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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.

Sonutagsbetlaae: dUuftrirfed ßannhrtSWÄÄ.

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vierteljährlicher Bezugspreis^ bet on Exxrditio« 2 Mk., bet allen Postämtern 2,25 Mk. <ejci. Bestellgeld).

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Marburg

Sonntag 17. Juni 1906.

Erscheint wöchentlich siebe» mal.

Druck und Verlag» Joh. klug. Koch, UmversttätS-Buchdruckerel 41. Jahrg.

Marburg, Markt 21. Telephon o5.

Zweites Blatt.

Neueste Telegramme.

Berlin, 16. Juni. DerReichsanzeiger" ver­öffentlicht die Novelle zum Gesetz bett, die deutsche Flotte vom 14. Mai 1906, das Gesetz zur Uenderung des Gesetzes betreffend Ausgabe von Reichskassenscheinen, das Gesetz betr. Entlastung des Reichsinvalidenfonds, das Gesetz betr. Ab- änderung des Gesetzes über Bewilligung von Wohnungsgeldzuschüssen vom 30. Juni 1873 und der Verordnung betr. die Zuständigkeit der Reichsbehörden und das Ausfiihrungsgesetz vom 91. März 1873.

Stockholm, 15. Juni. Die hiesige Presse be­schäftigt sich mit der Landung russischer Truppen Auf den Alandsinseln.Dagens Nyheter" zufolge landeten am Dienstag das russische Panzerschiff Asia" und mehrere Transportschiffe auf der Insel Prestoe 300 Mann. An demselben Tage ist, wie das Blatt ferner meldet, der Großfürst Alexander Michailowitsch von Helsingfors auf dem von 4 Torpedobootsjägern begleiteten russi­schen KriegsschiffAlmas" ebenfalls dort einge­troffen. Im Sund zwischen Bomarsund und Prestoe liegen gegenwärtig außer den genannten Schiffen das russische PanzerschiffFinn" und 4 Torpedoboote. Auf Prestoe sind provisorische Wohnungen für die Soldaten errichtet.

Petersburg, 15. Juni. Ueber die gestrigen Unruhen in Bjelostok wird weiter gemeldet, daß auf die katholische Prozession eine Bombe ge­worfen wurde, durch deren Explosion mehrere Personen getötet wurden. Ferner wurden auf eine russisch-orthodoxe Prozession von einem Dache aus Revolverschüsse abgegeben und dabei ein Geistlicher verletzt. Da der Verdacht der Tä­terschaft auf einen Juden fiel, überfiel die Menge die jüdischen Häuser. Infolgedessen kam es zu heftigen Krawallen, in deren Verlauf, wie ge­meldet, Militär eingriff und Salven abgab. Etwa 200 Warenlager wurden dabei zerstört. Die Zahl der Opfer steht noch nicht fest, man schätzt sie auf etwa 30 Tote und einige hundert Verwundete. In einem Teil der Bevölkerung sst der Glaube verbreitet, daß die Urheberschaft her Unruhen der sogenanntenSchwarzen Sot- nie" zuzuschreiben ist, daß aber der Verdacht auf die Juden gelenkt wurde. Demgegenüber ver- ßreit'-t diePetersburger Telegraphen-Agentur" folae-d» amtliche Darstellung aus Bjelostok: Die ^eitrigen Unruhen brachen aus, als eine ortho­doxe und eine katholische Prozession von einem

Balkon durch Juden beschossen wurde. Militär antwortete mit Schüssen. Die Juden schleuderten auf die flüchtenden Teilnehmer der Prozessionen Bomben. Während der entstehenden Panik wur­den Kinder zertreten. Ein katholischer Priester soll getötet worden sein. Das Postamt und die Rentei wurden beschossen. Der Postverkehr ist eingestellt.

Die wichtigsten Aenderungen der Novelle zum Einkommens- ima

E'gänz lngsstener - Gesetze

1. Neben den Aktiengesellschaften, Komman­ditgesellschaften auf Aktien werden nunmehr auch steuerpflichtig die Gesellschaften mit be­schränkter Haftung.

2. Bei der Einkommensteuerberechnung kön­nen künftig in Abzug gebracht werden:

solche indirekten Abgaben, welche zu den Ge­schäftsunkosten zu rechnen sind:

die von dem Grundeigentums, dem Gewerbe­betrieb und dem Bergbau zu entrichtenden di­rekten Kommunalsteuern bis zur Höhe der staat­lich veranlagten Grund-, Gebäude- und Ge­werbesteuer. Bis zu der gleichen Höhe werden in den Eutsbezirken als Werbungskosten die realen Kommunalsteuern und die neben ihnen bestehenden Gutslasten angesehen: die letzteren gelangen dabei mit 50 pCt. der staatlich veran­lagten Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer in Ansatz:

die regelmäßigen jährlichen Absetzungen für Abnutzung der Gebäude, Maschinen, sowie des sonstigen toten Inventars, sofern die Kosten der Beschaffung nicht unter den Betriebsausgaben verrechnet sind:

die Beiträge zu den Verufskammern.

Von dem Gesamteinkommen sind in Abzug zu bringen:

die von dem Steuerpflichtigen zu zahlenden Schuldenzinsen:

Renten und dauernde Lasten, die auf Prioat- rechtstiteln oder aus Kirchenpatronatsverpflich- tungen beruhen:

die von dem Steuerpflichtigen gesetz- oder vertragsmäßig zu entrichtenden Beiträge zu Kranken-, Unfall-, Alters- und Jnoalidenver- sicherungs-, Witwen-, Waisen- und Pensions- kasten, soweit sie zusammen den Betrag von 600 Mk. jährlich nicht übersteigen: (diese Bestim­mung bezieht sich nur aus die Beiträge, welche der Steuerpflichtige für sich selbst zu entrichten hat: Beiträge, welche er als Arbeitgeber zu zah­len hat, fallen unter Wirtschaftsausgaben.)

Versicherungsprämien, welche für Versicher­ung des Steuerpflichtigen oder eines nicht selbst­ständig zu veranlagenden Haushaltungsange­hörigen auf den Todes- oder Lebensfall gezahlt

Aus unruhigen Zeiten.

Bo« L. Müller.

Im Herbste des Jahres 1839 erschien ein Buch unter dem Namen S. NeverlysWan­derungen aus meinem Gefängnisse", das aber in Wirklichkeit den Univ.-Professor Sylvester I o r - bau zum Verfasser hatte. In diesem Buche fin­det mau die Stadt Marburg, ihre nächste Um­gebung, die damaligen Sitten der Bevölkerung und die Vergnügungsorte getreulich geschildert. Nachfolgendes sind Auszüge aus diesem Buche, in dem Jordan sein Gefängnis auf dem Schlosse /einenGasthof" nennt. Folgendes Gedicht mag erst hier Platz finden:

Jordans Gefängnis.

Was schaut dort oben vom Vergesrand Ein Schloß so trutzig, weithin ins Land, Die Zinnen, die Türme, die Fensterreih'n, Sie glänzen im goldenen Sonnenschein. Dec Fremdling der kommt zu Fuß und Roß Es grüßt ihn von weitem das Marburger Schloß, Ihn grüßen die Häuser am steilen Hang, Ihn grüßen die Villen am Berge entlang. Ein Bild wie dieses so romantisch schön, Wo ist in der Welt ein Gleiches zu sehn? Und stehst du dann oben und schaust ins Land, Ties unten der Lahn hellschimmerndes Band. Zu Füßen der Stadt inmitten ihr steht, So hoch und so hehr, St. Elisabeth.

Zum Himmel aufragend in Wetter und Sturm, Da drüben noch Reste von einem Wartturm, jlnd rings um der Berge vielfache Gestalt, Die Gipfel bedecket mit dunkelem Wald, Dort Dörfer und Weiler, das blühend' Eefild, Ein farbenreich' liebliches wechselndes Bild. Dann schwillt dir vor Freude das Herz in der In dir stets zu leben, o welche Lust! (Brust, Du alma mater, wir jauchzen dir zu: Jin Kranze der Städte, die schönste bist du! . , Jordan schreibt in seinem Buche:Bevor ich Mit meiner Erzählung beginne, muß ich meine Leser mit meinem Gefängnisse bekannt machen. Lch habe es in ein Gasthaus umgetauft, weil ich M demselben blos auf unbestimmte Zeit logiere

und ich keineswegs die Absicht des Wohnenblei­bens habe, so habe ich ihm bei der Taufe, bei der ich die Klerisei um die Stollgebühren betrogen habe, den Namen:Gasthof zum Land­grafen Philipp dem Großmütigen" gegeben. Das gelckiah aus folgendem Grunde: Das Gefängnis, oder nun Gasthof, befindet sich in dem schönen Verschlösse bei Marburg, dessen altertümliche Außenseite ein weiser Polizeidirek­tor weiß übertünchen ließ, um demselben auch das letzte Ehrwürdige, das ihm bis dahin ge­blieben, zu nehmen. Dieses Bergschloß, das mit fürstlicher Würde Oberhessen überschaut und mit tiefem Ernste überwacht, war einst die Wiege des Landgrafen Philipp des Großmütigen, des größten hessischen Fürsten. Ihm zu Ehren gab ich meinem Gasthof den Namen, das genannte Schild, das die Jmpietät beschämen möge, welche die Geburtsftätte des großen Ahnherrn auf solche Weise entweiht hat. Man kann hier ausrufen: Aus meinem Bethause haben sie ein Kaufhaus gemacht, aus dem Nationalheiligtum haben sie ein Zuchthaus gemacht und die Perle des Landes in den Kot getreten! Du sollst Vater und Mutter ehren, heißt es in derSchrift. Auf demSohne, der seinen Vater mißhandelt, ruht der Fluch, daß er von seinem Sohne wieder mißhandelt werden solle. Ein verdienter Fluch! Man soll die ge­weihten Hallen seiner Geschichte, die großen Ahnen, verehren usw.

Die Lage des Schlosses ist so malerisch schön, daß diese allein den Landesfürsten hätten ver­mögen sollen, sich dieses Schloß wenigstens als ein Celvedern zu erhalten. Die ganze Um­gebung von Marburg breitet sich rings um den Berg, der das Piedestal des Schlosses bildet, in ihrer schweizerischen Ueppigkeit aus. Fast nach einem jeden Schritte am Fuße des Schlosses öff­net llch dem Auge ein andres Bild, eine neue ländliche Szene.

An dem Fuße der Südseite des Berges liegt die altertümliche Stadt Marburg, in welcher die von Philipp dem Großmütigen gestiftete Univer­sität, Philippina, bereits das zweite Decennium des vierten Jahrhunderts ihres Alters ange­treten hat. _______

werden, soweit sie den Betrag von 600 Mk. jähr­lich nicht übersteigen:

die auf Grund rechtlicher Verpflichtung vom Steuerpflichtigen zur allmählichen Tilgung eines auf feinem Grundbesitze haftenden Schuld­kapitals zu entrichtenden Beiträge, insoweit die­selben 1 pCt. des Kapitals und den Betrag von 600 Mk. jährlich nicht übersteigen.

3. Bei Waldstücken, die nicht nach einem forstmäßigen Plane bewirtschaftet werden, find die Ergebnisse von Abtrieben nicht anzurechnen, wenn und soweit dieselben sich in einem Jahr auf mehr als den zehnten Teil des Wertes des vorhandenen Holzes erstrecken.

4. In Konsequenz von Nr. 1 ist dem § 26 die Bestimmung hinzugefügt:Das Einkommen, welches auf Gewinnanteil von Gesellschaften mit beschränkter Haftung entfällt, ist besonders an- zugeben," Und in einem neuen § 65a heißt es: Von Steuerpflichtigen, welche Gesellschaften einer in Preußen steuerpflichtigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 1 Nr. 6) sind, wird derjenige Teil der auf sie veranlagten Einkom­mensteuer nicht erhoben, welcher auf Gewinn­anteile von Gesellschaften mit beschräntter Haf­tung entfällt.

5. Die Veranlagung betreffend ist neu be­stimmt, daß die Veranlagung der physischen Per­sonen nach dem Ergebnisse des dem Steuerjahr unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahrs, und, insoweit für eine Einkommensquelle ein Jahresergebnis nicht vorliegt, nach dem mut­maßlichen Jahresertrage erfolgen soll. Die Vor­schriften, wonach die Veranlagung aus Grund des Durchschnitts der drei letzten Wirtschafts­jahre zu erfolgen hat, finden sinngemäß An­wendung auf Veranschlagung des Ertrags au» Land- und Forstwirtschaft aus eigenem oder ge­pachtetem Grundbesitze, wenn über den Betrieb geordnete, den Reinertrag ziffernmäßig nach- weisende Bücher geführt werden.

Sofern die Steuererklärung zu Bedenken An­laß gegeben hat, tritt folgende Vorschrift ein: Auf Grund des Ergebnisses der stattgehabten Verhandlungen setzt die Veranlagungskommis­sion den zutreffenden Steuersatz fest. Hierbei darf sie von den tatsächlichen Angaben einer Steuererklärung nur insoweit abweichen, als die dagegen obwaltenden Bedenken dem Steuer­pflichtigen vorher mitgeteilt sind und entweder der Steuerpflichtige der an ihn gerichteten Auf­forderung nicht nachgekommen ist oder nach dem pflichtmäßigen Ermessen der Kommission die Be­denken weder durch die von ihm darauf abgege­benen Erklärungen noch durch die sonstigen Er­hebungen beseitigt sind.

Die Militärpensionsgesetze

sind wie schon gemeldet, imReichsanz." ver­öffentlicht worden. Ueber die Höhe der Offiziers­

nehmer erstreckt:

Charge.

Die Anfangspension

15

938 1188 1845 2345

27

30

33

36

751

951

1476

2214 2581 2814 1381 3751

3789 4421 5052

- - 5818

2251

2851

4427

5627

7577

8727

20 25 80

48 JO 5100 5400 5700 6000

Höhe deS pensions­fähig. Dienst- einkommevS in Mark. 10

weniger al» 21

bei einer solchen von wenigstens 21

.... .24

Leutnant Oberleutnant

Haup'mann 2. ÄL Hauptmann 1. Kl. Major Oberstleutnant

Höhe der Pension in M nach Dienstjahren

bei einer Gesamt-Militär und Zivlldienstzeit von weniger als 21 Jahren 4000 Mk.

..... H . 4400 ,

, _ , . beträgt **/« des pen­sionsfähigen Diensteinkommens, sie steigt mit je­dem Jahre um */«<, und erreicht mit 35 Dienst­jahren den Höchstbetrag von 41./,0. Angefangene Markbeträge find auf volle Mark nach oben ab-

Auf die im Kommunaldienst bereits jetzt an- gestellten pensionierten Offiziere soll diese Vor­schrift teilte Anwendung finden.

Daß mit der Umrechnung der Pensionen der von dem Gesetze betroffenen, vor dessen Inkraft­treten ausgeschiedenen Offiziere in der Pensions­abteilung des Kriegsministeriums bereits be­gonnen wurde und daß es eines Antrages dieser Offiziere nicht bedarf, ist bereits mitgeteilt worden.

zurunden. (Kleine Abweichungen der oben be­rechneten Beträge gegenüber den tatsächlich« Penstonsbeträgen find möglich.)

Die Pension der gegenwärtig schon venfio- nterten Offiziere (Kriegsteilnehmer) ist aber ge­ringer, weil sie von dem bisherigen Dienstein- kommen berechnet wird, sie steigert sich einfach um °/ und ist danach leicht zu berechnen.

Die Pension ruht bei einer Anstellung tm Staats-, Kommunal- oder Eendarmeriedienste, soweit das Einkommen aus diesem Dienste unter Hinzurechnung der Pension den Betrag de» früheren penfionsfähigen Diensteinkommen» oder, sofern es für den Pensionär günstiger ist, folgende Beträge übersteigt:

Pensionen nach dem neuen Gesetz gibt folgend« Zusammenstellung der Bezüge Aufschluß gemäß den neuen Bestimmungen, deren Rückwirkung sich nur auf die seit dem L April 1905 inaktiv gewordenen Offiziere und auf die Kriegsteil-

Deutsches Reich.

Berlin, 16. Juni.

Seine Majestät der Kaiser begab sich ge­stern Morgen zusammen mit der Kaiserin und der Prinzessin Vittoria Luise nach dem Mauso­leum bei der Friedensttrche und legte dort al»

Unter dem Ministerium Hassenpflugs wollte man dieser alten, ehrwürdigen Dame die Ehre antun, ihr das Schloß zur Wohnung einzuräu- men. Schon waren die Zeichnungen für ihre Gemächer fertig und es fehlte nur noch die Klei­nigkeit, die Ausführung des Baues, die unter­blieb. Die Auslegung ist über die Veranlassung dieses Planes noch im Zweifel. Einige sagten, man hätte dabei das hohe Alter und die schwäch­liche Gesundheit dieser Dame berücksichtigt und darum ihr eine gesunde Wohnung mit frischer Bergluft und heiterer Aussicht einräumen wol­len. Andere dagegen wollen bei den bekannten konstitutionellen Gesinnungen des genannten Ministers den Veranlassungsgrund in der Ver­fassungsurkunde finden, welche es der Regierung zur Pflicht macht, die Universität nach Kräften zu heben. Die Idee war groß und edel, und es ist zu bedauern, daß zu deren Ausführung gerade die Universität gewählt war, da von selbst ein­leuchten mußte, daß man Hörsäle nicht wohl aus so hohen Berg verlegen kann.

Dicht am Fuße erhebt sich die schöne luthe­rische Kirche, deren Turm sich, nach optischer Täuschung gemäß, nach allen Seiten hinneigt, wie ..ein" Pfarrer, der, um seinen Kollegen den Vorzug abzugewinnen, alles, was sich ihm auf der Straße entgegenbewegt, begrüßt, das ent­blößte Haupt tief zur Erde neigend. Von dem Marktplatz schaut das Rathaus zum Schlosse hin­auf. Auf feiner Front zeigt es den Mondwechsel, vermutlich als Symbol der Beständigkeit, der Gesinnungen und Ansichten bei denjenigen, die innerhalb seiner Mauern das Wohl der Stadt zu beraten haben, vielleicht auch deshalb, damit die guten Bürger sicher erfahren können, wann der Mond am Himmel leuchtet und die Stadt­beleuchtung unterbleiben kann.

Auf dem Giebel der Front kräht ein Hahn bei jedem Schlage der Viertelstunden, bei jedem Elockenfchlage der Stunden stößt ein rechter ne­ben dem Zifferblatt der Uhr stehender Wächter in das Horn und wenn die Stunde ausgeschlagen hat, kehrt Saturnus auf der linken Seite das Stundenglas um, worauf eine gravitätische The­

mis unter dem Zifferblatte mit dem Schwert auf die Wage schlägt.

Lange schwieg der Hahn und war die Szene des Gerichts stumm und unbeweglich. Erst in den dreißiger Jahren wurde der Hahn und da» gesamte Personal restauriert und in Aktivität gesetzt, allein der Hahn ächzt jämmerlich, al» wenn ihm ein Messer in die Kehle gestoßen würde und des Wächters Horn hat eine Stimme, als wenn er seine letzte Stunde abblasen wollte. Dagegen ist der alte Knochenmann mit seiner Wanduhr noch ziemlich rüstig und die Themis mit ihren Schwertstreichen ist gewandt, wie ein durch lange Praxis geübter Scharfrichter.

Der Hahn soll offenbar auf die Stunde de» Todes, welche der Wächter verkündet, Hinweisen und deren Ablauf Saturnus anzeigt, sowie auch das sodann erfolgende Gericht Gottes andeuten, man will aber auch der ganzen Vorstellung einen anderen Sinn unterlegen.Hiernach wäre der Hahn ein Demagoge, dessen Verurteilung da» Kabinett in der Person des Engels dem Richter in die Ohren bläßt, der Minister mit dem Sande in der Urne des Saturnus begründe, und der Richter ausspreche und vollziehe. Denn der Hahn, der ins Blaue hineinschreit, einen toten Kamm und Sporne trägt, womit er das Voll zur Revolution anspornt, sei offenbar das Sym­bol eines Demagogen, wie schon die Analogie des gallischen Hahn beweist. Der Engel steht, wie es sich einem Herrscher geziemt, rechts und zeigt die von Cott stammende Herrschergewalt an, der Minister ist darum durch den Saturnus repräsentiert, weil er sich nach Zeit und Um­ständen richten muß. Der Saturn dreht darum die Sanduhr so, daß ein Teil des Sandes in die Wage und ein Teil in die Augen der billig unter dem Kabinette und Minister stehenden Themis falle, die mit dem Schwerte das Zeichen gebe, wenn sie der Gründe genug in der Wage und Augen habe. Hiernach ließen sich auch die verbundenen Augen der Themis auf sehr natür­liche Weise erklären, warum der Richter in Ge­stalt eines Weibes dargestellt wird.

Wortsetzung folgt); *