mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
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Marburg
Donnerstag. 24. Mai 1906.
Erscheint wöchentlich sieben .not
Druck und Verlag- Iah. Ang. Koch, Umverfitäts-Buchdruckerek 41. Jahrg.
Marburg, Markt 21. — Telephon 55.
Erstes Blatt.
Himmelfahrt.
Text: Joh. 16, 28: Ich bin vom Vater ausgegangen und gekommen in die Welt, wiederum verlasse ich die Welt und gehe zum Vater.
Das ganze Leben Jesu wird umfaßt von dem tiefen Worte: „Ich bin vom Vater ausgegangen und gekommen in die Welt, wiederum verlasse ich die Welt und gehe zum Vater." Was in der Krippe begonnen, das endet auf dem Throne der Welt, und derselbe Oelberg, der in Gethsemanes Nacht zur Stätte der tiefsten Erniedrigung geworden, er wird am Tage der Himmelfahrt zur Stätte der höchsten Erhöhung. Beim Abschiede von der Erde lenkt Jesus mit der Himmelfahrt noch besonders die Blicke der Seinen in die Höhe, und der Ton, den das Fest der Himmel- fahrt Christi der Christenheit in allen Landen mit mächtigen Klängen noch heute läuten will, ist der: „Die Herzen in die Höhe! Trachtet nach dem, was droben ist, da Christus ist. sitzend zur Rechten Gottes." Wollen wir das Fest recht schön feiern, so muß unser Herz Himmelfahrt halten, hineingehend im Geiste zu Jesu ins obere Heiligtum und anbetend zu seinen Füßen.
Ist es denn auch unseres Herzens Sehnsucht und unseres Lebens und Sterbens schönstes Ziel, in den Himmel zu kommen? Wohl wünschen die meisten Menschen selig zu werden, aber das bloße Wünschen ist noch kein Wollen. Und wenn wir mit dem Apostel demütig bekennen, daß wir nicht durch gute Werke die Seligkeit uns verdienen, sondern nur im Glauben an das Verdienst Christi des Himmels gewiß sein können, so dürfen wir doch nie vergessen, daß der Glaube eine Willenstar ist, ebenso wie das Gebet, gewirkt durch den heiligen Geist, den der Herr verheißen hat denen, die ihn darum bitten. Wollen wir selig werden, dann haben wir zu prüfen, wozu wir die Kräfte des Leibes und der Seele, die Güter und Gaben dieser Erde verwenden. Wer nur für die Erde lebt, dem geht das Kleinod droben verloren. Aber welch ein Trost ist es, wenn unseres Lebens Tage zu Ende gehen, die Augen schließen und mit Jesu sprechen können: „Vater, ich komme zu dir!"
Wir leben im schönen Mai, dem Blütennionat. Mancher, der durch den grünen Wald, durchs sonnige Tal zieht, ruft mit dem Dichter: „Wie bist du doch so schön, o du weite, weite Welt." Und mit Wehmut erfüllt ihn der Gedanke, daß bald von all diesem Blühen und Werden das Wort güt: „Was ifts gewesen!" Wenn aber die Herbststürme wehen, nicht bloß draußen in der Natur, wenn ein Mensch müde geworden ist unter des Lebens Last und Hitze, wie tröstet ihn dann die Gewißheit: „Es ist noch eine Ruh
Heer und Flotte.
V Unter dem Titel „Die Entwicklung der Sozialdemokratie und ihr Einfluß auf das oeutiche Heer" hat der Generalleutnant z. D
L'ebert im Militürverlag der Rassischen Buchhandlung eine kleine Flugschrift von 40 erscheinen lasten, die als eine Art „Hand- ^«"-nOffizier über die Staatsgefährlichkeit Sozialdemokratie aufklären und ihm prak- Nichen Rat erteilen will in Behandlung von Rekruten wie von Reservisten, sowie für den allgemeinen Dtenst. Das Büchlein ist flott geschrieben, enthalt alle wichtigsten Daten und es beleuchtet dre Stellung des Heeres inmitten des Verfastungsstaates und unter dem (nach Bern- rtk'/ „ "^Monierenden allgemeinen Wahl- „^ ooitrefflich. Der Offizier soll im Dienst s?°ter, in der freien politischen Orga- nnation, Erzieher des Volkes sein — das ist die Hauptforderung tn der die Flugschrift aus- moderner NÄ"landischer Geschichtsunterricht, Moderner Verkehrston, Eerechtiakeit und Wobl' wollen innerhalb der <5ten3en be5 mmer streng M erhaltenden Dienstes, das sind d" Haupt- mtitel. Die Krtegervereine wüsten besonders in Cuddeutschland noch schärfer auf dem Posten gegenüber einer Betätigung sozialdemo- lrati,cher Gesinnung. Dre sozialdemokratische Rekrutenbeeinflustung muß streng verfolgt wer- >beN: Mit einem Aufruf auch an alle früheren -llftzrere schließt der temperamentvolle vaterländische und politische Werberuf.
V Die Militärmacht Englands setzt sich nach .®o6en 'n einer von der Royal Service preisgekrönten Arbeit des Oberst über die beste Methode der militärischen Worbildung der männlichen Schuljugend qegen- SÄ ä“E5 °us 857 000 Mann regulärer AUippen 900 000 Mann Miliz und Peomanry- ^avallerie und 1170000 Freiwilligen. Die Warnte Truppenmacht, die England für die
vorhanden" in dem Lande des Wiedersehens, im himmlischen Vaterhause. Diese Gewißheit hat uns Jesus durch seine Himmelfahrt gegeben. Sie hat die Jünger schon damals aufgerichtet, als sie auf dem Oelberge den Meister entschwinden sahen und durch ihre Seele wie Harsenklang die Worte ertönten: „Ich will wiederkommen und euch zu mir nehmen." Seit der Herr und König der Gemeinde ins Reich der Herrlichkeit zurückkehrte, steht den Frommen aller Zeiten der Himmel offen. Darum enthält das Fest der Himmelfahrt Jesu für uns eine so unendliche Fülle von Trost. H.
Eine Anerkennung der
Deutsch - Russen.
Der bekannte Feuilletonist der „Nowoje Wremja", Menschikow, sagt in einem Artikel, worin er es scharf tadelt, daß so viele echte Russen sich den aufständischen Letten, Esten, Juden, Polen und Littauern angeschlosten hätten, die einzigen, die für Monarchie und Verfassung einträten, seien die Deutschen. Er entwirft dann folgende anerkennende Schilderung deutschen Wesens:
Eine glänzende Lehre geben die Deutschen unserem Patriotismus. Was ist das für ein herrliches Volk! Bei uns lacht man darüber, daß die baltischen Barone sich im Ernst für die einzige Stütze der Dynastie halten, die sie seit den Zeiten Peters III. für eine dem Blute nach deutsche ansehen. Mir scheint, daß die Deutschen ihrer Natur nach ein loyales, in der Treue zu ihrem Herrscher, wer es auch sei, ritterlich festes Volk sind. Nicht umsonst haben sie die strenge Schule der Lehnsverfastung durchgemacht. Die Deutschen, die einmal nach Rußland gegangen sind, betrachten sich jedenfalls als in seinem Dienste stehend. Ihre Religion wie ihre Moral sind gegen den Verrat, selbst wenn ihre durch den Vertrag anerkannten deutschen Grundgesetze niedergetreten werden. Wieviel man auch über die Balten schreien mag, Verrat haben die Deutschen bisher nicht geübt. Trotz wichtiger Beschränkungen der freiherrlichen Freiheiten, trotz der Einführung des rustischen Gerichts und der rustischen Schule und verschiedener Bedrückungen des Protestantismus, haben die Barone wohl die Stirne kraus gezogen, der eine oder der andere von ihnen schlug im Auslands Lärm, aber Verrat gab es nicht. Es kam der schwere, unerträglich schimpfliche Krieg, und alle kleinen unterworfenen Nationalitäten fingen an, sich zu regen. Sie alle machten gleichzeitig, so weit es in ihren Kräften stand, einen Aufstand, die Letten, die Esten, die Polen, die Juden, die Finnen, die Schweden, die Armenier, die Tataren. Die Deutschen haben sich nicht gerückt und gerührt.
militärische Verteidigung des Landes aufbringen könnte, würde sich demnach auf annähernd 3 Millionen Mann belaufen. Im englischen Volke, wo noch immer das Gespenst einer fremden Invasion die Gemüter ängstigt, wird man diese Zahlen mit Genugtuung vernehmen. Indessen ist zu bemerken, daß bei diesen Angaben der letzte Mann auf das Papier gebracht ist, ferner, daß ein großer Teil der regulären Armee durch den Dienst in den Kolonien asor- biert wird, und endlich, daß die militärische Durchbildung der Truppen noch immer viel zu wünschen übrig läßt. Nicht wenige Kriegsminister haben sich bereits an einer durchgreifenden Reform des Heerwesens versucht, ohne doch etwas Befriedigendes und Beständiges zustande zu bttngen. Derartige Versuche müsten vergeblich bleiben, solange sich England nicht zur Annahme des Systems der allgemeinen Wehrpflicht entschließt. Dazu ist aber trotz der unermüdlichen Propaganda Lord Roberts für die 'militärische Erziehung und Ausbildung der schulpflichtigen Jugend bis jetzt noch wenig Aussicht.
Juristische Rundschau.
Die Verlobung.
Ä Der Verlobung — dem „Verlöbnis", wie es in der Rechtssprache heißt — ist in unserem Bürgerlichen Gesetzbuch, das sich ja mit allen Angelegenheiten unseres öffentlichen, gesa-uft- lichen und privaten Lebens befasten muß, ebenfalls eine Stätte eingeräumt worden. Was eine Verlobung ist, sagt das Gesetz selbst zwar nicht, man hat sie zu definieren als: die Verabredung künftiger Ehe unter zwei ledigen Personen verschiedenen Geschlechts. Das Verlöbnis kann vollständig formlos sein — es bedarf also keiner Verlobungsringe, Karten und Anzeigen, muß aber ernst gemeint sein. Es kann oaher immer nur im Einzelfalle festgestellt werden, ob wirklich ein Verlöbnis vorgelegen hat oder
Auch als die Armee und die Flotte im Kriege einen Mißerfolg nach dem anderen erlitten und alle Fremdvölker in Entzücken gerieten, haben die Deutschen sich der Hetze nicht angeschlosten. Das werden alle bezeugen, die die rustischen Deutschen kennen. Sogar die Deutschen im Auslande waren wohlwollender als alle unsere anderen Nachbarn. Allerdings hätte es sich für die Deutschen auch nicht geschickt, über unsere Niederlagen in Entzücken zu geraten, denn im Offizierkorps der Armee gab es eine große Menge gerade baltischer Ritter. Einige von ihnen, wie Graf Keller, erboten sich, Rußland wie ihre leibliche Mutter zu verteidigen, und starben den Heldentod. Als an die Stelle des Krieges im Osten der Kleinkrieg mit den inneren Feinden getreten war, hat man da auch nur von einer einzigen Bombe gehött, die ein Deutscher geworfen? Von einem einzigen Re- volverschuß, den eine deutsche Hand abgegeben? Und jetzt, wo die Wahl für das erste allrustische Parlament stattfindet, hat ein Deutscher auch nur im Scherz vom Boykott der Duma gesprochen? Mit echt ritterlicher Loyalität find fast alle Deutschen in Rußland der konstitutionell- monarchischen Partei beigetreten. Einstimmig ist dies kluge und ehrliche Volk für die zentrale Grundlage des rustischen Staates eingetreten, für Ordnung, für die Obrigkeit, für die Freiheit im europäischen Sinne, d. h. für eine gesetzmäßige, nicht aber wilde Freiheit. Man hat den Deutschen Sonderbestrebungen vorgeworfen, in Mitau jedoch haben sie allein eine Reichspattei gebildet, während alle ihre Gegners Letten, Juden, Polen, Litauer und — Rusten) in einer ganzen Reihe von Forderungen die Unabhängigkeit verlangen. Das ist sehr charakteristisch. Bei uns wird von Zeit zu Zett ein Geschrei über die Deutschen erhoben. Meine Meinung ist dagegen, daß von allen fremden Völkern, die es auf der Welt gibt, die Deutschen uns am wenigsten Böses und unstreitig das meiste Gute getan haben.
Man wird, auch wenn man noch so bescheiden sein will, in diesen Ausführungen keine Ueber- treibung der Wahrheit entdecken können.
Umschau.
»Genossen" als Arbeitgeber.
Auf dem letzten Gewerkschaftskongreß ist, wie noch erinnerlich sein dürfte, von verschiedenen Seiten, u. a. vom „Eenosten" von Elm darüber Klage geführt worden, daß die Arbeits- und Vesoldungsverhältniste der in den sozialdemokratischen Konsumvereinen Angestellten iu#t üble seien. Es ist aber beinahe Regel in sozialdemokratischen Betrieben, die Angestellten nicht nur schlecht zu bezahlen, sondern sie auch über die Gebühr auszunutzen und brutal zu behan-
nicht. Keinesfalls kann aus einem -u.-. kniffe auf Eingehung einer Ehe geklagt werden — die Periode der Zwangshciraten ist überwunden — und die Vereinbarung einer Strafe für den Fall, daß die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist von Eesetzeswegeb nichtig. Das Gesetz kennt nur den Schadenersatzanspruch wegen unberechtigten Verlöbnisbruches. Wenn ein Verlobter das von ihm geschloffene Verlöbnis aufhebt, so muß er dem anderen Verlobten ober besten Eltern, sowie dritten Personen, welche an Stelle der Eltern gehandelt haben — Vormund, Pflegeeltern, Geschwistern — den Schaden ersetzen, der daraus entstanden ist, daß sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verpflichtungen eingegangen sind. Es können also z. B. die Kosten für die bereits begonnene Wäscheaussteuer, für den Kauf von Möbeln, für größere Gesellschaften zu Ehren des Brautpaares, eventuell die Miete für eine bereits gemietete Wohnung u. a. m. ersetzt verlangt werden. Ferner muß dem durch die Aufhebung des Berlöbnistes benachteiligten Verlobten der Schaden ersetzt werden, den dieser dadurch erleidet, daß er schon in der Erwartung der Ehe bestimmte, sein Vermögen oder seine Stellung berührenden Maßnahmen getroffen hat. Wenn der zukünftige Schwiegersohn, dem zugesichert ist, er würde in das Geschäft seines Schwiegervaters als Teilhaber eintreten, deswegen sein bisheriges verkauft hat und von Frankfurt a. M. nach Berlin übergefiedelt ist, wenn die Braut ihre glänzend bezahlte Stellung als Direttrice aufgibt und nun in solchen Fällen aus der Ehe nichts wird, so ist den betreffenden Personen dadurch ein mehr oder minder großer Schaden erwachsen, der zu ersetzen ist. Aber die Aufwendungen muffen angemessen, die Dispositionen den Umständen nach gerechtfertigt gewesen sein. Wenn die Eltern der Braut einen Aufwand treiben, der weit über ihre Verhältnisse geht, wenn der Präutt-
deln. Daß auch in den Gewerkschaften selbst, trotz deren ausgezeichneter Finanzlage, die An« gestellten zu Klagen Veranlassung haben, geht aus dem Verlauf einer Generalversammlung des Holzarbciterverbandes hervor. Dort war vom Vorstands eine neue Gehaltsregelung der Beamten vorgeschlagen worden, in welcher Grundgehälter von 1800 bis 2000, Höchstgehälter von 2400 bis 2500 Mark vorgesehen waren Obwohl es sich um langjährige Beamte handelt, fand die Vorlage in der Generalversammlung entschiedenen Widerspruch und wurde, ohne man die Beamten angehört hatte, den Mitglieder zur Urabstimmung überwiesen. In der Mainummer der „Sozialist. Monatshefte" bespricht Ernst Deinhardt, der Redakteur bet sozialdemokratischen Holzarbeiterzeitung, diese Vorgänge, auf Grund deren mit Ablehnung der Vorlage gerechnet werden müsse, und bezeichnet es als beschämend für die deutsche Arbeiterbewegung, daß die „Köln. Volksztg." mit Recht feststellen konnte, daß in den christlichen Gewerkschaften bisher niemals ähnliche Ausschreitungen der Mitglieder gegen die Beamten der Gewerkschaft vorgekommen sind. Weiter schreibt Deinhardt:
„Es ist beschämend, daß einzelne Parteiorgane auf diese Entwicklung der Dinge in den freien Gewerkschaften nicht ganz ohne Eindruck gewesen sind. Diese Uebertreibung der Allüren des Unternehmertums, um mit dem „Vorwärts" zu reden, deren sich die Berliner Holzarbeiter gegen ihre Angestellten schuldig machten, ist zu einem guten Teil nichts anderes, als der Niederschlag der Hetze gegen die Gewerkschaftsführer, die seitens einiger Parteiorgane nach Köln beliebt wurde. Die Arbeiter haben in ihrem Parteiorgan etwas von der Beamtenhierarchie in den Gewerkschaften gelesen, von dem reattionären Geist, der durch die Eewerk- schaftsbeamten in die Arbeiterschaft hineinge- tragen werde; auch von den gehobenen Existenzen und von dem gesunden Sinn der Massen ist in diesem Zusammenhang die Rede gewesen. Das hat sich bei der Masse der organisierten Arbeiter festgesetzt, sie haben sich in eine förmliche Erbitterung gegen ihre Führer hineinreden lassen und hinein geredet, und all der Groll gegen die Beamten, der sich so bei ihnen angesammelt hat, macht sich denn bei solchen Gelegenheiten Luft, wo es gilt, über das Wohl und Wehe der Angestellten zu entscheiden. Da wird ihnen cln- sach der Brotkorb höher gehängt!"
Solche Stoßseufzer sind sehr interessant; aber damit wird bei den „Genossen" selbst nichts aus- gerichtet. In deren Köpfchen sitzt eben die Marxsche Lehre fest, daß die körperliche Arbeit allein alle Werte hervorbringe und daß alle Nichtarbeiter Schmarotzer und Ausbeuter feien.
Ausland.
Britisch-Südafrika. Zu der Meldung des Reuterschen Bureaus über die wachsende Anruhe der Eingeborenen an der Natal- und
gam in leichtfertigem Optimismus ohne realen Hintergrund seine gute Stellung aufgibt, so ist eine Ersatzpflicht dafür nicht vorhanden. Ebensowenig selbstverständlich ist ein Ersatz zu leisten, wenn gewichtige Gründe Vorlagen, die Verlobung aufzuheben. Im Gegenteil — in diesem Falle hat lediglich der schuldige Teil den Schadenersatz zu leisten. Solcher wichtigen Gründe gibt es sehr viele, es rechnen hierunter u. a. Untreue, unheilbare Krankheit, kriminelle Verfehlungen, unwahre Angaben über Stellung und Vermögensverhältnisse. Den Beweis für die die Aufhebung des Verlöbnisses rechtfetti- genden Tatsachen hat derjenige zu führen, der vom Verlöbnisse zurücktritt. Haben die Brautleute in intimem Verkehr gestanden und hebt dann der Bräuttgam die Verlobung auf, so hat er an die Braut, wenn diese in sittlicher Beziehung unbescholten ist, noch eine besondere Entschädigung zu zahlen. — Wenn die Verlobung aufgelöst wird, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe der Verlobungsgeschenke fordern. Es kommen hier alle Geschenke in Betracht, sowohl die Geschenke vor und während der Verlobungszeit, wie auch di« „zum Zeichen des Verlöbnisses" gemachten Geschenke. Sind die Geschenke nicht mehr vorhanden, z. B. Konfitüren, Parfüm, Kleidungsstücke, so braucht dafür keine Vergütung gezahlt zu werden. Stirbt einer der Verlobten, so spricht die gesetzliche Vermutung dafür, daß in einem solchen Falle die Rückforderung ausgeschlossen ist. _ Alle hier erwähnten Ansprüche verjähren in zwei Jahren. — Das Gesetz gibt in allen Fällen, wie man sieht, nur die Normen, alles Andere bleibt bei der Entstehung von Differenzen dem Gerichte überlassen, das bei der Würdigung der einschlägigen Verhältnisse einen sehr weiten Spielraum hat. Das ist ja auch nut natürlich, da gerade hier jeder Fall anders liegt und nur unter genauester Prüfung aller Details zu beurteilen ist, - - - - >