mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain.
Sonntagsbeilage: AUnktrtrteS Sanntaa-blati.
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Marburg
Sonntaei. 20. Mai 1906.
Erscheint wöchentlich sieben mal.
Druck «nd Derlag« Jo h. Nug. Koch, UniversitätS-Buchdruckerel 41. Jahrg.
Marburg, Markt 21. — Telephon 65.
Zweites Blatt.
Die heutige Nummer umfaßt 12 Seiten.
Die Haftpflicht der Hoiclwirte.
Jetzt, wo bald wieder die Reisesaison in vol« lern Umfange beginnt und wo ein groher Teil des reisenden Publikums tage- und wochenlang in Hotels oder sonstigen Fremdenherbergen Aufenthalt nimmt, ist es von besonderem Werte, über die hauptsächlichsten Rechtsbeziehungen zwischen Hoteliers und Gästen namentlich inbezug auf die Haftung für das Gepäck und das sonstige Eigentum der Gäste orientiert zu sein. Das Bürgerliche Gesetzbuch beschäftigt sich in einem besonderen Kapitel mit dieser Materie. Es stellt zunächst folgenden Grundsatz auf: „Ein Gastwirt, der gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung üufnimmt, hat einem im Betriebe dieses Gewerbes aufgenommenen Gaste den Schaden zu ersetzen, den der East durch den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Sachen erleidet." Wesentliche Voraussetzung ist also, daß der Gastwirt gewerbsmäßig Fremde beherbergt. Restaurateure, die gelegentlich einmal einem Fremden Unterkunft gewähren, Gastwirte, die aus Gefälligkeit einen Bekannten unentgeltlich als Logierbesuch aufnehmen, fallen nicht unter diese Bestimmung, die daher vor allem für Hotelbesitzer gilt.
Die Haftpflicht der Hotelbefitzer, die, wie man steht, an sich sehr weitgehend ist — ihre eigene Fahrlässigkeit oder ihr eigenes Verschulden braucht gar nicht in Frage zu kommen — erleidet nun aber doch eine gewisse Einschränkung. Zuerst durch die folgende Bestimmung: „Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden von dem Gaste, einem Begleiter des Gastes oder einer Person, die er bei sich ausgenommen hat, verursacht wird, oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt entsteht." Wenn also der Diener des Gastes, den dieser mit sich führt, mit dem Gepäck des Herrn aus dem Hotel ausrückt, so ist dafür nicht der Hotelbefitzer verantwortlich zu machen. Ebensowenig z. B., wen in der Automobilcarage des Hotels beim Reinigen des Automobils Benzin explodiert und dadurch der Wagen und das Gepäck des Gastes verbrennt. Auch für durch Naturereignisse oder sonstige unabwendbare Ereignisse angerichteten Schaden, wie Brand, Sturm, Hagelschlag, Heber« schwemmung, Platzregen, kann der Hotelwirt nicht haftbar gemacht werden. Jedoch hat er unstreitig die Pflicht, alle zur Abwendung und Unterdrückung des Schadens erforderlichen Vor- fichtsmaßregeln zu treffen. Ebenso tritt Haftpflicht ein, wenn ein Brand durch Schuld des Hotelwirtes oder seines Personals entstanden ist. Ein Beispiel: das Zimmermädchen wirst beim Zurechtmachen des Zimmers das Licht um sind die Sachen des Gastes fangen Feuer. Hier ist naturgemäß die Ersatzpflicht des Wittes vor«
Die UnMiebtfieit der Deutschen.
r So betitelt sich ein in der Wochenschttst „Der Deutsche" (Herausgeber Adolf Stein) erschienener Aufsatz Prof. Ed. Heycks, dem wir folgendes entnehmen: „Wir wollen zu großen Teilen .immer noch nicht verstehen, daß es ein Dunstigeres Licht auf uns werfen würde, wenn Unsere Firmen für ihre Zweigstellen im Aus- bande keine irreführenden Maskierungen suchten. Mch derlei aber wird das ganze Volk beurteilt: wie man auftritt, so wird man eingeschätzt, ob als großer Herr, dem die anderen sich anpassen, Mer als Schuhputzer oder gar als Hintertreppen- schlercher. Im günstigeren Falle machen wir uns verächtlich durch Lächerlichkeit, z. B. mit der bis zum vollkommenen Blödsinn gediehenen Leve« lezolapperei unserer Ansichtskarten. Ein wahres Gluck noch, daß von den in isfprachiaer Wollust vollgÄ»ruckten Karten ein so winziger Bruchteil jemals von ausländischen Augen gesehen wird. Seiner ganzen Länder- und Spra- Henseligkeit nach empfindet der Deutsche, wenn er das Ausland betritt, ein gesteigertes Hochgefühl. Cs find noch die liebenswürdigeren Na- .tuien, die dieses durch eine naive Lust, sich den .Anbekannten bemerklich zu machen, äußern, oder Kar durch eine nicht immer angebrachte Sucht, cktwas draufgehen zu lasten. Widerwärtig ist schon das übertönende laute Reden, und am Widerwärtigsten ist feine selbstgefällige Beffer- wrsterei gegenüber dem, was man bisher noch xicht gekannt hat. Alle diese Neigungen treten priondersi in den Ländern hervor, uw der
Händen. Hm keinen Zweifel darüber zu lasten, was „eingebrachte" Sachen find, sagt das Gesetz: „Als eingebracht gelten die Sachen, welche der Gast dem Gastwirt oder Leuten des Gastwirts, die zur Entgegennahme der Sachen bestellt oder den Hmständen nach als dazu bestellt anzusehen waren oder an einem ihm von diesen angewiesenen Ort oder in Ermangelung einer Anweisung an den hierzu bestimmten Ort gebracht hat." Das heißt: Der Wirt haftet für die Sachen, die der East dem Hausdiener an der Bahn übergeben, die ihm der Hotelportier abgenommen, die der Zimmerkellner auf das Zimmer gestellt hat oder die (z. B. Musterkoffer) in einem bestimmten Raum des Hotels untergebracht worden sind. Der East braucht dann nicht mehr besondere Sorgfalt auf die Aufbewahrung zu verwenden, er hat nicht nötig, jedesmal beim Fortgehen den Koffer zu verschließen, den Ear- derobeschrankschlüstel abzuziehen und den Zirn- merschlüstel beim Portier abzugeben. Er kann abends getrost seine Sachen an die Tür zum Reinigen hängen und die Stiefel vor die Tür setzen, für allen ihm entstehenden Schaden haftet der Hotelwirt. Es ist auch ganz bedeutungslos, wenn dieser die Haftung durch einen Anschlag allgemein ablehnt, ein solcher Anschlag ist ohne Wirkung.
Eine Ausnahme gilt nur für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten. Für solche haftet der Hotelwirt nur bis zum Betrage von 1000 Jt, es sei denn, daß er diese Gegenstände in Kenntnis ihrer Eigenschaft als Wertsachen zur Aufbewahrung übernimmt oder daß er die Aufbewahrung ablehnt oder daß der Schaden von ihm oder seinen Leuten verursacht wird. Der Hotelwirt ist demnach auf Verlangen des Gastes zur Aufbewahrung von Wertsachen verpflichtet und schädigt sich unter Hmständen sehr, wenn er die Aufbewahrung ablehnt.
Zu bemerken ist noch, daß jeder Ersatzanspruch erlischt, wenn nicht der East sofort nach Kenntnisnahme des Verlustes oder der Beschädigung dem Hotelwirt Anzeige macht. Hat der Eastwirt aber die Sachen zur Aufbewahrung erhalten, so erlischt der Anspruch nicht ohne weiteres bei Versäumung der Anzeige.
Heer irb Flotte.
V Die kriegsmäßigen Hebungen der Früh- jahrsLbungsflotte vom 28. Mai bis 1. Juni sind in gewissem Sinne als Vorübungen zu den großen Herbstmanövern der Flotte anzusehen. Heber die H e r bst m a n ö v e r verlautet aus bester Quelle, daß sie sich sowohl in der Nordsee, unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Bucht, als auch im östlichen Teile der Ostsee abspielen werden, wo ein Ankern der Herbstflotte auf der Danziger Reede vorgesehn ist. Die diesjährigen großen Herbstmanöoer dürsten danach roiebet einen größeren Zeitraum in Anspruch nehmen, während sie im verflosienen Jahre auf 6 Tage, die Zeit vom 6. bis 12. September, beschränkt wurden und sich lediglich vor der Elbmündung abspielten. Zweifellos wird auch in diesem Jahre die Cuxhavener Garnison wieder eine
Deutsche nun nicht mehr so unterwürfig sein zu müssen glaubt und wo er sich fühlt, namentlich in Dänemark, Schweden, Italien, neuerdings auch schon in Frankreich. An einem Psingstsonn- tag-Nachmittag bei wundervollem Wetter saß ich einmal in dem Ausflugsort Christiansminde bei Svendborg auf Fünen. Es saßen da Dänen aus allen Schichten an den Tischen, ganz einfache Leute, aber auch Familien, Offiziere; sie alle unterhielten sich, waren guter Dinge, aßen und tränten, worauf sich ja sie Skandinavier sehr aut verstehen, aber alle, vom Etatsrat bis zum Arbeiter, in den guten geräuschlosen Formen der kultivierten Menschen. Don den Tischen der jungen Deutschen kam aufdringlicher Lärm herüber; mehr von albernem Behagen als vom Getrunkenen fortgettsien, stießen sie sich, griffen über die Tische, stiegen auf die Stühle oder suchten sich bei den Dänen zu produzieren, und glaubten wunder, welchen Eindruck fie machen müßten. Die Danen aber wunderten sich leider gar nicht, sondern sagten höchstens einmal, unter sich, mit einer wenig schmeichelhaften Selbstverständlichkeit: „Tydsker!“ Eine der belieb- testenTaktlosigkeiten gerade solcher Deutschen ist es, diese oder jene aufgelesenen Sprachbrocken ms zum Heberdruß anzubringen und mit ihrem ,,.Iin skal. din skal“ oder einem ermüdenden '>0uouto costa* die fliegenden Verläufer ober Kellnerinnen herumzuzerren. In solchen Dingen benimmt sich mancher, bet daheim ein nettes vernünftiges Menschenkind ist, im Auslande vor lauter Reiseseligkeit und Fremdseligkeit wie ein dummer Junge. Aber noch ärgerlicher wttd dieses gefallsüchtige Behagen, wenn es sich durch
Hauptrolle bei den großen Herbstmanövern der Flotte zu übernehmen haben, da bereits jetzt die Einberufung von 300 Reservisten für die Garnison von der zweiten Hälfte August ab für eine vierwöchige Hebung beschlossen worden ist. Die Herbstübungsflotte wird in ihren Hauptbestandteilen völlig der jetzigen Frühjahrsübungsflotte gleichen, nur werden die beiden Geschwader dann tatsächlich außer Einbeziehung des Flottenflaggschiffes über ja acht moderne Linienschiffe verfügen. Anstelle des jetzigen Flottenflaggschiffes „Kaiser Wilhelm II.", das dann in den Verband des ersten Geschwaders eintritt, stellt das neue Linienschiff „Deutschland" im August als Flottenflaggschiff in Dienst. Es ist das dritte deutsche Kriegsschiff dieses Namens, und diese drei „Deutschlands"-Schiffe teptäfentieren in recht augenscheinlicher Weise drei Phasen der Entwicklung unserer Flottenmacht, nämlich was die Schiffsbautechnik, die Armierung und die Machtstellung und Kriegsflotte überhaupt anbetrifft. Am 2. Juni laufen von der Frühjahrsübungsflotte für die Pfingsttage die zur Ostseestation gehörigen Linienschiffe und Kreuzer, sowie die Torpedobootsflottillen nach der Elbe ein, während die zur Nordseestation gehörenden Schiffe die Jade aufsuchen. Es wird also hiernach während der Pfingsttage der größte Teil der Frühjahrsübungsflotte auf der Cuxhavener Reede vor Anker liegen.
V Eine wertvolle Waffensammlung, welche die ganze Entstehung des ZÜndnabelgewehres unb seine weitere Entwicklung zeigt unb von bem Erfinder des Zündnabelgewehres selbst angelegt wurde, ist dem „Thüringer Museum" in Eisenach überwiesen worden. Sie besteht aus einer reichen Sammlung von Geschützen, Granatgewehren, Wallbüchsen, Militär- und Jagdgewehren, und zeigt in verschiedener Weise, daß der Erfinder schon vor vielen Jahren den Gedanken hatte, den Rücklauf bei den Geschützen abzuschwächen. Ferner zeigen die Geschütze vielerlei, was erst später als neu angepriesen wurde; auch einige erste Ee- wehrmodelle haben bereits das kleine Kaliber, dessen Einführung ebenfalls erst viel später erfolgte. Die Sammlung war bisher im Besitze des Kommerzienrats v. Dreyse.
V Die mit der fortschreitenden Intimität der englisch-französischen Freundschaft immer wahrscheinlicher gewordene Neuverteilung der französischen Kriegsflotte steht unmittelbar bevor. Der leitende Gedanke dieser Maßnahmen ist augenscheinlich gegeben durch die Erwägung, daß Frankreich sich eines Angriffes von englischer Seite nicht zu versehen hat und daher eines starken maritimen Schutzes im Norden nicht bedarf. In Rücksicht dieses Hmstandes und der sich daraus ergebenden Konsequenzen wird der Schwerpunkt der französischen Seemacht in bas Mittelmeer verlegt, also an bieselbe Stelle, bie sich auf Anordnung der britischen Admiralität anfangs 1905 eine Schwächung zugunsten der englischen Kanalund Nordseegeschwader hat gefallen lassen müssen. In.den französischen Kriegshäfen am Kanal werden künftig nur 3 Linienschiffe unb zwar solche älteren Typs neben Panzerkreuzern und Küstenwachtschiffen stationiert sein. Jrn Mittel-
Belachen und Kritisieren bemerkbar machen will. Bei Arbeitern und Studenten findet man dieses Banausentum nicht, wohl aber bei gewissen deutschen Schichten des leichten Eelderwetbs. Ich will gar nicht erst von Musen und Kunstwerken reden; von bem längst nicht mehr spleenigen, sondern immer um ein gewisses Verständnis, mindestens um Festhalten des Gesehenen bestrebten englischen Touristen und von bei naiv-un- mtttelbaren ästhetischen Empfänglichkeit bes Romanen, im Gegensatz zu bet kalauernden Halbbildung des Deutschen. Hier mag einmal als Beispiel schon der Eiffelturm genügen. Da fuhr so ein wohlgemästeter deutscher Hnterne.jmer auf der Ferienreise, oder was es sonst war, mit seinem Fremdenführer mit hinauf und ich habe mich selten eines Landsmannes so geschämt, wie bei dieses Dickhäuters breitspurigen Trivialitäten, Selbstgefälligkeiten und herausfordernden Fragen, welche bie Franzosen im Fahrstuhl zwar nicht wörtlich übersetzen konnten, wohl aber aus ber ganzen Manier herausfühlen mußten. Droben angelangt, legte er sich sogleich an bas teure Sektbuffet fest, nötigte sich den durchaus widerstrebenden, nach Franzosenart nüchternen Fremdenführer zum Trinttameraden auf unb fuhr bann roieber mit herunter, ohne eine Sekunde von der Settmamsell gewichen zu fein, bie sich, zurückhaltenb unb nachsichtig, mit ihm verglichen, wahrhaftig wie eine Dame benahm. Ich bin der letzte, zu meinen, bie Bildung hänge von der Höhe bes Hembkragens ober von ber Form des Anzuges ab. Aber auch in solchen Dingen können Fehler begangen werben, bie uns lächerlich unb unangenehm mache«. Der Deutsche nimmt
meer bilden von nun an das erste aktive Mittel- meer-Eeschwader die Linienschiffe „Suffren", „Jöna", „RSpublique", „Patrie", „St.-Louis", „Eaulois", die Panzerkreuzer „Eloire", „Condö" sowie „Admiral-Aube" und sieben Zerstörer; das zweite Reserve-Mittelmeer-Eeschwader die bisher im Kanal stationierten Linienschiffe „Mas- sena", „Carnot", „Jauröguiberry", außerdem „Charles Märtel", Bouvet, „Charledagne", die Panzerkreuzer „Montcalm", „Eueydon", „Du- petit Thouars". Das neugestaltete Kanalgeschwader setzt sich zusammen aus drei Linienschif. fen, „Formidable", „Amiral Bondin", „Ddva- station", drei Küstenwächtern, den Panzerkrew zern „Jules Ferry", „L6on Eambetta", „Victoi Hugo" und 6 Torpedobootszerstörern. Der Re- servediviston dieses Geschwaders sind die Panzerkreuzer „Marseillaise", „Dupuy de ßötne", „De- saix" zugeteilt. Außerdem werden auswärtige Formationen und zwar in bett ostasiatischen Gewässern, im Atlantik, im Stillen ttnb im Jnbi- schen Ozean zum Schutz bet französischen Besitzungen in Hintetinbien, Nord- unb Westafrika, Madagaskar usw. stationiert werden. Unter diesen bleibt die indochinesische Station, wie sie auch schon irn russisch-japanischen Kriege war, bl< weitaus am stärksten besetzte.
V Bon ben Kanonenbooten, bereit gegenwärtige Bestimmung im Gegensatz zu früher, w« sie in erster Linie zur Küstenverteibigung verwendet wurden, die Verwendung in außerheimischen Gewässern, im stationären Dienste an flachen Küsten und auf Flüssen in Dftaften, Afrika und Südamerika ist, sind int letzten Jahre eine ganze Anzahl, darunter „Möoe", „Wolf" und jetzt auch „Habicht", aus den Listen des schwimmenden Materials gestrichen worden, ohne daß bisher für einen Ersatz Sorge getragen ist, und in nicht zu ferner Zeit wird auch ein Austausch der Kanonenboote im Auslande erforderlich werden, da „Iltis", „Jaguar", „Tiger" und „Panther" bereits sämtlich eine lange Jndiensthaltung hinter sich haben und eine Erundreparatur der Schiffer erforderlich werden mutz. Bereisungen der Stromgebiete aber, wie letzthin jene des „Panther" auf bem Parana und Paraguay, die in ihren Erfolgen bewiesen haben, wie dringend nötig sie im Interesse der handelspolitischen Beziehungen sind, wären ohne die Jndiensthaltung von Kanonenbooten nicht möglich. Deshalb sind von bet Marineverwaltung auch weitere Neubauten von Kanonenbooten in Aussicht genommen, bie aber, wie bie „Kieler Reuest. Nacht." Horen, etwas vergrößerte Abmessungen erhalten sollen. Man will das vergrößerte Deplacement zum Einbau stärkerer Maschinen und zur Vergrößerung der Kohlenbunker benutzen, da es erforderlich wird, auch diesen Schiffen einen größeren Aktionsradius zu geben.
Deutsche Kolonien.
Samoa. In bet Angelegenheit bet Entfchä- bigung für Samoa, bie nur zur Hälfte erfolgt ist, ba Amerika seinen Anteil noch nicht entrichtet hat, ist noch kein Fortschritt zu verzeichnen. Der
sich zuweilen komisch aus, indem er einen Gehrock und Zylinder entwickelt, wo er im guten Reiseanzug viel „komfortabler" wirken würde, um das englische Wort zu brauchen. Hnd wiederum behagt et sich im Wollhemd, wo es keine Verletzung nationaler Selbstachtung wäre, sich dem nach Ott unb Gelegenheit herrschenden Brauch zu fügen. Was namentlich bann peinlich wirb wenn ber Eindruck hinzukommt, daß dieses Wollhemd seit bet damit vollbrachten Wandet- ober Radfahrleistunz nicht gewechselt worben sei. In Rio kam ein deutscher reisender Landsmann aufs Konsulat unb beschwerte sich, daß man ihn mit seinem kravattenlosen Wollhemd nicht in bet ersten Eisenbahnklasse fahren lassen wollte. Et hätte begreifen müssen, daß das Brafiliertum, wenn es nicht nach Herten mit Ktavatte unb mit Stiefeln unb Herten ohne beibes unterscheidet, nicht viel Maßstäbe mehr hat und daß man derlei nicht verwirren darf." — Das sind scharfe Worte. Doch sie beruhen auf Wahrnehmungen, die jeder im Auslande reisende Deutsche bei guter Beobachtung zu machen oft nur allzu reichliche Gelegenheit findet. Wit möchten meinen, daß es sich, wo die Reiselust in Deutschland immer mehr zunimmt und die Reisegelegenheit von Jahr zu Jahr be- auemer wird, empfehlen möchte, beteüs in den höheren Schulen, vielleicht beim Hnterricht im Deutschen oder in der Geographie, die lernende Jugend darauf aufmerksam zu machen, daß es im Auslande immer das Richtige sei» sich den dortigen Sitten und Gepflogenheiten anzupassen, anstatt sich nörgelnd und schimpfend darüber hinwejMsetzen. -/ «