolonialrat über dap Schutzgebiet zugegangen ist.
Ausland.
verein. Staaten von Amerika. Entgegen amerikanischen Berichten — noch aus dem Monat Mai — denen zufolge die Sammlungen in barem Gelds für die Hilfsaktion in San Francisco über 65 Millionen Mark eingebracht haben sollten, erläßt jetzt der Vorsitzende des dortigen Finanz- (Unterstützungs-) Komitees eine Erklärung, daß bis Anfang Juni nicht mehr al« 18% Millionen Mark eingegangen seien. Von diesem Gelbe sind sehr erhebliche Summen im Wege des Warenaustausches gegen Sichtwechsel wieder an ihre Spender im Osten der Verein. Staaten zurückgegangen. Jedenfalls scheint auch die teilt geschäftliche Bekonsttuktionsarbeit in San Ftancisco an dem Mangel an barem Geld« erheblich zu laborieren.
Hessen-Nassau und Nachbargebrete.
Cassel, 30. Juni. Der des Mordes an der Witwe Vogel verdächtige Möbelhändler Wilh. Meyer ist heute abend in Eassel eingeliefert worden. |
Cassel, 1. Juli. Ein Junge von 4 Jahren, namens Willy Berger, kletterte am Donnerstag abend in der Eoethestratze auf einen mit Fässern j beladenen Wagen, bekam das Uebergewicht und fiel herunter, ein leeres Faß mit sich ziehend, welches ihm auf den Leib stürzte. Der Jung» wurde sofott ins Landkrankenhaus eingebracht, hatte aber so schwere innere Verletzungen erlitten, daß er denselben am andern Tage erlag«
Melsungen, 30. Juni. Der nationalliberal« Abgeordnete im Landtage Fabrikbesitzer F, Gleim hier hat sein Interesse für die Landwirt« schäft im allgemeinen und für die landwirtschaftliche Winterschule seiner Vaterstadt im besonderen dadurch bekundet, daß er zwei Freistellen für würdige bedürfttge Schüler gestiftet hat. Besondere Berücksichtigung sollen Bewerber aus dem Kreise Melsungen finden. Die Vergebung der Freistellen erfolgt durch das Kuratorium der landwirtschaftlichen Winterschule
Hünfeld, 30. Juni. Bei der heutigen Landtags-Ersatzwahl im Wahlkreise Hünfeld-Gers- feld wurde der seitherige Zentrumsvertreter Oberforstrat Kaute in Aachen mit 103 Stimmen wiedergewählt. Sein Gegenkandidat Landrat von Dörnberg (Gersfeld) erhielt 40 Stimmen. !
Gelnhausen, 30. Juni. Infolge ernes Schlaganfalls starb Bürgermeister Schöffer, der di« Geschäfte der Stadt 27 Jahre geführt hat und sie auch im Kreisäusschuß, sowie im Promnzial- landtag vertrat.
Wiesbaden, 1. Juli. Die Einwohner vo« Sossenhei^haben^bMlossen^soschreib^Edie
Das Landgericht zu Paderborn hat den Anspruch der Kläger für gerechtfertig erklärt. Denn die Stadt habe bei der Verlegung des Rohre« die erforderliche Sorgfalt nicht beobachtet. In dieser Beziehung brauche lediglich auf das vorgebrachte Gutachten verwiesen zu werden, da« überzeugend spreche. Es sei auf die Frage, ob auch bei ordnungsmäßigem Legen des Rohres eine Beschädigung durch ungewöhnliche äußere Einwirkungen — wie das Herabstürzen schwerer Mauerblöcke — vermieden worden wäre, nicht weiter einzugehen. Denn es hätten sich schon vor dem Unfälle tiefe Eindrücke im Straßenpflaster gezeigt, und es habe sich ein Gasausströmen bemerkbar gemacht. Daß den Ursachen dieser Erscheinung nicht nachgeforscht worden sei, würde ebenfalls ein schuldbares Unterlassen der Stadt bilden, das sie zu vertreten habe. An sich fei die Beklagte also schon für den dem Kläger entstandenen Schaden haftbar. Den Nachweis, daß sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet, habe die Beklagte nicht erbracht. Es fei davon auszugehen, daß das Maß der von der, Verkehrsanschauung geforderten Sorgfalt abhängig fei von dem Grade der Verantwortung, welche die betreffende Person zu übernehmen hat. Es bedürfe keiner näheren Ausführung, daß der Bettieb einer Gasanstalt mit der damit, verbundenen Gefahr für Haus und Leben der Stadtbewohner große Verantwol tlichkeit in sich, schließe. Da die Stadt die unft dingt erforder« ■ liche Sorgfalt nicht beobachtet habe, sei sie haftbar. ->