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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
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Marburg
Sonntag 17. Juni 1906.
Erscheint wöchentlich siebe» mal.
Druck und Verlag» Joh. klug. Koch, UmversttätS-Buchdruckerel 41. Jahrg.
Marburg, Markt 21. — Telephon o5.
Zweites Blatt.
Neueste Telegramme.
Berlin, 16. Juni. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht die Novelle zum Gesetz bett, die deutsche Flotte vom 14. Mai 1906, das Gesetz zur Uenderung des Gesetzes betreffend Ausgabe von Reichskassenscheinen, das Gesetz betr. Entlastung des Reichsinvalidenfonds, das Gesetz betr. Ab- änderung des Gesetzes über Bewilligung von Wohnungsgeldzuschüssen vom 30. Juni 1873 und der Verordnung betr. die Zuständigkeit der Reichsbehörden und das Ausfiihrungsgesetz vom 91. März 1873.
Stockholm, 15. Juni. Die hiesige Presse beschäftigt sich mit der Landung russischer Truppen Auf den Alandsinseln. „Dagens Nyheter" zufolge landeten am Dienstag das russische Panzerschiff „Asia" und mehrere Transportschiffe auf der Insel Prestoe 300 Mann. An demselben Tage ist, wie das Blatt ferner meldet, der Großfürst Alexander Michailowitsch von Helsingfors auf dem von 4 Torpedobootsjägern begleiteten russischen Kriegsschiff „Almas" ebenfalls dort eingetroffen. Im Sund zwischen Bomarsund und Prestoe liegen gegenwärtig außer den genannten Schiffen das russische Panzerschiff „Finn" und 4 Torpedoboote. Auf Prestoe sind provisorische Wohnungen für die Soldaten errichtet.
Petersburg, 15. Juni. Ueber die gestrigen Unruhen in Bjelostok wird weiter gemeldet, daß auf die katholische Prozession eine Bombe geworfen wurde, durch deren Explosion mehrere Personen getötet wurden. Ferner wurden auf eine russisch-orthodoxe Prozession von einem Dache aus Revolverschüsse abgegeben und dabei ein Geistlicher verletzt. Da der Verdacht der Täterschaft auf einen Juden fiel, überfiel die Menge die jüdischen Häuser. Infolgedessen kam es zu heftigen Krawallen, in deren Verlauf, wie gemeldet, Militär eingriff und Salven abgab. Etwa 200 Warenlager wurden dabei zerstört. Die Zahl der Opfer steht noch nicht fest, man schätzt sie auf etwa 30 Tote und einige hundert Verwundete. In einem Teil der Bevölkerung sst der Glaube verbreitet, daß die Urheberschaft her Unruhen der sogenannten „Schwarzen Sot- nie" zuzuschreiben ist, daß aber der Verdacht auf die Juden gelenkt wurde. Demgegenüber ver- ßreit'-t die „Petersburger Telegraphen-Agentur" folae-d» amtliche Darstellung aus Bjelostok: Die ^eitrigen Unruhen brachen aus, als eine orthodoxe und eine katholische Prozession von einem
Balkon durch Juden beschossen wurde. Militär antwortete mit Schüssen. Die Juden schleuderten auf die flüchtenden Teilnehmer der Prozessionen Bomben. Während der entstehenden Panik wurden Kinder zertreten. Ein katholischer Priester soll getötet worden sein. Das Postamt und die Rentei wurden beschossen. Der Postverkehr ist eingestellt.
Die wichtigsten Aenderungen der Novelle zum Einkommens- ima
E'gänz lngsstener - Gesetze
1. Neben den Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien werden nunmehr auch steuerpflichtig die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
2. Bei der Einkommensteuerberechnung können künftig in Abzug gebracht werden:
solche indirekten Abgaben, welche zu den Geschäftsunkosten zu rechnen sind:
die von dem Grundeigentums, dem Gewerbebetrieb und dem Bergbau zu entrichtenden direkten Kommunalsteuern bis zur Höhe der staatlich veranlagten Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer. Bis zu der gleichen Höhe werden in den Eutsbezirken als Werbungskosten die realen Kommunalsteuern und die neben ihnen bestehenden Gutslasten angesehen: die letzteren gelangen dabei mit 50 pCt. der staatlich veranlagten Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer in Ansatz:
die regelmäßigen jährlichen Absetzungen für Abnutzung der Gebäude, Maschinen, sowie des sonstigen toten Inventars, sofern die Kosten der Beschaffung nicht unter den Betriebsausgaben verrechnet sind:
die Beiträge zu den Verufskammern.
Von dem Gesamteinkommen sind in Abzug zu bringen:
die von dem Steuerpflichtigen zu zahlenden Schuldenzinsen:
Renten und dauernde Lasten, die auf Prioat- rechtstiteln oder aus Kirchenpatronatsverpflich- tungen beruhen:
die von dem Steuerpflichtigen gesetz- oder vertragsmäßig zu entrichtenden Beiträge zu Kranken-, Unfall-, Alters- und Jnoalidenver- sicherungs-, Witwen-, Waisen- und Pensions- kasten, soweit sie zusammen den Betrag von 600 Mk. jährlich nicht übersteigen: — (diese Bestimmung bezieht sich nur aus die Beiträge, welche der Steuerpflichtige für sich selbst zu entrichten hat: Beiträge, welche er als Arbeitgeber zu zahlen hat, fallen unter Wirtschaftsausgaben.) —
Versicherungsprämien, welche für Versicherung des Steuerpflichtigen oder eines nicht selbstständig zu veranlagenden Haushaltungsangehörigen auf den Todes- oder Lebensfall gezahlt
Aus unruhigen Zeiten.
Bo« L. Müller.
Im Herbste des Jahres 1839 erschien ein Buch unter dem Namen S. Neverlys „Wanderungen aus meinem Gefängnisse", das aber in Wirklichkeit den Univ.-Professor Sylvester I o r - bau zum Verfasser hatte. In diesem Buche findet mau die Stadt Marburg, ihre nächste Umgebung, die damaligen Sitten der Bevölkerung und die Vergnügungsorte getreulich geschildert. Nachfolgendes sind Auszüge aus diesem Buche, in dem Jordan sein Gefängnis auf dem Schlosse /einen „Gasthof" nennt. Folgendes Gedicht mag erst hier Platz finden:
Jordans Gefängnis.
Was schaut dort oben vom Vergesrand Ein Schloß so trutzig, weithin ins Land, Die Zinnen, die Türme, die Fensterreih'n, Sie glänzen im goldenen Sonnenschein. Dec Fremdling der kommt zu Fuß und Roß Es grüßt ihn von weitem das Marburger Schloß, Ihn grüßen die Häuser am steilen Hang, Ihn grüßen die Villen am Berge entlang. Ein Bild wie dieses so romantisch schön, Wo ist in der Welt ein Gleiches zu sehn? Und stehst du dann oben und schaust ins Land, Ties unten der Lahn hellschimmerndes Band. Zu Füßen der Stadt inmitten ihr steht, So hoch und so hehr, St. Elisabeth.
Zum Himmel aufragend in Wetter und Sturm, Da drüben noch Reste von einem Wartturm, jlnd rings um der Berge vielfache Gestalt, Die Gipfel bedecket mit dunkelem Wald, Dort Dörfer und Weiler, das blühend' Eefild, Ein farbenreich' liebliches wechselndes Bild. Dann schwillt dir vor Freude das Herz in der In dir stets zu leben, o welche Lust! (Brust, Du alma mater, wir jauchzen dir zu: Jin Kranze der Städte, die schönste bist du! . , Jordan schreibt in seinem Buche: „Bevor ich Mit meiner Erzählung beginne, muß ich meine Leser mit meinem Gefängnisse bekannt machen. Lch habe es in ein Gasthaus umgetauft, weil ich M demselben blos auf unbestimmte Zeit logiere
und ich keineswegs die Absicht des Wohnenbleibens habe, so habe ich ihm bei der Taufe, bei der ich die Klerisei um die Stollgebühren betrogen habe, den Namen: „Gasthof zum Landgrafen Philipp dem Großmütigen" gegeben. Das gelckiah aus folgendem Grunde: Das Gefängnis, oder nun Gasthof, befindet sich in dem schönen Verschlösse bei Marburg, dessen altertümliche Außenseite ein weiser Polizeidirektor weiß übertünchen ließ, um demselben auch das letzte Ehrwürdige, das ihm bis dahin geblieben, zu nehmen. Dieses Bergschloß, das mit fürstlicher Würde Oberhessen überschaut und mit tiefem Ernste überwacht, war einst die Wiege des Landgrafen Philipp des Großmütigen, des größten hessischen Fürsten. Ihm zu Ehren gab ich meinem Gasthof den Namen, das genannte Schild, das die Jmpietät beschämen möge, welche die Geburtsftätte des großen Ahnherrn auf solche Weise entweiht hat. Man kann hier ausrufen: Aus meinem Bethause haben sie ein Kaufhaus gemacht, aus dem Nationalheiligtum haben sie ein Zuchthaus gemacht und die Perle des Landes in den Kot getreten! Du sollst Vater und Mutter ehren, heißt es in derSchrift. Auf demSohne, der seinen Vater mißhandelt, ruht der Fluch, daß er von seinem Sohne wieder mißhandelt werden solle. Ein verdienter Fluch! Man soll die geweihten Hallen seiner Geschichte, die großen Ahnen, verehren usw.
Die Lage des Schlosses ist so malerisch schön, daß diese allein den Landesfürsten hätten vermögen sollen, sich dieses Schloß wenigstens als ein Celvedern zu erhalten. Die ganze Umgebung von Marburg breitet sich rings um den Berg, der das Piedestal des Schlosses bildet, in ihrer schweizerischen Ueppigkeit aus. Fast nach einem jeden Schritte am Fuße des Schlosses öffnet llch dem Auge ein andres Bild, eine neue ländliche Szene.
An dem Fuße der Südseite des Berges liegt die altertümliche Stadt Marburg, in welcher die von Philipp dem Großmütigen gestiftete Universität, Philippina, bereits das zweite Decennium des vierten Jahrhunderts ihres Alters angetreten hat. _______
werden, soweit sie den Betrag von 600 Mk. jährlich nicht übersteigen:
die auf Grund rechtlicher Verpflichtung vom Steuerpflichtigen zur allmählichen Tilgung eines auf feinem Grundbesitze haftenden Schuldkapitals zu entrichtenden Beiträge, insoweit dieselben 1 pCt. des Kapitals und den Betrag von 600 Mk. jährlich nicht übersteigen.
3. Bei Waldstücken, die nicht nach einem forstmäßigen Plane bewirtschaftet werden, find die Ergebnisse von Abtrieben nicht anzurechnen, wenn und soweit dieselben sich in einem Jahr auf mehr als den zehnten Teil des Wertes des vorhandenen Holzes erstrecken.
4. In Konsequenz von Nr. 1 ist dem § 26 die Bestimmung hinzugefügt: „Das Einkommen, welches auf Gewinnanteil von Gesellschaften mit beschränkter Haftung entfällt, ist besonders an- zugeben," Und in einem neuen § 65a heißt es: „Von Steuerpflichtigen, welche Gesellschaften einer in Preußen steuerpflichtigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 1 Nr. 6) sind, wird derjenige Teil der auf sie veranlagten Einkommensteuer nicht erhoben, welcher auf Gewinnanteile von Gesellschaften mit beschräntter Haftung entfällt.
5. Die Veranlagung betreffend ist neu bestimmt, daß die Veranlagung der physischen Personen nach dem Ergebnisse des dem Steuerjahr unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahrs, und, insoweit für eine Einkommensquelle ein Jahresergebnis nicht vorliegt, nach dem mutmaßlichen Jahresertrage erfolgen soll. Die Vorschriften, wonach die Veranlagung aus Grund des Durchschnitts der drei letzten Wirtschaftsjahre zu erfolgen hat, finden sinngemäß Anwendung auf Veranschlagung des Ertrags au» Land- und Forstwirtschaft aus eigenem oder gepachtetem Grundbesitze, wenn über den Betrieb geordnete, den Reinertrag ziffernmäßig nach- weisende Bücher geführt werden.
Sofern die Steuererklärung zu Bedenken Anlaß gegeben hat, tritt folgende Vorschrift ein: Auf Grund des Ergebnisses der stattgehabten Verhandlungen setzt die Veranlagungskommission den zutreffenden Steuersatz fest. Hierbei darf sie von den tatsächlichen Angaben einer Steuererklärung nur insoweit abweichen, als die dagegen obwaltenden Bedenken dem Steuerpflichtigen vorher mitgeteilt sind und entweder der Steuerpflichtige der an ihn gerichteten Aufforderung nicht nachgekommen ist oder nach dem pflichtmäßigen Ermessen der Kommission die Bedenken weder durch die von ihm darauf abgegebenen Erklärungen noch durch die sonstigen Erhebungen beseitigt sind.
Die Militärpensionsgesetze
sind wie schon gemeldet, im „Reichsanz." veröffentlicht worden. Ueber die Höhe der Offiziers
nehmer erstreckt:
Charge.
Die Anfangspension
15
938 1188 1845 2345
27
30
33
36
751
951
1476
2214 2581 — 2814 1381 3751
3789 4421 5052
- - 5818
2251
2851
4427
5627
7577
8727
20 25 80
48 JO 5100 5400 5700 6000
Höhe deS pensionsfähig. Dienst- einkommevS in Mark. 10
weniger al» 21
bei einer solchen von wenigstens 21
.... .24
Leutnant Oberleutnant
Haup'mann 2. ÄL Hauptmann 1. Kl. Major Oberstleutnant
Höhe der Pension in M nach Dienstjahren
bei einer Gesamt-Militär und Zivlldienstzeit von weniger als 21 Jahren 4000 Mk.
..... H ‘ . 4400 ,
, _ , . beträgt **/«„ des pensionsfähigen Diensteinkommens, sie steigt mit jedem Jahre um */«<, und erreicht mit 35 Dienstjahren den Höchstbetrag von 41./,0. Angefangene Markbeträge find auf volle Mark nach oben ab-
Auf die im Kommunaldienst bereits jetzt an- gestellten pensionierten Offiziere soll diese Vorschrift teilte Anwendung finden.
Daß mit der Umrechnung der Pensionen der von dem Gesetze betroffenen, vor dessen Inkrafttreten ausgeschiedenen Offiziere in der Pensionsabteilung des Kriegsministeriums bereits begonnen wurde und daß es eines Antrages dieser Offiziere nicht bedarf, ist bereits mitgeteilt worden.
zurunden. (Kleine Abweichungen der oben berechneten Beträge gegenüber den tatsächlich« Penstonsbeträgen find möglich.)
Die Pension der gegenwärtig schon venfio- nterten Offiziere (Kriegsteilnehmer) ist aber geringer, weil sie von dem bisherigen Dienstein- kommen berechnet wird, sie steigert sich einfach um °/„ und ist danach leicht zu berechnen.
Die Pension ruht bei einer Anstellung tm Staats-, Kommunal- oder Eendarmeriedienste, soweit das Einkommen aus diesem Dienste unter Hinzurechnung der Pension den Betrag de» früheren penfionsfähigen Diensteinkommen» oder, sofern es für den Pensionär günstiger ist, folgende Beträge übersteigt:
Pensionen nach dem neuen Gesetz gibt folgend« Zusammenstellung der Bezüge Aufschluß gemäß den neuen Bestimmungen, deren Rückwirkung sich nur auf die seit dem L April 1905 inaktiv gewordenen Offiziere und auf die Kriegsteil-
Deutsches Reich.
Berlin, 16. Juni.
— Seine Majestät der Kaiser begab sich gestern Morgen zusammen mit der Kaiserin und der Prinzessin Vittoria Luise nach dem Mausoleum bei der Friedensttrche und legte dort al»
Unter dem Ministerium Hassenpflugs wollte man dieser alten, ehrwürdigen Dame die Ehre antun, ihr das Schloß zur Wohnung einzuräu- men. Schon waren die Zeichnungen für ihre Gemächer fertig und es fehlte nur noch die Kleinigkeit, die Ausführung des Baues, die unterblieb. Die Auslegung ist über die Veranlassung dieses Planes noch im Zweifel. Einige sagten, man hätte dabei das hohe Alter und die schwächliche Gesundheit dieser Dame berücksichtigt und darum ihr eine gesunde Wohnung mit frischer Bergluft und heiterer Aussicht einräumen wollen. Andere dagegen wollen bei den bekannten konstitutionellen Gesinnungen des genannten Ministers den Veranlassungsgrund in der Verfassungsurkunde finden, welche es der Regierung zur Pflicht macht, die Universität nach Kräften zu heben. Die Idee war groß und edel, und es ist zu bedauern, daß zu deren Ausführung gerade die Universität gewählt war, da von selbst einleuchten mußte, daß man Hörsäle nicht wohl aus so hohen Berg verlegen kann.
Dicht am Fuße erhebt sich die schöne lutherische Kirche, deren Turm sich, nach optischer Täuschung gemäß, nach allen Seiten hinneigt, wie ..ein" Pfarrer, der, um seinen Kollegen den Vorzug abzugewinnen, alles, was sich ihm auf der Straße entgegenbewegt, begrüßt, das entblößte Haupt tief zur Erde neigend. Von dem Marktplatz schaut das Rathaus zum Schlosse hinauf. Auf feiner Front zeigt es den Mondwechsel, vermutlich als Symbol der Beständigkeit, der Gesinnungen und Ansichten bei denjenigen, die innerhalb seiner Mauern das Wohl der Stadt zu beraten haben, vielleicht auch deshalb, damit die guten Bürger sicher erfahren können, wann der Mond am Himmel leuchtet und die Stadtbeleuchtung unterbleiben kann.
Auf dem Giebel der Front kräht ein Hahn bei jedem Schlage der Viertelstunden, bei jedem Elockenfchlage der Stunden stößt ein rechter neben dem Zifferblatt der Uhr stehender Wächter in das Horn und wenn die Stunde ausgeschlagen hat, kehrt Saturnus auf der linken Seite das Stundenglas um, worauf eine gravitätische The
mis unter dem Zifferblatte mit dem Schwert auf die Wage schlägt.
Lange schwieg der Hahn und war die Szene des Gerichts stumm und unbeweglich. Erst in den dreißiger Jahren wurde der Hahn und da» gesamte Personal restauriert und in Aktivität gesetzt, allein der Hahn ächzt jämmerlich, al» wenn ihm ein Messer in die Kehle gestoßen würde und des Wächters Horn hat eine Stimme, als wenn er seine letzte Stunde abblasen wollte. Dagegen ist der alte Knochenmann mit seiner Wanduhr noch ziemlich rüstig und die Themis mit ihren Schwertstreichen ist gewandt, wie ein durch lange Praxis geübter Scharfrichter.
Der Hahn soll offenbar auf die Stunde de» Todes, welche der Wächter verkündet, Hinweisen und deren Ablauf Saturnus anzeigt, sowie auch das sodann erfolgende Gericht Gottes andeuten, man will aber auch der ganzen Vorstellung einen anderen Sinn unterlegen. „Hiernach wäre der Hahn ein Demagoge, dessen Verurteilung da» Kabinett in der Person des Engels dem Richter in die Ohren bläßt, der Minister mit dem Sande in der Urne des Saturnus begründe, und der Richter ausspreche und vollziehe. Denn der Hahn, der ins Blaue hineinschreit, einen toten Kamm und Sporne trägt, womit er das Voll zur Revolution anspornt, sei offenbar das Symbol eines Demagogen, wie schon die Analogie des gallischen Hahn beweist. Der Engel steht, wie es sich einem Herrscher geziemt, rechts und zeigt die von Cott stammende Herrschergewalt an, der Minister ist darum durch den Saturnus repräsentiert, weil er sich nach Zeit und Umständen richten muß. Der Saturn dreht darum die Sanduhr so, daß ein Teil des Sandes in die Wage und ein Teil in die Augen der billig unter dem Kabinette und Minister stehenden Themis falle, die mit dem Schwerte das Zeichen gebe, wenn sie der Gründe genug in der Wage und Augen habe. Hiernach ließen sich auch die verbundenen Augen der Themis auf sehr natürliche Weise erklären, warum der Richter in Gestalt eines Weibes dargestellt wird.
Wortsetzung folgt); *