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Erstes Blatt

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Spuren der Tat zu

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(Nachdruck verboten.)

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1. wenn seine Absicht, oder Strafvollziehung zu geworden ist;

2. wenn seine Absicht, vernichten oder Zeugen

sidenten vorschußweise angewiesen werden. Nach Beendigung der Kurse ist ein eingehender Be­richt über den Verlauf der letzteren, über die bei ihrer Einrichtung gesammelten Erfahrungen so­wie darüber, ob sich eine Wiederholung der Kurse empfiehlt, einzusenden.

Es wäre sehr zu wünschen, daß die Meister- kurse noch vielmehr als bisher Beachtung finden und daß die Begeisterung mit der sie anfänglich ausgenommen worden sind, wiederkehre. Gerade die Handwerkerkorporationen sollten die eifrig­sten Vorkämpfer für die Meisterkurse sein;denn der in einem solchen Kursus vorgebildete Hand­werker", sagt Eewerbeschulrat Romberg in seiner soeben erschienen Schrift:Die Bedeutung der Meisterkurse für die Eewerbeförderung",tritt in die Kreise der Kollegen zurück; vermöge sei­ner erweiterten Kenntnisse und Fertigkeiten ist er berufen und befähigt, an seinem Teile för­dernd mitzuwirken in den Innungen, bei den Prüfungen, durch Vorträge, durch Anregung in Genossenschaften und Tätigkeit in denselben, gegebenenfalls durch Unterricht in Fortbild­ungsschulen und Fachkursen. Er ist dann also der Gebende und nützt der Allgemeinheit."

esichtS rAnS- veicher chönem i allein ritte»- Itttawn Schutz«. . Stück, . 1758

Ausland.

Frankreich. Französische Blätter geben ein Gerücht wieder, wonach sich auch der französische

Erscheint wöchentlich sieben mal.

Druck und Verlag' Joh. Aug. Koch, UmversitätS-Buchdruckerei Marburg, Markt 21. Telephon 55.

Marburg

Sonntag, 3. Juni 1906.

Eemeindepolitisches.

In derBodenreform" von Damaschke lesen wir: In Heidelberg kauft der Staat jetzt von der Stadtgemeinde einen Bauplatz für ein Lehrer­seminar an der Peripherie des Vaugebietes zum Preise von 4 Mark für den Quadratmeter, wäh­rend dort sonst bereits fünf- und sechsfach höhere Preise bezahlt werden müssen. Die Stadt ge­währt also dem Staat bei diesem Preis großen Vorteil, aber sie selbst hat den Platz vor zehn Jahren gekauft und nur 1,25 Mark pro Quadrat­meter oder 4500 Mark für den badischen Morgen von 36 Ar bezahlt. Man sieht hieraus roiebet einmal, wie es sich bewährt, wenn die Gemein­den zeitig künftige Baugebiete erwerben; selbst auf Anlehen hin, gegen die Grundstücksspekula­tion. ImErbbau-Verhältnis" einen ftäbti- schen Bauplatz unentgeltlich abzutreten, beschloß der Stadtrat von Mannheim. Es soll auf dem Grundstück eine Volks-Lesehalle errichtet werden. Früher trat die Gemeinde in der Regel solche Grundstücke bedingungslos ab, und mehr als einmal ist es dann vorgekommen, daß derartige gemeinnützige Unternehmungen, wenn sie in Vermögensverfall gerieten, in Privathände kamen, die verschenkten städtischen Bauplätze ein­geschlossen. Hier gibt das Erbbaurecht eine will­kommene Gelegenheit, Gemeinde-Grundeigen­tum gemeinnützigen Zwecken dienstbar zu machen, ohne doch für alle Zeiten das Mitbestimmungs­recht daran aufzugeben.

mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.

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_ oder Mitschuldige zu einer falschen Aussage zu verleiten, oder Zeu­gen dazu zu verleiten, sich der Zeugnispflicht zu entziehen, erkennbar geworden ist.

Ausnahmen will der Verfasser nur zulassen bei Verbrechen, die mit Todesstrafe oder Frei­heitsstrafe nicht unter 5 Jahren bedroht sind, und bei Rückfallsverbrechen. In diesen Fällen hat der dringende Verdacht der Tätersckaft die Inhaftnahme zu rechtfertigen.

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Ministerrat in seiner letzten Sitzung mit der Abrüstungsfrage beschäftigt haben soll. Das Er­gebnis dieses ministeriellen Gedankenaustausches wäre angeblich gewesen, daß der Kammer eine Vorlage zugehen soll, die eine Verminderung der aktiven Wehrmacht fordert. Die Rücksicht auf ein sehr bedeutendes Defizit im Staatshaushalt, das demnächst in die Erscheinung treten werd«, soll die Mehrheit des Kabinetts zu diesem Be­schlüsse geführt haben. Sollte sich dieses Gerücht bewahrheiten, so wäre gleich von vornherein zu schwerwiegenden Auseinandersetzungen zwischen dem Kabinett Sarrien und dem durch den Bei­tritt neuer Mitglieder demokrattscher, radikaler und sozialistischer Richtung wesentlich verstärk, ten Block Anlaß gegeben. Denn eben erst hat der Marineminister Thomson gegenüber de» gegen die Panzerschifflotte erhobenen Bedenken erklärt, daß Frankreich bis zum Jahre 1917 jährlich mindestens 350 Millionen Fr. veraus- gaben müsse, um seine Flotte der deutschen gleich wertig zu erhalten. In gleichem Sinne hat sich der Chef der Marineverwaltung auf seiner In. spektionsreise durch die algerischen und tunesischen Häfen in Bone, Philippeville usw. ausgesprochen. Zu einer Politik der Abrüstung, der das Kabi. nett Sarrien angeblich geneigt sein soll, paßt boi schlecht.

Allerdings bietet die Finanzlage außeror­dentliche Schwierigkeiten. Noch vor wenigen Wochen es war kurz vor der Begebung der neuen russischen Milliarden-Anleihe sah sich Finanzminister Poincarä im Senat zu der Er­klärung veranlaßt, daß Frankreich sozusagen im Eolde schwimme, und der Cent erachtete diese Erklärung für bedeutsam genug, um ihr di« Ehre des öffentlichen Maueranschlags zuteil werden zu lassen. Nun die Anleihe in Frank­reich den gewünschten Erfolg gehabt hat und die Eröffnung der neuen Kammer-Session vor der Türe steht, kommen die budgetären Schwierig, leiten ans Tageslicht. Von der Einkommen, steuer, zu deren Einführung die Regierung sich nunmehr entschlossen hat, wird eine wesentliche Mehreinnahme nicht erwartet; sie soll vielmehr nur eine gerechtere Verteilung der Lasten her- beiführen. Neue Steuern oder erhebliche Ab- striche bei den einzelnen Etats werden sich als notwendig erweisen; Poincard hat in seines Wahlkreise erklärt, man müsse der dringende« Notwendigkeit, zu sparen und Schulden zu til­gen, jedes Opfer bringen. Ebenso hat der Mi­nisterpräsident eine gründliche Finanzreform und Herstellung des Budgetgleichgewichts als unumgänglich bezeichnet. Genug, auch ganz ab­gesehen von den bereits angekündigten Anträ­gen und Anfragen der Sozialistenpartei, di« nahezu alle Gebiete des öffentlichen Lebens be­rühren und gleich zuerst eine Erörterung über die auswärtige Politik Frankreichs anregen

golobd und Salomea.

Roman von Erich Friesen.

(Fortsetzung.)

Endlich rumpelt drunten eine wackelige Droschke heran. Carlo Velloni hilft seiner Frau heraus und seinem Söhnchen, das zwar noch bleich und mager aussieht, sich aber doch ersicht­lich erholt hat.

Ninella stürmt die Treppen hinab, ergreift die Leiden Handtaschen und rennt wieder hinauf. Alles an ihr fiebert vor Erwartung. Was wird sie sagen, die verehrte Herrin, wenn--

Bald darnach sitzt die Familie vollzählig um hen Teetisch herum.

' Carlo Velloni strahlt. Und die Gesichter feiner Kinder strahlen. Selbst über Salomeas ernste Züge huscht etwas wie ein frohes Lächeln.

Wie ein Irrwisch fegt Ninella hin und her. Sie horcht beständig nack außen, ob die Glocke sich noch nicht meldet. Als ihr finniger Blumen­schmuck allgemeine Anerkennung findet, denkt sie hei sich:

'I, O, wenn sie wüßten, was er bedeutet' Wenn sie wüßten!? . . .

. Stunde um Stunde verrinnt.

f Carlo Velloni hat sich wieder'in sein Atelier gegeben.

Salomea brachte soeben Klein-Marietta zu Bett und ist jetzt dabei, ihre beiden Handkoffer .Mszupacken, als sie erschrocken zusammenfährt. Mit ungewohnter Heftigkeit zieht drauße» jemand an der Glocke.

Der Onkel! Der Onkel!" jubelt Angelina, ihre Puppe auf die Erde werfend.

I1 »Was für ein Onkel?" fragt Salomea ver­wundernd.

Pfiffig legt die Kleine den Finger auf den Mund.

1 ilnd ehe die Mutter weiter forschen kann, reißt Ninella schon die Tür auf.

- »Er ist da, Frau Velloni! Er ist dal"

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Dann läutet sie und besieht der eintretenden Ninella, die Lampe anzuzünden und die Kinder vorläufig fern zu halten.

Mehr als eine halbe Stunde sitzen die beiden zusammen in ernstem Gespräch. Es ist nur dem Andenken an die teure Tote gewidmet.

Paolo Rosso erzählt, wie er vor beinahe drei­ßig Jahren als Gondelführer in Venedig küm­merlich sein eigenes und seiner Schwester Leben fristete. Die Schwester sei sehr schön gewesen, blond, goldblond, wie man es in Italien selten findet. Die Männer hätten ihr viel nachge­stellt, und der Bruder habe genug zu tun gehabt, das unschuldige blutjunge Ding vor den Schlin­gen reicher Müßiggänger zu bewahren.

Da sei wieder einmal solch ein reicher Mensch gekommen, nicht mehr jung, ziemlich alt sogar schon, aber ein vornehmer Mann mit edlen Zü­gen, ein Marchese aus Rom der habe der Schwester die heißesten Anträge gemacht. Er wolle sie heiraten. Das Mädchen lachte ihn aus. Er aber ließ nicht ab. Er verfolgte sie tagtäg. lich, bis sie schließlich nachgab und sich seine Wer- bungen gefallen ließ.

Er, der Bruder, der nicht an den Ernst der Anträge, sondern nur an eine lose Liebelei glaubte, lauerte ihm eines Abends auf. Der Marchese war in Begleitung zweier jüngerer Herren, seiner Söhne aus erster Ehe, wie Pool« später erfuhr.

Mit gezücktem Dolch stürzte Paolo sich aus den alten Herrn. Doch blitzschnell entwand bet eine der Söhne ihm bie Waffe. Paolo befand sich in der Gewalt der drei Herren und sollt« dem Gericht überliefert werden, wegen versuch-, ten Mordes.

Da schloß der alte Marchese mit Paolo einen Pakt. Er wollte ihn frei laufen lassen, wenn er sofort nicht nur die Stadt, sondern Italien den Rücken kehre und nichts mehr der Verbin­dung des Marchese mit Salomea in den Weff lege.

(Fortsetzung folgt.)

allgemeinen Rechtsbewußtsein viel richtiger, daß die zahlreichen Verhaftungen mit ihren außer­halb des Strafzweckes liegenden schädigenden Folgen auch auf die Gefahr hin eingeschränkt würden, daß einmal ein Täter entfliehe, als daß Verhaftungen, wie es häufig der Fall sei, sich hinterher als grundlos erweisen. Die Ursache für die Häufigkeit der ungerechtfertigten Ver­haftungen erblickt der Verfasser darin, daß das bisherige Recht die Verhaftung schon dann zu­läßt, wenn die Annahme gerechtfertigt erscheint, daß der Täter fliehen könne, und weil ihm diese Möglichkeit genommen werden soll, während die »tung ihre Berechtigung nur darin finden der Täter fliehen will.

In gleicher Weise legt Dr. Wolff die Voraus­setzungen fest, unter denen eine Verhaftung we­gen sogen. Kollusionsverdachtes erfolgen darf. Er schlägt daher folgende Fassung des § 112 St.- P.-O. vor:

Der Angeschuldigte darf in Untersuchungs­haft genommen werden

Aber wer denn? Wer?"

Der Herr vom Monte Pincio! Ich hab 'n in den Salon geführt."

Und schon ist sie wieder fort.

Kopfschüttelnd erhebt sich Salomea vom Boden wo sie vor den Handkoffern kauerte. Rasch streicht sie sich vor dem kleinen Spiegel die etwas zerzausten Haare zurecht und bindet die blaubedruckte Hausschürze ab.

Bleib hier!" gebietet sie Angelina, die durchaus nicht will.

Dann öffnet sie die Tür zumSalon".

Bei ihrem Eintritt fährt ein großer, starker Mann, der wartend am Fenster gestanden, her­um. Mit ausgestreckten Händen und einem Ge­sicht, aus dem seine ganze Freude strahlt, eilt er ihr entgegen.

Doch die Hände sinken herab beim Anblick der dunklen Frauengestalt. Dies herbe finstere Ge­schöpf Salomeas Tochter? Sein joviales, fröhliches Gesicht wird ernst.

Frau Belloni?" fragt er langsam, zweifelnd.

Die bin ich."

Salomea setzt sich und deutet auf einen Stuhl neben sich.

Nur zögernd nimmt der Fremde Platz, wäh­rend Salomeas große schwarze Augen forschend auf der merkwürdigen Persönlichekit ruhen.

Der Mann hat sich augenscheinlich für den Besuch besonders fein gemacht. Der kolossale Körper steckt in einem schwarzen Modeanzug. Auf der weißen Weste baumelt eine dicke, gol­dene llhrkette mit allen möglichen Berloques. In der rotkarrierten Seidenkravatte brüstet sich ein erbsengroßer Brillant, während die dicken Hände eng in gelblederne Handschuhe gezwängt |tnb.

Sie wünschen mich zu sprechen, mein Herr?" beginnt Salomea etwas ungeduldig, da der Fremde konsequent schweigt.

Ja," stammelte er.Sie Sie find Salo­mea Rosso's Tochter? Nicht wahr?"

Und wieder wagte er ein schüchternes Aus- strecken der Hand. ..... . .»..

Und wieder scheint Salomea diese Hand nicht zu bemerken.

Ja. Meine Mutter hieß Salomea Rosso, ehe sie meinen Vater heiratete."

Also boH! Also doch!" murmelt der Mann, während sein verwunderter Blick das buntle Gesicht der Frau vor ihm streift.Sie sehen Ihrer Mutter gar nicht ähnlich."

Nein. Ich soll meinem Vater ähnlich sehen. Meine Mutter war sehr schön und blonb, wie meine Tochter Angelina."

Bei Nennung dieses Namens verändert sich der Eefichtsausdruck des Mannes.

Angelina! Angelina!" ruft er lebhaft, in­dem er aufspringt.Wo ist das Kind? Ich möchte es sehen!"

Ich weiß ja noch gar nicht, wer Sie sind!" Seltsam kontrastieren die kühlen Worte mit der Begeisterung des Fremden.

Wer ich bin?" ruft er heftig.Wer ich bin? ... Ich bin dein Onkel, Salonea Belloni der einzige Bruder deiner Mutter!"

Onkel Paolo? . . . Sie?"

Auch Salomea ist aufgestanden. Die Ueber- raschung ist zu groß.

Ja, ich!" erwiderte der Mann, ganz rot vor Eifer.Hat deine Mutter nie von einem Bru­der gesprochen?"

Doch. Aber nur wie von einem Toten!"

Er ist aber nicht tot! Er lebt und steht vor dir, Nichte Salomea leibhaftig und wahr­haftig und geht jetzt nicht gleich wieder fort. Denn er sieht, daß hier etwas nicht stimmt, daß etwas faul ist im Staate Dänemark. Ja, ja der alte Onkel scheint gerade recht gekommen zu sein." Leise seufzt Salomea auf.

Und bei diesem unterdrückten Seufzen fühlte der Mann, wie sein Herz sich plötzlich seiner Nichte erschließt der Tochter seiner innig­geliebten Schwester, trotzdem diese Tochter der Mutter so gar nicht ähnlich sieht.

Liebes, liebes Kind!" murmelt et ergriffen, abermals beide Hände ausstreckend.

... ^nb ^Esmal legt Salomea ihre schlanken Hande in die feinen,. - - - -

Umschau.

Meisterlnes«.

Die infolge des Erlasses des Preußischen Handelsministers vom 27. Oktober 1904 bei ein­zelnen Fachschulen versuchsweise und einmalig veranstalteten technischen Meisterkurse für ältere Handwerker haben sich nach einer Mitteilung des Preußischen Handelsministeriums im allgemei­nen bewährt. Dieser Versuch soll deshalb da, wo ein Bedürfnis vorliegt, bis auf weiteres ortgesetzt werden; die Regierungspräsidenten ind ersucht worden, das Erforderliche zu veran- assen. Von den Teilnehmern an den Kursen ist der Regel nach ein mäßiges Entgelt zu fordern. Ausnahmen hiervon stnd nur aus besonderen Gründen mit Genehmigung des .Regrerungs- präsidenten zulässig. Die Leitung der Kurse ist den betreffenden Fachschuldirektoren zu über­tragen. Pon der Einrichtung von Kursen, für die. sich nicht eine Mindestzahl von 6 Teilneh­mern meldet, ist der Regel nach abzusehen. Der Staatsbeitrag für die Veranstaltungen kann nötigenfalls bis zur Höhe der vom Minister be­willigten Summen von dem Regierungsprä-

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Vierteljährlicher Bezugspreis^ btt ort ExpLitio« 2 Mk» , tbz» 4 bet allen Postämtern 2,25 Mr. Bestellgeld).

vl-* Znferttonsgebühr: die gespaltene Zelle oder deren Raum 10 Pfg,

Ncclamcn: die /leite 25 Pfg.

Reform der Strafprozeß-Ordnung.

Die Klagen über ungerechtfertigte Verhaf­tungen und über grundlose Schädigung durch ausgedehnte Untersuchungshaft haben schon mehrfach Veranlassung gegeben, die Aenderung über die Bestimmungen der Untersuchungshaft theoretisch zu erörtern. Die angestrebte Reform der Strafprozeßordnung wird sich auch mit dieser Frage beschäftigen müssen. In Nr. 7 derDeut- feen Juristenzeitung" behandelt Rechtsanwalt Dr. M. Wolff in Lissa die Untersuchungshaft unter neuen Gesichtspunkten, die de lege feranda Beachtung verdienen:

Dr. Wolff hält die bisherige Grundlage für die Untersuchungshaft den Fluchtverdacht für unrichtig, um so mehr, als dieser Verdacht beim Vorliegen eines Verbrechens einer Begrün­dung nicht bedarf. Er weist darauf hin, daß die Beschlüsse der Kommission für die Reform des Strafprozesses nennenswerte Verbesserungen nicht bringen. Sie erhalten den Fluchtverdacht als Grundlage aufrecht und verlangen nur. daß die Tatsachen, die den Angeschuldigten der Flucht verdächtig machen, aktenkundig zu erachten sind. Dr. Wolff ist der Ansicht, daß hierdurch per Zweck ber Vorschrift, leichtfertige Verhaftungen mög­lichst einzuschränken, kaum erreicht werden wird, ja daß sogar wie es in der Kommission be­reits zum Ausdruck gebracht worden ist Ver­haftungen durch sie erleichtert werden, weil dem Ermessen des Richters jetzt ein noch freierer Raum gelassen werde als früher.

Er schlägt vor, daß die Untersuchungshaft nut »erhängt werden darf über den, der seine Absicht, zu fliehen, bereits kundgegeben hat sei es durch Erklärungen, sei es durch Vorbereitungs- Handlungen. Der Verfasser oeht dabei von dem Grundsätze aus, die Untersuchungshaft lasse sich nur als Prozeßstrafe wegen Prozeßveraehens rechtfertigen, das Prozeßvergehen liege aber in der Kundgebung der Absicht zu fliehen, oder in

. der Vorbereitung zur Flucht. Das ergebe sich schon daraus, daß die Untersuchungshaft sich für den Angeschuldigten als Strafe darftelle und mitunter als eine viel schwerere, als die, die vom Richter wegen der Tat erkannt werde. Die Plötzlichkeit, mit der die Untersuchungshaft ge­wöhnlich den Täter treffe, führe häufig zu einer Vernichtung seiner Existenz und die Aussicht auf die Untersuchungshaft veranlasse häufig den Täter zur Flucht. Der Täter denke in vielen Fällen gar nicht daran, zu fliehen, weil er sich dann meist im Auslande eine neue Exi­stenz schaffen müsse und weil bei den Heuti en Mitteln zur Verfolgung des Täters Tele­graph, Telephon ufw. feine Ergreifung bedeu­tend erleichtert fei. Uebrigens erscheine dem